Antrag WOGA BVV
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Beschlussvorschlag<br />
Bezirksverordnete Dr. Timper<br />
Vorsitzende des Denkmalbeirats der <strong>BVV</strong> Charlottenburg-Wilmersdorf<br />
Die unter Denkmalschutz stehenden Tennisplätze in der Gesamtanlage <strong>WOGA</strong>-<br />
Komplex erhalten<br />
Die <strong>BVV</strong> möge beschließen:<br />
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, den<br />
<strong>WOGA</strong>-Komplex in seiner denkmalgeschützten Gesamtanlage mit seinen Tennisplätzen, in<br />
ihrer Eigenschaft als Freifläche, zu erhalten.<br />
Der <strong>BVV</strong> ist bis zum 31.5.2016 zu berichten.<br />
Begründung:<br />
Expertengruppe des Denkmalbeirats der <strong>BVV</strong> Charlottenburg - Wilmersdorf<br />
Tennisplätze im <strong>WOGA</strong>-Komplex, Kurfürstendamm 153, 154-155B, 156 usw., 10709 Berlin<br />
Empfehlung<br />
Die Expertengruppe des Denkmalbeirats Charlottenburg-Wilmersdorf empfiehlt, die unter<br />
Denkmalschutz stehenden Tennisplätze in der Gesamtanlage <strong>WOGA</strong>-Komplex zu erhalten.<br />
Gründe:<br />
Die vom Investor als Argument für seine eigene Bebauung angeführten „Kreuzhäuser“, die<br />
Erich Mendelsohn im Zeitraum vom Mai 1930 bis Januar 1932 projektierte, sind von Erich<br />
Mendelsohn im April 1932 - ein Jahr vor seiner Emigration Ende März 1933 – aufgegeben<br />
worden.<br />
In dem Schreiben aus dem Büro Erich Mendelsohns an die Städtische Baupolizei Bezirk<br />
Wilmersdorf vom 12. April 1932, das von seinem Büroleiter Erich Karweik unterzeichnet<br />
worden ist, wird dazu ausgeführt:<br />
„Anliegend überreiche ich einen Lageplan in dreifacher Ausfertigung, die Anlage von 4<br />
Tennisplätzen auf obigem Gelände betreffend.<br />
Die seinerzeit projektierten Kreuzhäuser auf diesem Gelände kommen nicht zur Ausführung.<br />
Stattdessen sollen an dieser Stelle 4 Tennisplätze gebaut werden. Die dazu benötigte Fläche<br />
umfasst 37/78 m, die verbleibende Freifläche erhält Grünflächen und eine Bepflanzung mit<br />
Kastanienbäumen.<br />
Da die Anlage von Spiel- und Grünflächen auch dem Wunsche aller beteiligten Behörden<br />
sowie der Wohnungsfürsorge-Gesellschaft entspricht, bitte ich um möglichst baldige<br />
Genehmigung der Anlage.“<br />
Dem Schreiben lag ein Lageplan bei mit der Einzeichnung der vier Tennisplätze an der Stelle<br />
der früher geplanten „Kreuzhäuser“. Als Begründung führte Mendelsohn im o.g. Schreiben<br />
den Wunsch aller beteiligten Behörden an, sportliche Aktivitäten anzubieten. Sport und Spiel<br />
hatten als Freizeitaktivitäten in der Weimarer Republik, namentlich in Berlin, einen hohen
Stellenwert, deshalb die Anlage von Volksparks, Sportplätzen, Freibädern usw. durch die<br />
Stadt Berlin in den 20er Jahren.<br />
Die Achilles-Grundstücks-Verwertungs-Gesellschaft m.b.H. reichte am 2. April 1936 bei der<br />
Baubehörde Berlin-Wilmersdorf einen Entwurfsplan für ein Klubhaus in der Tennisanlage<br />
ein. Das Klubhaus war auf einer Grundfläche von 8,50 x 5,15 m geplant. Der Entwurf stammt<br />
sicherlich nicht aus dem Büro Mendelsohn, weil Mendelsohn 1933 sein Büro aufgelöst hatte<br />
und emigriert war. Das Klubhaus ist heute noch vorhanden.<br />
Die Expertengruppe ist davon überzeugt, daß die innerhalb der denkmalgeschützten<br />
Gesamtanlage liegenden Tennisplätze zu Recht geschützt sind, weil sie zur stufenweisen<br />
Planung des <strong>WOGA</strong>-Komplexes von Erich Mendelsohn zwischen 1926 und 1932 gehören,<br />
nachdem Mendelsohn die „Kreuzhäuser“ ein Jahr vor seiner Emigration aufgegeben hatte.<br />
Deshalb empfiehlt die Expertengruppe, den bestehenden von Erich Mendelsohn geplanten<br />
<strong>WOGA</strong>-Komplex einschließlich der Tennisplätze als Bestandteil der denkmalgeschützten<br />
Gesamtanlage zu erhalten.<br />
Dr. Ursel Berger, Werner Jockeit, Dr. Ute Langeheinecke, Antje Solmsdorf, Dr. Dietrich<br />
Worbs<br />
Berlin, den 9.4.2016