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© Brian Jackson_Fotolia<br />

Wenn die versicherten Schadensursachen vorliegen, zahlt die<br />

Gebäudeversicherung in der Regel für:<br />

• Kosten für die Behebung der Schäden an den versicherten<br />

Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen, sofern sie in der<br />

Polizze genau bezeichnet sind<br />

• Kosten für die Beseitigung von Schäden an mit dem Gebäude fest<br />

verbundenen Teilen wie Heizung, (Achtung: für vom Mieter eingebaute<br />

Teile wie z.B. Küche, sonst. Mobiliar, Hausrat usw. zahlt die<br />

Gebäudeversicherung nicht, hierzu muss eine Hausratsversicherung<br />

vorliegen)<br />

• Kosten für Schäden am Zubehör, welches zu Wohnzwecken oder<br />

zur Instandhaltung für das versicherte Gebäude dient<br />

• Kosten für Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten, Trocknungs-/<br />

Entfeuchtungskosten einschließlich Strom für den Betrieb von<br />

Entfeuchtungsgeräten<br />

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