09.12.2012 Aufrufe

Nutzung von Erdwärme in Brandenburg - ETI-Brandenburg

Nutzung von Erdwärme in Brandenburg - ETI-Brandenburg

Nutzung von Erdwärme in Brandenburg - ETI-Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> wasserwirtschaftlich<br />

sensiblen Gebieten<br />

In Wasserschutzgebieten und sonstigen Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsgebieten<br />

besteht e<strong>in</strong>e besondere Schutzbedürftigkeit des Grundwassers.<br />

Hier s<strong>in</strong>d daher weitere Regelungen zu beachten. In den<br />

Schutzzonen I und II der auf Grundlage des <strong>Brandenburg</strong>er Wassergesetzes<br />

festgesetzten Wasserschutzgebiete s<strong>in</strong>d Anlagen zur Gew<strong>in</strong>nung<br />

<strong>von</strong> <strong>Erdwärme</strong> generell verboten. Bei artesischem (= unter<br />

Druck stehendem) Grundwasser s<strong>in</strong>d <strong>Erdwärme</strong>sonden und<br />

Grundwasser-Wärmepumpen ebenfalls untersagt.<br />

In der Zone III e<strong>in</strong>es Wasserschutzgebietes s<strong>in</strong>d Anlagen mit Brunnen<br />

oder Sonden nur unter Auflagen zulässig. So darf die den genutzten<br />

Grundwasserleiter schützende, ger<strong>in</strong>g leitende Deckschicht<br />

(Ton, Geschiebemergel) nicht verletzt werden. Dies gilt für die gesamte<br />

Zone III A oder, wenn diese nicht extra ausgewiesen ist, <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Zone III bis 1000 m Entfernung <strong>von</strong> der Wasserfassung<br />

(Förderbrunnen). Die gleiche Regelung tritt bei Wassergew<strong>in</strong>nungsgebieten<br />

für die öffentliche Wasserversorgung ohne festgesetztes<br />

Wasserschutzgebiet oder für die M<strong>in</strong>eralwassergew<strong>in</strong>nung bis<br />

1000 m Entfernung <strong>von</strong> der Wasserfassung <strong>in</strong> Kraft, sofern diese<br />

Gebiete im E<strong>in</strong>zugsgebiet liegen.<br />

Die Lage der Wasserschutzgebiete und der e<strong>in</strong>zelnen Schutzzonen<br />

kann entsprechenden Karten entnommen werden bzw. s<strong>in</strong>d bei<br />

der unteren Wasserbehörde zu erfragen.<br />

Wichtige Fristen<br />

Rechtliche Grundlagen bei geologisch<br />

besonderen Verhältnissen<br />

In folgenden Gebieten bedürfen die Vorhaben e<strong>in</strong>er besonders<br />

tiefgründigen Prüfung der Unteren Wasserbehörden unter Mitwirkung<br />

des Landesumweltamtes und des Landesamtes für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe:<br />

Gebiete mit mehreren Grundwasserstockwerken mit deutlichen<br />

Grundwasserdruckunterschieden<br />

Gebiete mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder<br />

Grundwasserschäden<br />

Gebiete mit vermutetem oder nachgewiesenem sal<strong>in</strong>aren<br />

(salzhaltigen) Grundwasserzufluss.<br />

Weitere Informationen dazu erteilt die Untere Wasserbehörde.<br />

Die E<strong>in</strong>haltung eventueller Auflagen wird durch die Mitarbeiter der<br />

betroffenen Ämter überprüft. Durch Messgeräte kann zum Beispiel<br />

die Art und Qualität der Verfüllung e<strong>in</strong>er Bohrung auch im<br />

Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> ermittelt werden.<br />

Rechtliche Grundlagen im<br />

Berl<strong>in</strong>er Stadtgebiet<br />

Im Berl<strong>in</strong>er Stadtgebiet gelten ähnliche Regelungen wie <strong>in</strong> <strong>Brandenburg</strong>.<br />

Die genauen Vorschriften s<strong>in</strong>d dem Leitfaden „<strong>Erdwärme</strong>nutzung<br />

<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>“ der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz zu entnehmen.<br />

<strong>Erdwärme</strong>sonde <strong>Erdwärme</strong>kollektor Grundwasser-Wärmepumpe<br />

4 Wochen vor Bohrbeg<strong>in</strong>n Anzeige des Sondene<strong>in</strong>baus bei der Unte- Anzeige des Erdaufschlusses bei der Un- E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>er Erlaubnis bei der Unteren<br />

ren Wasserbehörde<br />

teren Wasserbehörde (nur bei Bee<strong>in</strong>flussung<br />

des Grundwassers)<br />

Wasserbehörde<br />

2 Wochen vor Bohrbeg<strong>in</strong>n Anzeige der Bohrung beim LBGR — Falls Bohrung, Anzeige beim LBGR

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!