Kapitel 5 Finanzpolitik
„[...] von einer ,falschen‘ Finanzpolitik [können] ungünstige Rahmenbedingungen für die Leistungsentfaltung des privaten Sektors ausgehen. Dies gilt sowohl für die Einnahmenseite als auch für die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte. [...]“
„[...] von einer ,falschen‘ Finanzpolitik [können] ungünstige Rahmenbedingungen für die Leistungsentfaltung des privaten Sektors ausgehen. Dies gilt sowohl für die Einnahmenseite als auch für die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte. [...]“
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ankenverband<br />
Hintergrund<br />
Grundlagen der <strong>Finanzpolitik</strong><br />
FINANZPOLITIK<br />
Schul|Bank<br />
5.1<br />
Die <strong>Finanzpolitik</strong> ist ein Teilgebiet der allgemeinen<br />
Wirtschaftspolitik, das sich vor allem mit dem Einsatz<br />
der Instrumente Staatseinnahmen, Staatsausgaben<br />
und öffentliches Vermögen befasst. Analog<br />
zu den in <strong>Kapitel</strong> 1 diskutierten Aufgabenbereichen<br />
des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft kann<br />
die <strong>Finanzpolitik</strong> in drei große Zielbereiche unterteilt<br />
werden:<br />
1. Allokationspolitik<br />
Der Einsatz und die Verwendung der volkswirtschaftlichen<br />
Ressourcen werden so beeinflusst,<br />
dass es zu einem anderen Güterangebot<br />
kommt, als es die privaten Aktivitäten auf den<br />
einzelnen Märkten hervorgebracht hätten.<br />
2. Verteilungspolitik<br />
Die Voraussetzungen und Ergebnisse der sich<br />
auf den Märkten ergebenden Verteilung sollen<br />
verändert werden (z. B. beim Einkommen und/<br />
oder Vermögen durch Transferzahlungen).<br />
3. Stabilisierungspolitik<br />
Mithilfe der Budgetpolitik sollen Konjunkturschwankungen<br />
geglättet und stabilisiert, ferner<br />
das Wirtschaftswachstum gefördert werden.<br />
Finanzpolitische Instrumente<br />
Die finanzpolitischen Instrumente, die zur Erreichung<br />
dieser Ziele zur Verfügung stehen, werden<br />
klassischerweise in einnahmen- und ausgabenpolitische<br />
Instrumente unterschieden.<br />
Mit der Erzielung öffentlicher Einnahmen soll der<br />
Staat in die Lage versetzt werden, die Finanzierung<br />
der öffentlichen Ausgaben und Aufgaben leisten zu<br />
können. Wichtigste Einnahmenquellen sind Steuern<br />
und Sozialabgaben, daneben fließen ihm auch<br />
Einnahmen aus Gebühren, Beiträgen, eigenen Erwerbseinkünften,<br />
aus Gewinnen der Deutschen<br />
Bundesbank sowie vor allem aus neu aufgenommenen<br />
Krediten zu. Die Staatseinnahmen erfüllen<br />
nicht nur eine rein fiskalische Funktion, sie werden<br />
auch im Rahmen der Verteilungspolitik (Umverteilungsfunktion)<br />
oder etwa zur Vermeidung von<br />
Umweltschäden (Lenkungsfunktion) eingesetzt.<br />
Die Ausgaben des Staates können danach unterschieden<br />
werden, ob sie Gegenleistungen für<br />
in Anspruch genommene Güter darstellen oder<br />
nicht. Zur ersten Gruppe gehört der sogenannte<br />
Staatsverbrauch. Hierunter fallen laufende, für die<br />
jeweilige Wirtschaftsperiode bestimmte Käufe des<br />
Staates von Gütern und Dienstleistungen, unter<br />
anderem der Verteidigungsaufwand und staatliche<br />
Investitionen. Zur zweiten Gruppe zählen vor<br />
allem Transferzahlungen an private Haushalte,<br />
aber auch Subventionen an den Unternehmenssektor.<br />
Der Anteil aller Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt<br />
(BIP) wird durch die Staatsquote<br />
ausgedrückt.<br />
Die öffentlichen Haushalte in<br />
Deutschland<br />
„‚Soll das Land glücklich sein, will der Fürst geachtet<br />
werden, so muss er unbedingt Ordnung in<br />
seinen Finanzen haben. Noch nie hat eine arme<br />
Regierung sich Ansehen verschafft.‘ Was Friedrich<br />
der Große 1752 in seinem politischen Testament<br />
seinen Nachfolgern als Mahnung hinterließ, hat<br />
nach fast zweieinhalb Jahrhunderten nichts an<br />
Aktualität eingebüßt: Sparsamkeit und Ordnung<br />
in den Ausgaben, die der preußische König von einem<br />
Herrscher verlangte, sind auch in der modernen<br />
parlamentarischen Demokratie nicht selbstverständlich.<br />
[...]<br />
In einer marktwirtschaftlichen Ordnung, die auf<br />
dem eigenständigen Handeln von Produzenten<br />
und Verbrauchern, auf Wettbewerb und freier<br />
Preisbildung beruht, unterliegen finanzwirtschaftliche<br />
Aktivitäten des Staates einem besonderen<br />
Begründungszwang. Die Bereitstellung von Gütern<br />
und Dienstleistungen ist grundsätzlich dem Markt<br />
überlassen. Dem Staat wird die Verantwortung für<br />
die Infrastruktur zugewiesen, das heißt beispielsweise<br />
für Verkehrswege, die Energieversorgung,<br />
das Telefonnetz, Abfall- und Abwasserbeseitigung,<br />
Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Sportstätten.<br />
Der Staat unterstützt hilfsbedürftige Bürger,<br />
etwa in Form von Sozialhilfe, indem er die<br />
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