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EU Leitfaden zu Umsatz-Steuer

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MIAS<br />

Das USt.-Informationsaustauschsystem (MIAS) ist ein kostenloser Online-Dienst, der es<br />

Unternehmen ermöglicht, <strong>zu</strong> bestätigen, dass Ihre Geschäftspartner vorschriftsmäßig<br />

im USt.-Register eingetragen sind. Die Überprüfung von <strong>EU</strong>-USt.-Nummern ist für<br />

Unternehmen verpflichtend, und kann bei Zuwiderhandlung Nachforschungen und hohe<br />

Geldstrafen verursachen.<br />

<strong>EU</strong>-MIAS ONLINE<br />

Um Unternehmen die Erfüllung dieser Vorschriften <strong>zu</strong> erleichtern, haben alle <strong>EU</strong>-<br />

Mitgliedstaaten Datenbanken ihrer USt.-registrierten Unternehmen angelegt, die<br />

wiederum auf der europäischen online Plattform MIAS <strong>zu</strong>sammengeführt wurden.<br />

Händler können sich auf dieser Seite die Gültigkeit der USt.-Nummer Ihrer Kunden<br />

bestätigen lassen und bedenkenlos innergemeinschaftliche Lieferungen ohne USt.-<br />

Belastung durchführen.<br />

MIAS-GEPRÜFTE USt-NUMMERN<br />

Händler mit gültiger USt.-Nummer können sich auf der Internetseite einloggen und<br />

unter VIEW die Gültigkeit jeder anderen <strong>EU</strong>-USt.-Nummer überprüfen. Das MIAS bestätigt<br />

allerdings Unternehmensnamen und -Anschriften nicht in allen Mitgliedstaaten Folgen<br />

Sie diesem Link:<br />

http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=en<br />

NATIONALE UNTERSCHIEDE IM MIAS<br />

Die meisten Länder nehmen an dem System teil, trotzdem weichen sie an einigen Stellen<br />

voneinander ab:<br />

»»<br />

Das deutsche MIAS - ist nur für in Deutschland registrierte Benutzer<br />

»»<br />

Das italienische MIAS - enthält nur italienische USt.-Nummern<br />

»»<br />

Das spanische MIAS - enthält nur spanische Nummern.<br />

In einigen andren Ländern gibt es immer noch bloß einen telefonischen Auskunftsdienst.<br />

ANMELDUNG BEI DER <strong>EU</strong>-MIAS-DATENBANK<br />

In den meisten Ländern folgt auf die USt.-Registrierung direkt auch die Eintragung<br />

in das VIEW-Register des jeweiligen Landes. In einigen Ausnahmefällen ist noch<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Arbeit gleich bei der Registrierung erforderlich, oder danach, wenn die<br />

Behörden sich bereit erklären das Unternehmen auf<strong>zu</strong>nehmen. Die Unterschiede sind auf<br />

Befürchtungen hinsichtlich des USt.-Betrugs bei innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen In Deutschland, Italien, Spanien und Österreich sind u. U. <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Nachweise erforderlich.<br />

Erste Schritte<br />

Erfahren Sie mehr über Preise,<br />

Online-Demos oder sprechen Sie rund<br />

um Avalaras Leistungen<br />

UK +44 (0) 203 126 4996<br />

US +1 877 780 4848<br />

emea-partners@avalara.com<br />

www.avalara.com<br />

Page 20<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Leitfaden</strong> für die MwSt. © Avalara 2016

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