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24 Musiczone<br />
Justice for All<br />
Musikrecht leicht gemacht (Teil 5/5)<br />
Gregor Theado ist Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht,<br />
Datenschutz- und Informationsrecht. Wir haben den Fachmann<br />
für eine fünfteilige Serie gewinnen können, die sich<br />
mit dem Thema Musikrecht beschäftigt. Mit diesen Infos<br />
seit ihr künftig immer auf der sicheren Seite des Gesetzes.<br />
Kai und Timo haben ihr sauer erspartes Geld dafür verwendet,<br />
in den letzten drei Wochen ein Studio anzumieten<br />
und ihre Songs einzuspielen. Herausgekommen ist<br />
ein vorzeigbares Album, auf das die ganze Band stolz ist. Es<br />
dauert nicht lange und ein Plattenlabel wedelt mit einem<br />
Plattenvertrag vor den Nasen der Bandmitglieder<br />
herum. Ist das DER Deal, auf den alle gehofft<br />
haben? Im Bereich der Musik sind Verträge<br />
nicht wegzudenken. Wie wir in Teil 1 dieser<br />
Serie gesehen haben, beginnt es bereits mit der<br />
Formierung der Band und setzt sich fort mit z.B.<br />
dem Proberaummietvertrag, dem Vertrag mit<br />
dem Aufnahmestudio, dem Produktionsvertrag<br />
mit dem Presswerk, dem Nutzungsvertrag mit<br />
Musikerplattformen wie myspace und Co., dem<br />
Verlagsvertrag, dem Bandübernahmevertrag usw.<br />
Nimmt ein Musiker keinen rechtlichen Beistand zu<br />
Hilfe, so müssen ihm zumindest die Grundstrukturen der Rechte<br />
an seiner Musik stets präsent sein, damit es zu keinen für ihn<br />
nachteiligen Vertragsschlüssen kommt. Wie oft hört man von<br />
„Knebelverträgen“, in welchen Musiker ihre Rechte über Jahre<br />
hinweg an dubiose Labels und Verlage übertragen, ohne davon zu<br />
profitieren. Bevor man einen Vertrag voreilig eingeht, sollte man<br />
sich daher die nötige Zeit ausbedingen, die Konditionen ausgiebig<br />
zu beleuchten und zu hinterfragen. Auch wenn unerfahrenen Musikern<br />
oftmals der Eindruck vermittelt<br />
wird, sie hätten im Musikbusiness wenig<br />
zu sagen oder mitzubestimmen, sollte ein<br />
Vertrag immer beide Seiten angemessen<br />
berücksichtigen. Je mehr ein Musiker veräußert,<br />
desto erheblicher muss die Gegenleistung<br />
– hauptsächlich<br />
die Vergütung,<br />
etwa in Form einer<br />
regelmäßigen Beteiligung – ausfallen,<br />
die er dafür erhält. Gerade bei Verträgen<br />
mit Plattenfirmen sollten die Musiker darauf<br />
achten, nicht zu stark beschnitten zu werden.<br />
So sollten z.B. unbekannte Bands durchaus<br />
noch ihre Merchandising Rechte (etwa<br />
der Verkauf von Bandshirts auf Konzerten)<br />
selbst wahrnehmen dürfen oder<br />
eine bestimmte Anzahl Eigenexemplare<br />
des Tonträgers verkaufen und<br />
die Einnahmen behalten dürfen.<br />
Viele der Probleme und Fehler in<br />
Vertragsverhandlungen wiederholen<br />
sich immer wieder, können aber leicht mit nur wenig Aufwand<br />
vermieden werden, wenn man auf die Erfahrung anderer zurückgreift.<br />
Bei der heutigen Vernetzung der Musiker untereinander<br />
mag durchaus der eine oder andere Profi gerne gewillt sein, dem<br />
Amateur hilfreiche Tipps zu geben, wenn er nur fragt.<br />
In diesem Sinne allen Lesern und Musikern viel Erfolg für die Zukunft,<br />
haut rein!<br />
Text: <strong>saar</strong>-<strong>scene</strong> / Gregor Theado Bild: Feedough<br />
24<br />
www.kanzlei-theado.de