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© Brian Jackson_Fotolia<br />
Wenn die versicherten Schadensursachen vorliegen, zahlt die<br />
Gebäudeversicherung in der Regel für:<br />
• Kosten für die Behebung der Schäden an den versicherten<br />
Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen, sofern sie in der<br />
Polizze genau bezeichnet sind<br />
• Kosten für die Beseitigung von Schäden an mit dem Gebäude fest<br />
verbundenen Teilen wie Heizung, (Achtung: für vom Mieter eingebaute<br />
Teile wie z.B. Küche, sonst. Mobiliar, Hausrat usw. zahlt die<br />
Gebäudeversicherung nicht, hierzu muss eine Hausratsversicherung<br />
vorliegen)<br />
• Kosten für Schäden am Zubehör, welches zu Wohnzwecken oder<br />
zur Instandhaltung für das versicherte Gebäude dient<br />
• Kosten für Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten, Trocknungs-/<br />
Entfeuchtungskosten einschließlich Strom für den Betrieb von<br />
Entfeuchtungsgeräten<br />
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