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Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...

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<strong>Hauskauf</strong> <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes) ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache. In dieser<br />

Ausgabe <strong>in</strong>formiert Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g über die Besonderheiten Häuserkauf <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong>.<br />

Vertragsfallen, Nachlassspaltung, Doppelbesteuerung - <strong>Frankreich</strong>s Immobilien- und Erbrecht<br />

unterscheidet sich stark vom deutschen. Folgende wichtige Punkte sollten Sie beim <strong>Hauskauf</strong><br />

beachten:<br />

Formulieren Sie bei der Erstellung des Kauf-Vorvertrages (meist compromis de vente genannt und<br />

nicht notariell beglaubigt) alle wesentlichen Bed<strong>in</strong>gungen aus und halten Sie <strong>in</strong>sbesondere die<br />

F<strong>in</strong>anzierungsmodalitäten fest. Lassen Sie sich auch nebensächliche Zusicherungen des Verkäufers<br />

schriftlich im Vorvertrag bestätigen.<br />

Unterzeichnen Sie ke<strong>in</strong>en Ausschluss für versteckte Mängel und überprüfen Sie die dem Kaufvertrag<br />

beizufügenden Gutachten (Energiewerte, Nichtvorhandense<strong>in</strong> von Blei, Asbest und Termiten). Leisten<br />

Sie ke<strong>in</strong>e Anzahlung ohne Vorvertrag und e<strong>in</strong>e genaue Def<strong>in</strong>ition, wofür die Anzahlung geleistet wird.<br />

Bedenken Sie, dass die Unterzeichnung e<strong>in</strong>es privaten Vertrags ausreicht, um e<strong>in</strong>e Immobilie ohne<br />

Notar zu übereignen und Sie zur Kaufpreiszahlung zu verpflichten. Sie können nicht ohne<br />

Konsequenzen (Schadensersatz) von diesem Vertrag zurücktreten. Der von e<strong>in</strong>em Notar gefertigte<br />

Kaufvertrag h<strong>in</strong>gegen enthält per Gesetz e<strong>in</strong>e siebentätige Widerrufsfrist.<br />

Beachten Sie den Denkmalschutz beim Erwerb von Schlössern oder historischen Gebäuden. Wenn<br />

Sie Ihre Immobilie später übertragen oder vererben möchten, setzen Sie sich vor dem Kauf mit dem<br />

komplexen französischen Erbrecht ause<strong>in</strong>ander. Erstellen Sie e<strong>in</strong>e Ihren Bedürfnissen angepasste<br />

erbrechtliche Lösung, <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Steuernachteile und Pflichtteilsrechte. Vorsicht<br />

auch bei der Vermögenssteuer (über EUR 790 000), <strong>in</strong>sbesondere bei Wertzuwachs. Schließen Sie<br />

ggf. e<strong>in</strong>en Ehevertrag oder e<strong>in</strong>en Vertrag zur Absicherung des Ehepartners oder der nichtehelichen<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaft. Denken Sie ggf. an den Abschluss e<strong>in</strong>er französischen<br />

Rechtsschutzversicherung für eventuelle Bauprozesse oder mangelhafte Handwerkerleistungen.<br />

Das Arbeitsrecht<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ ab sofort regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache. In dieser<br />

Ausgabe <strong>in</strong>formiert Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g über die Besonderheiten des französischen<br />

Arbeitsrechts nach dessen Reform.<br />

Mit den «Bertrand»-Gesetzen wurde das französische Arbeitsrecht umfassend verändert. Das neue<br />

Arbeitsgesetzbuch ist am 1. Mai 2008 <strong>in</strong> Kraft getreten und soll das Arbeitsrecht grundlegend<br />

modernisieren. Die Reform soll es Unternehmen künftig erleichtern, befristete Verträge abzuschließen<br />

oder Beschäftigte zu entlassen. Im Gegenzug dürfen gekündigte Mitarbeiter höhere Abf<strong>in</strong>dungen<br />

erwarten, zudem werden sie bis zur Aufnahme e<strong>in</strong>es neuen Jobs sozial besser abgesichert se<strong>in</strong>.<br />

Seit dem «Gesetz über die Modernisierung des Arbeitsmarktes » im Juni 2008 erhält der<br />

Arbeitnehmer schneller gewisse Rechte: Gesetzliche Abf<strong>in</strong>dung ab e<strong>in</strong>em Jahr Betriebszugehörigkeit,<br />

bezahlter Urlaub nach den ersten zehn Arbeitstagen anstatt vier Wochen und verallgeme<strong>in</strong>erte<br />

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab e<strong>in</strong>em Jahr Betriebszugehörigkeit. Durch e<strong>in</strong>e neue Form des<br />

befristeten Arbeitsvertrages – den so genannten Projektvertrag – sollen Angestellte und Ingenieure<br />

künftig bis zu drei Jahre lang mit e<strong>in</strong>er «klar def<strong>in</strong>ierten Aufgabe» beschäftigt werden können. Die<br />

Probezeiten für Arbeiter können bis zu vier Monate betragen, für Angestellte sechs Monate und für<br />

höhere Angestellte acht Monate. Neu <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> ist auch die vere<strong>in</strong>barte Beendigung des<br />

Arbeitsvertrages – Rupture conventionnelle du contrat de travail – mit Zahlung e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung.<br />

Deren Höhe liegt bei m<strong>in</strong>destens 1/5 Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit (dies ist<br />

auch die M<strong>in</strong>destabf<strong>in</strong>dung bei Kündigungen). Nach notwendiger Genehmigung durch die DDTE<br />

(regionale Arbeitsagentur) fällt für die Unternehmen damit das Risiko e<strong>in</strong>er späteren und kostspieligen<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzung vor Gericht weg. Jedoch wurde das Gesetz vollständig neu strukturiert und<br />

formalisiert. Dies birgt Risiken: Bereits der kle<strong>in</strong>ste Verfahrensfehler, sei es nur die Nennung e<strong>in</strong>es<br />

falschen Artikels im Kündigungsschreiben oder die falsche Berechnung der gesetzlichen<br />

M<strong>in</strong>destansprüche, lassen alle Vere<strong>in</strong>barungen oder Kündigungen unwirksam werden und können<br />

erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, sich genau mit den<br />

(neuen) Vorschriften zu befassen und präventive Beratung e<strong>in</strong>zuholen.


Das Verjährungsrecht<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache. In dieser<br />

Ausgabe <strong>in</strong>formiert Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g über die Besonderheiten des französischen<br />

Verjährungsrechts im Bauwesen.<br />

Am 17. Juni 2008 wurde das Verjährungsrecht grundlegend reformiert. Der Gesetzgeber hat e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche Verjährung von fünf Jahren e<strong>in</strong>geführt - und natürlich etliche Ausnahmen. Für Verkäufer,<br />

Käufer, Bauherren und Bauunternehmer stellt sich die Frage, ob die Verjährungsreform Auswirkungen<br />

auf die Haftung für Baumängel hat.<br />

Denn wer <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> Bauleistungen erbr<strong>in</strong>gen wollte, der musste als Auftragnehmer se<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>weis<br />

und Bedenkenspflicht gegenüber dem Bauherrn sehr konsequent nachkommen, da das französische<br />

Rechtssystem dem Bauherrn unter Verbraucherschutzgesichtspunkten e<strong>in</strong>en besonders<br />

weitgehenden Schutz e<strong>in</strong>räumt.<br />

Dazu zählt <strong>in</strong>sbesondere der Gewährleistungsbereich, für den seit 1978 die so genannte «décennale<br />

» (zehnjährige) als Pflichtversicherung abverlangt wird. Vor der Reform begannen mit der Abnahme<br />

(réception) die Verjährungsfristen bzw. Garantiefristen für Mängel zu laufen. Sie betrugen e<strong>in</strong> Jahr für<br />

die vollständige Herstellung, zwei Jahre für die Funktionsgarantie, zehn Jahre für die Hauptarbeiten an<br />

dem Gebäude, auch als die «garantie décennale» bekannt,die der Bauunternehmerversichern<br />

musste. Auch für Subunternehmer galt e<strong>in</strong>e zehnjährige Verjährung. Ist dies nun nicht mehr<br />

so?«Je<strong>in</strong>!» Denn wie nicht selten bei Reformen wird es komplizierter.<br />

Fest steht allerd<strong>in</strong>gs, dass die nunmehr allgeme<strong>in</strong>e Verjährung von fünf Jahren (anstatt 30 Jahren)<br />

den Baubereich nicht getroffen hat und hierfür nunmehr e<strong>in</strong>heitlich zehn Jahre gelten sollen. Jedoch<br />

hat nur der Bauunternehmer die zehnjährige Versicherungspflicht – der private Verkäufer, der zwar<br />

grundsätzlich verpflichtet ist, e<strong>in</strong>e Bauversicherung abzuschließen, kann dies im Kaufvertrag jedoch<br />

ausdrücklich ausschließen, so dass für Schäden lediglich e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derung des Kaufpreises verlangt<br />

werden kann.<br />

Tauchen die Mängel nach Abschluss des Kaufvertrages auf, ist damit zu rechnen, dass nur die<br />

fünfjährige Verjährungsfrist gilt. Es liegen noch nicht genug empirische Ergebnisse vor (mangels<br />

Rechtsprechung), um e<strong>in</strong>e Tendenz zu erkennen, so dass Vorsicht geboten ist und man lieber mit der<br />

kürzeren Verjährung und den Übergangsvorschriften rechnen sollte.<br />

Vermögenssteuer und Europarecht<br />

Bekanntlich trifft auch Steuerausländer die französische Vermögenssteuerpflicht, wenn ihr<br />

Nettovermögen 790 000 Euro übersteigt. In <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige Personen haben mehrere<br />

Möglichkeiten, die Vermögenssteuer zu verm<strong>in</strong>dern oder gar zu vermeiden: So werden bereits<br />

30Prozent vom Immobilienwert abgezogen, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt.<br />

Bei Personen ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen, für die die Vermögenssteuer nahezu die e<strong>in</strong>zige<br />

Steuer darstellen würde (z.B. Rentner), entfällt diese ganz, da die sogenannte «Rocard-Deckelung»<br />

verbietet, dass die Vermögenssteuer mehr als 85 Prozent des E<strong>in</strong>kommens ausmacht (bei der<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer s<strong>in</strong>d es 50 Prozent).<br />

Diese Regelung gilt jedoch derzeit nicht für Steuerausländer. Selbst wenn danach ke<strong>in</strong>e Steuern zu<br />

zahlen wären, werden sie dennoch zur Kasse gebeten. Dies könnte dem europäischen<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Daher hat die Europäische Kommission am 28. Oktober<br />

2010 <strong>Frankreich</strong> aufgefordert, se<strong>in</strong>e Steuergesetze entsprechend anzupassen. Wirtschafsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Christ<strong>in</strong>e Lagarde hat Rechtsmittel angekündigt, Sarkozy Reformen ab Juni 2011. Es bleibt<br />

abzuwarten, welche Konsequenzen für den ausländischen Steuerzahler damit e<strong>in</strong>hergehen.<br />

Unternehmensnachfolge<br />

In dieser Ausgabe gibt Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit <strong>Steuerberater</strong> und<br />

Wirtschaftsprüfer Klaus Gangnus (www.tlc-group.eu) e<strong>in</strong>en kurzen Ausblick über die Regelung der<br />

Unternehmensnachfolge.


Die Unternehmensnachfolge ist geregelt, wenn:<br />

� die zivilrechtliche Grundlage optimiert ist<br />

� die weichenden Erben zufriedengestellt s<strong>in</strong>d<br />

� der Haftungsumfang der nicht mehr Tätigen sicher gestellt ist<br />

� die Bestimmungen des deutschen Erbschaftsteuerreformgesetzes für die Nachfolger beachtet<br />

wurden und<br />

� die steuerlichen Konsequenzen für die nicht mehr tätigen Inhaber m<strong>in</strong>imiert s<strong>in</strong>d.<br />

Aktuell zu diesem Thema e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis zum Erbrecht: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)<br />

Deutschland- <strong>Frankreich</strong> ist seit 3. April 2009 <strong>in</strong> Kraft. Es f<strong>in</strong>det Anwendung auf die Nachlässe von<br />

Personen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf<br />

Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden. Das<br />

DBA soll e<strong>in</strong>e Doppelbesteuerung dadurch «vermeiden », dass die für <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> geschaffen<br />

werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute Erfassungsbögen e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Daten des<br />

Anlegers aufgenommen werden.<br />

Hauptzweck: Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und se<strong>in</strong>en<br />

Kenntnissen entsprechend aufgeklärt hat. Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit<br />

können Banken Schadenersatzansprüche abwehren bzw. Anleger e<strong>in</strong>e Fehlberatung beweisen. In<br />

Deutschland stärkt der Bundestag die Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche<br />

Bundestag hat am 3. Juli 2009 e<strong>in</strong> entsprechendes Gesetz verabschiedet.<br />

Ab 1. Januar 2010 müssen dann F<strong>in</strong>anz- und Anlageberater Beratungsgespräche detailliert<br />

dokumentieren und Kunden e<strong>in</strong> entsprechendes Beratungsprotokoll vor Abschluss des Vertrages<br />

vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei<br />

Wertpapieranlagen künftig bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Bankenhaftung<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Bankberater nach der Rechtsprechung verpflichtet, zu erfragen, was der Kunde mit<br />

se<strong>in</strong>er Anlage bezweckt und was er über die entsprechenden Geldanlagen (Aktien, Fonds,<br />

Optionssche<strong>in</strong>e usw.) weiß.<br />

Es ist auch nach Art und Umfang des bisherigen Anlageverhaltens und dem Vermögen des Kunden<br />

zu fragen. Dadurch entsteht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Kundenprofil. Unter Berücksichtigung des<br />

Gefahrenpotentials der besprochenen Wertpapiere muss dann e<strong>in</strong>e entsprechende Risikoaufklärung<br />

erfolgen.<br />

Faustregel: Unerfahrene Geldanleger und Anleger mit wenig Vermögen s<strong>in</strong>d besonders <strong>in</strong>tensiv über<br />

die Risiken aufzuklären. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere, wenn der Kunde risikobehaftete Papiere erwerben<br />

möchte. Erfahrene Anleger bedürfen h<strong>in</strong>gegen ke<strong>in</strong>er ausgiebigen Risikoaufklärung, es sei denn, sie<br />

wollen besonders spekulative Anlagen tätigen. Problematisch war bisher die Haftung und deren<br />

Beweisbarkeit bei Falschberatung.<br />

Durch die E<strong>in</strong>führung der Mi- FID (Die Europäische F<strong>in</strong>anzmarktrichtl<strong>in</strong>ie Ende 2007 (Markets <strong>in</strong><br />

F<strong>in</strong>ancial Instruments Directive) oder Directive Marchés d’Instruments F<strong>in</strong>anciers (MIF)), sollte e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche Gesetzesgrundlagegeschaffen werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute<br />

Erfassungsbögen e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Daten des Anlegers aufgenommen werden. Hauptzweck:<br />

Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und se<strong>in</strong>en Kenntnissen<br />

entsprechend aufgeklärt hat.<br />

Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit können Banken Schadenersatzansprüche<br />

abwehren bzw. Anleger e<strong>in</strong>e Fehlberatung beweisen. In Deutschland stärkt der Bundestag die<br />

Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 e<strong>in</strong><br />

entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2010 müssen dann F<strong>in</strong>anz- und Anlageberater<br />

Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden e<strong>in</strong> entsprechendes Beratungsprotokoll<br />

vor Abschluss des Vertrages vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen


Falschberatung bei Wertpapieranlagen künftig bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend<br />

gemacht werden.<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/ Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Kauf/Verkauf e<strong>in</strong>er Immobilie<br />

In dieser Ausgabe gibt Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit <strong>Steuerberater</strong> und<br />

Wirtschaftsprüfer Klaus Gangnus (www.tlc-group.eu) e<strong>in</strong>en Überblick, was beim Kauf und Verkauf<br />

e<strong>in</strong>er Immobilie Beachtung f<strong>in</strong>den sollte.<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutschfranzösischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Die Preise s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>em niedrigen Niveau, die Z<strong>in</strong>sen so tief wie nie, das Angebot an<br />

steuervergünstigten Neubauprojekten riesig. Jetzt könnte der richtige Zeitpunkt se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Immobilie<br />

zu <strong>in</strong>vestieren. Eigen- oder Fremdkapital? Unabhängig vom Kaufpreis wird zu prüfen se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> welchem<br />

Verhältnis Eigenkapital und Fremdkapital e<strong>in</strong>gesetzt werden sollte. Die Bandbreite der F<strong>in</strong>anzierung<br />

reicht vom E<strong>in</strong>satz eigener privater Gelder bis zu betrieblichen Mitteln, die <strong>in</strong>oder ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften gehören.<br />

Wer soll erwerben, e<strong>in</strong>e natürliche Person, Eheleute oder e<strong>in</strong>e zu gründende oder bereits existierende<br />

SCI (Immobilienpersonengesellschaft)? Steht die Immobilie vielleicht schon im Eigentum e<strong>in</strong>er SCI<br />

und werden statt des unmittelbaren Erwerbs der Immobilie die Anteile der SCI angeboten? Die<br />

rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen s<strong>in</strong>d genau zu prüfen, um Nachteile zu<br />

vermeiden.<br />

Veräußerungsgew<strong>in</strong>ne (oder -verluste) und Steuern Zu beachten ist zum Beispiel, dass bei e<strong>in</strong>er<br />

Realisierung von Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen (Verkauf, Übernahme <strong>in</strong> das Privatvermögen,<br />

Schenkung usw.), die e<strong>in</strong>e französische Kapitalgesellschaft erzielt, e<strong>in</strong> Drittel des<br />

Mehrwerts als Steuer anfallen können. Von diesen Veräußerungsverlusten kann man sogar<br />

profitieren.<br />

Auf die Nutzung kommt es an! Wird e<strong>in</strong>e Immobilie nicht nur privat genutzt, sondern auch<br />

Dritten gegen Entgelt überlassen (fremden Privatpersonen, Ferienhausvermittlern), kann<br />

e<strong>in</strong>e teilweise oder vollständige Fremdf<strong>in</strong>anzierung s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Fragen?<br />

Wir helfen Ihnen gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.<br />

Pflichtversicherung für Bauunternehmen und Bauherren<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/ Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Bauverträge <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> abschließen darf nur, wer die Gewährleistungsversicherung «Décennale»<br />

vorweisen kann, da der Verbraucher nach der französischen Gesetzgebung e<strong>in</strong> weitgehendes Recht<br />

auf Gewährleistungssicherheit hat.<br />

Neben der E<strong>in</strong>haltung der französischen Bauvorschriften s<strong>in</strong>d auch umfangreiche Vorgaben im<br />

H<strong>in</strong>blick auf den Schutz des Auftraggebers bei Form, Garantie und Haftung zu beachten. Jedoch ist<br />

auch der Bauherr neben dem Bauunternehmen verpflichtet, die sogenannte Assurance Dommage<br />

Ouvrage, abzuschließen. Sie ist vom Inhalt vergleichbar mit der Décennale-Versicherung. Diese<br />

Sachversicherung bezieht sich auf das Bauwerk und geht beim Verkauf auf den Käufer über. Sie dient<br />

im Wesentlichen zur schnellen Vorf<strong>in</strong>anzierung, um Baumängel zu beheben.<br />

Gesetz zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/ Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.


Künftig sollen französische und deutsche Ehegatten ihren Güterstand harmonisieren können. Das<br />

noch zu verabschiedende Gesetz stellt e<strong>in</strong>e Mischung aus den gesetzlichen Güterständen beider<br />

Länder da, orientiert sich jedoch stark am deutschen System der Zugew<strong>in</strong>ngeme<strong>in</strong>schaft.<br />

H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d die rechtlichen Auswirkungen auf das Vermögen durch die Unterschiede der<br />

Güterstände, die <strong>in</strong> der Praxis zu Problemen führen. Lebt e<strong>in</strong> Paar etwa nach französischem<br />

Güterstand <strong>in</strong> Deutschland, kann es Schwierigkeiten beim Grundstückskauf geben, weil der<br />

f<strong>in</strong>anzierenden Bank die Auswirkungen des französischen Güterstands unklar s<strong>in</strong>d. Auch hat der<br />

Güterstand Auswirkungen auf das Erbrecht, das große Unterschiede aufweist. Fragen? Nehmen Sie<br />

Kontakt auf.<br />

Fragen zum französischen Recht?<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/ Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Was muss ich beim Kauf oder Verkauf e<strong>in</strong>er Immobilie beachten? Ist es der richtige Zeitpunkt? Wie<br />

s<strong>in</strong>d die steuerlichen Konsequenzen? Es ist oft nicht e<strong>in</strong>fach, hierfür e<strong>in</strong>en geeigneten<br />

deutschsprechenden Ansprechpartner zu f<strong>in</strong>den. Stefan Kest<strong>in</strong>g, Rechtsanwalt (Hamburg, Berl<strong>in</strong>,<br />

Cannes) und ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache, ist Spezialist für den deutschfranzösischen<br />

Wirtschaftsverkehr. E<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>er Schwerpunkte liegt im Bereich Immobilien: Kauf,<br />

Verkauf, F<strong>in</strong>anzierung, Erb- und Steuerrecht sowie Baurecht. Die Zusammenarbeit mit ortsansässigen<br />

Notaren, <strong>Steuerberater</strong>n und Immobilienspezialisten gewährleistet, dass nahezu alle Eventualitäten<br />

abgedeckt werden. Deutsche Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> können auf se<strong>in</strong>e langjährige Erfahrung im<br />

französischen Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht zurückgreifen.<br />

Vermögenssteuer und Europarecht<br />

Bekanntlich trifft auch Steuerausländer die französische Vermögenssteuerpflicht, wenn ihr<br />

Nettovermögen 790 000 Euro übersteigt. In <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige Personen haben mehrere<br />

Möglichkeiten, die Vermögenssteuer zu verm<strong>in</strong>dern oder gar zu vermeiden: So werden bereits<br />

30Prozent vom Immobilienwert abgezogen, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt.<br />

Bei Personen ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen, für die die Vermögenssteuer nahezu die e<strong>in</strong>zige<br />

Steuer darstellen würde (z.B. Rentner), entfällt diese ganz, da die sogenannte «Rocard-Deckelung»<br />

verbietet, dass die Vermögenssteuer mehr als 85 Prozent des E<strong>in</strong>kommens ausmacht (bei der<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer s<strong>in</strong>d es 50 Prozent).<br />

Diese Regelung gilt jedoch derzeit nicht für Steuerausländer. Selbst wenn danach ke<strong>in</strong>e Steuern zu<br />

zahlen wären, werden sie dennoch zur Kasse gebeten. Dies könnte dem europäischen<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Daher hat die Europäische Kommission am 28. Oktober<br />

2010 <strong>Frankreich</strong> aufgefordert, se<strong>in</strong>e Steuergesetze entsprechend anzupassen. Wirtschafsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Christ<strong>in</strong>e Lagarde hat Rechtsmittel angekündigt, Sarkozy Reformen ab Juni 2011. Es bleibt<br />

abzuwarten, welche Konsequenzen für den ausländischen Steuerzahler damit e<strong>in</strong>hergehen.<br />

Rechts- und Steuerberatung aus e<strong>in</strong>er Hand<br />

Wir verstehen uns als Vertreter des Mittelstandes und bieten spezialisierte Beratung <strong>in</strong>sbesondere im<br />

deutsch-französischen und deutsch-italienischen Recht<br />

In unseren Büros arbeiten <strong>Rechtsanwälte</strong>, <strong>Steuerberater</strong>, Wirtschaftsprüfer und Avocats (französische<br />

<strong>Rechtsanwälte</strong>). Die Berater beherrschen die jeweiligen Landessprachen perfekt <strong>in</strong> Wort und Schrift<br />

und sprechen selbstverständlich alle Englisch.<br />

Stefan Kest<strong>in</strong>g und Klaus Gangnus<br />

Neben unserem Hamburger Standort s<strong>in</strong>d wir auch <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> und Cannes tätig. Mit unseren<br />

Verb<strong>in</strong>dungsbüros <strong>in</strong> Italien sowie ortsansässigen Notaren und <strong>Steuerberater</strong>n bieten wir e<strong>in</strong>e<br />

komplette Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen, die sich im europäischen<br />

Wirtschaftsraum zuhause fühlen.


E<strong>in</strong> besonderer Schwerpunkt liegt <strong>in</strong> der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Unternehmen <strong>in</strong><br />

<strong>Frankreich</strong>, aber auch <strong>in</strong> der Beratung ausländischer Unternehmen bei ihrem Engagement <strong>in</strong><br />

Deutschland. Privatpersonen beraten wir <strong>in</strong> allen Vermögensfragen (Immobilientransaktionen,<br />

Erbschaften, Steuern).<br />

Unser Ziel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dividuelle und umfassende Beratungslösungen unter Ausnutzung aller rechtlichen<br />

und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre wirtschaftlichen Ziele sicher und effizient zu<br />

erreichen.<br />

Die <strong>in</strong> diesem Bereich tätigen Anwälte verfügen über langjährige e<strong>in</strong>schlägige Kenntnisse und<br />

Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden projekt- oder fallbezogen ausländische Anwälte und<br />

Spezialisten bei Fragen des ausländischen Rechts h<strong>in</strong>zu gezogen.<br />

Steuerreform 2011<br />

Die Reformvorhaben der französischen Regierung für 2011 geben Anlass, über die Gestaltung der<br />

eigenen Vermögens<strong>in</strong>teressen nachzudenken: Wie wird die Vermögenssteuer <strong>in</strong> der Zukunft<br />

gehandhabt? Welche erbrechtlichen Regelungen und steuerlichen Konsequenzen s<strong>in</strong>d zu beachten?<br />

Wie kann der Vermögenszuwachs aus Immobiliengeschäften rechtlich und steuerlich optimiert<br />

werden?<br />

Zur Erörterung dieser und anderer Fragen rund um Vermögenspositionen, <strong>in</strong>sbesondere Immobilien,<br />

Erbschaften und Steuern, steht unser Team von erfahrenen <strong>Rechtsanwälte</strong>n und <strong>Steuerberater</strong>n allen<br />

Ratsuchenden jederzeit gern zur Verfügung. Aber auch <strong>in</strong> sonstigen Vermögensangelegenheiten und<br />

bei unternehmerischen Entscheidungen helfen wir gerne weiter.<br />

Mit unseren Verb<strong>in</strong>dungsbüros <strong>in</strong> Deutschland, <strong>Frankreich</strong> und Italien sowie ortsansässigen Notaren<br />

und <strong>Steuerberater</strong>n bieten wir Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen, die sich im<br />

europäischen Wirtschaftsraum zu Hause fühlen.<br />

<strong>LEGITAX</strong> Kest<strong>in</strong>g & Partner, <strong>Rechtsanwälte</strong>, <strong>Steuerberater</strong>, Wirtschaftsprüfer – s<strong>in</strong>d spezialisiert auf<br />

grenzüberschreitende Rechtsfragen mit den Länderschwerpunkten <strong>Frankreich</strong> und Italien.<br />

Beratung für Firmen und Privatpersonen<br />

<strong>LEGITAX</strong> ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational tätige Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei mit Sitz <strong>in</strong> Hamburg<br />

und Zweigniederlassungen <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> und Cannes mit ausgeprägter Spezialisierung. E<strong>in</strong> besonderer<br />

Schwerpunkt liegt <strong>in</strong> der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />

sowie der Beratung von Privatpersonen <strong>in</strong> allen Vermögensfragen (Immobilientransaktionen,<br />

Erbschaften, Steuern).<br />

- Wer soll erwerben, e<strong>in</strong>e natürliche Person, Eheleute oder e<strong>in</strong>e zu gründende oder existierende SCI<br />

(Immobilienpersonengesellschaft)?<br />

- Steht die Immobilie vielleicht schon im Eigentum e<strong>in</strong>er SCI und werden statt des unmittelbaren<br />

Erwerbs der Immobilie die Anteile der SCI angeboten?<br />

- Was passiert mit Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen (und/oder-verlusten)?<br />

- Welche Wirkungen werden die Reformvorhaben der französischen Regierung haben?<br />

- Wie kann ich Doppelbesteuerung vermeiden?<br />

- Kann e<strong>in</strong>e teilweise oder vollständige Fremdf<strong>in</strong>anzierung s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>?<br />

- Was muss bei der Erstellung des Kauf-Vorvertrages (meist compromis de vente genannt und nicht<br />

notariell beglaubigt) beachtet werden?<br />

- Enthält der notarielle Kaufvertrag versteckte Klauseln?<br />

- Benötige ich e<strong>in</strong>e erbrechtliche Lösung, besonders im H<strong>in</strong>blick auf Steuernachteile und<br />

Pflichtteilsrechte?


- Sollte e<strong>in</strong> Ehevertrag oder e<strong>in</strong> Vertrag zur Absicherung des Ehepartners oder der nichtehelichen<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaft geschlossen werden?<br />

Erbschafts- und Vermögenssteuer<br />

Was ändert sich?<br />

Die französische Regierung ist sich e<strong>in</strong>ig: Das Steuersystem muss (mal wieder) geändert werden.<br />

Aber wie? Die Grenzen der Vermögenssteuer sollen von 800 000 Euro auf 1,3 Mio Euro angehoben<br />

werden und nur noch zwei Steuersätze, 0,25% und 0,5%, gelten. Das so <strong>in</strong> der Steuerkasse<br />

entstehende Loch muss jedoch wieder gestopft werden: Zwar sollen die Freibeträge für Erschaften<br />

und Schenkungen nicht gekürzt werden, jedoch wird z.B. überlegt, die Erneuerung der Freibeträge<br />

von jetzt sechs auf wieder zehn Jahre auszudehnen.<br />

Auch wird ggf. der progressive Steuersatz angehoben oder die jeweiligen Tranchen herabgesetzt.<br />

Betroffen könnten auch diejenigen se<strong>in</strong>, die Gew<strong>in</strong>ne beim Immobilienverkauf (plus values) erzielen:<br />

E<strong>in</strong>e 4%-ige Anhebung der Besteuerung ist im Gespräch. Die Regierung hat auch angekündigt,<br />

Lebensversicherungen wieder <strong>in</strong> die Kategorie des zu versteuernden Vermögens e<strong>in</strong>zugliedern.<br />

Angesichts dieser unsicheren fiskalischen Zukunft ist es verständlich, dass die Anzahl der «legalen »<br />

Steuerflüchtl<strong>in</strong>ge (z.B. <strong>in</strong> die Region von Genf) zunimmt.<br />

Diese und weitere Fragen um die steuerliche Gestaltung von Auslandsvermögen zählen zu den<br />

Beratungsschwerpunkten der <strong>in</strong>ternational tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei<br />

<strong>LEGITAX</strong>, die mit Niederlassungen <strong>in</strong> Deutschland und <strong>Frankreich</strong> vertreten ist.<br />

Kauf oder Verkauf e<strong>in</strong>es Schiffes<br />

Wann wird e<strong>in</strong> Anwalt benötigt?<br />

Weshalb brauche ich e<strong>in</strong>en Anwalt, um e<strong>in</strong> Schiff zu kaufen oder zu verkaufen? Diese Frage taucht<br />

immer wieder auf und ist eigentlich ganz leicht zu beantworten, denn Ihr neues Boot könnte mehr Geld<br />

kosten als Ihre Immobilie.<br />

Haben Sie schon e<strong>in</strong>mal über die folgenden juristischen Fragen nachgedacht?<br />

- Hat der Verkäufer e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>wandfreien Eigentumsnachweis?<br />

- Verbleibt die Schiffshypothek trotz Verkauf?<br />

- Welche Bedeutung hat e<strong>in</strong>e Schiffshypothek? Was ist e<strong>in</strong>e «versteckte» d<strong>in</strong>gliche Sicherheit?<br />

- Was bedeutet das Kle<strong>in</strong>gedruckte im Kauf- oder Darlehensvertrag?<br />

- Sollte der Käufer als Firma oder Partnerschaft erwerben?<br />

- Muss man Umsatzsteuer zahlen? Und was ist mit Grunderwerbsteuer, Vermögensteuer,<br />

E<strong>in</strong>kommenssteuer?<br />

- Wird das Schiff «von Privat», also ohne Makler verkauft?<br />

- Haben Sie an e<strong>in</strong>e ungewöhnliche Eigentumsstruktur gedacht? Oder an e<strong>in</strong>e Charter-/ Kauf-Option?<br />

- An e<strong>in</strong>e «Hülle» um e<strong>in</strong>en existierenden Kredit? Oder an die Gründung e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft, die<br />

das Schiff kauft? Denkbar ist auch der Kauf der Gesellschaft, die Eigentümer des Bootes ist ... etc…<br />

Als Ihr Berater<br />

- helfen wir Ihnen, die Formulierungen und die rechtlichen Auswirkungen Ihres Kauf- und<br />

Darlehensvertrages zu verstehen.<br />

- entwerfen und überprüfen wir alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang,<br />

<strong>in</strong>klusive Anteilskäufe, Unternehmensgründung oder Charterverträge.<br />

- klären wir Sachverhalte und Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Eigentumsanspruch.<br />

- raten wir zu Eigentumsmöglichkeiten und sichern die Ansprüche.


- überprüfen wir den Verkauf, E<strong>in</strong>kommenssteuerfragen und beraten <strong>in</strong> allen anderen relevanten<br />

Steuerangelegenheiten.<br />

- stellen wir die Verb<strong>in</strong>dung zu Schiffsgutachtern, Versicherungsexperten oder F<strong>in</strong>anzierern her, um<br />

Ihnen die bestmöglichen Produkte rund um Ihr Schiff liefern zu können.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus unterstützen wir Sie <strong>in</strong> allen Fragen des Seerechts, <strong>in</strong>klusive Schiffskollisionen,<br />

Bergungen und versicherungsrechtlichen Klagen.<br />

Als hochspezialisierte Kanzlei beraten wir auch <strong>in</strong> französischem und italienischem Immobilien- und<br />

Erbrecht und damit zusammenhängenden Fragen wie Erbschafts- oder Vermögenssteuer.

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