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Transport - Gothaer

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27. Ausgabe<br />

KU-NEWS<br />

Mai 2011<br />

Sehr geehrte Leserin,<br />

sehr geehrter Leser,<br />

mit unserer 27. Ausgabe erhalten Sie den aktuellen<br />

Newsletter aus dem Bereich Komposit Unternehmerkunden.<br />

Auch dieses mal glauben wir Ihnen wichtige<br />

Informationen und sogar ein realistisches Schadenszenario<br />

aus dem Bereich der Maschinenversicherung<br />

präsentieren zu können.<br />

Mit der letzen Ausgabe hatten wir ja über den Wechsel<br />

von Herrn Reichert zur Janitos Versicherung AG<br />

berichtet. Zwischenzeitlich konnten wir auch bereits<br />

einen Nachfolger für die Position der Bereichsleiters<br />

Komposit Unternehmerkunden gewinnen. Da er sich<br />

aber noch bis einschl. 30.06. in den Diensten eines<br />

anderen Unternehmens befindet, können wir leider<br />

mit dieser Ausgabe seinen Namen noch nicht offiziell<br />

verkünden. Wir bitten um Verständnis und werden Sie<br />

selbstverständlich ggf. mit einer ad hoc Mitteilung<br />

per E-Mail zeitnah informieren.<br />

Nach dem viel diskutierten Thema Winterreifenpflicht<br />

sorgt nunmehr seit Wochen die Diskussion zum<br />

Thema E10 weitreichend für Zündstoff (im wahrsten<br />

Sinne des Wortes). An dieser Diskussion wollen wir<br />

uns hier aber nun nicht beteiligen.<br />

Für die Motorradfahrer unter unseren Leserinnen und<br />

Lesern gibt es eine erfreuliche Meldung vom BMVBS.<br />

Die sogenannten „Kuchenbleche“ sind passé. Nunmehr<br />

können kleinere Motorradkennzeichen bis zu<br />

einer Minimalgröße von 18 x 20 cm bei der Zulassung<br />

eines Kraftrades ausgegeben werden. Eine entsprechende<br />

Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

ist am 8.4. auf Initiative des Bundesverkehrsministers<br />

Ramsauer nach Zustimmung durch den<br />

Bundesrat in Kraft getreten. Nähere Informationen<br />

dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(www.bmvbs.de)<br />

Die Themen dieser Ausgabe sehen Sie rechts<br />

Die <strong>Gothaer</strong> – der verlässliche Partner im Unternehmerkundengeschäft.<br />

Wir machen das.<br />

Thomas Leicht Julio Lopez<br />

Vorstand komm. Leiter Komposit<br />

Unternehmerkunden<br />

Themen der 27. Ausgabe<br />

1. Maschinen-Versicherung<br />

Aus der Praxis – Schadenereignis<br />

Jörg Pöttgen<br />

2. <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police<br />

Evakuierungsklausel<br />

Simone Heickenfeld<br />

Heike Schmidt-Hippler<br />

3. Betriebliche Gruppenunfall Versicherung<br />

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf<br />

Dienstreisen<br />

Jan Markstein<br />

4. Veranstaltungsausfallversicherung<br />

Die Open-Air Saison steht bevor<br />

Katharina Rütz<br />

5. Ausland<br />

Brasilianische Risiken in internationalen Programmen<br />

Manfred Heße<br />

6. Ausland<br />

Kennen Sie EIOPA??<br />

Manfred Heße<br />

7. <strong>Transport</strong><br />

GoValor – Versicherungsschutz für Juweliere<br />

Elke Kramer<br />

8. <strong>Transport</strong><br />

Incoterms 2010 – Die wichtigsten Änderungen<br />

Edgar Schoenen<br />

Impressum<br />

KU-News<br />

Informationen aus dem Bereich Unternehmerkunden für<br />

Vermittler, Kunden und Mitarbeiter<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Komposit Unternehmerkunden<br />

<strong>Gothaer</strong> Allee 1<br />

50969 Köln<br />

Telefon: 0221 308-31467<br />

Telefax: 0221 308-31489<br />

E-Mail: joerg_poettgen@gothaer.de<br />

Redaktion/Konzeption/Druck/Verantwortlicher:<br />

Komposit Unternehmerkunden<br />

Vermittler-Management<br />

Jörg Pöttgen, Versicherungsfachwirt<br />

Wichtiger HINWEIS:<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen kann keine<br />

Garantie für die Richtigkeit übernommen werden.<br />

Sämtliche Informationen sind daher ohne Gewähr.<br />

Nachdruck:<br />

Nach Zustimmung der Redaktion können Texte<br />

nachgedruckt werden – Belegexemplar erbeten.


Maschinen-Versicherung<br />

Ein Schadenereignis aus der Praxis<br />

Ein Container mit 20 Tonnen Sand fällt von einem Lkw und demoliert die firmeneigene Mischanlage. Für den Unternehmer<br />

der Gau: LKW und Mischanlage kaputt, ein Schaden von 40.000 Euro, Verdienstausfall auf unbestimmte<br />

Zeit, drohende Auftragsverluste. Die <strong>Gothaer</strong> half mit Kompetenz und einem funktionierenden Netzwerk, den<br />

Schaden schnell und folgenlos zu beheben.<br />

LKW-Fahrer Helmut B. ist mit seinem Kieslaster der Firma W. <strong>Transport</strong>e GmbH auf einer Routinefahrt im<br />

Südbadischen bei Müllheim unterwegs. In einer Kiesgrube hatte man ihm wie gewohnt rund 20 Tonnen Sand auf<br />

die Ladewanne seines Lasters geschüttet, die er nun in einer Mischanlage auf der anderen Seite des Rheins in<br />

einem französischen Ort abliefern sollte. Denn das ist das Besondere bei seinem Arbeitgeber: Dem Unternehmen<br />

gehören nicht nur die LKWs, mit denen der Sand transportiert wird, sondern auch die Mischanlage, in der das Material<br />

weiterverarbeitet und für Baustellen vorbereitet wird. B. setzt vorsichtig und konzentriert rückwärts die Rampe<br />

zum Trichter hoch – ein Routinejob für den erfahrenen Kraftfahrer, einen „alten Haudegen“, wie ihn sein Chef gern<br />

nennt. Tausend Mal probiert, tausend Mal ist nichts passiert.<br />

Doch an diesem Tag ist alles anders und das Unglück nimmt seinen Lauf. Eine Öse am LKW aus dickem Eisen, in die<br />

der Aufleger eingehängt ist, reißt ab. Und in Sekundenbruchteilen stürzt die Wanne mit ihrem Gewicht von 20 Tonnen<br />

in die Mischanlage.<br />

Die gesamte Trägerkonstruktion und die Fördertechnik-Einheit brechen unter dem riesigen Gewicht zusammen – ein<br />

einziger Schrotthaufen aus verbeultem Eisen und Stahl, abgerissenen Leitungen und zerfetzten Gummiteilen bleibt<br />

zurück. LKW-Fahrer B. und seine Kollegen von der Mischanlage sind geschockt. Ein Wunder, dass keine Menschen verletzt<br />

werden. B. steigt mit wackligen Beinen aus seinem LKW. <strong>Transport</strong>unternehmer D. ist fassungslos, als er wenig<br />

später herbeieilt und die Verwüstung auf seinem Gelände sieht. „Es sah fast aus wie im Krieg“, erinnert er sich.<br />

Sein erster Gedanke: Wie können wir jetzt unsere Aufträge erfüllen? Und wer bezahlt den immensen Schaden?<br />

Natürlich macht er sich auch Sorgen um die Existenz seiner Firma. Denn aufgrund des Schadens würde es sicher<br />

eine Ewigkeit dauern, bis aus der Mischanlage wieder LKWs beladen werden können. Möglicherweise würden sogar<br />

lukrative Verträge platzen.<br />

Da er seit über 20 Jahren privat und mit seiner Firma umfassend bei einer Bezirksdirektion der <strong>Gothaer</strong> versichert<br />

ist, verständigt der Unternehmer sofort seinen Berater. Der wiederum setzt sich gleich ins Auto und fährt zur Mischanlage,<br />

um sich selbst ein Bild von dem Schaden zu machen. Vor Ort stellt der Bezirksdirektor fest: Die Haftpflichtversicherung<br />

kommt hier nicht ins Spiel, weil es ein firmeneigener LKW war, der den Schaden verursacht hat.<br />

Die Frage nun: Wer kommt jetzt für den Schaden auf?<br />

Doch der Kunde hat Glück im Unglück. Unmittelbar nach dem Kauf der Mischanlage hatte ihm sein Berater zu einer<br />

– relativ speziellen – Maschinen-Versicherung geraten. Nach einigen Zweifeln an der Notwendigkeit dieser<br />

Versicherung mit einer recht hohen Jahresprämie ist der Unternehmer schließlich doch auf die Empfehlung des<br />

Bezirksdirektors eingegangen und hat den Vertrag unterschrieben. Jetzt ist er froh über seine Entscheidung.<br />

Denn die Schadenabwicklung durch die <strong>Gothaer</strong> verläuft unkompliziert und schnell. Gerade einmal zwei Tage nach<br />

der Schadensmeldung teilte der zuständige Underwriter für technische Versicherungen vom KCU Stuttgart, der<br />

Bezirksdirektion mit, dass der Versicherungsfall anerkannt sei, der Kunde also wieder ruhig schlafen könne.<br />

Berater G.: „Durch den ausführlich mit Fotos dokumentierten Schadensbericht haben wir uns sogar den normalerweise<br />

und bedingungsgemäß vorgesehenen Gutachter sparen können.“ Die <strong>Gothaer</strong> übernimmt den Schaden<br />

anstandslos und überweist rund 40.000 Euro an den Kunden.<br />

<strong>Gothaer</strong> Kunde übernahm die Reparatur<br />

Und noch eine positive Nachricht: Bis zur Wiederinbetriebnahme der kompletten Industrieanlage dauerte es<br />

gerade einmal acht Wochen. Es musste nur noch die schnelle Reparatur der Anlage organisiert werden. Dabei<br />

2


zahlte sich das Netzwerk der <strong>Gothaer</strong> Bezirksdirektion aus. Der dafür benötigte Spezialbetrieb fand sich in der<br />

<strong>Gothaer</strong> Kundenkartei.<br />

Die Firma B. GmbH & Co. KG aus der Nähe des Unfallortes. „Herr G. fragte an, ob wir den Schaden so schnell wie<br />

möglich beheben können“, erinnert sich Firmenchef Jürgen S.<br />

„Das haben wir natürlich gern übernommen.“ Die Mischanlage wurde dann in alle Einzelteile zerlegt, um den Schaden<br />

zu analysieren. Zwei Drittel der Bauteile waren zerstört und mussten – da es keine Konstruktionspläne und<br />

Ersatzteillisten gab – neu gefertigt werden.<br />

Eile war geboten. Und so konnte bereits zwei Monate nach dem Unfall die wiederhergestellte Mischanlage an die<br />

Firma W. <strong>Transport</strong>e übergeben werden. „Ich bin der <strong>Gothaer</strong> dankbar, dass der Schaden so schnell und reibungslos<br />

abgewickelt worden ist“, sagt der <strong>Transport</strong> Unternehmer, „auf die <strong>Gothaer</strong> konnte ich mich schon immer verlassen.“<br />

Speziell auf die Bezirksdirektion. Gute Beratung und Fachkompetenz sorgen für zufriedene Kunden.<br />

Mit freundlicher Genehmigung der Bezirksdirektion<br />

Ansprechpartner<br />

Jörg Pöttgen, KU-VM 0221 / 308-31467<br />

<strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police<br />

Evakuierungsklausel<br />

Wussten Sie schon?<br />

Die <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police leistet auch bei politischen oder militärischen Unruhen, wie aktuell in den<br />

nordafrikanischen Staaten.<br />

Unsere Krisenmanager sind zurzeit verstärkt im Einsatz. Sie evakuieren sowohl in Zusammenarbeit mit dem<br />

auswärtigen Amt, dem Militär und auch in Eigenregie Mitarbeiter deutscher Unternehmen aus Nordafrika. Ihre<br />

Aktionen erfolgen mittels Flugzeugen, in denen die gesamten Familien der Angestellten zurück in ihr Heimatland<br />

reisen. Laut Krisenmanager liegt das Alter der Evakuierten bei diesen Operationen zwischen zwei und 70 Jahren.<br />

Um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, können <strong>Gothaer</strong>-Unternehmerkunden im Rahmen der Krisen-<br />

Management-Police die sog. Evakuierungsklausel mit einschließen. Über diese versichert der Unternehmer die<br />

Rückholung seiner im Ausland tätigen Arbeitnehmer bei politischen oder militärischen Unruhen. Der Arbeitgeber<br />

kann somit seinen Mitarbeitern und deren Familien die Sicherheit gewähren, dass im Falle eines Falles Experten<br />

dem Unternehmen zur Seite stehen und handeln. Denn kommt es zu so einer Situation wie aktuell in Nordafrika,<br />

übernimmt der Krisenmanager die Organisation und Durchführung einer Rückholung. Die entstandenen Kosten<br />

bekommt der Unternehmer über die Klausel in der <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police bis zur vereinbarten Summe<br />

ersetzt.<br />

Grundsätzlich bietet die <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police Schutz gegen die versicherten Ereignisse Entführung,<br />

Erpressung und Freiheitsberaubung. Das Konzept besteht zum einem aus dem Krisenmanagement und zum anderen<br />

aus versicherten Kosten wie z.B. ärztliche und psychologische Behandlung, Reisekosten, Ersatz von Lösegeld usw.<br />

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann sprechen Sie uns an!<br />

Ansprechpartner<br />

Simone Heickenfeld 0221 308-31556<br />

Heike Schmidt-Hippler 0221 308-31534<br />

Jörg Pöttgen 0221 308-31467<br />

3


Betriebliche Gruppenunfallversicherung<br />

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen? Nicht immer!<br />

…oder warum auch hier eine Gruppenunfallversicherung sinnvoll ist…<br />

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.11.2010 entschieden ( AZ : L 8 U 2983/10 ) :<br />

„Steht bei einer vom Arbeitgeber als Fortbildungsveranstaltung bezeichneten Unternehmung die Wissensvermittlung<br />

nicht im Vordergrund, weil nach der erkennbaren Konzeption der Veranstaltung nicht wesentlich betriebsdienliche<br />

Zwecke (hier "Incentive-Reise", Motivations-Belohnungsreise) verfolgt werden, unterliegen Teilnehmer nicht<br />

dem Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer vom Arbeitgeber subjektiv zur Wissensvermittlung<br />

zu einer derartigen Veranstaltung entsandt worden ist und bei ihm die der Veranstaltungskonzeption entsprechenden<br />

Gründe (Belohnung/Motivation) nicht vorliegen.“<br />

Im vorliegenden Fall wurde ein Filialleiter einer Bank von seinem Arbeitgeber zu einer Veranstaltung eines mit der<br />

Bank zusammenarbeitenden Finanzdienstleisters gesandt, die vornehmlich der Wissensvermittlung dienen sollte.<br />

Bei dieser Veranstaltung zog sich der Kläger unfallbedingt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit ( Invalidität<br />

) von 20% zu. Es stellte sich heraus, dass das Hauptaugenmerk der Veranstaltung auf der Kontaktpflege lag<br />

und gleichzeitig auch als Belohnung der eingeladenen Personen für die gute Zusammenarbeit gedacht war.<br />

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger lehnte die Gewährung von Leistungen (u. a. Verletztenrente) ab, mit der<br />

Begründung, dass der Ablauf der gesamten Veranstaltung, insbesondere das Verhältnis von betriebsbezogenen<br />

Vorträgen/Gesprächen und der Freizeitgestaltung, ein klares Übergewicht von rein touristischen Unternehmungen<br />

zeige. In letzter Instanz bekam er mit dem obig genannten Urteil vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg<br />

Recht zugesprochen.<br />

Die <strong>Gothaer</strong> Gruppenunfallversicherung (ab 2 Personen) bietet 24 Std./Tag weltweiten Versicherungsschutz, ganz<br />

unabhängig davon, ob ein Unfall nun bei einer betrieblichen oder privaten Tätigkeit geschieht – Lassen Sie uns darüber<br />

sprechen.<br />

4<br />

Ansprechpartner<br />

Heike Schmidt-Hippler KU-KUM 4 0221 / 308-31534<br />

Christoph Franke KU-KUM 4 0221 / 308-31788<br />

Jan Markstein KU-KUM 4 0221 / 308-31398<br />

Ausland - Brasilien<br />

Die komplexe Lage bezüglich der Einbindung von brasilianischen Risiken in internationale Programme hatten wir<br />

bereits in einem Artikel der September Ausgabe dargestellt. Die seinerzeit berichtete leichte Öffnung des Marktes<br />

ist inzwischen nicht nur wieder zurückgenommen, sondern eher noch weiter eingeengt worden.<br />

Mit zwei Resolutionen (224/2010 ( jetzt 232) und 225/2010) hat die Aufsichtsbehörde CNSP bzw. SUSEP neue<br />

Regeln aufgestellt. Diese sind am 31.03.2011 in Kraft getreten.<br />

Die Resolution 224 sollte festlegen, dass Risiken die von einem in Brasilien zugelassenen Versicherer gezeichnet<br />

werden, nicht an einen zum gleichen Konzern gehörenden Versicherer im Ausland zediert werden dürfen. Der heftige<br />

Protest der sich hiergegen erhoben hat, da insbesondere multinationale Versicherungsunternehmen hiervon


etroffen waren und Kapazitätsengpässe befürchtet wurden, hat letztendlich dazu geführt, dass die Resolution 224<br />

noch vor Ihrem Wirksamwerden wieder kassiert und durch eine Neufassung ( Resolution 232 ) ersetzt wurde. Die<br />

neue Regelung limitiert die RV-Abgabe ins Ausland innerhalb eines Konzerns auf 20%. Von dieser Regelung kann<br />

bei bestimmten Risiken abgewichen werden.<br />

Auch die Resolution 225 ist von großer Bedeutung:<br />

Nach den bisher geltenden Regeln musste dem inländischen Rückversicherungsmarkt ein 40 % iger Anteil lediglich<br />

zur Zeichnung angeboten werden. In Zukunft sind 40% des Risikos im inländischen RV Markt zu placieren.<br />

Hintergrund für diese neue Regelung ist offenbar, dass die Erstversicherer den 40% igen Anteil häufig zu unakzeptablen<br />

Konditionen dem RV angeboten haben, um durch Erlangen einer Ablehnung den Weg an den ausländischen<br />

RV Markt zu öffnen.<br />

Das bedeutet, dass der durch die Regelung angestrebte Schutz der inländischen Rückversicherer (im Wesentlichen<br />

das staatliche „Brasilien Institut of Reinsurance“; IRB) nicht funktioniert hat.<br />

Auch die neue Regelung wirft noch viel Fragen auf. Konkrete Durchführungsbestimmungen wurden von der SUSEP<br />

bisher nicht erlassen. Interessant ist zum Beispiel, dass die inländischen RV das Recht haben eine Zeichnung abzulehnen.<br />

Eine Regelung was passiert, wenn für die Zwangsabgabe von 40 % kein Abnehmer gefunden wird, fehlt.<br />

Ein weiterer Aspekt betrifft die Schadenregulierung. So hat der Rückversicherer jetzt die Möglichkeit durch Vereinbarung<br />

einer entsprechenden Klausel ( Claims Control Clause) direkt in die Schadenregulierung einzugreifen, wenn<br />

er den größten Anteil an einem Risiko gezeichnet hat.<br />

Wir bedauern diese Rückwärtsentwicklung, die eine vollständige Einbindung von in Brasilien belegenen Risiken in<br />

ein „Controlled Master Program“ weiter erschwert. Um eine gewisse Einbindung im Hinblick auf die Master-<br />

Deckung weiterhin zu gewährleisten, sind wir natürlich bereit, auch dann eine Mitversicherung im Master anzubieten,<br />

wenn die lokal bestehende Deckung nicht in das Programm zediert wird. Über unseren Erstversicherungspartner<br />

in Brasilien können wir darüber hinaus die Ausfertigung einer angemessenen lokalen Police veranlassen.<br />

Ansprechpartner<br />

Manfred Heße KU-INT 3 0221 / 308-31725<br />

Die <strong>Gothaer</strong> Veranstaltungsausfallversicherung<br />

Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm die Open-Air Saison mit zahlreichen Veranstaltungen wie Sommerfeste,<br />

Festivals oder Open-Air-Konzerten.<br />

Was passiert jedoch, wenn derartige Veranstaltungen aufgrund von Krankheit der Künstler, extremen Wetterverhältnissen<br />

oder sonstigen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden müssen.<br />

Die <strong>Gothaer</strong> bietet für diesen Fall eine Veranstaltungsausfallversicherung an. Diese ersetzt im Schadenfall die<br />

bereits vergeblich aufgewendeten Kosten und sofern vereinbart auch den entgangenen Gewinn.<br />

Die Veranstaltungsausfallversicherung leistet Versicherungsschutz für den Fall, dass Ereignisse, die außerhalb des<br />

Einflussbereiches des Versicherungsnehmers liegen, dafür sorgen, dass die Veranstaltung abgebrochen, unterbro-<br />

5


chen oder in der Durchführung geändert werden muss. Weiter besteht die Möglichkeit den Ausfall von versicherten<br />

Künstlern oder aber auch kritische Witterungsverhältnisse, die eine Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer verursachen,<br />

in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.<br />

Sofern Sie nähere Informationen zu unserer Veranstaltungsausfallversicherung wünschen, stehen wir Ihnen gerne<br />

zur Verfügung.<br />

6<br />

Ansprechpartner<br />

Katharina Rütz KU-KUM 4 0221 / 308-31867<br />

Ausland<br />

Kennen Sie EIOPA?<br />

Nicht nur, dass die Europäische Kommission uns zum 01.01.2011 eine schöne neue Abkürzung geliefert hat.<br />

Nein, gleich drei neue Behörden wurden gegründet.<br />

Zur Entwicklung:<br />

Am 12.11.2003 wurde der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die<br />

betriebliche Altersversorgung (CEIOPS = Commitee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors)<br />

gegründet. Dieser Ausschuss wurde auf Beschluss der Europäischen Kommission vom 23.01.2009 mit erweiterten<br />

Aufgaben ausgestattet.<br />

Das Hauptziel ist die Reform des Europäischen Versicherungsaufsichtsrechts (Solvency II ). Während sich der Ausschuss<br />

als beratendes Organ aus Vertretern der Aufsichtsbehörden in den EU- und EWR-Ländern zusammensetzte<br />

und tätig war, ist nun seit dem 01.01.2011 eine neue Behörde mit dem Namen EIOPA (European Insurance and<br />

Occupational Pensions Authority ) entstanden.<br />

Die neue Behörde hat Befugnisse, bindende Entscheidungen an einzelne Versicherungsinstitute zu richten. Dies ist<br />

möglich, wenn EU-Recht nicht angewandt wird, in Krisenfällen, bei unterschiedlicher Auffassung der Aufsichts -<br />

behörden und zur Abfrage unternehmensindivídueller Daten. Gerade der letztgenannte Aspekt könnte für die Ver -<br />

sicherer zu einer Ausweitung des Berichtswesens führen, da ggf. an mehrere Behörden Daten zu liefern sind.<br />

EIOPA ist auch als europäisches Instrument zu verstehen, das im Falle einer die Stabilität der Finanzmärkte gefährdenden<br />

Krise durch Mehrheitsentscheidungen die Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu<br />

Maßnahmen verpflichten kann. Auch wenn das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, also die unmittelbare<br />

Kompetenz der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden unangefochten bleibt, ist die Gründung der neuen<br />

Behörde ein Schritt zu einer stärkeren länderübergreifenden Beaufsichtigung.<br />

Eine weitere Aufgabe wird die Festlegung sogenannter technischer Standards und die Schaffung eines einheit -<br />

lichen EU-Regelwerkes sein. Dies soll zukünftig Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und die Qualität der Aufsicht<br />

verbessern. Vor allem die Entflechtung von Versicherungskonzernen und den Verbraucherschutz hat die neue<br />

Behörde im Fokus. Hierfür ist die in Frankfurt am Main ansässige EIOPA mit 24 Mitarbeitern gestartet. Bis zum Jahre<br />

2014 ist eine Aufstockung auf 120 Mitarbeiter vorgesehen.


Erster Chef der EIOPA ist der Portugiese Gabriel Bernardino. Er ist seit vielen Jahren im Bereich der Regulierung von<br />

Versicherungen und Pensionsfonds tätig und hat sich insbesondere mit den Konsultationen zu Solvency II beschäftigt.<br />

Von 2009 an war Bernardino Vorsitzender von CEIOPS.<br />

Auch die beiden anderen Behörden EBA (= European Banking Authority, also die Aufsichtsbehörde für das Banken -<br />

wesen mit Sitz in London) und die ESMA (= European Securities and Markets Authority, also die Über -<br />

wachungsbehörde für den Wertpapierhandel mit Sitz in Paris) haben zum 01.01.2011 ihren Dienst aufgenommen.<br />

Ansprechpartner<br />

Manfred Heße KU-INT 3 0221 / 308-31725<br />

<strong>Transport</strong> - GoValor<br />

Umfassender Versicherungsschutz für Juweliere<br />

Die <strong>Gothaer</strong> Juwelierwaren Police – GoValor, ist ein ganzheitliches Konzept, das einfaches Handling, Transparenz<br />

und umfassenden Versicherungsschutz nach dem Allgefahrenprinzip charakterisiert. Sie bietet Versicherungs -<br />

schutz für alle Situationen des Geschäftsbetriebes, angefangen von der alltäglichen Kundenberatung im Betrieb<br />

bis zur Präsentation von Juwelierwaren auf Ausstellungen, während Kundenbesuchen und auch während<br />

Modeschauen (inkl. Tragerisiko) – teils pauschal, damit auch nichts vergessen werden kann. Selbst mitgeführte<br />

Kataloge und Prospekte bleiben nicht unberücksichtigt. Und die GoValor kann sogar noch mehr: Auf Wunsch kann<br />

die vollständige Betriebseinrichtung, das Betriebsunterbrechungsrisiko und auch die Betriebshaftpflicht mit -<br />

berücksichtigt werden. Im Ergebnis besteht Versicherungsschutz aus einem Guss.<br />

Um das Bild abzurunden deckt die GoValor zahlreiche Kostenpositionen auf Erst-Risiko-Basis ab, die nach einem<br />

Einbruchdiebstahl zusätzlich zu der verlorenen Ware in nicht unwesentlichem Maß zu Buche schlagen können. Um<br />

nur einige Beispiele zu nennen: Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Schlossänderungskosten, Kosten<br />

für provisorische Sicherungsmaßnahmen und/ oder Dorman (Einlasskontrolleure), Kosten für Neudekoration. Nach<br />

einem Raubüberfall oder gar einer Entführung eines Juweliers oder dessen Mitarbeiter ist für die Verarbeitung des<br />

Ereignisses eine Nachsorge durch hierauf spezialisierte Experten besonders wichtig, um weiterhin in der Juwelierbranche<br />

tätig sein zu können. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ebenfalls Teil des umfangreichen Kostenkataloges<br />

auf Erst-Risiko-Basis.<br />

Als kompetenter Partner kennen wir die speziellen Risiken der Branche und wissen, worauf es ankommt. Maßge -<br />

schneiderter Versicherungsschutz und Unterstützung in Sicherungsfragen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.<br />

Ansprechpartner<br />

Elke Kramer KCU S-UW 03 0711 / 6669- 47313<br />

7


<strong>Transport</strong><br />

Incoterms 2010 - Die wichtigsten Änderungen<br />

Die sogenannten Incoterms 2010 (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln)<br />

gelten ab dem 01.01.2011 und lösten damit letztendlich die aus dem Jahr 2000 ab.<br />

Sie regeln sowohl im nationalen als auch internationalen Handel unter anderem Details im Rahmen der Geschäftsabwicklung,<br />

wie z.B. den Gefahrübergang, eine Versicherungspflicht oder auch die Verteilung der <strong>Transport</strong>kosten<br />

zwischen den Geschäftspartnern.<br />

Die Incoterms haben keine gesetzliche Grundlage, werden aber wirksam, sofern sie zwischen Käufer und Verkäufer<br />

zusätzlich zum Kaufvertrag verbindlich vereinbart wurden. Dazu sollten die offiziellen Abkürzungen (z.B. EXW)<br />

benutzt werden, eine möglichst präzise Liefer-Ortsangabe (z.B. Halle drei, Tor Eins, <strong>Gothaer</strong> Weg 9, 50969 Köln) als<br />

auch der Stand der gewählten Bedingungen (ICC Incoterms 2010) beschrieben werden.<br />

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat mit den Änderungen der allgemeinen Entwicklung auf dem globalen<br />

Handels- und <strong>Transport</strong>märkten Rechnung getragen. So wurden die bisherigen Klauseln DAF (DELIVERED AT FRON-<br />

TIER), DES (DELIVERED EX SHIP), DEQ (DELIVERED EX QUAI) und DDU (DELIVERED DUTY UNPAID) herausgenommen<br />

und durch zwei neue Klauseln ersetzt:<br />

DELIVERED AT PLACE (DAP) und DELIVERED AT TERMINAL (DAT).<br />

Unterteilt sind die elf Klauseln in zwei Gruppen, nämlich ausschließlich für <strong>Transport</strong>e per Binnen- oder Seeschiff:<br />

FAS FREE ALONGSIDE SHIP FREI LÄNGSSEITE SCHIFF<br />

FOB FREE ON BOARD FREI AN BORD<br />

CFR COST AND FREIGHT KOSTEN UND FRACHT<br />

CIF COST INSURANCE AND FREIGHT KOSTEN, VERSICHERUNG UND FRACHT<br />

Sowie für alle anderen <strong>Transport</strong>arten:<br />

EXW EX WORKS AB WERK<br />

FCA FREE CARRIER FREI FRACHTFÜHRER<br />

CPT CARRIAGE PAID TO FRACHTFREI<br />

CIP CARRIAGE AND INSURANCE PAID TO FRACHTFREI VERSICHERT<br />

DAT DELIVERED AT TERMINAL GELIEFERT TERMINAL<br />

DAP DELIVERED AT PLACE GELIEFERT BENANNTER ORT<br />

DDP DELIVERED DUTY PAID GELIEFERT VERZOLLT<br />

Erwähnenswert ist u.a. noch, dass die mit Anwendung der Klauseln CIF und CIP verbundene Versicherungspflicht<br />

seitens des Verkäufers lediglich einer Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der „Institute Cargo Clauses<br />

(LMA/IUA)“ oder ähnlichen Klauseln entsprechen muss.<br />

Ansprechpartner<br />

Edgar Schoenen, KU-TTV 1 0221 / 308-33394<br />

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