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Antrag WOGA BVV

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Stellenwert, deshalb die Anlage von Volksparks, Sportplätzen, Freibädern usw. durch die<br />

Stadt Berlin in den 20er Jahren.<br />

Die Achilles-Grundstücks-Verwertungs-Gesellschaft m.b.H. reichte am 2. April 1936 bei der<br />

Baubehörde Berlin-Wilmersdorf einen Entwurfsplan für ein Klubhaus in der Tennisanlage<br />

ein. Das Klubhaus war auf einer Grundfläche von 8,50 x 5,15 m geplant. Der Entwurf stammt<br />

sicherlich nicht aus dem Büro Mendelsohn, weil Mendelsohn 1933 sein Büro aufgelöst hatte<br />

und emigriert war. Das Klubhaus ist heute noch vorhanden.<br />

Die Expertengruppe ist davon überzeugt, daß die innerhalb der denkmalgeschützten<br />

Gesamtanlage liegenden Tennisplätze zu Recht geschützt sind, weil sie zur stufenweisen<br />

Planung des <strong>WOGA</strong>-Komplexes von Erich Mendelsohn zwischen 1926 und 1932 gehören,<br />

nachdem Mendelsohn die „Kreuzhäuser“ ein Jahr vor seiner Emigration aufgegeben hatte.<br />

Deshalb empfiehlt die Expertengruppe, den bestehenden von Erich Mendelsohn geplanten<br />

<strong>WOGA</strong>-Komplex einschließlich der Tennisplätze als Bestandteil der denkmalgeschützten<br />

Gesamtanlage zu erhalten.<br />

Dr. Ursel Berger, Werner Jockeit, Dr. Ute Langeheinecke, Antje Solmsdorf, Dr. Dietrich<br />

Worbs<br />

Berlin, den 9.4.2016

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