Die VOV D&O-VersicherungVereine Verkaufs-Leitfaden
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<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine<br />
<strong>Verkaufs</strong>-<strong>Leitfaden</strong><br />
Vereine prägen unser gesellschaftliches Leben und übernehmen wertvolle Funktionen, etwa in den Bereichen<br />
Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft. Aber sie sind auch ein Ort, an dem wichtige Kontakte geknüpft und<br />
gepflegt werden.<br />
In über 600.000 Vereinen wirken und entscheiden Organmitglieder, die sich oftmals nicht darüber im Klaren sind,<br />
dass sie für Ihr Engagement mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden können – auch wenn sie<br />
ehrenamtlich tätig sind.<br />
Für dieses Risiko gibt es jetzt die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine. Sie ist die Vermögensschaden-<br />
Haftpflichtversicherung für Organmitglieder von Vereinen.<br />
Warum ist eine D&O-Versicherung für Vereinsvorstände und andere Vereinsorgane so wichtig?<br />
• Vorstandsmitglieder von Vereinen unterliegen nicht nur den Vorgaben der Vereinssatzung, sondern müssen<br />
darüber hinaus bei ihrer Arbeit zahllose, kaum überschaubare gesetzliche Vorschriften beachten. <strong>Die</strong>s gilt<br />
gleichermaßen sowohl für hauptberufliche als auch für ehrenamtlich tätige Organmitglieder.<br />
• <strong>Die</strong> meisten Vorstände in Deutschland führen ihre Vereine ehrenamtlich. Sie erhalten für ihre Arbeit keinen<br />
finanziellen Ausgleich, haften aber für etwaige Fehler trotzdem unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.<br />
Wenn etwa ein Organmitglied einer Pflicht nicht nachkommt oder eine Vorschrift übersieht, haften also sowohl<br />
der Verein, als auch das Organmitglied persönlich. Bereits kleine Fehler können so dessen private Existenz<br />
erheblich gefährden.<br />
• Vereinsvorstände haften sowohl im Innenverhältnis für Vermögensschäden, die sie dem Verein zufügen, als<br />
auch gegenüber Dritten, wie etwa Handwerkern, der Kommune oder den Finanzbehörden.<br />
• Durch die gesamtschuldnerische Haftung von Vereinsvorständen besteht die Gefahr, dass selbst ein<br />
ordentlich arbeitendes Vorstandsmitglied für Fehler eines Kollegen mit zur Rechenschaft gezogen wird.<br />
• Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind sich meist des persönlichen finanziellen Risikos im Zusammenhang<br />
mit ihrer Vorstandsarbeit nicht bewusst. Sie haften grundsätzlich sowohl für die Erfüllung privatrechtlicher als<br />
auch für die Einhaltung öffentlichrechtlicher Verpflichtungen des Vereins. <strong>Die</strong>s wird vielfach übersehen oder<br />
unterschätzt.<br />
• <strong>Die</strong> Anspruchsmentalität geschädigter Personen, Firmen oder Institutionen wächst ständig und auch die<br />
deutschen Gerichte bejahen immer häufiger die persönliche Haftung von Vereinsvorständen. Das Risiko für<br />
ehrenamtlich tätige Organe ist hierdurch in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.<br />
� Hier ist nicht nur Aufklärung gefragt, hier sind praktikable Lösungen gefordert.<br />
Wer ist die Zielgruppe für die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine?<br />
• Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Geschäftsführer etc.) von eingetragenen, auch<br />
gemeinnützigen Vereinen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, wie etwa Bildung, Erziehung, Kultur,<br />
Soziales, Sport, Wissenschaft und Forschung<br />
• Der eingetragene Verein (e.V.)<br />
� hat eine konsolidierte Bilanzsumme von weniger als 1 Mio. EUR und<br />
� ist länger als 1 Jahr im Vereinsregister in Deutschland eingetragen und<br />
� kann alle Fragen des Deckungsantrags mit Nein beantworten.<br />
� In Deutschland gibt es über 1,5 Millionen Vereinsvorstände. Der Markt bietet viele Möglichkeiten und<br />
die Erfolgsaussichten für Abschlüsse sind ausgesprochen gut.
Welchen Schutz bietet die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine?<br />
Versicherungsschutz besteht für den Fall,<br />
• dass ein oder mehrere Vereinsvorstände bei der Ausübung ihrer Organtätigkeit eine Pflichtverletzung<br />
begehen und<br />
• hierdurch ein Vermögensschaden entsteht und<br />
• daher Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen sie geltend gemacht<br />
werden.<br />
Versicherte Personen sind<br />
• alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat,<br />
Geschäftsführer etc.)<br />
• sowie deren Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Erben<br />
<strong>Die</strong> Versicherungsleistungen umfassen<br />
• die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Schadenersatz bei berechtigten Forderungen<br />
• die Führung eines Rechtsstreites und Beauftragung eines Rechtsanwaltes<br />
• die Kosten von Rechtsanwälten, Sachverständigen und Gerichten<br />
Ausgeschlossen sind<br />
• Haftpflichtansprüche aufgrund von wissentlicher Pflichtverletzung<br />
• Haftpflichtansprüche aufgrund von Vertragsstrafen<br />
• vor Vertragsbeginn geltend gemachte Ansprüche oder bereits begonnene Verfahren<br />
Schadenbeispiele aus der Praxis der Gerichte<br />
BFH, Urteil vom 23.06.1998 – VII R 4/98 (FG Münster)<br />
Ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins, der sich als solcher wirtschaftlich betätigt<br />
und zur Erfüllung seiner Zwecke Arbeitnehmer beschäftigt, haftet für die Erfüllung der steuerlichen<br />
Verbindlichkeiten des Vereins grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie ein Geschäftsführer einer GmbH.<br />
FG Münster vom 07.05.2002 – 1 K 2429/00 L<br />
1. Wer als Schatzmeister eines Fußballvereins für diesen auch über den Ablauf seiner gewählten Amtszeit<br />
hinaus die Tätigkeit eines Vorstandes ausübt, haftet grundsätzlich auch für die abzuführenden Lohnsteuern<br />
als gesetzlicher Vertreter.<br />
2. Gegen die Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuern kann nicht mit Erfolg eingewandt werden, dem<br />
Verein hätten bei Auszahlung der Gehälter die weiteren Mittel für die Lohnsteuern gefehlt.<br />
OLG Köln, Urteil vom 20.06.1997<br />
1. Überschuldung eines eingetragenen Vereins im konkursrechtlichen Sinn wird regelmäßig dadurch bestimmt,<br />
dass der Zeitwert des Aktivvermögens die Verbindlichkeiten nicht deckt.<br />
2. <strong>Die</strong> Gläubiger (hier: Fußballlizenzspieler und Trainer), die nach dem Entstehen der Konkursantragspflicht des<br />
Vorstands Geschäfte mit dem überschuldeten Verein abgeschlossen haben, können vom handelnden<br />
Vorstand verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht abgeschlossen<br />
Weitere mögliche Schadenszenarien<br />
• Ein Förderverein, der Subventionen vom Land erhält, muss diese Subventionen jedes Jahr zu einem<br />
bestimmten Termin bei der Behörde neu beantragen. Der Schatzmeister des Vereins reicht diesen Antrag zu<br />
spät ein. Das hat zur Folge, dass der Verein die Subvention nicht mehr erhält. Daraufhin fehlen 50.000 EUR<br />
in der Vereinskasse. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung nimmt den Vorstand aufgrund dieser Vermögensminderung<br />
wegen Nichterfüllung seiner Überwachungspflicht in Anspruch.<br />
• Ein Sportverein plant einen Neubau. <strong>Die</strong> Finanzierung wird mündlich zugesichert und der Vorstand beauftragt<br />
im Vorfeld bereits ein Bauunternehmen mit der Durchführung des Vorhabens. <strong>Die</strong> Finanzierung platzt jedoch<br />
und der Vorstand muss seinen Auftrag gegenüber dem Bauunternehmen zurückziehen. <strong>Die</strong>ses kann<br />
entweder vom Verein oder vom Vorstand die bereits entstandenen Kosten in Höhe von 10.000 EUR zurück<br />
fordern. Baukosten sind oftmals durch eine normale Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung nicht<br />
gedeckt.<br />
• Ein Schulverein erhält von der Gemeinde 100.000 EUR für die Renovierung des Schulhofs. <strong>Die</strong> Gelder<br />
werden jedoch vom Vorstand für Lehrmittel im Medienbereich ausgegeben. <strong>Die</strong> dringend notwendige<br />
Renovierung des Schulhofs kann nicht mehr durchgeführt werden. <strong>Die</strong> Gemeinde nimmt nun den Verein oder<br />
den Vorstand (mit seinem Privatvermögen) für die Rückzahlung der zweckentfremdeten Gelder in Anspruch.<br />
Wenn die Gemeinde den Verein in Anspruch nimmt, braucht der Verein eine reine<br />
Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung. Wird der Vorstand in Anspruch genommen (Außenhaftung<br />
gegenüber der Gemeinde oder Innenhaftung gegenüber dem Verein), dann brauchen die Vorstandsmitglieder<br />
eine D&O-Versicherung.<br />
2
<strong>Verkaufs</strong>argumente<br />
Welchen Nutzen haben Organe und Verein durch<br />
die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine?<br />
• Das einzelne Organmitglied sowie die möglicherweise betroffenen Ehegatten, Partner oder Erben erhalten die<br />
persönliche Sicherheit, nicht mit ihrem Privatvermögen für unvorhergesehene Risiken der Vorstandsarbeit<br />
einstehen zu müssen.<br />
� „Wir sorgen dafür, dass weder Ihr Eigenheim, noch Ihr sonstiges Privatvermögen unter den Hammer kommt.“<br />
• Der Verein wird seiner - auch moralischen - Verantwortung gerecht, indem er die Haftungsrisiken der<br />
ehrenamtlich engagierten Vorstandsmitglieder absichert.<br />
� „Sie können mit ruhigem Gewissen Ihre Vorstandsarbeit leisten. Der Verein hat Vorsorge dafür getroffen, falls<br />
Ihnen einmal ein Fehler mit finanziellen Folgen unterlaufen sollte.“<br />
• Sicherheit gibt Handlungsspielraum und setzt gerade die in der Vereinsarbeit so notwendigen Energien frei.<br />
� „Auch bei größeren Vereinsprojekten müssen Sie sich nicht ständig Sorgen darüber machen, ob alle Anträge<br />
form- und fristgerecht gestellt und steuerliche Belange berücksichtigt worden sind. Sie vermeiden so<br />
schlaflose Nächte.“<br />
• Es ist nie zu früh für die Absicherung von Vereinsorganen. Das Haftungsrisiko in unserer Gesellschaft nimmt<br />
stetig zu. Bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollte gehandelt werden. Denn im Nachhinein ist<br />
Versicherungsschutz nicht mehr möglich<br />
� „Sie können davon ausgehen, dass ein geschädigter Verein oder eine geschädigte Privatperson nach<br />
Schuldigen sucht und Schadenersatz einfordert. Der Staat tut das ohnehin, wie wir alle wissen.“<br />
• Jedem Vereinsmitarbeiter kann ein Fehler unterlaufen, der einen Haftpflichtanspruch nach sich zieht. Dabei<br />
wird möglicherweise die Deckungssumme der VSH aufgezehrt. Für den Vorstand steht in diesem Fall keine<br />
Deckungssumme mehr zur Verfügung.<br />
� Soll für Ihr Privatvermögen eine separate Deckungssumme zur Verfügung stehen?<br />
Häufig gestellte Fragen und Einwände<br />
Der Verein hat doch schon eine Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung, wozu benötige ich dann noch eine<br />
D&O-Versicherung?<br />
Bei der <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine und einer Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung für Vereine handelt<br />
es sich um wichtige Versicherungen, die unterschiedliche Risiken der Kunden mit unterschiedlicher Zielrichtung<br />
decken und die sich daher ergänzen (komplementäre Deckungen).<br />
Das neue <strong>VOV</strong> Produkt ist speziell für kleine bis mittelgroße Vereine entwickelt und bietet viele Vorteile und<br />
Besonderheiten. Beispiele für den weit reichenden Versicherungsschutz:<br />
• <strong>Die</strong> gesamte Organtätigkeit, nicht nur die „satzungsgemäße“ Tätigkeit, ist versichert.<br />
• Öffentlich-rechtliche Ansprüche – z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben – sind grundsätzlich versichert.<br />
• <strong>Die</strong> Innenhaftung ist nicht beschränkt.<br />
• <strong>Die</strong> Rückwärtsdeckung ist zeitlich unbegrenzt.<br />
• Es gibt nur wenige Ausschlüsse.<br />
• <strong>Die</strong> Deckungssumme steht speziell den Organmitgliedern zur Verfügung.<br />
Ich bekomme doch für meine Tätigkeit gar kein Geld. Wie kann ich denn dafür haftbar gemacht werden?<br />
<strong>Die</strong> Rechtsprechung macht hier kein Unterschied.<br />
Ich war im Ausland und ein Vorstandskollege hatte in dieser Zeit meine Aufgaben übernommen.<br />
<strong>Die</strong> Überwachung gilt immer und besonders streng bei den eigenen Aufgaben.<br />
Ich bin doch nur Schriftführer und kein Schatzmeister.<br />
Es gibt eine gesamtschuldnerische Haftung.<br />
3
Ich lasse mich von meinem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater gut beraten. Wieso sollte ich<br />
mich dann versichern?<br />
Beraten lassen ist immer gut, aber das Haftungsrisiko bleibt bestehen. Nur in Ausnahmefällen könnte es<br />
gelingen, mit Hilfe eines formellen Gutachtens (von einem RA/WP/StB) der Haftung zu entgehen.<br />
In der Satzung steht, dass ich nur bei grober Fahrlässigkeit hafte.<br />
In der Satzung kann man nur die Innenhaftung beschränken. Das Risiko bei der Außenhaftung und bei der<br />
Insolvenz bleibt immer bestehen.<br />
Vorgehensweise<br />
Das Antragsverfahren ist unkompliziert, schnell und absolut zuverlässig:<br />
• Sie füllen einen Deckungsantrag aus. Er enthält alle Preisinformationen. Ein Angebot entfällt daher.<br />
• Sie schicken diesen an die <strong>VOV</strong> GmbH und lassen sich ihn bestätigen.<br />
• <strong>Die</strong> Deckung setzt sofort ein. In der Regel dauert der gesamte Vorgang nur eine Woche.<br />
Vereinbarungen über die Provision/Courtage sowie die Abrechnungen erfolgen über den führenden Versicherer<br />
der <strong>VOV</strong>-Versicherungsgemeinschaft<br />
Wieso ist die <strong>VOV</strong> der richtige Partner für Sie und Ihre Kunden?<br />
<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> ist<br />
• eine auf Kontinuität und Verlässlichkeit ausgerichtete Versicherungsgemeinschaft mit Sitz in Köln<br />
• mit über 10-jähriger Erfahrung und großem Expertenwissen einer der führenden deutschen Anbieter im<br />
Bereich D&O<br />
• spezialisiert auf D&O für Vereine<br />
<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> bietet<br />
• persönliche und zuverlässige Betreuung durch kompetente Mitarbeiter<br />
• transparente und klare Versicherungsbedingungen<br />
• eine pro aktive Schadenregulierung<br />
<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> schneidert zusätzlich individuelle Lösungen nach Maß für<br />
• Vereine, deren konsolidierte Bilanzsumme über 1 Mio. EUR liegt<br />
• Vereine, die noch kein Jahr im Vereinsregister eingetragen sind<br />
• Vereine, die nicht alle Fragen des Deckungsantrags mit „Nein“ beantworten können<br />
4<br />
<strong>VOV</strong> GmbH<br />
Im Mediapark 5 • 50670 Köln<br />
T +49 (0) 2 21.93 12 93-0<br />
F +49 (0) 2 21.93 12 93-25<br />
info@vovgmbh.de<br />
www.vovgmbh.de<br />
<strong>VOV</strong> GmbH ist ein Unternehmen der<br />
AachenMünchener Versicherung AG,<br />
Condor Allgemeine Versicherungs-AG,<br />
Continentale Sachversicherung AG,<br />
Generali Versicherung AG,<br />
Gothaer Allgemeine Versicherung AG,<br />
Nassau Verzekering Maatschappij N.V. sowie<br />
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG.