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können Sie sich ausführlich über die Merkmale - Gothaer Makler ...

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<strong>Merkmale</strong> SBU Premium und SBU Basis<br />

Kriterium SBU Premium SBU Basis<br />

Tarifbezeichnung<br />

Produktname<br />

Kurzbeschreibung<br />

<strong>Gothaer</strong><br />

Berufsunfähigkeitsver<strong>sich</strong>erung<br />

Premium<br />

Selbständige<br />

Berufsunfähigkeitsver<strong>sich</strong>erung mit<br />

optimiertem Leistungsspektrum.<br />

BU12T bzw. BU12 ST (für Starter<br />

BU)<br />

<strong>Gothaer</strong><br />

Berufsunfähigkeitsver<strong>sich</strong>erung<br />

Basis<br />

Selbständige<br />

Berufsunfähigkeitsver<strong>sich</strong>erung mit<br />

günstigen Beiträgen für eine<br />

bedarfsdeckende BU-Rente.<br />

Tarifbezeichnung<br />

BU12B bzw. BU12 SB (für Starter<br />

BU)<br />

Schicht Schicht III Schicht III<br />

Starter - Form<br />

Einsteigerschutz mit reduzierten<br />

Anfangsbeiträgen in der<br />

Premiumversion möglich.<br />

Rechnungszins 1,75% 1,75%<br />

Preisklassen E, K, G, Q, R E, K, G, Q, R<br />

Produktdesign<br />

Alleinstellungsmerkmal im<br />

Wettbewerb<br />

Highlights<br />

Umwandlungsoption in lebenslange<br />

Altersrente<br />

Besonderheiten<br />

* CI Baustein für eigene Kinder<br />

* Familienbonus<br />

* Umfang an Zusatzleistungen<br />

* Starter BU Variante<br />

* Top Prämien im<br />

Wettbewerbsvergleich<br />

* keine abstrakte Verweisung<br />

* Rückwirkende Leistung<br />

* Prognose „voraus<strong>sich</strong>tlich sechs<br />

Monate berufsunfähig“ reicht für eine<br />

Leistungserbringung aus * BU<br />

aufgrund Pflegebedürftigkeit<br />

* Ereignisunabhängige Erhöhung der<br />

Berufsunfähigkeitsrente ohne<br />

erneute Gesundheitsprüfung<br />

innerhalb der ersten fünf<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsjahre möglich<br />

* Zusatzleistungen für<br />

Wiedereingliederung,<br />

Umorganisation, unfallbedingter BU<br />

(auch Rehakosten<strong>über</strong>nahme)<br />

* Infektionsklausel für Ärzte und<br />

Zahnärzte *<br />

Grundfähigkeitskomponente (BU bis<br />

zu drei Jahren aufgrund<br />

Angewiesenheit auf Rollstuhl,<br />

vollständiger Blindheit oder Taubheit)<br />

ja, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

aufgrund Pflegebedürftigkeit vor dem<br />

45. Lebensjahr, wenn <strong>die</strong>se<br />

Pflegebedürftigkeit bis zum Ende der<br />

Leistungsdauer besteht nein<br />

Einsteigerschutz mit reduzierten<br />

Anfangsbeiträgen in der Basisversion<br />

möglich.<br />

* CI Baustein für eigene Kinder<br />

* Familienbonus<br />

* Starter BU Variante<br />

* Top Prämien im<br />

Wettbewerbsvergleich<br />

* keine abstrakte Verweisung<br />

* Infektionsklausel für Ärzte und<br />

Zahnärzte *<br />

Grundfähigkeitskomponente (BU bis<br />

zu drei Jahren aufgrund<br />

Angewiesenheit auf Rollstuhl,<br />

vollständiger Blindheit oder Taubheit)<br />

Wechsel von Basis in Premium ohne<br />

erneute Gesundheitsprüfung erfolgt<br />

anlassbezogen mit Wartezeit von<br />

einem Jahr ab Vertragsbeginn und<br />

unterliegt konkreten<br />

Voraussetzungen.


Starter - Option<br />

Funktionsweise<br />

Einteilung der Beitragszahlung in<br />

eine Startphase (reduzierter Beitrag)<br />

und Folgephase (angehobener<br />

Beitrag). Während gesamter Laufzeit<br />

konstant bleibende<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistung<br />

Spätestes Eintrittsalter Startphase 30 Jahre 30 Jahre<br />

Mindestdauer Startphase 5 Jahre 5 Jahre<br />

Spätestes Eintrittsalter Folgephase 35 Jahre 35 Jahre<br />

Mindestalter für Leistungsdauer 60 Jahre 60 Jahre<br />

Besonderheiten<br />

keine Beitragdynamik oder<br />

Nachver<strong>sich</strong>erungsoption in der<br />

Startphase möglich<br />

Einteilung der Beitragszahlung in<br />

eine Startphase (reduzierter Beitrag)<br />

und Folgephase (angehobener<br />

Beitrag). Während gesamter Laufzeit<br />

konstant bleibende<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistung<br />

keine Beitragdynamik oder<br />

Nachver<strong>sich</strong>erungsoption in der<br />

Startphase möglich<br />

Tarifgrenzen (Alter/Dauer)<br />

Mindesteintrittsalter 15 Jahre 15 Jahre<br />

Höchsteintrittsalter<br />

Höchstablaufalter (wenn<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsdauer gleich<br />

57 Jahre 57 Jahre<br />

Leistungsdauer)<br />

Höchstablaufalter (wenn<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsdauer kleiner<br />

67 Jahre 67 Jahre<br />

Leistungsdauer) 62 Jahre 62 Jahre<br />

Mindestver<strong>sich</strong>erungsdauer 5 Jahre 5 Jahre<br />

Mindest-BU - Rente (jährlich) 3.000 EUR 3.000 EUR<br />

Höchst-BU - Rente (jährlich) 60.000 EUR 60.000 EUR<br />

Beitragszahlungsdauer bis max. Alter 67 bis max. Alter 67<br />

Laufend (jährlich, halbjährlich, Laufend (jährlich, halbjährlich,<br />

Beitragszahlungsperioden<br />

BU-Leistung bei Elternzeit<br />

vierteljährlich, monatlich)<br />

<strong>die</strong>, <strong>die</strong> erforderlich ist, um <strong>die</strong><br />

Mindest-BU - Rente (jährlich) zu<br />

vierteljährlich, monatlich)<br />

<strong>die</strong>, <strong>die</strong> erforderlich ist, um <strong>die</strong><br />

Mindest-BU -Rente (jährlich) zu<br />

Mindestprämie<br />

erreichen.<br />

erreichen.<br />

<strong>die</strong>, <strong>die</strong> max. zulässig ist, um <strong>die</strong> <strong>die</strong>, <strong>die</strong> max. zulässig ist, um <strong>die</strong><br />

Höchst-BU - Rente (jährlich) zu Höchst-BU - Rente (jährlich) zu<br />

Höchstprämie<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistungen<br />

erreichen.<br />

erreichen.<br />

Voraussetzung für den<br />

Mind. 50% berufsunfähig oder BU Mind. 50% berufsunfähig oder BU<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsschutz<br />

infolge Pflegebedürftigkeit<br />

infolge Pflegebedürftigkeit<br />

Weltweiter Ver<strong>sich</strong>erungsschutz ja ja<br />

ja, VP muss voraus<strong>sich</strong>tlich länger ja, VP muss voraus<strong>sich</strong>tlich länger<br />

als 6 Monate hilflos gemäß den als 36 Monate hilflos gemäß den<br />

BU- Leistung bei Pflegebedürftigkeit Bedingungen sein.<br />

Bei vor<strong>über</strong>gehender<br />

Arbeitslosigkeit: Ver<strong>sich</strong>erungsschutz<br />

Bedingungen sein.<br />

der zuletzt konkret ausgeübten Bei Arbeitslosigkeit: Für <strong>die</strong><br />

Tätigkeit.<br />

Feststellung der Berufsunfähigkeit<br />

Bei Arbeitslosigkeit länger als 5 wird geprüft, ob <strong>die</strong> ver<strong>sich</strong>erte<br />

Jahre: Für <strong>die</strong> Feststellung der Person außerstande ist, eine<br />

Berufsunfähigkeit wird geprüft, ob <strong>die</strong> Tätigkeit auszuüben, zu der sie<br />

ver<strong>sich</strong>erte Person außerstande ist, aufgrund ihrer Ausbildung und<br />

eine Tätigkeit auszuüben, zu der sie Fähigkeiten in der Lage ist und <strong>die</strong><br />

aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Lebensstellung zum<br />

Fähigkeiten in der Lage ist und <strong>die</strong> Zeitpunkt des Leistungsantrags<br />

ihrer bisherigen Lebensstellung zum<br />

Zeitpunkt des Leistungsantrags<br />

entspricht.<br />

BU- Leistung bei Arbeitslosigkeit entspricht.<br />

Innerhalb der Elternzeit ist <strong>die</strong> Innerhalb der Elternzeit ist <strong>die</strong><br />

Tätigkeit ver<strong>sich</strong>ert, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Tätigkeit ver<strong>sich</strong>ert, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

ver<strong>sich</strong>erte Person vor Beginn der ver<strong>sich</strong>erte Person vor Beginn der<br />

Elternzeit konkret ausgeübt hat. Dies Elternzeit konkret ausgeübt hat. Dies


gilt auch bei mehreren Elternzeiten<br />

hintereinander ohne Unterbrechung.<br />

gilt auch bei mehreren Elternzeiten<br />

hintereinander ohne Unterbrechung.<br />

Prognosezeitraum 6 Monate 36 Monate<br />

Karenzzeit/ max. ja, max. 24 Monate ja, max. 24 Monate<br />

Tritt der Ver<strong>sich</strong>erungsschutz ein, Tritt der Ver<strong>sich</strong>erungsschutz ein,<br />

werden nachfolgende Leistungen werden nachfolgende Leistungen<br />

erbracht: + erbracht: +<br />

Beitragsbefreiung für <strong>die</strong> SBU Beitragsbefreiung für <strong>die</strong> SBU<br />

+ Zahlung einer<br />

+ Zahlung einer<br />

Berufsunfähigkeitsrente in<br />

Berufsunfähigkeitsrente in<br />

Leistungsumfang bei<br />

vereinbarter Höhe <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

vereinbarter Höhe <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Berufsunfähigkeit<br />

Restlaufzeit des Vertrags<br />

Restlaufzeit des Vertrags<br />

Der Anspruch auf<br />

Der Anspruch auf<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistungen entsteht mit Ver<strong>sich</strong>erungsleistungen entsteht mit<br />

Ablauf des Monats, indem <strong>die</strong> Ablauf des Monats, indem <strong>die</strong><br />

Leistungsanspruch<br />

Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Berufsunfähigkeit eingetreten ist.<br />

Wird der Anspruch auf<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistungen später als 3<br />

Monate nach Eintritt der<br />

Berufsunfähigkeit mitgeteilt, entsteht<br />

der Leistungsanspruch erst ab<br />

Rückwirkende Leistung unbegrenzt<br />

Beginn des Monats der Mitteilung.<br />

Bis zur endgültigen<br />

Bis zur endgültigen<br />

Leistungsanerkennung erfolgt eine Leistungsanerkennung erfolgt eine<br />

Stundung der zukünftigen Beiträge. Stundung der zukünftigen Beiträge.<br />

Im Falle einer späteren Leistung Im Falle einer späteren Leistung<br />

entfällt eine Nachzahlung der entfällt eine Nachzahlung der<br />

Beiträge, im Falle einer späteren Beiträge, im Falle einer späteren<br />

Nicht-Leistung wird eine<br />

Nicht-Leistung wird eine<br />

Nachzahlung der entsprechenden Nachzahlung der entsprechenden<br />

Beiträge binnen 24 Monaten Beiträge binnen 24 Monaten<br />

Leistungsanerkennung<br />

notwendig.<br />

notwendig.<br />

Zeitlich befristetes Anerkenntnis<br />

Verzicht auf <strong>die</strong> abstrakte<br />

Grundsätzlich nein; in begründeten<br />

Einzelfällen ist einmalig ein zeitlich<br />

befristetes Anerkenntnis von bis zu<br />

12 Monaten möglich.<br />

ja, es kann einmalig ein zeitlich<br />

befristetes Anerkenntnis<br />

ausgesprochen werden.<br />

Verweisung ja ja<br />

Ver<strong>sich</strong>erter Beruf<br />

Uneingeschränkter<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsschutz<br />

bei Berufswechseln<br />

Vorläufiger Ver<strong>sich</strong>erungsschutz<br />

Verzicht auf Anwendung des §19<br />

VVG (Verzicht auf das Anpassungs-<br />

/Kündigungsrechts, wenn <strong>die</strong><br />

Verletzung der Anzeigepflicht<br />

schuldlos bzw. nicht zu vertreten<br />

war)<br />

Der zuletzt ausgeübte Beruf (es darf<br />

keiner anderen, der Ausbildung, der<br />

Fähigkeiten und der bisherigen<br />

Lebensstellung entsprechenden<br />

beruflichen Tätigkeit nachgegangen<br />

werden).<br />

Ein Berufswechsel muss uns nicht<br />

angezeigt werden.<br />

mindestens 14 Tage nach Zugang<br />

des Ver<strong>sich</strong>erungsscheins (§4/§21)<br />

ja, sofern <strong>die</strong><br />

Anzeigepflichtverletzung<br />

unverschuldet erfolgt ist, verzichten<br />

wir auf <strong>die</strong> uns aus § 19<br />

VVG zustehenden Rechte zur<br />

Vertragsanpassung und Kündigung.<br />

Der zuletzt ausgeübte Beruf (es darf<br />

keiner anderen, der Ausbildung, der<br />

Fähigkeiten und der bisherigen<br />

Lebensstellung entsprechenden<br />

beruflichen Tätigkeit nachgegangen<br />

werden).<br />

Ein Berufswechsel muss uns nicht<br />

angezeigt werden.<br />

mindestens 14 Tage nach Zugang<br />

des Ver<strong>sich</strong>erungsscheins (§4/§21)<br />

ja, sofern <strong>die</strong><br />

Anzeigepflichtverletzung<br />

unverschuldet erfolgt ist, verzichten<br />

wir auf <strong>die</strong> uns aus § 19<br />

VVG zustehenden Rechte zur<br />

Vertragsanpassung und Kündigung.


Erlöschen des Leistungsanspruchs<br />

Leistung bei erneuter BU aufgrund<br />

ursprünglicher BU<br />

Zusatzleistungen<br />

(Wiedereingliederung, unfallbed. BU,<br />

Umorganisation)<br />

Umwandlung in lebenslange<br />

Altersrente bei Ablauf der<br />

Leistungsdauer<br />

Erlischen des Anspruchs auf<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistungen:<br />

+ weniger als 50% BU<br />

+ keine BU mehr aufgrund<br />

Pflegebedürftigkeit +<br />

Tod VN<br />

+ Ablauf des Vertrages<br />

ja, wird eine BU Leistung eingestellt<br />

(Mindestgrad BU nicht mehr erreicht<br />

oder keine BU infolge<br />

Pflegebedürftigkeit mehr) erfolgt<br />

erneute BU Leistung innerhalb<br />

vereinbarter Leistungsdauer, sofern<br />

ursprüngliche BU Ursache<br />

vorherrscht. nein<br />

* Wiedereingliederungshilfe: einmalig<br />

1/2 BU Jahresrente; max. aber<br />

12.000 EUR *<br />

Rehamaßnahmen bei unfallbedingter<br />

BU: Kosten für Rehamanager/<br />

ambulante und stationäre<br />

Rehamaßnahmen 9 BU<br />

Monatsrenten; max. aber 9.000 EUR;<br />

zusätzlich: einmalig zu Beginn 3 BU<br />

Monatsrenten , max. aber 3.000 EUR<br />

* Umorganisationshilfe für<br />

Selbständige: Anschaffungskosten<br />

bis zu 6 BU Monatsrenten; max. aber<br />

Erlischen des Anspruchs auf<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsleistungen:<br />

+ weniger als 50% BU<br />

+ keine BU mehr aufgrund<br />

Pflegebedürftigkeit +<br />

Tod VN<br />

+ Ablauf des Vertrages<br />

12.000 EUR keine Zusatzleistungen<br />

ja, wenn BU infolge<br />

Pflegebedürftigkeit ununterbrochen<br />

vorliegt und das 45. Lebensjahr noch<br />

nicht erreicht ist sowie <strong>die</strong><br />

Leistungsdauer mind. Bis Alter 60<br />

geht. nein<br />

Todesfallleistung keine keine<br />

Verzicht auf §163 VVG (Verzicht auf<br />

<strong>die</strong> Anpassung <strong>über</strong> den<br />

Bruttoprämien hinaus)<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Rentenleitung<br />

Erhöhung der Rentenleistung:<br />

anlassbezogene<br />

Nachver<strong>sich</strong>erungsoption ohne<br />

Gesundheitsprüfung<br />

Erhöhung der Rentenleistung:<br />

anlassunabhängige<br />

Nachver<strong>sich</strong>erungsoption ohne<br />

Gesundheitsprüfung<br />

Grenzen für <strong>die</strong> Erhöhung durch<br />

Nachver<strong>sich</strong>erung<br />

Reduzierung der Rentenleistung<br />

nein, Zum Schutz der<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsnehmer sind wir nach<br />

den Regelungen des § 163 VVG zu<br />

einer Neufestsetzung der<br />

vereinbarten Prämie berechtigt.<br />

ja, bis spätestens 15 Jahre vor dem<br />

vereinbarten Ver<strong>sich</strong>erungsablauf<br />

oder innerhalb der ersten 10 Jahre<br />

nach Ver<strong>sich</strong>erungsbeginn; innerhalb<br />

von 6 Monaten nach Eintritt des<br />

Anlasses<br />

nein, Zum Schutz der<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsnehmer sind wir nach<br />

den Regelungen des § 163 VVG zu<br />

einer Neufestsetzung der<br />

vereinbarten Prämie berechtigt.<br />

ja, innerhalb von 10 Jahren nach<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsbeginn oder innerhalb<br />

von 10 Jahren nach Erreichen der<br />

Volljährigkeit; innerhalb von 6<br />

Monaten nach Eintritt des Anlasses<br />

ja, innerhalb der ersten fünf<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsjahre<br />

mind. 300 EUR, höchstens 6.000<br />

nein<br />

EUR pro Nachver<strong>sich</strong>erung; bei mind. 300 EUR, höchstens 3.000<br />

mehreren Erhöhungen auf max. EUR; bei mehreren Erhöhungen auf<br />

30.000 EUR<br />

max. 30.000 EUR<br />

möglich, indem eine<br />

möglich, indem eine<br />

Beitragsreduktion oder<br />

Beitragsreduktion oder<br />

Beitragsfreistellung durchgeführt Beitragsfreistellung durchgeführt<br />

wird. Die herabgesetzte BU<br />

wird. Die herabgesetzte BU<br />

Jahresrente muss mind. 300 EUR Jahresrente muss mind. 300 EUR<br />

betragen<br />

betragen


Dynamik<br />

ja (nicht in der Starterphase der ja (nicht in der Starterphase der<br />

Beitragsdynamik<br />

min./max.<br />

Start-BU möglich)<br />

Start-BU möglich)<br />

Beitragsdynamikprozentsatz mind. 3% / max. 5 % mind. 3% / max. 5 %<br />

jeweils am Stammtag der<br />

jeweils am Stammtag der<br />

Ver<strong>sich</strong>erung möglich; Erhöhungen Ver<strong>sich</strong>erung möglich; Erhöhungen<br />

erfolgen mit zum Zeitpunkt der erfolgen mit zum Zeitpunkt der<br />

Dynamikdurchführung aktuellen Dynamikdurchführung aktuellen<br />

Rechnungsgrundlagen; bis<br />

Rechnungsgrundlagen; bis<br />

spätestens 1 Jahr vor Ablauf der spätestens 1 Jahr vor Ablauf der<br />

Beitragszahlungsdauer (bei<br />

Beitragszahlungsdauer (bei<br />

Voraussetzungen für eine<br />

Karenzzeit 3 Jahre); nicht möglich, Karenzzeit 3 Jahre); nicht möglich,<br />

Beitragsdynamik<br />

wenn BU besteht.<br />

wenn BU besteht.<br />

ja, innerhalb von 2 Monaten nach ja, innerhalb von 2 Monaten nach<br />

Verzicht auf Beitragsdynamik Erhöhungstermin;<br />

Erhöhungstermin;<br />

Bei vereinbarter jährlicher Dynamik Bei vereinbarter jährlicher Dynamik<br />

erlischt Recht auf weitere<br />

erlischt Recht auf weitere<br />

Erhöhungen nach Verzicht 2 Jahre Erhöhungen nach Verzicht 2 Jahre<br />

hintereinander, bei vereinbarter zwei- hintereinander, bei vereinbarter zwei-<br />

/dreijähriger Dynamik erlischt Recht /dreijähriger Dynamik erlischt Recht<br />

auf weitere Erhöhungen nach erstem auf weitere Erhöhungen nach erstem<br />

Verzicht. Oder wenn durch<br />

Verzicht. Oder wenn durch<br />

Erhöhungen im Rahmen<br />

Erhöhungen im Rahmen<br />

der Dynamik insgesamt 250% der der Dynamik insgesamt 250% der<br />

Summe aus der zu Vertragsbeginn Summe aus der zu Vertragsbeginn<br />

vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente<br />

und etwaigen Erhöhungen aus und etwaigen Erhöhungen aus<br />

Nachver<strong>sich</strong>erungen gemäß §17 Nachver<strong>sich</strong>erungen gemäß §17<br />

Erlöschen des Rechts auf<br />

erreicht oder <strong>über</strong>schritten<br />

erreicht oder <strong>über</strong>schritten<br />

Beitragsdynamik<br />

sind.<br />

sind.<br />

Leistungsdynamik im BU Fall<br />

min./max.<br />

Leistungsdynamikprozentsatz im BU<br />

ja ja<br />

Fall<br />

Voraussetzungen für eine<br />

max. 3 % max. 3 %<br />

Leistungsdynamik im BU Fall keine keine<br />

Verzicht auf Leistungsdynamik im BU kein Verzicht möglich, da<br />

kein Verzicht möglich, da<br />

Fall<br />

Zahlungsschwierigkeiten<br />

automatische in Beiträgen integriert automatische in Beiträgen integriert<br />

Ja, bis zu 18 Monaten unter Ja, bis zu 18 Monaten unter<br />

Beibehaltung der vereinbarten Beibehaltung der vereinbarten<br />

Rentenhöhe möglich;<br />

Rentenhöhe möglich;<br />

Voraussetzung: Zwischen dem Ende Voraussetzung: Zwischen dem Ende<br />

des Stundungszeitraumes und dem des Stundungszeitraumes und dem<br />

Ende der Vertragslaufzeit liegen Ende der Vertragslaufzeit liegen<br />

mind. 5 Jahre; das Deckungskapital mind. 5 Jahre; das Deckungskapital<br />

des Vertrages muss bereits einen des Vertrages muss bereits einen<br />

Wert in Höhe der zu stundenden Wert in Höhe der zu stundenden<br />

Beitragsstundung<br />

Beiträge aufweisen,<br />

Beiträge aufweisen,<br />

Ja, zeitlich unbegrenzt möglich; Ja, zeitlich unbegrenzt möglich;<br />

Voraussetzung: herabgesetzte BU Voraussetzung: herabgesetzte BU<br />

Jahresrente muss mind. 300 EUR Jahresrente muss mind. 300 EUR<br />

Beitragsreduktion<br />

betragen.<br />

betragen.<br />

Ja, jederzeit während<br />

Ja, jederzeit während<br />

Beitragszahlungsdauer zum Schluss Beitragszahlungsdauer zum Schluss<br />

der Ver<strong>sich</strong>erungsperiode (abhängig der Ver<strong>sich</strong>erungsperiode (abhängig<br />

von der Zahlweise). Die beitragsfreie von der Zahlweise). Die beitragsfreie<br />

BU Jahresrente muss mind. 300 BU Jahresrente muss mind. 300<br />

Beitragsfreistellung<br />

EUR betragen.<br />

EUR betragen.


Bei bestimmtem Personenkreis sind<br />

auf Besonderheiten und<br />

Untersuchungsgrenzen zu achten:<br />

Ohne Einkommensangabe<br />

Ja, innerhalb von 6 Monaten ohne<br />

erneute Gesundheitsprüfung und<br />

ohne Nachzahlungspflicht. Die BU<br />

Rente wird nach<br />

Wiederinkraftsetzung nach den<br />

anerkannten Regelungen der<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsmathematik neu<br />

festgesetzt.<br />

Ja, innerhalb von 6 Monaten ohne<br />

erneute Gesundheitsprüfung und<br />

ohne Nachzahlungspflicht. Die BU<br />

Rente wird nach<br />

Wiederinkraftsetzung nach den<br />

anerkannten Regelungen der<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsmathematik neu<br />

festgesetzt.<br />

Wiederinkraftsetzung nach<br />

Beitragsfreistellung<br />

Überschussbezugsarten<br />

Überschussbezugsarten für <strong>die</strong> Beitragsreduktion und Sofortbonus Beitragsreduktion und Sofortbonus<br />

leistungsfreie Zeit<br />

Überschussbezugsarten für <strong>die</strong> Zeit<br />

(mit und ohne Familienbonus) (mit und ohne Familienbonus)<br />

der Leistungsdauer<br />

Annahmerichtlinien<br />

Gewinnrente Gewinnrente<br />

Angemessenheitsprüfung zum Angemessenheitsprüfung zum<br />

Einkommen:<br />

Einkommen:<br />

Es darf ein bestimmter Prozentsatz Es darf ein bestimmter Prozentsatz<br />

des jährlichen Bruttoeinkommens des jährlichen Bruttoeinkommens<br />

nicht <strong>über</strong>stiegen werden.<br />

nicht <strong>über</strong>stiegen werden.<br />

Dieser Prozentsatz beträgt bei Dieser Prozentsatz beträgt bei<br />

jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten<br />

(ggf. inklusive Sofortbonus)<br />

(ggf. inklusive Sofortbonus)<br />

- bis 24.000 EUR 65% des jährlichen - bis 24.000 EUR 65% des jährlichen<br />

Bruttoeinkommens<br />

Bruttoeinkommens<br />

Risikoprüfung/<br />

. ab 24.001 EUR 50% des jährlichen . ab 24.001 EUR 50% des jährlichen<br />

Untersuchungsgrenzen<br />

Bruttoeinkommens<br />

Bruttoeinkommens<br />

Azubis, Studenten bis 14.400 EUR Azubis, Studenten bis 14.400 EUR<br />

BU-Rente (jährlich) zzgl. Dynamik BU-Rente (jährlich) zzgl. Dynamik<br />

(max.3% jährlich, max.5% alle 2/3 (max.3% jährlich, max.5% alle 2/3<br />

Jahre)<br />

Jahre)<br />

ver<strong>sich</strong>erbar bis 12.000 EUR jährlich bis 12.000 EUR jährlich<br />

ab 12.001 EUR - 24.000 EUR- 65%<br />

vom Brutto; ab 24.001 EUR - max.<br />

50 % vom Brutto<br />

ab 30.001 EUR - 60.000 EUR - max.<br />

ab 12.001 EUR - 24.000 EUR- 65%<br />

vom Brutto; ab 24.001 EUR - max.<br />

50 % vom Brutto<br />

ab 30.001 EUR - 60.000 EUR - max.<br />

Mit Einkommensangabe ver<strong>sich</strong>erbar<br />

Mit Einkommensnachweis<br />

ver<strong>sich</strong>erbar<br />

50 % vom Brutto<br />

50 % vom Brutto<br />

Medizinische Anforderungen bei bis 2.000 EUR nur Antrag; zwischen<br />

einer monatlichen Rente ab 2.000 2.001 EUR und 2.500 EUR Antrag<br />

EUR, ab 2001 EUR bis 2500 EUR, und Arztbericht, ab 2.501 EUR<br />

ab 2501 bis 3000 EUR ab 3001 EUR Antrag und Zeugnis<br />

Antrag und Zeugnis<br />

Abgefragter Zeitraum der<br />

5 Jahre;bei stationärer Behandlung<br />

Gesundheitsfragen<br />

Kosten und Gebühren<br />

10 Jahre<br />

Abschluss- und Vertriebskosten<br />

Stornogebühr bei Beitragsfreistellung<br />

siehe dann Angebot siehe dann Angebot<br />

/ Kündigung ja ja<br />

bis 2.000 EUR nur Antrag; zwischen<br />

2.001 EUR und 2.500 EUR Antrag<br />

und Arztbericht, ab 2.501 EUR<br />

5 Jahre; bei stationärer Behandlung<br />

10 Jahre

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