Transport - Gothaer
Transport - Gothaer
Transport - Gothaer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
27. Ausgabe<br />
KU-NEWS<br />
Mai 2011<br />
Sehr geehrte Leserin,<br />
sehr geehrter Leser,<br />
mit unserer 27. Ausgabe erhalten Sie den aktuellen<br />
Newsletter aus dem Bereich Komposit Unternehmerkunden.<br />
Auch dieses mal glauben wir Ihnen wichtige<br />
Informationen und sogar ein realistisches Schadenszenario<br />
aus dem Bereich der Maschinenversicherung<br />
präsentieren zu können.<br />
Mit der letzen Ausgabe hatten wir ja über den Wechsel<br />
von Herrn Reichert zur Janitos Versicherung AG<br />
berichtet. Zwischenzeitlich konnten wir auch bereits<br />
einen Nachfolger für die Position der Bereichsleiters<br />
Komposit Unternehmerkunden gewinnen. Da er sich<br />
aber noch bis einschl. 30.06. in den Diensten eines<br />
anderen Unternehmens befindet, können wir leider<br />
mit dieser Ausgabe seinen Namen noch nicht offiziell<br />
verkünden. Wir bitten um Verständnis und werden Sie<br />
selbstverständlich ggf. mit einer ad hoc Mitteilung<br />
per E-Mail zeitnah informieren.<br />
Nach dem viel diskutierten Thema Winterreifenpflicht<br />
sorgt nunmehr seit Wochen die Diskussion zum<br />
Thema E10 weitreichend für Zündstoff (im wahrsten<br />
Sinne des Wortes). An dieser Diskussion wollen wir<br />
uns hier aber nun nicht beteiligen.<br />
Für die Motorradfahrer unter unseren Leserinnen und<br />
Lesern gibt es eine erfreuliche Meldung vom BMVBS.<br />
Die sogenannten „Kuchenbleche“ sind passé. Nunmehr<br />
können kleinere Motorradkennzeichen bis zu<br />
einer Minimalgröße von 18 x 20 cm bei der Zulassung<br />
eines Kraftrades ausgegeben werden. Eine entsprechende<br />
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />
ist am 8.4. auf Initiative des Bundesverkehrsministers<br />
Ramsauer nach Zustimmung durch den<br />
Bundesrat in Kraft getreten. Nähere Informationen<br />
dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
(www.bmvbs.de)<br />
Die Themen dieser Ausgabe sehen Sie rechts<br />
Die <strong>Gothaer</strong> – der verlässliche Partner im Unternehmerkundengeschäft.<br />
Wir machen das.<br />
Thomas Leicht Julio Lopez<br />
Vorstand komm. Leiter Komposit<br />
Unternehmerkunden<br />
Themen der 27. Ausgabe<br />
1. Maschinen-Versicherung<br />
Aus der Praxis – Schadenereignis<br />
Jörg Pöttgen<br />
2. <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police<br />
Evakuierungsklausel<br />
Simone Heickenfeld<br />
Heike Schmidt-Hippler<br />
3. Betriebliche Gruppenunfall Versicherung<br />
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf<br />
Dienstreisen<br />
Jan Markstein<br />
4. Veranstaltungsausfallversicherung<br />
Die Open-Air Saison steht bevor<br />
Katharina Rütz<br />
5. Ausland<br />
Brasilianische Risiken in internationalen Programmen<br />
Manfred Heße<br />
6. Ausland<br />
Kennen Sie EIOPA??<br />
Manfred Heße<br />
7. <strong>Transport</strong><br />
GoValor – Versicherungsschutz für Juweliere<br />
Elke Kramer<br />
8. <strong>Transport</strong><br />
Incoterms 2010 – Die wichtigsten Änderungen<br />
Edgar Schoenen<br />
Impressum<br />
KU-News<br />
Informationen aus dem Bereich Unternehmerkunden für<br />
Vermittler, Kunden und Mitarbeiter<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Komposit Unternehmerkunden<br />
<strong>Gothaer</strong> Allee 1<br />
50969 Köln<br />
Telefon: 0221 308-31467<br />
Telefax: 0221 308-31489<br />
E-Mail: joerg_poettgen@gothaer.de<br />
Redaktion/Konzeption/Druck/Verantwortlicher:<br />
Komposit Unternehmerkunden<br />
Vermittler-Management<br />
Jörg Pöttgen, Versicherungsfachwirt<br />
Wichtiger HINWEIS:<br />
Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen kann keine<br />
Garantie für die Richtigkeit übernommen werden.<br />
Sämtliche Informationen sind daher ohne Gewähr.<br />
Nachdruck:<br />
Nach Zustimmung der Redaktion können Texte<br />
nachgedruckt werden – Belegexemplar erbeten.
Maschinen-Versicherung<br />
Ein Schadenereignis aus der Praxis<br />
Ein Container mit 20 Tonnen Sand fällt von einem Lkw und demoliert die firmeneigene Mischanlage. Für den Unternehmer<br />
der Gau: LKW und Mischanlage kaputt, ein Schaden von 40.000 Euro, Verdienstausfall auf unbestimmte<br />
Zeit, drohende Auftragsverluste. Die <strong>Gothaer</strong> half mit Kompetenz und einem funktionierenden Netzwerk, den<br />
Schaden schnell und folgenlos zu beheben.<br />
LKW-Fahrer Helmut B. ist mit seinem Kieslaster der Firma W. <strong>Transport</strong>e GmbH auf einer Routinefahrt im<br />
Südbadischen bei Müllheim unterwegs. In einer Kiesgrube hatte man ihm wie gewohnt rund 20 Tonnen Sand auf<br />
die Ladewanne seines Lasters geschüttet, die er nun in einer Mischanlage auf der anderen Seite des Rheins in<br />
einem französischen Ort abliefern sollte. Denn das ist das Besondere bei seinem Arbeitgeber: Dem Unternehmen<br />
gehören nicht nur die LKWs, mit denen der Sand transportiert wird, sondern auch die Mischanlage, in der das Material<br />
weiterverarbeitet und für Baustellen vorbereitet wird. B. setzt vorsichtig und konzentriert rückwärts die Rampe<br />
zum Trichter hoch – ein Routinejob für den erfahrenen Kraftfahrer, einen „alten Haudegen“, wie ihn sein Chef gern<br />
nennt. Tausend Mal probiert, tausend Mal ist nichts passiert.<br />
Doch an diesem Tag ist alles anders und das Unglück nimmt seinen Lauf. Eine Öse am LKW aus dickem Eisen, in die<br />
der Aufleger eingehängt ist, reißt ab. Und in Sekundenbruchteilen stürzt die Wanne mit ihrem Gewicht von 20 Tonnen<br />
in die Mischanlage.<br />
Die gesamte Trägerkonstruktion und die Fördertechnik-Einheit brechen unter dem riesigen Gewicht zusammen – ein<br />
einziger Schrotthaufen aus verbeultem Eisen und Stahl, abgerissenen Leitungen und zerfetzten Gummiteilen bleibt<br />
zurück. LKW-Fahrer B. und seine Kollegen von der Mischanlage sind geschockt. Ein Wunder, dass keine Menschen verletzt<br />
werden. B. steigt mit wackligen Beinen aus seinem LKW. <strong>Transport</strong>unternehmer D. ist fassungslos, als er wenig<br />
später herbeieilt und die Verwüstung auf seinem Gelände sieht. „Es sah fast aus wie im Krieg“, erinnert er sich.<br />
Sein erster Gedanke: Wie können wir jetzt unsere Aufträge erfüllen? Und wer bezahlt den immensen Schaden?<br />
Natürlich macht er sich auch Sorgen um die Existenz seiner Firma. Denn aufgrund des Schadens würde es sicher<br />
eine Ewigkeit dauern, bis aus der Mischanlage wieder LKWs beladen werden können. Möglicherweise würden sogar<br />
lukrative Verträge platzen.<br />
Da er seit über 20 Jahren privat und mit seiner Firma umfassend bei einer Bezirksdirektion der <strong>Gothaer</strong> versichert<br />
ist, verständigt der Unternehmer sofort seinen Berater. Der wiederum setzt sich gleich ins Auto und fährt zur Mischanlage,<br />
um sich selbst ein Bild von dem Schaden zu machen. Vor Ort stellt der Bezirksdirektor fest: Die Haftpflichtversicherung<br />
kommt hier nicht ins Spiel, weil es ein firmeneigener LKW war, der den Schaden verursacht hat.<br />
Die Frage nun: Wer kommt jetzt für den Schaden auf?<br />
Doch der Kunde hat Glück im Unglück. Unmittelbar nach dem Kauf der Mischanlage hatte ihm sein Berater zu einer<br />
– relativ speziellen – Maschinen-Versicherung geraten. Nach einigen Zweifeln an der Notwendigkeit dieser<br />
Versicherung mit einer recht hohen Jahresprämie ist der Unternehmer schließlich doch auf die Empfehlung des<br />
Bezirksdirektors eingegangen und hat den Vertrag unterschrieben. Jetzt ist er froh über seine Entscheidung.<br />
Denn die Schadenabwicklung durch die <strong>Gothaer</strong> verläuft unkompliziert und schnell. Gerade einmal zwei Tage nach<br />
der Schadensmeldung teilte der zuständige Underwriter für technische Versicherungen vom KCU Stuttgart, der<br />
Bezirksdirektion mit, dass der Versicherungsfall anerkannt sei, der Kunde also wieder ruhig schlafen könne.<br />
Berater G.: „Durch den ausführlich mit Fotos dokumentierten Schadensbericht haben wir uns sogar den normalerweise<br />
und bedingungsgemäß vorgesehenen Gutachter sparen können.“ Die <strong>Gothaer</strong> übernimmt den Schaden<br />
anstandslos und überweist rund 40.000 Euro an den Kunden.<br />
<strong>Gothaer</strong> Kunde übernahm die Reparatur<br />
Und noch eine positive Nachricht: Bis zur Wiederinbetriebnahme der kompletten Industrieanlage dauerte es<br />
gerade einmal acht Wochen. Es musste nur noch die schnelle Reparatur der Anlage organisiert werden. Dabei<br />
2
zahlte sich das Netzwerk der <strong>Gothaer</strong> Bezirksdirektion aus. Der dafür benötigte Spezialbetrieb fand sich in der<br />
<strong>Gothaer</strong> Kundenkartei.<br />
Die Firma B. GmbH & Co. KG aus der Nähe des Unfallortes. „Herr G. fragte an, ob wir den Schaden so schnell wie<br />
möglich beheben können“, erinnert sich Firmenchef Jürgen S.<br />
„Das haben wir natürlich gern übernommen.“ Die Mischanlage wurde dann in alle Einzelteile zerlegt, um den Schaden<br />
zu analysieren. Zwei Drittel der Bauteile waren zerstört und mussten – da es keine Konstruktionspläne und<br />
Ersatzteillisten gab – neu gefertigt werden.<br />
Eile war geboten. Und so konnte bereits zwei Monate nach dem Unfall die wiederhergestellte Mischanlage an die<br />
Firma W. <strong>Transport</strong>e übergeben werden. „Ich bin der <strong>Gothaer</strong> dankbar, dass der Schaden so schnell und reibungslos<br />
abgewickelt worden ist“, sagt der <strong>Transport</strong> Unternehmer, „auf die <strong>Gothaer</strong> konnte ich mich schon immer verlassen.“<br />
Speziell auf die Bezirksdirektion. Gute Beratung und Fachkompetenz sorgen für zufriedene Kunden.<br />
Mit freundlicher Genehmigung der Bezirksdirektion<br />
Ansprechpartner<br />
Jörg Pöttgen, KU-VM 0221 / 308-31467<br />
<strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police<br />
Evakuierungsklausel<br />
Wussten Sie schon?<br />
Die <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police leistet auch bei politischen oder militärischen Unruhen, wie aktuell in den<br />
nordafrikanischen Staaten.<br />
Unsere Krisenmanager sind zurzeit verstärkt im Einsatz. Sie evakuieren sowohl in Zusammenarbeit mit dem<br />
auswärtigen Amt, dem Militär und auch in Eigenregie Mitarbeiter deutscher Unternehmen aus Nordafrika. Ihre<br />
Aktionen erfolgen mittels Flugzeugen, in denen die gesamten Familien der Angestellten zurück in ihr Heimatland<br />
reisen. Laut Krisenmanager liegt das Alter der Evakuierten bei diesen Operationen zwischen zwei und 70 Jahren.<br />
Um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, können <strong>Gothaer</strong>-Unternehmerkunden im Rahmen der Krisen-<br />
Management-Police die sog. Evakuierungsklausel mit einschließen. Über diese versichert der Unternehmer die<br />
Rückholung seiner im Ausland tätigen Arbeitnehmer bei politischen oder militärischen Unruhen. Der Arbeitgeber<br />
kann somit seinen Mitarbeitern und deren Familien die Sicherheit gewähren, dass im Falle eines Falles Experten<br />
dem Unternehmen zur Seite stehen und handeln. Denn kommt es zu so einer Situation wie aktuell in Nordafrika,<br />
übernimmt der Krisenmanager die Organisation und Durchführung einer Rückholung. Die entstandenen Kosten<br />
bekommt der Unternehmer über die Klausel in der <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police bis zur vereinbarten Summe<br />
ersetzt.<br />
Grundsätzlich bietet die <strong>Gothaer</strong> Krisen-Management-Police Schutz gegen die versicherten Ereignisse Entführung,<br />
Erpressung und Freiheitsberaubung. Das Konzept besteht zum einem aus dem Krisenmanagement und zum anderen<br />
aus versicherten Kosten wie z.B. ärztliche und psychologische Behandlung, Reisekosten, Ersatz von Lösegeld usw.<br />
Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann sprechen Sie uns an!<br />
Ansprechpartner<br />
Simone Heickenfeld 0221 308-31556<br />
Heike Schmidt-Hippler 0221 308-31534<br />
Jörg Pöttgen 0221 308-31467<br />
3
Betriebliche Gruppenunfallversicherung<br />
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen? Nicht immer!<br />
…oder warum auch hier eine Gruppenunfallversicherung sinnvoll ist…<br />
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.11.2010 entschieden ( AZ : L 8 U 2983/10 ) :<br />
„Steht bei einer vom Arbeitgeber als Fortbildungsveranstaltung bezeichneten Unternehmung die Wissensvermittlung<br />
nicht im Vordergrund, weil nach der erkennbaren Konzeption der Veranstaltung nicht wesentlich betriebsdienliche<br />
Zwecke (hier "Incentive-Reise", Motivations-Belohnungsreise) verfolgt werden, unterliegen Teilnehmer nicht<br />
dem Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer vom Arbeitgeber subjektiv zur Wissensvermittlung<br />
zu einer derartigen Veranstaltung entsandt worden ist und bei ihm die der Veranstaltungskonzeption entsprechenden<br />
Gründe (Belohnung/Motivation) nicht vorliegen.“<br />
Im vorliegenden Fall wurde ein Filialleiter einer Bank von seinem Arbeitgeber zu einer Veranstaltung eines mit der<br />
Bank zusammenarbeitenden Finanzdienstleisters gesandt, die vornehmlich der Wissensvermittlung dienen sollte.<br />
Bei dieser Veranstaltung zog sich der Kläger unfallbedingt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit ( Invalidität<br />
) von 20% zu. Es stellte sich heraus, dass das Hauptaugenmerk der Veranstaltung auf der Kontaktpflege lag<br />
und gleichzeitig auch als Belohnung der eingeladenen Personen für die gute Zusammenarbeit gedacht war.<br />
Der gesetzliche Unfallversicherungsträger lehnte die Gewährung von Leistungen (u. a. Verletztenrente) ab, mit der<br />
Begründung, dass der Ablauf der gesamten Veranstaltung, insbesondere das Verhältnis von betriebsbezogenen<br />
Vorträgen/Gesprächen und der Freizeitgestaltung, ein klares Übergewicht von rein touristischen Unternehmungen<br />
zeige. In letzter Instanz bekam er mit dem obig genannten Urteil vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg<br />
Recht zugesprochen.<br />
Die <strong>Gothaer</strong> Gruppenunfallversicherung (ab 2 Personen) bietet 24 Std./Tag weltweiten Versicherungsschutz, ganz<br />
unabhängig davon, ob ein Unfall nun bei einer betrieblichen oder privaten Tätigkeit geschieht – Lassen Sie uns darüber<br />
sprechen.<br />
4<br />
Ansprechpartner<br />
Heike Schmidt-Hippler KU-KUM 4 0221 / 308-31534<br />
Christoph Franke KU-KUM 4 0221 / 308-31788<br />
Jan Markstein KU-KUM 4 0221 / 308-31398<br />
Ausland - Brasilien<br />
Die komplexe Lage bezüglich der Einbindung von brasilianischen Risiken in internationale Programme hatten wir<br />
bereits in einem Artikel der September Ausgabe dargestellt. Die seinerzeit berichtete leichte Öffnung des Marktes<br />
ist inzwischen nicht nur wieder zurückgenommen, sondern eher noch weiter eingeengt worden.<br />
Mit zwei Resolutionen (224/2010 ( jetzt 232) und 225/2010) hat die Aufsichtsbehörde CNSP bzw. SUSEP neue<br />
Regeln aufgestellt. Diese sind am 31.03.2011 in Kraft getreten.<br />
Die Resolution 224 sollte festlegen, dass Risiken die von einem in Brasilien zugelassenen Versicherer gezeichnet<br />
werden, nicht an einen zum gleichen Konzern gehörenden Versicherer im Ausland zediert werden dürfen. Der heftige<br />
Protest der sich hiergegen erhoben hat, da insbesondere multinationale Versicherungsunternehmen hiervon
etroffen waren und Kapazitätsengpässe befürchtet wurden, hat letztendlich dazu geführt, dass die Resolution 224<br />
noch vor Ihrem Wirksamwerden wieder kassiert und durch eine Neufassung ( Resolution 232 ) ersetzt wurde. Die<br />
neue Regelung limitiert die RV-Abgabe ins Ausland innerhalb eines Konzerns auf 20%. Von dieser Regelung kann<br />
bei bestimmten Risiken abgewichen werden.<br />
Auch die Resolution 225 ist von großer Bedeutung:<br />
Nach den bisher geltenden Regeln musste dem inländischen Rückversicherungsmarkt ein 40 % iger Anteil lediglich<br />
zur Zeichnung angeboten werden. In Zukunft sind 40% des Risikos im inländischen RV Markt zu placieren.<br />
Hintergrund für diese neue Regelung ist offenbar, dass die Erstversicherer den 40% igen Anteil häufig zu unakzeptablen<br />
Konditionen dem RV angeboten haben, um durch Erlangen einer Ablehnung den Weg an den ausländischen<br />
RV Markt zu öffnen.<br />
Das bedeutet, dass der durch die Regelung angestrebte Schutz der inländischen Rückversicherer (im Wesentlichen<br />
das staatliche „Brasilien Institut of Reinsurance“; IRB) nicht funktioniert hat.<br />
Auch die neue Regelung wirft noch viel Fragen auf. Konkrete Durchführungsbestimmungen wurden von der SUSEP<br />
bisher nicht erlassen. Interessant ist zum Beispiel, dass die inländischen RV das Recht haben eine Zeichnung abzulehnen.<br />
Eine Regelung was passiert, wenn für die Zwangsabgabe von 40 % kein Abnehmer gefunden wird, fehlt.<br />
Ein weiterer Aspekt betrifft die Schadenregulierung. So hat der Rückversicherer jetzt die Möglichkeit durch Vereinbarung<br />
einer entsprechenden Klausel ( Claims Control Clause) direkt in die Schadenregulierung einzugreifen, wenn<br />
er den größten Anteil an einem Risiko gezeichnet hat.<br />
Wir bedauern diese Rückwärtsentwicklung, die eine vollständige Einbindung von in Brasilien belegenen Risiken in<br />
ein „Controlled Master Program“ weiter erschwert. Um eine gewisse Einbindung im Hinblick auf die Master-<br />
Deckung weiterhin zu gewährleisten, sind wir natürlich bereit, auch dann eine Mitversicherung im Master anzubieten,<br />
wenn die lokal bestehende Deckung nicht in das Programm zediert wird. Über unseren Erstversicherungspartner<br />
in Brasilien können wir darüber hinaus die Ausfertigung einer angemessenen lokalen Police veranlassen.<br />
Ansprechpartner<br />
Manfred Heße KU-INT 3 0221 / 308-31725<br />
Die <strong>Gothaer</strong> Veranstaltungsausfallversicherung<br />
Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm die Open-Air Saison mit zahlreichen Veranstaltungen wie Sommerfeste,<br />
Festivals oder Open-Air-Konzerten.<br />
Was passiert jedoch, wenn derartige Veranstaltungen aufgrund von Krankheit der Künstler, extremen Wetterverhältnissen<br />
oder sonstigen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden müssen.<br />
Die <strong>Gothaer</strong> bietet für diesen Fall eine Veranstaltungsausfallversicherung an. Diese ersetzt im Schadenfall die<br />
bereits vergeblich aufgewendeten Kosten und sofern vereinbart auch den entgangenen Gewinn.<br />
Die Veranstaltungsausfallversicherung leistet Versicherungsschutz für den Fall, dass Ereignisse, die außerhalb des<br />
Einflussbereiches des Versicherungsnehmers liegen, dafür sorgen, dass die Veranstaltung abgebrochen, unterbro-<br />
5
chen oder in der Durchführung geändert werden muss. Weiter besteht die Möglichkeit den Ausfall von versicherten<br />
Künstlern oder aber auch kritische Witterungsverhältnisse, die eine Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer verursachen,<br />
in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.<br />
Sofern Sie nähere Informationen zu unserer Veranstaltungsausfallversicherung wünschen, stehen wir Ihnen gerne<br />
zur Verfügung.<br />
6<br />
Ansprechpartner<br />
Katharina Rütz KU-KUM 4 0221 / 308-31867<br />
Ausland<br />
Kennen Sie EIOPA?<br />
Nicht nur, dass die Europäische Kommission uns zum 01.01.2011 eine schöne neue Abkürzung geliefert hat.<br />
Nein, gleich drei neue Behörden wurden gegründet.<br />
Zur Entwicklung:<br />
Am 12.11.2003 wurde der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die<br />
betriebliche Altersversorgung (CEIOPS = Commitee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors)<br />
gegründet. Dieser Ausschuss wurde auf Beschluss der Europäischen Kommission vom 23.01.2009 mit erweiterten<br />
Aufgaben ausgestattet.<br />
Das Hauptziel ist die Reform des Europäischen Versicherungsaufsichtsrechts (Solvency II ). Während sich der Ausschuss<br />
als beratendes Organ aus Vertretern der Aufsichtsbehörden in den EU- und EWR-Ländern zusammensetzte<br />
und tätig war, ist nun seit dem 01.01.2011 eine neue Behörde mit dem Namen EIOPA (European Insurance and<br />
Occupational Pensions Authority ) entstanden.<br />
Die neue Behörde hat Befugnisse, bindende Entscheidungen an einzelne Versicherungsinstitute zu richten. Dies ist<br />
möglich, wenn EU-Recht nicht angewandt wird, in Krisenfällen, bei unterschiedlicher Auffassung der Aufsichts -<br />
behörden und zur Abfrage unternehmensindivídueller Daten. Gerade der letztgenannte Aspekt könnte für die Ver -<br />
sicherer zu einer Ausweitung des Berichtswesens führen, da ggf. an mehrere Behörden Daten zu liefern sind.<br />
EIOPA ist auch als europäisches Instrument zu verstehen, das im Falle einer die Stabilität der Finanzmärkte gefährdenden<br />
Krise durch Mehrheitsentscheidungen die Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu<br />
Maßnahmen verpflichten kann. Auch wenn das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, also die unmittelbare<br />
Kompetenz der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden unangefochten bleibt, ist die Gründung der neuen<br />
Behörde ein Schritt zu einer stärkeren länderübergreifenden Beaufsichtigung.<br />
Eine weitere Aufgabe wird die Festlegung sogenannter technischer Standards und die Schaffung eines einheit -<br />
lichen EU-Regelwerkes sein. Dies soll zukünftig Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und die Qualität der Aufsicht<br />
verbessern. Vor allem die Entflechtung von Versicherungskonzernen und den Verbraucherschutz hat die neue<br />
Behörde im Fokus. Hierfür ist die in Frankfurt am Main ansässige EIOPA mit 24 Mitarbeitern gestartet. Bis zum Jahre<br />
2014 ist eine Aufstockung auf 120 Mitarbeiter vorgesehen.
Erster Chef der EIOPA ist der Portugiese Gabriel Bernardino. Er ist seit vielen Jahren im Bereich der Regulierung von<br />
Versicherungen und Pensionsfonds tätig und hat sich insbesondere mit den Konsultationen zu Solvency II beschäftigt.<br />
Von 2009 an war Bernardino Vorsitzender von CEIOPS.<br />
Auch die beiden anderen Behörden EBA (= European Banking Authority, also die Aufsichtsbehörde für das Banken -<br />
wesen mit Sitz in London) und die ESMA (= European Securities and Markets Authority, also die Über -<br />
wachungsbehörde für den Wertpapierhandel mit Sitz in Paris) haben zum 01.01.2011 ihren Dienst aufgenommen.<br />
Ansprechpartner<br />
Manfred Heße KU-INT 3 0221 / 308-31725<br />
<strong>Transport</strong> - GoValor<br />
Umfassender Versicherungsschutz für Juweliere<br />
Die <strong>Gothaer</strong> Juwelierwaren Police – GoValor, ist ein ganzheitliches Konzept, das einfaches Handling, Transparenz<br />
und umfassenden Versicherungsschutz nach dem Allgefahrenprinzip charakterisiert. Sie bietet Versicherungs -<br />
schutz für alle Situationen des Geschäftsbetriebes, angefangen von der alltäglichen Kundenberatung im Betrieb<br />
bis zur Präsentation von Juwelierwaren auf Ausstellungen, während Kundenbesuchen und auch während<br />
Modeschauen (inkl. Tragerisiko) – teils pauschal, damit auch nichts vergessen werden kann. Selbst mitgeführte<br />
Kataloge und Prospekte bleiben nicht unberücksichtigt. Und die GoValor kann sogar noch mehr: Auf Wunsch kann<br />
die vollständige Betriebseinrichtung, das Betriebsunterbrechungsrisiko und auch die Betriebshaftpflicht mit -<br />
berücksichtigt werden. Im Ergebnis besteht Versicherungsschutz aus einem Guss.<br />
Um das Bild abzurunden deckt die GoValor zahlreiche Kostenpositionen auf Erst-Risiko-Basis ab, die nach einem<br />
Einbruchdiebstahl zusätzlich zu der verlorenen Ware in nicht unwesentlichem Maß zu Buche schlagen können. Um<br />
nur einige Beispiele zu nennen: Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Schlossänderungskosten, Kosten<br />
für provisorische Sicherungsmaßnahmen und/ oder Dorman (Einlasskontrolleure), Kosten für Neudekoration. Nach<br />
einem Raubüberfall oder gar einer Entführung eines Juweliers oder dessen Mitarbeiter ist für die Verarbeitung des<br />
Ereignisses eine Nachsorge durch hierauf spezialisierte Experten besonders wichtig, um weiterhin in der Juwelierbranche<br />
tätig sein zu können. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ebenfalls Teil des umfangreichen Kostenkataloges<br />
auf Erst-Risiko-Basis.<br />
Als kompetenter Partner kennen wir die speziellen Risiken der Branche und wissen, worauf es ankommt. Maßge -<br />
schneiderter Versicherungsschutz und Unterstützung in Sicherungsfragen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.<br />
Ansprechpartner<br />
Elke Kramer KCU S-UW 03 0711 / 6669- 47313<br />
7
<strong>Transport</strong><br />
Incoterms 2010 - Die wichtigsten Änderungen<br />
Die sogenannten Incoterms 2010 (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln)<br />
gelten ab dem 01.01.2011 und lösten damit letztendlich die aus dem Jahr 2000 ab.<br />
Sie regeln sowohl im nationalen als auch internationalen Handel unter anderem Details im Rahmen der Geschäftsabwicklung,<br />
wie z.B. den Gefahrübergang, eine Versicherungspflicht oder auch die Verteilung der <strong>Transport</strong>kosten<br />
zwischen den Geschäftspartnern.<br />
Die Incoterms haben keine gesetzliche Grundlage, werden aber wirksam, sofern sie zwischen Käufer und Verkäufer<br />
zusätzlich zum Kaufvertrag verbindlich vereinbart wurden. Dazu sollten die offiziellen Abkürzungen (z.B. EXW)<br />
benutzt werden, eine möglichst präzise Liefer-Ortsangabe (z.B. Halle drei, Tor Eins, <strong>Gothaer</strong> Weg 9, 50969 Köln) als<br />
auch der Stand der gewählten Bedingungen (ICC Incoterms 2010) beschrieben werden.<br />
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat mit den Änderungen der allgemeinen Entwicklung auf dem globalen<br />
Handels- und <strong>Transport</strong>märkten Rechnung getragen. So wurden die bisherigen Klauseln DAF (DELIVERED AT FRON-<br />
TIER), DES (DELIVERED EX SHIP), DEQ (DELIVERED EX QUAI) und DDU (DELIVERED DUTY UNPAID) herausgenommen<br />
und durch zwei neue Klauseln ersetzt:<br />
DELIVERED AT PLACE (DAP) und DELIVERED AT TERMINAL (DAT).<br />
Unterteilt sind die elf Klauseln in zwei Gruppen, nämlich ausschließlich für <strong>Transport</strong>e per Binnen- oder Seeschiff:<br />
FAS FREE ALONGSIDE SHIP FREI LÄNGSSEITE SCHIFF<br />
FOB FREE ON BOARD FREI AN BORD<br />
CFR COST AND FREIGHT KOSTEN UND FRACHT<br />
CIF COST INSURANCE AND FREIGHT KOSTEN, VERSICHERUNG UND FRACHT<br />
Sowie für alle anderen <strong>Transport</strong>arten:<br />
EXW EX WORKS AB WERK<br />
FCA FREE CARRIER FREI FRACHTFÜHRER<br />
CPT CARRIAGE PAID TO FRACHTFREI<br />
CIP CARRIAGE AND INSURANCE PAID TO FRACHTFREI VERSICHERT<br />
DAT DELIVERED AT TERMINAL GELIEFERT TERMINAL<br />
DAP DELIVERED AT PLACE GELIEFERT BENANNTER ORT<br />
DDP DELIVERED DUTY PAID GELIEFERT VERZOLLT<br />
Erwähnenswert ist u.a. noch, dass die mit Anwendung der Klauseln CIF und CIP verbundene Versicherungspflicht<br />
seitens des Verkäufers lediglich einer Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der „Institute Cargo Clauses<br />
(LMA/IUA)“ oder ähnlichen Klauseln entsprechen muss.<br />
Ansprechpartner<br />
Edgar Schoenen, KU-TTV 1 0221 / 308-33394<br />
8