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Stichwort? Studium - Bundesministerium für Wissenschaft und ...

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studium</strong>!<br />

Warum Rauchfrei studieren? Beim Rauchen wird durch die Erhöhung des Kohlenmonoxydgehalts im<br />

Blut die Konzentration empfindlich vermindert, Raucherinnen <strong>und</strong> Raucher sind zudem anfälliger <strong>für</strong><br />

Erkältungskrankheiten. Darüber hinaus setzen sie ihre nichtrauchenden Studienkolleginnen<br />

<strong>und</strong> -kollegen durch Passivrauchen einer Gefährdung aus.<br />

Ziele von Rauchfrei studieren sind daher u. a.:<br />

� rauchfrei lernen, studieren <strong>und</strong> zusammen arbeiten (also auch kein Rauchen vor oder in<br />

unmittelbarer Nähe von Hörsälen, Labors, �Bibliotheken etc.)<br />

� rauchfrei essen, trinken <strong>und</strong> feiern (also auch kein Rauchen in speziell bezeichneten Räumen<br />

in Mensen, Cafeterias etc.)<br />

Nähere Informationen über Rauchfrei studieren bei:<br />

http://www.rauchfreistudieren.at<br />

►Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Studierenden (an Universitäten)<br />

sind im �Universitätsgesetz 2002 ausführlich beschrieben <strong>und</strong> festgelegt. Demnach steht den<br />

Studierenden an Universitäten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Diese<br />

Lernfreiheit umfasst unter anderem folgende Rechte:<br />

� das Recht, sowohl an der Universität, an der sie zum <strong>Studium</strong> zugelassen wurden, als auch an<br />

anderen Universitäten die �Zulassung <strong>für</strong> andere Studien zu erlangen;<br />

� das Recht, nach Maßgabe des Lehrangebotes <strong>und</strong> nach Maßgabe der �Curricula zwischen<br />

dem Lehrpersonal auszuwählen;<br />

� das Recht, neben einem �ordentlichen <strong>Studium</strong> an der Universität der �Zulassung oder<br />

anderen Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, <strong>für</strong> welches die Studierenden die in den<br />

�Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;<br />

� das Recht, die facheinschlägigen Lehr- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen <strong>und</strong> die �Bibliothek an<br />

der Universität, an der sie zum <strong>Studium</strong> zugelassen wurden, nach Maßgabe der<br />

�Benützungsordnungen zu benützen;<br />

� das Recht, als �ordentliche Studierende eines Diplom- oder Magisterstudiums das Thema<br />

ihrer Diplom- oder Masterarbeit oder das Thema ihrer künstlerischen Diplom- oder<br />

Masterarbeit nach Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer<br />

Anzahl von Vorschlägen auszuwählen;<br />

� das Recht, als �ordentliche Studierende eines �Doktoratsstudiums das Thema ihrer<br />

�Dissertation nach Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer<br />

Anzahl von Vorschlägen auszuwählen;<br />

� das Recht, wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin<br />

oder der Betreuer zustimmt;<br />

� das Recht, als �ordentliche Studierende nach Maßgabe der universitären Vorschriften<br />

Prüfungen abzulegen;<br />

� das Recht, nach Erbringung der in den �Curricula vorgeschriebenen Leistungen<br />

�akademische Grade verliehen zu erhalten;<br />

� das Recht, als �außerordentliche Studierende an den betreffenden Universitätslehrgängen<br />

teilzunehmen <strong>und</strong> die darin vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen;<br />

� das Recht, als �außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen<br />

zugelassen sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, <strong>für</strong> welche sie die in den �Curricula<br />

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