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Sicherheit<br />

Brandschutz<br />

Die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes einer Liegenschaft geben<br />

die Landesstelle für Brandverhütung und die oberste Baubehörde der<br />

jeweiligen Gemeinde vor. Das sind Fachleute, die zu beurteilen haben,<br />

welche Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsauflagen zu erfüllen<br />

sind. Das betrifft insbesondere die Ausschilderung und Positionierung<br />

von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Löschstation).<br />

Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Gestaltung und entsprechende<br />

Ausschilderung der Fluchtwege. Weiters ist ein großes Thema<br />

die Lagerung diverser feuergefährlicher Gegenstände innerhalb der<br />

Liegenschaft. So ist es z.B. verboten, auch wenn man es immer wieder<br />

sieht, seinen Brennholzbedarf für z.B. Kachelöfen in der Tiefgarage<br />

einzulagern. Es versteht sich von selbst, dass die Lagerung von schwer<br />

entflammbaren Gegenständen und explosiven Flüssigkeiten strengstens<br />

verboten ist. Als Verwaltung hat man dazu eine nicht unbeträchtliche<br />

Haftung zu tragen und die Verantwortung, dass diese Bestimmungen<br />

auch eingehalten werden und widrigenfalls alles zu unternehmen,<br />

dass den Bestimmungen bzw. Auflagen der genannten Behörden<br />

entsprochen wird. Private Feuerstellen wie z.B. Kamine für Kachelöfen<br />

müssen laufend gewartet werden, wobei hier die Verantwortung bei<br />

den jeweiligen Eigentümern liegt und diese an die Verwaltung den<br />

Nachweis zu erbringen haben, dass den feuerpolizeilichen Auflagen<br />

durch entsprechende Prüfung entsprochen wird.<br />

R<br />

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© Björn Wylezich_Fotolia

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