K illerspiele - Gewerkschaft der Polizei
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EGAL, WAS DIE AUTOMOBILHERSTELLER PLANEN,<br />
WIR ENTWICKELN DEN PASSENDEN SITZ!<br />
Wenn es darum geht, automobile Visionen wahr werden zu lassen, braucht es einen verlässlichen Partner: CRH steht für die innovative Entwicklung<br />
und Produktion hochwertiger Verstellsysteme für Sitze, Lenksäulen und variable Innenraumsysteme. CRH leistet eigenständige Vorentwicklung von<br />
technischen Features und Komponenten, die anschließend in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Automobilindustrie individualisiert werden. So entstehen<br />
wegweisende Lösungen, die ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort bieten.<br />
www.crh-group.com<br />
Mein Statement<br />
tierungen?<br />
Die Akkreditierung von Untersuchungsverfahren<br />
steht am Ende eines langwierigen Prozesses<br />
<strong>der</strong> Entwicklung und Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems.<br />
Akkreditierung<br />
Ein Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorium ist akkreditiert,<br />
wenn es die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
einschlägigen internationalen Norm ISO/IEC<br />
17025 erfüllt, <strong>der</strong> den Qualitätsstandard <strong>der</strong><br />
Norm DIN EN ISO 9001:2000 einschließt<br />
und darüber hinausgehende Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
enthält. Hierzu wird das Labor durch eine<br />
Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle<br />
begutachtet.<br />
Es wäre wenig sinnvoll, jetzt selektiv einzelne<br />
<strong>der</strong> über 50 Untersuchungsverfahren vorab herauszugreifen<br />
und einer Akkreditierung zuzuführen.<br />
Zunächst gilt es, für die gesamte Abteilung<br />
Regularien und Standards zu schaffen, die die<br />
schon immer qualitativ hochwertige Tätigkeit<br />
erfassen und qualitätsgerecht dokumentieren.<br />
Diese Grundlagen gelten für die ganze Abteilung<br />
und wir sind in den vergangenen Monaten sehr<br />
weit fortgeschritten. Als nächster Schritt werden<br />
diejenigen Untersuchungsbereiche zu bestimmen<br />
sein, die soweit zu entwickeln sind,<br />
dass sie einem Akkreditierungsverfahren unterzogen<br />
werden können. Dies bedeutet aber<br />
nicht, dass sich Qualitätsmanagement nur auf<br />
diese Bereiche beschränkt. Die Qualitätspolitik<br />
des KTI betrifft die ganze Abteilung und ist<br />
selbst wie<strong>der</strong>um in einen LKA-weiten Prozess<br />
eingebunden.<br />
Wären auch Synergien durch eine weitere<br />
Spezialisierung <strong>der</strong> 16 deutschen<br />
Landeskriminalämter (LKÄ) denkbar?<br />
Zwischen den kriminalwissenschaftlichen und<br />
-technischen Einrichtungen besteht eine enge<br />
Zusammenarbeit und ein intensiver Informationsaustausch.<br />
Synergieeffekte entstehen<br />
schon bereits dadurch, dass die Qualitätsbeauftragten<br />
zusammenarbeiten, Aufgaben verteilen<br />
und Informationen zu Verfahren etc. austauschen.<br />
Nicht je<strong>der</strong> muss für sich »das Rad neu erfinden«.<br />
Eine an<strong>der</strong>e Frage ist die Spezialisierung.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e für die LKÄ in den kleineren<br />
Län<strong>der</strong>n stellt sich tatsächlich die Frage, ob<br />
heute noch je<strong>der</strong> alles können und alles machen<br />
muss. Zum Teil ist die Frage bereits beantwortet,<br />
einige Untersuchungsleistungen werden nicht<br />
in allen LKÄ o<strong>der</strong> sogar nur beim BKA angeboten.<br />
Das Problem ist aber auch dadurch gekennzeichnet,<br />
dass kriminalistische Notwendigkeiten<br />
beachtet werden müssen und – ich will<br />
das nicht verhehlen – politische Empfindlichkeiten<br />
zu berücksichtigen sind. Bei dieser Diskussion<br />
gelangt man sehr schnell an die Grundfragen<br />
<strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusdebatte. Das LKA NRW<br />
kann dieser Diskussion relativ neutral gegenüberstehen.<br />
Das Land ist so groß und unsere<br />
Aufgaben so vielfältig, dass gerade wir immer<br />
das Gesamtspektrum <strong>der</strong> Standarduntersuchungsleistungen<br />
anbieten müssen.<br />
Die Novellierung des <strong>Polizei</strong>organisationsgesetzes<br />
(POG) sieht die Forschung im kriminalwissenschaftlichen<br />
Bereich des LKA nicht<br />
mehr vor. Wie ist dieser wesentliche Aspekt<br />
zukunftsorientierter Arbeit aufzufangen?<br />
Zur Beantwortung <strong>der</strong> Frage muss man zunächst<br />
den Begriff »Forschung« untersuchen.<br />
Klassische Grundlagenforschung o<strong>der</strong><br />
Forschung im akademisch-wissenschaftlichen<br />
Sinne hat das LKA NRW nie unternommen. Im<br />
Aufgabefeld Kriminalwissenschaft und -technik<br />
war das immer die Domäne des BKA und einzelner<br />
rechtsmedizinischer Institute. Wir sind<br />
als operativ tätige Behörde immer klassischer<br />
Forschungsanwen<strong>der</strong> gewesen. Insofern beschreibt<br />
die Än<strong>der</strong>ung des <strong>Polizei</strong>organisationsgesetzes<br />
lediglich die Realität. Was hier hingegen<br />
immer schon passierte und einer intensiveren<br />
Betrachtung bedarf, ist die anwendungsorientierte<br />
Optimierung von Verfahren auf hohem<br />
wissenschaftlichen Niveau, also nicht bloße<br />
Prozessoptimierung, son<strong>der</strong>n Optimierung von<br />
Untersuchungsmethoden und innovative Verän<strong>der</strong>ung<br />
und Anpassung etablierter Verfahren<br />
an neue Herausfor<strong>der</strong>ungen. Daran wird sich<br />
auch durch die Än<strong>der</strong>ung des POG nichts<br />
än<strong>der</strong>n. ]<br />
Das Gespräch führte Klaus Wiescher.<br />
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