20.07.2016 Aufrufe

Halbjahresbericht 2016

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grundsätze der Konzernrechnungslegung<br />

Grundlage der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung<br />

Rechnungslegung // Die Erstellung der konsolidierten Halbjahres- und Jahresrechnungen erfolgt in Übereinstimmung mit den<br />

gesamten bestehenden Richtlinien der Fachempfehlung zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER). Die ab dem 1. Januar <strong>2016</strong><br />

gültigen Neuregelungen zur Umsatzerfassung im Swiss GAAP FER Rahmenkonzept und in Swiss GAAP FER 3 und 6 werden<br />

angewendet. Die angepassten Prinzipien zur Umsatzerfassung hatten keinen Einfluss auf den Ausweis in der Bilanz und<br />

Erfolgsrechnung des Konzerns. Im Weiteren wurden die Bestimmungen des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange<br />

sowie des schweizerischen Aktienrechts eingehalten.<br />

Die Konsolidierung erfolgt aufgrund der nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften.<br />

Da die konsolidierte Halbjahresrechnung nicht alle Angaben umfasst, wie sie in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten<br />

sind, sollte sie im Zusammenhang mit der Konzernrechnung per 31. Dezember 2015 gelesen werden.<br />

Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Periode vom 1. Januar <strong>2016</strong> bis 30. Juni <strong>2016</strong> (nachfolgend Berichtsperiode)<br />

und wurde am 15. Juli <strong>2016</strong> durch den Verwaltungsrat genehmigt.<br />

Konsolidierung // Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Georg Fischer AG und alle in- und ausländischen Gesellschaften,<br />

an denen die Konzernholding direkt oder indirekt mit mehr als 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder die operative<br />

und finanzielle Führungsverantwortung trägt. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Joint Ventures, an denen der<br />

GF Konzern direkt oder indirekt mit 50% beteiligt ist bzw. für welche die Führungsverantwortung nicht allein beim GF Konzern<br />

liegt, werden nach der Methode der Quotenkonsolidierung (anteiliger Einbezug) behandelt. Assoziierte Gesellschaften, an<br />

denen der GF Konzern stimmenmässig mit mindestens 20%, aber weniger als 50% beteiligt ist oder auf die er auf andere<br />

Weise massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode erfasst. Beteiligungen unter 20% werden zum<br />

Verkehrswert bewertet und unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert.<br />

Die Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen,<br />

welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum<br />

Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die<br />

vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen worden sind, von den tatsächlichen Gegebenheiten<br />

abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jener Berichtsperiode entsprechend angepasst,<br />

in der sich die Gegebenheiten geändert haben. In der konsolidierten Halbjahresrechnung wurden vom Management<br />

keine neuen Annahmen und Einschätzungen im Vergleich zur Konzernrechnung per 31. Dezember 2015 getroffen.<br />

Der Ertragssteueraufwand wird auf Basis der geschätzten durchschnittlichen effektiven Steuersätze des laufenden<br />

Geschäftsjahres abgegrenzt.<br />

11 GF <strong>Halbjahresbericht</strong> <strong>2016</strong> Konzernrechnung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!