21.07.2016 Aufrufe

Patientenratgeber Klinikum Frankfurt Höchst

Das Klinikum Frankfurt Höchst ist eine Einrichtung der höchsten Versorgungsstufe und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann Wolfgang Goethe Universität mit 18 Kliniken (986 Betten vollstationär, 44 tagesklinische Plätze), zwei Zentralinstituten, dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ), dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sowie Krankenpflegeschulen und Schulen für nichtärztliche medizinische Fachberufe. Über 2.000 Beschäftigte versorgen jährlich ca. 36.000 stationäre und 80.000 ambulante Patienten aus einem weiten Einzugsgebiet. Als gemeinnützige Gesellschaft des privaten Rechts (GmbH) befindet sich das Klinikum in vollständiger kommunaler Trägerschaft. Ein Ersatzneubau wird bis 2018 errichtet. Mehr Informationen zu den medizinischen Zentren des Klinikums Frankfurt Höchst im Internet unter www.KlinikumFrankfurt.de.

Das Klinikum Frankfurt Höchst ist eine Einrichtung der höchsten Versorgungsstufe und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann Wolfgang Goethe Universität mit 18 Kliniken (986 Betten vollstationär, 44 tagesklinische Plätze), zwei Zentralinstituten, dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ), dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sowie Krankenpflegeschulen und Schulen für nichtärztliche medizinische Fachberufe. Über 2.000 Beschäftigte versorgen jährlich ca. 36.000 stationäre und 80.000 ambulante Patienten aus einem weiten Einzugsgebiet. Als gemeinnützige Gesellschaft des privaten Rechts (GmbH) befindet sich das Klinikum in vollständiger kommunaler Trägerschaft. Ein Ersatzneubau wird bis 2018 errichtet. Mehr Informationen zu den medizinischen Zentren des Klinikums Frankfurt Höchst im Internet unter www.KlinikumFrankfurt.de.

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einem Pächter betrieben. Das Café bietet ein reichhaltiges<br />

Sortiment an Shopartikeln und Kioskware sowie ein anspruchsvolles<br />

Caféambiente mit einer geschmackvollen<br />

Auswahl an Speisen und Getränken. Hier können Sie alle<br />

Dinge des persönlichen Bedarfs sowie auch Zeitungen,<br />

Zeitschriften und vieles andere einkaufen. Auf die<br />

Preisgestaltung haben wir keinerlei Einfluss.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag – Freitag 8 Uhr – 19 Uhr<br />

Samstag - Sonntag 10 Uhr – 18 Uhr<br />

Feiertag 10 Uhr – 18 Uhr<br />

Seelsorge<br />

(siehe auch „Gottesdienst“)<br />

Im <strong>Klinikum</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Höchst</strong> gibt es eine evangelische und<br />

eine katholische Krankenhausseelsorge.<br />

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger besuchen die Patienten,<br />

soweit es ihnen möglich ist, auf der Station.<br />

Sie sind unter den folgenden Rufnummern<br />

telefonisch erreichbar:<br />

069 3106–2967 evangelisch,<br />

069 3106–2926 katholisch.<br />

Verlässlich anzutreffen sind die Seelsorgerinnen und<br />

Seelsorger montags bis freitags von 12 Uhr bis 13 Uhr<br />

in den Räumen der Krankenhausseelsorge im Erdgeschoss<br />

des Hauptgebäudes (A):<br />

Raum 060 und 061: evangelische Seelsorge,<br />

Raum 062 und 063: katholische Seelsorge.<br />

Standesamtliche Angelegenheiten<br />

(für die Eltern von neugeborenen Kindern)<br />

Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren auch wir sehr herzlich<br />

und wünschen Ihnen und vor allem dem neuen Familienmitglied<br />

alles Gute. Nach der Geburt Ihres Kindes ist unser<br />

Haus verpflichtet, innerhalb von sieben Kalendertagen die<br />

Anmeldung beim hiesigen Standesamt vorzunehmen.<br />

Hier für steht Ihnen Frau Müller,<br />

Tel. -3186, oder ihre Vertretung in der Patientenverwaltung<br />

(Hauptgebäude, Zimmer 007) in der Zeit von<br />

Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr<br />

und Freitag<br />

von 8 Uhr bis 13 Uhr<br />

gern zur Verfügung.<br />

• Welche Unterlagen werden für die Beurkundung<br />

und zur Weiterleitung an das Standesamt benötigt.<br />

- bei Verheirateten:<br />

• Stammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des<br />

Familienbuches und die Unterschrift beider Eltern<br />

• Pässe beider Elternteile<br />

- bei ledigen Müttern & Vätern:<br />

• Geburtsurkunde der Mutter sowie<br />

die Unterschrift der beiden Eltern<br />

• ggf. Vaterschaftsanerkennung<br />

• Pässe beider Elternteile<br />

- bei geschiedenen Müttern,<br />

die in Deutschland geheiratet haben:<br />

• eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches<br />

der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk<br />

- bei eingebürgerten Staatsbürgern:<br />

• Einbürgerungsurkunde<br />

- bei ausländischen Mitbürgern:<br />

• die Pässe beider Elternteile sowie die<br />

internationale Heiratsurkunde mit beglaubigter<br />

Übersetzung bzw. die Heiratsurkunde im Original<br />

- Marokkanische Staatsbürger<br />

• benötigen vom Konsulat eine Bescheinigung, dass<br />

es sich bei dem gewünschten Vornamen um einen<br />

männlichen oder weiblichen Vornamen handelt.<br />

• Für welche Beurkundungen/Eintragungen sind<br />

Gebühren zu entrichten und in welcher Höhe?<br />

▪ Eintragung der Geburt ins Stammbuch<br />

= 10,00 €<br />

▪ jede zusätzliche Geburtsurkunde<br />

- deutsch oder international -<br />

= 5,00 €<br />

▪ zuzüglich etwaiger Versandgebühr<br />

per Einschreiben<br />

= 3,60 €<br />

Die Gebühren müssen bei Frau Müller oder ihrer Vertretung<br />

in Zimmer 007 der Patientenverwaltung entrichtet werden.<br />

• Welche Urkunden (Geburtsbescheinigungen)<br />

werden vom Standesamt gebührenfrei erstellt?<br />

Alle Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld,<br />

Kranken kasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)<br />

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