KfW-Wohneigentumsprogramm
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An alle mit uns in Verbindung stehenden<br />
Berater, Kammern, Verbände, Ministerien<br />
und andere Organisationen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen:<br />
Datum:<br />
29.12.2011<br />
1. Programmvereinfachung Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012<br />
2. Programmänderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012<br />
2.1. Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung<br />
2.2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und<br />
sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz<br />
3. Energieeffizient Sanieren – Zuschussvarianten ab 01.01.2012<br />
3.1. Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses<br />
und neuer Programmname Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung<br />
3.2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse<br />
1. Programmvereinfachung Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012<br />
(Programm-Nr.: 155 bis 31.03.2012, 159 ab 01.04.2012)<br />
Das Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155) läuft planmäßig<br />
zum Jahresende 2011 aus. Ab dem 01.01.2012 bieten wir das Programm als Kreditprogramm<br />
der <strong>KfW</strong> – finanziert aus <strong>KfW</strong>-Eigenmitteln – nahezu unverändert gegenüber dem<br />
bisherigen Bundesprogramm an. Zum 01.04.2012 werden wir das <strong>KfW</strong>-Programm als deutlich<br />
vereinfachtes Produkt anbieten, wobei folgende wesentliche Änderungen erfolgen:<br />
Neue Produktmerkmale:<br />
� Übersichtlichere Darstellung der förderfähigen Maßnahmen in sieben Förderbereichen.<br />
� Alle Maßnahmen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden.<br />
� Wegfall der „Muss- / Soll- / Kann-Bestimmungen“.<br />
� Ergänzung der Verwendungszwecke z.B. durch Aufnahme von „Altersgerechten Assistenzsystemen<br />
für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben“ („AAL-Systeme“) oder<br />
Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien, Terrassen als förderfähige Maßnahmen.<br />
� Einführung des Standards „Altersgerechtes Haus“ bzw. „Altersgerechte Wohnung“.<br />
Lediglich hierfür ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.<br />
Mit diesem vereinfachten Programm können auch Maßnahmen gefördert werden, die bislang<br />
z. T. im <strong>KfW</strong>-Wohnraum-Modernisierungsprogramm mitfinanziert werden konnten.<br />
Details zu den ab 01.04.2012 gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen<br />
entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.<br />
KFW BANKENGRUPPE <strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5–9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • S.W.I.F.T.: KFWIDEFF • www.kfw.de<br />
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zum Rundschreiben vom 29.12.2011<br />
2. Programmänderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012<br />
2.1. Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung<br />
(Programm-Nr.: 152, 430)<br />
Zum 01.04.2012 wird als neuer Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen im Programm<br />
Energieeffizient Sanieren die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden<br />
Heizungsanlagen (z. B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender<br />
Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt.<br />
2.2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger<br />
besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Programm-Nr.: 151/152, 153, 430)<br />
Zum 01.04.2012 werden wir einen neuen Effizienzhausstandard “<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />
Denkmal“ einführen, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen<br />
(2,5 % Tilgungszuschuss). Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen<br />
und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierbei gelten ausschließlich<br />
Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes<br />
der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben;<br />
es sind die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste<br />
durchzuführen.<br />
Für die Antragstellung zur Förderung eines “<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus Denkmal“ ist ergänzend<br />
eine neue "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte<br />
Bausubstanz" (Formularnummer: 600 000 2248) zu verwenden. Auf diesem<br />
Formular bestätigt der Antragssteller die Denkmaleigenschaft des Gebäudes. Sofern es<br />
sich um die Sanierung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt, ist<br />
auf diesem Formular eine Bestätigung der Kommune erforderlich.<br />
Sofern ein Baudenkmal über einen anderen Effizienzhausstandard oder über Einzelmaßnahmen<br />
im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden soll, ist ebenfalls die<br />
„Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“<br />
zu verwenden.<br />
Für den Fall, dass nicht zu Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder sonstige besonders<br />
erhaltenswerte Bausubstanz zu Wohnraum umgewidmet werden sollen, ist eine<br />
Förderung im Programm Energieeffizient Bauen zu den dort geltenden Förderbedingungen<br />
möglich. Hierfür ist auch die „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder<br />
sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ abzugeben.<br />
Für die Sanierung zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus Denkmal und – unabhängig von der Förderstufe<br />
– für alle Sanierungen bzw. Umwidmungen von Baudenkmalen sind daher ausschließlich<br />
qualifizierte „Energieberater für Baudenkmale“ zugelassen. Diese sind ab<br />
dem 01.02.2012 in der bundesweiten Expertenliste unter www.energie-effizienzexperten.de<br />
zu finden.<br />
Weitere Informationen zur Aufnahme in diese Expertenliste finden Sie auf der Internetseite<br />
www.energie-effizienz-experten.de. Die Prüfung erfolgt durch die Koordinierungsstelle<br />
„Energieberater für Baudenkmale“, vertreten durch die Vereinigung der<br />
Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und die Wissenschaftlich-<br />
Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.<br />
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zum Rundschreiben vom 29.12.2011<br />
3. Energieeffizient Sanieren – Zuschussvarianten ab 01.01.2012<br />
3.1. Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer<br />
Programmname „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm-Nr.: 431)<br />
Bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (<strong>KfW</strong>-<br />
Effizienzhaus 55) und zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von<br />
Baudenkmalen ist eine Baubegleitung vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung<br />
zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen oder bei weiteren geförderten<br />
Maßnahmen freiwilligen Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung<br />
erhöht. Die Bemessungsgrenze wird um 4.000 EUR auf 8.000 EUR angehoben und somit<br />
eine Förderung von 50 % bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 EUR ermöglicht.<br />
Zum 01.01.2012 erfolgt eine Umbenennung in „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“.<br />
3.2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse<br />
(Programm-Nr.: 430)<br />
Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu<br />
steigern, werden wir ab 01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 %<br />
erhöhen. In der folgenden Tabelle wird die Zuschusshöhe der jeweiligen Förderstufe<br />
dargestellt:<br />
Förderstufe<br />
Einzelmaßnahmen<br />
Zuschusshöhe<br />
bis einschl. Q4/2011 ab 01.01.2012<br />
5,0 % / bis zu 2.500 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
7,5 % / bis zu 5.625 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
10,0 % / bis zu 7.500 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
12,5 % / bis zu 9.375 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
15,0 % / bis zu 11.250 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
17,5 % / bis zu 13.125 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
7,5 % / bis zu 3.750 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
10,0 % / bis zu 7.500 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
12,5 % / bis zu 9.375 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
15,0 / bis zu 11.250 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
17,5 % / bis zu 13.125 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
20% / bis zu 15.000 Euro<br />
je Wohneinheit<br />
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zum Rundschreiben vom 29.12.2011<br />
Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der <strong>KfW</strong> Bankengruppe beantworten Ihnen<br />
gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der<br />
Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:<br />
� Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei<br />
� Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 - kostenfrei<br />
� Bildungsfinanzierung - Neugeschäft <strong>KfW</strong>-Studienkredit: 0800 5399003 - kostenfrei<br />
Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen:<br />
AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: 069 7431 9996<br />
<strong>KfW</strong>-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: 069 7431 9997<br />
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder<br />
über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung.<br />
Die ab 01.04.2012 gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab 01.02.2012<br />
im Internet unter www.kfw.de/merkblaetter bzw. www.kfw.de/formulare veröffentlicht. Ihnen stellen<br />
wir die Programm-Merkblätter (für Altersgerecht Umbauen) bereits ab 29.12.2011 im Archiv<br />
unseres <strong>KfW</strong>-Beraterforums unter beraterforum.kfw.de zur Verfügung.<br />
Die ab 01.01.2012 gültigen Programm-Merkblätter für die Zuschussvarianten in Energieeffizient<br />
Sanieren (Programm-Nr.: 430, 431) werden ab 29.12.2011 im Internet und Beraterforum veröffentlicht.<br />
Alternativ können Sie Veröffentlichungen über den zentralen Bestellservice der <strong>KfW</strong><br />
beziehen.<br />
Zentraler Bestellservice der <strong>KfW</strong>: Servicenummer 0800 5399000 kostenfrei;<br />
E-Mail bestellservice@kfw.de<br />
<strong>KfW</strong>-Bestellnummer Bezeichnung Stand<br />
600 000 2130 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ 01/2012<br />
600 000 2214 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ 04/2012<br />
600 000 2144 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt<br />
„Energieeffizient Sanieren“<br />
01/2012<br />
600 000 2246 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt<br />
„Energieeffizient Sanieren“<br />
04/2012<br />
600 000 2131 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Bauen“ 01/2012<br />
600 000 2243 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Bauen“ 04/2012<br />
600 000 2152 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt<br />
„Energieeffizient Bauen"<br />
01/2012<br />
600 000 2291 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt<br />
„Energieeffizient Bauen"<br />
04/2012<br />
600 000 2132 Programm-Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit" (155) 01/2012<br />
600 000 2244 Programm-Merkblatt „Altersgerecht Umbauen" (159) 04/2012<br />
600 000 2145 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012<br />
„Altersgerecht Umbauen" (155)<br />
600 000 2140 Programm-Merkblatt „<strong>KfW</strong>-<strong>Wohneigentumsprogramm</strong>" 01/2012<br />
600 000 2146 Bestätigung zum Kreditantrag „Energieeffizient Sanieren“ 01/2012<br />
600 000 2247 Bestätigung zum Kreditantrag „Energieeffizient Sanieren“ 04/2012<br />
600 000 2248 „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders 04/2012<br />
erhaltenswerte Bausubstanz“<br />
600 000 2147 Bestätigung zum Kreditantrag „Energieeffizient Bauen“ 01/2012<br />
600 000 2249 Bestätigung zum Kreditantrag „Energieeffizient Bauen“ 04/2012<br />
600 000 2148 Bestätigung zum Kreditantrag „Altersgerecht Umbauen“ 01/2012<br />
600 000 2250 Bestätigung zum Kreditantrag und nach Durchführung „Altersgerecht<br />
Umbauen“ (optionale Verwendung)<br />
04/2012<br />
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Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im <strong>KfW</strong>-<br />
Beraterforum. Diesen Service können Sie als registrierter Benutzer des <strong>KfW</strong>-Beraterforums<br />
unter beraterforum.kfw.de/RSS abonnieren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>KfW</strong><br />
Georg Maier Dr. Burkhard Touché<br />
KFW BANKENGRUPPE <strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5–9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • S.W.I.F.T.: KFWIDEFF • www.kfw.de<br />
Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath
Merkblatt<br />
Bauen, Wohnen, Energie sparen<br />
Programmnummer 124 (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum)<br />
Programmnummer 134 (Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen)<br />
Das <strong>KfW</strong>-<strong>Wohneigentumsprogramm</strong> unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten<br />
Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen<br />
durch zinsgünstige Darlehen.<br />
Stand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2140<br />
<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de<br />
Infocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500<br />
<strong>KfW</strong>-<strong>Wohneigentumsprogramm</strong><br />
Förderziel<br />
Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigte<br />
Natürliche Personen,<br />
� die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder<br />
� die Genossenschaftsanteile zeichnen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft<br />
zu werden.<br />
Was wird gefördert?<br />
� Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder<br />
Eigentumswohnungen. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt:<br />
� beim Bau:<br />
– Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der <strong>KfW</strong><br />
nicht länger als 6 Monate zurückliegt)<br />
– Baukosten einschließlich Baunebenkosten<br />
– Kosten der Außenanlagen<br />
� beim Erwerb:<br />
– Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-,<br />
Instandsetzungs- und Umbaukosten<br />
� bei Bau und Erwerb:<br />
– Der Umfang der Investition sollte so bemessen sein, dass die daraus entstehenden<br />
Belastungen, insbesondere Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten, durch das<br />
Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt sind.<br />
– Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne § 15 der<br />
Abgabenverordnung unentgeltlich überlassen, können die auf diese zusätzlichen<br />
Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage<br />
einbezogen werden.<br />
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?<br />
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln z. B. Krediten, Zulagen oder<br />
Zuschüssen ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der<br />
förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.<br />
Förderung<br />
Inhalt,<br />
Kombinationsmöglichkeiten<br />
Seite 1
Merkblatt<br />
Bauen, Wohnen, Energie sparen<br />
Stand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2140<br />
<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de<br />
Infocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500<br />
<strong>KfW</strong>-<strong>Wohneigentumsprogramm</strong><br />
Regelungen zur Antragstellung und Kreditgewährung Kredit<br />
Wie erfolgt die Antragstellung? Antragstellung, Unterlagen,<br />
Konditionen<br />
Die <strong>KfW</strong> gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute<br />
(Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung<br />
übernehmen. Daher stellen Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn<br />
des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen<br />
Kaufvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.<br />
Als Programmnummer ist 124 (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum) bzw.<br />
134 (Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen) anzugeben.<br />
Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.<br />
Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.<br />
Welche Unterlagen sind erforderlich? Unterlagen<br />
Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:<br />
� das von Ihnen unterschriebene Antragsformular Nr. 600 000 0141<br />
Kreditbetrag Konditionen<br />
� Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert<br />
werden.<br />
� Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro.<br />
Laufzeit<br />
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:<br />
Programm Nr. 124:<br />
� bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)<br />
� bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (35/5)<br />
� bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (8/8)<br />
Programm Nr. 134:<br />
� bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)<br />
� bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (8/8)<br />
Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 4 Jahre.<br />
Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz,<br />
Sicherheiten, Bereitstellung,<br />
Tilgung<br />
Seite 2
Merkblatt<br />
Bauen, Wohnen, Energie sparen<br />
Zinssatz<br />
� Der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren der Kreditlaufzeit<br />
festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die <strong>KfW</strong> Ihrer Hausbank<br />
ein Prolongationsangebot.<br />
� Für die endfällige Darlehensvariante mit bis zu achtjähriger Laufzeit werden die Zinsen<br />
für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot erfolgt nicht. Daher ist<br />
mit Abschluss des Darlehensvertrages zwischen der Hausbank und Ihnen Einvernehmen<br />
über die Ablösung/Fortführung des Darlehens zum Laufzeitende herzustellen<br />
(z. B. Regelung zur Anschlussfinanzierung oder Vereinbarung zum Ansparen von<br />
Ersatzleistungen für die Tilgung).<br />
� Es gilt der am Tag der Zusage der <strong>KfW</strong> gültige Programmzinssatz oder der bei<br />
Antragseingang bei der <strong>KfW</strong> für Sie günstigere Programmzinssatz.<br />
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen<br />
Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die <strong>KfW</strong>-Förderprogramme<br />
im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf Nummer<br />
069 74 31-42 14.<br />
Sicherheiten<br />
Programm Nr. 124:<br />
Der Kredit ist in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich zu besichern.<br />
Programm Nr. 134:<br />
Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der<br />
Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem<br />
Kreditinstitut vereinbart.<br />
Bereitstellung/Bereitstellungsprovision<br />
� Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.<br />
� Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.<br />
� Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Diese wird ohne gesonderten<br />
Antrag für jeweils 6 Monate um maximal 24 Monate verlängert.<br />
� Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 4 Monate<br />
nach dem Zusagedatum der <strong>KfW</strong> eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat<br />
fällig.<br />
Stand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2140<br />
<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de<br />
Infocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500<br />
<strong>KfW</strong>-<strong>Wohneigentumsprogramm</strong><br />
Seite 3
Merkblatt<br />
Bauen, Wohnen, Energie sparen<br />
Tilgung<br />
� Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten getilgt.<br />
Programm Nr. 124:<br />
� Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden<br />
Darlehensbetrages nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich.<br />
Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon<br />
unberührt. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen ohne Kosten für den Endkreditnehmer<br />
teilweise oder komplett abgelöst werden.<br />
Programm Nr. 134:<br />
� Während der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kreditbetrag jeweils zum Monatsultimo<br />
vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenlos getilgt werden.<br />
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre und bei der endfälligen Darlehensvariante zahlen<br />
Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge.<br />
Stand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2140<br />
<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de<br />
Infocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500<br />
<strong>KfW</strong>-<strong>Wohneigentumsprogramm</strong><br />
Seite 4
<strong>KfW</strong>-Hinweise zum Antrag<br />
Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1) Ausfüllhinweise. Bitte füllen Sie dieses<br />
Formular maschinell in blau oder schwarz und nur in den vorgesehenen Feldern<br />
aus oder verwenden Sie die elektronische Formularsammlung im Internet<br />
(https://www.kfw-formularsammlung.de).<br />
Bitte nicht lochen oder heften, da das Formular maschinell gelesen wird. Es<br />
handelt sich um einen Universalantrag, der für unterschiedliche Kreditprogramme<br />
ausgelegt ist. Daher müssen nicht in jedem Antrag obligatorisch alle Felder<br />
ausgefüllt sein.
� Durchleitendes Kreditinstitut<br />
Einzutragen sind die Angaben für das Kreditinstitut (ggf. Zentralinstitut), das mit<br />
der <strong>KfW</strong> unmittelbar in Geschäftsverbindung steht. Bitte geben Sie im Feld „Kreditinstitutsnummer“<br />
die Nummer an, unter der Sie bei der <strong>KfW</strong> als durchleitendes<br />
Institut geführt werden.<br />
� Zinskonditionen<br />
Bitte beachten Sie, dass die Vorabreservierung von Zinskonditionen nur für wohnwirtschaftliche<br />
Kreditprogramme möglich ist. Nähere Informationen entnehmen Sie<br />
bitte dem jeweiligen Programm-Merkblatt.<br />
� Beantragte Kredite<br />
Sie haben die Möglichkeit, das beantragte Kreditprogramm in Kurzform anzugeben<br />
oder den entsprechenden Schlüssel (s. Programm-Merkblatt) zu verwenden. In<br />
den Feldern Laufzeit, Freijahre, Dauer und Höhe der Haftungsfreistellung und<br />
Dauer der Zinsbindung sowie variable Verzinsung dürfen nur Kombinationen angegeben<br />
werden, die nach dem jeweiligen Programmangebot vorgesehen sind.<br />
Nähere Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Programm-Merkblatt.<br />
� Antragsteller / Unternehmen / Mithafter<br />
Grundsätzlich gilt, dass die gesamtschuldnerischen Mithafter für die beantragten<br />
Kredite unter 3. angegeben werden (weitere Mithafter ggf. in einer Anlage). Fallen<br />
Investor (Besitzgesellschaft) und Betreiber (Betriebsgesellschaft) auseinander, sind<br />
die Angaben zum antragstellenden Unternehmen (Darlehensnehmer) unter Nr. 2 einzusetzen.<br />
Sofern die Mittel von einer oder mehreren anderen Gesellschaften verwendet<br />
werden, sind die Angaben zu diesen Gesellschaften unter Nr. 5 (Vorhabensbeschreibung)<br />
einzutragen.<br />
Bei Beteiligungsprogrammen ist als Antragsteller der Beteiligungsgeber anzugeben.<br />
Der Beteiligungsnehmer ist unter 3. einzusetzen. Beteiligungsnehmer werden<br />
durch die <strong>KfW</strong> nicht als Mithafter geführt.<br />
Für eine personenbezogene Förderung im Rahmen von Gründungsfinanzierungen<br />
gilt: Unter 2. ist die gemäß Programm-Merkblatt antragsberechtigte natürliche<br />
Person einzutragen. Die Angaben unter 3. sind auf das Unternehmen zu beziehen,<br />
an dem sich der Antragsteller beteiligt oder das er gründet (gefördertes Unternehmen).<br />
Es ist nicht erforderlich, unter Nr. 3 etwaige Mithafter anzugeben (dies gilt<br />
insbesondere für das ERP-Kapital für Gründung).<br />
Im Übrigen muss bei rein personenbezogenen Darlehensprogrammen mit mehreren<br />
Antragstellern für jeden Gesellschafter-Geschäftsführer ein gesonderter Antrag<br />
gestellt werden.<br />
Bei Krediten, die nicht unter voller Primärhaftung der durchleitenden Bank stehen,<br />
sind der <strong>KfW</strong> bei Bestehen einer Kreditnehmereinheit gem. § 19 (2) KWG die entsprechenden<br />
Informationen - soweit nicht bereits in der Anlage „Besitz- und<br />
Beteiligungsverhältnisse“ abgebildet - mit einem zusätzlichem formlosen Beiblatt zu<br />
übermitteln.<br />
Bitte beachten Sie ggf. hierüber hinausgehende oder abweichende Regelungen für die<br />
Angabe von Antragsteller und Mithafter in den jeweiligen Programm-Merkblättern.<br />
� Rechtsformschlüssel<br />
Der Rechtsformschlüssel kann der Anlage 7 (<strong>KfW</strong>-Form Nr. 142331) der<br />
Zusammenstellung der Kreditprogramme entnommen werden bzw. ist auch in der<br />
Rubrik „Service“ der <strong>KfW</strong>-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder<br />
www.kfw-mittelstandsbank.de) abrufbar.<br />
� Branchenschlüssel<br />
Der Branchenschlüssel kann der Anlage 2 (<strong>KfW</strong>-Form Nr. 142271) der Zusammenstellung<br />
der Kreditprogramme entnommen werden bzw. ist auch in der Rubrik<br />
„Service“ der <strong>KfW</strong>-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfwmittelstandsbank.de)<br />
abrufbar. Darüber hinaus ist auch die genaue Bezeichnung<br />
der Branche anzugeben. Bei Platzmangel kann hierfür das Feld Vorhabensbeschreibung<br />
mitverwendet werden.<br />
� Bisherige Geschäftsbeziehung<br />
Bitte geben Sie an, ob der Antragsteller/Mithafter persönlich oder als Gesellschafter<br />
eines Unternehmens bereits Finanzierungsmittel der <strong>KfW</strong> (einschl. deren<br />
Tochtergesellschaften gbb und tbg) erhalten hat. Sofern der Antrag über eine<br />
Gesellschaft erfolgt, sind hier auch Darlehen der Mitgesellschafter zu nennen.<br />
Erläuterungen zum Ausfüllen<br />
Musterexemplar<br />
� Einzelumsatz / Gruppenumsatz<br />
Bitte setzen Sie den jeweiligen Einzelumsatz bzw. Gruppenumsatz aus dem letzten<br />
verfügbaren Jahresabschluss des geförderten Unternehmens ein.<br />
� KMU Definition der EU<br />
Bitte beachten Sie die Regelungen in unserem Merkblatt zur KMU-Definition der<br />
Europäischen Kommission (<strong>KfW</strong>-Form Nr. 142291 in der Rubrik „Service“ der <strong>KfW</strong>-<br />
Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de)<br />
abrufbar) sowie die ggf. in den Programm-Merkblättern enthaltenen abweichenden<br />
Bestimmungen. In Ziffer 4.1 ist anzugeben, ob es sich bei dem zu fördernden<br />
Unternehmen um ein kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition<br />
handelt.<br />
� Verwendungszweck<br />
Verwendungszweckschlüssel sind abhängig von den jeweils beantragten Kreditprogrammen<br />
und können der Anlage 6 (<strong>KfW</strong>-Form Nr. 141656) der Zusammenstellung<br />
der Kreditprogramme entnommen werden bzw. sind auch in der Rubrik „Service“ der<br />
<strong>KfW</strong>-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de)<br />
abrufbar. Beispiele für Verwendungszweckschlüssel in Anträgen im <strong>KfW</strong>-<br />
<strong>Wohneigentumsprogramm</strong> sind: 11 = Bau/Kauf einer neuen Eigentumswohnung,<br />
12 = Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung, 13 = Bau/Kauf eines neuen<br />
Eigenheims oder 14 = Kauf eines gebrauchten Eigenheims.<br />
Bitte geben Sie zu jedem der unter 1. beantragten Kredite (unter Angabe der laufenden<br />
Nr.: 1.1, 1.2 oder 1.3) den Verwendungszweck an. Sofern der beantragte<br />
Kredit sich auf mehrere Verwendungszwecke aufteilt, geben Sie bitte den jeweiligen<br />
Teilbetrag an.<br />
Falls Sie keinen passenden Verwendungszweck zuordnen können, erläutern Sie<br />
den Verwendungszweck bitte in der Vorhabensbeschreibung.<br />
� Arbeitsplätze<br />
Bitte geben Sie die Anzahl aller Beschäftigten (einschl. Antragsteller und mithelfender<br />
Familienangehöriger) inklusive aller Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden<br />
an. Da es sich um eine Anzahl von natürlichen Personen handelt, sind die Angaben<br />
hier nur in ganzen Zahlen möglich. Bitte sehen Sie von der Angabe von Zahlenbereichen<br />
ab.<br />
� Schuldner des Darlehens<br />
Bei personenbezogener Förderung (außer ERP-Kapital für Gründung, ERP-Kapital<br />
für Wachstum und Wohnungsbaufinanzierung) ist es grundsätzlich möglich, dass<br />
die Hausbank das Darlehen an das Unternehmen herauslegt.<br />
� Vorhabensbeschreibung<br />
Bitte geben Sie hier - ergänzend oder als Ersatz zum vorgenannten<br />
Verwendungszweck - eine Kurzbeschreibung des Vorhabens an. Hinweise zu den<br />
notwendigen Angaben enthalten die entsprechenden Programm-Merkblätter.<br />
� Investitionsplan<br />
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern dürfen - soweit die<br />
Programm-Merkblätter dies nicht ausschließen - im Investitionsplan ausgewiesene<br />
Beträge inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Wenn in den Programm-<br />
Merkblättern nicht ausdrücklich anders erwähnt, geben Sie hier bitte nur den auf<br />
den Antragsteller entfallenden Anteil der Investitionskosten an. Bei Anträgen in den<br />
Kreditprogrammen zur Finanzierung von Innovationen und Beteiligungen achten<br />
Sie bitte auf die vollständige Angabe der im jeweiligen Programm-Merkblatt<br />
genannten Positionen zum Investitionsplan. Gegebenenfalls kann zur Angabe aller<br />
Informationen die Verwendung einer Anlage notwendig sein.<br />
� Finanzierungsplan<br />
Unter „öffentliche Mittel“ weisen Sie bitte - sofern beantragt - den GA-Zuschuss<br />
(nur Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur"), Investitionszulagen oder sonstige „öffentliche<br />
Mittel“ jeweils mit einer kurzen Bezeichnung und der Höhe aus. Sofern die Höhe<br />
„öffentlicher Mittel“ noch nicht feststeht, geben Sie bitte die Höhe der erwarteten<br />
„öffentlichen Mittel“ an. Sofern Finanzierungslücken bzw. -überschüsse entstehen,<br />
können die hier beantragten Kredite aufgestockt bzw. gekürzt werden.<br />
Dabei ist kenntlich zu machen, ob „öffentliche Mittel“ in Form einer Zulage/eines<br />
Zuschusses oder als Kredit gewährt wurden. Reichen die vorhandenen Zeilen nicht<br />
aus, können weitere „öffentliche Mittel“ in der Zeile unter „Sonstige“ angegeben<br />
werden, wobei diese jedoch als „öffentliche Mittel“ zu kennzeichnen sind.<br />
Keinesfalls dürfen „öffentliche Mittel“ in den Bankkrediten enthalten sein.<br />
Bei Krediten aus öffentlichen Mitteln, insbesondere ERP-Mitteln, sind die hier unter<br />
„öffentliche Mittel“ gemachten Angaben subventionserhebliche Angaben im Sinne<br />
von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz.<br />
Bei Anträgen in den Kreditprogrammen zur Finanzierung von Beteiligungen geben<br />
Sie bitte in der Zeile „Sonstige“ den Eigenanteil des Beteiligungsgebers separat an.<br />
� Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag<br />
Sofern in den Programm-Merkblättern ausdrücklich erwähnt, ist auch Nebenerwerb<br />
zugelassen.<br />
� Beschreibung des Verfahrens<br />
„Antragstellung mit separater Dokumentation der Antragsteller-Unterschrift“<br />
a) Der Antragsteller und falls notwendig der Mithafter bestätig(t)(en) auf einem<br />
separaten Dokument (z. B. Antrag der Hausbank mit integrierten Passagen für<br />
die Antragstellung bei der <strong>KfW</strong>):<br />
• die „Erklärungen des/der Antragsteller(s) und des/der Mithafter(s)“ inkl. der<br />
„Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener<br />
Daten“,<br />
• das Einverständnis zu der nachfolgenden Beantragung der in der separaten<br />
Dokumentation beschriebenen Kreditprogramme durch die Hausbank bzw.<br />
das durchleitende Kreditinstitut und<br />
• die Kenntnis über die Mittelauszahlung durch die <strong>KfW</strong> über das durchleitende<br />
Kreditinstitut (Bankenleitweg) rechtsverbindlich durch seine Unterschrift.<br />
b) Durch Ankreuzen dieses Feldes bestätigt das durchleitende Kreditinstitut<br />
gegenüber der <strong>KfW</strong> rechtsverbindlich:<br />
• das grundsätzliche Einverständnis mit dem Verfahren,<br />
• dass der bei der <strong>KfW</strong> eingereichte Kreditantrag gemäß den separat dokumentierten<br />
Angaben des Antragstellers und ggf. des zweiten<br />
Geschäftspartners ausgefüllt wurde,<br />
• dass der Antragsteller und ggf. der Mithafter die für einen Antrag bei der <strong>KfW</strong><br />
notwendigen „Erklärungen des/der Antragsteller(s) und des/der Mithafter(s)“<br />
inkl. der „Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und<br />
Nutzung personenbezogener Daten“ gemäß dem jeweils gültigen Kreditantragsformular<br />
der <strong>KfW</strong> (Formular-Nr. 141660) rechtsverbindlich unterzeichnet<br />
hat,<br />
• dass der Antragsteller und ggf. der Mithafter Kenntnis über die bei der <strong>KfW</strong><br />
beantragten Kreditprogramme und die Mittelauszahlung durch die <strong>KfW</strong> über<br />
das durchleitende Kreditinstitut erlangt hat,<br />
• dass Änderungen oder Berichtigungen des Antrags der <strong>KfW</strong> unverzüglich<br />
mitgeteilt werden,<br />
• dass die unterzeichneten Originalunterlagen unter Beachtung der banküblichen<br />
Sorgfalt bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt<br />
und der <strong>KfW</strong> auf Anforderung für Prüfungszwecke überlassen werden.<br />
c) In den Feldern „Datum“ und „Ort“ der „rechtsverbindlichen Unterschrift(en)<br />
des/der Antragsteller(s)/Mithafter(s)“ erfolgen die Einträge der geforderten Angaben<br />
gemäß der separaten Dokumentation. Das Unterschriftenfeld bleibt leer.<br />
d) Die Weitergabe der separaten Dokumentation an die <strong>KfW</strong> kann dann entfallen.<br />
� Gesamtmarge / Angebotsmarge<br />
Die Angabe der Gesamtmarge dient zur Erstellung eines individuellen<br />
Tilgungsplanes für annuitätische Darlehen, bei denen von der Standardmarge<br />
abgewichen wird.<br />
Für Darlehen mit risikogerechter Verzinsung geben Sie in diesem Feld bitte stets<br />
Ihre Angebotsmarge an.<br />
� Anlagen<br />
Die Statistischen Beiblätter (soweit erforderlich) für gewerbliche Anträge an die<br />
<strong>KfW</strong> können auch vom Antragsteller direkt an die <strong>KfW</strong> geschickt werden. Bitte<br />
geben Sie in diesem Fall an, auf welchen <strong>KfW</strong>-Antrag (Kreditprogramme und<br />
Adresse des Antragstellers) sich das Statistische Beiblatt bezieht.
Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizient Bauen" (153) EnEV 2009<br />
Über die durchleitende Bank<br />
An die<br />
<strong>KfW</strong><br />
Niederlassung Berlin<br />
10865 Berlin<br />
1. Antragsteller<br />
Name<br />
<strong>KfW</strong>-Geschäftspartner-Nr. (falls bereits Kreditnehmer der <strong>KfW</strong>):<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ Wohnort<br />
Ich/Wir stelle/n den Antrag als:<br />
Diese Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken und werden anonymisiert ausgewertet<br />
Selbstnutzender Hauseigentümer Vermieter (ohne ETW-Vermietung) mit<br />
einem Wohnungsbestand von Wohnheimbetreiber/-eigentümer<br />
Selbstnutzender Wohnungseigentümer bis zu 15 Wohneinheiten Bauträger<br />
Vermieter von Eigentumswohnung(en) 16 bis 99 Wohneinheiten Contractor<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft mehr als 100 Wohneinheiten Mieter<br />
(WEG) mit (Anzahl) Wohnungen<br />
2. Investitionsort und Vorhaben<br />
Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 1. anderenfalls:<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ Ort<br />
3. Berechnung für das <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />
Es ist geplant, folgendes Niveau nach der EnEV 2009 zu erreichen (bitte zutreffendes ankreuzen):<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 70<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 55 Passivhaus 55 nach PHPP<br />
Bitte füllen Sie die Bestätigung in Druckschrift oder maschinell aus (Zutreffendes<br />
bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen)<br />
und senden diese zusammen mit dem Kreditantrag an die <strong>KfW</strong> zurück.<br />
Ein ausfüllbares pdf-Formular finden Sie unter www.kfw.de. Bei baulich<br />
getrennten, nicht baugleichen Objekten sind getrennte Bestätigungen<br />
erforderlich.<br />
Hinweis an Kreditinstitute:<br />
Alternativ können Sie die Angaben der <strong>KfW</strong> im Kreditantrag mitteilen,<br />
wobei Sie dann die unterzeichnete Originalbestätigung für die <strong>KfW</strong> treuhänderisch<br />
verwahren.<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 40 Passivhaus 40 nach PHPP, geplant nach der Software ab PHPP Version 6.1 (2012)<br />
<strong>KfW</strong>-Effizienzhaus gemäß Ausnahmeregelung bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz<br />
(Stellungnahme des regionalen Partners liegt bei)<br />
Stand: 01/2012 • Formularnummer: 600 000 2147
Seite 2 zur Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizient Bauen" – Programm 153<br />
Von (Name Antragsteller)<br />
Angaben zur Berechnung<br />
Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der EnEV in der jeweils gültigen Fassung und den zugrunde liegenden DIN-<br />
Normen. Die geometrischen Abmessungen des Gebäudes wurden dabei nicht über ein vereinfachtes Aufmaß gemäß<br />
EnEV § 9 Absatz 2 ermittelt.<br />
• Die Anzahl der zu errichtenden/herstellenden Wohneinheiten im Gebäude beträgt<br />
• Das beheizte Gebäudevolumen Ve nach der EnEV (Anlage 1 Nummer 1.3.2) beträgt m3 .<br />
• Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A nach der EnEV (Anlage 1 Nummer 1.3.1) beträgt m2 .<br />
• Die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV (Anlage 1 Nummer 1.3.3) beträgt m2 .<br />
• Die in der Wärmeschutzberechnung berücksichtigte Fensterfläche beträgt m2 .<br />
• Gemäß EnEV Anlage 1 Tabelle 2 wurde folgender Gebäudetyp für das Wohngebäude angesetzt:<br />
freistehend einseitig angebaut anderes Wohngebäude<br />
Die Berechnung erfolgt nach EnEV Anlage 1 Nummer 2.1.2 DIN EN 832, DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.<br />
Name und Version der verwendeten EnEV Software:<br />
Die Berechnung erfolgt nach EnEV Anlage 1 Nummer 2.1.1 DIN V 18599.<br />
Name und Version der verwendeten EnEV Software:<br />
Es sind die Bestimmungen zur Berechnung des <strong>KfW</strong>-Effizienzhauses gemäß der Anlage Technische Mindestanforderungen<br />
zu beachten.<br />
Die Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust wurden nach EnEV Anlage 1, Tabelle 1<br />
ermittelt. Anlage 1, Absatz 1.1, zweiter Abschnitt der EnEV im Zusammenhang mit einer elektrischen Warmwasserbereitung<br />
und der Aufschlag von 40 % auf die Anforderungen für Bestandsgebäude nach § 9 (1) EnEV wurden für das<br />
Referenzgebäude nicht angewendet.<br />
Wärmebrücken<br />
Berücksichtigung von Wärmebrücken gemäß DIN V 4108-6, Anhang D3 Zeile 15 oder EnEV Anlage 3 Nr. 8.1:<br />
pauschal mit 0,10 W/(m² K) pauschal mit 0,05 W/(m² K) mit erbrachtem Gleichwertigkeitsnachweis<br />
über differenzierten Nachweis mit einem auf die<br />
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Wärmeverlust von W/(m²K)<br />
Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb eines <strong>KfW</strong>-Effizienzhauses<br />
• Jahres-Primärenergiebedarf<br />
Der Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude (100 %-Wert) nach EnEV Anlage 1, Tabelle 1<br />
beträgt kWh/(m2a) Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf Q p nach EnEV für den Neubau beträgt kWh/(m 2 a)<br />
• Transmissionswärmeverlust<br />
Der errechnete Höchstwert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen<br />
Transmissionswärmeverlustes H'T mit den Anforderungen für das Referenzgebäude (100%-Wert) nach<br />
EnEV Anlage 1 Tabelle 1 beträgt W/(m2 K)<br />
Der berechnete auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust<br />
H'T nach EnEV für den Neubau beträgt W/(m2 K)<br />
Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb eines Passivhauses<br />
Das Gebäude ist als Passivhaus entsprechend den Vorgaben des PHPP geplant. Der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf<br />
QH beläuft sich auf kWh/(m²a) (bitte Wert eintragen, maximal 15 kWh/(m²a)). Als Bezugsgröße<br />
wurde die Energiebezugsfläche gemäß PHPP in Anlehnung an die Wohnflächenverordnung (WoFlV) innerhalb der<br />
thermischen Gebäudehülle verwendet. Gleichzeitig beträgt der nach PHPP berechnete Jahres-Primärenergiebedarf<br />
QP für Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung inkl. deren Hilfsenergie kWh/(m²a) (bitte Wert<br />
eintragen, maximal 30 kWh/(m²a) für <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus 40 (Passivhaus), bzw. maximal 40 kWh/(m²a) für <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus<br />
55 (Passivhaus)). Als Bezugsgröße wurde die Gebäudenutzfläche AN nach EnEV verwendet.
Seite 3 zur Bestätigung zum Kreditantrag „Energieeffizient Bauen“ – Programm 153<br />
Von (Name Antragsteller)<br />
Zur Erreichung des geplanten Niveaus ist folgende Lüftungs- und Heizungsanlage vorgesehen:<br />
Einbau einer Lüftungsanlage<br />
mit Wärmerückgewinnung<br />
ohne Wärmerückgewinnung<br />
Neuanschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz<br />
Bei Anschluss an ein zu errichtendes Fernwärmenetz:<br />
Die Fernwärme wird energetisch nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW-309 bewertet.<br />
Niedertemperatur-Kessel<br />
Brennwertkessel Öl/Gas<br />
solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung<br />
solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung<br />
der Deckungsanteil für die Heizungsunterstützung beträgt %<br />
eine solarthermische Simulation wurde durchgeführt<br />
Heizsystem mit Nutzung von Biomasse (auch als KWK-Biomasseanlagen)<br />
Wärmepumpe: Sole – Wasser WP Wasser – Wasser WP<br />
Luft-Wasser WP Luft/Luft WP andere<br />
KWK-Anlage (BHKW) auf Basis Öl/Gas<br />
elektrische Heizung<br />
dezentraler Wärmeerzeuger (Kaminofen) mit Einbindung ins Zentralheizsystem, der nur für eine ausschließliche Biomassenutzung<br />
zugelassen ist oder Holzpellet-Primärofen als Ergänzungssystem zur Zentralheizung (für die Berechnung<br />
zum <strong>KfW</strong>-Effizienzhaus zulässig mit einem maximalen Deckungsanteil von 10 % für die Heizungsunterstützung)<br />
Photovoltaikanlage für die Anrechnung gemäß § 5 EnEV<br />
Hinweis: Bei der Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb eines <strong>KfW</strong>-Effizienzhauses 40/Passivhauses oder <strong>KfW</strong>-<br />
Effizienzhauses 55/Passivhauses ist zusätzlich die energetische Fachplanung und Baubegleitung gemäß<br />
Programmmerkblatt durch einen Sachverständigen durchzuführen.
Seite 4 zur Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizient Bauen" – Programm 153<br />
Von (Name Antragsteller)<br />
4. Erklärung des Sachverständigen<br />
Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen<br />
kann. Mir ist bekannt, dass diese Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung<br />
mit § 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich bin damit einverstanden,<br />
der <strong>KfW</strong> auf Anforderung Auskunft zu den durchgeführten Berechnungen zu geben und entsprechende Unterlagen zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Ich bin<br />
im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. als Energieberater<br />
zugelassen.<br />
eine nach § 21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigte Person.<br />
Name des Sachverständigen<br />
Firma/Unternehmen (sofern angestellt oder Inhaber)<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ Ort<br />
Telefonnummer<br />
E-Mail-Adresse<br />
Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen<br />
Hinweis: ausschließlich persönliche Zeichnung des berechtigten Sachverständigen<br />
5. Erklärung des Antragstellers<br />
Ich/wir versichere/versichern, dass mir/uns der Inhalt des Programmmerkblatts Energieeffizient Bauen bekannt ist, die<br />
obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können. Mir/<br />
uns ist bekannt, dass Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck subventionserhebliche Tatsachen<br />
im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug<br />
strafbar ist.<br />
Ich erkläre, dass ich mit einer Überprüfung der technischen Umsetzung des Vorhabens sowie des geförderten Gebäudes<br />
im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung durch die <strong>KfW</strong> bzw. durch einen von der <strong>KfW</strong> beauftragten Dritten einverstanden bin.<br />
Einwilligung zur Übermittlung und Nutzung vorhabensbezogener Daten:<br />
Mir ist bekannt, dass die <strong>KfW</strong> berechtigt ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist sämtliche Unterlagen für die Planung<br />
und Durchführung des geförderten Vorhabens zu Prüfungszwecke anzufordern und eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen.<br />
Aus diesem Grunde willige ich darin ein, dass die <strong>KfW</strong> für die Prüfung der Unterlagen und Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle<br />
Dritte beauftragen und diesen alle erforderlichen Daten zum Zwecke dieser Prüfungen übermitteln kann. Im Falle der<br />
Beauftragung Dritter werden diese zur Wahrung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses verpflichtet. Ferner willige<br />
ich ein, dass der von mir beauftragte Sachverständige, der die Bestätigung bei Ziffer 5. vornimmt, auf Anforderung alle im<br />
Zusammenhang mit der Prüfung relevanten Informationen und Unterlagen der <strong>KfW</strong> zur Verfügung stellt.<br />
Ort, Datum Unterschrift der Antragsteller