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EU Leitfaden zu Umsatz-Steuer

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KURZFASSUNG<br />

Die Abwicklung der <strong>Umsatz</strong>steuer (USt.) ist aufgrund der Komplexität bei vielen<br />

Unternehmen schon lange eine Belastung. Geschäftsverwaltungssysteme<br />

berücksichtigen die Eigenheiten internationaler USt.-Regeln meist nicht in ausreichender<br />

Form, was viel personalintensive Handarbeit erforderlich macht und eine andauernde<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit den sich ständig wandelnden Vorschriften der <strong>EU</strong> und des<br />

Vereinigten Königreichs bedeutet. Das Einhalten von USt.-Regeln ist mit erheblichem<br />

Aufwand seitens vieler Finanz- und <strong>Steuer</strong>experten innerhalb einer Organisation<br />

verbunden, deren Fähigkeiten besser bei der Risikoreduzierung, und der <strong>Umsatz</strong>-,<br />

Effizienz- und Rentabilitätssteigerung aufgehoben wären<br />

Ungeheuer komplex und eine unnötige Ablenkung vom Kerngeschäft kann die USt.<br />

bei Unternehmen sein, die dabei sind, sich international auf<strong>zu</strong>stellen. Beim Beginn<br />

grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten haben viele Unternehmen strenge USt.-<br />

Auflagen <strong>zu</strong> bewältigen. Die Last mit der USt. kann bei verschiedenen Gelegenheiten<br />

auftreten, egal, ob es um die grenzübergreifende Bereitstellung von Waren und<br />

Dienstleistungen, den Versand von Produkten an Logistikzentren oder Lagerhäuser in<br />

Übersee, Digitaldienste für andere Unternehmen und Verbraucher oder vielerlei andere<br />

Dinge geht.<br />

Fehler können teuer werden. Wussten Sie schon:<br />

»»<br />

USt.- und WuDSt.-Sätze sind überall auf der Welt sehr unterschiedlich. In Europa<br />

reichen die Standardsätze der USt. von 15%-27%<br />

»»<br />

Unternehmen sind u. U. verpflichtet <strong>Umsatz</strong>steuer ab<strong>zu</strong>führen, selbst wenn sie in<br />

dem entsprechenden Land keine Niederlassungen haben.<br />

»»<br />

Zuwiderhandlung kann Strafzahlungen nach sich ziehen: der Höchstbetrag der<br />

Strafzahlung in Italien beläuft sich auf 100% des Fehlers. Darüber hinaus weisen<br />

<strong>Steuer</strong>behörden Unternehmen in der Regel nicht auf einen Verstoß hin, belegen<br />

die Strafzahlung aber dennoch mit Zinsen.<br />

»»<br />

In vielen Ländern haften die Leiter der Buchhaltungsabteilungen mittlerweile<br />

persönlich für nicht entrichtete Unternehmenssteuern.<br />

Dass sich immer mehr Unternehmen auf die Suche nach Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei der<br />

Einhaltung von USt.-Vorschriften machen, ist nicht weiter verwunderlich. Eine von<br />

Avalara durchgeführte Studie hat kürzlich gezeigt, dass von 50 multinationalen<br />

Unternehmen 80% für die USt.-Erklärung auf Excel <strong>zu</strong>rückgreifen, während beinahe ein<br />

Viertel (22%) angibt, mehr als 20 Mitarbeiter für die vorschriftsmäßige Bearbeitung der<br />

USt.-Erklärung <strong>zu</strong> benötigen.<br />

In diesem Dokument werden Schlüsselkonzepte umrissen, die von Anbietern mit<br />

wachsenden Umsätzen im Ausland beachtet werden sollten. Es ist kein Ersatz für eine<br />

eingehendere Besprechung ihrer Geschäftstätigkeit mit einem unserer engagierten<br />

Experten. Mit Lösungen von Avalara können Sie Ihre USt.-Abwicklung optimieren,<br />

entweder mittels intern umgesetzter Technologie, oder mithilfe unseres Managed Return<br />

Service.<br />

Erste Schritte<br />

Erfahren Sie mehr über Preise,<br />

Online-Demos oder sprechen Sie rund<br />

um Avalaras Leistungen<br />

UK +44 (0) 203 126 4996<br />

US +1 877 780 4848<br />

emea-partners@avalara.com<br />

www.avalara.com<br />

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<strong>EU</strong>-<strong>Leitfaden</strong> für die MwSt. © Avalara 2016

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