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Dienstleistungsvertrag - Gothaer Makler-Portal

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zwischen<br />

und<br />

<strong>Dienstleistungsvertrag</strong><br />

- im folgenden Gesellschaft genannt –<br />

Pensus Pensionsmanagement GmbH, <strong>Gothaer</strong> Platz 2 – 8, 37083 Göttingen<br />

- im folgenden Pensus genannt –<br />

wird mit Wirkung zum ______________ nachfolgender Vertrag geschlossen:<br />

Präambel<br />

Die Gesellschaft hat sich für die Einführung eines flexiblen Arbeitszeitmodells auf der Basis der<br />

<strong>Gothaer</strong> Zeitkonten-Lösung entschieden. Hierzu ermöglicht die Gesellschaft ihren Mitarbeitern<br />

den vereinbarungsgemäßen Aufbau sog. Wertguthaben. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass bei<br />

Auszahlung der Wertguthaben wegen Kündigung, Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung oder<br />

Tod des Mitarbeiters sowie Insolvenz der Gesellschaft sozialversicherungsrechtlich ein sog.<br />

Störfall eintritt. Für die Abrechnung eines Störfalls ist die Gesellschaft rechtlich verpflichtet.<br />

Darüber hinaus treffen die Gesellschaft gesetzliche Aufzeichnungspflichten im Rahmen der<br />

Sozialversicherung (Berechnung und Führen der sog. SV-Luft). Mit diesem<br />

<strong>Dienstleistungsvertrag</strong> beauftragt die Gesellschaft Pensus mit der Durchführung der<br />

gesetzlichen Verpflichtungen.<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

(1) Pensus übernimmt im Rahmen der <strong>Gothaer</strong> Zeitkonten-Lösung die Abwicklung von<br />

Leistungen der Störfall-Berechnung sowie von Aufzeichnungspflichten für die Gesellschaft.<br />

(2) Die von Pensus zu übernehmenden Aufgaben sind in Anlage 1 dieses Vertrages<br />

aufgelistet.<br />

(3) Die Gesellschaft stellt Pensus die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen<br />

Daten, einmal jährlich zum 31.12. sowie bei Eintritt des Störfalls für das laufende Jahr, für<br />

jeden Anspruchsberechtigten über eine Schnittstelle gemäß einer von Pensus<br />

vorgegebenen Schnittstellenbeschreibung (Excel- oder Ascii-Format) zur Verfügung.<br />

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§ 2 Besondere Pflichten<br />

(1) Pensus hat seine Leistungen unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen<br />

und jeweils gültigen Rechtsprechung zu erbringen. Erkennbare Veränderungen in diesem<br />

Bereich sind - soweit relevant - bei den jeweiligen aktuellen Aufgabenstellungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

(2) Die Gesellschaft stellt Pensus die in Anlage 3 aufgeführten Daten einmalig zu<br />

Vertragsbeginn zur Verfügung.<br />

(3) Die Gesellschaft stellt Pensus die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen<br />

Daten unaufgefordert und vollständig, jährlich zum 31.12. zur Verfügung.<br />

(4) Pensus wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten nur zum Zwecke der Durchführung<br />

dieses Vertrages verwenden. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Weitergabe an Dritte<br />

nur zur ordnungsgemäßen Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erfolgen darf.<br />

§ 3 Haftung<br />

(1) Verletzen die Vertragspartner schuldhaft Pflichten und Mitwirkungsobliegenheiten aus<br />

diesem Vertrag, so sind sie für den dadurch entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet.<br />

Eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.<br />

Pensus stellt schon jetzt die Gesellschaft von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus<br />

der Nicht- bzw. Schlechterfüllung dieses Vertrages seitens Pensus ergeben, frei. Die<br />

Gesellschaft stellt schon jetzt Pensus von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der<br />

Nicht- bzw. Schlechterfüllung dieses Vertrages seitens der Gesellschaft ergeben, frei.<br />

§ 4 Datenschutz<br />

(1) Pensus verpflichtet sich, die maßgeblichen bundes- und landesdatenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen einzuhalten.<br />

(2) Kenntnisse und Informationen aus der Abwicklung der Aufträge dürfen von Pensus an<br />

Dritte nicht weitergegeben werden, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erfüllung der<br />

übernommenen Verpflichtungen sachlich geboten.<br />

(3) Die Mitarbeiter der Pensus sind gemäß § 5 BDSG auf den Datenschutz zu verpflichten.<br />

§ 5 Vergütung<br />

(1) Der Vergütungs- und Aufwendungsanspruch von Pensus richtet sich ausschließlich nach<br />

Anlage 1 und 2 dieses Vertrages. Darüber hinaus gehende Leistungen, insbesondere<br />

nach Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, werden nach Abstimmung<br />

gesondert in Rechnung gestellt.<br />

(2) Beide Parteien sind berechtigt eine Überprüfung der Gebührenhöhe und ggf. eine<br />

Anpassung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes zu verlangen. Eine<br />

Anpassung der Gebühren findet frühestens zum 01.01. des folgenden Jahres nach<br />

Vertragsabschluss statt. Danach findet einmal jährlich eine Überprüfung und ggf.<br />

Anpassung der Vergütung statt.<br />

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(3) Pensus erstellt der Gesellschaft jährlich eine Rechnung, zahlbar bis zum 15. des<br />

Folgemonats.<br />

§ 6 Vertragsbeginn und Vertragsdauer<br />

(1) Vertragsbeginn ist der __________________________ .<br />

(2) Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Wird der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich<br />

gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit stillschweigend jeweils um weitere 2 Jahre. Das<br />

Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

§ 7 Gerichtsstand<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren Göttingen als ausschließlichen Gerichtsstand.<br />

§ 8 Vertragsänderungen<br />

(1) Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Zusätzliche Vereinbarungen oder<br />

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch<br />

für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.<br />

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />

oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur<br />

Ausfüllung der Lücke soll ohne weiteres eine Regelung gelten, die - soweit rechtlich<br />

möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten,<br />

sofern sie den Punkt bedacht hätten.<br />

, den<br />

Göttingen , den<br />

Pensus Pensionsmanagement GmbH<br />

Die Vertragsunterlagen bitten wir 2-fach auszufertigen und einzureichen.<br />

Anlagen<br />

Anlage 1: Leistungskatalog<br />

Anlage 2: Honorarvereinbarung<br />

Anlage 3: Angaben der Gesellschaft<br />

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Leistungskatalog Anlage 1<br />

1. Anlage der Stammdaten (Firma, Arbeitnehmer)<br />

2. SV – Luftberechnung<br />

- Einmalige Übernahme der Daten der Jahresmitteilung pro Arbeitnehmer in Bezug auf<br />

Wertguthaben (Bestand, Zuführung, Entnahmen)<br />

- Ermittlung der SV – Luft je Sozialversicherungszweig<br />

- Festschreibung der SV-pflichtigen Anteile des aktuellen Wertguthabens<br />

3. Störfallberechnung<br />

- Ermittlung der Wertguthaben bei Eintritt des Störfalls<br />

- Ermittlung der SV – Luft je Sozialversicherungszweig<br />

- Ermittlung der SV-pflichtigen Anteile des auszuzahlenden Wertguthabens<br />

4. Ermittlung von zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen und Berechnung der Lohn- und<br />

Kirchensteuer incl. Solidaritätszuschlag.<br />

5. Übermittlung der für die Abrechnung notwendigen Daten an das auszahlende<br />

Unternehmen.<br />

Pensus ist Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter und Treuhänder im<br />

Insolvenzfall.<br />

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Honorarvereinbarung Anlage 2<br />

Für die Durchführungen der Leistungen gemäß Anlage 1 dieses <strong>Dienstleistungsvertrag</strong>es wird<br />

folgende Vergütung fällig:<br />

Einmalige Einrichtungskosten/Unternehmen 500,00 Euro<br />

Lfd. Gebühr pro Person und Jahr 22,00 Euro<br />

Anforderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach<br />

Angebot separat berechnet.<br />

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.<br />

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Angaben der Gesellschaft Anlage 3<br />

Ansprechpartner der Gesellschaft für jährliche Datenlieferungen:<br />

(Vorname, Name / Telefonnummer / Email-Adresse)<br />

Ansprechpartner der Gesellschaft bei Eintritt eines Störfalles:<br />

(Vorname, Name / Telefonnummer / Email-Adresse)<br />

Voraussichtliche Anzahl der an der <strong>Gothaer</strong> Zeitkonten-Lösung teilnehmenden Mitarbeiter, die<br />

von Pensus zu verwalten sind:<br />

Vergütungsbestandteile, die in das Arbeitszeitkonto umgewandelt werden können:<br />

� Teile aus dem monatlichen Grundgehalt als regelmäßige Einzahlungen<br />

� Sonderzahlungen (z.B. Tantiemen, Prämien, Weihnachtsgeld) als Einmalzahlung<br />

� Einbringung von Überstunden, umgerechnet in Euro-Beträge (bei Führen in Zeit, s.u.)<br />

� Einbringung von Urlaubstagen, umgerechnet in Euro-Beträge (bei Führen in Zeit, s.u.)<br />

Bitte unter konkreter Benennung der Regelung angeben, wenn eine Führung von Vergütungsbestandteilen<br />

in Zeit vorgesehen ist (ggf. entsprechende Betriebsvereinbarung beifügen):<br />

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