Satzung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Wahlen zum Vorstand müssen geheim durchgeführt werden.<br />
4. Bei Vorstandswahlen wird grundsätzlich für jedes Vorstandsamt ein besonderer<br />
Wahlgang durch geführt. Die Mitgliederversammlung kann jedoch beschließen, dass<br />
über die Besetzung mehrerer oder aller Vorstandsämter in einem gemeinsamen<br />
Wahlgang beschlossen wird.<br />
§ 8<br />
Außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
1. Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
einberufen.<br />
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss von ihm einberufen werden, wenn<br />
mindestens 10 % der Mitglieder einen schriftlichen Antrag stellen.<br />
§ 9<br />
Protokollführung<br />
1. Der Schriftführer oder sein Stellvertreter fertigt über jede Versammlung oder<br />
Vorstandssitzung ein Protokoll an.<br />
2. Das Protokoll der vorherigen Mitgliederversammlung kann auf Antrag in der nächsten<br />
Versammlung bzw. Sitzung verlesen werden. Protokolle sind vom Versammlungsleiter<br />
und vom Schrift- bzw. Protokollführer zu unterschreiben.<br />
§ 10<br />
<strong>Satzung</strong>sänderung<br />
1. Anträge auf Änderung der <strong>Satzung</strong> können vom Vorstand oder von einem Mitglied<br />
gestellt werden.<br />
2. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Mitgliederversammlung drei Viertel der<br />
anwesenden Mitglieder zustimmen.<br />
§ 11<br />
Auflösung<br />
1. Die Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn drei Viertel der anwesenden<br />
Mitglieder auf der Mitgliederversammlung zustimmen.<br />
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, ist das Vermögen<br />
des Vereinsnach Beendigung der schwebenden Geschäftsverbindungen und<br />
Begleichung aller Verbindlichkeiten an den Malteser Hilfsdienst der Stadt Rheinbach zu<br />
übergeben, der es unmittelbar und ausdrücklich für gemeinnützige Zwecke zu<br />
verwenden hat.