Dienstleistungsbroschüre - febs Consulting GmbH
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Dienstleistungsbroschüre - febs Consulting GmbH
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Betriebliche Altersversorgung<br />
Festpreisdienstleistungen 2012
Vorwort<br />
Die betriebliche Altersversorgung erfordert außerhalb der klassischen Entgeltumwandlung<br />
häufig eine Beratung durch Experten, die aus der Provision nicht finanzierbar ist. Unsere<br />
Erfahrung zeigt, dass Firmenkunden wissen, dass erstklassige Beratung ihren Preis hat.<br />
Als unabhängige Sachverständige für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten sowie<br />
als zugelassener Rentenberater bietet <strong>febs</strong> Ihren Kunden bzw. Mandanten das notwendige<br />
Expertenwissen. Und das zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.<br />
Ihre Vorteile aus unserer Zusammenarbeit:<br />
• Erstklassige Beratung, die wir direkt mit dem Kunden abrechnen.<br />
• Absoluter Kundenschutz. Die Korrespondenz läuft auf Wunsch ausschließlich über Sie.<br />
• Keine Beratungshaftung für Sie.<br />
• Volle Provision aus dem Produktverkauf für Sie, falls Sie als Vermittler für den Kunden<br />
tätig sind.<br />
Steigen auch Sie jetzt in die Honorarberatung mit <strong>febs</strong> ein und reduzieren Sie Ihren eigenen<br />
Beratungsaufwand.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Andreas Buttler<br />
Geschäftsführer<br />
Manfred Baier<br />
Geschäftsführer<br />
P. S. Mehr über uns erfahren Sie unter www.<strong>febs</strong>-consulting.de.<br />
2 Festpreisdienstleistungen
Inhalt<br />
Dienstleistungen zum Festpreis 2012 4-15<br />
• Pensionszusagen- und Finanzierungslücken-Check 4<br />
• Wertgleiche Umstellung von Pensionszusagen mit<br />
verbesserter steuerlicher Wirkung 5<br />
• Portabilitäts-Check für Direktversicherungen 6<br />
• Auslagerung von Pensionszusagen 7<br />
• Reduzierung von Pensionszusagen 8<br />
• Einrichtung von Pensionszusagen 9<br />
• BAV-Versorgungsordnungen und Betriebsvereinbarungen 10<br />
• Persönliches Erstberatungsgespräch 11<br />
• Bilanzgutachten und Prognoseberechnungen 12<br />
• Ausgleichsvorschlag zum Versorgungsausgleich 13<br />
• Überprüfung des Sozialversicherungsstatus 14<br />
Wie können wir zusammenarbeiten? 15<br />
Festpreisdienstleistungen 3
Pensionszusagen– und Finanzierungslücken-Check<br />
Das Einstiegsprodukt in die Honorarberatung. Denn in nahezu jeder Pensionszusage ticken<br />
Zeitbomben: erhebliche Finanzierungslücken, fehlende Anpassung an Neuerungen oder unklare<br />
Formulierungen, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Zusage oder zur Auflösung der<br />
Rückstellungen führen.<br />
Wir prüfen die Pensionszusage Ihres Kunden auf Anpassungsbedarf, machen Änderungsvorschläge<br />
und berechnen die Finanzierungslücken. Die Schließung der Lücken übernehmen<br />
Sie. Soweit gewünscht, besprechen wir das Prüfungsergebnis im Anschluss gerne auch<br />
persönlich mit Ihnen und Ihrem Kunden.<br />
Angebot<br />
• Formelle Prüfung der bestehenden Zusage auf Anpassungsbedarf.<br />
• Berechnung der vorhandenen Finanzierungslücken — gem. Berechnungsgrundlagen des<br />
§ 6a EStG zzgl. mit Rechnungszins von BilMoG und Lebensversicherung — im Todesfall,<br />
bei Berufsunfähigkeit und bei Rentenbeginn.<br />
• Mit dem Prüfungsergebnis erhält der Kunde ein Angebot für den ggf. erforderlichen<br />
Nachtrag oder die Neuzusage.<br />
• Auf Wunsch: Besprechung des Prüfungsergebnisses im Anschluss.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 250 € für Pensionszusagen-Check oder Berechnung der Finanzierungslücke.<br />
• 350 € Paket-Sonderpreis: Für Pensionszusagen-Check inkl. Berechnung der<br />
Finanzierungslücke.<br />
• 290 bis 590 € für den ggf. erforderlichen Nachtrag zur Pensionszusage.<br />
• 100 € pro Kalenderjahr für die anschließende laufende Betreuung der Pensionszusage.<br />
• 290 € für das Beratungsgespräch, wahlweise in den Geschäftsräumen der <strong>febs</strong> oder per<br />
Telefon (bis zu 1,5 Stunden).<br />
4 Festpreisdienstleistungen
Wertgleiche Umstellung von Pensionszusagen<br />
mit verbesserter steuerlicher Wirkung<br />
Mit Einkommensteuer-Änderungsrichtlinie 2008 (EStÄR 2008) wurde die Altersgrenze zur<br />
Berechnung der Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
(GGF) ab dem Jahrgang 1953 angehoben. Für jüngere GGF müssen die steuerlichen Rückstellungen<br />
seitdem auch dann auf einen Rentenbeginn von 67 Jahren abgestellt werden, wenn<br />
die Zusage auf 65 Jahre abstellt. Diese Neuregelung führt für diesen Personenkreis zu einer<br />
erheblichen steuerpflichtigen Reduzierung der Pensionsrückstellungen. Die Reduzierung der<br />
Rückstellungen und der Verlust von Liquidität könnten durch eine versicherungsmathematische<br />
wertgleiche Umstellung der Zusage auf das steuerliche vorgeschriebene Mindestalter relativ<br />
einfach vermieden werden. Das ist auch heute — also nachträglich — noch möglich und führt<br />
zu einer Rückkehr auf das frühere Niveau der Pensionsrückstellungen.<br />
Wir erstellen für Ihren Kunden ein Konzept zur wertgleichen Umstellung einer Pensionszusage<br />
auf die rechnungsmäßige Altersgrenze entsprechend der Richtlinie R 6a Absatz 8 EStR der<br />
Einkommenssteuer-Änderungsrichtlinie (EStÄR 2008). Im Rahmen des Konzeptes wird auch<br />
die Pensionsrückstellung gem. § 6a EStG in der Steuerbilanz nach Umstellung zum o. a.<br />
Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />
Angebot<br />
• Konzept zur wertgleichen Umstellung einer Pensionszusage auf die rechnungsmäßige<br />
Altersgrenze entsprechend der EStÄR 2008.<br />
• Ausweis der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz nach Umstellung.<br />
• Auf Wunsch: Ausweis der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz nach Umstellung.<br />
• Auf Wunsch: Formelle Prüfung der bestehenden Zusage auf Anpassungsbedarf aufgrund<br />
geänderter Rechtsprechung oder Gesetze.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 390 € für das Konzept zur wertgleichen Umstellung.<br />
• zzgl. 100 € für den Ausweis der handelsbilanziellen Rückstellung.<br />
• zzgl. 250 € für den Pensionszusagen-Check.<br />
Festpreisdienstleistungen 5
Portabilitäts-Check für Direktversicherungen<br />
Immer häufiger bringen neue Mitarbeiter bestehende Direktversicherungen oder auch<br />
Pensionskassenverträge vom Vorarbeitgeber mit und verlangen eine Weiterführung des<br />
Vertrages, statt einer Deckungskapitalübertragung.<br />
Auch für Arbeitgeber und Vermittler ist der Versicherungsnehmerwechsel die einfachere<br />
Lösung. Doch die Risiken für den Arbeitgeber sind nicht unerheblich.<br />
Wir zeigen dem Arbeitgeber die mit einer Übernahme durch Versicherungsnehmerwechsel<br />
verbundenen besonderen Risiken auf und geben eine Einschätzung ab, ob die Übernahme<br />
empfohlen werden kann. Darüber hinaus weisen wir auf Alternativen hin und erarbeiten eine<br />
konkrete Handlungsempfehlung. Somit hat der Arbeitgeber eine objektive Entscheidungsgrundlage<br />
und erspart sich ärgerliche Diskussionen mit dem neuen Arbeitnehmer.<br />
Angebot<br />
• Abfrage der notwendigen Informationen direkt beim Arbeitnehmer und beim<br />
Versicherungsunternehmen bzw. der Pensionskasse.<br />
• Formelle Prüfung eines Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrages auf die<br />
Möglichkeit der Übernahme i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG.<br />
• Erstellung eines Prüfberichtes, in dem die Risiken einer Übernahme sowie in Frage<br />
kommende Alternativen erläutert werden.<br />
• Konkrete Empfehlung, ob eine Übernahme durchgeführt werden kann.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 190 € für die Durchführung des Portabilitäts-Checks.<br />
• 150 € bei Erhalt aller erforderlichen Auftragsunterlagen in einer Sendung sowie Versand der<br />
Ergebnisse und Rechnungstellung direkt an den Arbeitgeber.<br />
6 Festpreisdienstleistungen
Auslagerung von Pensionszusagen<br />
Immer mehr Unternehmen wollen ihre bestehenden Pensionszusagen „loswerden“. Grund ist<br />
häufig der anstehende Firmenverkauf oder die Übergabe an die nachfolgende Generation. Doch<br />
die Auslagerung ist mit einer Vielzahl von Einzelfragen, steuerlichen Besonderheiten und häufig<br />
auch mit Liquiditätsengpässen verbunden.<br />
Wir erstellen auf Basis der individuellen Ziele Ihres Kunden und der vorhandenen Liquidität ein<br />
Konzept, das die verschiedenen Auslagerungsmöglichkeiten darstellt und bewertet. Soweit<br />
gewünscht, besprechen wir das Konzept im Anschluss gerne auch persönlich mit Ihnen und<br />
Ihrem Kunden.<br />
Angebot<br />
• Erfassung der individuellen Zielsetzung sowie der vorhandenen liquiden Mittel.<br />
• Formelle Prüfung der bestehenden Zusage auf Anpassungsbedarf.<br />
• Beschreibung der konkreten Möglichkeiten zur Auslagerung der Zusage inkl.<br />
betriebswirtschaftlicher Auswirkungen und Handlungsempfehlungen.<br />
• Ermittlung der in etwa zu erwartenden Auslagerungskosten für die vorgeschlagenen<br />
Handlungsalternativen.<br />
• Darstellung bestehender Einschränkungen.<br />
• Auf Wunsch: Besprechung des Konzepts im Anschluss.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 890 € pro Pensionszusage und Person.<br />
• 290 € für das Beratungsgespräch, wahlweise in den Geschäftsräumen der <strong>febs</strong> oder per<br />
Telefon (bis zu 1,5 Stunden).<br />
Festpreisdienstleistungen 7
Reduzierung von Pensionszusagen<br />
Die meisten bestehenden Pensionszusagen weisen erhebliche Finanzierungslücken auf. Hieraus<br />
entsteht häufig der Wunsch des Kunden teilweise oder sogar vollständig auf die Zusage zu<br />
verzichten. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann dies jedoch zu erheblichen steuerlichen<br />
Problemen führen. Wir erstellen auf Basis der individuellen Unternehmenssituation ein<br />
Konzept, das die Möglichkeiten der Reduzierung einer Pensionszusage darstellt und bewertet.<br />
Soweit gewünscht, besprechen wir das Konzept im Anschluss gerne persönlich mit Ihnen und<br />
Ihrem Kunden.<br />
Angebot<br />
Erstellung eines Konzeptes zur Reduzierung einer Pensionszusage auf noch nicht erdiente Teile<br />
der Zusage mit folgenden Inhalten:<br />
• Beschreibung der Möglichkeiten zur Reduzierung der bestehenden Pensionszusage und<br />
Darstellung, ob die gewünschte Reduzierung der Pensionszusage als betrieblich oder<br />
gesellschaftsrechtlich veranlasst gelten könnte.<br />
• Berechnung des Wiederbeschaffungswertes einer ggf. mit dem Verzicht angenommenen<br />
verdeckten Einlage.<br />
• Darstellung der Auswirkungen einer Reduzierung auf bereits gebildete Pensionsrückstellungen<br />
in der Steuerbilanz, zusätzlich auf Wunsch auch in der Handelsbilanz auf Basis<br />
der Rechnungsrundlagen des BilMoG.<br />
• Berechnung des notwendigen Kapitalbedarfs im Versorgungsfall auf Basis aktueller<br />
Berechnungsgrundlagen des § 6a EStG zzgl. mit Rechnungszins von BilMoG und<br />
Lebensversicherung.<br />
Zusätzlich können im Rahmen unseres Konzeptes weitere Reduzierungsvarianten<br />
berücksichtigt werden, z. B.<br />
• Reduzierung der Pensionszusage auf die Ansprüche, die zu Rentenbeginn mit den in etwa zu<br />
erwarteten liquiden Mitteln abfindbar sind.<br />
• Verschiebung des Pensionsalters auf die Regelaltersgrenze gem. EStÄR 2008.<br />
• Wegfall eines ursprünglich zugesagten Versorgungsbestandteiles, z. B.<br />
Berufsunfähigkeitsversorgung.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 490 € pro Pensionszusage und Person, zzgl. 150 € je weitere Reduzierungsvariante.<br />
• zzgl. 100 € für die Berechnung der handelsbilanziellen Rückstellungen.<br />
8 Festpreisdienstleistungen
Einrichtung von Pensionszusagen<br />
Die Pensionszusage zur Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung erfreut sich weiterhin<br />
größter Beliebtheit, neuerdings auch in Form von Deferred-Compensation- Modellen als Ersatz<br />
für Wertkonten, ist aber mit erheblichen Fallstricken verbunden. Eine fehlerhafte Gestaltung<br />
kann sehr schnell zu steuerlichen und finanziellen Problemen führen, die sich meist erst Jahre<br />
später auswirken.<br />
Wir erstellen auf Basis Ihrer Vorgaben sowohl arbeitgeberfinanzierte als auch per Entgeltumwandlung<br />
finanzierte Pensionszusagen unter Berücksichtigung aktueller Vorschriften. Auf<br />
Wunsch prüfen wir zusätzlich die Voraussetzungen zur Erteilung einer Pensionszusage wie<br />
Angemessenheit, Finanzierbarkeit, Erdienbarkeit etc. Kunde und Steuerberater erhalten somit<br />
Sicherheit über die steuerlich bzw. betriebswirtschaftlich maximale Höhe der Pensionszusage.<br />
Das Prüfungsergebnis besprechen wir auf Wunsch gerne auch persönlich mit Ihnen und Ihrem<br />
Kunden im Anschluss.<br />
Angebot<br />
• Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Pensionszusage: Angemessenheit,<br />
Finanzierbarkeit, Erdienbarkeit etc. sowie Handlungsempfehlung.<br />
• Erstellung des Pensionszusagetextes nach Ihren Vorgaben bzw. den Wünschen des Kunden.<br />
• Auf Wunsch: Besprechung des Prüfungsergebnisses im Anschluss.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 890 € für die Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Pensionszusage.<br />
• 590 € für die Erstellung der Pensionszusage.<br />
• 1.290 € Paket-Sonderpreis: Für die Prüfung der Voraussetzungen inkl. Erstellung<br />
der Pensionszusage.<br />
• 100 € pro Kalenderjahr für die anschließende laufende Betreuung der Pensionszusage.<br />
• 290 € für das Beratungsgespräch, wahlweise in den Geschäftsräumen der <strong>febs</strong> oder per<br />
Telefon (bis zu 1,5 Stunden).<br />
Festpreisdienstleistungen 9
BAV-Versorgungsordnungen und<br />
Betriebsvereinbarungen<br />
Nutzen Sie die Chance, sich als „echter“ Berater zu positionieren, indem Sie in allen<br />
Unternehmen die betriebliche Altersversorgung nicht einfach nur durch den Abschluss von<br />
Versicherungen oder durch Beitritt in eine Gruppen-U-Kasse einrichten.<br />
Auf Basis eines ausführlichen Erhebungsbogens, den wir gerne auch am Telefon direkt mit dem<br />
Kunden ausfüllen, erstellen wir eine individuelle und vor allem vollständige und rechtssichere<br />
Versorgungsordnung. Zusätzlich erhält der Kunde wichtige Hinweise und bei Entgeltumwandlungen<br />
eine individuelle Umwandlungsvereinbarung.<br />
Angebot<br />
• Bereitstellung eines ausführlichen Erhebungsbogens je Versorgungsordnung und<br />
telefonische Unterstützung (auf Wunsch) beim Ausfüllen.<br />
• Telefonische Nacherhebung und Protokollierung fehlender Angaben.<br />
• Erstellung einer Betriebsvereinbarung oder Gesamtzusage, bei Entgeltumwandlung<br />
inklusive Umwandlungsvereinbarung.<br />
• Ausführliche schriftliche Hinweise auf Besonderheiten und eventuelle Risiken.<br />
• Telefonische Beantwortung einzelner Rückfragen.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 990 € für eine Versorgungsordnung.<br />
• 690 € ab der zweiten Versorgungsordnung, bei gleichzeitiger Beauftragung.<br />
• 230 € je Stunde für ergänzende Dienstleistungen, wie Prüfung von Tarifverträgen,<br />
Kollektivverträgen, U-Kassen-Leistungsplänen.<br />
10 Festpreisdienstleistungen
Persönliches Erstberatungsgespräch<br />
Häufig sind die Problemstellungen rund um die bAV zu komplex und zu individuell, um sie mit<br />
standardisierten Beratungsleistungen lösen zu können.<br />
Hierfür bieten wir ein bis zu 1,5-stündiges Erstberatungsgespräch zum Festpreis. Ein erfahrener<br />
<strong>febs</strong>-Berater bespricht die Problemstellungen mit dem Kunden in den Geschäftsräumen der<br />
<strong>febs</strong>, diskutiert Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele und Restriktionen des Kunden<br />
und macht anschließend einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise.<br />
Angebot<br />
• Durchführung eines ca. 1,5-stündigen Erstberatungsgesprächs zur Analyse der<br />
Problemstellung inkl. Diskussion der Lösungsansätze.<br />
• Vorab telefonische Abstimmung von Inhalt und Ablauf des Gesprächs.<br />
• Auf Wunsch: Vorabanalyse von Unterlagen für einen noch zielgerichteteren<br />
Gesprächsverlauf und/oder Ergebnisprotokoll.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 290 € für das Erstberatungsgespräch in den Geschäftsräumen der <strong>febs</strong><br />
(bis zu 1,5 Stunden).<br />
• 230 € je weitere Beraterstunde für evtl. Vorbereitungs- oder Folgearbeiten, wie z. B.<br />
ggf. Ergebnisprotokoll.<br />
• Gerne führen wir das Gespräch auch bei Ihrem Kunden vor Ort. Die o. g. Kosten erhöhen<br />
sich dann um Reisezeit (hälftiger Stundensatz) und Reisekosten.<br />
Festpreisdienstleistungen 11
Bilanzgutachten und Prognoseberechnungen<br />
Für Pensionszusagen, Wertkonten, Altersteilzeitmodelle, Jubiläumszahlungen usw. müssen<br />
jährlich Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Hierfür sind versicherungsmathematische<br />
Gutachten erforderlich. Wir erstellen für Ihren Kunden die erforderlichen Bilanzgutachten<br />
für die Steuer- und Handelsbilanz und nach internationalen Vorschriften.<br />
Um auf wirtschaftliche und bilanzielle Veränderungen in der Zukunft schon heute reagieren zu<br />
können, prognostizieren wir die Verpflichtungen über die kommenden Jahrzehnte anhand<br />
versicherungsmathematischer Simulationsrechnungen.<br />
Angebot<br />
• Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz sowie<br />
nach IFRS und US-GAAP.<br />
• Bewertung von Pensionszusagen, Wertkonten, Jubiläumszahlungen, Altersteilzeitmodellen<br />
usw.<br />
• Berechnung von Zuwendungen, Kassenvermögen und Bilanzanhangsangaben für<br />
Unterstützungskassenzusagen.<br />
• Erstellung von Prognoseberechnungen nach individuellen Vorgaben.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• Ab 195 €.<br />
• Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für umfangreiche Gutachten,<br />
Prognoseberechnungen und Gutachten nach internationaler Rechnungslegung.<br />
12 Festpreisdienstleistungen
Ausgleichsvorschlag zum Versorgungsausgleich<br />
Seit 01.09.2009 ist der Arbeitgeber bei Scheidung von Mitarbeitern mit Pensionszusagen<br />
verpflichtet, dem Familiengericht einen konkreten Vorschlag für die Aufteilung der Anwartschaft<br />
zwischen den Eheleuten zu unterbreiten. Die möglichen Varianten zur Ausgestaltung<br />
des Ausgleichsvorschlages hängen maßgeblich von den Inhalten der Pensionszusagen<br />
ab. Sobald die Handlungsoptionen geklärt und entschieden sind, kann der Ausgleichsvorschlag<br />
erstellt werden.<br />
Wir untersuchen im Auftrag Ihres Kunden die Pensionszusage des von einer Scheidung<br />
betroffenen Mitarbeiters. In einem ausführlichen Telefonat erklären wir, welche Handlungsmöglichkeiten<br />
bestehen und welche Auswirkungen jede Option für den Arbeitgeber hat.<br />
Anschließend erstellen wir den Ausgleichsvorschlag.<br />
Angebot<br />
• Prüfung der Pensionszusage im Hinblick auf den Versorgungsausgleich und Vorschlag zur<br />
Berechnung des Ehezeitanteils.<br />
• Ausführliches Telefonat: Informationen zu den Arbeitgeberpflichten beim Versorgungsausgleich<br />
sowie zum Umgang mit den Formularen des Familiengerichts, Erklärung<br />
eventueller Wahlrechte und Handlungsoptionen für die Entscheidungsfindung.<br />
• Erstellung des Ausgleichsvorschlags mit Erläuterungen gemäß den Entscheidungen Ihres<br />
Kunden einschließlich Berechnung von Ehezeitanteil, Ausgleichswert und Kapitalwert.<br />
• Ausfüllen des Auskunftsbogens für das Familiengericht.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 590 € für die Erstellung eines detaillierten Ausgleichsvorschlags.<br />
• 390 € bei Umsetzung einer internen Teilung für die Erstellung einer Pensionszusage<br />
für die ausgleichsberechtigte Person einschließlich der hierfür notwendigen versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen.<br />
• 230 € pro Stunde für eine notwendige Unterstützung bei der Umsetzung des Ausgleichs<br />
vorschlags nach der Entscheidung durch das Familiengericht.<br />
Festpreisdienstleistungen 13
Überprüfung des Sozialversicherungsstatus<br />
Viele Ihrer Kunden zahlen regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung, obwohl sie nicht in<br />
einem abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Folge:<br />
Im Leistungsfall haben sie gegebenenfalls keinen Anspruch auf Leistungen.<br />
Wir überprüfen, ob eine Beitragszahlungspflicht besteht und kümmern uns, soweit gewünscht,<br />
auch unter Berücksichtigung arbeitsvertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten, um die<br />
Feststellung einer gewünschten Sozialversicherungsfreiheit.<br />
Angebot<br />
• Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung bei<br />
Gesellschafter-Geschäftsführern, Geschäftsführern und Familienangehörigen.<br />
• Analyse aller eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die Erfolgschancen.<br />
• Durchführung des Feststellungsverfahrens inklusive notwendiger<br />
Korrespondenz mit der zuständigen Stelle.<br />
• Bei Bedarf: Durchführung des Anhörungs– sowie Widerspruchsverfahrens.<br />
• Bei Bedarf: Vorbereitung der SV-Statusfeststellung.<br />
Kosten (zzgl. MwSt.)<br />
• 890 € für das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren bei<br />
Auftragserteilung, ggf. zzgl. je 390 €, falls zusätzlich ein Anhörungs- bzw.<br />
Widerspruchsverfahren notwendig ist.<br />
• Ab 650 € für die Vorbereitung der SV-Statusfeststellung.<br />
14 Festpreisdienstleistungen
Wie können wir zusammenarbeiten?<br />
Ihr Einstieg in die Honorarberatung ist mit <strong>febs</strong> ganz einfach, denn für eine Zusammenarbeit<br />
mit <strong>febs</strong> sind keine Kooperations- oder Lizenzverträge notwendig. Sie benötigen nur die<br />
jeweiligen Auftragsformulare zur Unterschrift durch Ihren Kunden bzw. Mandanten.<br />
Ablauf im Detail<br />
• Sie füllen für die gewünschte Dienstleistung das entsprechende Auftragsformular inkl.<br />
integriertem Erhebungsbogen aus.<br />
• Sie fügen die im Erhebungsbogen genannten erforderlichen Dokumente bei<br />
(z. B. Kopie der Pensionszusage) und schicken alles zusammen an <strong>febs</strong>.<br />
• Unser Konzept/Gutachten senden wir Ihnen zu, damit Sie es mit dem Kunden/Mandanten<br />
in Ruhe besprechen können. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.<br />
• Die Abrechnung nehmen wir direkt mit Ihrem Kunden vor.<br />
• Um den anschließenden Produktverkauf kümmern Sie sich als Vermittler und erhalten<br />
hierfür auch die volle Provision.<br />
Interessiert?<br />
Weitere Infos sowie alle erforderlichen Auftragsformulare erhalten Sie unter Dienstleistungen<br />
für Vermittler auf www.<strong>febs</strong>-consulting.de, oder Sie wenden sich an Ihren Ansprechpartner.<br />
Ansprechpartner<br />
Dirk Neidhardt Telefon: (089) 890 42 86-93<br />
Fax: (089) 890 42 86-50<br />
dirk.neidhardt@<strong>febs</strong>-consulting.de<br />
Festpreisdienstleistungen 15
<strong>febs</strong> <strong>Consulting</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Am Hochacker 3<br />
85630 Grasbrunn/München<br />
Telefon: (089) 890 42 86-0<br />
Fax: (089) 890 42 86-50<br />
www.<strong>febs</strong>-consulting.de<br />
Sitz: Grasbrunn (AG München — HRB 156946)<br />
Geschäftsführer: Andreas Buttler, Manfred Baier<br />
Stand 09/2012