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Sicherheit<br />
Brandschutz<br />
Die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes einer Liegenschaft geben<br />
die Landesstelle für Brandverhütung und die oberste Baubehörde der<br />
jeweiligen Gemeinde vor. Das sind Fachleute, die zu beurteilen haben,<br />
welche Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsauflagen zu erfüllen<br />
sind. Das betrifft insbesondere die Ausschilderung und Positionierung<br />
von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Löschstation).<br />
Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Gestaltung und entsprechende<br />
Ausschilderung der Fluchtwege. Weiters ist ein großes Thema<br />
die Lagerung diverser feuergefährlicher Gegenstände innerhalb der<br />
Liegenschaft. So ist es z.B. verboten, auch wenn man es immer wieder<br />
sieht, seinen Brennholzbedarf für z.B. Kachelöfen in der Tiefgarage<br />
einzulagern. Es versteht sich von selbst, dass die Lagerung von schwer<br />
entflammbaren Gegenständen und explosiven Flüssigkeiten strengstens<br />
verboten ist. Als Verwaltung hat man dazu eine nicht unbeträchtliche<br />
Haftung zu tragen und die Verantwortung, dass diese Bestimmungen<br />
auch eingehalten werden und widrigenfalls alles zu unternehmen,<br />
dass den Bestimmungen bzw. Auflagen der genannten Behörden<br />
entsprochen wird. Private Feuerstellen wie z.B. Kamine für Kachelöfen<br />
müssen laufend gewartet werden, wobei hier die Verantwortung bei<br />
den jeweiligen Eigentümern liegt und diese an die Verwaltung den<br />
Nachweis zu erbringen haben, dass den feuerpolizeilichen Auflagen<br />
durch entsprechende Prüfung entsprochen wird.<br />
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© Björn Wylezich_Fotolia