Antrag WOGA BVV
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Stellenwert, deshalb die Anlage von Volksparks, Sportplätzen, Freibädern usw. durch die<br />
Stadt Berlin in den 20er Jahren.<br />
Die Achilles-Grundstücks-Verwertungs-Gesellschaft m.b.H. reichte am 2. April 1936 bei der<br />
Baubehörde Berlin-Wilmersdorf einen Entwurfsplan für ein Klubhaus in der Tennisanlage<br />
ein. Das Klubhaus war auf einer Grundfläche von 8,50 x 5,15 m geplant. Der Entwurf stammt<br />
sicherlich nicht aus dem Büro Mendelsohn, weil Mendelsohn 1933 sein Büro aufgelöst hatte<br />
und emigriert war. Das Klubhaus ist heute noch vorhanden.<br />
Die Expertengruppe ist davon überzeugt, daß die innerhalb der denkmalgeschützten<br />
Gesamtanlage liegenden Tennisplätze zu Recht geschützt sind, weil sie zur stufenweisen<br />
Planung des <strong>WOGA</strong>-Komplexes von Erich Mendelsohn zwischen 1926 und 1932 gehören,<br />
nachdem Mendelsohn die „Kreuzhäuser“ ein Jahr vor seiner Emigration aufgegeben hatte.<br />
Deshalb empfiehlt die Expertengruppe, den bestehenden von Erich Mendelsohn geplanten<br />
<strong>WOGA</strong>-Komplex einschließlich der Tennisplätze als Bestandteil der denkmalgeschützten<br />
Gesamtanlage zu erhalten.<br />
Dr. Ursel Berger, Werner Jockeit, Dr. Ute Langeheinecke, Antje Solmsdorf, Dr. Dietrich<br />
Worbs<br />
Berlin, den 9.4.2016