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Die VOV D&O-VersicherungVereine Verkaufs-Leitfaden

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<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine<br />

<strong>Verkaufs</strong>-<strong>Leitfaden</strong><br />

Vereine prägen unser gesellschaftliches Leben und übernehmen wertvolle Funktionen, etwa in den Bereichen<br />

Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft. Aber sie sind auch ein Ort, an dem wichtige Kontakte geknüpft und<br />

gepflegt werden.<br />

In über 600.000 Vereinen wirken und entscheiden Organmitglieder, die sich oftmals nicht darüber im Klaren sind,<br />

dass sie für Ihr Engagement mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden können – auch wenn sie<br />

ehrenamtlich tätig sind.<br />

Für dieses Risiko gibt es jetzt die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine. Sie ist die Vermögensschaden-<br />

Haftpflichtversicherung für Organmitglieder von Vereinen.<br />

Warum ist eine D&O-Versicherung für Vereinsvorstände und andere Vereinsorgane so wichtig?<br />

• Vorstandsmitglieder von Vereinen unterliegen nicht nur den Vorgaben der Vereinssatzung, sondern müssen<br />

darüber hinaus bei ihrer Arbeit zahllose, kaum überschaubare gesetzliche Vorschriften beachten. <strong>Die</strong>s gilt<br />

gleichermaßen sowohl für hauptberufliche als auch für ehrenamtlich tätige Organmitglieder.<br />

• <strong>Die</strong> meisten Vorstände in Deutschland führen ihre Vereine ehrenamtlich. Sie erhalten für ihre Arbeit keinen<br />

finanziellen Ausgleich, haften aber für etwaige Fehler trotzdem unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.<br />

Wenn etwa ein Organmitglied einer Pflicht nicht nachkommt oder eine Vorschrift übersieht, haften also sowohl<br />

der Verein, als auch das Organmitglied persönlich. Bereits kleine Fehler können so dessen private Existenz<br />

erheblich gefährden.<br />

• Vereinsvorstände haften sowohl im Innenverhältnis für Vermögensschäden, die sie dem Verein zufügen, als<br />

auch gegenüber Dritten, wie etwa Handwerkern, der Kommune oder den Finanzbehörden.<br />

• Durch die gesamtschuldnerische Haftung von Vereinsvorständen besteht die Gefahr, dass selbst ein<br />

ordentlich arbeitendes Vorstandsmitglied für Fehler eines Kollegen mit zur Rechenschaft gezogen wird.<br />

• Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind sich meist des persönlichen finanziellen Risikos im Zusammenhang<br />

mit ihrer Vorstandsarbeit nicht bewusst. Sie haften grundsätzlich sowohl für die Erfüllung privatrechtlicher als<br />

auch für die Einhaltung öffentlichrechtlicher Verpflichtungen des Vereins. <strong>Die</strong>s wird vielfach übersehen oder<br />

unterschätzt.<br />

• <strong>Die</strong> Anspruchsmentalität geschädigter Personen, Firmen oder Institutionen wächst ständig und auch die<br />

deutschen Gerichte bejahen immer häufiger die persönliche Haftung von Vereinsvorständen. Das Risiko für<br />

ehrenamtlich tätige Organe ist hierdurch in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.<br />

� Hier ist nicht nur Aufklärung gefragt, hier sind praktikable Lösungen gefordert.<br />

Wer ist die Zielgruppe für die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine?<br />

• Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Geschäftsführer etc.) von eingetragenen, auch<br />

gemeinnützigen Vereinen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, wie etwa Bildung, Erziehung, Kultur,<br />

Soziales, Sport, Wissenschaft und Forschung<br />

• Der eingetragene Verein (e.V.)<br />

� hat eine konsolidierte Bilanzsumme von weniger als 1 Mio. EUR und<br />

� ist länger als 1 Jahr im Vereinsregister in Deutschland eingetragen und<br />

� kann alle Fragen des Deckungsantrags mit Nein beantworten.<br />

� In Deutschland gibt es über 1,5 Millionen Vereinsvorstände. Der Markt bietet viele Möglichkeiten und<br />

die Erfolgsaussichten für Abschlüsse sind ausgesprochen gut.


Welchen Schutz bietet die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine?<br />

Versicherungsschutz besteht für den Fall,<br />

• dass ein oder mehrere Vereinsvorstände bei der Ausübung ihrer Organtätigkeit eine Pflichtverletzung<br />

begehen und<br />

• hierdurch ein Vermögensschaden entsteht und<br />

• daher Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen sie geltend gemacht<br />

werden.<br />

Versicherte Personen sind<br />

• alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat,<br />

Geschäftsführer etc.)<br />

• sowie deren Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Erben<br />

<strong>Die</strong> Versicherungsleistungen umfassen<br />

• die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Schadenersatz bei berechtigten Forderungen<br />

• die Führung eines Rechtsstreites und Beauftragung eines Rechtsanwaltes<br />

• die Kosten von Rechtsanwälten, Sachverständigen und Gerichten<br />

Ausgeschlossen sind<br />

• Haftpflichtansprüche aufgrund von wissentlicher Pflichtverletzung<br />

• Haftpflichtansprüche aufgrund von Vertragsstrafen<br />

• vor Vertragsbeginn geltend gemachte Ansprüche oder bereits begonnene Verfahren<br />

Schadenbeispiele aus der Praxis der Gerichte<br />

BFH, Urteil vom 23.06.1998 – VII R 4/98 (FG Münster)<br />

Ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins, der sich als solcher wirtschaftlich betätigt<br />

und zur Erfüllung seiner Zwecke Arbeitnehmer beschäftigt, haftet für die Erfüllung der steuerlichen<br />

Verbindlichkeiten des Vereins grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie ein Geschäftsführer einer GmbH.<br />

FG Münster vom 07.05.2002 – 1 K 2429/00 L<br />

1. Wer als Schatzmeister eines Fußballvereins für diesen auch über den Ablauf seiner gewählten Amtszeit<br />

hinaus die Tätigkeit eines Vorstandes ausübt, haftet grundsätzlich auch für die abzuführenden Lohnsteuern<br />

als gesetzlicher Vertreter.<br />

2. Gegen die Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuern kann nicht mit Erfolg eingewandt werden, dem<br />

Verein hätten bei Auszahlung der Gehälter die weiteren Mittel für die Lohnsteuern gefehlt.<br />

OLG Köln, Urteil vom 20.06.1997<br />

1. Überschuldung eines eingetragenen Vereins im konkursrechtlichen Sinn wird regelmäßig dadurch bestimmt,<br />

dass der Zeitwert des Aktivvermögens die Verbindlichkeiten nicht deckt.<br />

2. <strong>Die</strong> Gläubiger (hier: Fußballlizenzspieler und Trainer), die nach dem Entstehen der Konkursantragspflicht des<br />

Vorstands Geschäfte mit dem überschuldeten Verein abgeschlossen haben, können vom handelnden<br />

Vorstand verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht abgeschlossen<br />

Weitere mögliche Schadenszenarien<br />

• Ein Förderverein, der Subventionen vom Land erhält, muss diese Subventionen jedes Jahr zu einem<br />

bestimmten Termin bei der Behörde neu beantragen. Der Schatzmeister des Vereins reicht diesen Antrag zu<br />

spät ein. Das hat zur Folge, dass der Verein die Subvention nicht mehr erhält. Daraufhin fehlen 50.000 EUR<br />

in der Vereinskasse. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung nimmt den Vorstand aufgrund dieser Vermögensminderung<br />

wegen Nichterfüllung seiner Überwachungspflicht in Anspruch.<br />

• Ein Sportverein plant einen Neubau. <strong>Die</strong> Finanzierung wird mündlich zugesichert und der Vorstand beauftragt<br />

im Vorfeld bereits ein Bauunternehmen mit der Durchführung des Vorhabens. <strong>Die</strong> Finanzierung platzt jedoch<br />

und der Vorstand muss seinen Auftrag gegenüber dem Bauunternehmen zurückziehen. <strong>Die</strong>ses kann<br />

entweder vom Verein oder vom Vorstand die bereits entstandenen Kosten in Höhe von 10.000 EUR zurück<br />

fordern. Baukosten sind oftmals durch eine normale Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung nicht<br />

gedeckt.<br />

• Ein Schulverein erhält von der Gemeinde 100.000 EUR für die Renovierung des Schulhofs. <strong>Die</strong> Gelder<br />

werden jedoch vom Vorstand für Lehrmittel im Medienbereich ausgegeben. <strong>Die</strong> dringend notwendige<br />

Renovierung des Schulhofs kann nicht mehr durchgeführt werden. <strong>Die</strong> Gemeinde nimmt nun den Verein oder<br />

den Vorstand (mit seinem Privatvermögen) für die Rückzahlung der zweckentfremdeten Gelder in Anspruch.<br />

Wenn die Gemeinde den Verein in Anspruch nimmt, braucht der Verein eine reine<br />

Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung. Wird der Vorstand in Anspruch genommen (Außenhaftung<br />

gegenüber der Gemeinde oder Innenhaftung gegenüber dem Verein), dann brauchen die Vorstandsmitglieder<br />

eine D&O-Versicherung.<br />

2


<strong>Verkaufs</strong>argumente<br />

Welchen Nutzen haben Organe und Verein durch<br />

die <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine?<br />

• Das einzelne Organmitglied sowie die möglicherweise betroffenen Ehegatten, Partner oder Erben erhalten die<br />

persönliche Sicherheit, nicht mit ihrem Privatvermögen für unvorhergesehene Risiken der Vorstandsarbeit<br />

einstehen zu müssen.<br />

� „Wir sorgen dafür, dass weder Ihr Eigenheim, noch Ihr sonstiges Privatvermögen unter den Hammer kommt.“<br />

• Der Verein wird seiner - auch moralischen - Verantwortung gerecht, indem er die Haftungsrisiken der<br />

ehrenamtlich engagierten Vorstandsmitglieder absichert.<br />

� „Sie können mit ruhigem Gewissen Ihre Vorstandsarbeit leisten. Der Verein hat Vorsorge dafür getroffen, falls<br />

Ihnen einmal ein Fehler mit finanziellen Folgen unterlaufen sollte.“<br />

• Sicherheit gibt Handlungsspielraum und setzt gerade die in der Vereinsarbeit so notwendigen Energien frei.<br />

� „Auch bei größeren Vereinsprojekten müssen Sie sich nicht ständig Sorgen darüber machen, ob alle Anträge<br />

form- und fristgerecht gestellt und steuerliche Belange berücksichtigt worden sind. Sie vermeiden so<br />

schlaflose Nächte.“<br />

• Es ist nie zu früh für die Absicherung von Vereinsorganen. Das Haftungsrisiko in unserer Gesellschaft nimmt<br />

stetig zu. Bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollte gehandelt werden. Denn im Nachhinein ist<br />

Versicherungsschutz nicht mehr möglich<br />

� „Sie können davon ausgehen, dass ein geschädigter Verein oder eine geschädigte Privatperson nach<br />

Schuldigen sucht und Schadenersatz einfordert. Der Staat tut das ohnehin, wie wir alle wissen.“<br />

• Jedem Vereinsmitarbeiter kann ein Fehler unterlaufen, der einen Haftpflichtanspruch nach sich zieht. Dabei<br />

wird möglicherweise die Deckungssumme der VSH aufgezehrt. Für den Vorstand steht in diesem Fall keine<br />

Deckungssumme mehr zur Verfügung.<br />

� Soll für Ihr Privatvermögen eine separate Deckungssumme zur Verfügung stehen?<br />

Häufig gestellte Fragen und Einwände<br />

Der Verein hat doch schon eine Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung, wozu benötige ich dann noch eine<br />

D&O-Versicherung?<br />

Bei der <strong>VOV</strong> D&O-Versicherung Vereine und einer Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung für Vereine handelt<br />

es sich um wichtige Versicherungen, die unterschiedliche Risiken der Kunden mit unterschiedlicher Zielrichtung<br />

decken und die sich daher ergänzen (komplementäre Deckungen).<br />

Das neue <strong>VOV</strong> Produkt ist speziell für kleine bis mittelgroße Vereine entwickelt und bietet viele Vorteile und<br />

Besonderheiten. Beispiele für den weit reichenden Versicherungsschutz:<br />

• <strong>Die</strong> gesamte Organtätigkeit, nicht nur die „satzungsgemäße“ Tätigkeit, ist versichert.<br />

• Öffentlich-rechtliche Ansprüche – z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben – sind grundsätzlich versichert.<br />

• <strong>Die</strong> Innenhaftung ist nicht beschränkt.<br />

• <strong>Die</strong> Rückwärtsdeckung ist zeitlich unbegrenzt.<br />

• Es gibt nur wenige Ausschlüsse.<br />

• <strong>Die</strong> Deckungssumme steht speziell den Organmitgliedern zur Verfügung.<br />

Ich bekomme doch für meine Tätigkeit gar kein Geld. Wie kann ich denn dafür haftbar gemacht werden?<br />

<strong>Die</strong> Rechtsprechung macht hier kein Unterschied.<br />

Ich war im Ausland und ein Vorstandskollege hatte in dieser Zeit meine Aufgaben übernommen.<br />

<strong>Die</strong> Überwachung gilt immer und besonders streng bei den eigenen Aufgaben.<br />

Ich bin doch nur Schriftführer und kein Schatzmeister.<br />

Es gibt eine gesamtschuldnerische Haftung.<br />

3


Ich lasse mich von meinem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater gut beraten. Wieso sollte ich<br />

mich dann versichern?<br />

Beraten lassen ist immer gut, aber das Haftungsrisiko bleibt bestehen. Nur in Ausnahmefällen könnte es<br />

gelingen, mit Hilfe eines formellen Gutachtens (von einem RA/WP/StB) der Haftung zu entgehen.<br />

In der Satzung steht, dass ich nur bei grober Fahrlässigkeit hafte.<br />

In der Satzung kann man nur die Innenhaftung beschränken. Das Risiko bei der Außenhaftung und bei der<br />

Insolvenz bleibt immer bestehen.<br />

Vorgehensweise<br />

Das Antragsverfahren ist unkompliziert, schnell und absolut zuverlässig:<br />

• Sie füllen einen Deckungsantrag aus. Er enthält alle Preisinformationen. Ein Angebot entfällt daher.<br />

• Sie schicken diesen an die <strong>VOV</strong> GmbH und lassen sich ihn bestätigen.<br />

• <strong>Die</strong> Deckung setzt sofort ein. In der Regel dauert der gesamte Vorgang nur eine Woche.<br />

Vereinbarungen über die Provision/Courtage sowie die Abrechnungen erfolgen über den führenden Versicherer<br />

der <strong>VOV</strong>-Versicherungsgemeinschaft<br />

Wieso ist die <strong>VOV</strong> der richtige Partner für Sie und Ihre Kunden?<br />

<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> ist<br />

• eine auf Kontinuität und Verlässlichkeit ausgerichtete Versicherungsgemeinschaft mit Sitz in Köln<br />

• mit über 10-jähriger Erfahrung und großem Expertenwissen einer der führenden deutschen Anbieter im<br />

Bereich D&O<br />

• spezialisiert auf D&O für Vereine<br />

<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> bietet<br />

• persönliche und zuverlässige Betreuung durch kompetente Mitarbeiter<br />

• transparente und klare Versicherungsbedingungen<br />

• eine pro aktive Schadenregulierung<br />

<strong>Die</strong> <strong>VOV</strong> schneidert zusätzlich individuelle Lösungen nach Maß für<br />

• Vereine, deren konsolidierte Bilanzsumme über 1 Mio. EUR liegt<br />

• Vereine, die noch kein Jahr im Vereinsregister eingetragen sind<br />

• Vereine, die nicht alle Fragen des Deckungsantrags mit „Nein“ beantworten können<br />

4<br />

<strong>VOV</strong> GmbH<br />

Im Mediapark 5 • 50670 Köln<br />

T +49 (0) 2 21.93 12 93-0<br />

F +49 (0) 2 21.93 12 93-25<br />

info@vovgmbh.de<br />

www.vovgmbh.de<br />

<strong>VOV</strong> GmbH ist ein Unternehmen der<br />

AachenMünchener Versicherung AG,<br />

Condor Allgemeine Versicherungs-AG,<br />

Continentale Sachversicherung AG,<br />

Generali Versicherung AG,<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG,<br />

Nassau Verzekering Maatschappij N.V. sowie<br />

Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG.

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