Unser Ort ganz groß - Gemeinde Nohfelden
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<strong>Nohfelden</strong> - 8 - Ausgabe 24/2012<br />
Sötern<br />
Sendung SR 3 „<strong>Unser</strong> <strong>Ort</strong> <strong>ganz</strong> <strong>groß</strong>“<br />
Am vergangen Freitag konnte unsere Mannschaft ihren Titel erfolgreich<br />
verteidigen. In einem bis zuletzt spannenden Spiel gewann das Team<br />
aus Sötern 1460€!!!<br />
Ich gratuliere Euch im Namen der <strong>ganz</strong>en Dorfbevölkerung <strong>ganz</strong> herzlich<br />
zu euerm Sieg.<br />
Die nächste Ausgabe von „<strong>Unser</strong> <strong>Ort</strong> <strong>ganz</strong> <strong>groß</strong>“ wird wahrscheinlich<br />
am 24.08. in Völklingen-Heidstock stattfinden. Näheres dazu dann an<br />
dieser Stelle.<br />
In den letzten Tagen wurde ich verschiedentlich darauf angesprochen,<br />
wozu mit das erspielte Geld verwendet wird.<br />
Soviel dazu: Nach unserer letzten Teilnahme werden Sich das Team und<br />
die Verantwortlichen damit beschäftigen. Es gibt genug in Sötern zu tun,<br />
der Gewinn wird für Sötern und nur in Sötern eingesetzt.<br />
Thomas Georgi, <strong>Ort</strong>svorsteher<br />
Walhausen<br />
<strong>Ort</strong>sratssitzung<br />
Am Freitag, dem 22. Juni 2012 um 19:00 Uhr, findet im Sportheim<br />
Walhausen eine öffentliche Sitzung des <strong>Ort</strong>srates statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlich:<br />
1. Annahme der letzten Sitzungsniederschrift v. 24.03.2012<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />
für den Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet<br />
Solarpark Walhausen“, Flur 11 u. 12, Gemarkung Walhausen<br />
a. über die Änderung und Erweiterung des Geltungsbereichs der Teiländerung<br />
des Flächennutzungsplanes<br />
b. über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1<br />
BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)<br />
c. über die Durchführung des Auslegungsverfahrens (§ 3 Abs. 2<br />
BauGB)<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Sondergebiet Solarpark Walhausen“<br />
a. über die Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des<br />
Bebauungsplanes<br />
b. über die Ergebnisse der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der<br />
Behörden (§ 4 Abs.1 BauGB)<br />
c. über die Durchführung des Auslegungsverfahrens (§ 3 Abs. 2<br />
BauGB)<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung von Verbundsteinen<br />
an der Köhlerhalle<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des FC Walhausen<br />
zum Bau eines Zuschauerunterstandes<br />
6. Erneute Beratung über die Beschaffung eines Schrankes(Dorfarchiv)<br />
für die ev. Kirche<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über die Entwidmung des ehem.<br />
ev. Friedhofes Walhausen<br />
8. Mitteilungen und Anfragen<br />
Zu der <strong>Ort</strong>sratssitzung ist die gesamte Dorfbevölkerung recht herzlich<br />
eingeladen.<br />
Bürgermeisterwahl am 10. Juni 2012<br />
Liebe Walhauser Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
Die Wahlbeteiligung bei uns in Walhausen lag bei 69,04%. Damit liegen<br />
wir bei der Wahlbeteiligung knapp hinter Selbach 71,77 %.<br />
In Walhausen entfielen auf unseren Bürgermeister Andreas Veit 289<br />
Stimmen (80,5 %) und Herr Jörg Vogt erhielt Stimmen 70 (19,5 %).<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> entfielen auf Andreas Veit 3905 (74,9 %) und Jörg<br />
Vogt 1308 (25,1 %).<br />
Ich bedanke mich recht herzlich bei allen, die von Ihrem Wahlrecht<br />
Gebrauch gemacht haben.<br />
Ein besonderer Dank geht an alle Mitglieder des Wahlvorstandes.<br />
Euer <strong>Ort</strong>svorsteher Werner Jost<br />
Wolfersweiler<br />
Kurzschließen der Klärgruben<br />
Es haben sich einige Hauseigentümer gemeldet, die die Klärgrube kurzgeschlossen<br />
bekommen wollen. Verschiedene Firmen werden nach<br />
Preisen abgefragt. Weitere Informationen folgen demnächst.<br />
Bürgermeisterwahl<br />
Ein Dank an alle Wähler, die an der Wahl teilgenommen haben. In Wolfersweiler<br />
wurde eine Wahlbeteiligung von 60,7 % erreicht. Auf Andreas<br />
Veit entfielen 335 und auf Jörg Vogt 168 Stimmen. Somit wurde der<br />
Amtsinhaber deutlich bestätigt.<br />
Ihr <strong>Ort</strong>svorsteher Eckhard Heylmann<br />
Schulnachrichten<br />
Förderverein der Gesamtschule<br />
<strong>Nohfelden</strong> - Türkismühle e.V.<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung<br />
Der Vorstand des Fördervereins lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung<br />
am 28.06.2012 um 18. Uhr ins <strong>groß</strong>e Lehrerzimmer der<br />
Gesamtschule <strong>Nohfelden</strong>-Türkismühle ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch die Vorsitzende<br />
2. Bericht der Vorsitzenden<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
6. Wahl eines Versammlungsleiters<br />
7. Neuwahlen<br />
8. Verschiedenes<br />
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!<br />
Der Vorstand<br />
Grundschule der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong><br />
Rücknahme der entliehenen Schulbücher<br />
aus dem Schuljahr 2011/2012<br />
In Absprache mit der Schulleitung der Grundschule der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong><br />
werden in der Woche vom Mittwoch, dem 27. Juni bis Freitag,<br />
dem 29. Juni 2012 die für das zu Ende gehende Schuljahr 2011/2012<br />
entliehenen Schulbücher zurückgenommen.<br />
Hierfür werden folgende Termine angeboten:<br />
Schulstandort Gonnesweiler: (Schulbibliothek, unterer Eingang)<br />
Donnerstag, 28. Juni 2012 von 17.00 bis 20.00 Uhr<br />
Freitag, 29. Juni 2012 von 10.00 bis 13.00 Uhr<br />
Dependance Sötern: (Foyer)<br />
Mittwoch, 27. Juni 2012 von 12.00 bis 15.00 Uhr<br />
Die entliehenen Schulbücher können an beiden Schulstandorten<br />
zurückgegeben werden, egal welche Schule ihr Kind besucht.<br />
Bitte richten Sie es so ein, dass bis Freitag, 29. Juni 2012 alle Schulbücher<br />
zurückgegeben wurden!<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückgabe der Schulbücher nur<br />
von Erwachsenen (Eltern, Großeltern) erfolgen kann.<br />
Wird bei der Rücknahme eines Buches festgestellt, dass dieses sich<br />
in einem nicht mehr ordnungsgemäßen bzw. unbrauchbaren Zustand<br />
befindet, ist dieses Buch vor <strong>Ort</strong> zu bezahlen!