Technologietransfer und Non-Proliferation
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TECHNOLOGIETRANSFER UND NON-PROLIFERATION<br />
7<br />
3. Warnhinweise<br />
Eine besondere – aber nicht ausschließliche – Aufmerksamkeit<br />
gilt Ländern, von denen bekannt ist oder bei denen<br />
vermutet wird, dass sie sich um proliferationsrelevantes<br />
technisches Wissen bemühen.<br />
Die nachfolgenden Warnhinweise sollen eine Hilfestellung<br />
geben, um selbst beurteilen zu können, ob die Gefahr einer<br />
unbeabsichtigten Unterstützung von Beschaffungsversuchen<br />
in sensitiven Bereichen besteht.<br />
Hilfestellung/Beispiele<br />
Derartige Verdachtsmomente können insbesondere bestehen<br />
bei Anfragen <strong>und</strong> Aufträgen:<br />
••<br />
unbekannter Personen, deren Identität unklar bleibt,<br />
da beispielsweise der Briefkopf unvollständig ist oder<br />
in Anschreiben hineinfotokopiert wurde, oder die auf<br />
Fragen zu ihrer Identität erkennbar ausweichende Antworten<br />
geben oder keine überzeugende Referenzen<br />
aufweisen;<br />
••<br />
anscheinend nicht existenter K<strong>und</strong>en, die Industrieverbänden<br />
oder Registrierungsbehörden unbekannt<br />
sind, nicht in Telefon- oder Handelsverzeichnissen geführt<br />
<strong>und</strong> nicht auf Internet-Seiten oder in anderen Informationsquellen<br />
auffindbar sind;<br />
••<br />
aus dem militärischen Bereich, z.B. solche, die im Namen<br />
eines Verteidigungsministeriums oder der Streitkräfte<br />
handeln, oder von Personen, die bekannte<br />
geschäftliche Kontakte zur Rüstungsindustrie oder zu<br />
nuklearen Einrichtungen aufweisen;<br />
a) Verdachtsmomente begründet durch<br />
die Person des Anfragenden<br />
Anfragen oder Aufträge zur Lieferung von Gütern oder zur<br />
Erbringung technischer Unterstützungsleistungen sowie<br />
Bewerbungen oder Teilnahmeersuchen für bestimmte<br />
Veranstaltungen sollten einer genauen Prüfung unterzogen<br />
werden, wenn sich aus der Person des Anfragenden<br />
Verdachtsmomente für eine mögliche missbräuchliche<br />
Nutzung technischen Wissens ergeben.<br />
••<br />
von Personen, z.B. auch Wissenschaftlern, Experten,<br />
Forschungsangestellten oder Labormitarbeitern, von<br />
denen in Anbetracht der bekannten Tätigkeiten nicht<br />
erwartet würde, dass diese derartige Anfragen stellen<br />
würden <strong>und</strong> die für den Bedarf keine oder nur eine ungenügende<br />
bzw. ausweichende Begründung liefern;<br />
••<br />
von K<strong>und</strong>en,<br />
••<br />
die nicht über die notwendige Ausstattung zur Verarbeitung<br />
der betreffenden Güter oder Fachkenntnisse<br />
für die Inanspruchnahme der bestellten<br />
Dienstleistung verfügen;<br />
••<br />
die nicht in der Lage sind, die für den Auftrag üblicherweise<br />
erforderlichen Gütermerkmale, Fachkenntnisse<br />
oder Ausbildungsstandards genau zu<br />
formulieren;<br />
••<br />
deren Geschäftsaktivitäten nicht mit der Bestellung<br />
übereinstimmen oder<br />
••<br />
von Personen, die keine plausiblen Erklärungen über<br />
den Verbleib bislang gelieferter Produkte oder den<br />
Stand bereits abgewickelter Vorgänge abgeben können.