Halbjahresbericht 2016
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Grundsätze der Konzernrechnungslegung<br />
Grundlage der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung<br />
Rechnungslegung // Die Erstellung der konsolidierten Halbjahres- und Jahresrechnungen erfolgt in Übereinstimmung mit den<br />
gesamten bestehenden Richtlinien der Fachempfehlung zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER). Die ab dem 1. Januar <strong>2016</strong><br />
gültigen Neuregelungen zur Umsatzerfassung im Swiss GAAP FER Rahmenkonzept und in Swiss GAAP FER 3 und 6 werden<br />
angewendet. Die angepassten Prinzipien zur Umsatzerfassung hatten keinen Einfluss auf den Ausweis in der Bilanz und<br />
Erfolgsrechnung des Konzerns. Im Weiteren wurden die Bestimmungen des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange<br />
sowie des schweizerischen Aktienrechts eingehalten.<br />
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund der nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften.<br />
Da die konsolidierte Halbjahresrechnung nicht alle Angaben umfasst, wie sie in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten<br />
sind, sollte sie im Zusammenhang mit der Konzernrechnung per 31. Dezember 2015 gelesen werden.<br />
Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Periode vom 1. Januar <strong>2016</strong> bis 30. Juni <strong>2016</strong> (nachfolgend Berichtsperiode)<br />
und wurde am 15. Juli <strong>2016</strong> durch den Verwaltungsrat genehmigt.<br />
Konsolidierung // Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Georg Fischer AG und alle in- und ausländischen Gesellschaften,<br />
an denen die Konzernholding direkt oder indirekt mit mehr als 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder die operative<br />
und finanzielle Führungsverantwortung trägt. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Joint Ventures, an denen der<br />
GF Konzern direkt oder indirekt mit 50% beteiligt ist bzw. für welche die Führungsverantwortung nicht allein beim GF Konzern<br />
liegt, werden nach der Methode der Quotenkonsolidierung (anteiliger Einbezug) behandelt. Assoziierte Gesellschaften, an<br />
denen der GF Konzern stimmenmässig mit mindestens 20%, aber weniger als 50% beteiligt ist oder auf die er auf andere<br />
Weise massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode erfasst. Beteiligungen unter 20% werden zum<br />
Verkehrswert bewertet und unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert.<br />
Die Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen,<br />
welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum<br />
Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die<br />
vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen worden sind, von den tatsächlichen Gegebenheiten<br />
abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jener Berichtsperiode entsprechend angepasst,<br />
in der sich die Gegebenheiten geändert haben. In der konsolidierten Halbjahresrechnung wurden vom Management<br />
keine neuen Annahmen und Einschätzungen im Vergleich zur Konzernrechnung per 31. Dezember 2015 getroffen.<br />
Der Ertragssteueraufwand wird auf Basis der geschätzten durchschnittlichen effektiven Steuersätze des laufenden<br />
Geschäftsjahres abgegrenzt.<br />
11 GF <strong>Halbjahresbericht</strong> <strong>2016</strong> Konzernrechnung