02.06.2016 Aufrufe

Mieterzeitung 2013

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Aufsichtsrat ist also ein<br />

Kontrollorgan der Mitglieder<br />

der Genossenschaft über die<br />

Tätigkeit des Vorstandes.<br />

Er ist darüber hinaus auch für<br />

die Bestellung des Vorstandes<br />

verantwortlich.<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte<br />

in eigener Verantwortung.<br />

Dies ist die gesetzliche Regelung,<br />

welche auch in vielen Genossenschaften<br />

so praktiziert<br />

wird. In unserer Genossenschaft<br />

arbeiten Vorstand und<br />

Aufsichtsrat auf dieser gesetzlichen<br />

Grundlage sehr vertrauensvoll<br />

zusammen.<br />

Grundlegende Geschäftsentscheidungen<br />

werden in den<br />

gemeinsamen Sitzungen besprochen<br />

und beraten.<br />

Der Aufsichtsrat erhält somit<br />

zum Einen rechtzeitig Kenntnis<br />

von den Vorhaben des Vorstandes<br />

und kann zum Anderen,<br />

gestützt auf seine unterschiedlichen<br />

beruflichen und Lebenserfahrungen,<br />

entsprechende Empfehlungen<br />

an den Vorstand<br />

geben. Trotz der guten Zusammenarbeit<br />

bleibt es aber auch<br />

bei uns dabei, der Vorstand<br />

führt die Geschäfte und trägt<br />

dabei die volle Verantwortung<br />

und der Aufsichtsrat ist Kontrollorgan!<br />

Darüber hinaus wurden in § 28<br />

der Satzung festgeschrieben,<br />

über welche Gegenstände der<br />

Vorstand und der Aufsichtsrat<br />

nach gemeinsamer Beratung<br />

durch getrennte Abstimmung<br />

beschließen.<br />

Dass sind:<br />

a) die Aufstellung des Bauprogramms<br />

und seine zeitliche<br />

Durchführung,<br />

b) die Grundsätze über die<br />

Vergabe von Genossenschaftswohnungen<br />

und für die Benutzung<br />

von Einrichtungen der<br />

Genossenschaft,<br />

c) die Grundsätze für die Leistung<br />

von Selbsthilfe,<br />

d) die Grundsätze für die Veräußerung<br />

von Eigenheimen,<br />

Wohnungen in der Rechtsform<br />

des Wohnungseigentums, anderen<br />

Wohnungsbauten und<br />

unbebauten Grundstücken sowie<br />

über die Bestellung und<br />

Übertragung von Erbbaurechten<br />

und Dauerwohnrechten,<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!