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Annahmerichtlinien Unfallversicherung AT

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Grundsätzlich nicht versicherbar<br />

• Gruppenunfall für Firmen und Vereine<br />

• Luftrisiko<br />

• Berufs-, Lizenz- und Vertragssportler (Sportler mit Verträgen oder Lizenzen im Sinne dieser<br />

Bedingungen sind Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die Ausübung von<br />

Sport verdienen oder die durchschnittlich mehr als 3 Stunden am Tag Sport betreiben)<br />

• Bahnarbeiter, Bergbauarbeiter<br />

• Personen mit gefährlicher Berufstätigkeit (z. B. Artisten, Aktrobat, Bergführer, Bergleute,<br />

Taucher, Mitarbeiter von Munitions-, Minensuch-, Räumtrupps, Rennfahrer, Radrennfahrer,<br />

Rennreiter, Sprengmeister, Stuntman, Taucher, Testfahrer, Tierbändiger, Tiertrainer) - Im<br />

Zweifel bitte Rücksprache mit der Vertriebsunterstützung halten.<br />

• Personen mit folgenden Krankheiten:<br />

• Alzheimer-Syndrom<br />

• Parkinson-Syndrom<br />

• Multiple Sklerose<br />

• Enzephalitis<br />

• Dialyse-Patienten<br />

• Spondylolisthesis<br />

• AIDS-Erkrankungen, HIV-Infektion<br />

• Anlagebedingte, vermehrte Knochenbrüchigkeit<br />

(z. B. Osteogenesis imperfekta - sog. Glasknochenkrankheit)<br />

• Knochenkrebs<br />

• Morbus-Bechterew

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