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Pioneer "Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer"

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<strong>Pioneer</strong> Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH<br />

Apianstraße 16–20<br />

85774 Unterföhring bei München<br />

Deutschland<br />

Gebührenfreie Telefonnummer<br />

für Anfragen aus Deutschland:<br />

0800.888-1928<br />

www.pioneerinvestments.de<br />

Quellen: <strong>Pioneer</strong> Investments, BVI sowie Bundesfinanzministerium. Die vorstehend getroffenen<br />

steuerlichen Aussagen sind nicht als Garantie für den Eintritt der dargestellten steuerlichen Folgen zu<br />

verstehen. Es sollte vor allem berücksichtigt werden, dass sich die Steuergesetzgebung sowie ihre<br />

Interpretation durch Finanzgerichte und -verwaltung jederzeit ändern kann. Unabhängig davon<br />

empfehlen wir die Einschaltung <strong>Ihr</strong>es Steuerberaters, insbesondere, wenn es um die Erörterung<br />

individueller Fragen <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer geht. Die Fonds von <strong>Pioneer</strong> Investments erhalten Sie bei<br />

Banken, Versicherungen und Anlageberatern. Der vollständige sowie der vereinfachte Verkaufsprospekt,<br />

die für den Anteilserwerb allein maßgeblich sind, sind als Druckstücke kostenlos erhältlich<br />

in Deutschland bei der <strong>Pioneer</strong> Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH, Apianstraße 16–20,<br />

85774 Unterföhring bei München. Die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind keine Garantie für<br />

die zukünftige Entwicklung einer Anlage. Soweit nicht anders angegeben, beruhen die in diesem<br />

Dokument enthaltenen Ansichten auf Recherchen, Berechnungen und Informationen von <strong>Pioneer</strong><br />

Investments. Diese Ansichten können sich jederzeit ändern, abhängig von wirtschaftlichen und<br />

anderen Rahmenbedingungen. Es gibt keine Gewähr, dass sich Länder, Märkte oder Branchen wie<br />

erwartet entwickeln werden. Investitionen beinhalten gewisse Risiken, darunter politische und<br />

währungsbedingte Risiken. Die Rendite und der Wert der zugrunde liegenden Anlage sind<br />

Schwankungen unterworfen. Dies kann zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen.<br />

Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt aufmerksam, bevor Sie investieren. Anteile des <strong>Pioneer</strong> Funds<br />

(„Anteile“) dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) sowie zugunsten von US-<br />

Staatsangehörigen nicht öffentlich zum Kauf angeboten werden. Gleiches gilt für die Hoheitsgebiete<br />

oder Besitztümer, die der Gesetzgebung der USA unterliegen. Diese Broschüre ist kein<br />

Verkaufsprospekt und stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Anteilen in Ländern dar, in<br />

00<br />

denen ein solches Angebot nicht rechtmäßig wäre. Außerdem stellt diese Broschüre kein solches<br />

115<br />

Angebot an Personen dar, an die es nach der jeweils anwendbaren Gesetzgebung nicht abgegeben<br />

880<br />

werden darf. <strong>Pioneer</strong> Investments ist ein Markenname der Unternehmensgruppe <strong>Pioneer</strong> Global<br />

Asset Management S.p.A. 12/07<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong><br />

Abgeltungssteuer


Inhalt Seite<br />

Was ist die Abgeltungssteuer? 4<br />

Die wichtigsten Änderungen 5<br />

Nicht alle Anlageformen werden 6<br />

künftig gleich besteuert<br />

Investmentfonds bleiben attraktiv 8<br />

Anwendung der Abgeltungssteuer 10<br />

auf Aktienfonds<br />

Anwendung der Abgeltungssteuer 11<br />

auf Renten- und Geldmarktfonds<br />

Anwendung der Abgeltungssteuer 12<br />

auf Dach- und Mischfonds<br />

Umschichtungen kosten künftig Geld 13<br />

Sonderstellung von Zertifikaten 14<br />

Versicherungen: Die Abgeltungssteuer 15<br />

greift nicht<br />

Tipps <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 16<br />

Was Sie über die Abgeltungssteuer 20<br />

wissen sollten<br />

Diese Termine sollten Sie beachten 22<br />

2 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 3


Was ist die<br />

Abgeltungssteuer?<br />

Ab dem<br />

01.01.2009 gilt<br />

die Abgeltungssteuer<br />

für sämtliche<br />

Erträge aus<br />

Kapitalanlagen.<br />

Sie betrifft alle in<br />

Deutschland<br />

steuerpflichtigen<br />

Anleger.<br />

Ab dem 01.01.2009 unterliegen grundsätzlich alle Zinserträge,<br />

Dividenden und Kursgewinne einer Pauschalbesteuerung<br />

von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).<br />

Betroffen sind alle Anleger, die in<br />

Deutschland steuerpflichtig sind.<br />

Im Gegenzug entfallen das Halbeinkünfteverfahren<br />

bei Dividenden und die zwölfmonatige Spekulationsfrist<br />

auf Veräußerungsgewinne – die Haltedauer der<br />

Anlagen ist also für die Abgeltungssteuer unerheblich.<br />

Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25%<br />

liegt, können zu viel bezahlte Steuern über ihre Einkommensteuererklärung<br />

<strong>zur</strong>ückfordern.<br />

Die Vorteile der Abgeltungssteuer<br />

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer soll die<br />

Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland verbessert<br />

werden. Die anonyme Besteuerung der Anleger, ein<br />

niedriger Steuersatz und ein einheitliches, transparentes<br />

System für die unterschiedlichen Erträge sind besonders<br />

für ausländische Investoren interessant. Steuerhinterziehung<br />

ist im Inland künftig kaum mehr möglich. Denn<br />

die Erträge aus Kapitalvermögen werden von der depotführenden<br />

Bank direkt an das Finanzamt abgeführt.<br />

Die wichtigsten<br />

Änderungen<br />

Regelung für Investmentfonds<br />

bis zum 31.12.2008<br />

Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist<br />

von 12 Monaten erzielt werden, werden mit<br />

dem individuellen Einkommen steuersatz besteuert.<br />

Veräußerungsgewinne, die nach 12 Monaten erzielt<br />

werden, sind steuerfrei.<br />

Veräußerungsverluste (zwischen Kauf und Verkauf<br />

liegen weniger als 12 Monate) können mit<br />

anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen<br />

verrechnet werden (u.a. Aktien, Immobilien, Investmentfonds).<br />

Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Dividenden werden<br />

nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.<br />

Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinsen werden<br />

mit dem individuellen Steuersatz versteuert.<br />

Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Kursgewinne<br />

bleiben steuerfrei.<br />

Regelung für Investmentfonds<br />

ab dem 01.01.2009<br />

25% Steuer auf realisierte<br />

Veräußerungsgewinne –<br />

unabhängig von der Haltedauer.<br />

Realisierte Veräußerungsverluste können u.a.<br />

mit Kursgewinnen aus Aktien, anderen Fondsanteilen,<br />

Anleihen und Zertifikaten sowie mit<br />

Dividenden und Zinsen verrechnet werden.<br />

Bei Erträgen, die der Fonds erzielt, gilt: 25%<br />

Steuer auf Dividenden und Zinsen – sowohl<br />

bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung.<br />

Kursgewinne dagegen werden nur bei der<br />

Ausschüttung besteuert.<br />

4 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 5


Nicht alle Anlageformen<br />

werden<br />

künftig gleich<br />

besteuert<br />

Sowohl Investmentfonds als auch traditionelle Anlageformen<br />

wie Spareinlagen und Bausparverträge unterliegen<br />

ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer. Dabei<br />

weichen die abgeltungssteuerpflichtigen Erträge von<br />

Anlage zu Anlage ab.<br />

Investmentfonds Zinsen/Mieten Dividenden Kursgewinne Siehe Seite<br />

Aktienfonds X X 10<br />

Rentenfonds X X 11<br />

Geldmarktfonds X X 11<br />

Dachfonds X X X 12<br />

Mischfonds X X X 12<br />

AS-Fonds X X X<br />

ETFs X X X<br />

Hedgefonds X X X<br />

Steueroptimierte Rentenfonds X X<br />

Geschlossene Fonds<br />

Offene Immobilienfonds<br />

Private-Equity-Fonds X X<br />

Sonstige Wertpapiere<br />

Aktien X X<br />

Festverzinsliche Wertpapiere X X<br />

Zertifikate X X 14<br />

Versicherungspolicen 15<br />

Fondsgebundene Lebensversicherung<br />

Rentenversicherung<br />

Sonstige Anlageformen<br />

Fondssparverträge (je nach Vertragsart) X X X<br />

VL-Verträge (je nach Vertragsart) X X X<br />

Bausparverträge X<br />

Fremdgenutzte Immobilien<br />

REITs X X<br />

Riester-/Rürup-Produkte<br />

Selbstgenutzte Immobilien<br />

Spar-, Sicht- und Termineinlagen X<br />

Quelle: <strong>Pioneer</strong> Investments, BVI und Bundesfinanzministerium.<br />

6 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 7


Investmentfonds<br />

bleiben attraktiv<br />

Auch typische<br />

Altersvorsorgelösungen<br />

wie<br />

Fondssparpläne<br />

und VL-Verträge<br />

unterliegen der<br />

Abgeltungssteuer.<br />

Ab dem 01.01.2009 unterliegen alle Zinserträge, Dividenden<br />

und Kursgewinne der Abgeltungssteuer. Kursgewinne<br />

von Fondsanteilen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden,<br />

können auch noch nach dem 01.01.2009 jederzeit<br />

steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung: Zwischen<br />

Kauf und Verkauf liegen mindestens zwölf Monate.<br />

Keine Ausnahme für Fondssparpläne und VL-Verträge<br />

Auch Vorsorgelösungen wie das Fondssparen oder Vermögenswirksame<br />

Leistungen (VL) sind von der Abgeltungssteuer<br />

betroffen. Dabei wird jede Sparrate als separate Einmalanlage<br />

betrachtet.<br />

→ Alle Anteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden,<br />

werden noch nach der alten Regelung behandelt.<br />

→ Werden Fondsanteile ab dem 01.01.2009 gekauft, fallen<br />

bei Verkauf realisierte Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer.<br />

Entnahmen aus Fondssparplänen<br />

Aktuell wird die „First in first out“-Methode (Fifo-Methode)<br />

angewandt: Zuerst erworbene Anteile gelten auch<br />

zuerst als verkauft. Anteile, die bis zum 31.12.2008 gekauft<br />

wurden, können unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist<br />

also auch noch nach dem 01.01.2009 steuerfrei<br />

verkauft werden.<br />

Zwischengewinnbesteuerung bleibt unverändert<br />

Zwischengewinne werden auch nach dem 01.01.2009<br />

besteuert: Unter Zwischengewinn versteht man den im<br />

Fondspreis enthaltenen und dem Anleger noch nicht<br />

zugeflossenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und<br />

Zinsansprüchen zusammensetzt. Beim Anleger sind die<br />

Zwischengewinne nur steuerlich relevant:<br />

→ bei Kauf und Verkauf oder<br />

→ beim Zufluss der ausschüttenden oder thesaurierenden<br />

Erträge<br />

Thesaurierende<br />

Investmentfonds<br />

profitieren von<br />

einem Steuerstundungseffekt.<br />

Vorteile für thesaurierende Investmentfonds<br />

Thesaurierende Investmentfonds – egal ob sie in Aktien<br />

oder Anleihen investieren – profitieren bei Erwerb ab<br />

2009 von einem Steuerstundungseffekt: Realisierte und<br />

unrealisierte Kursgewinne, die der Fonds erwirtschaftet,<br />

fließen in das Fondsvermögen und nur die ordentlichen<br />

Erträge werden am Ende des Geschäftsjahres besteuert.<br />

Die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne wird erst beim<br />

Verkauf der thesaurierenden Fondsanteile fällig.<br />

Ausgeschüttete Kursgewinne und ordentliche Erträge<br />

werden dagegen ab dem 01.01.2009 – sofern das entsprechende<br />

Wertpapier durch den Fonds nach dem<br />

31.12.2008 erworben wurde – der Abgeltungssteuer<br />

unterworfen. Unabhängig davon, ob die Fondsanteile<br />

vor oder nach dem 01.01.2009 gekauft wurden.<br />

Keine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden<br />

Investmentfonds<br />

Thesaurierte Zinsen und Dividenden fließen dem Anleger<br />

am Geschäftsjahresende steuerrechtlich zu. Sie verbleiben<br />

aber im Fonds. Damit Anleger beim Verkauf<br />

ihrer Anteile nicht doppelt besteuert werden, können<br />

Veräußerungsgewinne um die bis dahin entstandenen<br />

Thesaurierungen bereinigt werden.<br />

Besteuerung von Investmentfonds<br />

Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />

Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kursgewinne<br />

keine Abgeltungssteuer auslösen, legt sich vor dem 01.01.2009 thesaurierende<br />

Fonds ins Depot.<br />

Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />

Das Fondsprivileg bleibt teilweise bestehen, da Veräußerungsgewinne auf Fondsebene<br />

auch weiterhin nicht besteuert werden. Für den Anleger kommt die Abgeltungssteuer<br />

erst beim Verkauf seiner thesaurierenden Fondsanteile zum Tragen.<br />

Er profitiert also von einem Steuerstundungseffekt.<br />

8 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 9


Anwendung der<br />

Abgeltungssteuer<br />

auf Aktienfonds<br />

Die Spekulationsfrist<br />

bei Aktienfondsbehindert<br />

ab dem<br />

01.01.2009 nicht<br />

mehr die Realisierung<br />

von<br />

Kursgewinnen.<br />

Keine Unterscheidung zwischen Aktien und Aktienfonds<br />

Aktienfonds-Anleger werden steuerlich behandelt wie<br />

Aktionäre: Ab 2009 werden Dividenden und realisierte<br />

Kursgewinne mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer) belastet. Anleger können<br />

aber künftig die Kursgewinne ihrer Anlagen ohne Berücksichtigung<br />

der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußern.<br />

Auswirkung der Abgeltungssteuer auf eine langfristige<br />

Anlage in einem Aktienfonds<br />

200.000 EUR<br />

150.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

50.000 EUR<br />

0 EUR<br />

100.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

Einmalanlage vor<br />

dem 01.01.2009<br />

Abgeltungssteuer von 25% auf Kursgewinne<br />

Fiktiver Gewinn nach zehn Jahren<br />

Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds<br />

25.000 EUR<br />

75.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

Einmalanlage nach<br />

dem 01.01.2009<br />

Quelle: <strong>Pioneer</strong> Investments. Eigene Berechnungen, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuerabzug.<br />

Besteuerung von Aktienfonds<br />

Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />

Aktienfondsanteile können auch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei<br />

veräußert werden. Voraussetzung: Die zwölfmonatige Spekulationsfrist wird eingehalten.<br />

Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />

Anleger profitieren weiterhin von der hohen Renditeerwartung von Aktien und<br />

Aktienfonds. Sie können ihre Verkaufsentscheidung jetzt unabhängig von der<br />

Haltedauer treffen. Denn die Spekulationsfrist fällt weg. Gewinne aus Aktienverkäufen<br />

unterliegen aber grundsätzlich der Abgeltungssteuer.<br />

Anwendung der<br />

Abgeltungssteuer<br />

auf Renten- und<br />

Geldmarktfonds<br />

Die Zinserträge<br />

bei Renten- und<br />

Geldmarktfonds<br />

unterliegen ab<br />

2009 nur noch<br />

einer Besteuerung<br />

von maximal<br />

25%.<br />

Rentenfonds werden wie Anleihen besteuert<br />

Schütten Rentenfonds nach dem 31.12.2008 Zinsen aus,<br />

fallen – ebenso wie bei Zinsen aus festverzinslichen<br />

Wertpapieren – 25% Abgeltungssteuer an. Sollten in den<br />

Ausschüttungen auch Kursgewinne enthalten sein, werden<br />

diese ebenfalls mit 25% belastet – sofern die entsprechenden<br />

Wertpapiere durch den Fonds nach dem<br />

31.12.2008 erworben wurden.<br />

Niedrigzins-Anleihen leiden unter der Abgeltungssteuer<br />

Niedrigzins-Anleihen werden an der Börse weit unter<br />

ihrem Nominalwert gehandelt. Vergehen bis <strong>zur</strong> Tilgung<br />

zu 100% mehr als zwölf Monate, ist der Kursgewinn für<br />

den Anleger – sofern diese nicht als Finanzinnovationen<br />

eingestuft werden – steuerfrei. Ab dem 01.01.2009 fällt<br />

das Privileg für diese Anleihen weg.<br />

Besteuerung von Renten- und Geldmarktfonds<br />

Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />

Anteile von Renten- oder Geldmarktfonds können – unter Einhaltung der Spekulationsfrist<br />

– jederzeit steuerfrei veräußert werden.<br />

Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />

Renten- und Geldmarktfonds sowie festverzinsliche Wertpapiere profitieren von der<br />

Abgeltungssteuer. Wurden bisher Zinserträge mit 30% Zinsabschlagsteuer belastet<br />

und später der individuellen Einkommensteuer unterworfen, wird der Steuersatz ab<br />

2009 höchstens noch 25% betragen.<br />

10 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 11


Anwendung der<br />

Abgeltungssteuer<br />

auf Dach- und<br />

Mischfonds<br />

Dachfonds sind<br />

die Gewinner der<br />

Abgeltungssteuer.<br />

Anteile, die ab<br />

2009 erworben<br />

werden, ermöglichen<br />

einen Steuerstundungseffekt<br />

–<br />

denn die Um-<br />

schichtungen im<br />

Fonds unterliegen<br />

nicht der Abgeltungssteuer.<br />

Dachfonds eignen sich für Investoren, die ihre Anlagen<br />

lange halten. Denn das Fondsmanagement passt die<br />

Portfolioaufteilung dem aktuellen Marktumfeld an.<br />

So kann in Börsenschwächephasen der Aktienanteil<br />

gesenkt und in starken Marktphasen erhöht werden.<br />

Dachfonds sind daher ideal für langfristiges Investieren.<br />

Große Vorteile für Dachfonds ab 2009<br />

Anleger, die ihr Portfolio immer selbst an die aktuelle<br />

Marktlage anpassen wollen, müssen die realisierten<br />

Gewinne bei Erwerb ab dem 01.01.2009 versteuern. Diese<br />

fehlen ihnen dann bei der Wiederanlage. Je länger der<br />

Anlagezeitraum, die Höhe der Kursgewinne und die<br />

Anzahl der Umschichtungen im Depot, desto dramatischer<br />

die Folgen. Umschichtungen innerhalb des Vermögens<br />

eines Dach- oder Mischfonds lösen jedoch keine<br />

Abgeltungssteuer aus – dies gilt auch bei Erwerb der<br />

Anteile nach dem 31.12.2008. Das Management kann<br />

nach jedem Verkauf wieder das komplette Kapital investieren.<br />

Die Abgeltungssteuer greift erst, wenn Anteile des<br />

Fonds mit Gewinn verkauft werden.<br />

Besteuerung von Dach- und Mischfonds<br />

Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />

Anlagen in Dach- oder Mischfonds profitieren in vollem Umfang vom Fondsprivileg<br />

(keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen). Fondsanteile können – unter Einhaltung<br />

der Spekulationsfrist – jederzeit steuerfrei veräußert werden.<br />

Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />

Dach- und Mischfonds profitieren teilweise auch weiterhin vom Fondsprivileg –<br />

denn Veräußerungsgewinne, die im Fondsvermögen verbleiben, sind abgeltungssteuerfrei.<br />

Umschichtungen<br />

kosten künftig<br />

Geld<br />

12 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 13<br />

140.000 EUR<br />

130.000 EUR<br />

120.000 EUR<br />

110.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

90.000 EUR<br />

140.000 EUR<br />

130.000 EUR<br />

120.000 EUR<br />

110.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

90.000 EUR<br />

Langfristige Anleger werden ab dem 01.01.2009 belohnt.<br />

Denn die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf Kursgewinne<br />

greift erst beim Verkauf ihrer Anteile. Spekulative<br />

Anleger – die ihr Depot oft umschichten – werden<br />

hingegen bei jeder Veräußerung aufs Neue <strong>zur</strong> Kasse<br />

gebeten. <strong>Ihr</strong> Kapital <strong>zur</strong> Wiederanlage schrumpft.<br />

Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage<br />

vor dem 01.01.2009<br />

Einmalanlage<br />

vor 2009<br />

Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen)<br />

Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen)<br />

Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage<br />

nach dem 01.01.2009<br />

Einmalanlage<br />

nach 2009<br />

Verkauf und<br />

Wiederanlage<br />

Aktienfonds<br />

vor 2009<br />

Verkauf und<br />

Wiederanlage<br />

Aktienfonds<br />

nach 2009<br />

Verkauf und<br />

Wiederanlage<br />

Aktienfonds<br />

nach 2009<br />

Verkauf und<br />

Wiederanlage<br />

Aktienfonds<br />

nach 2009<br />

133.100 EUR<br />

127.119 EUR<br />

130.075 EUR<br />

124.230 EUR<br />

Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen)<br />

Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen)<br />

Quelle: <strong>Pioneer</strong> Investments. Eigene Berechnungen. Angenommene Rendite von 10% pro Jahr.<br />

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unberücksichtigt.<br />

Verkauf Aktien-/<br />

Dachfonds<br />

nach 2009<br />

Verkauf Aktien-/<br />

Dachfonds<br />

nach 2009<br />

Verkäufe und<br />

Käufe in Aktienfonds<br />

mindern<br />

den fiktiven<br />

Gewinn gegenüber<br />

einem<br />

Dachfonds um<br />

5.981 EUR.<br />

Verkäufe und<br />

Käufe in Aktienfonds<br />

mindern<br />

den fiktiven<br />

Gewinn gegenüber<br />

einem<br />

Dachfonds um<br />

5.845 EUR.


Sonderstellung<br />

von Zertifikaten<br />

Bei der künftigen<br />

Besteuerung von<br />

Zertifikaten sind<br />

besondere Fristen<br />

zu beachten.<br />

Einige Zertifikate wurden bisher so konstruiert, dass sie<br />

steuerpflichtige Zins- und Dividendenerträge in steuerfreie<br />

Veräußerungsgewinne umwandeln. Die Voraussetzung<br />

hierfür war eine Haltedauer von mindestens zwölf<br />

Monaten. Um weiteren Steuerausfällen vorzubeugen, wurden<br />

für Zertifikate spezielle Fristen festgelegt.<br />

Besondere Fristen für die Besteuerung von Zertifikaten<br />

→ Zertifikate, die nicht als Finanzinnovationen eingestuft<br />

werden und bis einschließlich 14.03.2007 erworben<br />

wurden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist<br />

jederzeit steuerfrei veräußert werden.<br />

→ Anleger, die nach dem 14.03.2007 gekauft haben, aber<br />

vor dem 30.06.2009 verkaufen, erhalten ihre Gewinne<br />

steuerfrei. Voraussetzung ist wieder eine Haltefrist von<br />

mindestens zwölf Monaten.<br />

→ Wer Zertifikate nach dem 14.03.2007 erworben hat und<br />

nach dem 30.06.2009 mit Gewinn veräußert, zahlt auf<br />

realisierte Kursgewinne Abgeltungssteuer.<br />

Besteuerung von Zertifikaten<br />

Erwerb vor dem 30.06.2008:<br />

Alle Anlagen, die bis 29.06.2008 erworben werden, können bis zum 30.06.2009<br />

steuerfrei veräußert werden. Auch hier gilt es, die Spekulationsfrist von zwölf<br />

Monaten zu beachten. Zertifikate, die bis einschließlich 14.03.2007 erworben<br />

wurden, können auch nach dem 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden.<br />

Erwerb nach dem 30.06.2008:<br />

Eine Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Zertifikaten kann nicht<br />

mehr vermieden werden.<br />

Versicherungen:<br />

Die Abgeltungs-<br />

steuer greift<br />

nicht<br />

Versicherungspolicen<br />

sind nicht<br />

von der Abgeltungssteuer<br />

betroffen.<br />

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die<br />

bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden bei Fälligkeit<br />

steuerfrei ausgezahlt. Die Voraussetzungen:<br />

→ Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren<br />

→ Mindesttodesfallschutz von 60%<br />

→ mindestens fünf Jahre Beitragszahlung<br />

Bei Vertragsabschlüssen nach dem 01.01.2005 ist der<br />

Ertrag lediglich <strong>zur</strong> Hälfte steuerpflichtig. Entscheidend<br />

ist dann der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers<br />

– die Abgeltungssteuer kommt nicht zum Tragen.<br />

Diese Regelung gilt für alle Lebensversicherungen und für<br />

private Rentenversicherungen mit einmaliger Kapitalauszahlung.<br />

Die Voraussetzungen:<br />

→ Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren<br />

→ Auszahlung der Versicherungssumme erst ab einem<br />

Alter von 60 Jahren<br />

Vergleich von Fondspolicen mit traditionellen Fondssparplänen<br />

Fondspolicen Fondssparpläne<br />

Abgeltungssteuerpflichtig Nein. Aber die Hälfte Ja, bei Erwerb von Anteilen<br />

der Kapitalerträge muss nach dem 31.12.2008.<br />

mit dem persönlichen 25% Abgeltungssteuer<br />

Steuersatz versteuert auf Kursgewinne und<br />

werden. ordentliche Erträge.<br />

Renditeerwartung Meist geringer als bei Gewöhnlich eine höhere<br />

Fondssparplänen. Renditeerwartung.<br />

Flexibilität Gewöhnlich lange Gewöhnlich<br />

Laufzeit. Verkauf nur zum börsentäglicher<br />

aktuellen Rückkaufswert Verkauf möglich.<br />

unter großen Kapital-<br />

verlusten möglich.<br />

Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen<br />

Versicherungspolicen sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie haben<br />

aber gewöhnlich eine lange Vertragslaufzeit – eine vorzeitige Vertragsauflösung<br />

ist daher oft nur unter erheblichen Kapitaleinbußen möglich.<br />

14 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 15


Tipps <strong>zur</strong><br />

Abgeltungssteuer<br />

Anleger, deren<br />

persönlicher<br />

Steuersatz unter<br />

25% liegt, können<br />

zu viel<br />

gezahlte Steuern<br />

über die Einkommensteuererklärung<strong>zur</strong>ückfordern.<br />

Kapitaleinkünfte erhöhen künftig nicht mehr das steuerpflichtige<br />

Einkommen<br />

Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen,<br />

brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu<br />

werden. Somit erhöhen Kapitaleinkünfte ab dem<br />

01.01.2009 nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen.<br />

Ein Vorteil für Investoren, die hohe Zins- und Dividendeneinnahmen<br />

erzielen. Anleger, deren persönlicher<br />

Steuersatz unter 25% liegt, können in ihrer Einkommensteuererklärung<br />

zu viel gezahlte Steuern <strong>zur</strong>ückfordern.<br />

Verrechnung von Kursverlusten möglich<br />

Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem<br />

01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Aktien: Auch<br />

weiterhin können realisierte Kursverluste nur mit<br />

Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.<br />

Veräußerungsverluste<br />

aus Aktien<br />

Sonstige Verluste aus<br />

Kapitalvermögen<br />

verrechenbar mit<br />

verrechenbar mit<br />

Veräußerungsgewinnen<br />

aus Aktien<br />

sämtlichen Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen<br />

Für die Besteuerung<br />

von Fremdwährungsanlagen<br />

ist künftig<br />

nur der Gewinn<br />

im Euro-Gegenwert<br />

relevant.<br />

Altverluste können in einer Übergangsphase weiter<br />

verrechnet werden<br />

Altverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren<br />

können bis 2013 weiterhin mit anderen Einkünften aus<br />

Kapitalvermögen verrechnet werden. Voraussetzung:<br />

Es handelt sich dabei nach geltendem Recht um negative<br />

Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />

Altverluste aus Kapitalvermögen<br />

verrechenbar mit<br />

sämtlichen Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen<br />

Versteuerung von ausländischen Kapitalerträgen<br />

Der Steuerpflichtige muss ausländische Kapitalerträge,<br />

sofern sie nicht von einem deutschen Kreditinstitut für<br />

ihn verwahrt werden, selbst in der Steuererklärung<br />

angeben.<br />

Fremdwährungsanlagen: Besteuerung der Gewinne im<br />

Euro-Gegenwert<br />

Fremdwährungsanleihen haben gewöhnlich eine höhere<br />

jährliche Rendite als Euro-Anleihen. Abgeltungssteuerpflichtig<br />

ist künftig aber nur der Unterschied zwischen<br />

Anschaffungs- und Verkaufskurs in Euro. Wirft eine<br />

Anlage in ausländischer Währung zwar Zinsen ab, verliert<br />

aber durch Währungsabwertung, so ist nur der<br />

Saldo steuerpflichtig.<br />

16 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 17


Freistellungsauftrag<br />

und NV-Bescheinigungbleiben<br />

gültig.<br />

Sparerfreibetrag/<br />

Sparerpauschbetrag<br />

Werbungskostenpauschale<br />

Steuerbelastung (wenn die<br />

jährlichen Einkünfte pro<br />

Person über 801 Euro liegen)<br />

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung<br />

Für Kapitalerträge gilt weiterhin der Sparerpauschbetrag<br />

in Höhe von 801 Euro pro Person – bei Zusammenveranlagten<br />

beträgt er 1.602 Euro. Dieser ersetzt den Freistellungsauftrag<br />

von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale<br />

in Höhe von 51 Euro. Erträge innerhalb dieses<br />

Rahmens unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Dagegen<br />

erkennt das Finanzamt Werbungskosten – wie Depot- und<br />

Vermögensverwaltungsgebühren – ab dem 01.01.2009<br />

nicht mehr an.<br />

Die NV-Bescheinigung – die so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

– behält weiterhin ihre Gültigkeit:<br />

Sie befreit Anleger komplett von der Abgeltungssteuer.<br />

NV-Bescheinigungen bekommen Anleger, wenn ihr<br />

Wohnsitz in Deutschland liegt und anzunehmen ist, dass<br />

sie nicht <strong>zur</strong> Einkommensteuer veranlagt werden.<br />

Künftige Berechnung von Einkommen aus Kapitalvermögen<br />

Einnahmen aus Zinsen<br />

und Dividenden<br />

(bis 31.12.2008)<br />

750 EUR<br />

51 EUR<br />

→ Zinsabschlagsteuer von 30%<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer) auf Zinsen<br />

→ Kapitalertragsteuer von 20%<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und Körperschaftsteuer) auf<br />

Dividenden als Vorauszahlung auf<br />

die individuelle Einkommensteuerschuld<br />

→ Gegebenenfalls Verrechnung zu<br />

viel bezahlter Steuern über die<br />

Einkommensteuererklärung<br />

Einnahmen aus Zinsen, Dividenden<br />

und Veräußerungsgewinnen<br />

(ab 01.01.2009)<br />

801 EUR<br />

–<br />

→ Abgeltungssteuer von 25%<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer)<br />

→ Gegebenenfalls Verrechnung<br />

zu viel bezahlter Steuern über<br />

die Einkommensteuererklärung,<br />

sofern der persönliche Steuersatz<br />

unter 25% liegt<br />

Quellensteuer im Ausland bleibt bestehen<br />

Die Abgeltungssteuer wird die Quellensteuer im Ausland<br />

nicht ersetzen. Die Quellensteuer wird aber auf die<br />

Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet. Die seit<br />

dem 01.07.2005 in Belgien, Österreich, Luxemburg, der<br />

Schweiz und Liechtenstein erhobene anonyme Quellensteuer<br />

auf Zinsen gilt ebenfalls weiterhin. Derzeit liegt<br />

der Steuersatz bei 15%. Ab Juli 2008 steigt die Steuer auf<br />

20% und ab Juli 2011 auf 35%. Dann ist die deutsche<br />

Abgeltungssteuer günstiger und die Verlagerung von<br />

Zinserträgen in diese Länder lohnt kaum noch.<br />

Private Vorsorge ist Zukunftsvorsorge<br />

Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Und Investmentfonds haben<br />

hierbei einiges zu bieten: Sie geben dem Geld eine Chance, sich zu vermehren.<br />

Bereits mit geringen monatlichen Summen kann so mit der Zeit ein stattliches<br />

Vermögen erwirtschaftet werden. Investmentfonds können so der drohenden<br />

Versorgungslücke im Rentenalter frühzeitig entgegenwirken. Die Versorgungslücke<br />

entsteht aus der Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und dem ersten<br />

Rentenanspruch. Auf diesen Geldbetrag müssen Sie als Rentenempfänger<br />

monatlich verzichten.<br />

18 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 19


Was Sie über die<br />

Abgeltungssteuer<br />

wissen sollten<br />

1 werden, können nach Ablauf der einjährigen Spekulati-<br />

6<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Anlagen in Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008 getätigt<br />

onsfrist ohne zeitliche Begrenzung steuerfrei veräußert<br />

werden. Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen.<br />

Ab 01.01.2009 greift die Abgeltungssteuer mit 25% (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf Zinsen,<br />

Dividenden und Kursgewinne. Die bisher geltende zwölfmonatige<br />

Spekulationsfrist entfällt, ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren<br />

bei Dividenden.<br />

Die Abgeltungssteuer betrifft auch Altersvorsorgelösungen<br />

wie Fondssparpläne, VL-Verträge und Bausparverträge<br />

sowie Gewinne aus Options- oder Termingeschäften und<br />

Hedgefonds.<br />

Thesaurierende Investmentfonds profitieren ab dem<br />

01.01.2009 von einem Steuerstundungseffekt: Die Abgeltungssteuer<br />

der durch den Fonds realisierten und unrealisierten<br />

Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden<br />

Fondsanteile fällig.<br />

Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem<br />

01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Verluste aus Aktien,<br />

die nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar sind.<br />

20 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 21<br />

7<br />

8<br />

9<br />

Für Zertifikate entfällt der Bestandsschutz fast gänzlich.<br />

Alle Papiere, die nach dem 14.03.2007 gekauft wurden,<br />

können nur noch bis 30.06.2009 steuerfrei veräußert<br />

werden.<br />

Freistellungsauftrag in Form des Sparerpauschbetrages<br />

und NV-Bescheinigung haben weiter Gültigkeit. Dagegen<br />

erkennt das Finanzamt ab dem 01.01.2009 Werbungskosten,<br />

wie Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren,<br />

nicht mehr an.<br />

Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, erhält zu<br />

viel entrichtete Abgaben über die persönliche Steuererklärung<br />

<strong>zur</strong>ück.<br />

Nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind Erträge aus<br />

folgenden Anlagemöglichkeiten:<br />

→ Riester- und Rürup-Produkte<br />

→ (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherungen<br />

→ eigen- und fremdgenutzte Immobilien<br />

→ offene Immobilienfonds und geschlossene Fonds


Diese Termine<br />

sollten Sie<br />

beachten:<br />

15.03.2007: Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als<br />

Finanzinnovationen eingestuft werden und die vor diesem<br />

Datum erworben wurden, können nach einjähriger<br />

Haltefrist auf unbegrenzte Zeit steuerfrei veräußert<br />

werden.<br />

31.12.2008: Bei Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008<br />

erworben wurden, fällt bei Ausschüttungen ab 2009<br />

bereits die Abgeltungssteuer an. Dagegen gilt für Kursgewinne<br />

ein Bestandsschutz – sofern die einjährige Spekulationsfrist<br />

eingehalten wurde. Für Zertifikate gelten<br />

gesonderte Fristen.<br />

01.01.2009: Ab jetzt greift die Abgeltungssteuer auf alle<br />

Kapitalerträge.<br />

30.06.2009: Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als<br />

Finanzinnovationen eingestuft werden und die nach dem<br />

14.03.2007 und vor dem 30.06.2008 angeschafft wurden,<br />

können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden.<br />

Voraussetzung: die Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist.<br />

22 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 23

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