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Technologietransfer und Non-Proliferation

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TECHNOLOGIETRANSFER UND NON-PROLIFERATION<br />

7<br />

3. Warnhinweise<br />

Eine besondere – aber nicht ausschließliche – Aufmerksamkeit<br />

gilt Ländern, von denen bekannt ist oder bei denen<br />

vermutet wird, dass sie sich um proliferationsrelevantes<br />

technisches Wissen bemühen.<br />

Die nachfolgenden Warnhinweise sollen eine Hilfestellung<br />

geben, um selbst beurteilen zu können, ob die Gefahr einer<br />

unbeabsichtigten Unterstützung von Beschaffungsversuchen<br />

in sensitiven Bereichen besteht.<br />

Hilfestellung/Beispiele<br />

Derartige Verdachtsmomente können insbesondere bestehen<br />

bei Anfragen <strong>und</strong> Aufträgen:<br />

••<br />

unbekannter Personen, deren Identität unklar bleibt,<br />

da beispielsweise der Briefkopf unvollständig ist oder<br />

in Anschreiben hineinfotokopiert wurde, oder die auf<br />

Fragen zu ihrer Identität erkennbar ausweichende Antworten<br />

geben oder keine überzeugende Referenzen<br />

aufweisen;<br />

••<br />

anscheinend nicht existenter K<strong>und</strong>en, die Industrieverbänden<br />

oder Registrierungsbehörden unbekannt<br />

sind, nicht in Telefon- oder Handelsverzeichnissen geführt<br />

<strong>und</strong> nicht auf Internet-Seiten oder in anderen Informationsquellen<br />

auffindbar sind;<br />

••<br />

aus dem militärischen Bereich, z.B. solche, die im Namen<br />

eines Verteidigungsministeriums oder der Streitkräfte<br />

handeln, oder von Personen, die bekannte<br />

geschäftliche Kontakte zur Rüstungsindustrie oder zu<br />

nuklearen Einrichtungen aufweisen;<br />

a) Verdachtsmomente begründet durch<br />

die Person des Anfragenden<br />

Anfragen oder Aufträge zur Lieferung von Gütern oder zur<br />

Erbringung technischer Unterstützungsleistungen sowie<br />

Bewerbungen oder Teilnahmeersuchen für bestimmte<br />

Veranstaltungen sollten einer genauen Prüfung unterzogen<br />

werden, wenn sich aus der Person des Anfragenden<br />

Verdachtsmomente für eine mögliche missbräuchliche<br />

Nutzung technischen Wissens ergeben.<br />

••<br />

von Personen, z.B. auch Wissenschaftlern, Experten,<br />

Forschungsangestellten oder Labormitarbeitern, von<br />

denen in Anbetracht der bekannten Tätigkeiten nicht<br />

erwartet würde, dass diese derartige Anfragen stellen<br />

würden <strong>und</strong> die für den Bedarf keine oder nur eine ungenügende<br />

bzw. ausweichende Begründung liefern;<br />

••<br />

von K<strong>und</strong>en,<br />

••<br />

die nicht über die notwendige Ausstattung zur Verarbeitung<br />

der betreffenden Güter oder Fachkenntnisse<br />

für die Inanspruchnahme der bestellten<br />

Dienstleistung verfügen;<br />

••<br />

die nicht in der Lage sind, die für den Auftrag üblicherweise<br />

erforderlichen Gütermerkmale, Fachkenntnisse<br />

oder Ausbildungsstandards genau zu<br />

formulieren;<br />

••<br />

deren Geschäftsaktivitäten nicht mit der Bestellung<br />

übereinstimmen oder<br />

••<br />

von Personen, die keine plausiblen Erklärungen über<br />

den Verbleib bislang gelieferter Produkte oder den<br />

Stand bereits abgewickelter Vorgänge abgeben können.

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