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2. PKMS (E, J, K) - GKinD

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1<br />

Fragen und Antworten<br />

zu OPS 9-20, <strong>PKMS</strong>-E,<br />

K, J und PPR-A4<br />

<strong>PKMS</strong> 2012<br />

Hinweis: Die Fragen sind aus zahlreichen Inhouse-Schulungen und Referentenseminaren zum <strong>PKMS</strong><br />

sowie aus zahlreichen E-Mail Anfragen aus den unterschiedlichsten Kliniken und Fragen der<br />

Pflegepersonen aus den Projekthäusern der Arbeitsgruppen der DMGP zusammengetragen worden<br />

und wurden sorgfältig von verschiedenen Arbeitskreisen diskutiert und bearbeitet.<br />

End-Bearbeitung, Konsentierung und Prüfung durch:<br />

Dr. med. Nicola Lutterbüse, <strong>GKinD</strong> e.V.<br />

Dr. med. Beate Waibel, MDK Baden-Württemberg<br />

Dr. med. Peter Dirschedl, MDK Baden-Württemberg<br />

Dr. med. Hans-Ulrich Euler, MDK Baden-Württemberg<br />

Dr. rer. medic. Pia Wieteck, unabhängige Pflegewissenschaftlerin u. Mitglied der AG DMGP<br />

Freigabe am 16.1<strong>2.</strong>2011<br />

Gruppen die an der Beantwortung der Fragen mitgewirkt haben:<br />

� Mitglieder der Arbeitsgruppe Pflege der DMGP<br />

� Mitarbeiter des RECOM <strong>PKMS</strong>-Schulungsteams<br />

� Teilnehmer des Update-Seminars Referentenausbildung 2011 zum <strong>PKMS</strong>


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe Pflege der DMGP<br />

� Henry Rafler, Dipl. Krpfl., Pflegedirektor BG Kliniken Bergmannstrost<br />

� Dr. med. Burkhardt Domurath, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen<br />

� Matthias Stolze, B.A., BG Kliniken Bergmannstrost<br />

� Kathrin Treike, UKB Berlin<br />

� Andrea Schäfer, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen<br />

� Gottfried Fischer, Pflegedirektor, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen<br />

� Martin Osbahr, Dipl. Pflegewirt, BG Unfallkrankenhaus Hamburg<br />

� Wolfram Junge, BscN, BG Kliniken Bergmannsheil Bochum<br />

� Dirk Hohmann, Dipl. Kfm., Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen<br />

� Jens Raddatz, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen<br />

� Hajo deVries, BG Unfallkrankenhaus Hamburg<br />

� Holger Firch, BG Kliniken Bergmannsheil Bochum<br />

� Hr. Kimmich, BG Unfallklinik Tübingen<br />

Mitarbeiter des RECOM <strong>PKMS</strong>-Schulungsteams<br />

� Lisa Schröder, Gesundheitswissenschaftlerin, MSc Public Health<br />

� Isabella Schmidpeter, Krankenschwester, Public health nurse und MPH<br />

� Till Brandt, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegemanager (B. A.)<br />

� Thorsten Benthin, Krankenpfleger, Stationsleiter, Fachinformatiker<br />

Teilnehmer des Update-Seminars Referentenausbildung 2011 zum <strong>PKMS</strong><br />

� Frank Demel, Evangelisches und Johanniter Krankenhaus Diersdorf/Selters<br />

� Peter Thumel, Dipl. Pflegepädagoge (FH) und Pflegemanager HINZ Fabrik GmbH Berlin<br />

� Martin Wilczynski, Evangelisches Krankenhaus Stiftung Oldenburg<br />

� Petra Tenbrink, Dipl. Pflegewirtin, stellv. Pflegedirektorin, Herz-Jesu Krankenhaus in Münster-<br />

Hiltrup<br />

� Britta Silling, Master of Arts Management im Gesundheitswesen, Assistentin der<br />

Geschäftsführung, Herz-Jesu Krankenhaus in Münster-Hiltrup.<br />

� Peter Miller, Leiter des Pflegedienstes Therapiezentrum Burgau<br />

� Dr. phil. Elke Müller, Pflegewissenschaftlerin, AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS<br />

HEIDELBERG<br />

� Peter Schoos, Dipl. Pflegewirt (FH), Pflegedirektion, Kliniken der Stadt Köln<br />

� Silvia Mauer, Dipl. Pflegewirtin (FH), CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia,<br />

Pflegedienstleitung<br />

� Renate Plenge, Dipl. Pflegewirtin (FH), St. Josef- und St. Elisabeth Hospital gGmbH, <strong>PKMS</strong><br />

Projektbeauftragte in vier Verbundkliniken<br />

� Manuela Meiler, Pflegedirektion, Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH<br />

� Michael Dusch, RoMed-Kliniken Akad. Institut für Gesundheits- und Sozialberufe, Rosenheim<br />

� Monika Nowacka, Ilmtalkliniken GmbH, Pfaffenhofen<br />

� Heike Deiglmeier, Pflegedienstleitung, Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH<br />

� Michael Krug, Universitätsklinikum Bonn<br />

� Martha Lingott, Casmanagement Klinikum Bayreuth GmbH<br />

2


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

Lektorat: Dr. Holger Mosebach RECOM<br />

Inhalt<br />

1. Geltungsbereich OPS 9-20...................................................................................................................... 6<br />

1.1 Welche Pflegebereiche/Stationen/Fachbereiche können den OPS 9-20 und damit auch den <strong>PKMS</strong> erheben?.............6<br />

1.2 Gibt es andere OPS (Komplexkodes), die den OPS 9-20 ausschließen? .......................................................................7<br />

1.3 Findet der OPS 9-20 auch im teilstationären Bereich Anwendung? ................................................................................7<br />

1.4 Bei den Mindestmerkmalen zum OPS heißt es: „Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheitsund<br />

Krankenpfleger/Innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen oder unter deren Verantwortung erbracht“.<br />

Wie ist das auszulegen?.........................................................................................................................................................7<br />

1.5 Besteht eine Verpflichtung, den OPS 9-20 mit <strong>PKMS</strong> zu kodieren? ................................................................................7<br />

1.6 Werden am Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls <strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte erhoben und gezählt? .........................7<br />

<strong>2.</strong> <strong>PKMS</strong> (E, J, K)-Anwendungsfragen ................................................................................................................ 7<br />

<strong>2.</strong>1 Ist die Anwendung des <strong>PKMS</strong> bei Patienten mit kurzer Verweildauer sinnvoll? ..............................................................7<br />

<strong>2.</strong>2 Wie ist bei Wiederaufnahme von Patienten zu verfahren, bei denen es zur Fallzusammenführung kommt? .................7<br />

<strong>2.</strong>3 Über welchen Tageszeitraum werden die <strong>PKMS</strong>-Leistungen erhoben?..........................................................................8<br />

<strong>2.</strong>4 Wie sind die Altersvorgaben des <strong>PKMS</strong>-E, J, K genau auszulegen? ..............................................................................8<br />

<strong>2.</strong>5 Können auch mehrere Gründe und Pflegemaßnahmen in einem Leistungsbereich des <strong>PKMS</strong> erhoben werden?.........8<br />

<strong>2.</strong>6 Wann darf ein Leistungsbereich des <strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden?...........................................................................8<br />

<strong>2.</strong>7 Dürfen Maßnahmen durch Vertreter anderer Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeut, Logotherapeut, Physiotherapeut,<br />

Stomatherapeut, Wundmanager usw.) erbracht werden?......................................................................................................8<br />

<strong>2.</strong>8 Müssen bei einem Patienten jeden Tag 13 (17) Aufwandspunkte gesammelt werden, damit dieser erlösrelevant werden<br />

kann?......................................................................................................................................................................................8<br />

<strong>2.</strong>9 Wie viele Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um Aufwandspunkte zählen zu können? ....................................8<br />

3. Auslegungs-/Verständnisfragen zu den einzelnen Items des <strong>PKMS</strong> ........................................................................ 9<br />

3.1 Leistungsbereich-Körperpflege..............................................................................................................................................9<br />

3.1.1 Was zählt als Zu-/Ableitung (Vgl. G5 bei Erwachsenen oder G2 bei Kindern/Jugendlichen)? ....................................9<br />

3.1.2 Wie ist das gleichzeitige Liegen eines transurethralen und eines suprapubischen Katheters zu werten. Wird die Blase<br />

hier als ein „Wundgebiet“ gezählt, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Ableitungen handelt? .....................................9<br />

3.1.3 Im Bereich Körperpflege werden unterschiedliche Begriffe verwendet: "volle Übernahme der Körperwaschung" /<br />

"Ganzkörperpflege" / "Ganzkörperwaschung" / "Mehrfachwaschungen in voller Übernahme". Ist mit all diesen Begriffen das<br />

Gleiche gemeint (nämlich eine Waschung des Körpers von Kopf bis Fuß einschl. Mund-, Haar- und Hautpflege) oder lassen<br />

sich die einzelnen Begriffe voneinander abgrenzen?.............................................................................................................9<br />

3. 1.4 Kann die Mobilisation in den Dusch-/Toilettenstuhl oder Duschtrage bei dem Leistungsbereich Bewegen geltend<br />

gemacht werden oder ist das im Bereich Körperpflege oder Ausscheidung bereits inkludiert?.............................................9<br />

3.1.5 Müssen Mitarbeiter, die eine Körperwaschung nach Bobath durchgeführt haben, einen expliziten Fortbildungsnachweis<br />

vorlegen, damit die therapeutische Waschung im Sinne des <strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden kann? ..................................9<br />

3.1.6 Was ist mit Bag-bath/Towelbath gemeint (A3)? ............................................................................................................9<br />

3.2 Leistungsbereich-Ernährung ...............................................................................................................................................10<br />

3.<strong>2.</strong>1 Müssen angegebene Trinkmengen, Mindestmengen oder Häufigkeitsangaben eingehalten werden?.....................10<br />

3.<strong>2.</strong>2 Was zählt alles zur Sondennahrung? (<strong>PKMS</strong>-E, B5) ..................................................................................................10<br />

3.<strong>2.</strong>3 Trink-Esstraining nach einem individuell aufgestellten Konzept (B3), was ist genau darunter zu verstehen? Sind hier nur<br />

therapeutische Konzepte, wie z. B. F.O.T.T. (Face and Oral Tract Therapy) gemeint? ......................................................10<br />

3.3 Ausscheidung ......................................................................................................................................................................10<br />

3.3.1 Ist das (An)Spülen der Blase mittels großvolumiger Spritze, mehrmals am Tag, mit Kochsalzlösung als<br />

Ausscheidungsunterstützung anzusehen?...........................................................................................................................10<br />

3.3.2 Ist die komplette Übernahme der Entleerung des Urinbeutels bei einer Dauerableitung der Blase eine<br />

Ausscheidungsunterstützung? .............................................................................................................................................11<br />

3.3.3 Zählt die volle Übernahme des Wechsels von Inkontinenzeinlagen/-hosen ebenfalls als Maßnahme der „vollen<br />

Übernahme im Bereich der Ausscheidung“..........................................................................................................................11<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

3.3.4 Sind unter dem Leistungsbereich „Ausscheidung“ sowohl Stuhl- als auch Urin-Ausscheidungen zu verstehen?......11<br />

3.4 Bewegung............................................................................................................................................................................11<br />

3.4.1 Was ist eine Mikrolagerung? .......................................................................................................................................11<br />

3.4.2 Was ist mit „aufwendige Sicherheitsmaßnahmen“ gemeint (D6)? .............................................................................11<br />

3.4.3 Können Lagerungen mit 2 Pflegepersonen über die Mindestangaben hinaus als zwei einzelne Umlagerungen geltend<br />

gemacht werden (D2)? .........................................................................................................................................................11<br />

3. 4.4 Der Transfer eines Patienten aus dem Bett und zurück, ist das als 1x Bewegen oder als 2x Bewegen z. B. im Rahmen<br />

von D1 geltend zu machen?.................................................................................................................................................12<br />

3.4.5 Wenn ein Patient bei einem vorliegenden Grund im Leistungsbereich Bewegen von einer externen Person auf die<br />

Station rückbegleitet wird, dürfen dann die <strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte berechnet werden? ...................................................12<br />

3.4.5 Bei den Maßnahmen D5 wird das Anlegen eines Kompressionsverbandes oder –strumpfes gesprochen, welche Art von<br />

Kompressionsstrümpfen sind hier gemeint? ........................................................................................................................12<br />

3.5 Kommunikation....................................................................................................................................................................12<br />

3.5.1 „Die kommunikativen Pflegemaßnahmen werden nicht im Rahmen der Erbringung anderer Pflegeleistungen erbracht“,<br />

wie ist diese Forderung auszulegen? ...................................................................................................................................12<br />

3.5.2 Wird ein problemorientiertes Gespräch (E2) mit dem Patienten unter Zuhilfenahme eines Angehörigen in der Funktion<br />

eines Dolmetschers durchgeführt, darf die <strong>PKMS</strong>-Leistung dann als erfüllt betrachtet werden? ........................................12<br />

3.5.3 Maßnahmen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren/Einstellungen von Kommunikationshilfen bei Hemi-, Paraoder<br />

Tetraplegie – können diese auch an mehr als 2 verschiedenen Zeitpunkten des Tages erbracht werden? ...............13<br />

3.6 Kreislauf/ Wundmanagement ..............................................................................................................................................13<br />

3.6.1 (G12) Hochaufwendiges Wundmanagement, hier werden mind. 3 septische Wunden (z. B. Dekubitus Grad 3). genannt.<br />

Wie ist der Text in der Klammer zu verstehen?....................................................................................................................13<br />

3.6.2 Wie ist die Maßnahme G1 auszulegen? Sind die „Unterpunkte“ täglich nachzuweisen? ...........................................13<br />

3.7 Verschiedene Leistungsbereiche betreffende Fragen.........................................................................................................13<br />

3.7.1 Sind ausschließlich die angegebenen Assessments bzw. Maßnahmenkonzepte zu nutzen?....................................13<br />

3.7.2 Dürfen andere Gründe und Maßnahmenverknüpfungen geltend gemacht werden, wenn diese fachlich begründbar sind?<br />

..............................................................................................................................................................................................13<br />

3.7.3 Im <strong>PKMS</strong> wird bei einigen Pflegemaßnahmen die Durchführung mit zwei Pflegepersonen gefordert. Können auch<br />

Angehörige als zweite Pflegeperson geltend gemacht werden?..........................................................................................13<br />

4. Dokumentationsanforderungen.................................................................................................................... 14<br />

4.1 Wie ist eine Maßnahme zu dokumentieren, die durch 2 Pflegepersonen erbracht wurde? ................................................14<br />

4.2 Welche Bedeutung haben die Kennzeichen bei den Gründen des <strong>PKMS</strong>?........................................................................14<br />

4.3 Wie kann der Nachweis bezüglich der Umsetzung des Expertenstandards Förderung der Harnkontinenz dargestellt werden?<br />

...................................................................................................................................................................................................14<br />

4.4 Können zum Nachweis von z. B. Flüssigkeitsmengen, Lagerungsintervallen oder Ähnlichem auch die bereits eingeführten<br />

Spezialdokumente, wie z. B. Mobilisierungsplan und Einfuhrplan usw. genutzt werden? ........................................................15<br />

4.5 Was ist bei der Dokumentation der Pflegeleistungen im Bereich der Kommunikation zu beachten? .................................15<br />

4.6 Die verschiedenen Komplexkodes in der Geriatrie und neurologischen Frührehabilitation und die nachzuweisenden<br />

Pflegemaßnahmen im Rahmen der aktivierenden/therapeutischen Pflege überschneiden sich inhaltlich teilweise mit<br />

Pflegemaßnahmen die im <strong>PKMS</strong> (OPS-9-20) gefordert werden. Kann eine Pflegeleistung, die erbracht wurde, in einer<br />

Dokumentation nachgewiesen werden und als Nachweis für z. B. zwei Komplexkodes dienen? ............................................15<br />

4.7 Im <strong>PKMS</strong> werden Pflegemaßnahmen gefordert, die zu erbringen sind, um die Aufwandspunkte in Verbindung mit den<br />

Gründen berechnen zu dürfen. Einige Pflegemaßnahmen, die zu einem „Handlungsablauf“ gehören, sind im <strong>PKMS</strong><br />

zusammenfassend formuliert. Reicht bei diesen Pflegemaßnahmen, die zusammen erbracht werden, ein Handzeichen aus?15<br />

5. Spezielle Fragen zu <strong>PKMS</strong>-K und -J ............................................................................................................. 16<br />

5.1 Was ist unter „Perzentile kleiner 5 oder größer 99,5“ zu verstehen? ..................................................................................16<br />

5.2 Können die Aufwandspunkte des <strong>PKMS</strong>(-J) berechnet werden, wenn ein schwer behindertes Kind (Person) Sondenkost<br />

erhält, ohne orale Nahrung zu sich nehmen zu können?..........................................................................................................16<br />

5.3 Warum gibt es keine Einstufungsmöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr?............................................16<br />

5.4 Warum gibt es für Kinder und Jugendliche weniger Gründe als für Erwachsene? .............................................................16<br />

6. PPR-A4 ................................................................................................................................................. 17<br />

6.1 PPR-A4 im Akutkrankenhaus ..............................................................................................................................................17<br />

6.1.1 Sollen bei einem Patienten die PPR-A4-Minutenwerte in der Fallkostenkalkulation berechnet werden, wenn dieser<br />

keinen OPS 9-20 (<strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte < 43) erhält?.....................................................................................................17<br />

6.1.2 Ist die Nutzung der PPR zur Kalkulation zwingend notwendig?..................................................................................17<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

6.1.3 Warum ist die PPR als Grundlage zur Kostenkalkulation verwendet worden? ...........................................................17<br />

6.1.4 Wie wird die PPR-A4 in der Fallkosten-Kalkulation umgesetzt? .................................................................................17<br />

6.1.5 Kann die PPR-A4 auch für die krankenhausinterne Pflegepersonalberechnung genutzt werden? ............................18<br />

6.1.6 In welcher Form ist die PPR-A4 anerkannt und wo können die Nutzungshinweise nachgelesen werden?................18<br />

6.1.7 Die PPR-A3-Einstufung erfordert die Erfüllung der Kriterien in mind. zwei Leistungsbereichen. Ist dieses bei dem <strong>PKMS</strong><br />

ebenfalls der Fall? ................................................................................................................................................................18<br />

6.1.8 Einige Patienten haben <strong>PKMS</strong>-Gründe und erhalten <strong>PKMS</strong>-Maßnahmen, sind aber in die PPR-A2 eingestuft. Diese sind<br />

z. B. Patienten die dement sind und z. B. eine Hin-/Weglauftendenz vorliegt. Dürfen trotz PPR-A2-Einstufung die<br />

Aufwandspunkte des <strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden?.......................................................................................................19<br />

6.2 PPR-S4 und -A4 für Patienten mit einer Querschnittlähmung ............................................................................................19<br />

6.<strong>2.</strong>1 Zählen die Aufwandspunkte der neuen Leistungsbereich des <strong>PKMS</strong> (Kreislauf, Wundmanagement) ebenfalls zu den<br />

Aufwandspunkten des PPR-A4-Bereiches? .........................................................................................................................19<br />

6.<strong>2.</strong>2 PPR-S4 was ist das?...................................................................................................................................................19<br />

7. Sonstige Fragen ...................................................................................................................................... 19<br />

7.1 Dürfen Pflegeleistungen, die in Folge von Personalmangel nicht erbracht werden konnten, aber einen Bedarf des Patienten<br />

darstellen, abgerechnet werden? ..............................................................................................................................................19<br />

5


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

1. Geltungsbereich OPS 9-20<br />

1.1 Welche Pflegebereiche/Stationen/Fachbereiche können den OPS 9-20 und damit auch<br />

den <strong>PKMS</strong> erheben?<br />

Grundsätzlich bezieht sich der OPS 9-20 auf alle Fachbereiche/Stationen, die unter den Geltungsbereich<br />

§ 17d und b KHG fallen. Für Rehakliniken und Einrichtungen, die unter § 111 SGB V fallen, ist der OPS<br />

9-20 und damit auch der <strong>PKMS</strong> nicht relevant. Dennoch sind derzeit folgende<br />

Fachbereiche/Fachstationen (durch Ausschlussformulierung) im <strong>PKMS</strong> ausgeschlossen, diese sind:<br />

Stroke units, Intensivstationen, Überwachungseinheiten.<br />

Die derzeitige Formulierung ist nicht ganz eindeutig, da der Begriff ‚Überwachungseinheit‘ abgrenzend<br />

zur IMC unklar ist. Daher folgen eine Begriffsdefinition und Klärung, wo der <strong>PKMS</strong> kodiert werden darf.<br />

<strong>PKMS</strong> Begriffsdefinition<br />

Ja IMC = intermediate care; Synonym: Überwachungsstation<br />

Die Begriffe ‚Überwachungsstation‘ und ‚IMC‘ werden synonym verwendet und bilden das Bindeglied<br />

zwischen Intensivstation und Normalstation. Hier werden Patienten versorgt, die nicht mehr<br />

intensivtherapiepflichtig sind, aber aufwendig gepflegt und/oder überwacht werden müssen.<br />

(Intensiv)-Überwachung + Pflege<br />

Ja IMCU = intermediate care unit; Synonym: intermediäre Überwachungsstation<br />

Die Intermediäre Überwachungsstation (IMCU) ist eine Organisationseinheit zur Überwachung<br />

und Behandlung von Frischoperierten nach ausgedehnten Eingriffen sowie für prä- und<br />

nichtoperative Schwerkranke. Eine derartige Überwachung ist bei Patienten erforderlich, deren<br />

Vitalfunktionen gefährdet sind. Der sogenannte „postoperative Aufwachbereich“ wird im<br />

gegebenen Zusammenhang nicht den Intermediären Überwachungsstationen zugerechnet, da der<br />

postoperative Aufwachbereich kein eigenständiger bettenführender Bereich ist. Die Intermediäre<br />

Überwachungsstation ist nicht für die Behandlung schwerer organischer Dysfunktionen<br />

beispielsweise mittels mechanischer Atemhilfe, Hämofiltration, etc. zu strukturieren. In<br />

Notfällen sollte dort jedoch die Möglichkeit bestehen, kurzfristige (auf einige Tage beschränkte)<br />

Intensivbehandlungen (insbesondere künstliche Beatmung) durchzuführen. Patienten, die einer<br />

Intensivbehandlung bedürfen, sind auf eine Intensivstation zu transferieren.<br />

(Intensiv)-Überwachung + Pflege<br />

Nein ICU = intensive care unit; Synonym: Intensivstation<br />

Die Intensivstation (ICU) ist eine Betteneinheit für Schwerstkranke, deren vitale Funktionen in<br />

lebensbedrohlicher Weise gestört sind und wiederhergestellt bzw. durch besondere<br />

intensivtherapeutische Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen.<br />

Intensivmedizin + Intensivüberwachung + Intensivpflege<br />

Nein ITS = Interdisziplinäre Intensivmedizin<br />

Intensivmedizin + Intensivüberwachung + Intensivpflege<br />

Nein Überwachungseinheit = z. B. Aufwachraum<br />

Der sogenannte „postoperative Aufwachbereich“ wird im<br />

gegebenen Zusammenhang nicht den Intermediären Überwachungsstationen zugerechnet, da der<br />

postoperative Aufwachbereich kein eigenständiger bettenführender Bereich ist. Der Begriff Überwachungseinheit<br />

wird unterschiedlich verwendet. Teilweise wird der Begriff synonym zur Intensivstation verwendet. Ebenso wird die<br />

Apparatur die zur intensiven Überwachung an einem Bett benötigt wird mit dem Begriff beschrieben. Also die<br />

Geräteeinheit auf einer Intensivstation.<br />

Quellen: http://www1.land-oberoesterreich.gv.at/ltgbeilagen//blgtexte/20010989a.pdf; Schönhofer, B.; Wagner, T., O.F.:<br />

2006 Ort der maschinellen Beatmung im Beatmungszentrum – Intensivstation, Intermediate care oder spezialisierte<br />

Normalstation, Pneumonologie 60(6); Becker, H.,F.; Schönhofer, B.; Vogmeier, C.: (2006) Intermidiate-Care-Units und<br />

nichtinvasive Beatmung, Medizinische Klinik 101(4) 334-9, Hanke, M.: 2010 Kosten und Nutzen einer Intermediate-Care-<br />

Station In: Das Krankenhaus 9/2010, http://www.dgai.de/eev/EEV_2011_S_337-344.pdf<br />

Auf IMC und IMCU kann der <strong>PKMS</strong> kodiert werden. Hier handelt es sich um Stationen, die eine intensive<br />

Überwachung und Pflege benötigen, aber keine intensivmedizinische Behandlung (DGAI und BAD 2002,<br />

Wild et al. 2002). Allerdings kann auf einer IMC nicht gleichzeitig der OPS 9-20 und der Komplexkode<br />

Intensivmedizin (8-980 und 8-98d) geltend gemacht werden. Auch können nicht gleichzeitig zum <strong>PKMS</strong><br />

Beatmungsstunden geltend gemacht werden.<br />

6


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

1.2 Gibt es andere OPS (Komplexkodes), die den OPS 9-20 ausschließen?<br />

Der OPS 9-20 (2011) schließt keine anderen Kodes aus. Das bedeutet, dass eine Kodierung des OPS 9-<br />

20 parallel zu anderen Komplexkodes zulässig (z. B. 8-550, 8-98a, 8-552, 8-559, 8-982, 9-60 bis 9-68, 8-<br />

987 oder 9-500). Für den gleichen Zeitraum können neben <strong>PKMS</strong>-Punkten auch andere OPS-Kodes<br />

geltend gemacht werden außer 8-980, 8-98d, 8-981 und 8-98b. (Siehe hierzu die FAQ vom DIMDI Nr.<br />

8015 http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/faq_8015.htm_319159481.htm)<br />

1.3 Findet der OPS 9-20 auch im teilstationären Bereich Anwendung?<br />

Sobald Patienten stationär aufgenommen werden und hochaufwendige Pflegeleistungen erbracht<br />

werden, können Sie mit dem <strong>PKMS</strong> erfasst werden. In der Regel wird der <strong>PKMS</strong> bei diesem Klientel<br />

wegen der Schwelle von 43 Aufwandspunkten nicht relevant sein.<br />

1.4 Bei den Mindestmerkmalen zum OPS heißt es: „Die pflegerischen Leistungen werden<br />

durch examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen bzw. Gesundheits- und<br />

Kinderkrankenpfleger/-innen oder unter deren Verantwortung erbracht“. Wie ist das<br />

auszulegen?<br />

Es ist sicherzustellen, dass eine examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/In bzw. Gesundheits- und<br />

Kinderkrankenpfleger/-in die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Pflege des Patienten<br />

sicherstellt. Ein Nachweis kann über eine entsprechende „Mitteilungen über die Erfüllung der<br />

strukturellen Kodiervoraussetzungen für den OPS-Kode 9-20“ und auf Nachfrage über die Vorlage von<br />

Dienstplänen erbracht werden.<br />

1.5 Besteht eine Verpflichtung, den OPS 9-20 mit <strong>PKMS</strong> zu kodieren?<br />

Seit dem 1. Januar 2010 besteht die gesetzliche Anforderung, Patienten, welche die Kriterien des OPS 9-<br />

20 erfüllen, mit dem Kode entsprechend abzubilden. In 2012 ist der OPS 9-20 über Zusatzentgelt<br />

vergütungsrelevant.<br />

1.6 Werden am Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls <strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte<br />

erhoben und gezählt?<br />

Ja, werden Leistungsbereiche am Aufnahme- und/oder Entlassungstag erbracht, werden die<br />

Aufwandspunkte entsprechend kodiert und gezählt.<br />

<strong>2.</strong> <strong>PKMS</strong> (E, J, K)-Anwendungsfragen<br />

<strong>2.</strong>1 Ist die Anwendung des <strong>PKMS</strong> bei Patienten mit kurzer Verweildauer sinnvoll?<br />

Bei hochaufwendigen Patienten mit einer kurzen Verweildauer wird die Mindestpunktzahl von 43 für die<br />

Komplexprozedur bei Kurzliegern oft nicht erreicht. Patienten, bei denen allerdings durch<br />

Wiederaufnahme eine Fallzusammenführung erfolgt, ist die Erfassung des <strong>PKMS</strong> möglicherweise<br />

sinnvoll, da die Mindestpunktzahl dann erreicht werden kann. Auch kann für die hausinterne<br />

Fallkostenkalkulation eine Erhebung des <strong>PKMS</strong> schon bei einem Tag Liegedauer sinnvoll sein: Immer<br />

dann, wenn die Mindestpunktzahl von 6 erreicht wird. Hier können die deutlich höheren Minutenwerte in<br />

der PPR-Kalkulation geltend gemacht werden (siehe auch Frage Nr. 6.1).<br />

<strong>2.</strong>2 Wie ist bei Wiederaufnahme von Patienten zu verfahren, bei denen es zur<br />

Fallzusammenführung kommt?<br />

Hier sind die <strong>PKMS</strong>-Punkte aus beiden Aufenthalten zusammenzuführen. Ausnahmen: Wenn es<br />

zwischen den zusammenzuführenden Aufenthalten zu einem Wechsel der Altersvorgabe und somit zum<br />

Wechsel in einen anderen OPS-Kode kommt, werden im zusammengeführten Fall beide OPS-Kodes mit<br />

ihren jeweiligen <strong>PKMS</strong>-Punkten kodiert bzw. berechnet (Beispiel: Ein Patient ist im ersten stationären<br />

Aufenthalt 17 Jahre alt, und es wird der OPS-Kode 9-201.0 Hochaufwendige Pflege von Kindern und<br />

Jugendlichen, 43 bis 71 Aufwandspunkte angegeben. Zwischen den beiden stationären Aufenthalten<br />

feiert er seinen 18. Geburtstag. Im zweiten Aufenthalt wird der OPS-Kode 9-200.0 Hochaufwendige<br />

Pflege von Erwachsenen, 43 bis 71 Aufwandspunkte angegeben. Bei der Fallzusammenführung werden<br />

beide OPS-Kodes mit ihren jeweiligen <strong>PKMS</strong>-Punkten angegeben. In diesem Fall würde dies zu zwei ZE<br />

führen.<br />

7


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

<strong>2.</strong>3 Über welchen Tageszeitraum werden die <strong>PKMS</strong>-Leistungen erhoben?<br />

Die Leistungserfassung der <strong>PKMS</strong>-Maßnahmen bezieht sich auf den Kalendertag. (Kalendertag 0–24<br />

Uhr)<br />

<strong>2.</strong>4 Wie sind die Altersvorgaben des <strong>PKMS</strong>-E, J, K genau auszulegen?<br />

Folgende Formulierungen sind in den <strong>PKMS</strong>-Fassungen ausgewiesen:<br />

<strong>PKMS</strong>-E: ab dem Beginn des 19. Lebensjahres<br />

<strong>PKMS</strong>-J: ab dem Beginn des 7.Lebensjahr bis zum Ende des 18. Lebensjahres<br />

<strong>PKMS</strong>-K: ab dem Beginn des <strong>2.</strong> Lebensjahr bis zum Ende des 6. Lebensjahres<br />

Das Alter des Patienten am Aufnahmetag in das Krankenhaus bestimmt, welcher <strong>PKMS</strong>-<br />

Erfassungsbogen zum Tragen kommt. Ein Wechsel des <strong>PKMS</strong> bei einem Patienten, dessen Geburtstag<br />

im Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes liegt, ist nicht vorgesehen.<br />

<strong>2.</strong>5 Können auch mehrere Gründe und Pflegemaßnahmen in einem Leistungsbereich des<br />

<strong>PKMS</strong> erhoben werden?<br />

Ja, allerdings werden die <strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte je Leistungsbereich nur einmal pro Kalendertag<br />

berechnet.<br />

<strong>2.</strong>6 Wann darf ein Leistungsbereich des <strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden?<br />

Immer dann, wenn ein Grund für hochaufwendige Pflege UND ein dazu passendes Interventionsprofil<br />

(= Maßnahmenpaket z. B. A1, B2 usw.) vorliegen. Der Grund muss jeweils mit der verknüpften<br />

Maßnahme vorliegen und die Maßnahmen entsprechend der ausgewiesenen Häufigkeiten erbracht<br />

werden.<br />

<strong>2.</strong>7 Dürfen Maßnahmen durch Vertreter anderer Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeut,<br />

Logotherapeut, Physiotherapeut, Stomatherapeut, Wundmanager usw.) erbracht<br />

werden?<br />

Nein. Wird Stomatherapie, Diabetesberatung, Esstraining und/oder Wundmanagement durch<br />

Pflegepersonal durchgeführt, kann die Leistung im Sinne des <strong>PKMS</strong> berechnet werden. Leistungen, die<br />

durch andere Berufsgruppen erbracht werden, können nicht geltend gemacht werden.<br />

<strong>2.</strong>8 Müssen bei einem Patienten jeden Tag 13 (17) Aufwandspunkte gesammelt werden,<br />

damit dieser erlösrelevant werden kann?<br />

Nein. Das Erreichen der vollen Punktzahl/Tag ist nicht notwendig. Es können auch täglich z. B. nur 6<br />

Punkte gezählt werden (d. h. es besteht z. B. Hochaufwendigkeit in den Bereichen Körperpflege und<br />

Bewegen/Sicherheit). Entscheidend für die Erlösrelevanz ist das Erreichen von mind. 43<br />

Aufwandspunkten über den gesamten stationären Aufenthalt.<br />

<strong>2.</strong>9 Wie viele Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um Aufwandspunkte zählen zu<br />

können?<br />

Es reicht die Durchführung einer Maßnahme, wenn dieses im <strong>PKMS</strong> so gefordert wird und die<br />

vorgegebene Gründe/Maßnahmen-Verknüpfung erfüllt ist. Werden andere Häufigkeiten gefordert, können<br />

die Leistungspunkte nur dann gezählt werden, wenn die Maßnahmen in der entsprechenden Häufigkeit<br />

durchgeführt und einzeln dokumentiert wurden.<br />

8


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

3. Auslegungs-/Verständnisfragen zu den einzelnen Items<br />

des <strong>PKMS</strong><br />

3.1 Leistungsbereich-Körperpflege<br />

3.1.1 Was zählt als Zu-/Ableitung (Vgl. G5 bei Erwachsenen oder G2 bei<br />

Kindern/Jugendlichen)?<br />

Es zählen z. B. Sauerstoffbrille, Monitoring-Kabel, Drainagen und Nasensonden dazu. Zu beachten ist,<br />

dass es sich bei den Zu-/Ableitungssystemen in diesem Zusammenhang um drei unterschiedliche<br />

Systeme handeln muss. Das bedeutet, mehrere Redon-Drainagen, die in ein Wundgebiet eingebracht<br />

sind, würden als eine Ableitung gezählt. Sind allerdings z. B. Redon-Drainagen in zwei verschiedenen<br />

Wundgebieten platziert oder eine Thoraxdrainage rechts und eine links, würde dieses als zwei<br />

Ableitungen gezählt werden.<br />

3.1.2 Wie ist das gleichzeitige Liegen eines transurethralen und eines suprapubischen<br />

Katheters zu werten. Wird die Blase hier als ein „Wundgebiet“ gezählt, obwohl es sich<br />

um zwei unterschiedliche Ableitungen handelt?<br />

Nein, da es zwei unterschiedliche Zugangswege gibt, handelt es sich um zwei Ableitungssysteme.<br />

3.1.3 Im Bereich Körperpflege werden unterschiedliche Begriffe verwendet: "volle<br />

Übernahme der Körperwaschung" / "Ganzkörperpflege" / "Ganzkörperwaschung" /<br />

"Mehrfachwaschungen in voller Übernahme". Ist mit all diesen Begriffen das Gleiche<br />

gemeint (nämlich eine Waschung des Körpers von Kopf bis Fuß einschl. Mund-, Haar-<br />

und Hautpflege) oder lassen sich die einzelnen Begriffe voneinander abgrenzen?<br />

� Mehrfachwaschungen ist in A2 operationalisiert und beinhaltet zwei GW und mind. 2 TW.<br />

� Ganzkörperwaschung bezieht sich auf die Waschung des Körpers<br />

� A1 Körperpflege bezieht sich auf die gesamte Körperpflege also auch die anderen Elemente wie<br />

Mund-, Haarpflege usw., wobei die Einzelleistungen hier nicht nachgewiesen werden müssen.<br />

Wichtig ist, bei der Formulierung der Maßnahmenbeschreibung auszuweisen, dass es sich um die<br />

Körperpflege und ihre Bestandteile handelt.<br />

3.1.4 Kann die Mobilisation in den Dusch-/Toilettenstuhl oder Duschtrage bei dem<br />

Leistungsbereich Bewegen geltend gemacht werden oder ist das im Bereich<br />

Körperpflege oder Ausscheidung bereits inkludiert?<br />

Nein, eine Mobilisation, die im Rahmen einer anderen <strong>PKMS</strong>-Pflegemaßnahme im sinne der Vor-<br />

Nachbereitung dieser Maßnahme stattfindet, kann nicht nochmal zusätzlich als Mobilisierungsmaßnahme<br />

geltend gemacht werden. Beispiel zur Erläuterung: Wird der Patient im Rahmen einer aktivierenden<br />

Ganzkörperpflege am Waschbecken angeleitet und erhält eine Unterstützung beim Transfer, so zählt<br />

diese Leistung als Maßnahme im Rahmen der aktivierenden Körperpflege. Allerdings kann eine<br />

Mobilisation geltend gemacht werden, wenn der Patient nach dem Rücktransfer in das Bett aufwendig im<br />

Sinne der <strong>PKMS</strong>-Maßnahmen gelagert wird (wie z.B. Lagerung mit 2 Pflegepersonen, Lagerung nach<br />

Bobath oder 30 Grad Lagerung nach Seiler). Hier handelt es sich um einen zeitliche Aneinanderreihung<br />

von verschiedenen <strong>PKMS</strong>-Pflegemaßnahmen.<br />

3.1.5 Müssen Mitarbeiter, die eine Körperwaschung nach Bobath durchgeführt haben,<br />

einen expliziten Fortbildungsnachweis vorlegen, damit die therapeutische Waschung im<br />

Sinne des <strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden kann?<br />

Nein, zum einen sind die therapeutischen Waschungen Bestandteil der Ausbildung zum anderen kann<br />

eine gezielte Anleitung der Pflegeperson diese dazu befähigen die patientenspezifische Umsetzung der<br />

Körperwaschung nach Bobath bei dem Patienten umzusetzen. Dieses gilt auch für andere therapeutische<br />

Pflegetätigkeiten.<br />

3.1.6 Was ist mit Bag-bath/Towelbath gemeint (A3)?<br />

Es sind mit „bag bath“ keine Produkte gemeint, wenngleich es diese gibt, sondern das pflegerische<br />

Konzept. Die Waschung kann unabhängig von verschiedenen Produkten durchgeführt werden.<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

Weitere Hintergrundinformationen: Die Körperreinigung mit feuchten warmen Tüchern wird in den USA<br />

mit Begriffen wie "bag-bath", "thermal bath", "travel-bath" und "no-rinse bath" bezeichnet, von der<br />

Alzheimergesellschaft empfohlen und bei Patienten/Bewohnern mit Demenz erfolgreich eingesetzt. Die<br />

Methode arbeitet bewusst nicht mit fließendem Wasser, da die Geräusche von fließendem oder<br />

plätscherndem Wasser, sowie das Laufen von Wassertropfen über die Haut, Menschen mit Demenz<br />

irritieren und verängstigen können (Holzemer et al. 1997, Sheppard und Brenner 2000, Sloane 2004).<br />

Stattdessen wird der Körper des Patienten mit feuchten warmen Tüchern abgerieben.<br />

Studien zeigten, dass Betroffene bei der Durchführung der Körperpflege mit diesen Methoden weniger<br />

ängstliches Verhalten zeigten, als bei der konventionellen Körperwaschung im Bett (Sloane et al. 2004).<br />

Zudem kommt es unter Anwendung der Methode nicht zu negativen Hautreaktionen, wie es aufgrund des<br />

sparsamen Wassereinsatzes befürchtet werden könnte. Hier zeigten Studien keine signifikanten<br />

Unterschiede bezüglich des Hautzustands nach Verwendung der Methode im Vergleich zur konventionellen<br />

Körperwaschung (Dawson, M. et al. 2001, Sheppard, C.M. 2000). In anderen Studien deutet sich eine<br />

Verringerung der Hautaustrocknung und ein vermindertes Auftreten von Hautrissen bei Verwendung dieser<br />

Methode an (Snowley et al. 1998).<br />

Um ein ängstliches Verhalten bei der Körperreinigung von Menschen mit Demenz zu verhindern, werden in<br />

Abwesenheit des Betroffenen die Tücher vorbereitet. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:<br />

Entweder werden Waschlotion (die nicht abgewaschen werden muss) und 300 ml heißes Wasser auf ca. 9–<br />

12 weiche Frotteetücher in einem Isolierbehälter gegeben, aus dem die warmen Tücher dann direkt im<br />

Zimmer des Betroffenen entnommen werden oder die Tücher werden mit dem Wasser und der Waschlotion<br />

in einem Plastikbeutel in der Mikrowelle erwärmt (Carruth et al. 1995, Sheppard und Brenner 2000). Der<br />

Körper des Betroffenen sollte während der Körperreinigung mit einem warmen großen Tuch bedeckt sein.<br />

Der Körper wird dann durch Auflegen, Andrücken, Abrollen der warmen Tücher gereinigt. Ein Nachtrocknen<br />

der Haut ist bei Anwendung dieser Methode nicht erforderlich, weil die Haut innerhalb von 30 Sekunden<br />

trocken ist. Die Reihenfolge orientiert sich an der herkömmlichen Waschreihenfolge.<br />

3.2 Leistungsbereich-Ernährung<br />

3.<strong>2.</strong>1 Müssen angegebene Trinkmengen, Mindestmengen oder Häufigkeitsangaben<br />

eingehalten werden?<br />

Ja, die angegebenen Vorgaben sind einzuhalten. Nachweise über Trinkmengen, Häufigkeiten von<br />

Pflegemaßnahmen sind entsprechend in der Pflegedokumentation nachzuweisen.<br />

3.<strong>2.</strong>2 Was zählt alles zur Sondennahrung? (<strong>PKMS</strong>-E, B5)<br />

Die fertigen Nährlösungen der verschiedenen Hersteller oder selbst hergestellte Sondenkost.<br />

3.<strong>2.</strong>3 Trink-Esstraining nach einem individuell aufgestellten Konzept (B4), was ist genau<br />

darunter zu verstehen? Sind hier nur therapeutische Konzepte, wie z. B. F.O.T.T. (Face<br />

and Oral Tract Therapy) gemeint?<br />

Nein. Der Begriff ‚Konzept‘ bezieht sich auf die verschiedensten „Maßnahmenkonzepte“ in der Pflege, wie<br />

z. B. Lippenschluss unterstützen, Stimulation der Wangen- und Mundmuskulatur vor der<br />

Nahrungsaufnahme usw. Genauso zählt z. B. bei einem dementen Patienten das Einüben eines<br />

Essrituals zu den Konzepten im Rahmen des Esstrainings.<br />

3.<strong>2.</strong>4 (B5) Ist die Bolusapplikation bei Sondennahrung auch über<br />

Ernährungspumpen möglich?<br />

Nein, die Verabreichung von Sondennahrung über eine Ernährungspumpe kann keine <strong>PKMS</strong>-<br />

Aufwandspunkte auslösen, auch wenn es hier die Funktion der Boluspapplikation gibt. Es geht im <strong>PKMS</strong><br />

um den pflegerischen Ressourcenverbrauch, der bei technischer Unterstützung durch spezielle<br />

Ernährungspumpen nicht in dem Umfang gegeben ist.<br />

3.3 Ausscheidung<br />

3.3.1 Ist das (An)Spülen der Blase mittels großvolumiger Spritze, mehrmals am Tag, mit<br />

Kochsalzlösung als Ausscheidungsunterstützung anzusehen?<br />

Nein, das ist eine Maßnahme aus der speziellen Pflege, siehe Definition PPR-S<strong>2.</strong><br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

3.3.2 Ist die komplette Übernahme der Entleerung des Urinbeutels bei einer<br />

Dauerableitung der Blase eine Ausscheidungsunterstützung?<br />

Nein, auch hier handelt es sich um spezielle Pflege, siehe Definition PPR-S<strong>2.</strong><br />

3.3.3 Zählt die volle Übernahme des Wechsels von Inkontinenzeinlagen/-hosen ebenfalls<br />

als Maßnahme der „vollen Übernahme im Bereich der Ausscheidung“.<br />

Ja, die Aufzählung der verschiedenen Pflegemaßnahmen, die als „volle Übernahme der<br />

Ausscheidungsunterstützung“ zählen ist nicht komplett. Siehe Kinder, hier ist das „Wickeln“ mit<br />

aufgeführt. Bei C3 heißt es „Ausscheidungsunterstützung im Bett, z. B. Steckbecken …“<br />

3.3.4 Sind unter dem Leistungsbereich „Ausscheidung“ sowohl Stuhl- als auch Urin-<br />

Ausscheidungen zu verstehen?<br />

Die Einschränkungen im Bereich der Ausscheidung beziehen sich sowohl auf die Urin- als auch auf die<br />

Stuhlausscheidung im Sinne von und/oder.<br />

3.4 Bewegung<br />

3.4.1 Was ist eine Mikrolagerung?<br />

Bei jedem Patientenkontakt können kleinste Lage- und Positionsveränderungen durchgeführt<br />

werden. Z. B. kann ein zusammengefaltetes Handtuch oder ein kleines Kissen unter das Becken<br />

geschoben werden und nach kurzer Zeit unter der Schulter positioniert werden.<br />

Definition: Der gesunde, liegende Mensch führt laut einer Studie pro Stunde zwischen 8 und 40<br />

Mikrobewegungen durch. An diesem physiologischen Bewegungsmuster orientiert sich die Mikrolagerung.<br />

Angestrebt werden physiologische Positionsveränderungen in den Gelenken sowie unterstützende<br />

Lageveränderungen durch Druckverteilung an Kopf, Schultern, Hüfte und des Fersenbereichs. Bei jedem<br />

Patientenkontakt können kleinste Lage- und Positionsveränderungen durchgeführt werden. Z. B. kann<br />

ein zusammengefaltetes Handtuch oder ein kleines Kissen unter das Becken geschoben werden und nach<br />

kurzer Zeit unter der Schulter positioniert werden. Diese Mikro-Lageveränderungen können z. B. im<br />

Uhrzeigersinn durchgeführt werden.<br />

3.4.2 Was ist mit „aufwendige Sicherheitsmaßnahmen“ gemeint (D6)?<br />

Die ständige Anwesenheit einer Pflegekraft oder die kontinuierliche (mindestens einmal pro Stunde in<br />

den Wachphasen des Patienten) Kontrolle der Patientensicherheit oder unterschiedliche<br />

Fixierungsmaßnahmen (z. B. Dreipunkt-, Vierpunkt-, Fünfpunktfixierung) werden zu den aufwendigen<br />

Sicherheitsmaßnahmen gezählt. Diese Maßnahmen müssen entsprechend ausgewiesen werden, um die<br />

<strong>PKMS</strong>-Punkte in diesem Bereich zu erlangen. Das alleinige hochziehen von Bettgittern ohne weitere<br />

Pflegemaßnahmen zählt nicht als „aufwendige Sicherheitsmaßnahme“.<br />

3.4.3 Können Lagerungen mit 2 Pflegepersonen über die Mindestangaben hinaus als zwei<br />

einzelne Umlagerungen geltend gemacht werden (D2)?<br />

D2 Lagerungswechsel und/oder Mobilisation mindestens 4 x tägl. mit 2 Pflegepersonen und<br />

zusätzlich mindestens 4 x tägl. Lagerungswechsel (bzw. Mikrolagerung) mit einer<br />

Pflegeperson, Dokumentation im Lagerungsplan o.ä.<br />

Quelle: <strong>PKMS</strong>-Maßnahme Erwachsene DIMDI<br />

Es können auch andere Kombinationen zur Erfüllung der <strong>PKMS</strong>-Pflegemaßnahmen D2 erbracht werden.<br />

Es sind mind. 4 Lagerungswechsel mit zwei Pflegepersonen durchzuführen und mindesten 8<br />

Lagerungswechsel insgesamt zu erbringen. Das bedeutet, wird z. B. ein Patient 6-mal zu zweit<br />

umgelagert und zweimal durch eine Pflegeperson, so ist das Leistungskriterium erfüllt.<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

3. 4.4 Der Transfer eines Patienten aus dem Bett und zurück, ist das als 1x Bewegen oder<br />

als 2x Bewegen z. B. im Rahmen von D1 geltend zu machen?<br />

Das hängt von dem Leistungsgeschehen ab. Hierzu je ein Beispiel: Wird ein Patient aus dem Bett<br />

mittels Transfer unterstützt und zu Gehübungen angeleitet und anschließend wieder zurück ins Bett<br />

transferiert, so ist dieses als eine Mobilisierungsmaßnahme zu sehen. Im <strong>PKMS</strong> trifft dieser Sachverhalt<br />

z. B. bei D4 „Aufwendige Mobilisation aus dem Bett mit Gehtraining…“ zu. Wird der Patient nach dem<br />

Gehtraining in das Bett transferiert so ist die Maßnahme D4 abgeschlossen. Anders ist der Sachverhalt,<br />

wenn der Patient z. B. nach dem Gehtraining in den Rollstuhl positioniert wird. Dann endet die<br />

Maßnahme D4 an dieser Stelle. Führt die Pflegeperson dann zu einem späteren Zeitpunkt den Transfer<br />

vom Rollstuhl in das Bett durch, ist dieses eine Mobilisierungsmaßnahme, die im Sinne des <strong>PKMS</strong> z. B.<br />

unter D1 als eine Leistung geltend gemacht werden kann. Als Faustregel kann gelten: Maßnahmen, die<br />

in einem Versorgungsprozess erbracht werden, zählen immer zur Haupthandlung. So kann z. B.<br />

das dreimalige Umlagern im Rahmen der Körperwaschung nicht als <strong>PKMS</strong>-Leistung im Bereich der<br />

Körperwaschung und gleichzeitig als drei Lagerungsmaßnahmen geltend gemacht werden, sondern nur<br />

bei der Körperwaschung<br />

3.4.5 Wenn ein Patient bei einem vorliegenden Grund im Leistungsbereich Bewegen von<br />

einer externen Person auf die Station rückbegleitet wird, dürfen dann die <strong>PKMS</strong>-<br />

Aufwandspunkte berechnet werden?<br />

G1 D6 Mindestens 4 x tägl. Suchen und/oder Rückbegleiten des Patienten auf die Station/in das Zimmer<br />

Quelle: <strong>PKMS</strong>-E Maßnahme DIMDI<br />

Nur, wenn der Patient von Mitarbeitern der Pflege gesucht wurde und dieses entsprechend dokumentiert<br />

ist, können die Aufwandspunkte berechnet werden, obwohl die Rückbegleitung z. B. durch Personen, die<br />

nicht dem Pflegepersonal zuzurechnen sind, durchgeführt wurden. Die Maßnahme D6 ist mit einer<br />

„und/oder“-Formulierung ausgestattet, die Rückbegleitung kann durch externe Personen stattfinden.<br />

Daher ist die Berechnung auch in diesem Fall zulässig, wenn der Patient zuvor von Mitarbeitern der<br />

Pflege gesucht wurde.<br />

3.4.6 Bei den Maßnahmen D5 wird das Anlegen eines Kompressionsverbandes oder –<br />

strumpfes gesprochen, welche Art von Kompressionsstrümpfen sind hier gemeint?<br />

Die Art des Kompressionsstrumpfes spielt beim <strong>PKMS</strong> keine Rolle. Im Rahmen der<br />

Thromboseprophylaxe werden AT-Strümpfe angezogen, es kann aber auch ein ausgemessener<br />

Spezialstrumpf vom Orthopäden sein.<br />

3.5 Kommunikation<br />

3.5.1 „Die kommunikativen Pflegemaßnahmen werden nicht im Rahmen der Erbringung<br />

anderer Pflegeleistungen erbracht“, wie ist diese Forderung auszulegen?<br />

Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gespräche/Anleitungssituationen/Maßnahmen zur<br />

Krisenbewältigung mit einer pflegetherapeutischen Zielsetzung, die unabhängig von einer anderen<br />

Pflegetätigkeit erfolgt. So ist z. B. eine Eins-zu-Eins-Betreuung und die gleichzeitige Durchführung einer<br />

Ganzkörperwaschung nicht zulässig. Darüber hinaus sind Anforderungen an die Gesprächsdauer<br />

gestellt. Ausgenommen sind Pflegehandlungen, die im Rahmen des Kompetenzerwerbs mit dem<br />

Patienten oder dessen Angehörigen (E3) durchgeführt werden. Wird z. B. der Patient in die Nutzung des<br />

PEN eingewiesen und erlernt die Spritztechnik, kann diese Leistung als Maßnahme zum<br />

Kompetenzerwerb kodiert werden.<br />

3.5.2 Wird ein problemorientiertes Gespräch (E2) mit dem Patienten unter Zuhilfenahme<br />

eines Angehörigen in der Funktion eines Dolmetschers durchgeführt, darf die <strong>PKMS</strong>-<br />

Leistung dann als erfüllt betrachtet werden?<br />

Ja, denn hier liegt eine Notwendigkeit der optimalen Patientenversorgung vor. Der Aufwand ist durch die<br />

Zeitverzögerung im Rahmen des Gespräches sowie die damit verbundene Organisation bspw. des<br />

Dolmetschers als gegeben zu betrachten.<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

3.5.3 Maßnahmen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren/Einstellungen von<br />

Kommunikationshilfen bei Hemi-, Para- oder Tetraplegie – können diese auch an mehr<br />

als 2 verschiedenen Zeitpunkten des Tages erbracht werden?<br />

Ja, insgesamt müssen 30 Min. am Tag als Leistung erbracht sein, um einen <strong>PKMS</strong>-Punkt kodieren zu<br />

können. Es können demnach auch 6 x 5 Min. am Tag sein.<br />

3.6 Kreislauf/ Wundmanagement<br />

3.6.1 (G12) Hochaufwendiges Wundmanagement, hier werden mind. 3 septische Wunden<br />

(z. B. Dekubitus Grad 3). genannt. Wie ist der Text in der Klammer zu verstehen?<br />

Der Text in der Klammer ist ein Beispiel. Es kann sich bei den drei Wunden mit unterschiedlicher<br />

Lokalisation auch z. B. um ein Ulcus Cruris handeln oder um drei Dekubiti z. B. am rechten und linken<br />

Trochanter und an der Ferse mit unterschiedlichen Schweregraden.<br />

3.6.2 Wie ist die Maßnahme G1 auszulegen? Sind die „Unterpunkte“ täglich<br />

nachzuweisen?<br />

Ein systematisches Wundmanagement zeichnet sich dadurch aus, dass im Rahmen der Versorgung eine<br />

systematische Wundeinschätzung mit den angegebenen Punkten im <strong>PKMS</strong> durchgeführt wird. Ebenso<br />

führt eine Wundbehandlung im Sinne des <strong>PKMS</strong> zu Aufwandspunkten, wenn diese entsprechend<br />

aufwendig ist. Eine systematische Evaluation des Heilungsprozesses ist ebenfalls Bestandteil des<br />

Wundmanagements. Die <strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte können generell nur an den Tagen, an denen eine<br />

Wundbehandlung stattgefunden hat, geltend gemacht werden. Wird der Patient z. B. mit Wundauflagen<br />

versorgt, die nur im mehrtägigen Rhythmus gewechselt werden, können nur die Tage geltend gemacht<br />

werden, an denen der VW stattgefunden hat. Parallel hat eine Wundbeschreibung mit den<br />

entsprechenden Kriterien vorzuliegen und eine Evaluation der Wundheilung muss nachvollziehbar<br />

dokumentiert sein. Bei der Erstversorgung einer Wunde kann eine Evaluation noch nicht vorliegen,<br />

dennoch darf dieser Tag bei vorliegendem aufwendigem VW berechnet werden. Diese beiden letzten<br />

Punkte sind in einer sinnvollen Weise zu aktualisieren, wenn Veränderungen der Wunde zu verzeichnen<br />

sind. Bleibt eine Wunde zwischen zwei Wundverbänden unverändert, muss die Wundbeschreibung nicht<br />

aktualisiert werden, ein entsprechender Hinweis in der Dokumentation genügt dann.<br />

3.7 Verschiedene Leistungsbereiche betreffende Fragen<br />

3.7.1 Sind ausschließlich die angegebenen Assessments bzw. Maßnahmenkonzepte zu<br />

nutzen?<br />

Assessments/Konzepte, die explizit benannt sind, sind als Vorgabe zu bewerten. In einigen Bereichen<br />

sind Maßnahmenkonzepte als Optionen aufgeführt. Hier können hausindividuelle Verfahren und<br />

Standards ebenso umgesetzt werden.<br />

3.7.2 Dürfen andere Gründe und Maßnahmenverknüpfungen geltend gemacht werden,<br />

wenn diese fachlich begründbar sind?<br />

Nein, es sind nur die Gründe und Maßnahmenverknüpfungen zulässig, die im <strong>PKMS</strong> angegeben sind.<br />

Allerdings sind diese Konstellationen im Sinne einer Weiterentwicklung zu prüfen und sollten bitte an das<br />

Entwicklerteam des DPR oder der DMGP (Ansprechpartner Fr. Dr. Wieteck Pia.Wieteck@t-online.de und<br />

Hr. Stolze Matthias.Stolze@Bergmannstrost.com ) oder an <strong>GKinD</strong> für <strong>PKMS</strong>-K und J (Fr. Dr. Lutterbüse,<br />

nicola.lutterbuese@gkind.de ) weitergeleitet werden.<br />

3.7.3 Im <strong>PKMS</strong> wird bei einigen Pflegemaßnahmen die Durchführung mit zwei<br />

Pflegepersonen gefordert. Können auch Angehörige als zweite Pflegeperson geltend<br />

gemacht werden?<br />

Nein. Als Pflegepersonen können alle Personen, die im Pflegedienst unter Verantwortung einer<br />

Pflegefachkraft (siehe 1.4) arbeiten, gezählt werden. Ein Angehöriger ist nicht im Stellenplan der Pflege<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

und stellt somit keinen Ressourcenverbrauch der Pflege dar. Die Zusammensetzung der Pflegepersonen,<br />

die gemeinsam eine Leistung erbringen, ist nicht vorgegeben. Es kann sich um zwei Gesundheits- und<br />

Krankenpfleger/ Kinderkrankenpfleger/innen ebenso aber auch um z. B. eine examinierte Fachkraft und<br />

eine Auszubildende oder Hilfskraft handeln.<br />

4. Dokumentationsanforderungen<br />

Hinweis: Die nachfolgenden Dokumentationsanforderungen sind aus dem bisher bekannten<br />

Prüfverfahren bei anderen OPS-Komplexkodes abgeleitet. Wie sich tatsächlich die<br />

Dokumentationsanforderung bei den zu erwartenden MDK-Prüfungen gestaltet, bleibt<br />

abzuwarten.<br />

4.1 Wie ist eine Maßnahme zu dokumentieren, die durch 2 Pflegepersonen erbracht<br />

wurde?<br />

Grundsätzlich müssen beide Pflegepersonen die durchgeführte Maßnahme im Interventionsbogen<br />

dokumentieren. Diese Aussage leitet sich aus dem bisherigen Prüfverfahren des MDK ab. Zu prüfen ist,<br />

ob die Angabe der zweiten Pflegeperson in einer Software ausreicht oder ob hier ein zusätzliches Log-In<br />

mit Passworteingabe erfolgen muss.<br />

4.2 Welche Bedeutung haben die Kennzeichen bei den Gründen des <strong>PKMS</strong>?<br />

Die Kennzeichenformulierungen der Gründe bestätigen das Vorliegen des Grundes. Die Formulierungen<br />

können im Rahmen der MDK-Plausibilisierung als Dokumentationshilfe betrachtet werden. Wird ein<br />

Grund festgestellt, sollten die Kennzeichen entweder in der Pflegeanamnese oder im Pflegebericht<br />

dokumentiert werden. Gründe müssen nicht täglich bestätigt werden, eine Dokumentation sollte bei<br />

Veränderungen des Patientenzustandes stattfinden. Bei Kennzeichen mit einer „und“-Aufzählung ist<br />

darauf zu achten, dass sich alle Kennzeichen in der Pflegedokumentation wiederfinden.<br />

4.3 Wie kann der Nachweis bezüglich der Umsetzung des Expertenstandards Förderung<br />

der Harnkontinenz dargestellt werden?<br />

Im Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der<br />

Pflege (DNQP) 2006) werden einige grundlegende Aspekte gefordert, die sich in der<br />

Pflegedokumentation des Patienten wiederfinden sollten. Im Standard werden ein systematisches<br />

Assessment zur Differenzierung der Inkontinenzform, sowie die Ausrichtung der Pflegemaßnahmen auf<br />

die entsprechende Pflegediagnose/Inkontinenzform gefordert. Darüber hinaus soll möglichst mit dem<br />

Patienten gemeinsam das zu erreichende Kontinenzprofil dokumentiert werden. Nachfolgend ein Beispiel<br />

einer möglichen Formulierung im Pflegeplan des Patienten. Die Formulierungen dürfen natürlich auch frei<br />

gewählt werden und müssen nicht auf eine standardisierte Terminologie wie z. B. ENP (Wieteck 2009)<br />

oder NANDA-I (Berger et al. 2008) zurückgreifen.<br />

z. B. Pflegediagnose ENP:<br />

Patientin hat infolge der erreichten Blasenfüllung in regelmäßigen Zeitabständen einen unwillkürlichen Harnabgang<br />

(spontane Reflexentleerung)<br />

Kennzeichen: Fehlendes Gefühl für die Blasenfüllung, Spontaner Urinabgang in regelmäßigen Zeitabständen, Kann die<br />

Blasenentleerung nicht willentlich steuern.<br />

z. B. Pflegediagnose NANDA:<br />

Reflexurininkontinenz:<br />

Kennzeichen: Empfindung des Harndrangs ohne kontrollierte Hemmung der<br />

Blasenkontraktion<br />

Pflegeziel: Inkontinenzlevel<br />

Ist mit pflegerischer Unterstützung kontinent<br />

z. B. Pflegemaßnahmen ENP:<br />

� Ausscheidung auf der Toilette ermöglichen/unterstützen<br />

� Entsprechend dem ermittelten individuellen Ausscheidungsmuster der Patientin<br />

� Blasenentleerung durch Beklopfen der unteren Bauchregion stimulieren Infektionsscreening<br />

durchführen<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

4.4 Können zum Nachweis von z. B. Flüssigkeitsmengen, Lagerungsintervallen oder<br />

Ähnlichem auch die bereits eingeführten Spezialdokumente, wie z. B. Mobilisierungsplan<br />

und Einfuhrplan usw. genutzt werden?<br />

Ja, es können sowohl eingeführte Dokumente oder PC-Systeme zum Nachweis dienen. Die Einrichtung<br />

entscheidet, wo welche Leistung dokumentiert wird. Es ist also auch nicht zwingend, ein<br />

Flüssigkeitsprotokoll zu nutzen, auch wenn dieses im <strong>PKMS</strong> aufgeführt ist. Die Flüssigkeitszufuhr kann<br />

auch in einem anderen Dokument mit anderem Namen dargestellt werden.<br />

4.5 Was ist bei der Dokumentation der Pflegeleistungen im Bereich der Kommunikation<br />

zu beachten?<br />

Bei den Leistungen im Bereich der Kommunikation sind zum einen die Zeitdauer, sowie in Stichpunkten<br />

der Inhalt/Zweck der Kommunikation und die durchführende Pflegeperson (z. B. Handzeichen) zu<br />

dokumentieren.<br />

Beispiel: 8.30-9.05 Eins-zu-eins-Betreuung: Beruhigung der Patientin, die nach der<br />

Diagnoseeröffnung weinte.<br />

Es sind keine „Zwischendurchgespräche“ (wie z. B. beiläufiges Gespräch über das Wetter neben der<br />

Durchführung der Körperwaschung) gemeint.<br />

4.6 Die verschiedenen Komplexkodes in der Geriatrie und neurologischen<br />

Frührehabilitation und die nachzuweisenden Pflegemaßnahmen im Rahmen der<br />

aktivierenden/therapeutischen Pflege überschneiden sich inhaltlich teilweise mit<br />

Pflegemaßnahmen die im <strong>PKMS</strong> (OPS-9-20) gefordert werden. Kann eine Pflegeleistung,<br />

die erbracht wurde, in einer Dokumentation nachgewiesen werden und als Nachweis für<br />

z. B. zwei Komplexkodes dienen?<br />

Eine erbrachte aktivierende Körperpflege mit therapeutischer Zielsetzung, wie z. B. der Förderung der<br />

Selbstpflegekompetenz kann sowohl im <strong>PKMS</strong> unter A1 als auch zur Berechnung der Minuten der<br />

therapeutischen Waschung geltend gemacht werden und in einer Pflegedokumentation mit einem<br />

Handzeichen nachgewiesen werden.<br />

4.7 Im <strong>PKMS</strong> werden Pflegemaßnahmen gefordert, die zu erbringen sind, um die<br />

Aufwandspunkte in Verbindung mit den Gründen berechnen zu dürfen. Einige<br />

Pflegemaßnahmen, die zu einem „Handlungsablauf“ gehören, sind im <strong>PKMS</strong><br />

zusammenfassend formuliert. Reicht bei diesen Pflegemaßnahmen, die zusammen<br />

erbracht werden, ein Handzeichen aus?<br />

Ja, Leistungen, die im <strong>PKMS</strong> zu einem Handlungsablauf gehören, können mit einem Handzeichen<br />

bestätigt werden.<br />

Hierzu ein Beispiel: „C1 Ausscheidungsunterstützung mit Transfer auf die Toilette“<br />

Hat eine Mitarbeiterin einen Patienten zur Toilette gebracht, beim Transfer auf die Toilette unterstützt und<br />

eine Unterstützung bei der Ausscheidung durchgeführt, so kann diese Leistung mit einem Handzeichen<br />

bestätigt werden. Eine detaillierte Beschreibung, welcher Art die Ausscheidungsunterstützung war, ist<br />

nicht erforderlich. Die Unterstützung der Ausscheidung kann sehr vielfältig und wechselnd sein, z. B. den<br />

Intimbereich nach der Ausscheidung reinigen, den Patienten während der Ausscheidung halten, damit<br />

dieser nicht von der Toilette rutscht, eine Kreislaufüberwachung während des Ausscheidungsvorgangs,<br />

Bekleidung des Unterkörpers entfernen und wieder richten usw. Eine detaillierte Aufschlüsselung der<br />

Leistungen würde den Dokumentationsaufwand deutlich erhöhen, würde aber an der Gültigkeit der zu<br />

berechnenden Aufwandspunkte nichts ändern.<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

4.8 Ist es erforderlich, dass in Zukunft jede <strong>PKMS</strong> Pflegemaßnahme mit einer Uhrzeit der<br />

Erbringung ausgewiesen werden muss?<br />

Nein, diese Forderung würde den Dokumentationsaufwand erhöhen und die Nachvollziehbarkeit des<br />

Leistungsgeschehens nicht deutlich verbessern. Abgesehen davon ist diese Forderung auch praktisch<br />

kaum umsetzbar, da Mitarbeiter häufig die Planette nicht mit sich führen und Leistungen an zwei bis drei<br />

Zeitpunkten in der Schicht dokumentieren. Würde diese Forderung realisiert werden, müssten die<br />

Einrichtungen zusätzlich ein Überwachungsprotokoll am Bett des Patienten führen und die Ergebnisse in<br />

die Patientendokumentation übertragen. Neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen würde auch eine<br />

Doppeldokumentation gefördert werden.<br />

5. Spezielle Fragen zu <strong>PKMS</strong>-K und -J<br />

5.1 Was ist unter „Perzentile kleiner 5 oder größer 99,5“ zu verstehen?<br />

Die BMI-Perzentile zeigen, wie viel Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen einen kleineren<br />

BMI-Wert aufweisen, der bei der jeweiligen Perzentilkurve angegeben ist.<br />

Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und Studien wurden dann die Grenzwerte, ab wann ein Kind<br />

über-/untergewichtig ist, festgelegt. Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die<br />

Untersuchungsgruppe (deutsche/europäische Kinder). In Ihrer Kinderklinik/ Kinderabteilung wird es<br />

sicherlich eine Referenztabelle für die Bewertung der Körpergewichte von Kindern und Jugendlichen<br />

geben. Beispiel einer Perzentilkurve können sie unter folgender Internetadresse einsehen:<br />

http://www.psychotherapiepraxis.at/surveys/test_bmi_test.phtml<br />

Untergewicht beginnt bei Perzentil 10. Extrem ausgeprägtes Untergewicht wird in der Literatur bei einem<br />

Perzentilwert kleiner 5 beschrieben. Extremes Übergewicht ist auf einer Perzentil-Kurve gegeben, wenn<br />

die Linie bei 99,5 liegt.<br />

5.2 Können die Aufwandspunkte des <strong>PKMS</strong>(-J) berechnet werden, wenn ein schwer<br />

behindertes Kind (Person) Sondenkost erhält, ohne orale Nahrung zu sich nehmen zu<br />

können?<br />

G1<br />

G4<br />

B1 Fraktionierte Applikation von Nahrung/Sondennahrung mindestens 5 x tägl. in altersgerechter<br />

Form bzw. den Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen entsprechend angeboten<br />

Quelle: <strong>PKMS</strong>-J<br />

UND zu den Verabreichungszeiträumen Stimulation zur Nahrungsaufnahme ODER Verabreichung<br />

von Nahrung immer begleiten/beaufsichtigen, verbunden mit der Notwendigkeit der<br />

Applikation von Restnahrung via Sonde<br />

Wenn G1 oder G4 vorliegt, ist neben der fraktionierten Applikation von Nahrung eine zusätzliche<br />

Stimulation zur Nahrungsaufnahme erforderlich. Es sind also orale Nahrungsangebote zu machen, auch<br />

wenn ein Großteil der Nahrung via Sonde gegeben wird.<br />

5.3 Warum gibt es keine Einstufungsmöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 1.<br />

Lebensjahr?<br />

In der Entwickler-Arbeitsgruppe für den <strong>PKMS</strong> für Kinder und Jugendliche wurde eine Bearbeitung der<br />

Altersgruppe „Säugling“ zunächst zurückgestellt. Melden die Kinderkliniken und Kinderabteilungen einen<br />

konkreten Bedarf an, wird sich die AG dieser Aufgabe annehmen.<br />

5.4 Warum gibt es für Kinder und Jugendliche weniger Gründe als für Erwachsene?<br />

Der <strong>PKMS</strong>-K und -J wurde anders entwickelt. Einige Maßnahmen, die im <strong>PKMS</strong>-E formuliert sind, wurden<br />

zum Zeitpunkt der Entwicklung für die Kinderkrankenpflege zur Abbildung von „hochaufwendigen“<br />

Kindern und Jugendlichen als wenig relevant betrachtet.<br />

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6. PPR-A4<br />

<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

6.1 PPR-A4 im Akutkrankenhaus<br />

6.1.1 Sollen bei einem Patienten die PPR-A4-Minutenwerte in der Fallkostenkalkulation<br />

berechnet werden, wenn dieser keinen OPS 9-20 (<strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte < 43) erhält?<br />

Ja, die PPR-A4-Minutenwerte werden in der Fallkostenkalkulation immer dann verwendet, wenn die<br />

<strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte pro Tag größer/gleich 6 sind.<br />

6.1.2 Ist die Nutzung der PPR zur Kalkulation zwingend notwendig?<br />

Die Fallkostenkalkulation kann auch über ein anderes Aufwandserfassungssystem erfolgen. Dieses muss<br />

vom InEK anerkannt und genehmigt werden.<br />

6.1.3 Warum ist die PPR als Grundlage zur Kostenkalkulation verwendet worden?<br />

Derzeit verwenden etwa 95 % der Krankenhäuser die PPR als Kalkulationsbasis u. a. der<br />

Pflegepersonalkosten, daher erschien die Schärfung dieses Instrumentes als sinnvoll.<br />

6.1.4 Wie wird die PPR-A4 in der Fallkosten-Kalkulation umgesetzt?<br />

Wenn PPR-A4 erreicht wird, wird anstelle der PPR-A3-Minuten (147 bei den Erwachsenen) der höhere<br />

Minutensatz von 257 eingesetzt. S-Werte und Grundwerte bleiben unberührt und werden, wie gewohnt,<br />

bei dem Patienten zusätzlich berechnet. Für Kleinkinder und Kinder/Jugendliche gelten andere<br />

Minutensätze, siehe nachfolgende Tabellen.<br />

Alternativ können auch die PPR-Werte in der überarbeiteten Fassung durch GKind genutzt<br />

werden.<br />

Quelle: Anlage 11_KalkulationsPPR.pdf: Download 11.11.2011 http://www.g-drg.de/cms/Kalkulation2/DRG-<br />

Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationshandbuch<br />

17


<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

6.1.5 Kann die PPR-A4 auch für die krankenhausinterne Pflegepersonalberechnung<br />

genutzt werden?<br />

Die Nutzung der PPR-A4 ist an die <strong>PKMS</strong>-Tagespunktwerte gebunden und für die Fallkostenkalkulation<br />

entwickelt worden. Eine weitergehende Nutzung ist möglich.<br />

6.1.6 In welcher Form ist die PPR-A4 anerkannt und wo können die Nutzungshinweise<br />

nachgelesen werden?<br />

Die Nutzungshinweise der PPR-A4 wurden an die Kalkulationshäuser versendet und können auf der<br />

InEK-Internetseite (http://www.g-drg.de/cms/Kalkulation2/DRG-<br />

Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationsh<br />

andbuch) nachgelesen werden. Die Kalkulationshäuser sind aufgefordert, die PPR-A4 oder ein anderes<br />

adäquates Instrument zu nutzen, um die Patienten mit „hochaufwendiger Pflege“ kostenkalkulatorisch<br />

korrekt abzubilden.<br />

6.1.7 Die PPR-A3-Einstufung erfordert die Erfüllung der Kriterien in mind. zwei<br />

Leistungsbereichen. Ist dieses bei dem <strong>PKMS</strong> ebenfalls der Fall?<br />

Nein, der <strong>PKMS</strong> kann auch durch nur einen Leistungsbereich erfüllt werden. Voraussetzung ist, dass der<br />

Patient in diesem Leistungsbereich entweder Pflegeleistungen in „voller Übernahme“ oder<br />

„anleitend/aktivierend“ erhält. Es ist somit keine Voraussetzung, dass der Patient in die PPR-A3<br />

eingestuft wird, es sind ausschließlich die Kriterien in dem jeweiligen <strong>PKMS</strong>-relevanten Leistungsbereich<br />

zu erfüllen.<br />

„Voraussetzung für die Anwendung der ergänzten Pflegestufe A4 sind die tägliche Einstufung des<br />

Patienten in die Pflegestufe A3 gem. PPR und mindestens 6 dokumentierte Aufwandspunkte im<br />

Rahmen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (<strong>PKMS</strong>). Bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

ersetzen die für die Pflegestufe A4 angegebenen Minutenwerte im Rahmen der Kalkulation<br />

diejenigen der Pflegestufe A3.“<br />

IneK: Hinweise_KalkulationsPPR_hochaufwendige_Pflege.pdf: download 08.2010 http://www.gdrg.de/cms/index.php/inek_site_de/Kalkulation2/DRG-<br />

Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationshandbuch#kalkppr<br />

Der <strong>PKMS</strong> hat sich bei der Entwicklung auf die Definitionen der PPR-A3 in den einzelnen<br />

Leistungsbereichen bezogen.<br />

PPR-A3-Körperpflege: Überwiegende oder vollständige Übernahme der Körperpflege.<br />

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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

Der Patient kann sich nicht selbstständig waschen, die Zähne putzen, rasieren und die Haare pflegen.<br />

Dies muss von den Pflegenden ausgeführt oder der Patient muss helfend und aktivierend unterstützt<br />

werden.<br />

Von dieser Ausgangslage ausgehend wurden weitere Gründe und Leistungsmerkmale definiert, die<br />

zusätzlich erfüllt sein müssen, um den „hochaufwendigen“ Patienten von den A3-Patienten abzugrenzen.<br />

Das hat aber nichts mit der Forderung der PPR-Systematik zu tun, dass ein Patient in A3 eingestuft wird,<br />

wenn dieser in mindestens zwei Leistungsbereichen A3 hat.<br />

6.1.8 Einige Patienten haben <strong>PKMS</strong>-Gründe und erhalten <strong>PKMS</strong>-Maßnahmen, sind aber in<br />

die PPR-A2 eingestuft. Diese sind z. B. Patienten die dement sind und z. B. eine Hin-<br />

/Weglauftendenz vorliegt. Dürfen trotz PPR-A2-Einstufung die Aufwandspunkte des<br />

<strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden?<br />

Ja, die PPR hat einige Bereiche der „hochaufwendigen Pflege“ ausgeblendet. Werden diese Leistungen<br />

erbracht, können diese unabhängig von der PPR-Einstufung geltend gemacht werden. Ebenso wird der<br />

Patient in die PPR-A4 eingestuft, wenn die 6 Aufwandspunkte pro Tag erreicht werden.<br />

6.2 PPR-S4 und -A4 für Patienten mit einer Querschnittlähmung<br />

6.<strong>2.</strong>1 Zählen die Aufwandspunkte der neuen Leistungsbereich des <strong>PKMS</strong> (Kreislauf,<br />

Wundmanagement) ebenfalls zu den Aufwandspunkten des PPR-A4-Bereiches?<br />

Nein, diese werden zur Triggerung des PPR-S-Bereiches verwendet. Dieses ist bisher in der PPR in der<br />

Akutpflege noch nicht realisiert und gilt 2012 nur für die Patienten mit einer Hemiplegie,<br />

Querschnittlähmung (Tetra- und Parapelgie).<br />

6.<strong>2.</strong>2 PPR-Q-S4 was ist das?<br />

Für die Patienten mit einer Querschnittlähmung soll eine neue PPR-Q erarbeitet werden.<br />

7. Sonstige Fragen<br />

7.1 Dürfen Pflegeleistungen, die in Folge von Personalmangel nicht erbracht werden<br />

konnten, aber einen Bedarf des Patienten darstellen, abgerechnet werden?<br />

Nein. In jedem Haus sollte dieses Problem kritisch diskutiert werden. Es wäre sehr gut, hier konkretere<br />

Zahlen zu erfahren und dieses Thema berufspolitisch zu diskutieren.<br />

Hierin liegt ein wichtiger Auftrag der Berufsverbände der Pflege, diese Problematik politisch zu<br />

kommunizieren.<br />

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Quellenangaben:<br />

<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />

Fragenkatalog zur OPS 9-20 und <strong>PKMS</strong> (28.07.2010) Expertenteam des Lenkungskreises DRG-Pflege vom DPR: Fr<br />

.Dr. Lutterbüse, Fr. Dr. Wieteck, Fr. Wittrich, Fr. Marintschev, Hr. Oppermann, Stand: 15.0<strong>2.</strong>2010 download:<br />

http://www.deutscher-pflegerat.de/DRG%202010.html<br />

Anlage 11_KalkulationsPPR.pdf: download 30.07.2010 http://www.gdrg.de/cms/index.php/inek_site_de/Kalkulation2/DRG-<br />

Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationshandbuch#ka<br />

lkppr<br />

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DGAI, Deusche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin; Berufsverband Deuscher Anästhesisten BAD:<br />

Intermediate Care*: Entwicklung, Definition, Ausstattung, Organisation und mögliche Lösungen. In: Anästh.<br />

INtensivmed Jg. 43, 2002, S. 536-541.<br />

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Wieteck, Pia (Hg.): Praxisleitlinien Pflege. Planen und Dokumentieren auf Basis von Pflegediagnosen der<br />

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Ein Assessment Teil I:Stand des Wissens. In: Österreichische Akademie der Wissenschaft, download 1<strong>2.</strong>09.2011<br />

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20

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