Dienstleistungsvertrag - Gothaer Makler-Portal
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zwischen<br />
und<br />
<strong>Dienstleistungsvertrag</strong><br />
- im folgenden Gesellschaft genannt –<br />
Pensus Pensionsmanagement GmbH, <strong>Gothaer</strong> Platz 2 – 8, 37083 Göttingen<br />
- im folgenden Pensus genannt –<br />
wird mit Wirkung zum ______________ nachfolgender Vertrag geschlossen:<br />
Präambel<br />
Die Gesellschaft hat sich für die Einführung eines flexiblen Arbeitszeitmodells auf der Basis der<br />
<strong>Gothaer</strong> Zeitkonten-Lösung entschieden. Hierzu ermöglicht die Gesellschaft ihren Mitarbeitern<br />
den vereinbarungsgemäßen Aufbau sog. Wertguthaben. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass bei<br />
Auszahlung der Wertguthaben wegen Kündigung, Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung oder<br />
Tod des Mitarbeiters sowie Insolvenz der Gesellschaft sozialversicherungsrechtlich ein sog.<br />
Störfall eintritt. Für die Abrechnung eines Störfalls ist die Gesellschaft rechtlich verpflichtet.<br />
Darüber hinaus treffen die Gesellschaft gesetzliche Aufzeichnungspflichten im Rahmen der<br />
Sozialversicherung (Berechnung und Führen der sog. SV-Luft). Mit diesem<br />
<strong>Dienstleistungsvertrag</strong> beauftragt die Gesellschaft Pensus mit der Durchführung der<br />
gesetzlichen Verpflichtungen.<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
(1) Pensus übernimmt im Rahmen der <strong>Gothaer</strong> Zeitkonten-Lösung die Abwicklung von<br />
Leistungen der Störfall-Berechnung sowie von Aufzeichnungspflichten für die Gesellschaft.<br />
(2) Die von Pensus zu übernehmenden Aufgaben sind in Anlage 1 dieses Vertrages<br />
aufgelistet.<br />
(3) Die Gesellschaft stellt Pensus die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen<br />
Daten, einmal jährlich zum 31.12. sowie bei Eintritt des Störfalls für das laufende Jahr, für<br />
jeden Anspruchsberechtigten über eine Schnittstelle gemäß einer von Pensus<br />
vorgegebenen Schnittstellenbeschreibung (Excel- oder Ascii-Format) zur Verfügung.<br />
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§ 2 Besondere Pflichten<br />
(1) Pensus hat seine Leistungen unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen<br />
und jeweils gültigen Rechtsprechung zu erbringen. Erkennbare Veränderungen in diesem<br />
Bereich sind - soweit relevant - bei den jeweiligen aktuellen Aufgabenstellungen zu<br />
berücksichtigen.<br />
(2) Die Gesellschaft stellt Pensus die in Anlage 3 aufgeführten Daten einmalig zu<br />
Vertragsbeginn zur Verfügung.<br />
(3) Die Gesellschaft stellt Pensus die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen<br />
Daten unaufgefordert und vollständig, jährlich zum 31.12. zur Verfügung.<br />
(4) Pensus wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten nur zum Zwecke der Durchführung<br />
dieses Vertrages verwenden. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Weitergabe an Dritte<br />
nur zur ordnungsgemäßen Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erfolgen darf.<br />
§ 3 Haftung<br />
(1) Verletzen die Vertragspartner schuldhaft Pflichten und Mitwirkungsobliegenheiten aus<br />
diesem Vertrag, so sind sie für den dadurch entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet.<br />
Eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.<br />
Pensus stellt schon jetzt die Gesellschaft von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus<br />
der Nicht- bzw. Schlechterfüllung dieses Vertrages seitens Pensus ergeben, frei. Die<br />
Gesellschaft stellt schon jetzt Pensus von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der<br />
Nicht- bzw. Schlechterfüllung dieses Vertrages seitens der Gesellschaft ergeben, frei.<br />
§ 4 Datenschutz<br />
(1) Pensus verpflichtet sich, die maßgeblichen bundes- und landesdatenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen einzuhalten.<br />
(2) Kenntnisse und Informationen aus der Abwicklung der Aufträge dürfen von Pensus an<br />
Dritte nicht weitergegeben werden, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erfüllung der<br />
übernommenen Verpflichtungen sachlich geboten.<br />
(3) Die Mitarbeiter der Pensus sind gemäß § 5 BDSG auf den Datenschutz zu verpflichten.<br />
§ 5 Vergütung<br />
(1) Der Vergütungs- und Aufwendungsanspruch von Pensus richtet sich ausschließlich nach<br />
Anlage 1 und 2 dieses Vertrages. Darüber hinaus gehende Leistungen, insbesondere<br />
nach Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, werden nach Abstimmung<br />
gesondert in Rechnung gestellt.<br />
(2) Beide Parteien sind berechtigt eine Überprüfung der Gebührenhöhe und ggf. eine<br />
Anpassung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes zu verlangen. Eine<br />
Anpassung der Gebühren findet frühestens zum 01.01. des folgenden Jahres nach<br />
Vertragsabschluss statt. Danach findet einmal jährlich eine Überprüfung und ggf.<br />
Anpassung der Vergütung statt.<br />
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(3) Pensus erstellt der Gesellschaft jährlich eine Rechnung, zahlbar bis zum 15. des<br />
Folgemonats.<br />
§ 6 Vertragsbeginn und Vertragsdauer<br />
(1) Vertragsbeginn ist der __________________________ .<br />
(2) Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Wird der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich<br />
gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit stillschweigend jeweils um weitere 2 Jahre. Das<br />
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />
§ 7 Gerichtsstand<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren Göttingen als ausschließlichen Gerichtsstand.<br />
§ 8 Vertragsänderungen<br />
(1) Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Zusätzliche Vereinbarungen oder<br />
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch<br />
für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.<br />
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />
oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur<br />
Ausfüllung der Lücke soll ohne weiteres eine Regelung gelten, die - soweit rechtlich<br />
möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten,<br />
sofern sie den Punkt bedacht hätten.<br />
, den<br />
Göttingen , den<br />
Pensus Pensionsmanagement GmbH<br />
Die Vertragsunterlagen bitten wir 2-fach auszufertigen und einzureichen.<br />
Anlagen<br />
Anlage 1: Leistungskatalog<br />
Anlage 2: Honorarvereinbarung<br />
Anlage 3: Angaben der Gesellschaft<br />
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Leistungskatalog Anlage 1<br />
1. Anlage der Stammdaten (Firma, Arbeitnehmer)<br />
2. SV – Luftberechnung<br />
- Einmalige Übernahme der Daten der Jahresmitteilung pro Arbeitnehmer in Bezug auf<br />
Wertguthaben (Bestand, Zuführung, Entnahmen)<br />
- Ermittlung der SV – Luft je Sozialversicherungszweig<br />
- Festschreibung der SV-pflichtigen Anteile des aktuellen Wertguthabens<br />
3. Störfallberechnung<br />
- Ermittlung der Wertguthaben bei Eintritt des Störfalls<br />
- Ermittlung der SV – Luft je Sozialversicherungszweig<br />
- Ermittlung der SV-pflichtigen Anteile des auszuzahlenden Wertguthabens<br />
4. Ermittlung von zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen und Berechnung der Lohn- und<br />
Kirchensteuer incl. Solidaritätszuschlag.<br />
5. Übermittlung der für die Abrechnung notwendigen Daten an das auszahlende<br />
Unternehmen.<br />
Pensus ist Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter und Treuhänder im<br />
Insolvenzfall.<br />
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Honorarvereinbarung Anlage 2<br />
Für die Durchführungen der Leistungen gemäß Anlage 1 dieses <strong>Dienstleistungsvertrag</strong>es wird<br />
folgende Vergütung fällig:<br />
Einmalige Einrichtungskosten/Unternehmen 500,00 Euro<br />
Lfd. Gebühr pro Person und Jahr 22,00 Euro<br />
Anforderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach<br />
Angebot separat berechnet.<br />
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.<br />
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Angaben der Gesellschaft Anlage 3<br />
Ansprechpartner der Gesellschaft für jährliche Datenlieferungen:<br />
(Vorname, Name / Telefonnummer / Email-Adresse)<br />
Ansprechpartner der Gesellschaft bei Eintritt eines Störfalles:<br />
(Vorname, Name / Telefonnummer / Email-Adresse)<br />
Voraussichtliche Anzahl der an der <strong>Gothaer</strong> Zeitkonten-Lösung teilnehmenden Mitarbeiter, die<br />
von Pensus zu verwalten sind:<br />
Vergütungsbestandteile, die in das Arbeitszeitkonto umgewandelt werden können:<br />
� Teile aus dem monatlichen Grundgehalt als regelmäßige Einzahlungen<br />
� Sonderzahlungen (z.B. Tantiemen, Prämien, Weihnachtsgeld) als Einmalzahlung<br />
� Einbringung von Überstunden, umgerechnet in Euro-Beträge (bei Führen in Zeit, s.u.)<br />
� Einbringung von Urlaubstagen, umgerechnet in Euro-Beträge (bei Führen in Zeit, s.u.)<br />
Bitte unter konkreter Benennung der Regelung angeben, wenn eine Führung von Vergütungsbestandteilen<br />
in Zeit vorgesehen ist (ggf. entsprechende Betriebsvereinbarung beifügen):<br />
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