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Leseprobe Soziale Sicherheit 6_2016

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Seiten 209– 252/ www.sozialesicherheit.de / 65. Jahrgang / ISSN 0490-1630 / D 6364<br />

<strong>Sicherheit</strong><br />

Zeitschrift für Arbeit und <strong>Soziale</strong>s<br />

6<br />

<strong>2016</strong><br />

sozialesicherheit.de<br />

Betriebsrente und<br />

Krankenversicherung:<br />

Der Streit um doppelte<br />

Beiträge für Rentner<br />

Bedingungsloses<br />

Grundeinkommen:<br />

Eine sozialpolitische<br />

Alternative?<br />

Rehabilitation:<br />

Ohne Nachsorge<br />

keine erfolgreiche Reha<br />

Pflege und Altenhilfe:<br />

Was Skandinavien<br />

anders und besser<br />

macht<br />

Für Sie beigelegt:<br />

Betriebliche Altersversorgung:<br />

Welche Reform ist notwendig?


Position<br />

Bedingungsloses Grundeinkommen –<br />

sozialpolitisch keine Alternative<br />

Am 5. Juni hat die Schweiz in einer Volksabstimmung die<br />

Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens<br />

(BGE) mit großer Mehrheit abgelehnt. Aber immerhin 23 %<br />

stimmten dafür. Auch in Deutschland hat die Diskussion<br />

über das BGE einen neuen Schub bekommen. Insbesondere<br />

viele Langzeiterwerbslose, die unter dem Hartz-IV-<br />

Regime leiden, und unter prekären Einkommensverhältnissen<br />

lebende Solo-Selbstständige erhoffen sich davon<br />

eine Lösung ihrer Probleme. Doch sind diese Hoffnungen<br />

berechtigt?<br />

Zur Bekämpfung von Armut und Unterversorgung wären<br />

verbesserte bedarfsabhängige Leistungen naheliegender<br />

und geeigneter als ein pauschales BGE für alle. Verdeckte<br />

Armut könnte weitgehend abgebaut werden, wenn<br />

auf gefährdete Bevölkerungsgruppen aktiv zugegegangen<br />

würde. Das Niveau der bestehenden sozialpolitischen Leistungen<br />

zu verbessern und Repressionen zu beseitigen, ist<br />

sicherlich nicht leicht durchzusetzen, aber allemal realistischer<br />

als es die verschiedenen Versionen eines BGE sind.<br />

Unter dem Titel BGE werden nämlich sehr unterschiedliche<br />

Konzepte diskutiert. Eher links und sozial ausgerichtete<br />

Konzepte sollen ein akzeptables Lebensniveau<br />

ermöglichen – mit geforderten bis zu 1.500 Euro Grundeinkommen<br />

im Monat. Darüber hinausgehende Sozialleistungen<br />

sollen erhalten bleiben, auch erhöhte Mindestlöhne<br />

werden gerne zusätzlich gefordert.<br />

Neoliberal geprägte Varianten liegen dagegen nur auf<br />

oder unter Hartz-IV-Niveau, zugleich sollen weitere Sozialleistungen<br />

und Arbeitnehmerrechte abgebaut werden.<br />

Im Besonderen richten sich diese Modelle gegen die an<br />

der Lebensstandardsicherung ausgerichteten Sozialversicherungen.<br />

Die Absicherung von Risiken und Ansprüchen,<br />

die über das BGE hinausgehen, soll der privaten Versicherungswirtschaft<br />

überlassen werden.<br />

Diese neoliberalen Modelle eines BGE sind aber die<br />

einzigen, die eine reale Aussicht auf Umsetzung haben<br />

könnten. So will in Finnland die konservativ-rechte Regierung<br />

2017 ein Pilotprojekt starten. Das BGE soll zunächst<br />

erheblich unter dem Existenzminimum liegen, Sozialleistungen<br />

sollen entsprechend gegengerechnet, also gestrichen<br />

werden. Ziel soll sein, die Anreize zu erhöhen, dass<br />

Menschen Jobs in Teilzeit und auch mit schlechter Bezahlung<br />

annehmen.<br />

Die auch in manchen gewerkschaftlichen Kreisen als<br />

attraktiv angesehenen Konzepte eines BGE beruhen dagegen<br />

auf einer Logik des »Wünsch dir was«. Sie werfen nicht<br />

nur enorme ökonomische Schwierigkeiten und Widersprüche<br />

auf, es gibt auch keine machtvollen gesellschaftlichen<br />

Interessen und Kräfte dafür. Denn der großen Mehrheit der<br />

Beschäftigten müsste das Geld, das ihnen als BGE in die<br />

eine Tasche hereingesteckt wird, aus der anderen Tasche<br />

wieder herausgezogen werden, um dies finanzieren zu können.<br />

Erforderlich wären dazu massiv erhöhte Steuersätze<br />

und extrem verschärfte Kontrollen von Erwerbsarbeit und<br />

Einkommen, um unter diesen Bedingungen »schwarze«<br />

Geschäfte und Steuer- und Sozialbeitragshinterziehung<br />

zu bekämpfen. Die Vorstellung, statt auf Arbeit könnte die<br />

Finanzierung eines BGE darauf beruhen, dass die Maschinen<br />

oder Roboter die Steuern zahlen, ist irreführend. Denn<br />

Steuern werden immer aus Einkommen gezahlt, bei »Maschinensteuern«<br />

aus dem ihrer Eigentümer. Eine allgemeine<br />

Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist nicht möglich.<br />

Die Wertschöpfung und damit auch die Finanzierung eines<br />

BGE beruht gesamtwirtschaftlich immer auf Erwerbsarbeit.<br />

Diese produziert die Güter und Dienstleistungen, die mit<br />

Geld gekauft werden, und damit zugleich die Werte, aus denen<br />

Arbeits- und Kapitaleinkommen entstehen, aus denen<br />

letztlich alles finanziert werden muss.<br />

Das BGE könnte daher auch nicht als Ausweg funktionieren,<br />

wenn uns aufgrund der Digitalisierung vermeintlich<br />

»die Arbeit ausgeht«. Dies wird auch nicht passieren. Die<br />

gesamtwirtschaftlichen Produktivitätssteigerungen sind<br />

in den letzten Jahrzehnten immer geringer geworden. Die<br />

Erwerbstätigkeit nimmt zu. Auch künftig wird es zwar in<br />

kapitalistischen Systemen Massenerwerbslosigkeit und<br />

Prekarisierung geben – aber als Folge von ökonomischen<br />

Krisenprozessen, neoliberaler (De-)Regulierung und ungünstigen<br />

Kräfteverhältnissen, nicht aber infolge von beschleunigten<br />

Produktivitätszuwächsen.<br />

Ein BGE birgt große Risiken, dass die Einkommensverteilung<br />

und die Kräfteverhältnisse noch mehr zugunsten<br />

des Kapitals verschoben würden. Jeder Verdienst hätte<br />

den Charakter eines Zuverdienstes zum BGE, dieses wäre<br />

faktisch der universelle Kombilohn als Lohnsubvention<br />

für das Kapital. Viele prekär Selbstständige bieten heute<br />

schon notgedrungen, weil sie sonst keine Aufträge bekommen,<br />

ihre Leistungen zu Dumpingbedingungen an. Der<br />

Spielraum dafür wäre mit einem BGE noch viel größer. Der<br />

zerstörerische Konkurrenzdruck auf Betriebe, die zu tariflichen<br />

Bedingungen beschäftigen, würde massiv verschärft.<br />

Profitansprüche von Unternehmen und Anlegern würden<br />

dagegen durch ein BGE nicht gemindert.<br />

Das zentrale Interesse der Beschäftigten wie der Erwerbslosen<br />

ist und bleibt eine gute und gut bezahlte Arbeit.<br />

Es geht um soziale Einbindung, Anerkennung und<br />

Selbstbestätigung und ein Einkommen, das höher als ein<br />

noch so komfortables BGE läge. Es besteht großer Bedarf<br />

an mehr öffentlichen Investitionen und mehr qualifizierter<br />

Erwerbsarbeit in Bereichen wie Bildung, Erziehung oder<br />

öffentlicher Daseinsvorsorge. Dies zu gestalten und zu<br />

finanzieren ist die zentrale politische Aufgabe. Die BGE-<br />

Forderung führt in die Irre.<br />

Ralf Krämer<br />

arbeitet beim ver.di-Bundesvorstand<br />

im Bereich Wirtschaftspolitik,<br />

ausführlicher zum Thema<br />

schrieb er am 23. Mai <strong>2016</strong> unter<br />

www.gegenblende.de<br />

212<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> 6/<strong>2016</strong>


Magazin<br />

Jetzt endlich: Recht auf Girokonto für jeden<br />

Am 19. Juni endete eine über 10-jährige Auseinandersetzung: Seitdem hat jeder<br />

das Recht auf ein Girokonto – auch Menschen, die keinen festen Wohnsitz<br />

haben oder sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden. Vielen von<br />

ihnen wurde bisher ein Konto verwehrt. Nach Schätzungen sind davon knapp<br />

eine Million Menschen in Deutschland betroffen.<br />

Wer kein Konto hat, bekommt schwieriger einen Job und hat große Probleme<br />

beim Zahlen laufender Beträge für Miete, Strom oder Telefon. Zwar hatte sich<br />

die Kreditwirtschaft schon 1995 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklärt,<br />

Guthabenkonten für jeden zu eröffnen. Das hat aber nicht flächendeckend<br />

geklappt – auch wenn etliche Sparkassen seit 2012 diese Selbstverpflichtung umgesetzt<br />

haben. Vorwärts brachte das »Jedermannkonto« erst die Zahlungskontenrichtlinie<br />

der EU vom 23. Juli 2014. Sie verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten,<br />

solche Konten bis zum 18. September <strong>2016</strong> in nationales Recht umzusetzen. Das<br />

geschieht in Deutschland nun mit dem Zahlungskontengesetz (s. auch SozSich<br />

12/2015, S. 432), das am 19. Juni in Kraft trat.<br />

Alle Kreditinstitute, die Konten für Verbraucher anbieten, sind danach jetzt verpflichtet,<br />

jedem EU-Bürger ab 18 Jahren ein so genanntes Basiskonto anzubieten.<br />

Außerdem haben auch Asylsuchende und Personen mit einer Duldung, die nicht<br />

abgeschoben werden können, einen Anspruch darauf.<br />

Leistungen: Mit dem Basiskonto können Ein- und Auszahlungen, Lastschriften,<br />

Geldkartengeschäfte und Online-Überweisungen getätigt werden. Grundsätzlich<br />

handelt es sich um Guthabenkonten ohne Kreditrahmen, es ist aber auch möglich,<br />

einen Überziehungsrahmen zu vereinbaren. Die Bank ist dazu aber nicht<br />

verpflichtet.<br />

Gebühren: Diese können auch für das Basiskonto anfallen. Allerdings müssen<br />

sie »angemessen« sein. Die Aufsichtsbehörden sollen darauf achten, dass keine<br />

überhöhten Gebühren gefordert werden. Außerdem haben die Kontoinhaber<br />

das Recht, schnell und einfach zu einem anderen kostengünstigeren Institut zu<br />

wechseln<br />

Antrag: Beantragt werden kann das Basiskonto kostenlos in einer Bankfiliale oder<br />

im Internet. Ein Formular dazu gibt’s auch unter www.bafin.de. Die Bank muss den<br />

Eingang des Antrags bestätigen. Entscheidet sie darüber nicht innerhalb von zehn<br />

Arbeitstagen, können sich Betroffene bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen<br />

(BaFin) in Bonn beschweren. Diese hat dazu das »Beschwerdeformular –<br />

Basiskonto« ins Internet eingestellt.<br />

Dokumente: EU-Bürger/innen müssen bei der Kontoeröffnung ihren Pass oder<br />

Personalausweis vorlegen. Personen, die keinen Pass besitzen (z. B. weil dieser<br />

bei einer Flucht verloren wurde), benötigen laut BaFin ein amtliches Dokument mit<br />

Lichtbild, das den Briefkopf und das Siegel einer inländischen Ausländerbehörde<br />

trägt. Für Geflüchtete ist das die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender<br />

(BüMA), der neue Auskunftsnachweis oder die Aufenthaltsgestattung und für<br />

Geduldete die Duldungsbescheinigung.<br />

Ablehnung: Ablehnen darf die Bank einen Antrag nur in wenigen Fällen, z. B.<br />

wenn Antragsteller bereits bei einem anderen Kreditinstitut ein funktionsfähiges<br />

Zahlungskonto besitzen oder sich der Bank gegenüber strafbar gemacht haben.<br />

Eine Ablehnung wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder fehlenden Sprachkenntnissen<br />

ist nicht erlaubt. Gegen ungerechtfertigt erscheinende Ablehnungen<br />

sind kostenlose Überprüfungsanträge bei der BaFin möglich.<br />

Kontokündigung und Pfändung: Das Basiskonto darf nur selten gekündigt werden,<br />

z. B. wenn die Gebühren nicht bezahlt wurden oder Geldwäsche betrieben<br />

wird. Es kann durch Gläubiger gepfändet werden. Zur Sicherung des Existenzminimums<br />

besteht aber die Möglichkeit, das Basiskonto gleich bei der Eröffnung<br />

als Pfändungsschutzkonto (s. dazu SoSiplus 11/2011, S. 8) zu versehen oder<br />

auch den Pfändungsschutz nachträglich einrichten zu lassen. Vor der Pfändung<br />

geschützt ist dann der pfändungsfreie Betrag nach den jeweiligen Pfändungsfreigrenzen<br />

(s. dazu SozSich 7/2015, S. 294). o<br />

Prognos zu Rentenniveau:<br />

2040 nur noch bei 41,7 %<br />

Das gesetzliche Rentenniveau droht<br />

auch nach 2030 erheblich weiter zu<br />

sinken. Das geht aus einer Kurzstudie<br />

des Prognos-Instituts für den<br />

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

(GDV) hervor. Das<br />

Rentenniveau vor Steuern bezieht sich<br />

auf einen Durchschnittsverdiener mit<br />

45 Beitragsjahren. Es beschreibt das<br />

Verhältnis seiner (späteren) gesetzlichen<br />

Nettorente zum Durchschnittseinkommen<br />

(ohne Berücksichtigung<br />

der anfallenden Steuern).<br />

Die Bundesregierung hat bisher nur<br />

Berechnungen bis zum Jahr 2029 veröffentlicht.<br />

Danach wird das jetzige<br />

Niveau von 47,7 % bis 2029 auf 44,6 %<br />

sinken. Bis 2040 könnte es nach den<br />

Berechnungen von Prognos weiter auf<br />

41,7 % fallen. Die Forscher nahmen für<br />

dieses (nicht unrealistische) Szenario<br />

an, dass das durchschnittliche tatsächliche<br />

Renteneintrittsalter im Takt<br />

mit der Anhebung der gesetzlichen<br />

Regelaltersgrenze weiter zunimmt<br />

und von heute 64,2 auf 65 Jahre ansteigt<br />

– also weiterhin um zwei Jahre<br />

unter der Altersgrenze von 67 liegt,<br />

die ab 2031 als Regelaltersgrenze für<br />

alle Neurentner gilt. Der prognostizierte<br />

Beitragssatz läge bei diesem<br />

Modell im Jahr 2040 bei 23,7 %.<br />

In einem weiteren Szenario nahmen<br />

die Prognos-Volkswirte an, dass die<br />

Älteren tatsächlich bis 67 am Arbeitsplatz<br />

bleiben. Dann läge das Rentenniveau<br />

im Jahr 2040 mit 42,1 %<br />

etwas höher und der Beitragssatz<br />

mit 23,4 % etwas niedriger. Schließlich<br />

berechneten die Forscher auch<br />

noch das Szenario »Lebensarbeitszeit<br />

plus«. Dabei wird die Regelaltersrente<br />

ab 2029 systematisch an die steigende<br />

Lebenserwartung gekoppelt<br />

– verschiebt die Renteneintritte mit<br />

steigender Lebenserwartung also ins<br />

höhere Alter. Das Netto-Rentenniveau<br />

2040 läge dann bei 42,5 %, der Beitragssatz<br />

bei 23,4 %.<br />

Die Auswirkungen eines höheren Rentenalters<br />

sind also nicht besonders<br />

groß. »Das Rentenalter anzuheben<br />

bringt praktisch nichts für die Rente«,<br />

so DGB-Vorstandsmitglied Annelie<br />

Buntenbach. »Trotz längerem Arbeiten<br />

bliebe das Rentenniveau auf Talfahrt«.<br />

o<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> 6/<strong>2016</strong><br />

213


Magazin<br />

TERMINE<br />

Juli <strong>2016</strong><br />

4./5. 7.: Telemed <strong>2016</strong>, 21. Nationales Forum für Gesundheitstelematik und Telemedizin<br />

• Ort: Berlin, Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund • Veranst.:<br />

Berufsverband Medizinischer Informatiker (BVMI) e. V. • s 030/22 00 24-<br />

7 90 • info@telemed-berlin.de • www.telemed-berlin.de<br />

6. 7.: Tagung »Medikationsplan und Co.: Was bringt das eHealth-Gesetz?« •<br />

Ort: Berlin, Haus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung • Veranst.: Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung • s 0 30 /40 05 22 40 • www.kbv.de<br />

7./8. 7.: Armutskongress <strong>2016</strong> • Ort: Berlin, Langenbeck-Virchow-Haus • Veranst.:<br />

Paritätischer Gesamtverband, DGB u. a. • www.armutskongress.de<br />

13./14. 7.: Konferenz »Mindestlohn, Niedriglohn und Beschäftigung – Chancen,<br />

Risiken und Handlungsansätze« • Ort: Nürnberg, Verwaltungszentrum der<br />

Bundesagentur für Arbeit • Veranst.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

und Bundesagentur für Arbeit • iab.mindestlohn@iab.de • www.iab.de<br />

14. 7.: Selbstverwalter-Tagung zur gesetzlichen Krankenversicherung »Transparenz<br />

und Solidarität« • Ort: Kassel, Bundessozialgericht • Veranst.: ver.di<br />

Bundesverwaltung, Ressort 5 • s 0 30 /69 56-21 40 • Ressort05.BuV@verdi.de<br />

• www.sopo.verdi.de<br />

21./22. 7.: Tagung »Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland: Messung,<br />

Befunde und Maßnahmen« • Ort: Bamberg, Aula der Universität • Veranst.:<br />

Bayerisches Landesamt für Statistik • s 09 11 /9 82 08-2 18 • statistiktage@statistik.bayern.de<br />

• www.iab.de<br />

21./22. 7.: 15. Graduiertenkolloquium des Forschungsnetzwerkes Alterssicherung<br />

• Ort: Berlin, Deutsche Rentenversicherung Bund • Veranst.: Forschungsnetzwerk<br />

Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund •<br />

s 0 30/86 58 93 69 • fna@drv-bund.de • www.fna-rv.de<br />

September <strong>2016</strong><br />

1./2. 9.: Demografiekongress <strong>2016</strong> • Ort: Berlin, Hotel InterContinental • Veranst.:<br />

Gesundheitsstadt Berlin GmbH • s 0 30/7 00 11 76-00 • office@gesundheitsstadt-berlin.de<br />

• www.der-demografiekongress.de<br />

5.–7. 9.: Deutscher Suchtkongress <strong>2016</strong> • Ort: Berlin, Technische Universität<br />

• Veranst.: Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V.<br />

und Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e. V. • s 0 23 81/41 79 98 •<br />

dg-sucht@t-online.de • www.deutschersuchtkongress.de<br />

8. 9.: Tagung der aba Fachvereinigung Pensionskassen • Ort: Mannheim, Dorint<br />

Hotel • Veranst.: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e. V.<br />

(aba) • s 0 30/3 38 58 11-12 • tagungen@aba-online.de • www.aba-online.de<br />

14.– 17. 9.: 4. Weltkongress Betreuungsrecht »Keine Angst vor rechtlicher Betreuung«<br />

• Ort: Erkner bei Berlin, Bildungszentrum • Veranst.: Betreuungsgerichtstag<br />

e. V. in Zusammenarbeit mit International Guardianship Network (IGN)<br />

• s 02 34 /6 40 65 72 • bgt-ev@bgt-ev.de • www.bgt-ev.de<br />

19.– 21. 9.: Konferenz »Work, age, health and employment – evidence from<br />

longitudinal studies« • Ort: Wuppertal, Universität • Veranst.: International<br />

Commission on Occupational Health (ICOH), Uni Wuppertal und Institut für Arbeitsmarkt-<br />

und Berufsforschung • wahe<strong>2016</strong>@uni-wuppertal.de • www.iba.de<br />

22./23. 9.: Tarifpolitische Tagung <strong>2016</strong>: Tarifrunde <strong>2016</strong> – Mindestlohn – Stärkung<br />

der Tarifbindung • Ort: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut<br />

der Hans-Böckler-Stiftung • Ort: Düsseldorf, Hotel NH D.-City • s 02 11/77 78-<br />

6 33 • Rene-Siepen@boeckler.de • www.boeckler.de<br />

22./23. 9.: 13. Workshop zur Arbeitsmarktpolitik: »Lohn- und Einkommensungleichheit<br />

– Ausmaß und Entwicklung, Ursachen und Konsequenzen« • Ort:<br />

Halle a. d. Saale, IWH • Veranst.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

und Bundesagentur f. Arbeit (IAB) und Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung<br />

Halle (IWH) • s 03 45/77 53-8 18 • birgit.schultz@iwh-halle.de • www.iab.de<br />

Sozialversicherungsbeiträge:<br />

Hohe Nachforderungen an Firmen<br />

Seit zweieinhalb Jahren nehmen die<br />

Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung<br />

(DRV) Bund Arbeitgeber<br />

unter die Lupe, die die (Dumping-)<br />

Tarifverträge der Tarifgemeinschaft<br />

Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit<br />

und Personalservice-Agenturen<br />

(CGZP) angewendet hatten. Wegen<br />

fehlender Tariffähigkeit der CGZP<br />

hatte das Bundesarbeitsgericht diese<br />

Tarifverträge für ungültig erklärt (s.<br />

auch SozSich 7/2013, S. 271 ff.). Die<br />

Folge: Die betroffenen Unternehmen<br />

müssen sich Betriebsprüfungen unterziehen<br />

und in vielen Fällen Sozialversicherungsbeiträge<br />

nachzahlen,<br />

weil sie zu geringe Löhne und damit<br />

auch zu wenig Sozialversicherungsbeiträge<br />

entrichtet hatten.<br />

Bis Ende 2015 waren über 1.500 dieser<br />

Prüfungen abgeschlossen. Dabei<br />

umfasst der Prüfzeitraum rückwirkend<br />

die Zeit ab 1. Januar 2010. In 565 Fällen<br />

wurden laut dem gerade veröffentlichten<br />

Geschäftsbericht 2015 von der<br />

DRV Bund im letzten Jahr erneut Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />

in<br />

Höhe von rund 25,1 Mio. Euro nachgefordert.<br />

Schon 2014 waren rund 13,5<br />

Mio. und 2013 mehr als 35,4 Mio. (s.<br />

SozSich 8–9/2014, S. 300) nachgefordert<br />

worden. Wie viel davon allerdings<br />

tatsächlich gezahlt wurden, geht aus<br />

dem Geschäftsbericht nicht hervor.<br />

Die Betriebsprüfer der DRV Bund haben<br />

2015 auch rund 206.000 Prüfungen<br />

bei Unternehmen durchgeführt,<br />

die Werke selbstständiger Künstler<br />

oder Publizisten verwerten. Dabei<br />

wurden in über 17.000 Fällen rund<br />

15,7 Mio. Euro an Abgaben zur Künstlersozialkasse<br />

(KSK) nacherhoben.<br />

Seit einer Gesetzesänderung von Anfang<br />

2015 muss die DRV den Einzug<br />

der KSK-Abgabe im Rahmen der mindestens<br />

alle vier Jahre stattfinden Arbeitgeberprüfung<br />

mitprüfen (s. Soz-<br />

Sich 1/2015, S. 23). Das habe »mehr<br />

Ehrlichkeit und Transparenz« bei der<br />

Zahlung bewirkt und zusammen mit<br />

den Nachforderungen aus den Betriebsprüfungen<br />

zu Mehreinnahmen<br />

von rund 30 Mio. Euro geführt, berichtete<br />

das Bundessozialministerium.<br />

Deshalb könne der Abgabesatz zur<br />

KSK ab 2017 von bisher 5,2 auf 4,8 %<br />

gesenkt werden. o<br />

216<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> 6/<strong>2016</strong>


Alterssicherung<br />

Reform der betrieblichen Altersversorgung steht bevor<br />

Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode<br />

vom Dezember 2013 haben die Regierungsparteien vereinbart,<br />

die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken<br />

und die Forderung festgeschrieben, dass die bAV auch für<br />

Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben (KMU) selbstverständlich<br />

werden muss. Mögliche Hemmnisse dazu sollen<br />

abgebaut werden.<br />

Ende Januar 2015 stellte das Bundesministerium für<br />

Arbeit und <strong>Soziale</strong>s (BMAS) seine Überlegungen zu einem<br />

»Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente« vor. 1 Sie stießen<br />

weder bei den Sozialpartnern noch bei den weiteren<br />

Akteuren der bAV auf viel Sympathie. Sowohl das BMAS<br />

als auch das Bundesfinanzministerium (BMF) reagierten.<br />

Sie gaben zwei Gutachten in Auftrag, in denen aufgezeigt<br />

werden sollte, wie eine größere Verbreitung von Betriebsrenten<br />

erreicht werden kann. Mitte April wurden diese<br />

Gutachten veröffentlicht. Noch vor der Sommerpause wollen<br />

die beteiligten Ministerien nun ein »Eckkonzept« zur<br />

Reform der bAV erstellen und noch in diesem Jahr soll es<br />

einen Beschluss der Bundesregierung dazu geben. Das<br />

kündigte Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im BMAS, am 2.<br />

Juni auf einer Tagung der IG Metall zur Reform der bAV in<br />

Berlin an.<br />

Die ersten beiden Artikel im Titelthema dieser Ausgabe<br />

beleuchten den derzeitigen Stand und zentrale Schwachstellen<br />

der bAV sowie die wichtigsten Reformvorschläge<br />

aus den vorliegenden Gutachten und Einschätzungen<br />

und Positionen von IG Metall und ver.di zur anstehenden<br />

Reform. Der dritte Beitrag setzt sich kritisch mit der bAV<br />

auseinander und fragt skeptisch: Warum soll die betriebliche<br />

Altersversorgung eigentlich gestärkt werden? Im<br />

letzten Artikel zum Titelthema geht es um ein wichtiges<br />

sozialrechtliches Problem: die Auseinandersetzung um die<br />

(doppelte) Beitragszahlung zur gesetzlichen Kranken- und<br />

Pflegeversicherung für Betriebsrentner.<br />

Hans Nakielski<br />

1 vgl. »Betriebsrente: Neues Modell geplant«, in: SozSich 3/2015, S. 89<br />

Reform der betrieblichen Altersversorgung:<br />

Einschätzungen und Positionen aus Sicht der IG Metall<br />

Von Kerstin Schminke<br />

Selten war die betriebliche Altersversorgung (bAV) so in der Diskussion wie in den letzten beiden Jahren. Auslöser<br />

war insbesondere der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und <strong>Soziale</strong>s (BMAS) für ein »Sozialpartnermodell<br />

Betriebsrente«, der Anfang 2015 veröffentlicht wurde. Was steckt dahinter? Wie steht es um die<br />

Verbreitung und Finanzierung der bAV? Welche Rahmenbedingungen müssen vor der anstehenden Reform geklärt<br />

werden und wie sollte die Weiterentwicklung der bAV aus Sicht der IG Metall aussehen? Diesen Fragen geht der<br />

folgende Beitrag nach.<br />

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Stärkung der bAV<br />

wegen des sinkenden Leistungsniveaus in der ersten Säule<br />

der Alterssicherung – der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(GRV) – und der zu geringen und selektiven Verbreitung<br />

der bAV notwendig. So wurde im Koalitionsvertrag der Auftrag<br />

für die Bundesregierung festgehalten, die Verbreitung<br />

in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei den Geringverdienern<br />

zu fördern und dadurch die bAV zu stärken.<br />

1. Verbreitung und Finanzierung der bAV heute<br />

Nach den Ergebnissen der letzten Umfrage zur Verbreitung<br />

der bAV, die TNS Infratest Sozialforschung 2013 im Auftrag<br />

des BMAS vorgenommen hat, haben 59,5 % aller sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten eine Anwartschaft<br />

auf eine bAV nach einem der fünf Durchführungswege<br />

(s. dazu Infokasten). 1 Dieser Verbreitungsgrad sagt aber<br />

noch nichts über die Qualität, die laufende Fortführung/<br />

Beitragsfreistellung oder die Finanzierung dieser Anwartschaften<br />

aus.<br />

Die fünf Durchführungswege der baV<br />

Der Arbeitgeber (AG) kann zwischen fünf Formen der<br />

bAV wählen. 2 Die Durchführung kann entweder unmittelbar<br />

über den Arbeitgeber oder mittelbar über einen<br />

externen Versorgungsträger erfolgen:<br />

Direktzusage: Dabei verpflichtet sich der AG, die Betriebsrente<br />

direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen<br />

(unmittelbare Versorgungszusage). Hierfür muss<br />

er Pensionsrückstellungen bilden. Direktzusagen sind<br />

meist reine AG-Leistungen. Eine Entgeltumwandlung ist<br />

jedoch – wie in allen Durchführungswegen – grundsätzlich<br />

möglich. Direktzusagen beruhen auf einer Zweierbeziehung<br />

zwischen AG und Arbeitnehmer (AN).<br />

1 vgl. BMAS (Hrsg.): Forschungsbericht 449/1. Trägerbefragung zur betrieblichen<br />

Altersversorgung 2013 von TNS Sozialforschung, Endbericht, Januar<br />

2015, S. 12; s. dazu auch »Neue Zahlen zur betrieblichen Altersversorgung:<br />

Kein Grund zum Jubeln«, in: SozSich 1/2015, S. 5<br />

2 vgl. dazu auch Deutsche Rentenversicherung Bund: Betriebliche Altersversorgung,<br />

9. Auflage (5/2015), Berlin, S. 8 ff.<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> 6/<strong>2016</strong><br />

217


Alterssicherung<br />

Bei den anderen – mittelbaren – Durchführungswegen<br />

handelt es sich um Dreierbeziehungen zwischen dem<br />

AG, AN und einem externen Versorgungsträger, der für<br />

den AG die bAV abwickelt. Zahlt dieser Versorgungsträger<br />

die von ihm zugesagte Leistung nicht, so hat der<br />

AN einen unmittelbaren Anspruch gegen den AG (so genannte<br />

Durchgriffs- oder Subsidiärhaftung 3 ).<br />

Direktversicherung: Sie ist eine Lebens- oder Rentenversicherung,<br />

die der AG als Versicherungsnehmer<br />

zugunsten des AN abschließt. Die Beiträge dazu kann<br />

der AG allein zahlen, sie können aber auch zwischen<br />

AG und AN aufgeteilt oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung<br />

allein vom AN aufgebracht werden.<br />

Pensionskasse: Dies ist eine Versorgungseinrichtung,<br />

die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet<br />

wird. Es handelt sich dabei um eine Versicherungsgesellschaft,<br />

die als externer Versicherungsträger<br />

ausschließlich bAV betreibt. Die Beiträge zahlen die AG,<br />

die AN haben jedoch die Möglichkeit, sich zu beteiligen.<br />

Pensionsfonds: Dies ist eine rechtlich selbstständige<br />

Versorgungseinrichtung, die dem AN einen Rechtsanspruch<br />

auf zugesagte Leistungen einräumt. Pensionsfonds<br />

sind freier in der Wahl ihrer Geldanlage als<br />

Direktversicherungen und Pensionskassen. Ein Fonds<br />

kann sein Vermögen zu 100 % in Aktien anlegen. Damit<br />

sind höhere Renditen möglich, aber auch größere Risiken,<br />

Verluste zu machen. Pensionsfonds sind erst seit<br />

2002 als fünfter Durchführungsweg zugelassen worden.<br />

AN können sich mit Beiträgen aus einer Entgeltumwandlung<br />

am Fonds beteiligen.<br />

Unterstützungskasse: Sie kann von einem oder<br />

mehreren Unternehmen gebildet werden und soll das<br />

von den beteiligten Unternehmen eingezahlte Kapital<br />

möglichst gewinnbringend anlegen. Die Kasse dient<br />

dem AG zur Finanzierung und Erfüllung seiner Versorgungszusage<br />

an den AN. Reichen die Mittel der Unterstützungskasse<br />

nicht zur Finanzierung der Betriebsrenten<br />

aus, muss der AG einspringen (Durchgriffsanspruch<br />

des AN). Der AN selbst hat keinen Anspruch gegenüber<br />

der Kasse, sondern nur gegenüber seinem AG. H. N.<br />

Dazu kommt noch, dass in den vorgenannten Verbreitungsgrad<br />

auch die Leistungen aus den Zusatzversorgungskassen<br />

des öffentlichen Dienstes einbezogen wurden. Von den<br />

rund 20 Mio. aktiv Versicherten mit baV-Anwartschaften im<br />

Jahr 2013 hatten immerhin 5,3 Mio. – und damit mehr als<br />

ein Viertel – Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des<br />

öffentlichen Dienstes (ZÖD) 4 (s. Tabelle auf der folgenden<br />

Seite). So täuscht der ggf. zunächst recht hoch wirkende<br />

Wert eines Verbreitungsgrades von knapp 60 % über die<br />

Selektivität und die dadurch entstehende Notwendigkeit<br />

einer weiteren Verbreitung der bAV hinweg.<br />

Die bAV ist in Bezug auf ihre Verbreitung in diverser<br />

Hinsicht selektiv 5 :<br />

• Sie ist in größeren Betrieben stärker verbreitet als in<br />

kleinen und mittleren Unternehmen. 6<br />

• Frauen haben durchschnittlich eine geringere Betriebsrente<br />

als Männer.<br />

• Im Osten gibt es weniger Betriebsrentenanwartschaften<br />

als im Westen der Bundesrepublik.<br />

• Beschäftigte mit höherem Einkommen haben meist<br />

auch eine höhere Betriebsrente als Beschäftigte mit<br />

niedrigerem Einkommen (s. Abb. 1). 7<br />

Hinzu kommt eine Verschiebung in der Finanzierung der<br />

bAV: Die klassische arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente<br />

hat erheblich an Bedeutung verloren. Sie weicht immer<br />

öfter Systemen der Mischfinanzierung oder der reinen Entgeltumwandlung,<br />

die entweder zum Teil oder ganz durch<br />

die Arbeitnehmer/innen selbst finanziert werden (s. Abb. 2<br />

auf der folgenden Seite). 8<br />

3 s. dazu auch weiter unten Kapitel 2.<br />

4 vgl. ebenda, S. 10<br />

5 vgl. auch Florian Blank: Die betriebliche Altersversorgung. Ihre Verbreitung,<br />

ihre Finanzierung, ihre Leistungen und Reformbedarfe, in: SozSich<br />

6/2013, S. 205–213<br />

6 vgl. Judith Kerschbaumer: Reform der betrieblichen Altersversorgung: Einschätzungen<br />

und Positionen aus Sicht von ver.di, S. 226 in diesem Heft<br />

7 vgl. BMAS (Hrsg.): Forschungsbericht 430. Verbreitung der Altersvorsorge<br />

2011 von TNS Infratest Sozialforschung, Endbericht, Dezember 2012<br />

8 vgl. Florian Blank/Sabrina Wiecek: Die betriebliche Altersversorgung in<br />

Deutschland: Verbreitung, Durchführung und Finanzierung, Auswertung<br />

von Daten der WSI-Betriebsrätebefragung 2010, WSI-Diskussionspapier<br />

Nr. 181; Düsseldorf, September 2012, S. 16 f.; Florian Blank (2013), a. a. O.,<br />

S. 210<br />

Abbildung 1:<br />

Verbreitung der<br />

betrieblichen Altersversorgung<br />

(ohne ZÖD)<br />

Männer und Frauen nach<br />

Einkommenshöhe<br />

Bruttolohn/-gehalt<br />

(Euro/Monat)<br />

Quelle: TNS Infratest<br />

Sozialforschung;<br />

Endbericht BMAS 2012<br />

218<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> 6/<strong>2016</strong>


Alterssicherung<br />

Tabelle: Entwicklung der Zahl der aktiven bAV-Anwartschaften nach Durchführungswegen von 2001 bis 2013*<br />

(Angaben in Mio.)<br />

Direktzusagen und<br />

Unterstützungskassen<br />

Dez. 2001 Dez. 2009 Dez. 2010 Dez. 2011 Dez. 2012 Dez. 2013<br />

3,86 4,50 4,59 4,60 4,62 4,63<br />

Direktversicherungen 4,21 4,34 4,44 4,72 4,81 4,92<br />

Pensionsfonds – 0,34 0,36 0,38 0,44 0,45<br />

Pensionskassen 1,39 4,51 4,56 4,63 4,79 4,79<br />

Privatwirtschaft insgesamt 9,46 13,69 13,95 14,33 14,64 14,79<br />

Zusatzversorgung<br />

im öffentlichen Dienst<br />

5,11 5,06 5,11 5,17 5,24 5,29<br />

Insgesamt 14,56 18,75 19,05 19,50 19,88 20,09<br />

* Ohne Mehrfachanwartschaften innerhalb der Durchführungswege, aber einschließlich Mehrfachzählungen aufgrund von<br />

Anwartschaften in mehreren Durchführungswegen.<br />

Quelle: BMAS (Hrsg.): Forschungsbericht 449/1. Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013 von TNS Sozialforschung,<br />

Endbericht, November 2014, S. 10<br />

2. Das Sozialpartnermodell<br />

Aufgrund der hier dargestellten Gesamtsituation in der<br />

bAV hat auch das BMAS während der vorherigen schwarzgelben<br />

Bundesregierung in einer von ihm in Auftrag gegebenen<br />

Machbarkeitsstudie Ende 2012 9 die entscheidenden<br />

Hemmnisse für eine Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung<br />

zu analysieren versucht. Einige besonders zu<br />

erwähnende Hemmnisse waren<br />

• die Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungsund<br />

Informationsaufwand,<br />

• fehlendes Engagement des Arbeitgebers für eine bAV,<br />

• das Fehlen von bAV-Spezialisten/Personalressourcen<br />

im Unternehmen,<br />

• geringes Einkommen der Mitarbeiter,<br />

• fehlendes Engagement eines Betriebsrates<br />

• und schließlich eine zu hohe Komplexität des Themas<br />

»bAV«.<br />

Insbesondere von Arbeitgebern kleinerer und mittlerer<br />

Unternehmen wurde immer wieder die Angst vor der langfristigen<br />

Bindung an die bAV und vor allem die Subsidiärhaftung<br />

aus § 1 Abs. 1 Satz 3 des Betriebsrentengesetzes<br />

(BetrAVG) 10 als Hemmnis genannt. Dort heißt es »Der Arbeitgeber<br />

steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten<br />

Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht<br />

unmittelbar über ihn erfolgt.«<br />

Mit der Bestandsaufnahme aus der Machbarkeitsstudie<br />

im Rücken will nun die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung<br />

ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag<br />

in Bezug auf die bAV umsetzen und die gesetzlichen Vor-<br />

9 BMAS (Hrsg.): Forschungsbericht 444; Machbarkeitsstudie für eine empirische<br />

Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung<br />

in kleinen und mittleren Unternehmen (Machbarkeitsstudie<br />

bAV in KMU); Endbericht, Juni 2014<br />

10 BetrAVG: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz)<br />

Abbildung 2:<br />

Finanzierung der<br />

betrieb lichen Altersversorgung<br />

nach<br />

Durchführungswegen<br />

in 2010<br />

(in %)<br />

Quelle: Blank/ Wiecek (2012);<br />

Die betriebliche Altersversorgung<br />

in Deutschland:<br />

Verbreitung, Durchführungswege<br />

und Finanzierung;<br />

Auswertung der Daten der<br />

WSI-Betriebsrätebefragung<br />

2010; WSI Diskussionspapier<br />

Nr. 181; S. 16 f. Abb. 11<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> 6/<strong>2016</strong><br />

219


<strong>Soziale</strong>s im Fokus.<br />

Seiten 209– 252/ www.sozialesicherheit.de / 65. Jahrgang / ISSN 0490-1630 / D 6364<br />

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6<br />

<strong>2016</strong><br />

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Nach § 41 Abs. 1 SGB IV muss der Versicherungsträger den Mitgliedern<br />

der Selbstverwaltung sowie den Versichertenältesten und den Vertrauenspersonen<br />

ihre baren Ausgaben erstatten. Bare Auslagen sind alle im Zusammenhang<br />

mit der Ausübung des Ehrenamtes anfallenden Kosten, so auch die Ausgaben<br />

für notwendige Fachliteratur wie z.B. »<strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>«.<br />

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