Iran_Sanktionsklausel_Makler_Anschreiben_06092011
Iran_Sanktionsklausel_Makler_Anschreiben_06092011
Iran_Sanktionsklausel_Makler_Anschreiben_06092011
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gothaer Allgemeine Versicherung AG 50598 Köln Allgemeine Versicherung AG<br />
Hauptverwaltung<br />
Gothaer Allee 1<br />
50969 Köln<br />
An unsere Vertriebspartner Telefon 0221/308-00<br />
Telefax 0221/308-33363<br />
Informationen zum Thema <strong>Iran</strong>-Sanktionen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Köln, September 2011<br />
mit heutigem Schreiben möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen bzgl.<br />
der restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den <strong>Iran</strong> informieren.<br />
Die Ausgangslage stellt sich wie folgt dar:<br />
Mit der Verordnung 961/2010 vom 25.10.2010 hat die EU eine Verordnung über<br />
restriktive Maßnahmen gegen den <strong>Iran</strong> erlassen. Diese Verordnung beinhaltet<br />
sowohl güterbezogene Verbote und Genehmigungspflichten sowie<br />
Dienstleistungs- und Finanzierungsrestriktionen.<br />
Erstmalig enthält die EU-Verordnung auch ein personenbezogenes<br />
Bereitstellungsverbot für Versicherungen. Dieses Verbot bezieht sich auch auf die<br />
Vermittlung von Versicherungsschutz, so dass Sie als <strong>Makler</strong> ebenfalls hiervon<br />
betroffen sind. Als Versicherungsunternehmen müssen wir darauf achten, dass wir<br />
keinen Deckungsschutz bieten, der gegen dieses Verbot verstößt. Ein Verstoß<br />
gegen die Verordnung kann einen Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbestand<br />
gemäß §§ 33, 70 Außenwirtschaftsgesetz darstellen und eine Geldbuße bis zu<br />
500.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.<br />
Die vollständigen EU-Regelungen sowie ergänzende Informationen sind im<br />
Internet (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abrufbar:<br />
http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/embargos/iran/index.html<br />
Aus diesem Grund hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e.V. (GDV) eine unverbindliche <strong>Sanktionsklausel</strong> (siehe Anlage) empfohlen.<br />
Vergleichbare Formulierungen haben weitere Interessensverbände, wie der<br />
Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), ihren Mitgliedern<br />
gegenüber ausgesprochen.<br />
Gothaer Allgemeine Versicherung AG<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Roland Schulz<br />
Vorstand: Thomas Leicht (Vorsitzender), Dr. Werner Görg, Dr. Helmut Hofmeier, Michael Kurtenbach,<br />
Jürgen Meisch, Dr. Hartmut Nickel-Waninger, Oliver Schoeller.<br />
Rechtsform: Aktiengesellschaft; Sitz: Köln; Registergericht: AG Köln HRB 35474
Da die EU weitere Sanktionsregelungen für Länder wie beispielsweise Syrien und<br />
Libyen mit ähnlichen Rechtsfolgen wie die sogenannte <strong>Iran</strong>sanktion entwickelt hat,<br />
ist die vom GDV empfohlene <strong>Sanktionsklausel</strong> offen (d.h. nicht auf bestimmte<br />
Länder bezogen und auch für künftige Sanktionen gegen sonstige Länder)<br />
formuliert.<br />
Durch die Vereinbarung dieser Klausel wird lediglich hervorgehoben, was bereits<br />
in der Vergangenheit ohnehin Geltung hatte – Rechtsgeschäfte, die gegen<br />
gesetzliche Verbote oder gute Sitten verstoßen, sind nach §§ 134, 138 BGB<br />
nichtig. Insofern wird durch die Klausel nach unserer Auffassung der<br />
Deckungsumfang auch nicht eingeschränkt sondern eher klargestellt.<br />
Was bedeutet dies für Sie als Geschäftspartner der Gothaer?<br />
Für den Bereich Komposit Unternehmerkunden hat die Gothaer Allgemeine<br />
Versicherung AG beschlossen, spartenübergreifend wie folgt mit der Thematik<br />
umzugehen:<br />
In unserem Neugeschäft legen wir die Verbandsklausel, neue Allgemeine<br />
Versicherungsbedingungen oder sonstige, mit uns abgestimmte Regelungen zu<br />
Grunde.<br />
Im Bestandsgeschäft erfolgt die Umsetzung der Klausel spartenindividuell –<br />
hierzu werden Sie noch entsprechend separat informiert werden. Bitte beachten<br />
Sie folgende Ausnahme: Wenn Sie mögliche <strong>Iran</strong>bezüge erkennen bzw. um<br />
diese wissen, ist die sofortige Vereinbarung einer Klausel zwingend erforderlich.<br />
Bitte informieren Sie in unserem Alleinzeichnungs- und Führungsgeschäft die<br />
Kunden über das weitere Vorgehen unseres Hauses; im Beteiligungsgeschäft<br />
unterstellen wir, dass die jeweils führenden Gesellschaften inhaltlich<br />
gleichlautende Formulierungen umsetzen werden. Bei deutlichen Abweichungen<br />
bitten wir Sie um entsprechende Information.<br />
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gothaer Allgemeine Versicherung AG<br />
ppa. Christian Deneke i.V. Jörg Loraff<br />
Gothaer Allgemeine Versicherung AG<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Roland Schulz<br />
Vorstand: Thomas Leicht (Vorsitzender), Dr. Werner Görg, Dr. Helmut Hofmeier, Michael Kurtenbach,<br />
Jürgen Meisch, Dr. Hartmut Nickel-Waninger, Oliver Schoeller.<br />
Rechtsform: Aktiengesellschaft; Sitz: Köln; Registergericht: AG Köln HRB 35474