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Abfallentsorgungssatzung - Abfallwirtschaft Heidekreis

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Anlage 3 zur <strong>Abfallentsorgungssatzung</strong><br />

Negativkatalog gemäß § 2 Abs. 3<br />

1. Abfälle, die im Bereich der Außenfeuerstellungen, der Biwak-Räume und der Truppenübungsplätze<br />

- außerhalb der Kasernenbereiche - anfallen.<br />

2. Abfälle und Gegenstände, die wegen ihres hohen Säuregehaltes oder aus anderen Gründen die<br />

Abfallbehälter oder Müllfahrzeuge stark angreifen oder beschädigen können.<br />

3. Abfälle, die wegen ihrer Menge, ihrer Größe oder ihres Gewichtes für eine Bereitstellung in den<br />

zugelassenen Abfallbehältern nicht geeignet sind, wie z. B. Autowracks, Beton, Steine oder<br />

Bodenaushub, soweit nicht der Landkreis im Einzelfall eine Sonderregelung trifft.<br />

4. Abfälle, deren Verladung wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres äußeren Zustandes den<br />

Müllwerkern aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere wegen Verletzungsgefahren und<br />

hygienischen Bedenken, nicht zuzumuten ist.<br />

5. Abfälle, die bei Schiffsliegestellen anfallen.

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