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saar-scene Juli 07/11

Das total umsonste Popkulturmagazin.

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24 Musiczone<br />

Justice for All<br />

Musikrecht leicht gemacht (Teil 5/5)<br />

Gregor Theado ist Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht,<br />

Datenschutz- und Informationsrecht. Wir haben den Fachmann<br />

für eine fünfteilige Serie gewinnen können, die sich<br />

mit dem Thema Musikrecht beschäftigt. Mit diesen Infos<br />

seit ihr künftig immer auf der sicheren Seite des Gesetzes.<br />

Kai und Timo haben ihr sauer erspartes Geld dafür verwendet,<br />

in den letzten drei Wochen ein Studio anzumieten<br />

und ihre Songs einzuspielen. Herausgekommen ist<br />

ein vorzeigbares Album, auf das die ganze Band stolz ist. Es<br />

dauert nicht lange und ein Plattenlabel wedelt mit einem<br />

Plattenvertrag vor den Nasen der Bandmitglieder<br />

herum. Ist das DER Deal, auf den alle gehofft<br />

haben? Im Bereich der Musik sind Verträge<br />

nicht wegzudenken. Wie wir in Teil 1 dieser<br />

Serie gesehen haben, beginnt es bereits mit der<br />

Formierung der Band und setzt sich fort mit z.B.<br />

dem Proberaummietvertrag, dem Vertrag mit<br />

dem Aufnahmestudio, dem Produktionsvertrag<br />

mit dem Presswerk, dem Nutzungsvertrag mit<br />

Musikerplattformen wie myspace und Co., dem<br />

Verlagsvertrag, dem Bandübernahmevertrag usw.<br />

Nimmt ein Musiker keinen rechtlichen Beistand zu<br />

Hilfe, so müssen ihm zumindest die Grundstrukturen der Rechte<br />

an seiner Musik stets präsent sein, damit es zu keinen für ihn<br />

nachteiligen Vertragsschlüssen kommt. Wie oft hört man von<br />

„Knebelverträgen“, in welchen Musiker ihre Rechte über Jahre<br />

hinweg an dubiose Labels und Verlage übertragen, ohne davon zu<br />

profitieren. Bevor man einen Vertrag voreilig eingeht, sollte man<br />

sich daher die nötige Zeit ausbedingen, die Konditionen ausgiebig<br />

zu beleuchten und zu hinterfragen. Auch wenn unerfahrenen Musikern<br />

oftmals der Eindruck vermittelt<br />

wird, sie hätten im Musikbusiness wenig<br />

zu sagen oder mitzubestimmen, sollte ein<br />

Vertrag immer beide Seiten angemessen<br />

berücksichtigen. Je mehr ein Musiker veräußert,<br />

desto erheblicher muss die Gegenleistung<br />

– hauptsächlich<br />

die Vergütung,<br />

etwa in Form einer<br />

regelmäßigen Beteiligung – ausfallen,<br />

die er dafür erhält. Gerade bei Verträgen<br />

mit Plattenfirmen sollten die Musiker darauf<br />

achten, nicht zu stark beschnitten zu werden.<br />

So sollten z.B. unbekannte Bands durchaus<br />

noch ihre Merchandising Rechte (etwa<br />

der Verkauf von Bandshirts auf Konzerten)<br />

selbst wahrnehmen dürfen oder<br />

eine bestimmte Anzahl Eigenexemplare<br />

des Tonträgers verkaufen und<br />

die Einnahmen behalten dürfen.<br />

Viele der Probleme und Fehler in<br />

Vertragsverhandlungen wiederholen<br />

sich immer wieder, können aber leicht mit nur wenig Aufwand<br />

vermieden werden, wenn man auf die Erfahrung anderer zurückgreift.<br />

Bei der heutigen Vernetzung der Musiker untereinander<br />

mag durchaus der eine oder andere Profi gerne gewillt sein, dem<br />

Amateur hilfreiche Tipps zu geben, wenn er nur fragt.<br />

In diesem Sinne allen Lesern und Musikern viel Erfolg für die Zukunft,<br />

haut rein!<br />

Text: <strong>saar</strong>-<strong>scene</strong> / Gregor Theado Bild: Feedough<br />

24<br />

www.kanzlei-theado.de

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