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Kapitel 5 Finanzpolitik

„[...] von einer ,falschen‘ Finanzpolitik [können] ungünstige Rahmenbedingungen für die Leistungsentfaltung des privaten Sektors ausgehen. Dies gilt sowohl für die Einnahmenseite als auch für die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte. [...]“

„[...] von einer ,falschen‘ Finanzpolitik [können] ungünstige Rahmenbedingungen für die Leistungsentfaltung des privaten Sektors ausgehen. Dies gilt sowohl für die Einnahmenseite als auch für die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte. [...]“

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ankenverband<br />

Hintergrund<br />

Grundlagen der <strong>Finanzpolitik</strong><br />

FINANZPOLITIK<br />

Schul|Bank<br />

5.1<br />

Die <strong>Finanzpolitik</strong> ist ein Teilgebiet der allgemeinen<br />

Wirtschaftspolitik, das sich vor allem mit dem Einsatz<br />

der Instrumente Staatseinnahmen, Staatsausgaben<br />

und öffentliches Vermögen befasst. Analog<br />

zu den in <strong>Kapitel</strong> 1 diskutierten Aufgabenbereichen<br />

des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft kann<br />

die <strong>Finanzpolitik</strong> in drei große Zielbereiche unterteilt<br />

werden:<br />

1. Allokationspolitik<br />

Der Einsatz und die Verwendung der volkswirtschaftlichen<br />

Ressourcen werden so beeinflusst,<br />

dass es zu einem anderen Güterangebot<br />

kommt, als es die privaten Aktivitäten auf den<br />

einzelnen Märkten hervorgebracht hätten.<br />

2. Verteilungspolitik<br />

Die Voraussetzungen und Ergebnisse der sich<br />

auf den Märkten ergebenden Verteilung sollen<br />

verändert werden (z. B. beim Einkommen und/<br />

oder Vermögen durch Transferzahlungen).<br />

3. Stabilisierungspolitik<br />

Mithilfe der Budgetpolitik sollen Konjunkturschwankungen<br />

geglättet und stabilisiert, ferner<br />

das Wirtschaftswachstum gefördert werden.<br />

Finanzpolitische Instrumente<br />

Die finanzpolitischen Instrumente, die zur Erreichung<br />

dieser Ziele zur Verfügung stehen, werden<br />

klassischerweise in einnahmen- und ausgabenpolitische<br />

Instrumente unterschieden.<br />

Mit der Erzielung öffentlicher Einnahmen soll der<br />

Staat in die Lage versetzt werden, die Finanzierung<br />

der öffentlichen Ausgaben und Aufgaben leisten zu<br />

können. Wichtigste Einnahmenquellen sind Steuern<br />

und Sozialabgaben, daneben fließen ihm auch<br />

Einnahmen aus Gebühren, Beiträgen, eigenen Erwerbseinkünften,<br />

aus Gewinnen der Deutschen<br />

Bundesbank sowie vor allem aus neu aufgenommenen<br />

Krediten zu. Die Staatseinnahmen erfüllen<br />

nicht nur eine rein fiskalische Funktion, sie werden<br />

auch im Rahmen der Verteilungspolitik (Umverteilungsfunktion)<br />

oder etwa zur Vermeidung von<br />

Umweltschäden (Lenkungsfunktion) eingesetzt.<br />

Die Ausgaben des Staates können danach unterschieden<br />

werden, ob sie Gegenleistungen für<br />

in Anspruch genommene Güter darstellen oder<br />

nicht. Zur ersten Gruppe gehört der sogenannte<br />

Staatsverbrauch. Hierunter fallen laufende, für die<br />

jeweilige Wirtschaftsperiode bestimmte Käufe des<br />

Staates von Gütern und Dienstleistungen, unter<br />

anderem der Verteidigungsaufwand und staatliche<br />

Investitionen. Zur zweiten Gruppe zählen vor<br />

allem Transferzahlungen an private Haushalte,<br />

aber auch Subventionen an den Unternehmenssektor.<br />

Der Anteil aller Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt<br />

(BIP) wird durch die Staatsquote<br />

ausgedrückt.<br />

Die öffentlichen Haushalte in<br />

Deutschland<br />

„‚Soll das Land glücklich sein, will der Fürst geachtet<br />

werden, so muss er unbedingt Ordnung in<br />

seinen Finanzen haben. Noch nie hat eine arme<br />

Regierung sich Ansehen verschafft.‘ Was Friedrich<br />

der Große 1752 in seinem politischen Testament<br />

seinen Nachfolgern als Mahnung hinterließ, hat<br />

nach fast zweieinhalb Jahrhunderten nichts an<br />

Aktualität eingebüßt: Sparsamkeit und Ordnung<br />

in den Ausgaben, die der preußische König von einem<br />

Herrscher verlangte, sind auch in der modernen<br />

parlamentarischen Demokratie nicht selbstverständlich.<br />

[...]<br />

In einer marktwirtschaftlichen Ordnung, die auf<br />

dem eigenständigen Handeln von Produzenten<br />

und Verbrauchern, auf Wettbewerb und freier<br />

Preisbildung beruht, unterliegen finanzwirtschaftliche<br />

Aktivitäten des Staates einem besonderen<br />

Begründungszwang. Die Bereitstellung von Gütern<br />

und Dienstleistungen ist grundsätzlich dem Markt<br />

überlassen. Dem Staat wird die Verantwortung für<br />

die Infrastruktur zugewiesen, das heißt beispielsweise<br />

für Verkehrswege, die Energieversorgung,<br />

das Telefonnetz, Abfall- und Abwasserbeseitigung,<br />

Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Sportstätten.<br />

Der Staat unterstützt hilfsbedürftige Bürger,<br />

etwa in Form von Sozialhilfe, indem er die<br />

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