Satzung
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in einwandfreiem und geordneten Zustand an den Verein und den Zeugwart<br />
zurückzugeben.<br />
7. Die Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung.<br />
Organe des Vereins sind:<br />
a) Der Vorstand<br />
b) Die Mitgliederversammlung<br />
§ 4<br />
Organe<br />
§ 5<br />
Der Vorstand<br />
1. Der geschäftsführende Vorstand, genannt Vorstand, setzt sich aus folgenden acht<br />
Mitgliedern zusammen:<br />
1) Vorsitzender<br />
2) stellvertretender Vorsitzender<br />
3) Schatzmeister<br />
4) Kassierer<br />
5) Schriftführer<br />
6) Kommandant<br />
7) Leiter Festausschuss<br />
8) Sport- und Jugendwart<br />
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend<br />
sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
3. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch den<br />
Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils zusammen mit einem der<br />
Vorstandsmitglieder.<br />
4. Die Ehrenpräsidenten und die Ehrenkommandanten sind auf Lebenszeit Mitglieder des<br />
Vorstandes, gehören aber nicht im Sinne des § 26 BGB zum geschäftsführenden<br />
Vorstand. Sie unterliegen keiner Verpflichtung einer Geschäftsordnung gem. der<br />
geltenden <strong>Satzung</strong>. Ebenfalls trifft der § 5 Abs. 6 nicht auf diese Personen zu.<br />
5. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die<br />
Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. Die Vorstandsmitglieder<br />
führen die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf<br />
der Amtszeit nicht stattgefunden hat. Die dem Verein angehörenden Gruppen /<br />
Abteilungen können jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Vertreter d. h. Sprecher<br />
benennen, der in sachbezogenen Punkten / Anträgen an Vorstandssitzungen teilnimmt<br />
und dort Vorschlags- und Beratungsrecht hat.<br />
Zum erweiterten Vorstand gehören:<br />
- Stellvertretender Kommandant<br />
- Stellvertretender Schriftführer<br />
- sowie die jeweiligen Gruppensprecher, Betreuer, Zeugwart und der Pressesprecher