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Satzung

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in einwandfreiem und geordneten Zustand an den Verein und den Zeugwart<br />

zurückzugeben.<br />

7. Die Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung.<br />

Organe des Vereins sind:<br />

a) Der Vorstand<br />

b) Die Mitgliederversammlung<br />

§ 4<br />

Organe<br />

§ 5<br />

Der Vorstand<br />

1. Der geschäftsführende Vorstand, genannt Vorstand, setzt sich aus folgenden acht<br />

Mitgliedern zusammen:<br />

1) Vorsitzender<br />

2) stellvertretender Vorsitzender<br />

3) Schatzmeister<br />

4) Kassierer<br />

5) Schriftführer<br />

6) Kommandant<br />

7) Leiter Festausschuss<br />

8) Sport- und Jugendwart<br />

2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend<br />

sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

3. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch den<br />

Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils zusammen mit einem der<br />

Vorstandsmitglieder.<br />

4. Die Ehrenpräsidenten und die Ehrenkommandanten sind auf Lebenszeit Mitglieder des<br />

Vorstandes, gehören aber nicht im Sinne des § 26 BGB zum geschäftsführenden<br />

Vorstand. Sie unterliegen keiner Verpflichtung einer Geschäftsordnung gem. der<br />

geltenden <strong>Satzung</strong>. Ebenfalls trifft der § 5 Abs. 6 nicht auf diese Personen zu.<br />

5. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die<br />

Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. Die Vorstandsmitglieder<br />

führen die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf<br />

der Amtszeit nicht stattgefunden hat. Die dem Verein angehörenden Gruppen /<br />

Abteilungen können jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Vertreter d. h. Sprecher<br />

benennen, der in sachbezogenen Punkten / Anträgen an Vorstandssitzungen teilnimmt<br />

und dort Vorschlags- und Beratungsrecht hat.<br />

Zum erweiterten Vorstand gehören:<br />

- Stellvertretender Kommandant<br />

- Stellvertretender Schriftführer<br />

- sowie die jeweiligen Gruppensprecher, Betreuer, Zeugwart und der Pressesprecher

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