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Merkblatt - Sozialkassen des Maler

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InformatIonen für arbeItgeber<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

zum Verfahren für den Urlaub<br />

und die Zusatzversorgung<br />

im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

gemeinnützige Urlaubskasse<br />

für das maler- und Lackiererhandwerk e. V.<br />

Zusatzversorgungskasse<br />

<strong>des</strong> maler- und Lackiererhandwerks VVag


ImpressUm:<br />

Herausgeber:<br />

Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk e. V.<br />

Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks VVaG<br />

John-F.-Kennedy-Str. 6<br />

65189 Wiesbaden<br />

Telefon: 0611/7630-0<br />

Fax: 0611/7630-298<br />

E-Mail: info@uk-maler.de<br />

Internet: www.uk-maler.de<br />

ausgabe:<br />

Version 6.0 – Februar 2012<br />

© Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk e. V.<br />

Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks VVaG<br />

Unterlagen, die für<br />

die Abwicklung <strong>des</strong><br />

Kassenverfahrens<br />

benötigt werden:<br />

Beitragsmeldung<br />

Erstattungsanforderung<br />

Lohnnachweiskarte<br />

für die gewerblichen<br />

Arbeitnehmer<br />

Beschäftigungsnachweis<br />

für die technischen<br />

und kaufmännischen<br />

Angestellten<br />

uk / zvk<br />

Beitrag Erstattung<br />

Betrieb<br />

Beitrag<br />

Die Bruttolohnsummen-<br />

und Beitragsmeldung<br />

kann uns wie folgt<br />

übermittelt werden:<br />

per Online-Service<br />

per elektronischer<br />

Datenübermittlung<br />

per Post<br />

Die Beitragszahlung<br />

erfolgt durch Überweisung<br />

durch den<br />

Betrieb bzw. per<br />

Banklastschrift<br />

durch die uk.<br />

Erstattungs-<br />

anforderung<br />

Die Erstattungsleistung<br />

kann mit der Zusammenstellung<br />

wie folgt<br />

angefordert werden:<br />

per Online-Service<br />

per elektronischer<br />

Datenübermittlung<br />

per Post<br />

Die Erstattungsleistung<br />

wird durch die uk überwiesen<br />

oder vom Betrieb<br />

durch Banklastschrift<br />

eingezogen.


MALER-LACKIERER-RENTE<br />

Informationen und Beratung<br />

zur attraktiven Altersversorgung<br />

Hotline: 01 80 / 1 51 61 78<br />

www.malerrente.de<br />

Mit der <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente<br />

nehmen Sie Ihre Altersvorsorge<br />

selbst in die Hand!<br />

Mit diesem <strong>Merkblatt</strong> steht Ihnen eine Nachschlagebroschüre zum Ver fahren<br />

der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (uk und zvk) für das <strong>Maler</strong>- und<br />

Lackiererhandwerk zur Verfügung.<br />

Der Aufbau <strong>des</strong> <strong>Merkblatt</strong>es ist dem Verfahrensablauf entsprechend gegliedert.<br />

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im <strong>Merkblatt</strong> zum Verfahren<br />

für den Urlaub und die Zusatzversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

nur die männlichen Formen der Personenbezeichnungen verwendet. Diese<br />

stehen als Synonym sowohl für die weibliche als auch die männliche Variante.<br />

Je<strong>des</strong> relevante Formular ist originalgetreu wiedergegeben und die Handhabung<br />

wird erläutert.<br />

Das Inhaltsverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Themenkreise. Am<br />

Ende ist ein Stichwortverzeichnis angefügt. Dieses wird die Suche nach bestimmten<br />

Erläuterungen zu Verfahrensbegriffen erleichtern.<br />

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich<br />

unmittelbar an die Mitarbeiter der Kassen, die Ihnen gerne behilflich sind.<br />

Ihre<br />

Gemeinnützige Urlaubskasse e. V.<br />

Zusatzversorgungskasse VVaG<br />

für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

Vorwort<br />

5


Inhaltsverzeichnis<br />

1 rechtliche grundlagen <strong>des</strong> kassenverfahrens 8<br />

1.1 Tarifverträge 8<br />

1.2 Geltungsbereiche 8<br />

2 anmeldung bei der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse 9<br />

2.1 Betriebe und Anmeldung 9<br />

2.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 10<br />

2.3 Technische und kaufmännische Angestellte 11<br />

3 bruttolohnsummen- und beitragsmeldung/beitragszahlung 12<br />

3.1 Meldung 12<br />

3.2 Berechnung <strong>des</strong> Beitrages für gewerbliche Arbeitnehmer und technische<br />

und kaufmännische Angestellte 13<br />

3.3 Höhe <strong>des</strong> Beitrags 14<br />

3.4 Steuerliche Behandlung von zvk-Beiträgen 14<br />

3.5 Abgabe von Fehlanzeigen 15<br />

4 Lohnnachweiskarte 16<br />

4.1 Anforderung der Lohnnachweiskarte 16<br />

4.2 Gebrauch der Lohnnachweiskarte 18<br />

4.3 Zeitpunkt der Eintragungen 19<br />

5 beschäftigungsnachweis 21<br />

5.1 Anforderung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises 21<br />

5.2 Eintragungen in den Beschäftigungsnachweis 22<br />

5.3 Zeitpunkt der Eintragungen 23<br />

6 Urlaub 24<br />

6.1 Urlaubsanspruch 24<br />

6.2 Urlaubsdauer 24<br />

6.3 Urlaubsgewährung 25<br />

6.4 Urlaubsentgelt aus Bruttolohn 25<br />

6.5 Urlaubsentgelt-Ausgleich für Fehlzeiten 25<br />

6.6 Zusätzliches Urlaubsgeld 26<br />

6.7 Fälligkeit <strong>des</strong> Anspruchs auf Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld 26<br />

6.8 Urlaubsberechnung 26<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

7 erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld 28<br />

7.1 Erstattungsunterlage/Zusammenstellung 28<br />

8 auszahlung in tariflichen sonderfällen 30<br />

8.1 Entschädigung 31<br />

9 Zahlungsverkehr 33<br />

9.1 Überweisungsverfahren 33<br />

9.2 Lastschriftverfahren 34<br />

10 Verfall- und Verjährungsfristen 35<br />

11 Zusatzversorgung 36<br />

11.1 Beihilfen 36<br />

11.1.1 Versorgungsfall 36<br />

11.1.2 Wartezeiten 36<br />

11.1.3 Wann kann die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft<br />

beantragt werden? 37<br />

11.1.4 Antragstellung 39<br />

11.1.5 Beträge gültig ab 01.01.2006 40<br />

12 ZVk-Zukunft-renten 41<br />

12.1 Altersrente 41<br />

12.2 Erwerbsunfähigskeitsrente 41<br />

12.3 Berechnung <strong>des</strong> Anspruchs 41<br />

12.4 Antragstellung 41<br />

12.5 Besondere Hinweise 41<br />

13 arbeitszeitkonto 42<br />

14 seminare zum Verfahren 43<br />

15 stichwortverzeichnis 44<br />

Die in den texten erscheinenden abkürzungen:<br />

uk = Urlaubskasse zvk = Zusatzversorgungskasse RTV = Rahmentarifvertrag<br />

VTV = Verfahrenstarifvertrag LNK = Lohnnachweiskarte BN = Beschäftigungsnachweis<br />

AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer IG BAU = Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt<br />

techn. = technisch kaufm. = kaufmännisch<br />

6 7


1 Rechtliche Grundlagen <strong>des</strong> Kassenverfahrens<br />

Die Gemeinnützige Urlaubskasse (uk) und die Zusatzversorgungskasse (zvk) für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

sind gemeinsam von den Arbeitgebern (vertreten durch den Bun<strong>des</strong>verband Farbe<br />

Gestaltung Bautenschutz Bun<strong>des</strong>innungsverband <strong>des</strong> deutschen <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks und<br />

seine Lan<strong>des</strong>verbände) und den Arbeitnehmern (vertreten durch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-<br />

Umwelt) getragene Einrichtungen.<br />

Die rechtlichen Grundlagen sind durch Tarifverträge, die von den beiden Tarifvertragsparteien geschlossen<br />

und vom Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden, geregelt.<br />

Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit hat zur Folge, dass die Bestimmungen der Tarifverträge <strong>des</strong><br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks für alle vom Geltungsbereich erfassten Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

rechtsverbindlich sind und zwar unabhängig davon, ob diese ihrer jeweiligen Organisation angehören.<br />

1.1 tarifverträge<br />

Die Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk werden<br />

durch Austausch von Leistungen der Arbeitgeber und der Kassen abgewickelt.<br />

Rechte und Pflichten sind in folgenden Verträgen, in der jeweils gültigen Fassung, festgelegt:<br />

dem rahmentarifvertrag<br />

für die gewerblichen Arbeitnehmer im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />

dem rahmentarifvertrag<br />

für Angestellte im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />

dem tarifvertrag<br />

über eine zusätzliche Altersversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk (TZA <strong>Maler</strong>-Lackierer),<br />

dem tarifvertrag<br />

über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk.<br />

Die Kasse hat die wichtigsten Paragraphen der genannten Tarifverträge in einer Broschüre tarifverträge<br />

<strong>des</strong> maler- und Lackiererhandwerks – auszüge – zusammengefasst. Diese kann bei der uk angefordert<br />

bzw. über die Internetseite www.uk-maler.de abgerufen werden.<br />

1.2 geltungsbereiche<br />

1.2.1 räumlicher geltungsbereich<br />

Das Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland (außer dem Saarland).<br />

1.2.2 betrieblicher geltungsbereich<br />

Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich der Rahmentarifverträge (RTV) für die gewerb lichen<br />

Arbeitnehmer und technischen und kaufmännischen Angestellten im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk fallen.<br />

1.2.3 persönlicher geltungsbereich<br />

Alle gewerblichen Arbeitnehmer und techn./kfm. Angestellten in Betrieben, die unter den betrieblichen<br />

Geltungsbereich fallen und die eine nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung – Sozialgesetzbuch<br />

6. Buch (SGB VI) – versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, ausgenommen Lehrlinge<br />

(Auszubildende), Umschüler und jugendliche Arbeitnehmer.<br />

tarifvertragsparteien<br />

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bun<strong>des</strong>verband Farbe Gestaltung Bautenschutz<br />

Bun<strong>des</strong>innungsverband <strong>des</strong> deutschen<br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />

Alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen, die vom Gel -<br />

tungsbereich der Tarifverträge <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackierer handwerks<br />

erfasst sind, nehmen am Verfahren der uk und zvk teil.<br />

Die Betriebe haben gegenüber der uk und zvk die für die<br />

Durchführung <strong>des</strong> Kassenverfahrens notwendigen Angaben<br />

einzureichen. Das geschieht mittels eines „Stammblattes“.<br />

Dieses Stammblatt kann im Rahmen der Anmeldung <strong>des</strong><br />

Betriebes angefordert werden. Es wird darum gebeten, der<br />

uk und zvk vorab eine Kopie der Gewerbeanmeldung(en) und<br />

soweit vorliegend auch der Handwerks-/Gewerbekarte und<br />

<strong>des</strong> Handelsregisterauszuges zu überlassen. Handelt es sich<br />

bei dem betreffenden Betrieb um eine in Gründung befindliche<br />

Gesellschaft (z. B. GmbH i.G.), ersetzt den noch nicht vorliegenden<br />

Handelsregisterauszug eine Kopie <strong>des</strong> Gesellschaftervertrages.<br />

Dieser Anmeldevorgang kann mit Hilfe der Internet seite der<br />

Kassen (www.uk-maler.de) verkürzt werden. Bitte beachten Sie<br />

dort rechts am Rand <strong>des</strong> Menüs die Schaltfläche „Betriebsanmeldung<br />

bei der Urlaubskasse“ und folgen Sie den dort beschriebenen<br />

Schritten.<br />

GEMEINNÜTZIGE URLAUBSKASSE FÜR<br />

DAS MALER- UND LACKIERERHANDWERK<br />

Selbstverständlich können auch vom<br />

Betrieb beauftragte Dritte, z. B.<br />

Steuer berater, Lohnbüros u. a. die<br />

Verfahrensabwicklung gegenüber<br />

den Kassen übernehmen. Ist das<br />

gewünscht, muss auf jeden Fall eine<br />

Vollmacht vorliegen. Ein entsprechen<strong>des</strong><br />

Formular findet sich auf der<br />

Anmeldung bei der Urlaubsund<br />

Zusatzversorgungskasse<br />

betriebe und anmeldung 2.1<br />

GEMEINNÜTZIGE URLAUBSKASSE FÜR<br />

DAS MALER- UND LACKIERERHANDWERK<br />

Stammblatt zur Betriebserfassung<br />

Bitte machen Sie hier<br />

genaue Angaben über Ihre<br />

Firmenbezeichnung und<br />

die Betriebsanschrift.<br />

Ist Ihr Betrieb durch<br />

Umwandlung oder Betriebsübernahme<br />

aus einem anderen Betrieb<br />

hervorgegangen?<br />

Bitte machen Sie Angaben darüber.<br />

o. g. Internetseite der Kassen unter Urlaubskasse/Download/Vollmacht Verfahrensabwicklung für Dritte.<br />

8 9<br />

FE III 018 Stammblattanlage gewerbl. AN Vers. 2.0 01012006<br />

Ihr Steuerberater, Lohnbüro, etc.<br />

Welche Bauberufsgenossenschaft ist für Ihren<br />

Betrieb zuständig?<br />

Ihre Mitgliedsnummer?<br />

Sind Sie Mitglied einer<br />

Handwerkerinnung?<br />

Seit wann?<br />

Falls zutreffend, bitte Kopie<br />

der Mitgliedsbescheinigung beifügen.<br />

Vom Arbeitsamt vergebene<br />

Betriebsnummer<br />

nein X ja<br />

Anlage I zum Stammblatt zur Betriebserfassung<br />

Beschäftigten oder beschäftigen Sie<br />

technische oder kaufmännische Angestellte?<br />

Ausgenommen sind Jugendliche,<br />

MALER- UND LACKIERERHANDWERKS<br />

Auszubildende und Umschüler.<br />

Ihre Betriebskonto Nr.:<br />

(Bitte bei allen Zuschriften Nimmt der angeben) Betrieb bereits an<br />

einem anderen <strong>Sozialkassen</strong>verfahren teil?<br />

Firmenname und Anschrift:<br />

(z. B. Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> Baugewerbes,<br />

Lohnausgleichskasse <strong>des</strong><br />

Dachdeckerhandwerkes, o.ä.)<br />

Bitte machen Sie hier Angaben über bei Ihnen beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer. Jugendliche, Auszubildende und Umschüler werden hier nicht erfasst.<br />

Name,<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Wohnhaft: Straße, Hausnummer,<br />

PLZ, Ort<br />

Sozialversicherungs-Nr.<br />

Beschäftigt im<br />

Betrieb seit<br />

Das vertragliche vereinbarte<br />

Ausbildungs-/Umschulungs-<br />

Ich (wir) bestätige(n) die Richtigkeit der Angaben<br />

auf dem verhältnis Stammblatt im und allen Anlagen.<br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

endete am:<br />

208 WIESBADEN, 02.01. 2010<br />

Ort, Datum<br />

(1)<br />

Eine<br />

Lohnnachweiskarte<br />

liegt vor<br />

JA/NEIN (2)<br />

456123/7<br />

MÜLL<br />

ER,<br />

10.10.82<br />

HORC<br />

HWEG<br />

9<br />

16101080M082 01.11.11 2006<br />

MUSTERBENJAMIN<br />

STRE<br />

ICH,<br />

MUSTERJOCHEN<br />

WOLF<br />

F,<br />

MUSTERTHORSTEN<br />

SCHO<br />

LL,<br />

MUSTERWERNER<br />

HÖHL<br />

ER,<br />

MUSTERSTEFAN<br />

FRIE<br />

DLIC<br />

H,<br />

MUSTERPHILIPP<br />

14.01.62<br />

17.1 1.54<br />

02.12.80<br />

07.04.81<br />

08.02.88<br />

65345 ELTVILLE<br />

(1)<br />

Bitte nur eintragen, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Beschäftigungsbeginn Sofern der Platz für Ihre Eintragungen nicht ausreicht,<br />

(2)<br />

Wenn „ja“, bitte Jahreszahl der Lohnnachweiskarte eintragen; wenn „nein“, bitte ankreuzen<br />

bitten wir das Blatt entsprechend zu kopieren.<br />

Firmenbezeichnung<br />

2<br />

ZUSATZVERSORGUNGSKASSE DES<br />

MALER- UND LACKIERERHANDWERKS<br />

Ihre Betriebskonto Nr.:<br />

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)<br />

Straße, Hausnummer<br />

MUSTERSTR. 4<br />

Postleitzahl, Ort<br />

651 8 3 Wiesbaden<br />

Telefon-Nr.: Telefax-Nr.:<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Frühere Firmenbezeichnung / Ehemalige Firmierung<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Firmenbezeichnung<br />

Sofern von Ihrem Betrieb auch Tätigkeiten der nebenstehenden Art ausgeführt<br />

werden, bitten wir um entsprechende prozentuale Angaben, gemessen an der<br />

Gesamtarbeitszeit (=100%):<br />

Sofern Sie Korrosionsschutzarbeiten ausführen:<br />

Besteht eine unmittelbare oder mittelbare Mitgliedschaft im Hauptverband der<br />

deutschen Bauindustrie/dem Zentralverband der deutschen Bauwirtschaft?<br />

Beschäftigten oder beschäftigen<br />

Sie gewerbliche Arbeitnehmer<br />

nein<br />

(z.B. Gesellen, Aushilfen etc.)?<br />

Ausgenommen sind Jugendliche, Auszubildende und Umschüler.<br />

ZUSATZVERSORGUNGSKASSE DES<br />

205<br />

X<br />

nein<br />

nein<br />

MUSTERMALER GMBH<br />

06 11/10987654 0611/789101112<br />

mustermaler@freenet.de<br />

STEUERBÜRO L. FOURNES GMBH<br />

Straße, Hausnummer<br />

AM BACH 1<br />

Postleitzahl, Ort<br />

65 1 9 1 WIESBADEN<br />

Telefon-Nr.: Telefax-Nr.:<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

06 11/101102103 06 11/101102104<br />

stbfournest@t-online.de<br />

Bezeichnung der Berufsgenossenschaft<br />

BG-BAU FRANKFURT/M.<br />

Welchen Handwerks/Name der Innung<br />

MALER- UND LACKIERERINNUNG<br />

WIESBADEN – RHEINGAU-TAUNUS<br />

12121234<br />

X<br />

X<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Die Daten werden zur Abwicklung <strong>des</strong> Kassenverfahrens in Dateien<br />

gespeichert und automatisch verarbeitet. Speicherung und Verarbeitung<br />

erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.<br />

Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Mitgliedsnummer<br />

0951234567<br />

Wärmedämmarbeiten:<br />

5 ( % )<br />

Betonoberflächensanierung: / (%)<br />

Putzarbeiten:<br />

/ ( % )<br />

Stuckarbeiten:<br />

2 ( % )<br />

nein ja<br />

Verband<br />

Falls zutreffend, bitte Verband angeben und Nachweis beifügen.<br />

seit wann?<br />

seit wann?<br />

Bezeichnung der anderen Sozialkasse dortige<br />

Betriebskonto-Nr.<br />

456123/7<br />

01.11. 2011<br />

01. 12.2011<br />

BURG<br />

MÜHL<br />

STR.<br />

17<br />

65527 NIEDERNHAUSEN<br />

12140160S011 15.1 1.<br />

11<br />

X<br />

KAIS<br />

ERAL<br />

LEE<br />

24a<br />

65549 LIMBURG<br />

GEMEINNÜTZIGE URLAUBSKASSE FÜR<br />

DAS MALER- 19171152W007 UND LACKIERERHANDWERK 15.11.09<br />

Anlage II zum Stammblatt zur Betriebserfassung<br />

2006<br />

ZUSATZVERSORGUNGSKASSE DES<br />

MALER- UND LACKIERERHANDWERKS<br />

Ihre Betriebskonto Nr.:<br />

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)<br />

FELD<br />

GASS<br />

E 1<br />

Firmenname und 21021278S003 Anschrift: 15.11.09 2006<br />

65207 WIESBADEN Bitte machen Sie hier Angaben über bei Ihnen beschäftigte technische und kaufmännische Angestellte.<br />

Jugendliche, Auszubildende und Umschüler werden hier nicht erfasst.<br />

GOET<br />

HEST<br />

R.<br />

1 12<br />

65193 WIESBADEN<br />

Name,<br />

Geburtsdatum<br />

Vorname 14070479H072 01.12.09<br />

Wohnhaft: Straße, Hausnummer,<br />

PLZ, OrtX<br />

Sozialversicherungs-Nr.<br />

Beschäftigt im<br />

Betrieb seit<br />

Das vertragliche vereinbarte<br />

Ausbildungs-/Umschulungsverhältnis<br />

im<br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

endete am:<br />

NORD<br />

LANG<br />

PFAD<br />

31<br />

65183 WIESBADEN<br />

23080286F712 01.12.09 30.11.09 X<br />

(1)<br />

Ein<br />

Beschäftigungsnachweis<br />

liegt vor<br />

JA/NEIN (2)<br />

456123/7<br />

BUSC<br />

H,<br />

02.03.83<br />

MUSTERREINHILDE<br />

HOLU<br />

NDER<br />

STR.<br />

8c<br />

65197 WIESBADEN<br />

18020381B009 01.12.11 X<br />

SCHA<br />

MARI<br />

,<br />

MUSTERSUSANNE<br />

17.09.61<br />

KIRC<br />

HENB<br />

ERG<br />

4<br />

65366 GEISENHEIM<br />

22170959S016 10.12.11 2007<br />

FE III 019 Stammblattanlage Angestellte Vers. 2.0 01012006<br />

BERG<br />

MANN<br />

,<br />

MUSTERBERND<br />

Bitte machen Sie hier Angaben über die Betriebsführung<br />

Nachname<br />

Nachname<br />

Nachname<br />

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />

abb. 1<br />

Vorname<br />

Vorname<br />

Vorname<br />

29.08.53<br />

WILH<br />

ELMS<br />

TR.<br />

25<br />

65197 WIESBADEN<br />

Geburtsdatum<br />

IMMEL<br />

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />

MUSTERMARIO 09.06.75<br />

KIESELGRUND 2, 65191 WIESBADEN<br />

Geburtsdatum<br />

BERGMANN<br />

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />

MUSTERBERND 29.08.51<br />

WILHELMSTR. 25, 65197 WIESBADEN<br />

Geburtsdatum<br />

Sollten weitere Personen in der Betriebsführung tätig sein, führen Sie diese bitte auf einem Beiblatt auf.<br />

bitte zutreffen<strong>des</strong> ankreuzen<br />

Betriebsinhaber<br />

X pers. haftender Gesellschafter<br />

X Geschäftsführer<br />

mit .......% 80 Geschäftsanteilen<br />

Betriebsinhaber<br />

X pers. haftender Gesellschafter<br />

X Geschäftsführer<br />

mit .......% 20 Geschäftsanteilen<br />

Betriebsinhaber<br />

pers. haftender Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

mit .......% Geschäftsanteilen<br />

11290851B033 01.12.11 2007<br />

(1)<br />

Bitte nur eintragen, wenn innerhalb der letzten<br />

12 Monate vor Beschäftigungsbeginn<br />

(2)<br />

Wenn „ja“, bitte Jahreszahl <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises<br />

eintragen;<br />

wenn „nein“, bitte ankreuzen<br />

Sofern der Platz für Ihre Eintragungen nicht ausreicht,<br />

bitten wir das Blatt entsprechend zu kopieren<br />

206


2<br />

Anmeldung bei der Urlaubs-<br />

und Zusatzversorgungskasse<br />

Das Stammblatt zur Betriebserfassung (Abb. 1) beinhaltet zwei verschiedene Anlagen. In der Anlage I<br />

(zweifach) werden Angaben über die im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeit nehmer nachgefragt.<br />

Die Anlage II ist für Angaben über die im Betrieb beschäftigten technischen und kaufmännischen Angestellten<br />

sowie über die Betriebsleitung bestimmt.<br />

Das ausgefüllte Stammblatt ist mit den Anlagen an die uk und zvk umgehend rechtsverbindlich<br />

unterschrieben zurückzusenden. Auf Basis der zur Verfügung gestellten Angaben werden die für die<br />

Abwicklung <strong>des</strong> Kassenverfahrens notwendigen Unterlagen erstellt und kurzfristig an den Betrieb zurück<br />

gesendet.<br />

Entsprechend der jeweiligen Betriebsstruktur können dies folgende Unterlagen sein:<br />

■■ Lohnnachweiskarte(n)<br />

■■ Beschäftigungsnachweis(e)<br />

■■ Meldeformulare/Lastschriftbeleg(e)<br />

■■ Erstattungsanforderungen<br />

Alle Belege und Formulare werden in diesem <strong>Merkblatt</strong> abgebildet und beschrieben.<br />

Je nach Kenntnis der innerbetrieblichen Verhältnisse fügt die uk dem Stammblatt bei Versand bereits<br />

erste Meldebelege, Lastschriftvordrucke und die Möglichkeit zur Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />

(zur Teilnahme am gegenseitigen Lastschriftverfahren) bei.<br />

2.2 gewerbliche arbeitnehmer<br />

Vom Urlaubskassenverfahren erfasst werden alle arbeitnehmer, die in einem dem räumlichen und<br />

betrieblichen Geltungsbereich unterliegenden Betrieb beschäftigt sind und die eine nach den Vorschriften<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch 6. Buch – SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit<br />

ausüben (z.B. Gesellen, gewerbliche Aushilfen, Kraftfahrer, Reinigungskräfte, Lagerarbeiter etc.).<br />

mithelfende familienangehörige nehmen ebenfalls am Urlaubskassenverfahren teil, soweit sie im<br />

Betrieb eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.<br />

Einzubeziehen sind auch Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen von der Beitragsleistung zur<br />

Sozialversicherung befreit sind (z. B. Rentner, Aushilfskräfte).<br />

Jugendliche arbeitnehmer, Umschüler und auszubildende nehmen nicht teil.<br />

Am 1. Januar eines Jahres nehmen erstmals am Verfahren teil:<br />

a) Ungelernte Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Jahr das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

b) Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Jahr ihr Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis im <strong>Maler</strong>und<br />

Lackiererhandwerk beendet haben und min<strong>des</strong>tens 18 Jahre alt sind.<br />

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist am 1.1.2011 18 Jahre alt. Seine Ausbildung endete in 2010. Er nimmt<br />

ab 1.1.2011 am Verfahren teil.<br />

Diese Arbeitnehmer erhalten einen einmaligen Vortrag von e 153,39. Der Vortrag ist bei Anforderung der<br />

Lohnnachweiskarte zu beantragen und wird von der Kasse eingetragen.<br />

Wird die Ausbildung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk abgebrochen, so erfolgt die Teilnahme am<br />

Verfahren sofort, wenn am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet war. Anspruch auf den Vortrag von<br />

e 153,39 besteht dann nicht.<br />

Wurde eine Umschulung außerhalb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks absolviert, so erfolgt die Teilnahme<br />

am Verfahren sofort mit Beginn <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses. Anspruch auf den Vortrag von e 153,39<br />

besteht in diesem Fall nicht.<br />

geringfügig beschäftigte gewerbliche arbeitnehmer,<br />

» die nach der Lohnsteuerkarte besteuert werden,<br />

» die ohne Lohnsteuerkarte tätig sind und deren Lohn durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird,<br />

technische und kaufmännische angestellte 2.3<br />

alle technischen und kaufmännischen angestellten, die in den vom räumlichen und betrieblichen<br />

Geltungsbereich erfassten Betrieben eine nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, nehmen am Verfahren der Zusatzversorgung teil.<br />

Jugendliche arbeitnehmer, auszubildende und Umschüler nehmen nicht teil.<br />

Zu den am Verfahren teilnehmenden Angestellten gehören:<br />

a) technische und kaufmännische Angestellte im Betrieb, Büro und Verwaltung, Werkmeister und<br />

andere Angestellte,<br />

b) teilzeitbeschäftigte Angestellte (kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung),<br />

c) Angestellte in leitender Stellung (Geschäftsführer, Meister etc.).<br />

Im Verfahren der Zusatzversorgung werden auch Rentenbezieher berücksichtigt. Hierbei ist es unerheblich,<br />

ob die oder der Betreffende schon Beihilfeempfänger der zvk ist.<br />

Ob bei Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften eine versicherungspflichtige Tätigkeit<br />

vorliegt oder nicht, ergibt sich aus den Regelungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Nach diesen<br />

Regelungen üben im Allgemeinen folgende im Betrieb tätige Gesellschafter keine versicherungspflichtige<br />

Tätigkeit aus:<br />

» in einer OHG: alle Gesellschafter,<br />

» in einer GbR: alle Gesellschafter,<br />

» in einer KG: die im Betrieb tätigen Komplementäre,<br />

» in einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt) oder Limited (Ltd.): die im Betrieb tätigen (geschäftsführenden)<br />

Gesellschafter (Ltd. = director), die über Geschäftsanteile von 50 % und mehr oder über<br />

eine Sperrminorität verfügen,<br />

» in einer GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG: die im Betrieb tätigen (geschäftsführenden) Gesellschafter<br />

(Ltd. = director), der Komplementär-GmbH (Beteiligungs-GmbH), die über Geschäftsanteile<br />

von 50 % und mehr oder über eine Sperrminorität verfügen.<br />

Bei (geschäftsführenden) Gesellschaftern einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist im Zweifelsfall<br />

mit der zuständigen Krankenkasse zu klären, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />

besteht.<br />

nehmen am Verfahren teil und sind in die Beitragsabrechnungen einzubeziehen.<br />

10 11<br />

2


3<br />

3<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

3.1 meldung<br />

1<br />

Oktober 2011<br />

Bruttolohnsummen- und<br />

Beitragsmeldung/Beitragszahlung<br />

Die Arbeitgeber erbringen die Mittel für die tariflich festgelegten Leistungen der uk und zvk durch den<br />

Beitrag.<br />

Für die Ermittlung und die Meldung <strong>des</strong> Beitrages stellt die uk für jeden Meldemonat einen Vordruck zur<br />

Verfügung. Die ausgefüllten Meldevordrucke sind an die Kasse zu senden.<br />

Neben der Meldung per Beleg ist auch die monatliche Bruttolohnsummenmeldung auf elektronischem<br />

Wege möglich. Hierzu steht Ihnen der „Online-Service“ der Kasse im Internet zur Verfügung.<br />

Auch per Lohnprogramm erstellte Lohndateien können Sie an uns übermitteln. Hierzu steht Ihnen die<br />

„Elektronische Datenübermittlung“ im Internet zur Verfügung.<br />

15.11.2011<br />

2<br />

1011<br />

123456/7 UEB<br />

4000001800<br />

5 6 7<br />

8 9 19 10 20<br />

001 9 9 2 5 1 0 5 9 G 0 0 0 G-Geis, Musterwilli<br />

2.2 2829<br />

002 9 9 1 0 1 0 6 0 H 0 0 0 G-Hiller, Musterhorst<br />

1.91966<br />

003 9 9 1 2 1 1 6 2 I 0 0 0 G-Isidor, Mustermanfred 3.0 5333<br />

004 9 9 1 3 0 9 6 9 J 0 0 0 G-Joost, Musteralfred<br />

2.29720<br />

005 9 9 1 0 0 3 7 7 K 0 0 0 A-Klein, Musteringe<br />

82289<br />

006 9 9 1 6 0 4 5 0 L 0 0 0 A-Lang, Mustererik 07<br />

2.1 2775<br />

18<br />

17<br />

15. 11. 2011<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

Bei verspätetem Eingang der Beiträge werden Verzugszinsen berechnet.<br />

Im Beitragssatz von 14,45% sind 2% für die Zusatzversorgungskasse enthalten.<br />

abb. 2<br />

1/1<br />

11<br />

9.4 9848<br />

12<br />

2.95064<br />

14,45%<br />

1.37253 13<br />

16<br />

4<br />

14<br />

5901<br />

143154<br />

15<br />

Erläuterung <strong>des</strong> Vordruckes:<br />

1. Meldung für Monat – wird von der Urlaubskasse eingedruckt.<br />

2. Fälligkeitsdatum der Meldung – wird von der Urlaubskasse<br />

eingedruckt.<br />

3. Anschrift <strong>des</strong> Betriebes – wird von der Urlaubs kasse<br />

eingedruckt.<br />

4. Betriebskonto-Nr., Beleg Nr. und Blatt Nr. – werden von<br />

der Urlaubskasse eingedruckt.<br />

5. Nr. – laufende Nummer der aufgelisteten gewerblichen<br />

Arbeitnehmer oder techn./kfm. Angestellten.<br />

6. Sozialversicherungsnummer – wird für die der<br />

Urlaubskasse bekannten Arbeitnehmer/Ange stellten<br />

eingedruckt. Beschäftigt der Betrieb weitere, der uk<br />

unbekannte Arbeitnehmer/Angestellte, können diese<br />

handschriftlich unter Verwendung <strong>des</strong> entsprechenden<br />

Kennzeichens (siehe Nr. 8), hinzugefügt werden.<br />

7. Name, Vorname der Arbeitnehmer – wird für die der<br />

Urlaubskasse bekannten Arbeitnehmer/Angestellten<br />

eingedruckt; zusätzlich steht vor dem Namen ein „A“ für<br />

Angestellte oder ein „G“ für gewerbliche Arbeit nehmer.<br />

8. Kennzeichen<br />

06 = Wechsel ins techn./kfm Angestelltenverhältnis<br />

07 = ausgeschieden<br />

08 = neuer Mitarbeiter gewerblich<br />

09 = neuer Mitarbeiter techn./kfm.<br />

10 = Wechsel ins gewerbliche Arbeitsverhältnis<br />

9. Bruttolohn <strong>des</strong> gewerblichen Arbeitnehmers für den<br />

Meldemonat eintragen.<br />

10. Bruttogehalt der techn./kfm. Angestellten für den Melde<br />

monat eintragen.<br />

11. Summe aller Bruttolöhne der gewerblichen Arbeit nehmer<br />

eintragen.<br />

12. Summe aller Bruttogehälter der techn./kfm. Ange stell ten<br />

eintragen.<br />

13. 14,45 % Beitrag aus der Summe der Bruttolöhne für die<br />

gewerblichen Arbeitnehmer errechnen und eintragen.<br />

14. 2 % Beitrag aus der Summe der Bruttogehälter für die<br />

techn./kfm. Angestellten errechnen und eintragen.<br />

15. Gesamtbeitrag aus den Feldern 13 und 14 errechnen<br />

und eintragen.<br />

16. Fehlanzeige – wenn keine gewerblichen Arbeit nehmer<br />

und Angestellte im Meldemonat beschäftigt wurden, im<br />

Feld Gesamtbeitrag 0,00 eintragen.<br />

17. Datum und Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift<br />

sind hier vom Betrieb einzutragen.<br />

18. Mit dem aufgedruckten Barcode wird die Verarbeitungszeit<br />

wesentlich verkürzt. Deshalb bitten wir, von<br />

der Zusendung von Kopien, die die Verwendung <strong>des</strong><br />

Barco<strong>des</strong> verhindern, abzusehen.<br />

19./20. Ist für alle Arbeitnehmer der Beschäftigungsart kein<br />

Bruttolohn oder Bruttogehalt angefallen, kann in diese<br />

Felder eine „0“ für eine Fehlanzeige gesetzt werden.<br />

Hinweis: Anteile <strong>des</strong> gemeldeten Bruttoarbeitsentgeltes, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen<br />

Rentenversicherung im Sinne <strong>des</strong> § 125 SGB VI für die Beitragsbemessung für die Zusatzversorgung liegen, werden nicht in die<br />

Beitragsbemessung für die Zusatzversorgung eingerechnet.<br />

Wichtig: Wird der Beitrag nicht bis spätestens zum 15. <strong>des</strong> auf die Entstehung <strong>des</strong> Beitragsanspruchs folgenden Monats gezahlt, so<br />

hat der Arbeitgeber auf den rückständigen Beitrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

der Europäischen Zentralbank zu leisten.<br />

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren können Sie bei der uk<br />

telefonisch anfordern, unserer Internet-Seite www.uk-maler.de entnehmen oder per E-Mail unter<br />

service@uk-maler.de anfordern.<br />

Voraussetzungen für die teilnahme am online-service sind lediglich:<br />

» Laufen<strong>des</strong> Beitragskonto bei der uk,<br />

» handelsüblicher PC mit Internetzugang und Telefonanschluss,<br />

» schriftliche Vereinbarung mit der uk / zvk per Antragsformular<br />

(online über die Internetseite oder anzufordern bei der Kasse).<br />

Der online-service bietet Ihnen derzeit folgende möglichkeiten:<br />

» Abgabe der monatlichen Bruttolohnsummenmeldung<br />

» Übersicht der letzten Bruttolohnsummenmeldungen<br />

» Anforderung von Erstattungen<br />

» Übersicht der angeforderten Erstattungen<br />

» Liste der Mitarbeiter mit Anzeige der aktuellen Gewerbezugehörigkeit und Urlaubsanspruch in Tagen<br />

und Prozenten<br />

» E-Mail-Adresse ändern<br />

» PIN ändern<br />

» TAN-Listen verwalten<br />

Die Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung ist spätestens bis zum 15. <strong>des</strong> folgenden Monats bei<br />

der Kasse einzureichen.<br />

In dieser Meldung (Abb. 2), in die bereits der Meldemonat, die Betriebskonto-Nummer sowie die<br />

SV-Nr. und die Arbeitnehmer eingedruckt sind, müssen vom Arbeitgeber die erforderlichen Eintragungen<br />

vorgenommen werden.<br />

besondere Hinweise zum ausfüllen der meldung<br />

Für eine schnelle und genaue Verarbeitung werden die Daten der Meldung durch ein „Beleglesesystem“<br />

maschinell erfasst.<br />

Damit diese art der erfassung reibungslos verläuft, sind einige Voraussetzungen notwendig:<br />

Die nicht benötigten Felder der Meldung müssen ohne Beschriftung bleiben. Zum Ausfüllen bitte keinen<br />

Rotstift verwenden (Kugelschreiber oder Schreibmaschine).<br />

Auch unleserlich geschriebene Zahlen oder Sonderzeichen kann der Belegleser nicht erkennen.<br />

Ebenso sind Meldungen nicht lesbar, wenn sie überklebt oder Schriftstücke angeheftet sind.<br />

berechnung <strong>des</strong> beitrages für gewerbliche arbeitnehmer<br />

und technische und kaufmännische angestellte 3.2<br />

Bruttolohn ist:<br />

» Der in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge<br />

(lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn) bzw. für Teilzeitbeschäftigte (kurzfristige Beschäftigung und<br />

geringfügige Beschäftigung) der pauschal versteuerte Arbeitslohn<br />

» und, sofern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durchgeführt wird, pauschal<br />

versteuerte oder steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (altersvorsorge), soweit sie vom Arbeitnehmer<br />

durch entgeltumwandlung aufgebracht werden (z. B. <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente, andere<br />

Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen).<br />

12 13<br />

3


3<br />

Bruttolohnsummen- und<br />

Beitragsmeldung/Beitragszahlung<br />

Lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn<br />

Zum Bruttolohn zählen neben dem Lohn für Arbeitsstunden:<br />

» Lohnfortzahlung (Krankheit, Feiertage),<br />

» Weihnachtsgeld/Jahressondervergütung,<br />

» Vermögenswirksame Leistungen,<br />

» Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld,<br />

» Zuschläge und Zuschüsse (soweit nicht steuerfrei).<br />

Nicht zum Bruttolohn zählen z. B.:<br />

» der vom Arbeitgeber aufgebrachte Aufstockungsbetrag zur <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente (12 %) bzw. andere<br />

reine Arbeitgeberbeiträge für die betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds,<br />

Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage), sofern es sich nicht um Entgeltumwandlung<br />

handelt,<br />

» pauschalbesteuerte Leistungen in besonderen Fällen (z. B. Gewährung von Mahlzeiten, Bezüge<br />

aufgrund von Betriebsveranstaltungen),<br />

» steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Auslösungen/Verpflegungsmehraufwendungen usw.<br />

3.3 Höhe <strong>des</strong> beitrags<br />

Die Beiträge zur uk und zvk sind der uk arbeitnehmerbezogen zu melden und in einer Summe zu zahlen.<br />

Die Beiträge sind durch den Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung<br />

wie folgt festgelegt:<br />

für gewerbliche arbeitnehmer:<br />

Zeitraum: ab 01.10.2011<br />

Beitrag uk: 12,45 %<br />

Beitrag zvk: 2,0 %<br />

Gesamtbeitrag: 14,45 %<br />

für technische und kaufmännische<br />

angestellte:<br />

Zeitraum: ab 01.01.2005<br />

Beitrag zvk: 2,0 %<br />

Grundlage für die Beitragsberechnung ist die nach Pkt. 3.2 ermittelte Bruttolohnsumme.<br />

3.4 steuerliche behandlung von zvk-beiträgen<br />

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind:<br />

» Es handelt sich um Beiträge <strong>des</strong> Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis <strong>des</strong> Arbeitnehmers.<br />

» Der Arbeitgeber erfasst den zvk-Beitrag von 2 % <strong>des</strong> Bruttolohnes in der Lohnbuchhaltung personenbezogen<br />

und weist diesen in der monatlichen Lohnabrechnung aus.<br />

beiträge <strong>des</strong> arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis zum aufbau einer kapitalgedeckten<br />

betrieblichen altersversorgung sind steuerfrei, soweit sie im kalenderjahr 4 % der beitragsbemessungsgrenze<br />

in der allgemeinen rentenversicherung nicht übersteigen.<br />

Wichtig<br />

kennzeichnung in der Lohnsteuerbescheinigung:<br />

Damit dies erfolgen kann, ist es erforderlich, den zvk-Beitrag im Lohnkonto darzustellen und in der<br />

Lohnabrechnung auszuweisen.<br />

mitteilungspflicht <strong>des</strong> arbeitgebers:<br />

Wurde der Beitrag für die gewerblichen Arbeitnehmer oder der Angestellten nicht steuerfrei gezahlt,<br />

sondern pauschal oder individuell versteuert, so ist dies der Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und<br />

Lackiererhandwerks mitzuteilen (§ 5 Nr. 7 Verfahrenstarifvertrag). Mit dieser Regelung tragen die Tarifvertragsparteien<br />

der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Rechnung.<br />

Hierzu senden Sie uns bitte eine Aufstellung der Arbeitnehmer mit Angabe der Sozialversicherungsnummer,<br />

der versteuerten Beiträge und <strong>des</strong> Zeitraumes, in dem sie angefallen sind (bitte Art der<br />

Versteuerung mit angeben). Dies ist wichtig, weil die zvk den gewerblichen Arbeitnehmern oder<br />

den technischen und kaufmännischen Angestellten bei Rentenbeginn bescheinigen muss, welcher<br />

Rentenanteil durch frühere Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist und welcher Anteil<br />

aufgrund steuerfreier Beitragszahlung voll zu versteuern ist.<br />

Sollten Sie ab dem Jahr 2002 zvk-Beiträge versteuert und uns dies nicht mitgeteilt haben, so bitten wir,<br />

die Meldung nach Jahren getrennt nachzuholen.<br />

Senden Sie uns Ihre Mitteilung bitte schnellstmöglich zu, damit eine spätere Doppelbesteuerung von<br />

Beiträgen und Beihilfen vermieden wird.<br />

Wenn sie beiträge ausschließlich steuerfrei gezahlt haben, entfällt Ihre mitteilung.<br />

abgabe von fehlanzeigen 3.5<br />

Alle Betriebe haben für Monate, für die keine Beiträge anfallen, bis zum 15. <strong>des</strong> folgenden Monats auf<br />

der Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung Fehlanzeige zu erstatten, das heißt, die entsprechenden<br />

Rubriken sind mit „0“ auszufüllen.<br />

Wird die Abgabe von Fehlanzeigen unterlassen, so kommt es zu Melderückständen, die die Kasse<br />

zur Einleitung gerichtlicher Verfahren zwingen. Säumige Arbeitgeber haben mit der Belastung der<br />

Verfahrenskosten auch dann zu rechnen, wenn sich herausstellt, dass Beiträge nicht angefallen waren.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 5 Abs. 3 <strong>des</strong> Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung<br />

im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ist die Kasse berechtigt, Arbeitgeber, die über einen längeren<br />

Zeitraum hinaus weder gewerbliche Arbeitnehmer noch technische und kaufmännische Angestellte<br />

beschäftigten, auf deren antrag von der Abgabe der monatlichen Fehlanzeigen zu befreien, wenn der<br />

Arbeitgeber der Kasse die Ermächtigung erteilt, Auskünfte über Beschäftigungsverhältnisse in seinem<br />

Betrieb bei der zuständigen Krankenkasse einzuholen.<br />

14 15<br />

3


Bestellkarte für Lohnnachweiskarte<br />

(gewerblicher Arbeitnehmer)<br />

Die Lohnnachweiskarte für den Urlaub und die Zusatzversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer besteht<br />

aus den Teilen A, B und C. Sie gehört zu den Arbeitspapieren <strong>des</strong> gewerblichen Arbeitnehmers<br />

und ist eine Urkunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Vorsätzlich falsche Eintragungen oder<br />

Verfälschungen werden strafrechtlich verfolgt.<br />

Firma Betriebskonto-Nr.<br />

Name weiblich männlich schwerbehindert LNK für (Jahreszahl)<br />

S C H M<br />

Vorname<br />

I D T<br />

M U S T E R P A U L<br />

M U S T E R S T R A S S E 1<br />

Straße Ort<br />

Sozialversicherungs-Nummer<br />

Ort, Datum<br />

MUSTER GMBH 123456/7<br />

Geburtsdatum<br />

im Betrieb seit<br />

9 9 1 4 0 1 8 7 S 0 1 1 1 4 0 1 8 7 0 1 0 8 0 7<br />

Wiesbaden, 04.01.2011<br />

Tag Monat Jahr<br />

Tag Monat Jahr<br />

Hier bitte nur Eintragung vornehmen, wenn das Ausbildungsverhältnis/<br />

Umschulungsverhältnis innerhalb der letzten 12 Monate endete.<br />

✗ % 2 0 1 2<br />

PLZ<br />

5 6 8 6 6<br />

M U S T E R S T A D T<br />

Beantragung<br />

<strong>des</strong><br />

einmaligen<br />

Vortrages<br />

ja<br />

nein<br />

Das vertraglich vereinbarte Ausbildungsverhältnis/Umschulungsverhältnis<br />

im <strong>Maler</strong>und<br />

Lackiererhandwerk endete am:<br />

Datum<br />

3 1 0 7 1 1<br />

Tag Monat Jahr<br />

Firmenstempel/Unterschrift<br />

Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die im <strong>Merkblatt</strong> zum Verfahren (uk/zvk) genannten Voraussetzungen für den einmaligen Vortrag vorliegen.<br />

MUSTER GMBH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

4 Lohnnachweiskarte<br />

abb. 3<br />

4.1 anforderung der Lohnnachweiskarte<br />

✗<br />

Die Lohnnachweiskarte dient den gewerblichen Arbeitnehmern<br />

zum Nachweis der Beschäftigung im<br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk und der dabei erworbenen<br />

und gewährten Ansprüche auf Urlaub sowie<br />

zum Nachweis für Wartezeiten der zvk.<br />

Im Falle fehlerhafter Arbeitnehmerdaten ist die gesamte<br />

Lohnnachweiskarte an die uk zurückzusenden.<br />

Korrekturen sind auf Teil A vorzunehmen. Die<br />

Teile B + C der Lohnnachweiskarte unterscheiden<br />

sich auf der Vorderseite nur durch das Feld „Anforderung<br />

der Lohnnachweiskarte für das Folgejahr“ auf<br />

dem Teil C (Abb. 5). Eintragungen auf Teil C müssen<br />

mit Durchschrift auf Teil B erfolgen.<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden gewerblichen Arbeitnehmer bei der uk eine Lohnnachweiskarte<br />

anzufordern, soweit der Arbeitnehmer nicht aus einem früheren Arbeitsverhältnis <strong>des</strong> gleichen Jahres<br />

eine solche Karte vorlegt.<br />

4.1.1 anforderung bei erstmaliger Verfahrensteilnahme<br />

Für gewerbliche Arbeitnehmer, die erstmals am Verfahren der uk und zvk teilnehmen, erfolgt die Anforderung:<br />

» durch die Angaben <strong>des</strong> Arbeitgebers im Stammblatt (Pkt. 2) oder<br />

» formlos schriftlich durch den Arbeitgeber oder<br />

» durch Verwendung der von der Kasse zur Verfügung gestellten Bestellkarte (Abb. 3).<br />

In jedem der genannten Fälle benötigt die Kasse folgende Angaben:<br />

» das Kalenderjahr, für das die Karte benötigt wird,<br />

» die Betriebskonto-Nummer <strong>des</strong> anfordernden Betriebes,<br />

» die folgenden Daten <strong>des</strong> Arbeitnehmers:<br />

104<br />

gewerblicher<br />

Arbeitnehmer<br />

im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit<br />

0 1 0 8 0 7<br />

Tag Monat Jahr<br />

Konfession<br />

röm-kath.<br />

✗ evangelisch<br />

Aus Gründen<br />

sonstige<br />

keine<br />

<strong>des</strong> Datenschutzes die<br />

Bestellkarte bitte im<br />

Briefumschlag einsenden.<br />

FE III 013 Bestellkarte LNK Vers.5.0 01072007<br />

a) Name,<br />

b) Vorname,<br />

c) Geschlecht,<br />

d) Schwerbehinderung (nur angeben, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von min<strong>des</strong>tens<br />

50 % vorliegt),<br />

e) Geburtsdatum,<br />

f) Sozialversicherungsnummer,<br />

g) beschäftigt im Betrieb seit,<br />

h) im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit,<br />

i) das Datum der Beendigung der Ausbildung (nur bei Arbeitnehmern, die im Vorjahr ihre<br />

Ausbildung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk beendet haben). Diese Arbeitnehmer erhalten<br />

einen einmaligen Vortrag von e 153,39. Der Vortrag wird von der Kasse eingetragen.<br />

j) Adresse <strong>des</strong> Hauptwohnsitzes.<br />

Name Vorname<br />

SV-Nummer AN-Nummer Betriebskonto-Nr.<br />

abb. 5<br />

16 17<br />

abb. 4<br />

Geis Musterwilli<br />

99251059G000<br />

Änderung:<br />

LOHNNACHWEISKARTE TEIL A<br />

Der Arbeitgeber wird gebeten die eingedruckten Arbeitnehmerdaten zu prüfen. Sind die Angaben zur Person falsch, nehmen Sie bitte die<br />

Änderungen auf Teil A vor und schicken eine Kopie an die Kasse.<br />

Die Lohnnachweiskarte gehört zu den Arbeitspapieren. Sie ist bei einem Wechsel <strong>des</strong> Arbeitsplatzes dem Arbeitnehmer gegen Quittung auszuhändigen.<br />

Ist der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden, bitte die Lohnnachweiskarte nachsenden. Falls dies nicht möglich ist, muss die Karte<br />

der Urlaubskasse zurückgegeben werden.<br />

Der Urlaubsanspruch (Urlaubstage und Urlaubsprozentsatz) wird von der Kasse berechnet und ist im Kartenteil Bund Ceingedruckt. Dieser<br />

kann sich aufgrund von Nachberechnungen ändern.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

G emeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />

Zusatzversorg ungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />

John-F.-Kennedy-Straße 6 65189 Wiesbaden Tel 06 11/76 30-0 Fax 06 11/76 30-298 www.uk-maler.de<br />

Lohnnachweiskarte Teil Bist dem Arbeitnehmer nach Abschluss auszuhändigen<br />

Arbeitgeber<br />

Unterschrift und Stempel<br />

1<br />

* Kennz.Ausgleichsbeträge: A=Kündigung wegen schlechter Witterung<br />

B=Weiterbildung K=Krankheit W =Wehrübung E=Ehrenamtstätigkeit<br />

Z=Kurzarbeit FE I009 LNKVers. 2.0 01012012<br />

Stempel <strong>des</strong> einsendenden Betriebes<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

Betriebskonto-Nr.<br />

Arbeitsverhältnisse<br />

Bruttolohn<br />

von bis<br />

EUR<br />

2 3<br />

Resturlaubsentgelt<br />

aus dem Vorjahr<br />

Beim Abschluss der<br />

Lohnnachweiskarte bitte die<br />

Spalte 4aund die Spalte 5a<br />

addieren und die Ergebnisse<br />

voneinander abziehen.<br />

bitte unbedingt ankreuzen!<br />

ja nein<br />

Urlaubsentgeltanspruch<br />

aus Bruttolohn<br />

bzw. Ausgleichsbeträge<br />

%<br />

Satz EUR<br />

Urlaubsentgelt<br />

EUR<br />

davon gewährter Urlaub<br />

zusätzliches<br />

Urlaubsgeld<br />

EUR<br />

Summe 5a+5b<br />

=Bruttobetrag<br />

EUR<br />

Die Eintragungen auf Teil C(Rückseite) sind mit Durchschrift auf Teil B vorzunehmen. Bei Beschäftigung <strong>des</strong> Arbeitnehmers über den 31.12. hinaus<br />

ist Teil Cabzuschließen und der Urlaubskasse einzusenden. Zur Anforderung der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> Folgejahres ist das Feld „ja“ anzukreuzen<br />

und die Betriebskontonummer einzutragen.<br />

Die Eintragungen der Beschäftigungsverhältnisse auf Teil Cdürfen nur von Arbeitgebern im<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, die eine Betriebskontonummer<br />

der Urlaubskasse haben, und nur für den eigenen Betrieb vorgenommen werden.<br />

99251059G000<br />

2012<br />

2012<br />

Kennz. Ausgleichsbeträge*<br />

4 4a 4b 5a 5b 6<br />

Summe 4aabzüglich Summe 5a = Resturlaubsentgelt<br />

G emeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />

Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />

John-F.-Kennedy-Straße 6 65189 Wiesbaden Tel 06 11/76 30-0 Fax 06 11/76 30-298 www.uk-maler.de<br />

2013<br />

Name Vorname<br />

Geis Musterwilli<br />

25105912345 123456/7<br />

✗<br />

><br />

wenn ja,<br />

ankreuzen<br />

Schwerbehindert<br />

50% oder mehr<br />

Teil C und Anforderungsblatt für<br />

123456 7<br />

Betriebskonto-Nr.<br />

10 Jahre<br />

2012<br />

25<br />

9,5%<br />

102<br />

Urlaubsprozentsatz:<br />

Urlaubstage:<br />

Gewerbezugehörigkeit zum 01.01.<br />

Urlaubsanspruch für das Jahr<br />

Die errechneten Ansprüche<br />

können sich aufgrund von<br />

Nachberechnungen ändern.<br />

Anforderung der Lohnnachweiskarte<br />

2012<br />

Teil C und Anforderungsblatt für<br />

Geis Musterwilli<br />

Name Vorname<br />

Die Eintragungen auf Teil C(Rückseite) sind mit Durchschrift auf Teil Bvorzunehmen. Bei Beschäftigung <strong>des</strong> Arbeitnehmers über den 31.12. hinaus<br />

ist Teil Cabzuschließen und der Urlaubskasse einzusenden. Zur Anforderung der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> Folgejahres ist das Feld „ja“ anzukreuzen<br />

und die Betriebskontonummer einzutragen.<br />

Die Eintragungen der Beschäftigungsverhältnisse auf Teil Cdürfen nur von Arbeitgebern im<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, die eine Betriebskontonummer<br />

der Urlaubskasse haben, und nur für den eigenen Betrieb vorgenommen werden.<br />

Anforderung der Lohnnachweiskarte<br />

Die errechneten Ansprüche<br />

können sich aufgrund von<br />

Nachberechnungen ändern.<br />

Gewerbezugehörigkeit zum 01.01.<br />

Urlaubsanspruch für das Jahr<br />

Urlaubstage:<br />

2012<br />

123456 7<br />

Betriebskonto-Nr.<br />

10 Jahre<br />

2012<br />

25<br />

9,5%<br />

><br />

Schwerbehindert<br />

50% oder mehr<br />

ja nein<br />

bitte unbedingt ankreuzen!<br />

2013<br />

99251059G000<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

Urlaubsprozentsatz:<br />

wenn ja,<br />

ankreuzen<br />

Stempel <strong>des</strong> einsendenden Betriebes<br />

102<br />

Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />

Zus atzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />

John-F.-Kennedy-Straße 6 65189 Wiesbaden Tel 06 11/76 30-0 Fax 06 11/76 30-298 www.uk-maler.de<br />

✗<br />

4


Musterpinsel GmbH<br />

Bahnhofstraße 22<br />

65198 Wiesbaden<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

4 Lohnnachweiskarte<br />

4.1.2 anforderung der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> folgenden Jahres<br />

Für Arbeitnehmer, die bereits am Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung teilnehmen, erfolgt<br />

die Anforderung durch Ankreuzen <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> „ja“, Angabe der Betriebskonto-Nummer und Firmenstempel<br />

auf der Vorderseite <strong>des</strong> Teil C.<br />

4.2 gebrauch der Lohnnachweiskarte<br />

2012<br />

Eintragungen in die Lohnnachweiskarte dürfen nur von Arbeitgebern im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />

denen durch die Kasse eine Betriebskonto-Nummer zugeteilt wurde und nur für den eigenen Betrieb,<br />

vorgenommen werden.<br />

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis unterlassenen<br />

Eintragungen vorzunehmen. Die Lohnnachweiskarte ist zu diesem Zweck dem früheren Arbeitgeber<br />

vorzulegen.<br />

Im Teil C der Lohnnachweiskarte (Abb. 6) sind, mit Durchschrift auf Teil B, folgende Eintragungen vom<br />

Arbeitgeber vorzunehmen:<br />

spalte 1:<br />

rechtsverbindliche Unterschrift und firmenstempel <strong>des</strong> arbeitgebers<br />

Der Arbeitgeber bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen in der jeweiligen Zeile.<br />

spalte 2:<br />

betriebskonto-nummer und Zeitraum <strong>des</strong> arbeitsverhältnisses<br />

Zusammenhängende Beschäftigungszeiten sind in einer Zeile einzutragen. Es bestand kein Arbeitsverhältnis,<br />

wenn wegen schlechter Witterung (§ 46 RTV) gekündigt wurde. Wenn das Beschäftigungsverhältnis<br />

im gleichen Jahr wieder aufgenommen wurde, dann sind getrennte Eintragungen erforderlich.<br />

spalte 3:<br />

bruttolohn (für Beschäftigungszeitraum)<br />

(siehe Ausführungen unter Pkt. 3.2)<br />

spalte 4:<br />

Urlaubsprozentsatz<br />

(siehe Ausführungen unter Pkt. 6.2)<br />

spalte 4a, Zeile 1:<br />

resturlaubsentgelt aus dem Vorjahr<br />

Das Resturlaubsentgelt aus der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> Vorjahres wird in dieser Spalte in die Karte <strong>des</strong><br />

neuen Jahres übernommen und bei der Berechnung <strong>des</strong> Anspruches entsprechend berücksichtigt.<br />

723245/9<br />

723245/9<br />

971 ,50<br />

01.01. 31.01. 2.019,94 11,4 230,27<br />

123456/7<br />

115,05 K<br />

01.02. 31.12. 23.089,91 11,4 2.632,25<br />

abb. 6<br />

706,88<br />

2.335,52<br />

99251059G000<br />

106,03<br />

350,33<br />

3.949,07 3.042,40 906,67<br />

812,91<br />

2.685,85<br />

Die Einträge, für den gewährten<br />

Urlaub in Zeile 3 setzen sich wie<br />

folgt aus zwei verschiedenen Ur-<br />

lauben (bei spielsweise 15 Urlaubs-<br />

tage im September und 7 Urlaubstage<br />

im November zu je<br />

106,16 e/Tag) zusammen:<br />

1.592,40<br />

743,12<br />

238,86<br />

111,47<br />

1.831,26<br />

854,59<br />

(siehe Urlaubstage, Abb. 10 auf<br />

Seite 27)<br />

spalte 4a, Zeilen 2 – 5:<br />

Urlaubsentgeltanspruch aus bruttolohn bzw. summe der ausgleichsbeträge<br />

Durch Multiplikation <strong>des</strong> Bruttolohnes (Spalte 3) mit dem Prozentsatz (Spalte 4) wird der Urlaubsentgeltanspruch<br />

<strong>des</strong> Arbeitnehmers ermittelt. Auszahlungen von Urlaubsgeld an den Arbeitnehmer<br />

über den Anspruch hinaus sind nicht zulässig und gehen zu Lasten <strong>des</strong> Arbeitgebers.<br />

Der für das Urlaubsjahr gültige Anspruchsprozentsatz wird ab 2012 auf der Lohnnachweiskarte aufgedruckt.<br />

(siehe Abb. 5, Seite 17)<br />

spalte 4b:<br />

kennzeichnung für ausgleichsbeträge<br />

Vermindert sich der Bruttolohn durch eine vorausgegangene unverschuldete Arbeitsunfähigkeit<br />

(z. B. Krank heit), wird für das so verursachte geringere Urlaubsentgelt ein Ausgleich gewährt.<br />

Dies gilt auch für:<br />

» Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung<br />

» Mutterschutzzeiten<br />

» berufliche Weiterbildung<br />

» Wehrübung<br />

» Ehrenamtstätigkeit<br />

» Kurzarbeit<br />

Voraussetzungen, Höhe und Kennzeichnung der jeweiligen Ausgleichsbeträge sind unter Pkt. 6.5 beschrieben.<br />

spalten 5a, 5b und 6:<br />

gewährter Urlaub<br />

Die Eintragungen in diesen Spalten betreffen ausschließlich die Urlaubsgeldauszahlung an den<br />

Arbeitnehmer. Der Bruttobetrag in Spalte 6 der Lohnnachweiskarte setzt sich zusammen aus dem<br />

Urlaubsentgelt (Spalte 5a) zzgl. dem zu zurechnendem 15 %-igen zusätzlichen Urlaubsgeld (Spalte 5b).<br />

Unterbleibt die Eintragung gewährten Urlaubs, so ist bei einem Arbeitsplatzwechsel <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />

für den nachfolgenden Arbeitgeber die erfolgte Urlaubsgewährung nicht zu erkennen. Dieses kann zu<br />

Doppelzahlungen von Urlaubsgeldern führen. Die uk muss den Arbeitgeber, der die Eintragungen unterlassen<br />

hat, für den Schaden haftbar machen.<br />

resturlaubsentgelt<br />

Abschließend wird der Resturlaubsentgeltanspruch durch die Subtraktion der Summen aus den Spalten<br />

4a und 5a ermittelt.<br />

Zeitpunkt der eintragungen 4.3<br />

Der Arbeitgeber hat in den folgenden Fällen Eintragungen in die Lohnnachweiskarte vorzunehmen:<br />

a) Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses<br />

Verlässt der Arbeitnehmer innerhalb <strong>des</strong> Kalenderjahres den Betrieb, um bei einem anderen<br />

Arbeitgeber im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk tätig zu werden, müssen die unter Pkt 4.2 genannten<br />

Eintragungen in die Lohnnachweiskarte vorgenommen werden.<br />

Die Lohnnachweiskarte darf in diesem Fall nicht durch Ermittlung <strong>des</strong> Resturlaubsentgeltes abgeschlossen<br />

werden. Nach erfolgter Eintragung ist die komplette Lohnnachweiskarte dem<br />

Arbeitnehmer zusammen mit den übrigen Arbeitspapieren gegen Quittung auszuhändigen.<br />

b) Bestehen<strong>des</strong> Arbeitsverhältnis über den Jahreswechsel<br />

Der Arbeitgeber hat die Lohnnachweiskarte abzuschließen. Es sind die unter Pkt. 4.2 genannten<br />

Eintragungen vorzunehmen. Der Resturlaubsentgeltanspruch ist zu errechnen, einzutragen und zu<br />

bescheinigen.<br />

Der Original-Teil C (Abb. 5 + 6) ist mit Anforderungsvermerk (Pkt. 4.1.2) unverzüglich an die Kasse<br />

zu senden. Der Teil B der Lohnnachweiskarte verbleibt zunächst beim Arbeitgeber.<br />

Bei Erhalt der neuen Lohnnachweiskarte ist das Resturlaubsentgelt aus dem Teil B <strong>des</strong> Vorjahres zu<br />

übertragen. Der Teil B <strong>des</strong> Vorjahres ist dem Arbeitnehmer gegen Quittung auszuhändigen.<br />

18 19<br />

4


4 Lohnnachweiskarte<br />

c) Ausscheiden <strong>des</strong> Arbeitnehmers aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk infolge einer der nachfolgenden<br />

tarifvertraglich geregelten Sonderfälle:<br />

» Berufswechsel<br />

» Auswanderung<br />

» verstorben<br />

» dauernd erwerbsunfähig oder Rentner<br />

» Wechsel ins Angestelltenverhältnis<br />

Die Voraussetzung, Anwendung und Abwicklung der Sonderfälle ist unter Pkt. 8. auf Seite 30 erläutert.<br />

Der Arbeitnehmer hat in jedem der Fälle a) – c) den Empfang der Lohnnachweiskarte oder <strong>des</strong> Teiles B<br />

zu bescheinigen. Er hat die Eintragungen zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich, spätestens<br />

jedoch innerhalb von 3 Monaten, beim Arbeitgeber geltend zu machen.<br />

Der Beschäftigungsnachweis dient den technischen und kaufmännischen Angestellten zum Nachweis<br />

der Beschäftigung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk und der dabei erfüllten Wartezeiten auf Zusatzversorgung.<br />

Der Beschäftigungsnachweis besteht aus den Teilen A, B und C. Er gehört zu den Arbeitspapieren <strong>des</strong><br />

Angestellten.<br />

Die Teile B und C <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises unterscheiden sich vor allem durch Einfügung <strong>des</strong><br />

Fel<strong>des</strong> zur Anforderung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises <strong>des</strong> folgenden Jahres auf Teil C. Eintragungen<br />

auf Teil C erfolgen mit Durchschrift auf Teil B.<br />

Der auf der Rückseite <strong>des</strong> Teil B befindliche Teil A ist im Falle fehlerhafter Arbeitnehmerdaten für<br />

Korrekturmitteilungen an die uk bestimmt. Der gesamte Beschäftigungsnachweis wird an die uk gesendet.<br />

anforderung <strong>des</strong> beschäftigungsnachweises 5.1<br />

Der Arbeitgeber fordert für jeden Angestellten einen Beschäftigungsnachweis an, soweit der Angestellte<br />

nicht aus einem früheren Arbeitsverhältnis <strong>des</strong> gleichen Jahres einen solchen vorlegt.<br />

Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer werden erst nach Beendigung der Ausbildung und/oder<br />

Vollendung <strong>des</strong> 18. Lebensjahres in das Kassenverfahren einbezogen. Stichtag für die Teilnahme ist<br />

der 1. Januar <strong>des</strong> dem Abschluss der Ausbildung bzw. der Vollendung <strong>des</strong> 18. Lebensjahres folgenden<br />

Jahres.<br />

Anforderung bei erstmaliger Verfahrensteilnahme 5.1.1<br />

Für Angestellte, die erstmals am Verfahren für die Zusatzversorgung teilnehmen, hat der Arbeitgeber<br />

der Kasse folgende zur Ausstellung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises notwendigen Angaben zu machen:<br />

» Das Kalenderjahr, für das die Karte benötigt wird,<br />

» die Betriebskonto-Nummer <strong>des</strong> anfordernden Betriebes,<br />

» die folgenden Daten <strong>des</strong> technischen und kaufmännischen Angestellten:<br />

a) Name<br />

b) Vorname<br />

c) Geschlecht<br />

d) Schwerbehinderung (nur angeben, wenn ein Grad der Behinderung von min<strong>des</strong>tens 50 % vorliegt)<br />

e) Geburtsdatum<br />

f) die Sozialversicherungsnummer<br />

g) im Betrieb seit<br />

h) im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit<br />

i) Adresse <strong>des</strong> Hauptwohnsitzes.<br />

Liegt dem Betrieb eine Bestellkarte (Abb. 7) vor, ist diese zu verwenden. Verfügt der Betrieb über keine<br />

Bestellkarte, kann der Beschäftigungsnachweis form los unter Angabe der o. g. Daten angefordert werden.<br />

Bestellkarte für Beschäftigungsnachweis<br />

(technischer oder kaufmännischer Angestellter)<br />

Firma Betriebskonto-Nr.<br />

Name weiblich männlich schwerbehindert BN für (Jahreszahl)<br />

Mit dem Versand der angeforderten Beschäftigungsnachweise werden für den Fall zukünftiger Anforderungen<br />

Bestellkarten beigefügt.<br />

20 21<br />

abb. 7<br />

K L E I N<br />

Vorname<br />

M U S T<br />

Straße<br />

E R I N G E<br />

M U S T E R S T R A S S E 5<br />

Sozialversicherungs-Nummer<br />

Ort, Datum<br />

MUSTER GMBH 123456/7<br />

Firmenstempel/Unterschrift<br />

Geburtsdatum<br />

Konfession<br />

röm-kath.<br />

evangelisch<br />

sonstige<br />

keine<br />

✗<br />

PLZ<br />

5 6 6 6 3<br />

Ort<br />

% 2 0 1 2<br />

M U S T E R S T A D T<br />

im Betrieb seit<br />

technischer oder<br />

kaufmännischer<br />

Angestellter<br />

105<br />

im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit<br />

9 9 1 0 0 3 7 7 K 0 0 0 1 0 0 3 7 7 0 1 0 2 1 2 0 1 0 1 0 4<br />

Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />

Tag Monat Jahr<br />

Wiesbaden, 04.02.2012<br />

MUSTER GMBH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

✗<br />

Beschäftigungsnachweis 5<br />

Aus Gründen <strong>des</strong><br />

Datenschutzes<br />

die Bestellkarte<br />

bitte im Briefumschlag<br />

einsenden.<br />

FE III 014 Bestellkarte BN Vers.5.0 01072007


5 Beschäftigungsnachweis<br />

5.1.2 anforderung bei bestehender Verfahrensteilnahme<br />

Für Angestellte, die bereits am Verfahren für die Zusatzversorgung teilnehmen, erfolgt die Anforderung<br />

durch Ankreuzen <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> „ja“, Angabe der Betriebskonto-Nummer und Firmenstempel auf der Vorderseite<br />

<strong>des</strong> Teil C (Abb. 8).<br />

abb. 8<br />

KLEIN MUSTERINGE 99100377K000 100377 54321<br />

2012<br />

2013<br />

5.2 eintragungen in den beschäftigungsnachweis<br />

2013<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

X<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

Eintragungen dürfen nur von Arbeitgebern im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, denen durch die Kasse<br />

eine Betriebskonto-Nummer zugeteilt wurde und nur für den eigenen Betrieb vorgenommen werden.<br />

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die bei einem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis unterlassenen<br />

Eintragungen vorzunehmen. Der Beschäftigungsnachweis ist zu diesem Zweck dem früheren<br />

Arbeitgeber vorzulegen.<br />

Arbeitgeber dürfen Eintragungen nur in der Zeile vornehmen, die durch eigenen Firmenstempel und<br />

Unterschrift bestätigt sind.<br />

Im Teil C <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises (Abb. 9) sind folgende Eintragungen vom Arbeitgeber vorzunehmen:<br />

spalte 1:<br />

rechtsverbindliche Unterschrift und firmenstempel <strong>des</strong> arbeitgebers<br />

Der Arbeitgeber bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung in der jeweiligen Zeile.<br />

spalte 2:<br />

betriebskonto-nummer<br />

spalte 3:<br />

Zeitraum <strong>des</strong> beschäftigungsverhältnisses<br />

spalte 4:<br />

bruttolohnsumme<br />

Die erforderlichen Eintragungen (siehe Abb. 9) werden<br />

a) beim Ausscheiden <strong>des</strong> Angestellten aus dem Betrieb oder<br />

b) zum Jahresende (Jahresabschluss)<br />

durch den Arbeitgeber vorgenommen.<br />

Zeitpunkt der eintragungen 5.3<br />

Bei Fortdauer <strong>des</strong> Beschäftigungsverhältnisses über den 31. Dezember hinaus ist der auf Vorder- und<br />

Rückseite ausgefüllte Teil C der zvk zu Beginn <strong>des</strong> neuen Jahres einzusenden.<br />

Der Teil B ist dem Angestellten gegen Quittung auszuhändigen.<br />

Bei Beendigung <strong>des</strong> Beschäftigungsverhältnisses im Laufe <strong>des</strong> Jahres ist der Beschäftigungsnachweis<br />

komplett dem Angestellten gegen Quittung auszuhändigen.<br />

Der Angestellte hat den Empfang zu bescheinigen. Er hat die Eintragungen zu prüfen und Beanstandungen<br />

unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen.<br />

Steht der Angestellte am 31. Dezember eines Jahres nicht in einem Beschäftigungsverhältnis eines<br />

Betriebes <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks, nimmt aber im darauffolgenden Jahr die Arbeit in einem<br />

Betrieb, der unter den Geltungsbereich der Tarifverträge für die Zusatzversorgung fällt, wieder auf, ist<br />

der ausgefüllte Teil C <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises der Kasse durch den neuen Arbeitgeber einzusenden.<br />

Nimmt der Angestellte keine Tätigkeit mehr im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk auf, kann er selbst zur<br />

Vervollständigung seiner Wartezeiten den Teil C an die Kasse einsenden.<br />

Musterpinsel GmbH<br />

765234/1 01.01. 31.01. 1.475,00<br />

123456/7 01. 02. 31. 12. 16.225,00<br />

22 23<br />

abb. 9<br />

Bahnhofstraße 22<br />

65198 Wiesbaden<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

2012<br />

99100377K000<br />

5


6 Urlaub<br />

6.1 Urlaubsanspruch<br />

Ab dem 01.01.2012 richtet sich die Höhe <strong>des</strong> Urlaubsanspruches der vom Verfahren erfassten gewerblichen<br />

Arbeitnehmer nicht mehr nach dem Alter, sondern nach der Dauer der Gewerbezugehörigkeit<br />

(Beschäftigungszeiten in Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks), sowie ggf. nach der Schwerbehinderteneigenschaft,<br />

wenn eine amtlich anerkannte Erwerbsminderung von min<strong>des</strong>tens 50 v. H. im<br />

Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht.<br />

6.2 Urlaubsdauer<br />

Die Staffelung <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs und der Prozentsätze für die Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltes<br />

sieht ab dem 01.01.2012 wie folgt aus:<br />

gewerbezugehörigkeit arbeitstage % vom bruttolohn<br />

von weniger als 12 Jahren 25 9,5 %<br />

ab 12 Jahren 28 10,6 %<br />

ab 22 Jahren<br />

Samstage zählen nicht als Urlaubstage.<br />

30 11,4 %<br />

» Maßgebend für die Berechnung ist die Gewerbezugehörigkeit. Stichtag ist der 01.01. eines Jahres.<br />

» Bemessungsgrundlage für die Gewerbezugehörigkeit sind grundsätzlich die in den Lohnnachweiskarten<br />

erfassten Beschäftigungszeiten.<br />

» Ausbildungszeiten werden nicht berücksichtigt.<br />

» Eine Gewerbezugehörigkeit von einem Jahr gilt dann als erbracht, wenn der Arbeitnehmer in einem<br />

Jahr min<strong>des</strong>tens 6 Monate (180 Kalendertage) im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk tätig war.<br />

» Die Gewerbezugehörigkeit wird von der uk festgestellt und dem Arbeitgeber zusammen mit dem für<br />

den jeweiligen Arbeitnehmer maßgeblichen Jahresurlaub sowie dem Urlaubsentgeltprozentsatz vom<br />

Bruttolohn im Urlaubskassenverfahren mitgeteilt. Dies geschieht mittels Eindruck auf den Lohnnachweiskarten<br />

zu Beginn <strong>des</strong> jeweiligen Urlaubsjahres.<br />

Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 01.01.2012 unter den Tarifvertrag <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />

gefallen sind, wurde eine Übergangsregelung für den Zeitraum 2012 – 2015 geschaffen, um die<br />

Folgen <strong>des</strong> Systemwechsels abzufedern.<br />

Übergangsregelung 2012 – 2015<br />

arbeitstage im Urlaubsjahr<br />

bei erreichen der gewerbezugehörigkeit<br />

am 01.01.2012<br />

2012 2013 2014 2015<br />

- ab 12 Jahren 25 26 26 26<br />

- ab 22 Jahren<br />

am 01.01.2013 oder 01.01.2014<br />

28 29 29 29<br />

- ab 12 Jahren 25 25 26<br />

- ab 22 Jahren<br />

am 01.01.2015<br />

28 28 29<br />

- ab 12 Jahren 25<br />

- ab 22 Jahren 28<br />

Arbeitnehmer, die nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Regelung bereits einen Jahresurlaubs-<br />

anspruch von 28 oder 30 Tagen besitzen, behalten diesen Anspruch bis zum Ablauf <strong>des</strong> Übergangszeit-<br />

raumes (Besitzstand).<br />

Arbeitnehmer, die ab dem 01.01.2012 aufgrund der Gewerbezugehörigkeitsstaffel einen höheren Anspruch<br />

hätten, bekommen im Übergangszeitraum nicht den höheren Anspruch in voller Höhe, sondern nur<br />

einen Tag mehr, z. B. der Anspruch steigt nicht von 25 Tagen auf 28 Tage, sondern nur auf 26 Tage.<br />

Die Dauer <strong>des</strong> jeweiligen Urlaubs ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen.<br />

kennzeichnung<br />

in spalte 4b der<br />

Lohnnachweiskarte<br />

1. Ausgleichsbeträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge<br />

Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlungspflicht (i. d. R. ab<br />

der siebten Krankheitswoche) werden für maximal 26 Wochen<br />

(bei Arbeitsunfall 36 Wochen) je Urlaubsjahr gewährt.<br />

für jede volle Woche e 38,35 K<br />

Dies gilt auch:<br />

2. für Mutterschutzzeiten (nicht Elternzeit), sofern in diesen<br />

Zeiträumen keine lohnsteuerpflichtigen Bezüge anfallen,<br />

für jede volle Woche e 38,35 K<br />

3. für Zeiten der Wehrübung (nicht Grundwehrdienst), sofern<br />

dort kein Urlaub gewährt wurde,<br />

für jede volle Woche e 38,35 W<br />

Urlaubsgewährung 6.3<br />

Anspruch auf Urlaub kann für das Urlaubsjahr erstmals geltend gemacht werden, wenn der Anspruch<br />

auf Urlaubsentgelt und Ausgleichsbeträge min<strong>des</strong>tens den Lohn für die Hälfte <strong>des</strong> Jahresurlaubs deckt.<br />

Grundsätzlich ist dies nach einer 6-monatigen Tätigkeit in Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />

der Fall.<br />

Urlaubsentgelt aus bruttolohn 6.4<br />

Urlaubsentgelt tritt während <strong>des</strong> Urlaubs an die stelle <strong>des</strong> Lohnes. Für die Berechnung <strong>des</strong><br />

Urlaubsentgeltes vom Bruttolohn sind unterschiedliche Prozentsätze festgelegt.<br />

Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Urlaubsanspruch<br />

» von 25 arbeitstagen 9,5 %<br />

» von 26 arbeitstagen 9,9 % (Übergangsregelung 2012 – 2015)<br />

» von 28 arbeitstagen 10,6 %<br />

» von 29 arbeitstagen 11,0 % (Übergangsregelung 2012 – 2015)<br />

» von 30 arbeitstagen 11,4 %<br />

<strong>des</strong> Bruttolohnes aus Tätigkeiten in Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks.<br />

Das Urlaubsentgelt für zusätzlichen Urlaubsanspruch für schwerbehinderte Menschen (bei einem Grad<br />

der Behinderung von min<strong>des</strong>tens 50 %) beträgt<br />

» für 5 arbeitstage 1,9 %<br />

<strong>des</strong> Bruttolohnes.<br />

Aus Urlaubsabgeltungs- oder Entschädigungsbeträgen entsteht kein Urlaubsentgeltanspruch.<br />

Die abgeltungssumme ist im auszahlungsmonat als bruttolohn zu melden. sie ist beitragspflichtig.<br />

Urlaubsentgelt-ausgleich für fehlzeiten 6.5<br />

Vermindert sich der Bruttolohn in den nachstehend beschriebenen Fällen, so wird für das verursachte<br />

geringere Urlaubsentgelt ein Ausgleich gewährt.<br />

Allerdings kann für den festgelegten Urlaubszeitraum höchstens der bis zum Urlaubsantritt erworbene<br />

24 unverbrauchte Urlaubsentgeltanspruch und zusätzliches Urlaubsgeld gewährt werden.<br />

25<br />

6


6 Urlaub<br />

4. für Zeiten der Arbeitsverhinderung wegen schlechter<br />

Witterung im Sinne <strong>des</strong> § 46 RTV in der Zeit vom 15. November<br />

bis 15. März, höchstens bis zur Dauer von sechs<br />

Wochen je Urlaubsjahr,<br />

für jede volle Woche e 38,35 A<br />

5. für Zeiten eines zur beruflichen Weiterbildung unterbrochenen<br />

Arbeitsverhältnisses, höchstens bis zur Dauer von<br />

vier Wochen je Urlaubsjahr,<br />

für jede volle Woche e 38,35 B<br />

Bei Besuch einer Meisterschule gilt das Arbeitsverhältnis<br />

nicht als unterbrochen, sondern als aufgelöst. Deshalb können<br />

keine Ausgleichsbeträge gewährt werden.<br />

6. für Zeiten der Kurzarbeit bis zu 6 Wochen je Urlaubsjahr,<br />

wenn Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet wurde,<br />

für jede volle Woche e 38,35 Z<br />

7. für Lohnausfallzeiten bei Ausübung gesetzlich auferlegter<br />

Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, bei Ausübung der<br />

Pflichten als Mitglied von gesetzlichen Prüfungsausschüssen,<br />

bei Wahrnehmung von Mandatspflichten tarifvertraglicher<br />

Art, nach der Handwerksordnung oder nach dem Berufsbildungsgesetz.<br />

für jeden vollen arbeitstag e 7,67 E<br />

Als volle Woche im Sinne der oben aufgeführten Bestimmungen<br />

gelten fünf zusammenhängende Arbeitstage.<br />

Die Ausgleichsbeträge werden bei Feststellung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltanspruches, spätestens aber bei Abschluss<br />

der Lohnnachweiskarte (Jahresende, Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses) in Spalte 4a der<br />

Lohnnachweiskarte eingetragen. Die entsprechende Kennzeichnung erfolgt in der Spalte 4b.<br />

Ausgleichsbeträge sind Urlaubsentgelt und <strong>des</strong>halb wie Ansprüche aus Bruttolohn zu behandeln.<br />

6.6 Zusätzliches Urlaubsgeld<br />

Zusammen mit dem Urlaubsentgelt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld. Das<br />

zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15 v. H. <strong>des</strong> bei Urlaubsgewährung auszuzahlenden Urlaubsentgeltes.<br />

Es kann nur gleichzeitig mit dem Urlaubsentgelt beansprucht und ausgezahlt werden.<br />

6.7 fälligkeit <strong>des</strong> anspruchs auf Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld<br />

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.<br />

Der Anspruch auf Abgeltung entsteht in den tariflichen Sonderfällen.<br />

Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks ist<br />

die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung der<br />

Freizeit grundsätzlich unzulässig.<br />

6.8 Urlaubsberechnung<br />

Die uk hat ein Berechnungsschema erstellt, welches die Ermittlung <strong>des</strong> Urlaubsanspruches zum Zeitpunkt<br />

<strong>des</strong> Urlaubsantrages vereinfacht.<br />

Bei Einhaltung dieses Schemas kann es nicht zu Überzahlungen kommen, die im Zweifelsfall zu Lasten<br />

<strong>des</strong> auszahlenden Betriebes gehen können.<br />

Beispiel zur Berechnung <strong>des</strong> Vor Urlaubsantritt Urlaubsanspruches als Abschlagszahlung zum in Zeitpunkt Höhe <strong>des</strong> zu erwartenden <strong>des</strong> Urlaubsantritts:<br />

Nettobetrages<br />

URLAUBSANTRAG<br />

01.<br />

09.<br />

201<br />

1<br />

G EI<br />

S<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Datum Unterschrift<br />

Antragsteller<br />

Datum<br />

Genehmigung<br />

Betrieb<br />

26 27<br />

Name:<br />

G EI<br />

S<br />

Zeitraum:<br />

Mein Urlaubsgeld bitte ich wie folgt auszuzahlen:<br />

Bitte ankreuzen<br />

Zeitraum:<br />

X<br />

URLAUBSANTRAG<br />

Vorname:<br />

07.01. 2012 bis: 27.01. 2012<br />

Zusammen mit der monatlichen Abrechnung durch Überweisung<br />

01.<br />

09.<br />

201<br />

1<br />

M U ST<br />

ER<br />

W I L L I<br />

07.01.2012 bis: 27.01. 2012<br />

Genaue Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Urlaubsantrags:<br />

Mein Urlaubsgeld bitte ich wie folgt auszuzahlen:<br />

Vortrag von Urlaubsentgelt-Anspruch (EUR 153,39) bei erstmaliger Teilnahme am<br />

Verfahren nach Vollendung Zusammen <strong>des</strong> 18. Lebensjahres mit der monatlichen und/oder Abrechnung Beendigung durch Überweisung<br />

der<br />

Lehrzeit: Auf Antrag Xerfolgte<br />

die Eintragung in die Lohnnachweiskarte (nur<br />

Bitte ankreuzen<br />

durch die Urlaubskasse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + . . . . , . . EUR<br />

Vor Urlaubsantritt als Abschlagszahlung in Höhe <strong>des</strong> zu erwartenden Nettobetrages<br />

Übertrag von Resturlaubsentgelt-Anspruch <strong>des</strong> Arbeitnehmers aus der Lohnnachweiskarte<br />

<strong>des</strong> Vorjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + . 971 . . . , 50 . . EUR<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch aus vorangegangener Beschäftigung während <strong>des</strong><br />

Urlaubsjahres 01.<br />

09.<br />

in 20anderen<br />

1 1 <strong>Maler</strong>betrieben: Die Eintragung 01.<br />

in 09die<br />

. 2Lohnnach<br />

01<br />

1<br />

weiskarte Datumerfolgte durch Untedie<br />

rschfrüheren<br />

rift<br />

AntraArbeitgeber<br />

gsteller<br />

. . . . . . D.<br />

at.<br />

u.<br />

m.<br />

. . . . . . . G.<br />

en.<br />

e.<br />

hmigu+<br />

ng<br />

. 230<br />

Bet.<br />

rie.<br />

b . , . 27 . EUR<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch in % <strong>des</strong> Bruttolohnes, der bis zum Urlaubsantritt im<br />

Betrieb verdient wurde (entsprechend der Gewerbezugehörigkeit <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />

am 1. Januar <strong>des</strong> Kalenderjahres, RTV):<br />

9,5 % / 10,6 % / 11,4 % von<br />

b<br />

Vortrag<br />

zw.<br />

bei<br />

von<br />

Sch<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch<br />

werbehinderten<br />

(EUR 153,39)<br />

EU<br />

bei<br />

R 12.<br />

erstmaliger<br />

. . 594 . .<br />

Teilnahme<br />

. , 49 . .<br />

am<br />

=<br />

11,4<br />

Verfahren<br />

% / 12,5<br />

nach<br />

% /<br />

Vollendung<br />

13,3% von<br />

<strong>des</strong> 18. Lebensjahres und/oder Beendigung der<br />

+ 1.435 . . . . , 77 . . EUR<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch Lehrzeit: Auf Antrag erfolgte von Ausgleichsbeträgen die Eintragung in wegen die Lohnnachweiskarte Ausfall von Bruttolohn (nur<br />

(RTV) durch die bei Urlaubskasse) Krankheit (K), . Mutterschutzzeiten . . . . . . . . . . . . . (K), . . . Wehrübung . . . . . . . . . (W), . . . Kündigung<br />

. . . . . . . + . . . . , . . EUR<br />

wegen<br />

Übertrag<br />

schlechter<br />

von Resturlaubsentgelt-Anspruch<br />

Witterung (A), Weiterbildung<br />

<strong>des</strong><br />

(B),<br />

Arbeitnehmers<br />

Kurzarbeit (Z).<br />

aus der Lohnnachweiskarte<br />

(K) + (W) <strong>des</strong> + Vorjahres (A) + . . . (B) . . + . . . . (Z) . . . = . . . . . . Wochen . . . . . x. . 38,35 . . . . EUR . . . = .<br />

X<br />

3<br />

+ . 971 115 . . . , 50 05 . . EUR<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch von<br />

aus<br />

Ausgleichsbeträgen<br />

vorangegangener Beschäftigung<br />

wegen Ausfall von<br />

während<br />

Bruttolohn<br />

<strong>des</strong><br />

Urlaubsjahres in anderen <strong>Maler</strong>betrieben: Die Eintragung in die Lohnnach-<br />

(RTV) weiskarte bei Ausübung erfolgte durch von Ehrenämtern die früheren Arbeitgeber (E) = . . . . . Tage . . . . . x. . 7,67 . . . . EUR . . . = . + . 230 . . . , . 27 . EUR<br />

In Urlaubsentgelt-Anspruch vorangegangenen Arbeitsverhältnissen in % <strong>des</strong> Bruttolohnes, bereits der zur bis Auszahlung zum Urlaubsantritt gebrachtes im<br />

Urlaubsentgelt: Betrieb verdient wurde Die Feststellung (entsprechend erfolgte der Gewerbezugehörigkeit durch die früheren Arbeitgeber <strong>des</strong> Arbeitneh- . . . .<br />

mers am 1. Januar <strong>des</strong> Kalenderjahres, RTV):<br />

– . 706 . . . , 88 . . EUR<br />

Im<br />

9,5<br />

Betrieb<br />

% / 10,6<br />

während<br />

% / 11,4<br />

<strong>des</strong><br />

%<br />

Urlaubsjahres<br />

von<br />

bereits zur Auszahlung gebrachtes Urlaubsentgelt<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

bzw.<br />

bei<br />

Schwerbehinderten<br />

EUR<br />

12. . . 594 . . . , 49 . . =<br />

–<br />

+ 1.435 . . . . ,<br />

. . . . , 77 . . EUR<br />

. . EUR<br />

11,4 % / 12,5 % / 13,3% von<br />

= Urlaubsentgelt steht noch zur Verfügung . . . . . .<br />

Das zusätzliche<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch von Ausgleichsbeträgen wegen Ausfall von Bruttolohn<br />

Urlaubsgeld wird<br />

(RTV) bei Krankheit (K), Mutterschutzzeiten (K), Wehrübung (W), Kündigung<br />

erst im Falle einer<br />

wegen schlechter Witterung<br />

:<br />

(A),<br />

Täglicher<br />

Weiterbildung<br />

Arbeitsverdienst<br />

(B), Kurzarbeit<br />

während<br />

(Z).<br />

<strong>des</strong> Urlaubs<br />

Urlaubsgewährung<br />

(K) + (W) + (A) + (B) + (Z) = Wochen x 38,35 EUR =<br />

Xberechnet<br />

und<br />

3<br />

= Urlaubsanspruch in Arbeitstagen . . . . . . . . . .<br />

ausgezahlt!<br />

Urlaubsentgelt-Anspruch von Ausgleichsbeträgen wegen Ausfall von Bruttolohn<br />

Davon sollen gewährt werden Arbeitstage . . . . . . .<br />

(RTV) bei Ausübung von Ehrenämtern (E) =<br />

Tage x 7,67 EUR =<br />

=<br />

:<br />

+<br />

=<br />

+<br />

2.045 . . . . , 7. 1.<br />

EUR<br />

. 106 . . . , 1. 6.<br />

EUR<br />

. 115 . 19 . . , 05 . . EUR<br />

. . Tage<br />

15 . . Tage<br />

. . . . , . . EUR<br />

Genaue Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Urlaubsantrags:<br />

In vorangegangenen Arbeitsverhältnissen bereits zur Auszahlung gebrachtes<br />

Urlaubsentgelt: Die Feststellung erfolgte durch die früheren Arbeitgeber . . . .<br />

Im Betrieb während <strong>des</strong> Urlaubsjahres bereits zur Auszahlung gebrachtes Urlaubsentgelt<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

abb. 10<br />

Davon sollen gewährt werden Arbeitstage . . . . . . .<br />

M U ST<br />

ER<br />

W I L L I<br />

706 88<br />

– . . . . , . . EUR<br />

– . . . . , . . EUR<br />

Fiktives Beispiel:<br />

Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltes = Urlaubsentgelt in EUR: steht noch 15 zur Tage Verfügung x EUR 106,16 . . . . . .<br />

Das zusätzliche<br />

= pro 2.045 . Tag=EUR . . . , 7. 1.<br />

EUR 1.592,40<br />

Der Tagessatz Urlaubsgeld wird während <strong>des</strong> Urlaubs entspricht dem durchschnittlichen Arbeitslohn.<br />

erst im Falle einer<br />

Fiktives Beispiel:<br />

: Täglicher Arbeitsverdienst während <strong>des</strong> Urlaubs : . 106 . . . , 1. 6.<br />

EUR<br />

Urlaubsgewährung<br />

Berechnung berechnet <strong>des</strong> und Urlaubsentgeltes in EUR: 15 Tage x EUR 106,16 pro Tag<br />

= Urlaubsanspruch in Arbeitstagen . . . . . . . . . . = 19 = EUR 1.592,40<br />

. . Tage<br />

Der Tagessatz ausgezahlt! während <strong>des</strong> Urlaubs entspricht dem durchschnittlichen Arbeitslohn.<br />

15<br />

. . Tage<br />

HInWeIs:<br />

bitte beachten sie die Urlaubsentgelt-ansprüche von 9,9 % und 11,0 % <strong>des</strong> bruttolohnes<br />

während Fiktives der Beispiel: übergangszeit (siehe Pkt. 6.4).<br />

Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltes in EUR: 15 Tage x EUR 106,16 pro Tag=EUR 1.592,40<br />

Der Tagessatz während <strong>des</strong> Urlaubs entspricht dem durchschnittlichen Arbeitslohn.<br />

6


FE III 003 ZST Vers. 3.0 01122005<br />

Mit der bei Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung geleisteten Zahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem<br />

Urlaubsgeld entsteht dem Arbeitgeber ein Erstattungsanspruch gegenüber der uk.<br />

Die Erstattungsforderung kann nur auf den von der Kasse zur Verfügung gestellten Erstattungsunterlagen<br />

oder auf elektronischem Wege (siehe Seite 12, Pkt. 3.1) geltend gemacht werden. Die Unterlagen sind<br />

in allen Teilen ordnungsgemäß auszufüllen und vom Arbeitgeber zu unterzeichnen.<br />

Anspruch auf Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld hat der Arbeitgeber nur,<br />

wenn sein Beitragskonto bei der uk zum Zeitpunkt der Geltendmachung <strong>des</strong> Anspruches ausgeglichen ist.<br />

Die uk erstattet dem Arbeitgeber unverzüglich die an den gewerblichen Arbeitnehmer ausgezahlten<br />

Bruttobeträge an Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld in Höhe von 15 %.<br />

7.1 erstattungsunterlage / Zusammenstellung<br />

ZUSAMMENSTELLUNG zur Erstattung<br />

von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld<br />

1<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

Dieses Formular ausschließlich für Urlaubsansprüche verwenden,<br />

die ab dem 01.03.2004 erworben wurden.<br />

3<br />

Nr. Sozialversicherungsnummer 4 Name, Vorname 5<br />

001 9 9 2 5 1 0 5 9 G 0 0 0 Geis, Musterwilli<br />

002 9 9 1 0 1 0 6 0 H 0 0 0 Hiller, Musterhorst<br />

003 9 9 1 2 1 1 6 2 I 0 0 0 Isidor, Mustermanfred<br />

004 9 9 1 3 0 9 6 9 J 0 0 0 Joost, Musteralfred<br />

12<br />

109<br />

7 Erstattung von Urlaubsentgelt<br />

und zusätzlichem Urlaubsgeld<br />

Die Zusammenstellung (Abb. 11) dient der Auflistung verschiedener Einzelauszahlungen an Arbeitnehmer.<br />

Die Betriebskonto-Nummer sowie Name und Anschrift <strong>des</strong> Betriebes und die Nummer der Zusammenstellung<br />

sind bereits von der uk eingedruckt.<br />

Die Formulare sind nicht übertragbar.<br />

Erstattungsforderungen für neu eingestellte Arbeitnehmer<br />

Wenn die Lohnnachweiskarte vorliegt:<br />

Bitte den Arbeitnehmer in der Zusammenstellung eintragen.<br />

Wenn die Lohnnachweiskarte nicht vorliegt:<br />

Bitte zuerst die Lohnnachweiskarte anfordern.<br />

BITTE DIE HINWEISE AUF DER RÜCKSEITE BEACHTEN.<br />

Betriebskonto-Nr.: 123456/7 UEB<br />

2<br />

Beleg Nr.: 3006850400<br />

Blatt Nr.: 1/1<br />

6 7 8<br />

Urlaubsjahr UrlaubsKenn- (Auszahljahr) tagezeichen 20 11<br />

20 11<br />

20 11 10<br />

Datum:<br />

11<br />

Summe<br />

15<br />

5<br />

10<br />

26. 09. 2011<br />

Bruttobetrag<br />

9<br />

Euro/Cent<br />

1.83 1,26 ,<br />

471,50 ,<br />

,<br />

1.08 1,00 ,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

3.3 83,7 , 6<br />

Muster GmbH<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die<br />

angeforderten Beträge den tariflichen<br />

Bestimmungen entsprechend an die<br />

Arbeitnehmer ausgezahlt wurden.<br />

Erläuterung <strong>des</strong> Vordruckes:<br />

1. Anschrift <strong>des</strong> Betriebes – wird von der uk eingedruckt.<br />

2. Betriebskonto-Nr., Beleg-Nr. und Blatt Nr. – werden von der uk eingedruckt.<br />

3. Nr. – laufende Nummer der aufgelisteten Arbeitnehmer.<br />

4. Im Falle einer Urlaubsabgeltung im Sonderfall hat der Betrieb die<br />

Möglichkeit, unter Verwendung eines entsprechenden Kennzeichens<br />

(siehe 8.), nicht vorhandene Arbeitnehmer handschriftlich<br />

hinzuzufügen.<br />

5. Name und Vorname der Arbeitnehmer – wird für die der Urlaubskasse<br />

bekannten Arbeitnehmer eingedruckt.<br />

6. Urlaubsjahr i.d.R. Auszahljahr – das Jahr der Lohnnachweiskarte, in<br />

der die Auszahlung eingetragen wurde. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen<br />

im Sonderfall. Jahreszahl bitte ausschreiben.<br />

7. Urlaubstage – Anzahl der gewährten Urlaubstage eintragen. Bei Abgeltung<br />

im Sonderfall entfällt diese Angabe.<br />

8. Kennzeichen:<br />

Bei Urlaubsabgeltung im Sonderfall:<br />

01 = Studium/Schulbesuch<br />

02 = Berufswechsel<br />

03 = Auswanderung<br />

04 = verstorben<br />

05 = dauernd erwerbsunfähig oder Rentner<br />

06 = Wechsel ins Angestelltenverhältnis<br />

9. Bruttobetrag – Summe <strong>des</strong> ausgezahlten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong><br />

zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> eintragen.<br />

10. Summe der angeforderten Beträge. Pro Blatt eine Summe.<br />

11. Datum und Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift sind hier<br />

einzutragen.<br />

12. Mit dem aufgedruckten Barcode wird die Verarbeitungszeit wesentlich<br />

verkürzt. Deshalb bitten wir, von der Zusendung von Kopien, die<br />

die Verwendung <strong>des</strong> Barco<strong>des</strong> verhindern, abzusehen.<br />

abb. 11<br />

Die Zusammenstellung muss mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift versehen werden. Durch<br />

die Unterschrift bestätigt der Arbeitgeber, dass<br />

1. die tariflichen Voraussetzungen für die Gewährung <strong>des</strong> Urlaubs und für den Anspruch <strong>des</strong><br />

Arbeitgebers auf Erstattung <strong>des</strong> abgerechneten Urlaubsentgelts und zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong><br />

erfüllt sind.<br />

2. er die in die Zusammenstellung eingetragenen Bruttobeträge (Urlaubsentgelt und zusätzliches<br />

Urlaubsgeld) unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Bestimmungen abgerechnet und an die<br />

Arbeitnehmer ausgezahlt hat.<br />

Die Zusammenstellung kann aus mehreren Blättern bestehen. Es sind sämtliche Blätter einzusenden.<br />

Bei Arbeitnehmern, für die keine Erstattung angefordert wird, bleiben die Felder frei.<br />

28 29<br />

7


8 Auszahlung in tariflichen Sonderfällen<br />

Grundsätzlich ist die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld nur bei gleichzeitiger<br />

Gewährung von Freizeit zulässig. Abweichend davon hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber<br />

bei Eintritt eines Sonderfalles, wie unten beschrieben, ebenfalls den Anspruch auf Auszahlung.<br />

Die Anforderung dieser Gelder erfolgt mit einer Zusammenstellung. Auf dieser ist der Grund <strong>des</strong> Ausscheidens<br />

mit einem Kennzeichen anzugeben. Die Erläuterung der einzelnen Kennzeichen finden Sie auf<br />

der Rückseite der Zusammenstellung und nachfolgend aufgeführt.<br />

Musterpinsel GmbH<br />

Bahnhofstraße 22<br />

65198 Wiesbaden<br />

Muster GmbH<br />

abb. 12<br />

Wilhelmstraße 25<br />

65197 Wiesbaden<br />

2012<br />

723245/9<br />

723245/9<br />

627,05<br />

01.01. 31.01. 2.067,17 11,4 235,66<br />

123456/7<br />

01.02. 31.07.<br />

123456/7<br />

11.914,94 11,4 1.358,30<br />

30.11. 2012<br />

123456/7<br />

Urlaubsabgeltung<br />

1.529,11<br />

Beispiel: Eintragung der Urlaubsabgeltung in die Lohnnachweiskarte<br />

403,93<br />

487,42<br />

1.329,66<br />

99100359K000<br />

60,59<br />

73,1 1<br />

199,45<br />

2.221,01 2.221,01 0,00<br />

464,52<br />

560,53<br />

1.529,11<br />

Liste der sonderfälle und der dazugehörigen kennzeichen<br />

01 studium/schulbesuch<br />

Wird das Arbeitsverhältnis durch die Aufnahme eines Studiums/Schulbesuches z. B. Meisterschule<br />

beendet, zahlt der Arbeitgeber den Abgeltungsbetrag mit der letzten Lohnzahlung aus.<br />

Nachweis: Bescheinigung der Schule.<br />

02 berufswechsel<br />

a) Der Anspruch auf Abgeltung bei Berufswechsel entsteht, wenn der Arbeitnehmer länger als 3<br />

Monate außerhalb <strong>des</strong> betrieblichen Geltungsbereiches <strong>des</strong> Tarifvertrages tätig gewesen ist.<br />

b) Nimmt ein Arbeitnehmer eine selbständige Tätigkeit im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk auf, wird<br />

der Sonderfall ebenfalls mit dem Kennzeichen „02“ in der Zusammenstellung der Kasse bekannt<br />

gegeben und in der Erstattungsunterlage/Zusammenstellung das restliche Urlaubsentgelt und<br />

das zusätzliche Urlaubsgeld ausgezahlt.<br />

Nachweis: zu a) Bescheinigung <strong>des</strong> neuen Arbeitgebers<br />

zu b) Kopie der Gewerbeanmeldung<br />

03 auswanderung / Umzug innerhalb der eU<br />

Nachweis: Amtliche Bescheinigung, dass die Ausreisepapiere ausgestellt sind, sofern das Land der<br />

Auswanderung außerhalb der EU liegt. Erfolgt ein Umzug innerhalb der EU-Länder, ist<br />

die Abmeldung <strong>des</strong> Einwohnermeldeamtes vorzulegen.<br />

04 verstorben<br />

Die Auszahlung <strong>des</strong> unverbrauchten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong> zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> erfolgt im<br />

To<strong>des</strong>fall <strong>des</strong> Arbeitnehmers an seine Erben oder denjenigen, der nachweislich für die Bestattungskosten<br />

aufgekommen ist.<br />

Nachweis: Sterbeurkunde und falls notwendig, die quittierte Rechnung über die Bestattungskosten,<br />

gegebenenfalls Erbschein.<br />

05 dauernd erwerbsunfähig oder rentner<br />

Nachweis: Rentenbescheid.<br />

06 Wechsel ins angestelltenverhältnis<br />

Mit dem Übergang in ein Angestelltenverhältnis in einem Betrieb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />

wird das unverbrauchte Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld zur Auszahlung fällig.<br />

Nachweis: Bescheinigung <strong>des</strong> Betriebes.<br />

Verbleibt der Mitarbeiter als Angestellter im gleichen Betrieb, so kann die Abgeltung zum Antritt<br />

seines nächsten Urlaubes erfolgen.<br />

abwicklung bei eintritt eines sonderfalles:<br />

» Der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer zuletzt in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat, ist zur<br />

Abgeltung verpflichtet. Dies gilt jedoch nur bis zum Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres, das auf das Jahr der<br />

Entstehung der Ansprüche folgt.<br />

Beispiel: Der Arbeitnehmer scheidet im Jahr 2012 aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk aus; der<br />

Arbeitgeber ist bis zum 31.12. <strong>des</strong> darauffolgenden Jahres zur Abgeltung verpflichtet.<br />

» Im Teil C ist mit Durchschrift auf Teil B die letzte Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem<br />

Urlaubsgeld einzutragen.<br />

» Der zur Auszahlung verpflichtete Arbeitgeber muss der uk den ausgefüllten Teil C, die Zusammenstellung<br />

und den Nachweis über den jeweiligen Sonderfall einsenden. Ist der Teil C bereits der Kasse<br />

eingesandt worden, dann sind die Eintragungen auf dem Teil B vorzunehmen und in Fotokopie der<br />

Zusammenstellung beizufügen.<br />

» Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld sind lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn. Für die Abgeltung<br />

im Sonderfall müssen ebenfalls die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur<br />

Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse vom Arbeitgeber abgeführt werden.<br />

Arbeitslosigkeit zählt nicht zu den festgelegten Sonderfällen. Die in diesem Fall noch bestehenden<br />

Resturlaubsentgeltansprüche dürfen <strong>des</strong>halb nicht vom Arbeitgeber abgegolten werden (Abgeltung<br />

siehe Pkt. 8.1 „Entschädigung“). In diesem Zusammenhang wird auf § 143 Abs. 3 Satz 2 <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches<br />

(SGB Drittes Buch III) verwiesen.<br />

entschädigung 8.1<br />

Binnen eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer von der uk eine Entschädigung für verfallene<br />

Urlaubsansprüche in Höhe <strong>des</strong> vom Arbeitgeber nicht ausgezahlten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong><br />

zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> verlangen.<br />

Entschädigt wird auch im Falle langandauernder Arbeitslosigkeit. Dauert die Arbeits losigkeit über ein geschlossenes<br />

volles Urlaubsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) an, so verfällt der Anspruch auf Auszahlung<br />

<strong>des</strong> Resturlaubsentgeltes und <strong>des</strong> zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> gegenüber dem letzten Arbeitgeber.<br />

Der Anspruch auf Auszahlung einer Entschädigung kann bis zum Ende <strong>des</strong> folgenden Jahres bei der<br />

uk geltend gemacht werden. Mit dem Antrag auf Auszahlung der Entschädigung sind der uk folgende<br />

Unterlagen einzureichen:<br />

» Bescheinigungen über die Tätigkeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit seit dem Ausscheiden aus dem<br />

letzten <strong>Maler</strong>betrieb bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,<br />

» der Teil B der letzten Lohnnachweiskarte im Original,<br />

» der Teil C der letzten Lohnnachweiskarte im Original.<br />

Ferner werden folgende Angaben benötigt:<br />

» Anschrift <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />

» Bankverbindung<br />

» zuständiges Finanzamt <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />

» Konfession<br />

» Lohnsteuerklasse<br />

» Kinderfreibetrag<br />

» Steuer-ID<br />

30 31<br />

8


8 Auszahlung in tariflichen Sonderfällen<br />

Den Vordruck zur Geltendmachung von Entschädigungszahlungen können Sie sich von unserer Internet-Seite<br />

www.uk-maler.de herunterladen.<br />

Von Entschädigungszahlungen für verfallene Urlaubsentgeltansprüche, die die uk an Arbeitnehmer direkt<br />

auszahlt, sind gemäß gesetzlicher Bestimmungen (§ 39c Abs. 6 EstG n.F.) von der Kasse Abzüge<br />

einzubehalten.<br />

Von den Bruttobeträgen werden pauschal 20 % Lohnsteuer und – bei Kenntnis einer Konfessionszugehörigkeit<br />

(rk oder ev) – 9 % Kirchensteuer (v.d. Lohnsteuer) sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag (v. d.<br />

Lohnsteuer) abgezogen und von der uk an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält von der<br />

uk eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.<br />

Entschädigungszahlungen, die von der uk direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, unterliegen<br />

nicht der Sozialversicherungspflicht.<br />

Der Zahlungsverkehr zwischen den Betrieben und der uk und zvk für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

besteht aus den Zahlungsströmen „Beitrag“ und „Erstattung“ (siehe Schaubild).<br />

Für Beitragszahlung und Erstattungsleistung sind zwei Wege vorgesehen:<br />

überweisungsverfahren 9.1<br />

Beim Überweisungsverfahren werden sowohl die Beiträge der Arbeitgeber als auch die Urlaubsgelderstattungen<br />

der uk auf dem Wege der Überweisung gezahlt.<br />

Beitrag 9.1.1<br />

Für die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung, sollte sie per Beleg erfolgen, stellt die uk<br />

den Betrieben zusammen mit dem Meldeformular einen Überweisungsträger (Abb. 13) zur Verfügung.<br />

Alle notwendigen Daten sind von der uk bereits eingedruckt. Lediglich der Betrag ist zu ergänzen.<br />

Sollte die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung elektronisch erfolgen, entfällt die<br />

Zusendung von Überweisungsträgern. Es genügt die Angabe der 7-stelligen Betriebskontonummer und<br />

die Angabe <strong>des</strong> Meldemonats und <strong>des</strong> Jahres (MMJJ) im Verwendungszweck.<br />

Die Überweisungen sind auf folgen<strong>des</strong> Konto vorzunehmen:<br />

Commerzbank Wiesbaden<br />

bLZ: 510 400 38<br />

kto: 0718445002<br />

Zahlungsverkehr 9<br />

Zur Vermeidung von Verzögerungen in der Bearbeitung und von Fehlbuchungen wird gebeten, von<br />

Scheckzahlungen Abstand zu nehmen.<br />

Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld 9.1.2<br />

Zur Anforderung einer Erstattung sendet der Arbeitgeber die Zusammenstellung (siehe Pkt. 7.) auf dem<br />

Postweg an die uk bzw. er nimmt die elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten wahr.<br />

Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit gepüft. Die Gesamtsumme aus<br />

Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld überweist die uk auf das vom Betrieb genannte Konto.<br />

32 33<br />

abb. 13<br />

betrieb<br />

beitrag<br />

erstattung<br />

uk / zvk<br />

Musterbank Wiesbaden 3 5 7 69 1 2 3<br />

U K / Z V K M A L E R W I E S B A D E N<br />

0 7 1 8 4 4 5 0 0 2<br />

C O M M E R Z B A N K W I E S B A D E N<br />

1234567001124<br />

JANUAR 2012<br />

M U S T E R G M B H<br />

289 1 2 3 654 1<br />

13.02.2012<br />

1 3 98 , 3 0<br />

5 1 0 4 0 0 3 8


9 Zahlungsverkehr<br />

9.2 Lastschriftverfahren<br />

Beim Lastschriftverfahren erteilen sich Betrieb und uk eine gegenseitige Einzugsermächtigung.<br />

9.2.1 beitrag<br />

Der Betrieb kann zur Vereinfachung der Beitragszahlung der uk die Ermächtigung zum Einzug der Beiträge<br />

mittels Lastschrift erteilen. Der Einzug der Beiträge erfolgt über die vom Betrieb benannte Hausbank.<br />

Im Lastschriftverkehr müssen die Betriebe lediglich die „Meldung“ fristgemäß der uk einreichen bzw.<br />

elektronisch übermitteln. Der aufgrund der Bruttolohnsumme ermittelte Beitrag wird von der uk abgebucht.<br />

9.2.2 erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld<br />

Für den Einzug erteilt die uk eine Einzugsermächtigung, die den Betrieb berechtigt, das Konto der uk in<br />

Höhe der verauslagten Urlaubsgelder zu belasten.<br />

Die uk stellt zu diesem Zweck Zusammenstellung und Lastschriftbeleg, die gleichlautend nummeriert<br />

sind, zur Verfügung. Bei Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung erhalten die Betriebe nach<br />

jedem Eingang der elektronischen Erstattungsanforderungen ein personalisiertes Lastschriftformular für<br />

den nächsten Einzug vom Konto der Kasse.<br />

Hinweis für die elektronische übermittlung: Es darf nur der Betrag für den jeweiligen Abrechnungsmonat<br />

ohne Berücksichtigung von Korrekturen eingezogen werden. Der Einzugsbetrag muss mit dem<br />

elektronisch gemeldeten Betrag übereinstimmen.<br />

Auf dem Lastschriftbeleg sind alle Daten vorgegeben. Lediglich der Betrag ist einzusetzen (Abb. 14).<br />

Bei Anforderung einer Erstattung sendet der Arbeitgeber die Zusammenstellung (siehe Pkt. 7) auf dem<br />

Postweg an die uk bzw. er übermittelt die Daten elektronisch.<br />

Das Original <strong>des</strong> Lastschriftbeleges reicht der Arbeitgeber bei seiner Hausbank ein. Bei Nutzung von<br />

Homebanking entfällt die Einreichung <strong>des</strong> Blattes. Der Betrag wird sofort unter Berücksichtigung der<br />

Bearbeitungszeit der Bank auf dem Konto <strong>des</strong> Betriebes gutgeschrieben.<br />

Die Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld im gegenseitigen Lastschriftverfahren<br />

ist deutlich schneller als im Überweisungsverfahren.<br />

Im Lastschriftverfahren können die Betriebe sofort über das Geld verfügen. Die Prüfung und Verbuchung<br />

durch die uk erfolgt nachträglich.<br />

HInWeIs:<br />

Eine Aufrechnung der Beiträge gegen Erstattungsforderungen ist gemäß VTV § 5 Nr. 4 unzulässig.<br />

Lastschrift<br />

MUSTERBANK BERLIN 03576912<br />

(Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts <strong>des</strong> Zahlungsempfängers) (Bankleitzahl)<br />

Zahlungspflichtiger: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen)<br />

U K - M A L E R W I E S B A D E N<br />

Konto-Nr. <strong>des</strong> Zahlungspflichtigen Bankleitzahl<br />

25070070<br />

Kreditinstitut <strong>des</strong> Zahlungspflichtigen<br />

Kassenzeichen<br />

Verwendungszweck<br />

EUR<br />

Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen)<br />

Betrag: Euro, Cent<br />

Einzugsermächtigung <strong>des</strong> Zahlungspflichtigen<br />

liegt dem Zahlungsempfänger vor.<br />

Fristen und Termine für Fälligkeit, Vorlage<br />

und Rückgabe dürfen auf der Lastschrift nicht<br />

angegeben werden.<br />

0 7 1 8 4 4 5 0 0 1 5 1 0 4 0 0 3 8<br />

C O M M E R Z B A N K W I E S B A D E N<br />

1234567009874<br />

ZUSAMMENSTELLUNG 3006850400<br />

M U S T E R G M B H<br />

Konto-Nr. <strong>des</strong> Zahlungsempfängers<br />

2 8 9 1 2 3 6 5 4 1<br />

3383 , 7 6<br />

Dieser Beleg wird maschinell gelesen. Änderungen<br />

<strong>des</strong> Lastschriftvordrucks sind nicht möglich.<br />

05<br />

I<br />

Der Rahmentarifvertrag <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks sieht eine wesentliche Besserstellung<br />

hinsichtlich der Verjährung gegenüber dem Bun<strong>des</strong>urlaubsgesetz vor. Die Verjährung tritt erst 2 Jahre<br />

nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres ein, in dem die Ansprüche entstanden sind.<br />

Der Arbeitnehmer hat den Empfang der Lohnnachweiskarte bzw. <strong>des</strong> Teiles B zu bescheinigen. Er hat<br />

Eintragungen zu prüfen und Beanstandungen umgehend geltend zu machen. 3 Monate nach Empfang<br />

der Lohnnachweiskarte oder <strong>des</strong> Teiles B entfällt der Anspruch <strong>des</strong> Arbeitnehmers auf Änderung oder<br />

Berichtigung von Eintragungen in der Lohnnachweiskarte gegenüber dem Arbeitgeber.<br />

Die allgemeinen Ausschlussfristen <strong>des</strong> § 49 RTV gelten nicht für Urlaubsansprüche.<br />

Der Anspruch auf das aus dem Vorjahr übertragene (oder zu übertragende) Resturlaubsentgelt kann<br />

gegenüber dem zur Auszahlung verpflichteten Arbeitgeber nur bei Urlaubsantritt und nur bis zum Ende<br />

<strong>des</strong> laufenden Jahres geltend gemacht werden.<br />

Dies gilt nicht bei Arbeitslosigkeit <strong>des</strong> Arbeitnehmers.<br />

Verfall- und Verjährungsfristen 10<br />

Dauert die Arbeitslosigkeit jedoch über ein geschlossenes, volles Urlaubsjahr (1. Januar bis 31.<br />

Dezember) an, so verfällt der Anspruch auf Auszahlung <strong>des</strong> Resturlaubsentgelts und <strong>des</strong> zusätzlichen<br />

Urlaubsgel<strong>des</strong> gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Auszahlung einer<br />

Entschädigung gegenüber der uk in Höhe <strong>des</strong> Resturlaubsentgelts und <strong>des</strong> zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong>,<br />

den er bis Ende <strong>des</strong> folgenden Jahres geltend machen kann. Nach Ablauf dieses Jahres verfallen die<br />

Ansprüche endgültig (s. § 50 RTV).<br />

In Sonderfällen gemäß § 24 RTV verfällt der Anspruch auf Abgeltung gegenüber dem Arbeitgeber am<br />

Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung der Ansprüche folgt.<br />

Gegenüber der uk kann der Arbeitnehmer auch nach Verfall <strong>des</strong> Abgeltungsanspruchs gegen den<br />

Arbeitgeber noch im folgenden Jahr eine Entschädigung für das nicht abgegoltene Urlaubsentgelt und<br />

zusätzliche Urlaubsgeld verlangen (s. § 50 RTV). Nach Ablauf dieses Jahres verfallen die Ansprüche<br />

endgültig (s. § 50 RTV). Gleichzeitig verfallen gemäß § 50 RTV auch Ansprüche auf Eintragung und<br />

Berichtigung der Lohnnachweiskarte.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für das zusätzliche Urlaubsgeld (§ 50 Nr. 6 RTV).<br />

Ansprüche <strong>des</strong> Arbeitgebers gegen die uk auf Erstattung <strong>des</strong> ausgezahlten Urlaubsentgelts und <strong>des</strong><br />

zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres, in dem<br />

die Ansprüche – wie im Tarifvertrag festgelegt – gewährt bzw. abgegolten wurden.<br />

abb. 14<br />

34 35


11 Zusatzversorgung – Beihilfe<br />

11.1 beihilfen<br />

36<br />

Die Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks VVaG gewährt allen vor dem<br />

01.01.1976 geborenen Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.2006 schon eine versicherungspflichtige Tätigkeit<br />

im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben, folgende Beihilfen:<br />

a) eine altersbeihilfe,<br />

b) beihilfen zu renten wegen verminderter erwerbsfähigkeit (wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung),<br />

c) beihilfen zu renten der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von min<strong>des</strong>tens<br />

50 % vorliegt, soweit nicht eine Leistung gemäß a) oder b) zu gewähren ist.<br />

11.1.1 Versorgungsfall<br />

Ein Arbeitnehmer, der die erforderliche Wartezeit erfüllt oder einen unverfallbaren Anspruch erworben hat<br />

(siehe Punkt 11.1.2 bzw. 11.1.3), erhält die Leistungen, wenn<br />

a) er die für ihn nach § 235 SGB VI geltende Regelaltersgrenze erreicht hat oder<br />

b) er mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

als Vollrente in Anspruch nimmt oder<br />

c) er mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einen Tatbestand erfüllt hat, der gegenüber einem gesetzlichen<br />

Sozialversicherungsträger einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

oder Unfallrente begründet (Versicherungsfall).<br />

Des weiteren kann ein Arbeitnehmer, der die erforderliche Wartezeit erfüllt hat und aus dem Erwerbsleben<br />

ausgeschieden ist, die vorzeitige Altersbeihilfe mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beantragen,<br />

auch wenn kein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.<br />

Die Leistungsverpflichtung der Kasse beginnt, auch für Versicherungsfälle, die vor den nachgenannten<br />

Zeitpunkten eingetreten sind, frühestens<br />

» für gewerbliche Arbeitnehmer am 1. Januar 1976,<br />

» für Angestellte am 1. Januar 1982,<br />

» für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte, die ihre Ansprüche auf Tätigkeiten im Beitrittsgebiet<br />

begründen, am 1. Juli 1995.<br />

11.1.2 Wartezeiten<br />

Als Wartezeiten für die Gewährung einer Altersbeihilfe oder einer Beihilfe zu einer Rente wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit gelten:<br />

a) alle Zeiten, in denen ein Arbeitsverhältnis zu Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks bestand,<br />

b) alle Zeiten der Ausbildung und Beschäftigung als Jugendlicher im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />

c) Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder vorübergehender verminderter Erwerbsfähigkeit bis zur<br />

Gesamtdauer von 30 Monaten, soweit diese Zeiten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis<br />

oder an Zeiten der Ausbildung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk liegen,<br />

d) Zeiten eines ausbildungs- oder anlernverhältnisses sowie tätigkeitszeiten in Betrieben, die<br />

vom Geltungsbereich der tarifverträge über die Zusatzversorgung<br />

– im Baugewerbe,<br />

– im Dachdeckerhandwerk,<br />

– im Gerüstbaugewerbe,<br />

– in der Steine- und Erden-Industrie und im Betonsteinhandwerk in Bayern<br />

– sowie im Steinmetz-/Steinbildhauerhandwerk<br />

erfasst werden, bis zu einer Dauer von 180 monaten.<br />

Voraussetzung ist, dass<br />

» diese Zeiten nach den genannten Tarifverträgen als Wartezeiten gelten,<br />

» der Antragsteller ihre Anrechnung beantragt hat und<br />

» innerhalb der letzten 7 Jahre vor Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles eine Wartezeit von min<strong>des</strong>tens<br />

60 monaten im <strong>Maler</strong>handwerk erfüllt ist.<br />

Auf Wartezeiten werden auch Zeiten gemäß 11.1.2 a) bis d) angerechnet, die vor Inkrafttreten <strong>des</strong><br />

Tarifvertrages liegen. In Betrieben aus dem Beitrittsgebiet müssen diese Zeiten in privaten Betrieben<br />

und/oder Produktionsgenossenschaften <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zurückgelegt sein.<br />

Beschäftigungszeiten in handwerklich tätigen <strong>Maler</strong>abteilungen von volkseigenen Betrieben und<br />

Kombinaten werden nur anerkannt, wenn diese Abteilungen in private <strong>Maler</strong>- und Lackiererbetriebe<br />

umgewandelt wurden.<br />

Ein Kalenderzeitraum wird nur einmal als Wartezeit gezählt, auch wenn im gleichen Zeitraum mehr als<br />

ein Arbeitsverhältnis bestand.<br />

Die Wartezeit, die bis zum eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles zurückgelegt sein muss, beträgt 220<br />

kalendermonate,<br />

» davon müssen min<strong>des</strong>tens 60 Monate innerhalb der letzten 7 Jahre vor Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles,<br />

bei Berufsuntauglichkeit (Fachuntauglichkeit) innerhalb der letzten 7 Jahre vor Eintritt der Untauglichkeit<br />

in einem unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Betrieb zurückgelegt sein.<br />

» Zeiten der nachgewiesenen Arbeitslosigkeit oder der vorübergehenden verminderten Erwerbsfähigkeit<br />

werden auf die 60 Monate bis zu 24 Monate angerechnet. Dieses findet keine Anwendung, wenn<br />

bei der Berechnung der Wartezeiten Beschäftigungszeiten in VEB oder Kombinaten berücksichtigt<br />

wurden.<br />

ausnahmen:<br />

» Tritt ein Versicherungsfall infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit im <strong>Maler</strong>- und<br />

Lackiererhandwerk im Sinne der Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung ein, so werden<br />

die Beihilfen ohne Wartezeiten gewährt.<br />

Wann kann die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft beantragt werden? 11.1.3<br />

a) bei aufnahme einer selbständigen tätigkeit im maler- und Lackiererhandwerk<br />

Alle Personen, die in einem unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Betrieb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>und<br />

Lackiererhandwerks eine versicherungspflichtige tätigkeit von min<strong>des</strong>tens 220 Monaten<br />

ausgeübt und danach eine selbständige Tätigkeit im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk aufgenommen<br />

haben, können die Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Anspruchs auf die Gewährung einer Beihilfe beantragen.<br />

Dem Antragsteller, der die erforderlichen Wartezeiten nachgewiesen hat, wird von der Kasse bestätigt,<br />

dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft erfüllt sind.<br />

Die Beihilfe wird von dem Monat an gewährt, in dem der Versorgungsfall eingetreten ist, d. h.<br />

» bei Erreichen der für den Antragsteller nach § 235 SGB VI geltenden Regelaltersgrenze bzw.<br />

» bei Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente oder<br />

11<br />

37


11 Zusatzversorgung – Beihilfe<br />

38<br />

» bei Eintritt eines Versicherungsfalles, der gegenüber einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger<br />

einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Unfallrente begründet.<br />

Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Antragsteller dann noch nachweist, dass er innerhalb der<br />

letzten 7 Jahre vor Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles min<strong>des</strong>tens 60 Monate im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />

tätig war.<br />

b) bei berufsuntauglichkeit (fachuntauglichkeit)<br />

Die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft kann auch von Personen beantragt werden,<br />

die wegen Berufsuntauglichkeit (Fachuntauglichkeit) aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeschieden<br />

sind. Voraussetzung ist, dass diese Personen eine versicherungspflichtige Tätigkeit von<br />

min<strong>des</strong>tens 220 Monaten im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben und dass davon min<strong>des</strong>tens<br />

60 Monate innerhalb der letzten 7 Jahre vor der Feststellung der Berufsuntauglichkeit (Fachuntauglichkeit)<br />

durch einen Amtsarzt liegen. Zu beachten ist, dass die Feststellung der Berufsuntauglichkeit<br />

(Fachuntauglichkeit) der Zusatzversorgungskasse unter Beifügung eines amtsärztlichen<br />

bzw. vertrauensärztlichen Gutachtens nachzuweisen ist.<br />

Dem Antragsteller, der die erforderlichen Wartezeiten nachgewiesen hat, wird von der Kasse bestätigt,<br />

dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Anspruchs auf Gewährung einer<br />

altersbeihilfe erfüllt sind. Die altersbeihilfe wird von dem Monat an gewährt, in dem der Versorgungsfall<br />

eingetreten ist, d. h.<br />

» bei Erreichen der für den Antragsteller nach § 235 SGB VI geltenden Regelaltersgrenze bzw.<br />

» bei Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente.<br />

Berufsuntaugliche (Fachuntaugliche), die eine versicherungspflichtige Tätigkeit von weniger als 220<br />

Monaten im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben, erhalten den unverfallbaren Teil der<br />

Beihilfe, wenn sie die im folgenden Punkt 11.1.3 c) beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.<br />

c) bei vorzeitigem ausscheiden aus dem maler- und Lackiererhandwerk<br />

Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Betrieb<br />

vor eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles aus, also<br />

» vor Erreichen der nach § 235 SGB VI für den Arbeitnehmer geltenden Regelaltersgrenze,<br />

» vor Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente oder<br />

» vor Eintritt eines Versicherungsfalles, der gegenüber einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger<br />

einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Unfallrente begründet,<br />

so behält er die anwartschaft auf die Leistung der Kasse, wenn er<br />

» beim Ausscheiden frühestens zum 31.12.2005:<br />

– das 30. Lebensjahr vollendet hat und<br />

– die Versorgungszusage für ihn min<strong>des</strong>tens 5 Jahre bestanden hat<br />

oder<br />

» beim Ausscheiden vor dem 31.12.2005:<br />

– das 35. Lebensjahr vollendet hat und<br />

– entweder die Versorgungszusage für ihn min<strong>des</strong>tens 10 Jahre bestanden hat<br />

– oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit min<strong>des</strong>tens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage<br />

min<strong>des</strong>tens 3 Jahre bestanden hat.<br />

Als Jahre der Betriebszugehörigkeit rechnen hierbei alle zusammengehörenden Zeiten der Tätigkeit<br />

in ein und demselben Betrieb von min<strong>des</strong>tens 5 bzw. 10 Jahren nach Vollendung <strong>des</strong> 25. Lebensjahres.<br />

Unverschuldete Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit bis zur Dauer von insgesamt 12<br />

Monaten werden nicht als Unterbrechungen angesehen.<br />

Die Höhe <strong>des</strong> unverfallbaren teiles der beihilfe ergibt sich aus dem Verhältnis der Jahre der betriebszugehörigkeit<br />

zur möglichen gewerbezugehörigkeit.<br />

Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist ein zeitlicher Ablauf von 220 Monaten.<br />

Antragstellung 11.1.4<br />

Die gewährung einer beihilfe bzw. die aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft ist auf<br />

einem Vordruck der Zusatzversorgungskasse zu beantragen. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben<br />

bei der kasse einzureichen.<br />

als nachweis für zurückgelegte Wartezeiten gelten<br />

» von den gewerblichen Arbeitnehmern ab 1. Januar 1972 bzw. den gewerblichen Arbeitnehmern in<br />

Berlin (West) ab 1. Juli 1975 sämtliche teile b der Lohnnachweiskarten,<br />

» von den Angestellten ab 1. Januar 1982 sämtliche teile b der beschäftigungsnachweise,<br />

» von den Beschäftigten aus dem Beitrittsgebiet die teile b der Lohnnachweiskarten bzw. beschäftigungsnachweise<br />

ab 1. Januar 1991.<br />

Als Nachweise für Wartezeiten, die nicht durch Lohnnachweiskarte oder Beschäftigungsnachweis<br />

belegt werden können, dienen nachstehende Unterlagen:<br />

» Aufrechnungsbescheinigungen und Versicherungskarten der sozialen Rentenversicherung,<br />

» Ausweis für Arbeit- und Sozialversicherung bzw. Kopie <strong>des</strong> Sozialversicherungsausweises der DDR,<br />

» Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnisse der ehemaligen Arbeitgeber,<br />

» Arbeitsverträge,<br />

» Gesellschafterverträge,<br />

» Lehrbrief,<br />

» Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. vorübergehender verminderter Erwerbsfähigkeit.<br />

Tätigkeitszeiten in Betrieben, die vom Geltungsbereich der Tarifverträge über die Zusatzversorgung<br />

» im Baugewerbe,<br />

» im Dachdeckerhandwerk,<br />

» im Gerüstbaugewerbe,<br />

» in der Steine- und Erden-Industrie und im Betonsteinhandwerk Bayern oder<br />

» im Steinmetz-/Steinbildhauerhandwerk<br />

erfasst werden, müssen durch bescheinigungen (ggf. Lohnnachweiskarten) belegt werden, wenn<br />

sie bei der ermittlung der Wartezeiten berücksichtigt werden sollen.<br />

Als Nachweis über den Rentenbezug sind sämtliche rentenbescheide der Sozialversicherungsträger<br />

(Seite 1 und 2) einschließlich der Anlage 2 sowie der Anlage 6 beizufügen.<br />

Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeschieden<br />

sind, müssen die Fachuntauglichkeit durch ein amtsärztliches bzw. vertrauensärztliches Gutachten<br />

nachweisen, aus dem ersichtlich ist, wann die Fachuntauglichkeit eingetreten ist.<br />

Die gesamten Unterlagen können auch in fotokopie vorgelegt werden.<br />

11<br />

39


11 Zusatzversorgung – Beihilfe ZVK-Zukunft-Renten 12<br />

11.1.5 beträge gültig ab 1.1.2006<br />

40<br />

beihilfeart grundbeihilfe<br />

monatlich<br />

ergänzungs-<br />

beihilfe*<br />

monatlich<br />

gesamtbeihilfe<br />

monatlich<br />

Altersbeihilfe 45,50 e 39,50 e 85,00 e<br />

Beihilfe zur Rente wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit bzw. zur Rente aus<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

Altersbeihilfe für Personen, die vorzeitig<br />

aus gesundheitlichen Gründen aus<br />

dem <strong>Maler</strong>handwerk ausscheiden<br />

mussten (Fachuntaugliche)<br />

28,12 e 39,50 e 67,62 e<br />

28,12 e 39,50 e 67,62 e<br />

* Die Gewährung der Ergänzungsbeihilfe endet mit dem Wegfall <strong>des</strong> Anspruchs auf die Grundbeihilfe, spätestens jedoch zum<br />

31. Dezember 2012.<br />

Die Werte sind Maximalbeträge und gelten für die Geburtsjahrgänge 1948 und älter. Ab dem Geburtsjahrgang<br />

1949 und für jeden folgenden Geburtsjahrgang sinkt die Ergänzungsbeihilfe jeweils um weitere<br />

0,50 e monatlich bis auf 26,00 e monatlich für den Geburtsjahrgang 1975.<br />

Wird die Altersbeihilfe vor Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres gewährt, so wird der Betrag der Ergänzungsbeihilfe<br />

für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,5 % gekürzt. Liegt ein Versorgungsfall<br />

vor, bei dem die Gewährung der Altersbeihilfe an die Gewährung der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gekoppelt ist, so erfolgt die Kürzung für die Anzahl Monate, die in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zu einer Kürzung der Altersrente führen bzw. geführt haben.<br />

Hinweis: auf die von uns gewährten beihilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen krankenkassenbeiträge<br />

zu entrichten. Wir sind verpflichtet, die gewährte beihilfe zur evtl. beitragsabrechnung<br />

an die zuständige krankenkasse zu melden. Jeder krankenkassenwechsel ist uns<br />

<strong>des</strong>halb auch später mitzuteilen.<br />

Die ansprüche verjähren nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem schluss <strong>des</strong> Jahres,<br />

in dem die Leistung verlangt werden konnte.<br />

Mit den ZVK-Zukunft-Renten bieten die Tarifvertragsparteien den Geburtsjahrgängen 1976 und jünger<br />

sowie allen ab dem 1. Januar 2006 neu hinzukommenden Mitarbeitern eine individuell kapitalgedeckte<br />

Rente als Form der betrieblichen Altersversorgung an.<br />

Nach Erfüllung einer Wartezeit von 36 Monaten können Ansprüche geltend gemacht werden.<br />

Sobald ein Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft erreicht hat, wird er jährlich schriftlich über die<br />

Höhe seiner Anwartschaft informiert.<br />

altersrente 12.1<br />

Der Anspruch auf Altersrente besteht bei Vorlage <strong>des</strong> gesetzlichen Rentenbescheids bzw. bei Erreichen<br />

der Regelaltersgrenze gem. § 235 SGB VI.<br />

Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Auf Antrag<br />

kann der Arbeitnehmer eine vorgezogene oder aufgeschobene Altersrente erhalten.<br />

erwerbsunfähigkeitsrente 12.2<br />

Ein Arbeitnehmer kann Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen, bei voller Erwerbsminderung bzw.<br />

wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Erwerbsminderung von<br />

100 % besteht.<br />

Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.<br />

berechnung <strong>des</strong> anspruchs 12.3<br />

Die Leistungen der Altersrente werden im Versorgungsfall aus der Summe der Versorgungsbausteine<br />

plus eventueller Überschüsse berechnet.<br />

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen, wird diese berechnet aus der Summe der bis zum Eintritt<br />

<strong>des</strong> Versorgungsfalles angesammelten Versorgungsbausteine zzgl. etwaiger Überschussanteile. Hinzu<br />

kommen weitere Versorgungsbausteine, die sich unter Berücksichtigung <strong>des</strong> in den letzten 36 Monaten<br />

tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Beitrages ergeben würden, wenn dieser ununterbrochen bis zu<br />

Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres weiter gezahlt würde.<br />

antragstellung 12.4<br />

Sobald ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht, erhält er automatisch einen Hinweis darauf,<br />

dass Antrag auf Altersrente gestellt werden kann.<br />

Das Antragsformular wird von der zvk zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt, zusammen mit den erforderlichen<br />

Unterlagen, einzureichen.<br />

besondere Hinweise 12.5<br />

Auf die gewährten Zusatzversorgungsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Wir sind verpflichtet, die zuständigen Stellen zu unterrichten und<br />

ggf. Beiträge abzuführen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Ansprüche auf Leistung aus den ZVK-Zukunft-Renten verjähren können: Ab<br />

dem Ende <strong>des</strong> Jahres, in dem eine Leistung auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente erstmals verlangt<br />

werden kann, beginnt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.<br />

41


13 Arbeitszeitkonto<br />

42<br />

Gemäß § 9 RTV kann zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen (§ 46 RTV) vereinbart<br />

werden, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Es wird vom Arbeitgeber verwaltet und berücksichtigt<br />

einen Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. <strong>des</strong> Folgejahres.<br />

Auf dem Arbeitszeitkonto wird die abweichend von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit geleistete<br />

Arbeitszeit erfasst. Der jeweils aktuelle Stand <strong>des</strong> Arbeitszeitkontos (Gut- bzw. Minusstunden) ist mit<br />

der monatlichen Lohnabrechnung separat auszuweisen. Besteht ein Guthaben am 31.03. eines Jahres,<br />

sind diese Gutstunden grundsätzlich mit der März-Abrechnung auszuzahlen.<br />

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus, ist der Arbeitgeber für die Auszahlung <strong>des</strong> Guthabens<br />

aus dem Arbeitszeitkonto zuständig.<br />

Im Falle der Insolvenz <strong>des</strong> Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer gegenüber der uk Anspruch auf Auszahlung<br />

der Gelder, die nicht bereits gesichert sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitszeitkonto<br />

tarifvertragsgemäß geführt wurde.<br />

Ansprüche aus dem Arbeitszeitkonto unterliegen den Ausschlussfristen (§ 49 RTV) entsprechend ihrer<br />

Fälligkeit.<br />

Seminare zum Verfahren 14<br />

Die uk/zvk bietet Seminare zum Verfahren für <strong>Maler</strong>betriebe und Steuerbüros an. Hierbei können Sie Ihr<br />

Wissen zur Verfahrensabwicklung erweitern und vertiefen.<br />

Anmeldungen können telefonisch, schriftlich oder über das Internet www.uk-maler.de erfolgen. Hier<br />

finden Sie auch die aktuellen Seminartermine.<br />

43


15 Stichwortverzeichnis<br />

44<br />

Abgeltungsanspruch 35<br />

Seite(n)<br />

Abschluss der Lohnnachweiskarte 17, 19, 26<br />

Altersbeihilfe 36, 38, 40<br />

Anforderung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises<br />

21<br />

Anforderung der Lohnnachweiskarte 10, 16, 17, 18<br />

Anwartschaft 38, 38, 39, 41<br />

Arbeitslosigkeit 31, 35, 36, 37, 39<br />

Arbeitspapiere 16, 17, 19, 21<br />

Arbeitsplatzwechsel 19<br />

Arbeitsunfähigkeit 19, 25<br />

Arbeitsverhinderung wegen<br />

schlechter Witterung 19, 26<br />

Arbeitszeitkonto 42<br />

Aufrechterhaltung der<br />

Versorgungsanwartschaft 37, 38, 39<br />

Ausbildung 9, 10, 16, 21, 24<br />

Ausgleichsbeträge 17, 19, 25, 26, 27<br />

Aushilfen 9, 10<br />

Ausübung gesetzlicher<br />

auferlegter Pflichten 26<br />

Auswanderung 20, 28, 30<br />

Auszubildende 8, 9, 10, 11, 21<br />

Bankverbindung 31<br />

Beanstandungen 20, 23, 35<br />

Beendigung der Ausbildung 16, 21<br />

Beendigung eines<br />

Arbeitsverhältnisses 19, 26<br />

Beihilfen 15, 36, 37, 40<br />

Beihilfeempfänger 11<br />

Beihilfen zu Renten der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung 36<br />

Beihilfen zu Renten wegen<br />

verminderter Erwerbsfähigkeit 36<br />

Beitragsbemessungsgrenze 12, 14<br />

Beitragsberechnung 14<br />

Beitragsmeldung 12, 13, 14, 15, 33<br />

Beitragszahlung 12, 14, 15, 33, 34<br />

Beleglesesystem 13<br />

Berufliche Weiterbildung 19<br />

Berufsuntauglichkeit 37, 38<br />

Berufswechsel 20, 28, 30<br />

Beschäftigungsnachweis 10, 21, 22, 23, 39<br />

Bestellkarten 21<br />

A<br />

B<br />

Betriebsabteilungen 9<br />

Betriebsanmeldung 9<br />

Seite(n)<br />

Betriebskonto-Nummer 13, 16, 18, 21, 22,<br />

28<br />

Bruttolohn 13, 14, 18, 19, 25,<br />

26, 31, 40<br />

Bruttolohnsummen- und<br />

Beitragsmeldung 12, 13, 14, 15, 33<br />

Ehrenamtstätigkeit 19<br />

Einzugsermächtigung 10, 34<br />

Elektronische Datenübermittlung 12<br />

Entgeltumwandlung 13, 14<br />

Entschädigung 25, 31, 32, 35<br />

Ergänzungsbeihilfe 40<br />

Erstattung 28, 29, 33, 34, 35<br />

Erstattungsanspruch 28<br />

Erstattungsforderung 28, 34<br />

Erstattungsunterlagen 28<br />

Erwerbsminderung 24, 36, 40<br />

Fachuntauglichkeit 37, 38, 39<br />

Familienangehörige 10<br />

Fehlanzeige 15<br />

Fehlzeiten 25<br />

E<br />

F<br />

G<br />

Geltungsbereich 8, 10, 11, 23, 30, 37,<br />

38, 39<br />

Gesellen 10<br />

Gesellschafter 9, 11<br />

Gewährter Urlaub 19<br />

Gewerbezugehörigkeit 13, 24, 39<br />

Gewerbliche Arbeitnehmer 10, 13, 15, 16, 36<br />

Grad der Behinderung 16, 21, 25<br />

Grundbeihilfe 40<br />

Grundwehrdienst 25<br />

H<br />

Hausbank 34<br />

Internetseite 8, 9, 13<br />

Jugendliche Arbeitnehmer 8, 10, 11, 21<br />

I<br />

J<br />

Kapitalgesellschaft 11<br />

Kennzeichen 30<br />

Kraftfahrer 10<br />

K<br />

Seite(n)<br />

Krankenkasse 11, 15, 40<br />

Krankenkassenbeiträge 40<br />

Krankheit 14, 19, 25, 31, 37<br />

Kurzarbeit 19, 26<br />

Kurzfristige Beschäftigung 13<br />

Lagerarbeiter 10<br />

Lastschriftbeleg 10, 34<br />

Lastschriftverfahren 10, 34<br />

Lehrlinge 8<br />

Lohnausfallzeiten 26<br />

Lohnnachweiskarte 10, 16, 18, 19, 20<br />

L<br />

M<br />

Meister 11, 26, 30<br />

Meldeformulare 10<br />

Meldung 12, 13, 14, 15, 34<br />

Mutterschutzzeiten 19, 25<br />

Online-Service 12, 13<br />

Pauschalversteuerung 10, 13, 14, 32<br />

O<br />

Rahmentarifvertrag 8, 35<br />

P<br />

R<br />

Rechtliche Grundlagen 8<br />

Reinigungskräfte 10<br />

Rentner 10, 20, 30<br />

Resturlaubsentgelt 18, 19, 31, 35<br />

Resturlaubsentgeltanspruch 19<br />

Schulbesuch 20, 28, 30<br />

Schwerbehinderung 16, 21<br />

Seminare 43<br />

Sonderfall 30, 31<br />

Stammblatt 9, 10, 16<br />

Studium 20, 28, 30<br />

S<br />

Stichwortverzeichnis 15<br />

Seite(n)<br />

Tarifverträge 8, 9, 23, 37, 38, 39<br />

Tarifvertragsparteien 8, 14, 40<br />

Technische und kaufmännische<br />

Angestellte<br />

Teilzeitbeschäftigte 11, 13<br />

Überweisung 33<br />

Überweisungsträger 33<br />

Überweisungsverfahren 33, 34<br />

T<br />

U<br />

11, 13, 14, 15<br />

Umschüler 8, 10, 11<br />

Umschulung 10<br />

Unterbrechungen 38<br />

Urlaubsabgeltung 25, 28, 30<br />

Urlaubsanspruch 13, 24, 25<br />

Urlaubsberechnung 26<br />

Urlaubsentgelt 14, 19, 26, 30, 31,<br />

33, 34, 35<br />

Urlaubsentgeltanspruch 19, 24, 25, 26<br />

Verjährung 35, 40<br />

Verjährungsfristen 35<br />

V<br />

Versicherungspflichtige Tätigkeit 8, 10, 11, 36, 37, 38<br />

Versorgungsfall 36, 37, 38, 40<br />

Verzugszinsen 12<br />

Vollmacht 9<br />

Vortrag 10, 16<br />

Wartezeit 16, 21, 23, 36, 37,<br />

38, 39, 40<br />

Wehrübung 19, 25<br />

W<br />

Weihnachtsgeld 14<br />

Weiterbildung 19, 26<br />

Zusammenstellung 28, 29, 30, 31, 33,<br />

34<br />

Zusätzliches Urlaubsgeld 14, 24, 26, 29, 31<br />

Zusätzlicher Urlaubsanspruch 25<br />

Zusatzversorgung 36, 37, 38, 39, 40<br />

Zuschläge 14<br />

Zuschüsse 14<br />

zvk-Beitrag 14<br />

ZVK-Zukunft-Renten 41<br />

Z<br />

45


46<br />

Notizen<br />

Notizen<br />

47


gemeinnützige Urlaubskasse für das maler- und Lackiererhandwerk e. V.<br />

Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> maler- und Lackiererhandwerks VVag<br />

John-F.-Kennedy-Str. 6 · 65189 Wiesbaden<br />

Telefon: 06 11 / 76 30 - 0 · Telefax: 06 11 / 76 30 - 298<br />

e-Mail: info@uk-maler.de · Internet: www.uk-maler.de<br />

PE III 033 Broschürenhülle Vers. 2.0 01122009<br />

PE I 002 Arbeitgeber-<strong>Merkblatt</strong> Vers. 6.0 01022012

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