Abfallentsorgungssatzung - Abfallwirtschaft Heidekreis
Abfallentsorgungssatzung - Abfallwirtschaft Heidekreis
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Anlage 3 zur <strong>Abfallentsorgungssatzung</strong><br />
Negativkatalog gemäß § 2 Abs. 3<br />
1. Abfälle, die im Bereich der Außenfeuerstellungen, der Biwak-Räume und der Truppenübungsplätze<br />
- außerhalb der Kasernenbereiche - anfallen.<br />
2. Abfälle und Gegenstände, die wegen ihres hohen Säuregehaltes oder aus anderen Gründen die<br />
Abfallbehälter oder Müllfahrzeuge stark angreifen oder beschädigen können.<br />
3. Abfälle, die wegen ihrer Menge, ihrer Größe oder ihres Gewichtes für eine Bereitstellung in den<br />
zugelassenen Abfallbehältern nicht geeignet sind, wie z. B. Autowracks, Beton, Steine oder<br />
Bodenaushub, soweit nicht der Landkreis im Einzelfall eine Sonderregelung trifft.<br />
4. Abfälle, deren Verladung wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres äußeren Zustandes den<br />
Müllwerkern aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere wegen Verletzungsgefahren und<br />
hygienischen Bedenken, nicht zuzumuten ist.<br />
5. Abfälle, die bei Schiffsliegestellen anfallen.