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peter.seinet@seinet.ch An die Mitglieder des SUVA-Verwaltungsrates

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<strong>peter</strong>.<strong>seinet@seinet</strong>.<strong>ch</strong><br />

<strong>An</strong> <strong>die</strong> <strong>Mitglieder</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>SUVA</strong>-<strong>Verwaltungsrates</strong><br />

Luzern, 4.12.2008<br />

<strong>An</strong>tennenmast auf dem <strong>An</strong>bau <strong>des</strong> <strong>SUVA</strong>-Hauptgebäu<strong>des</strong> Fluhmatt in Luzern<br />

Ersu<strong>ch</strong>en um Kündigung eines Mietvertrages mit der Swisscom per 31.12.2008<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Unsere Familie ist seit drei Generationen Na<strong>ch</strong>bar der <strong>SUVA</strong> und Eigentümer von zwei Grundstücken oberhalb <strong>des</strong><br />

<strong>SUVA</strong>-Hauptgebäu<strong>des</strong> Fluhmatt Trakt A in Luzern. Da <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> bis am 31.12.2008 <strong>die</strong> Mögli<strong>ch</strong>keit hat, den bestehenden<br />

Mietvertrag mit der Swisscom für den <strong>An</strong>tennenmast auf dem <strong>An</strong>bau <strong>des</strong> <strong>SUVA</strong>-Hauptgebäu<strong>des</strong> Fluhmatt vertragsgemäss<br />

ordentli<strong>ch</strong> und ohne weiteres zu künden, mö<strong>ch</strong>te i<strong>ch</strong> Sie direkt über eine jahrzehntelange na<strong>ch</strong>bars<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Auseinandersetzung zwis<strong>ch</strong>en der <strong>SUVA</strong> und meiner Familie orientieren.<br />

Im Jahr 1964 s<strong>ch</strong>loss <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> mit der PTT (na<strong>ch</strong>folgend Swisscom) einen Mietvertrag ab, wel<strong>ch</strong>er <strong>die</strong> PTT bere<strong>ch</strong>tigte,<br />

im und auf dem Da<strong>ch</strong> <strong>des</strong> <strong>An</strong>baus <strong>des</strong> <strong>SUVA</strong>-Hauptgebäu<strong>des</strong> eine Sendeanlage für den Spre<strong>ch</strong>verkehr mit Fahrzeugen<br />

zu erri<strong>ch</strong>ten und zu betreiben. Die PTT stellte in der Folge einen 12 Meter hohen, s<strong>ch</strong>lanken Tragmast mit zwei<br />

kleinen Stabantennen auf. Der fahnenmastähnli<strong>ch</strong>e Mast störte kaum und so hat meine Familie einem Baugesu<strong>ch</strong> aus<br />

dem Jahre 1981 für den Ausbau der Mastanlage leider keine Bea<strong>ch</strong>tung ges<strong>ch</strong>enkt. Die PTT stellte 1981 einen über 20<br />

Meter hohen, massigen und klotzigen Mast mit vielen <strong>An</strong>tennenanhängseln auf das s<strong>ch</strong>on 17 Meter hohe Gebäude. Der<br />

Mast ist eine S<strong>ch</strong>ande für das Auge und stört ni<strong>ch</strong>t nur <strong>die</strong> <strong>An</strong>wohner sondern au<strong>ch</strong> <strong>die</strong> ortsbildges<strong>ch</strong>ützte Kulisse der<br />

Luzerner Altstadt und den denkmalges<strong>ch</strong>ützten Komplex der <strong>SUVA</strong> Gebäude auf <strong>die</strong> allergröbste Art und Weise.<br />

Im Rahmen der Bereinigung eines Einspra<strong>ch</strong>everfahrens zur Erteilung der Baubewilligung für den Neubau <strong>des</strong> Traktes<br />

C hinter dem Hauptgebäude am Fluhmattrain verspra<strong>ch</strong> <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> im Jahr 1992 meinem inzwis<strong>ch</strong>en verstorbenen<br />

Vater Peter Seinet sen., <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne zu entfernen. Die <strong>SUVA</strong>-Immobilienabteilung formulierte das mit „Vereinbarung“<br />

betitelte Dokument und setzte unter Punkt 5 auf:<br />

„Die <strong>SUVA</strong> wird si<strong>ch</strong> dafür einsetzen, dass <strong>die</strong> PTT-<strong>An</strong>tenne mögli<strong>ch</strong>st bald beseitigt wird. Da <strong>die</strong> entspre<strong>ch</strong>enden S<strong>ch</strong>ritte<br />

aber ni<strong>ch</strong>t alleine von der <strong>SUVA</strong> abhängen und re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> von der <strong>SUVA</strong> ni<strong>ch</strong>t ohne weiteres dur<strong>ch</strong>setzbar sind, können <strong>die</strong>sbezügli<strong>ch</strong><br />

keine verbindli<strong>ch</strong>en terminli<strong>ch</strong>en Zusagen gema<strong>ch</strong>t werden.“<br />

Unsere Familie fand leider erst im Jahr 2005 heraus, dass der Mietvertrag aus dem Jahre 1964 für 14 Jahre abges<strong>ch</strong>lossen<br />

wurde, mit einer Verlängerungsoption von 15 Jahren. Er endete ohne weitere Kündigungsformalität der Vertragsparteien<br />

am 31.12.1993 und <strong>die</strong> PTT hätte an <strong>die</strong>sem Datum dafür besorgt sein müssen, <strong>die</strong> <strong>An</strong>tennen-Installationen<br />

abzubre<strong>ch</strong>en und <strong>die</strong> Da<strong>ch</strong>lücken dur<strong>ch</strong> einen Da<strong>ch</strong>decker einwandfrei zuzudecken. (Zitat aus dem Mietvertrag 1964).<br />

Offenbar ging <strong>die</strong> Vereinbarung aus dem Jahr 1992 mit Peter Seinet sen. vergessen. Die <strong>An</strong>tenne wurde ni<strong>ch</strong>t entfernt<br />

sondern in mehreren S<strong>ch</strong>ritten kontinuierli<strong>ch</strong> mit immer grösseren, mä<strong>ch</strong>tigeren und optis<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> störenderen <strong>An</strong>hängseln<br />

bestückt. Zwis<strong>ch</strong>en 1995 und 2000 erweiterte <strong>die</strong> PTT den <strong>An</strong>tennenmast na<strong>ch</strong>weisli<strong>ch</strong> mit Natel D/GSM<br />

<strong>An</strong>tennen-„Lautspre<strong>ch</strong>er“. Ob <strong>die</strong> Ausbauten na<strong>ch</strong> 1981 und vor allem ob der Ausbau um das Jahr 1995 ohne Baubewilligungsverfahren<br />

und ohne Mietvertrag baure<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> überhaupt zulässig waren, ist umstritten und bes<strong>ch</strong>äftigt <strong>die</strong><br />

städtis<strong>ch</strong>en Baubehörden und mögli<strong>ch</strong>erweise au<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> Geri<strong>ch</strong>te.<br />

Unsere Familie fand leider erst im Jahr 2005 heraus, dass <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> im November 2000 einen weiteren Mietvertrag mit<br />

der Swisscom unters<strong>ch</strong>rieb, wel<strong>ch</strong>er erstmals per 31.12.2010 mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren kündbar ist.<br />

Im Jahr 2002 ma<strong>ch</strong>te i<strong>ch</strong> <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> auf <strong>die</strong> Vereinbarung aus dem Jahr 1992 aufmerksam und erkundigte mi<strong>ch</strong> betreffend<br />

Stand der Beseitigung der <strong>An</strong>tenne. Es folgten Gesprä<strong>ch</strong>e mit <strong>SUVA</strong> Vertretern, wel<strong>ch</strong>e si<strong>ch</strong> ohne konkrete Ergebnisse<br />

in <strong>die</strong> Länge zogen. In einem S<strong>ch</strong>reiben der <strong>SUVA</strong> wurde mir Ende 2004 mitgeteilt, dass <strong>die</strong> Idee der Verlegung<br />

der <strong>An</strong>tenne in <strong>die</strong> Kuppel <strong>des</strong> Haupttraktes unter anderem aus Gründen <strong>des</strong> Denkmals<strong>ch</strong>utzes ni<strong>ch</strong>t in Frage<br />

komme. Die Variante würde aber weiterhin verfolgt.<br />

Im April 2005 legte <strong>die</strong> Swisscom überras<strong>ch</strong>end ein von der Liegens<strong>ch</strong>aftseigentümerin <strong>SUVA</strong> unters<strong>ch</strong>riebenes Baugesu<strong>ch</strong><br />

für den massiven Ausbau der <strong>An</strong>tenne mit groben Apparaturen und Ri<strong>ch</strong>tstrahls<strong>ch</strong>üssel und Erweiterung auf<br />

UMTS auf. Gegen das Bauvorhaben der Swisscom gingen bei der Baudirektion der Stadt Luzern über 400 Einspra<strong>ch</strong>en<br />

mit weit mehr als 500 Unters<strong>ch</strong>riften ein. Das Baubewilligungsverfahren kam ins stocken. Na<strong>ch</strong>dem <strong>die</strong> Swisscom das<br />

Baubewilligungsgesu<strong>ch</strong> sistierte, s<strong>ch</strong>rieb es der Stadtrat im Juni 2007 mangels re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>em Interesse an einem Sa<strong>ch</strong>ents<strong>ch</strong>eid<br />

ab.<br />

Im Frühling 2005 liess uns <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> dur<strong>ch</strong> ihren externen <strong>An</strong>walt ausri<strong>ch</strong>ten, dass <strong>die</strong> Vertreter unserer Familie den<br />

Kontakt zu den <strong>SUVA</strong>-Ents<strong>ch</strong>eidungsträgern zu unterlassen hätten. Die <strong>SUVA</strong> verweigerte den konstruktiven Dialog.<br />

Als Eigentümerin <strong>des</strong> direkt an <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> anstossenden Grundstückes klagte meine Mutter Lenzin Seinet im Sommer<br />

2005 gegen <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> beim Amtsgeri<strong>ch</strong>t Luzern auf Einhaltung der Vereinbarung zur Beseitigung der <strong>An</strong>tenne aus dem<br />

Jahre 1992. Die Klage wurde im Oktober 2008 abgewiesen mit der Begründung, der strittige Passus in der Vereinba-


ung sei als Absi<strong>ch</strong>tserklärung und ni<strong>ch</strong>t als Verpfli<strong>ch</strong>tung zur Beseitigung der <strong>An</strong>tenne zu verstehen. Lenzin Seinet appellierte<br />

vor einigen Tagen ans Obergeri<strong>ch</strong>t.<br />

Fazit:<br />

Die <strong>SUVA</strong>-Verantwortli<strong>ch</strong>en vereinbarten mit Herr Peter Seinet sen. im Jahr 1992, <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne mögli<strong>ch</strong>st bald beseitigen<br />

zu wollen. Sie ma<strong>ch</strong>ten den Abbru<strong>ch</strong>termin von einer vertragli<strong>ch</strong>en Verpfli<strong>ch</strong>tung abhängig. Ende 1993 lief <strong>die</strong> mietvertragli<strong>ch</strong>e<br />

Verpfli<strong>ch</strong>tung mit der PTT aus, ohne dass Herr Seinet davon in Kenntnis gesetzt wurde. Die <strong>SUVA</strong> hielt ihr<br />

Wort, si<strong>ch</strong> dafür einzusetzen, dass <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne beseitigt wird, jahrelang ni<strong>ch</strong>t ein und unternahm ni<strong>ch</strong>ts zur Erfüllung ihres<br />

Verspre<strong>ch</strong>ens. Mit der Unterzei<strong>ch</strong>nung eines weiteren Mietvertrages im Jahr 2000 wurde das gegebene Wort gebro<strong>ch</strong>en.<br />

Na<strong>ch</strong>dem <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> 2002 auf <strong>die</strong> Vereinbarung hingewiesen wurde, folgten drei Jahre Hinhaltetaktik mit abnehmender<br />

Bereits<strong>ch</strong>aft, si<strong>ch</strong> für <strong>die</strong> Vereinbarung zu engagieren. Im April 2005 wurde der Familie Seinet mit dem unerwarteten<br />

Baugesu<strong>ch</strong> für den Ausbau der <strong>An</strong>tenne der Dol<strong>ch</strong> in den Rücken gestossen. Die <strong>SUVA</strong> liess uns wissen, dass<br />

<strong>die</strong> Vereinbarung von 1992 eine simple Absi<strong>ch</strong>tserklärung ohne re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Relevanz sei. Sie fühle si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t verpfli<strong>ch</strong>tet,<br />

<strong>die</strong> Vereinbarung und das Verspre<strong>ch</strong>en, <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne zu entfernen, einzuhalten.<br />

Die unter Privat- und Ges<strong>ch</strong>äftsleuten korrekte und übli<strong>ch</strong>e Interpretation der Vereinbarung lautet: Die <strong>SUVA</strong> kündigt<br />

den Mietvertrag und sobald sie vertragli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t mehr verpfli<strong>ch</strong>tet ist, wird <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne entfernt. Die Reaktionen der<br />

mit der <strong>An</strong>gelegenheit konfrontierten Personen aus unserem Umkreis bestätigen <strong>die</strong>ses unser Moral- und Re<strong>ch</strong>tsempfinden.<br />

Im <strong>SUVA</strong>-Leitbild (aus dem Internet) steht unter dem S<strong>ch</strong>lagwort „fair“:<br />

- Wir (<strong>SUVA</strong>) halten Vereinbarungen ein. Auf uns ist Verlass.<br />

- Wir (<strong>SUVA</strong>) informieren offen und wahrheitsgetreu.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Verwaltungsräte der <strong>SUVA</strong>, tritt <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> im <strong>An</strong>tennenstreitfall ni<strong>ch</strong>t ihr eigenes<br />

Leitbild mit Füssen? Die Familie Seinet bittet Sie, <strong>die</strong> Verantwortli<strong>ch</strong>en zu ermutigen, <strong>die</strong> Vereinbarung um Abbau der<br />

<strong>An</strong>tenne einzuhalten. Wir bitten Sie, <strong>die</strong> Verantwortli<strong>ch</strong>en anzuweisen, den Mietvertrag mit der Swisscom betreffend<br />

<strong>An</strong>tennemast auf dem <strong>An</strong>bau <strong>des</strong> <strong>SUVA</strong> Hauptgebäude bis am 31.12.2008 per 31.12.2010 zu künden und <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne<br />

spätestens per Ende 2010 beseitigen zu lassen. Die Zeit drängt, denn wird der Vertrag ni<strong>ch</strong>t bis Ende <strong>die</strong>ses Jahres<br />

gekündigt, verlängert er si<strong>ch</strong> automatis<strong>ch</strong> um weitere fünf Jahre. Die Auflösung <strong>des</strong> Mietvertrages entsprä<strong>ch</strong>e au<strong>ch</strong><br />

einem Bes<strong>ch</strong>luss der GL der <strong>SUVA</strong> aus dem Jahr 2004, wona<strong>ch</strong> keine neuen <strong>An</strong>träge für Standorte von Mobilfunkantennen<br />

auf <strong>SUVA</strong> Liegens<strong>ch</strong>aften mehr genehmigt werden und <strong>An</strong>tennen auf bestehenden Standorten na<strong>ch</strong> Ablauf <strong>des</strong> Vertrages zu<br />

entfernen sind (Zitat aus einem <strong>An</strong>twortmail vom Sommer 2005 aus der <strong>SUVA</strong> Finanzabteilung auf <strong>die</strong> <strong>An</strong>frage einer<br />

Gesells<strong>ch</strong>aft, eine <strong>An</strong>tenne auf einer <strong>SUVA</strong> Liegens<strong>ch</strong>aft auszubauen zu dürfen).<br />

Die über 20 Meter hohe strittige <strong>An</strong>tenne auf dem <strong>An</strong>bau <strong>des</strong> <strong>SUVA</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> steht exponiert auf dem denkmalges<strong>ch</strong>ützten<br />

<strong>SUVA</strong>-Komplex. Sie stört <strong>die</strong> ortsbildges<strong>ch</strong>ützte Kulisse der Luzerner Altstadt wie kaum ein anderes Objekt<br />

und steht diametral zu allen Kriterien von Lands<strong>ch</strong>afts- und Denkmals<strong>ch</strong>utz.<br />

Die <strong>SUVA</strong> ist ni<strong>ch</strong>t Mobilfunkbetreiber und <strong>die</strong> <strong>An</strong>tenne hat für das Versi<strong>ch</strong>erungsges<strong>ch</strong>äft und <strong>die</strong> Tätigkeiten der SU-<br />

VA keine Bedeutung und keine Wi<strong>ch</strong>tigkeit. Mit der Auflösung <strong>des</strong> Vertrages und der Entfernung der <strong>An</strong>tenne geht <strong>die</strong><br />

<strong>SUVA</strong> zukünftigen Problemen aus dem Wege, da <strong>die</strong> <strong>SUVA</strong> sehr im Rampenli<strong>ch</strong>t der Öffentli<strong>ch</strong>keit steht und zudem <strong>die</strong><br />

mögli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>äden oder S<strong>ch</strong>adenforderungen aufgrund <strong>des</strong> heutigen Wissensstan<strong>des</strong> ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>ätzbar sind (Fortsetzung <strong>des</strong><br />

Zitates aus der <strong>SUVA</strong> Finanzabteilung).<br />

Einem weiteren Ausbauversu<strong>ch</strong> wäre der erbitterte Widerstand der Quartierbewohner und der Widerstand und <strong>die</strong><br />

Empörung einer grossen Zahl von Einwohnern der Stadt Luzern gewiss.<br />

Wir bitten Sie um Prüfung unseres <strong>An</strong>liegens. Der Unterzei<strong>ch</strong>nende steht Ihnen für Auskünfte und Erarbeitung von<br />

gütli<strong>ch</strong>en Lösungen jederzeit zur Verfügung.<br />

Kopie an:<br />

Dominik Galliker, ehemaliger Vorsitzender der GL, Stansstad<br />

Ulri<strong>ch</strong> Fricker, Vorsitzender der GL<br />

Mit freundli<strong>ch</strong>en Grüssen<br />

Peter Seinet<br />

Für si<strong>ch</strong> und <strong>die</strong> Familie Seinet

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