02.01.2017 Aufrufe

Exportbericht Litauen

1O62CTE

1O62CTE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Exportbericht</strong> <strong>Litauen</strong><br />

Januar 2017<br />

‣ Außenhandel<br />

‣ Geschäftsabwicklung<br />

‣ Markterschließung<br />

‣ Zoll<br />

‣ Recht<br />

‣ Geschäftsreisen


2<br />

Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,<br />

Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255,<br />

E-Mail: aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at http://wko.at/aussenwirtschaft<br />

Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung.<br />

Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen<br />

Form angeführt.<br />

© AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung,<br />

der<br />

Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie,<br />

Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei<br />

nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe -<br />

mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung<br />

der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes<br />

der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten.<br />

Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ)<br />

Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50<br />

E-Mail: portal@auwi-bayern.de<br />

Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht<br />

auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der ©<br />

AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


3<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4<br />

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 6<br />

AUSSENHANDEL ................................................................................................................................ 8<br />

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 9<br />

Normen .............................................................................................................................................. 10<br />

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 10<br />

Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 11<br />

Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 12<br />

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL……………………………......12<br />

INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ................................................................................... 13<br />

Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 13<br />

Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 15<br />

RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 17<br />

Firmengründung ................................................................................................................................ 19<br />

Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 20<br />

Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 21<br />

Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 21<br />

Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 22<br />

Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 23<br />

Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 26<br />

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 28<br />

WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 31<br />

LINKS ................................................................................................................................................ 36<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


4<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Key facts<br />

Staatsform<br />

Republik<br />

Fläche 65.301 km 2<br />

Bevölkerung<br />

Städte<br />

Klima<br />

Währung<br />

2,9 Mio.<br />

Vilnius (Hauptstadt), 539 000 EW<br />

Kaunas (Industrie- und Handelszentrum), 321 000 EW<br />

Klaipeda (Hafen), 161 000 EW<br />

Maritim/Kontinental, gemäßigt. Temperatur im Janua: -8 o C, im Juli:<br />

+21 o C<br />

Euro<br />

<strong>Litauen</strong> liegt in der geographischen Mitte Europas und hat gemeinsame Grenzen mit Lettland im<br />

Norden, Weißrussland im Süd-Osten, Polen im Süd-Westen und dem Kaliningrad-Gebiet der<br />

Russischen Föderation ebenfalls im Süd-Westen.<br />

Historischer Überblick<br />

Die eigentliche Geschichte <strong>Litauen</strong>s beginnt zwischen 1230 und 1240. In dieser Zeit vereinigte<br />

Fürst Mindaugas die von Litauern und anderen baltischen Stämmen bewohnten Ländereien zum<br />

Großfürstentum <strong>Litauen</strong>. Während der Herrschaft von Großfürst Vytautas wurde das Großfürstentum<br />

<strong>Litauen</strong> zu einem der flächenmäßig größten Staaten Europas; es umfasste den größten Teil<br />

der Ukraine und Gebiete West-Russlands bis knapp vor Moskau. Durch die Dritte Polnische Teilung<br />

nach dem Aufstand von 1775 wurde das Gebiet ganz aufgeteilt und hörte auf, als Staat zu<br />

existieren. De facto ging <strong>Litauen</strong> bis zur deutschen Besetzung 1915 im Russischen Reich auf.<br />

Von 1918-1940 erlebte <strong>Litauen</strong> eine kurze Zeit der Eigenständigkeit. Das weitere Schicksal <strong>Litauen</strong>s<br />

wurde 1939 durch das Geheime Zusatzprotokoll zum Nichtangriffspakt zwischen Hitler und<br />

Stalin (1939) besiegelt. In diesem Abkommen wurde <strong>Litauen</strong> als Interessensgebiet der UdSSR<br />

zugesprochen und in weiterer Folge 1940 offiziell und innerhalb der Sowjetunion die Litauische<br />

Sozialistische Sowjetrepublik.<br />

Im Juni/Juli 1941 besetzte die deutsche Wehrmacht die baltischen Sowjetrepubliken, die im Juli<br />

1945 wieder durch die Rote Armee befreit wurden. Es folgten neuerlich Maßnahmen der Sowjetisierung,<br />

1949-52 eine forcierte Zwangskollektivierung der Landwirtschaft und verstärkte Ansiedlung<br />

von Russen. Erst mit der Ära Gorbatschow kam die Wende. Im Sommer 1988 wurde die litauische<br />

Reformbewegung Sajudis gegründet, deren Kandidaten die Wahlen von 1990 gewannen.<br />

Am 11. März 1990 proklamierte Vytautas Landsbergis die Wiedererrichtung des unabhängigen<br />

<strong>Litauen</strong>, der Durchbruch gelang nach dem Scheitern des Putsches in Moskau im August 1991.<br />

1991 wurde <strong>Litauen</strong> in die Vereinten Nationen aufgenommen, 1994 bewarb es sich als erster Baltischer<br />

Staat um die Mitgliedschaft in der NATO, 2001 wurde es in die Welthandels-+organisation<br />

und 2004 in die NATO aufgenommen. Im selben Jahr trat <strong>Litauen</strong> der Europäischen Union und im<br />

Dezember 2007 dem Schengener Abkommen bei. Im zweiten Halbjahr 2013 hat <strong>Litauen</strong> den EU-<br />

Ratsvorsitz erfolgreich geführt.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Bevölkerung<br />

5<br />

<strong>Litauen</strong> ist in Bezug auf die Volkszugehörigkeit das homogenste Land des Baltikums und hat die<br />

größte Bevölkerung der drei Baltischen Staaten. Anfang 2015 betrug die Einwohnerzahl <strong>Litauen</strong>s<br />

2,9 Mio., wobei noch vor einigen Jahren 3,7 Mio. zu verzeichnen waren. Aufgrund von immer noch<br />

nicht zufriedenstellender Wirtschaftslage und der daraus folgenden Arbeitslosigkeit bzw. niedriger<br />

Löhne verlassen viele, darunter auch begabte, junge Leute das Land. Es gibt eine große Anzahl<br />

von Auslandslitauern, besonders im Vereinigten Königreich, Irland und Norwegen – vor allem aufgrund<br />

der dritten Auswanderungswelle nach dem EU-Beitritt <strong>Litauen</strong>s. Die Arbeitsmarktöffnung in<br />

Deutschland und Österreich am 1.5.2011 hat jedoch keine weitere Abwanderungswelle in diese<br />

Länder mit sich gebracht.<br />

Neben der überwiegenden Mehrzahl von Litauern wohnen in <strong>Litauen</strong> vor allem auch Russen und<br />

Polen, die weitgehend in der Hauptstadt Vilnius und in der Hafenstadt Klaipeda konzentriert sind.<br />

Die vorherrschende Konfession in <strong>Litauen</strong> ist römisch-katholisch mit einem Anteil von ca. 79% und<br />

rund 630 Glaubensgemeinden landesweit. Die gläubige russische Bevölkerung ist meist russischorthodox<br />

(4%), mehr als 11% der Bevölkerung bezeichnet sich als konfessionslos.<br />

Landes- und Geschäftssprachen<br />

Nationalsprache ist Litauisch (indoeuropäischer Sprachstamm, baltische Sprachfamilie, enge Verwandtschaft<br />

mit Sanskrit und keine Verwandtschaft oder Ähnlichkeit mit dem Russischen!), als<br />

internationale Geschäftssprache wird meistens das Englische verwendet. Als Kommunikationssprache<br />

kann häufig auch Russisch oder Deutsch verwendet werden.<br />

Politisches System<br />

<strong>Litauen</strong> ist eine unabhängige, demokratische Republik. Die Staatsgewalt wird vom Seimas (Parlament),<br />

dem Präsidenten, der Regierung und der Justiz ausgeübt.<br />

Die höchste gesetzgebende Gewalt ist das Einkammerparlament, der Seimas, dessen 141 Abgeordnete<br />

für vier Jahre aufgrund allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt werden<br />

Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2016 statt.<br />

Unter den bedeutendsten Parteien sind die Konservative Heimatunion, die Sozialdemokratische<br />

Partei, die Arbeitspartei und die Partei des Nationalen Aufstiegs zu nennen. Sowohl nach Parlamentswahlen<br />

2008 als auch denen von 2012 gibt es im litauischen Parlament keine Partei mit klarer<br />

Mehrheit, die Parteien verfolgen keine klaren ideologischen Richtungen. Die Entscheidungen<br />

der Wähler erfolgten früher nach dem Pendelprinzip – von rechts nach links und dann umgekehrt,<br />

in der letzten Zeit entscheidet man sich für Persönlichkeiten bzw. für die von Prominenten geführten<br />

Parteien. Das bestätigte auch die Wahl von Oktober 2012, aus welcher wieder eher linksorientierte<br />

und populistische Parteien als Sieger hervorgingen.<br />

Die höchste exekutive Gewalt in <strong>Litauen</strong> ist die Regierung. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten<br />

und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung<br />

des Parlamentes (Seimas) ernannt bzw. abberufen. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten<br />

vorgeschlagen und vom Präsidenten ernannt bzw. abberufen. Die aktuelle Regierungskoalition<br />

nach den Wahlen im Oktober 2012 steht unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Algirdas Butkevicius.<br />

Es gibt insgesamt 14 Minister bzw. Ministerien.<br />

Der Präsident der Republik <strong>Litauen</strong> ist das Staatsoberhaupt. Er vertritt den Staat und übt sein Amt<br />

nach der Verfassung und den Gesetzen aus. Der Präsident wird von den Bürgern der Republik für<br />

fünf Jahre auf Grund allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt. Die gegenwärtige<br />

Präsidentin der Republik <strong>Litauen</strong> ist Dalia Grybauskaitė. Sie wurde im Mai 2009 gewählt und<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


6<br />

2014 im Amt bestätigt. Zu den Hauptfunktionen des Staatspräsidenten gehört die Außenpolitik des<br />

Landes, Initiative von Rechtsakten, Unterzeichnung oder Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten<br />

Gesetze, Ernennung von Richtern, Verleihung von Staatsauszeichnungen. Der Staatspräsident<br />

ist der Oberkommandeur des Heeres.<br />

Abkommen mit Deutschland<br />

Abkommen zwischen Bundesrepublik Deutschland und Republik <strong>Litauen</strong> über die gegenseitige<br />

Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (15.03.1994)<br />

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik <strong>Litauen</strong> zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen<br />

Deutsch-litauisches Kriegsgräber-Abkommen (04.07.1996)<br />

Abkommen über Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit (23. 06 1999)<br />

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen<br />

EU (seit Mai 2004), NATO (seit März 2004), WTO (seit März 2001), IMF, Weltbank, EBRD, UNO<br />

und eine Reihe von UNO-Unterorganisationen.<br />

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN<br />

Kurze Charakteristik<br />

<strong>Litauen</strong> konnte im Vergleich zu anderen Ländern der Region den wirtschaftlichen Abschwung<br />

2008 und 2009 am schnellsten überwinden. Alle drei Baltischen Staaten hatten ähnliche strukturelle<br />

Probleme - stark gefallene Nachfrage auf Auslands- und Binnenmärkten, Mangel an Finanzkrediten,<br />

Krise im öffentlichen Finanzbereich. Die Überhitzung der litauischen Wirtschaft war jedoch<br />

geringer als bei seinen baltischen Nachbarn. Dazu trägt auch bei, dass <strong>Litauen</strong> über strukturelle<br />

Vorteile - nämlich einen größeren Industrieanteil in der BIP-Struktur (<strong>Litauen</strong> – 23,6%, Estland –<br />

14,5%, Lettland – weniger als 10%) - verfügt.<br />

Das Rückgrat der litauischen Wirtschaft bleibt die Industrie mit ihrem steigenden<br />

Exportanteil. Die Grundfaktoren für den Zuwachs des BIP sind die<br />

Wiederherstellung des Vorratsniveaus bei Unternehmen und der Export.<br />

<strong>Litauen</strong>s Wirtschaft war in den letzten Jahren auch von der stagnierenden<br />

Wirtschaft bei den wichtigsten Handelspartnern wie zum Beispiel Deutschland<br />

betroffen, es erfolgte daher eine teilweise Reorientierung der Unternehmen<br />

nach Russland. <strong>Litauen</strong> war somit von der bereits vor Monaten einsetzenden Rezession<br />

Russlands und zusätzlich von den Sanktionen relativ stark betroffen, dennoch wird es auch 2016<br />

eine Zunahme des BIP geben. Die vergleichsweise geringe Staatsverschuldung <strong>Litauen</strong>s ist eine<br />

wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise und in weiterer Folge für den<br />

leichteren Zugang zu Finanzierungen. Makroökonomische Stabilität sollte die Finanzsituation im<br />

Haushalt weiter verbessern und somit zur Wiederbelebung des Konsums und der Binnenmarktnachfrage<br />

beitragen.<br />

Wirtschaftslage und Perspektiven<br />

Wussten Sie, …<br />

dass<br />

die Staatsverschuldung<br />

<strong>Litauen</strong>s im<br />

Vergleich zu vielen<br />

anderen EU-Staaten<br />

sehr niedrig ist?<br />

Nachdem die litauische Wirtschaft nach Erlangung der Unabhängigkeit bald ein beachtliches<br />

Wachstum aufwies, konnte die litauische Währung „Litas“ im Februar 2002 an den Euro zu einem<br />

Kurs von 3,4528 Litas pro Euro gebunden werden. Am Mai 2004 erfolgte der Beitritt in die EU. Im<br />

Juni 2004 trat <strong>Litauen</strong> auch dem ERM II bei. Der stabile Wechselkurs konnte auch während der<br />

Krise 2008/2009 gehalten werden. Diese Krise wurde auch zur Sanierung struktureller Problembereiche<br />

und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt. Anfang 2015 erfolgte die Einführung<br />

des Euro. Dieser wirtschaftspolitische Erfolg steigert die Attraktivität des Landes für Investitionen<br />

und auch als Zwischenhandelsstandort insbesondere nach Weißrussland. Die Euroeinführung<br />

ist erfolgreich verlaufen und hat 2015 noch kaum zu Preiserhöhungen geführt. 2016 erfolgte<br />

jedoch eine Explosion des Preisanstiegs, insbesondere im Dienstleistungsbereich, die zu Folge<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


7<br />

die Bevölkerung wieder zu Sparmaßnahmen zwang und den auch bis dann stagnierenden Inlandskonsum<br />

einbremste.<br />

WIRTSCHAFTSDATEN<br />

Litauischer Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)<br />

<strong>Litauen</strong> ist es bisher sehr erfolgreich gelungen, einen Kurs zu steuern, der in erster Linie auf Konsolidierung<br />

konzentriert ist. Rigorose Sparmaßnahmen seit 2009 haben Sinn und Ziel erreicht,<br />

indem die Auswirkungen von instabilen Staatsfinanzen auf die nationale Wirtschaft minimiert werden<br />

konnten, ohne extra Hilfe der EU oder des IMF in Anspruch zu nehmen. Ein Aufschwung der<br />

Wirtschaft ist bereits eingetreten, vor allem in international ausgerichteten Transport- und Industriebereichen.<br />

2011 wurde ein Rekordwirtschaftswachstum von 5,9% erreicht, 2012 waren es 3,7%,<br />

2013 dann 3,3% und 2014 3,0%, im EU-Vergleich wiederum einer der besten Werte.<br />

Etwas gebremst werden könnte der Aufschwung durch hohe Preise für Energie und Rohstoffe,<br />

sinkende Ausgaben des öffentlichen Sektors und mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten. Die<br />

Schere zwischen Binnenmarkt und exportorientierten Unternehmen wird größer. Die Sparpolitik<br />

wird auch nach Einführung des Euro 2015 weitgehend fortgesetzt.<br />

Makroökonomische Daten<br />

2015 2016 2017<br />

BIP pro Kopf Euro 12.775 13.263* 14.306*<br />

Bruttoinlandsprodukt Mrd. Euro 37,1 38,2* 40,9*<br />

Wachstumsrate BIP, real % 1,6 2,8* 3,1*<br />

Inflationsrate % -0,7 0,6* 1,8*<br />

Arbeitslosenquote % 9,1 7,8* 6,4*<br />

Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen, Stand Mai 2016<br />

Bedeutende Wirtschaftssektoren<br />

<strong>Litauen</strong>s Wirtschaft ist vom Tertiärsektor, der – einschließlich der öffentlichen Hand – etwa zwei<br />

Drittel des BIP erwirtschaftet, dominiert. Der Produktionsbereich macht etwa 25% des BIP aus, die<br />

Bauwirtschaft knapp 5% und die Land- und Forstwirtschaft knapp 3%.<br />

Bei den Dienstleistungen haben international gesehen das Transportwesen (11% BIP-Anteil), IKT<br />

(3,1% BIP-Anteil) und Finanzdienstleistungen die größte Bedeutung. Litauische Transportunternehmen<br />

erbringen 90% ihrer Dienstleistungen im Ausland. Dies auch, da die litauische Industrie<br />

deutlich exportorientiert ist – etwa 60% der Produktion wird im Ausland abgesetzt.<br />

Die Umstrukturierung der Wirtschaft bewirkte eine Schrumpfung des Industrieanteils am BIP um<br />

über 12% von 35% im Jahr 1989. Gemessen am Anteil des BIP sind die bedeutendsten Sektoren<br />

die Petrochemie (die einzige Raffinerie im Baltikum), die Nahrungsmittelindustrie, die Holz verarbeitende<br />

Industrie inkl. Möbelindustrie, die Chemieindustrie, die Kunststoffindustrie sowie die Textilindustrie<br />

(insb. Bekleidung).<br />

Die Landwirtschaft <strong>Litauen</strong>s ist relativ gut entwickelt und kann die Grundbedürfnisse der Bevölkerung<br />

befriedigen. Bis zum Jahr 2015 verringerte sich ihr Anteil am BIP gegenüber 1989 von 27%<br />

auf 3,3%. Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft am BIP bleibt in letzter Zeit stabil und schwankt<br />

zwischen 3% und 4%. Im Vergleich zu den anderen baltischen Republiken verfügt <strong>Litauen</strong> über<br />

die leistungsfähigste Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, ihre Erzeugnisse gehen zu etwa<br />

16% in den Export. Die Haupterzeugnisse der litauischen Agrarbetriebe sind Schweinefleisch,<br />

Milch, Geflügel, Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Gemüse.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


8<br />

Beiträge zum BIP in %<br />

100,00<br />

80,00<br />

60,00<br />

40,00<br />

20,00<br />

2,8 3,3 3,5<br />

21,3 23,2<br />

24 ,5<br />

6,6 5,8 6,5<br />

4 5,3 4 5,6 4 5,2<br />

4 ,0 3,4 3,3<br />

3,4<br />

23,5 23,0 22,6<br />

22,3<br />

5,4<br />

6,6 7,5 7,6<br />

4 1,1 4 5,8 4 5,8 4 6,2<br />

,00<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Dienstleistungen Bauwesen Industrie Landwirtschaft<br />

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)<br />

Quelle: Statistikamt <strong>Litauen</strong>s<br />

Vor allem in den exportorientierten Branchen steigt das Investitionsvolumen stetig. Ansonsten wird<br />

in der Industrie und der Bauwirtschaft noch vorsichtig zurückhaltend agiert. Erfolgreich umgesetzt<br />

wurden vor allem Infrastrukturprojekte mit EU-Teilfinanzierungen. Für die nächsten Jahre stehen<br />

Sanierungsprojekte der Altwohnbauten in Aussicht.<br />

Das harte Sparen der Regierung zeigt positive Tendenzen in der Schuldenentwicklung, schränkt<br />

aber auch gleichzeitig die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand ein. Geplante Staatsausgaben<br />

für Investitionsprojekte und –programme belaufen sich im Jahr 2016 auf 1,26 Mrd. Euro.<br />

Jährlich werden etwa gleich hohe Mittel vorgesehen. <strong>Litauen</strong> begreift die eigenen öffentlichen<br />

Ausgaben weitestgehend als Ergänzung zu EU-Fördermitteln. So beträgt der Anteil der EU-<br />

Förderungsmittel im für das Jahr 2016 genehmigten Investitionsbudget sogar 53%. Die bedeutendsten<br />

Investitionen sind für die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur (44,8%), Energie-,<br />

Militär- und Kulturbereiche vorgesehen.<br />

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)<br />

Das Krisenjahr 2009 war durch zahlreiche Entlassungen gekennzeichnet, was die Arbeitslosenrate<br />

von 5,8% in 2008 auf 17,8% in 2010 hochschnellen ließ und den Konsum in wichtigen Bereichen<br />

nahezu zum Stillstand brachte. 2011 und 2012 war der Arbeitsmarkt stabil. Die Entlassungslawine<br />

hat sich beruhigt. Ende 2015 lag die Arbeitslosenrate bei 9,1%.<br />

Gleichzeitig muss jedoch angemerkt werden, dass es sich bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit in<br />

hohem Maße um eine strukturelle Arbeitslosigkeit handelt – einerseits mangelt es an qualifizierten<br />

Arbeitskräften, andererseits sind die Arbeitgeber nicht willig, eine minimalen Lebensbedürfnissen<br />

entsprechende Entlohnung zu zahlen. Die Schere zwischen Erwartungen der Arbeitnehmer und<br />

Vorstellungen der Arbeitgeber hat zur Folge, dass im Industrie- und Dienstleistungsbereich viele<br />

Arbeitsplätze nicht belegt sind. Für den Arbeitsmarkt passende und arbeitswillige Einwohner sind<br />

entweder ausgewandert (Vereinigtes Königreich, Irland, Norwegen) oder in die Großstädte umgezogen.<br />

Arbeitskosten, Lohnniveau<br />

Mitte 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn 380 Euro. Der durchschnittliche Brutto-Lohn betrug<br />

2014 etwa 677 Euro und stieg 2015 auf 714 Euro. Seit 2013 wird wieder ein Reallohnzuwachs<br />

erzielt. Damit ging einher, dass die Binnenmarktnachfrage sich belebte und zu einer Stütze des<br />

Wachstums wurde. Der Konsum wird zum Teil durch die Gelder der im Ausland tätigen Litauer<br />

und auch durch zahlreiche private Einkäufer aus dem benachbarten Weißrussland gestützt.<br />

AUSSENHANDEL<br />

Alle Informationen über den Außenhandel in <strong>Litauen</strong> finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten<br />

kompakt- <strong>Litauen</strong>.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

100,00<br />

80,00<br />

4,40<br />

3,30 3,50 3,80 3,50


INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG<br />

9<br />

Wirtschaftspolitik<br />

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in <strong>Litauen</strong> sind liberal und im regionalen Vergleich stabil.<br />

Empfohlene Vertriebswege<br />

Gezielte Marktbearbeitung kann nur durch wiederholte Geschäftsreisen erfolgen. Verkaufsunterlagen<br />

sollten am besten in Englisch verfasst sein. Das Zusenden von Verkaufsunterlagen allein führt<br />

kaum zum Geschäftsabschluss. Nach positiver Marktbeurteilung und einem Basisgeschäftsvolumen<br />

sollte die Errichtung einer lokalen Vertriebsfirma oder Repräsentanz ins Auge gefasst werden.<br />

Leider existiert in <strong>Litauen</strong> kein mit Deutschland vergleichbares Netz von selbständigen Handelsvertretern.<br />

Werbung<br />

In <strong>Litauen</strong> können alle üblichen Werbemedien eingesetzt werden abhängig vom Produkt, Zielgruppe,<br />

Werbekonzept etc. Fernsehwerbung ist effizient jedoch nicht billig.<br />

Zeitungs- und Zeitschrifteninserate verlieren im Wettbewerbskampf gegen das Internet, die Gratiszeitungen<br />

und Postwurfsendungen haben hingegen große Bedeutung. Es empfiehlt sich bei der<br />

Erstellung einer Werbekampagne die Einschaltung einer Werbefirma, die sowohl über das Knowhow<br />

als auch über den besten Zugang bzw. Preise zu den Werbekanälen verfügt.<br />

E-Business<br />

Die ICT-Penetrationsrate (Mobiltelefonie, Breitband, PCs etc.) in <strong>Litauen</strong> ist auf höchstem Niveau<br />

entwickelt. Die Penetrationsrate des Breitbandinternets betrug 2015 41,1 pro 100 Einwohner, abgesehen<br />

von den Smartphones. 2015 zählte man 2,226 Mio. Kunden für das mobile Internet und<br />

4,184 Mio. aktive SIM-Karten.<br />

Viele litauische Internetbenutzer nutzen die Möglichkeit des e-Business für Privatzwecke. In dieser<br />

Zahl nicht inkludiert ist das weitum genutzte e-Banking. Zu den im Internet am meisten gekauften<br />

Waren und Dienstleistungen gehören Konsumgüter (Parfümerie und Kosmetik, Bekleidung, Haushaltswaren),<br />

Reisen und Tickets gefolgt von Computerhardware und elektronischen Produkten.<br />

Als Hauptgründe für die Nichtbenutzung des e-Commerce werden Fehlen des Bedarfs und Bequemlichkeit<br />

der Betrachtung der Ware im Geschäft angegeben.<br />

Wichtigste Zeitungen<br />

Tageszeitung Lietuvos Rytas (litauisch, täglich außer Mo., So.)<br />

Gedimino 12A, LT–01103 Vilnius<br />

T +370 5 2743600<br />

E daily@lrytas.lt, W www.lrytas.lt<br />

Werbung: T +370 5 2743735, E spaudospardavimai@lrytas.lt<br />

Wirtschaftszeitung Verslo Zinios (täglich außer Mo., Sa., So.)<br />

J. Jasinskio g. 16A, LT–01112 Vilnius<br />

T +370 5 2526300<br />

E info@verslozinios.lt, W www.vz.lt<br />

Werbung: T +370 5 2526326, E reklama@verslozinios.lt<br />

Wochenzeitung The Baltic Times (englischsprachig, mit Hauptbüro in Riga)<br />

Büro Vilnius: E Lithuania@baltictimes.com W www.baltictimes.com<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Wichtigste Messen<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

10<br />

Generell sind Messen in <strong>Litauen</strong> von regionalem Charakter (litauischer Markt), B2C orientiert, gelegentlich<br />

sind sie von Bedeutung auch für die benachbarten Länder des Baltikums sowie für Belorus.<br />

Der Veranstaltungsort für die meisten internationalen Fachmessen ist Lithuanian Exhibition<br />

Centre LITEXPO in Vilnius.<br />

Bedeutendste Messen:<br />

Kurzbezeichnung: ADVENTUR<br />

Langbezeichnung: Tourismus- und Freizeitmesse<br />

Termin / Ort: jährlich im Jänner / LITEXPO, Vilnius<br />

Kurzbezeichnung: RESTA<br />

Langbezeichnung: Bau- und Renovierungsmesse<br />

Termin / Ort: jährlich im April / LITEXPO, Vilnius<br />

Kurzbezeichnung: BaltTechnika<br />

Langbezeichnung: Technologiemesse<br />

Termin / Ort: jährlich im Mai / LITEXPO, Vilnius<br />

Kurzbezeichnung: BALTIC TEXTILE & LEATHER<br />

Langbezeichnung: Textilmesse<br />

Termin / Ort: jährlich im Herbst / LITEXPO, Vilnius<br />

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International<br />

www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.<br />

Normen<br />

Litauischer Nationalstandard LST, mit dem EU-Beitritt Übergang auch auf europäische Normen<br />

(ISO, CEN, CENELEC etc.).<br />

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten<br />

und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution<br />

in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen<br />

Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der<br />

Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung<br />

und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen,<br />

Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V.,<br />

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: info@din.de,<br />

Internet: www.din.de<br />

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen<br />

Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben<br />

abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender<br />

die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und<br />

Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und<br />

Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges,<br />

sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der<br />

zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.<br />

Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition,<br />

dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.<br />

Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung<br />

steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem<br />

Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem


11<br />

Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für<br />

den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden<br />

kann.<br />

Zahlungskonditionen<br />

Die Zahlungsbedingungen zwischen den Partnern können frei vereinbart werden, wobei der Spielraum<br />

durch die schwache Finanzlage der litauischen Firmen sehr eingeschränkt ist. Zu Beginn<br />

einer Geschäftsbeziehung sollte jedenfalls auf Vorauskasse oder sofortiger Zahlung bestanden<br />

werden. Die Zahlungsform von unwiderruflichen und bestätigten Akkreditiven kann angeboten<br />

werden, diese Zahlungsform wird allerdings sehr selten angewendet. Bei Vertrauen sind Zahlungsziele<br />

von bis zu 90 Tagen üblich.<br />

In Anbetracht häufiger Zahlungsschwierigkeiten litauischer Firmen empfiehlt sich bei Geschäften<br />

mit neuen Geschäftspartnern die Einholung einer Bonitätsauskunft über die Deutsch-Baltische<br />

Handelskammer im Vorhinein oder, wenn durchsetzbar, die Vereinbarung von Vorauszahlung:<br />

www.ahk-balt.org<br />

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern<br />

der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und<br />

das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private<br />

Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können<br />

bei Euler Hermes grds. „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung – vor allem im Kurzfristgeschäft<br />

- genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken aber nur außerhalb der EU und<br />

OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum<br />

+ Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb<br />

der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer<br />

(Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt.<br />

Bonitätsauskünfte<br />

Bonitätsauskünfte können gegen Kostenersatz über die Deutsch-Baltische Handelskammer in<br />

Vilnius eingeholt werden (www.ahk-balt.org).<br />

Forderungseintreibung<br />

Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt<br />

werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr<br />

langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben.<br />

Preiserstellung<br />

In EUR oder anderer frei konvertierbarer Währung, Empfangsort X oder Verladeort Y, gemäß Incoterms<br />

2010.<br />

Bank- und Finanzwesen<br />

Fast alle in <strong>Litauen</strong> etablierten Geschäftsbanken sind Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen<br />

von international anerkannten ausländischen Banken und sind vertrauenswürdig. Die Litauische<br />

Nationalbank (www.lb.lt) ist für die Regulierung der Geld- und Kreditmenge, für die Überwachung<br />

des Banken-, Finanz- und des Versicherungsmarktes verantwortlich.<br />

Geschäftsbanken<br />

Die bedeutendsten Geschäftsbanken mit einem gut entwickelten Kundenbetreuungsnetz sind<br />

SEB, Swedbank, DNB, Nordea. Sie alle befinden sich in skandinavischem Besitz.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Verkehr, Transport, Logistik<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA<br />

12<br />

Die Europäische Union hat <strong>Litauen</strong> als wichtiges Transportzentrum in der Region anerkannt, das<br />

die EU mit dem Osten verbindet. Die Europäische Kommission zählt die zwei Routen, die durch<br />

<strong>Litauen</strong> verlaufen - die Nord-Süd-Achse („Via Baltica“ und „Rail Baltica“) sowie die Ost-West-<br />

Route - zu den zehn wichtigsten in Europa.<br />

<strong>Litauen</strong> hat ein dichtes und gut entwickeltes Netz von qualitativ hochwertigen Straßen und Autobahnen,<br />

die besten in den baltischen Staaten. <strong>Litauen</strong> verfügt über ein etwa 71.000 km langes<br />

Straßennetz (417 km Autobahnen und 1.670 km Schnellstraßen) sowie über 1.771 km Eisenbahnschienen<br />

der russischen Breitspur. Das Projekt „Rail Baltic“ beinhaltet die Verlegung der europäischen<br />

Schmalspur durch das ganze Baltikum. Die erste Strecke von 120 km bis zur litauischen<br />

Stadt Kaunas ist bereits im Betrieb.<br />

Durchschnittlich kommen 395 Pkw auf 1.000 Einwohner. Litauische Transport- und Logistikunternehmen<br />

gehören zum Rückgrat der litauischen Wirtschaft und erwirtschaften etwa 11% des BIP.<br />

Etwa 90% ihrer Dienstleistungen werden im Ausland erbracht. Moderne Warenumschlagsterminale<br />

sind landesweit verfügbar. <strong>Litauen</strong> wird in Hinsicht auf Transport und Logistik als Drehscheibe<br />

zwischen Westen und Osten benutzt, für Russland oder asiatische Länder bestimmte Warenströme<br />

können in <strong>Litauen</strong> sortiert und umgeladen werden.<br />

Die beiden internationalen Flughäfen in <strong>Litauen</strong> sind der Flughafen von Vilnius sowie der Flughafen<br />

von Kaunas. Der bedeutendere Flughafen ist dabei Vilnius. Der Flughafen Kaunas wird vor<br />

allem von „Ryanair“ und für den Cargobereich genutzt.<br />

In <strong>Litauen</strong> ist die Benutzung des höherrangigen Straßennetzes für alle Güterkraftfahrzeuge (auch<br />

unter 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht) und Busse mit mehr als acht Passagiersitzen<br />

gebührenpflichtig. Betroffen sind die Straßen A1 bis A18. Die Straßenbenutzungsgebühren werden<br />

durch die Anschaffung einer Vignette bezahlt, die an Tankstellen erworben werden kann.<br />

Website der Litauischen Straßenverwaltung mit allen wesentlichen Informationen zum Mautsystem.<br />

Der Seehafen Klaipeda ist der nördlichste eisfreie Seehafen am Ostufer der Ostsee. Er ist der<br />

wichtigste und der größte litauische Transportverkehrsknotenpunkt, der See-, Land- und Eisenbahnrouten<br />

von Ost nach West verbindet und Dienstleistungen von hoher Qualität anbietet, die<br />

den Anforderungen der Europäischen Union entsprechen. Der Seehafen Klaipeda wird vorwiegend<br />

für den Güterumschlag verwendet. Direkte Fährenverbindungen gibt es nach Kiel in<br />

Deutschland sowie nach Karlshamn in Schweden.<br />

Die Festnetz- und mobile Telekommunikation sind in <strong>Litauen</strong> auf höchstem Stand vollentwickelt<br />

und eingerichtet. Die Penetration der mobilen Kommunikation in <strong>Litauen</strong> ist eine der höchsten von<br />

allen EU-Mitgliedstaaten.<br />

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL<br />

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann<br />

strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich<br />

verschärft.<br />

‣ Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes<br />

und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption<br />

in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.<br />

‣ Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe<br />

geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu<br />

zehn Jahren.<br />

‣ Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.<br />

‣ Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.


13<br />

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:<br />

‣ Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und<br />

ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.<br />

‣ Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.<br />

‣ Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten<br />

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.<br />

‣ Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.<br />

INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL<br />

Steuern und Abgaben<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

In <strong>Litauen</strong> registrierte Unternehmen werden besteuert auf der Grundlage von Gewinn- und Vermögenszuwachs,<br />

der sowohl in <strong>Litauen</strong> als auch im Ausland erwirtschaftet wurde. Im Ausland einbehaltene<br />

Steuern können bis zur in <strong>Litauen</strong> festgelegten Steuer angerechnet werden. In internationalen<br />

Abkommen festgelegte Steuererleichterungen werden auch angewendet. Bei Unternehmen,<br />

die in <strong>Litauen</strong> keinen Sitz haben, wird nur ein kleiner Steuersatz angewandt und nur auf die<br />

Erlöse, die in <strong>Litauen</strong> erwirtschaftet wurden (die sog. Quellensteuer). Die übliche Besteuerung des<br />

Gewinns (Körperschaftssteuer) liegt bei 15%. Andere Steuern (z.B. Straßensteuer, Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Grundsteuer usw.) werden vom versteuerten Gewinn abgezogen.<br />

Eine Steueränderung zur Entlastung der Unternehmen wurde ebenfalls am 1.1.2012 durchgeführt.<br />

Die Höhe der Körperschaftssteuer für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter<br />

1 Mio. LTL (ca. 290.000 EUR) und die Mitarbeiterzahl unter zehn liegt, wurde von den ursprünglichen<br />

15% auf 5% herabgesetzt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Mehrwertsteuersatz liegt in <strong>Litauen</strong> bei 21%.<br />

Unternehmen und natürliche Personen, wenn sie in <strong>Litauen</strong> eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit<br />

ausüben und über keinen Sitz in <strong>Litauen</strong> verfügen, müssen sich als Mehrwertsteuerzahler eintragen<br />

lassen oder einen Vertreter in Steuersachen ernennen. Die Vorschrift, den Fiskalagenten<br />

zu benennen, ist nicht anwendbar auf die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen zu besteuernden<br />

Personen, die als Mehrwertsteuerzahler in <strong>Litauen</strong> direkt registriert werden können.<br />

Wenn die Pflicht, die MwSt. für Waren oder Dienstleistungen, die durch<br />

eine ausländische Person geleistet werden, zu berechnen und zu zahlen<br />

beim Erwerber in <strong>Litauen</strong> liegt, so ist die ausländische Person nicht<br />

verpflichtet, sich in <strong>Litauen</strong> als Mehrwertsteuerzahler eintragen zu lassen.<br />

Die Schwelle für die Anmeldung als MwSt.-Zahler liegt für alle Unternehmen<br />

derzeit bei 45.000 Euro. Die Unternehmen dürfen ab nun auch<br />

den MwSt.-Betrag bei uneinbringlichen Forderungen von der Vorsteuer<br />

abziehen, unter der Voraussetzung, dass der unbeglichene Betrag<br />

nicht jünger als zwölf Monate ist und die Uneinbringlichkeit nachgewiesen<br />

werden kann.<br />

Wussten Sie…,<br />

dass in <strong>Litauen</strong> einer der<br />

niedrigsten Steuersätze<br />

für die Körperschaftssteuer<br />

in der EU angewendet<br />

wird.<br />

<strong>Litauen</strong> liegt mit 15%<br />

Körperschaftssteuer weit<br />

unter dem EU Schnitt,<br />

dieser beträgt 26,7%.<br />

Die zentrale Informationsstelle bezüglich der Vergabe einer USt-ID-Nummer in <strong>Litauen</strong> ist State<br />

Tax Inspectorate. Es ist jedoch hervorzuheben, dass neue Steuerzahler nicht bei der zentralen<br />

Finanzbehörde, sondern in einem der zehn regionalen Finanzämtern registriert werden. Es liegt<br />

die freie Wahl beim Wirtschaftssubjektes, bei welchem Kreisfinanzamt es sich anmeldet bzw.<br />

nach dem Ort der Geschäftstätigkeit.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


14<br />

Reverse Charge System<br />

Das litauische MwSt.-Regime ist EU kompatibel, es kommt somit auch das Reverse Charge Verfahren<br />

zur Anwendung. Auf der Rechnung ist in diesem Fall der Text „Atvirkštinis apmokestinimas<br />

pagal LR PVM įstatymo 96 str.“ (Übergang der Steuerschuld bzw. Reverse Charge gem. Art. 96<br />

des MwSt.-Gesetzes der Republik <strong>Litauen</strong>) anzuführen und der Kunde ist zur Abfuhr der MwSt. in<br />

<strong>Litauen</strong> verpflichtet.<br />

Das Reverse Charge-Verfahren bei Montage im Zusammenhang mit Lieferung von Anlagen und<br />

Maschinen ist nur dann anzuwenden, wenn die Montage im Liefervertrag mit inbegriffen war und<br />

auch als eine Leistung (Anlagenlieferung inkl. Montage) verrechnet wird. In anderen Fällen gilt das<br />

Prinzip des Ortes der Leistungserstellung, weshalb im Falle von Dienstleistungen mit Ort der Leistungserstellung<br />

<strong>Litauen</strong> die litauische MwSt. (21%) verrechnet werden muss. Verfügt der litauische<br />

Kunde über keine USt-ID-Nummer bzw. steht nicht auf der Liste von Unternehmen mit Sonderstatus,<br />

für die die Bezahlung der USt. dem Lieferanten zu gewidmet wird, so geht die Pflicht zur Bezahlung<br />

der USt. auf den Lieferanten über.<br />

Verbrauchssteuer<br />

Inhaber der Warenlager, angemeldete und nicht angemeldete Händler und Personen, die Elektrizität,<br />

Gas, Erdölprodukte, Alkohol und Tabak produzieren bzw. einführen und verkaufen, sind verbrauchersteuerpflichtig.<br />

Der Importeur bezahlt die Verbrauchssteuer in dem Fall, wenn die eingeführten<br />

Waren nicht ins Verbrauchssteuerlager zugestellt werden. Die Bemessungsgrundlage für<br />

die Verbrauchssteuer ist der Steuerwert der in <strong>Litauen</strong> hergestellten oder eingeführten Waren.<br />

Vorsteuerabzug<br />

Ausländische Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug in <strong>Litauen</strong> berechtigt.<br />

Vergütungsverfahren<br />

Eine steuerbare ausländische Person, die eine MwSt.-Vergütung in <strong>Litauen</strong> wünscht, muss sie per<br />

Internet über die Finanzbehörden des Landes der Niederlassung Ihres Unternehmens stellen.<br />

Diese leiten Ihre Forderung, sofern Sie einen Erstattungsanspruch haben, an das betreffende<br />

Land weiter. Das Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer ist EU-weit einheitlich. Unter<br />

diesem Link finden Sie die Erläuterungen des MwSt.-Erstattungsverfahrens betreffend <strong>Litauen</strong>.<br />

Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei Monate desselben Kalenderjahres oder maximal<br />

ein gesamtes Kalenderjahr umfassen. Ein Vergütungszeitraum von unter drei Monaten ist nur zulässig,<br />

wenn es sich dabei um die letzten (verbliebenen) Monate des Kalenderjahres handelt. Der<br />

Mindestbetrag, um einen Antrag auf Rückvergütung litauischer MwSt. stellen zu können, liegt bei<br />

400 Euro, wenn der Antrag sich auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, aber nicht weniger<br />

als drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres bezieht. Der Mindestbetrag ist allerdings nur<br />

50 Euro, wenn sich der Antrag auf ein volles Kalenderjahr oder den verbleibenden Zeitraum eines<br />

Kalenderjahres bezieht, wenn dieser kürzer als drei Monaten ist.<br />

Vorsteuererstattung / Rechnungslegung<br />

Im litauischen MWST-Gesetz ist die Möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückvergütung für ausländische<br />

Unternehmen, die über keine Betriebsstätte in der Republik <strong>Litauen</strong> verfügen, geschaffen.<br />

Ein Recht auf MwSt.-Rückvergütung gibt es nicht, wenn nicht steuerbare Personen, die elektronische<br />

Dienstleistungen erbringen, MWST auf in <strong>Litauen</strong> in Anspruch genommene elektronische<br />

Dienstleistungen bezahlt haben.<br />

Als refundierbar wird die Mehrwertsteuer betrachtet, die unter folgenden Bedingungen gezahlt<br />

wurde:<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


15<br />

<br />

<br />

<br />

Einfuhrumsatzsteuer, wenn sich die Produkte im Eigentum des ausländischen Steuerzahlers<br />

befinden und kein litauischer MWST-Zahler ein Abzugsrecht dieser MWST hat;<br />

Mehrwertsteuer, die von einer steuerbaren ausländischen juristischen Person für Produkte<br />

und Services, die diese in <strong>Litauen</strong> erworben hat, bezahlt wurde. Zu diesen Produkten und<br />

Dienstleistungen gehören ebenso Hotelübernachtungen, Treibstoffe, Konferenz- oder Messeteilnahmegebühren<br />

und andere Produkte und Dienstleistungen.<br />

MWST wird allerdings nur auf Produkte und Dienstleistungen refundiert, die in unmittelbarer<br />

Verbindung mit der unternehmerischen Tätigkeit des Antragstellers stehen und auf die ein allgemeines<br />

Vorsteuerabzugsrecht besteht.<br />

Nicht erstattungsfähig ist bezahlte MWST auf die nachfolgend in Anspruch genommenen Waren<br />

und Dienstleistungen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kosten in Restaurants, Catering, Bankette und für andere Verpflegung<br />

Anschaffungen für den privaten Konsum<br />

Anschaffungen von Fahrzeugen<br />

PR Ausgaben wie Anzeigenkosten, Werbematerial oder Briefpapier<br />

Kosten für Mietwagen und Taxi<br />

Ausgaben für die eigene Unterhaltung und die von Geschäftsfreunden<br />

Einkommensteuer<br />

In der Regel gehören die von litauischen und ausländischen Unternehmen, vom vorübergehend<br />

Anwesenden erzielten Einkünfte sowie gewisse Einkünfte des ständigen Bewohners <strong>Litauen</strong>s (außer<br />

einige Ausnahmen des Gesetzes) zur Klasse A (Einkünfte aus Arbeitsbeziehungen oder aus<br />

Beziehungen, die dem Wesen der Person entspricht, Einkünfte aus Sport, Einkünfte aus Kunst,<br />

Zinsen und Honorare). Die die Einkünfte auszahlende Person muss die Einkommensteuer von<br />

diesem Einkommen berechnen und bezahlen. Einkünfte der Klasse B umfassen alle anderen Einkünfte,<br />

die nicht von der Klasse A erfasst werden. In diesem Fall wird die Steuer vom Empfänger<br />

des Einkommens oder einer von ihm bevollmächtigten Person berechnet und an den Fiskus gezahlt.<br />

Der Steuersatz für die Einkommensteuer beträgt in <strong>Litauen</strong> 15%.<br />

ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME<br />

<strong>Litauen</strong> übernahm mit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 das EU Zoll- und Außenhandelsregime zur<br />

Gänze.<br />

Importbestimmungen<br />

Seit dem EU-Beitritt ist von <strong>Litauen</strong> das EU-Importregime anzuwenden, die „Kombinierte Nomenklatur“<br />

der EU wurde vollständig übernommen. Einige der nachstehenden Regelungen sind daher<br />

nur für den direkten Import/Export aus/in EU-Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) anzuwenden und<br />

nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung.<br />

Zollbestimmungen<br />

Seit 1.5.2004 gibt es keine Zollabfertigung für Lieferungen aus dem EU-Raum. Für Einfuhren aus<br />

Drittländern ist der EU-Außenzoll anzuwenden.<br />

Muster<br />

Die Einfuhr von Mustern oder Ausstellungsprodukten in vertretbarem Ausmaß (Einschätzung obliegt<br />

den zuständigen Beamten) ist ohne weitere Formalitäten möglich.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


16<br />

Geschenke<br />

Keine besonderen litauischen Beschränkungen.<br />

Vorschriften für Versand per Post<br />

Internationale Paketkarte. Postvorschriften des Abgabelandes wegen des unerlaubten Inhalts beachten.<br />

Kein Nachnahmeversand möglich!<br />

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung<br />

Genaue Beschreibung der Verpackung sollte in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Laut geltenden<br />

Kennzeichnungsvorschriften muss das Ursprungsland der Ware nur angegeben werden,<br />

wenn es sich beim Ursprungsland um einen Drittstaat (Nicht-EU-Land) handelt. Somit ist der Ursprungsvermerk<br />

"Made in Germany" für Waren mit deutschem Ursprung nicht notwendig.<br />

Begleitpapiere<br />

Originalrechnungen, Internationaler Frachtbrief mit Packlisten. Grundsätzlich werden Art und<br />

Zahl der Ausfertigungen in den Verträgen zwischen dem Kunden und dem ausländischen Lieferanten<br />

bestimmt. Die Anzahl von Rechnungen richtet sich nach dem Liefervertrag. Sofern keine<br />

andere Vereinbarung: mindestens dreifach mit rechtsgültiger firmenmäßiger Zeichnung, abgestempelt<br />

und unterzeichnet. Mindestinhalt einer Handelsrechnung: Empfänger, Absender, USt-<br />

ID-Nummer des Käufers, der Hinweis „Reverse Charge“ beim Reverse Charge Verfahren, Zeit und<br />

Ort der Versendung, Warenbeschreibung mit Zolltarifnummer, Ursprungsland, Maße, Brutto- und<br />

Nettogewicht der Ware und der Verpackung, Art der Verpackung, Bezeichnung, Nummer, Anzahl<br />

und Art der Kolli, Markierung, Warenwerte, Einheiten und Gesamtpreis, Frachtsätze und -kosten,<br />

Versicherungen und andere Gebühren.<br />

Ursprungszeugnisse sind nicht generell notwendig. Für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen<br />

aus Drittstaaten ist ein entsprechendes Ursprungszeugnis nachzuweisen.<br />

In den Lieferverträgen werden meist diverse Garantieschreiben des Lieferanten gefordert, die<br />

bescheinigen, dass die gelieferte Ware den vereinbarten Vertragsbedingungen entspricht.<br />

Gesonderte Packlisten sind (außer für Massengüter, z.B. Rohstoffe oder Chemieprodukte in<br />

Waggonladung) für alle Warensendungen nicht zwingend erforderlich. Inhalt und Gewicht sind für<br />

jedes einzelne Kolli anzugeben.<br />

Restriktionen<br />

Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen für den Eigenbedarf im angemessenen Rahmen<br />

frei eingeführt werden, jedoch sind für den Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) spezielle Lizenzen<br />

notwendig. Einfuhrgenehmigungen sind erforderlich für Waffen und Munition, Erdölprodukte,<br />

Pharmazeutika, Lebensmittel inkl. Getränke, Lebensmittelzusätze und -rohstoffe, Narkotika, Betäubungs-<br />

und Aufputschmittel sowie radioaktive Stoffe, wenn diese aus Drittstaaten eingeführt<br />

werden.<br />

Für die Ein- und Ausfuhr von antiken und auch modernen Kunstgegenständen und Antiquitäten ist<br />

eine Genehmigung der Inspektion für kulturelles Erbe erforderlich.<br />

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Bei der Ein- oder Ausfuhr von Devisen<br />

beim Betrag über EUR 2.896 oder beim äquivalenten Betrag in ausländischer Währung sowohl<br />

aus oder in einen Drittstaat als auch im EU-Raum entsteht die Deklarationspflicht.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Artenschutz<br />

17<br />

Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder<br />

Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in<br />

die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre<br />

Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen<br />

sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck<br />

und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer,<br />

Schlangenhäute, etc.<br />

Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig<br />

ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung<br />

einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher<br />

Souvenirs abzusehen.<br />

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere<br />

(CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das<br />

angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom<br />

Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.<br />

RECHTSINFORMATIONEN<br />

Kurze Charakteristik<br />

Die Anpassung des Rechtssystems an die freie Marktwirtschaft ist erfolgt. Das litauische Recht ist<br />

mit dem EU-Recht vollständig konform, dabei sind alle Elemente des EU-Rechtsbestandes in nationale<br />

Gesetze übernommen.<br />

Für manche Geschäftsaktivitäten insbesondere in solchen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit,<br />

Umwelt, Bank- und Versicherungswesen sowie Erzeugnissen mit Tabak und Alkoholika, Waffen,<br />

Erdölprodukte und anderen strategischen Waren ist eine Lizenz des zuständigen Ministeriums<br />

oder einer anderen Behörde notwendig.<br />

Devisenrecht<br />

Zahlungen für Warenlieferungen oder für Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind EUkonform<br />

liberalisiert. Die Führung von Fremdwährungskonten ist möglich. Die Ein- und Ausfuhr<br />

von Devisen innerhalb der EU ist unbeschränkt möglich.<br />

HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN<br />

Handelsvertreterrecht<br />

Die litauischen Bestimmungen in Bezug auf Handelsvertreter stammen aus dem Zivilgesetzbuch<br />

(ZGB, Teil 3., Art. 2.152 – 2.168), welches im Jahr 2001 in Kraft getretenen ist und die Pflichten<br />

und Rechte eines Handelsvertreters als natürliche oder juristische Person bestimmt, sowie aus<br />

dem im Jahr 1995 in Kraft getretenem Handelsgesetz (I-747, 12.01.1995). Ein Handelsvertretergesetz<br />

existiert in <strong>Litauen</strong> nicht.<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Laut litauischem Recht sind folgende Rechtsformen möglich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (uždaroji akcinė bendrovė, UAB)<br />

Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė, AB)<br />

Einzelunternehmen - Individualunternehmen (individuali imonė, IĮ)<br />

Kleingemeinschaft (mažoji bendrija, MB)<br />

Offene Handelsgesellschaft (tikroji ūkinė bendrija, TŪB)<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


18<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kommanditgesellschaft (komanditinė ūkinė bendrija, KŪB)<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (uždaroji akcinė bendrovė, UAB)<br />

Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė, AB)<br />

Landwirtschaftliche Gesellschaft (žemės ūkio bendrovė, ŽŪB)<br />

Genossenschaft (kooperatinė bendrovė)<br />

Investmentfirma (investicinė bendrovė)<br />

Staatsunternehmen, Einrichtung des öffentlichen Rechts (valstybes įmonė, VĮ)<br />

Gemeindeunternehmen (bendrija)<br />

Unternehmen des bürgerlichen Rechts (viešoji įstaiga, VšĮ)<br />

Nicht gewinnorientierte Organisation, Verein (asociacija)<br />

Die am meisten verbreiteten Rechtsformen sind GmbH und AG mit überwiegendem Anteil durch<br />

eine GmbH.<br />

Ein Einzelunternehmen befindet sich im Besitz einer natürlichen Person. Diese haftet bis zur vollen<br />

Höhe ihres persönlichen Vermögens für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.<br />

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.) darf höchstens 250 Anteilseigner<br />

haben. Das Mindestkapital einer GmbH 2.900 EUR. Ihre Gesellschafter sind beschränkt haftbar.<br />

Die Gesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Gesellschafter bis zur Höhe der von ihnen<br />

geleisteten Einlage. Die Gesellschafter haften allerdings mit ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft<br />

aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Gesellschafter nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen<br />

zu befriedigen.<br />

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindest einen Geschäftsführer und eine Gesellschafterversammlung<br />

haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden oder die Geschäftsführung<br />

aus mehreren Personen bestehen. Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht.<br />

Daher können ausländische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb<br />

<strong>Litauen</strong>s in alle Organe gewählt werden.<br />

Die Anzahl der Aktionäre der Aktiengesellschaft ist nicht begrenzt, es können sowohl In- wie<br />

auch Ausländer bzw. natürliche oder juristische Personen Aktionäre werden. Die Aktiengesellschaft<br />

haftet mit den gesamten Aktiva, die Aktionäre der Gesellschaft haften nur mit ihrer Einlage<br />

bis zur Höhe des Aktienkapitals. Die Aktionäre haften allerdings mit ihrem Privatvermögen, wenn<br />

die Aktiengesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Aktionäre nicht in der Lage ist, ihre<br />

Verpflichtungen zu befriedigen. Die Aktien einer Aktiengesellschaft können öffentlich an einer Börse<br />

gehandelt werden. Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt ca. EUR 43.450.<br />

Eine Aktiengesellschaft muss zumindest einen Vorstand und eine Hauptversammlung haben. Zusätzlich<br />

kann ein Aufsichtsrat bestellt werden und der Vorstand aus mehreren Personen bestehen.<br />

Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger<br />

mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb <strong>Litauen</strong>s in alle Organe gewählt werden.<br />

Bei einer Aktiengesellschaft muss in jedem Fall ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden, genauso ist<br />

die Registrierung der Aktien mit der Wertpapierkommission verpflichtend vorgeschrieben.<br />

Die Rechtsform einer Kleingemeinschaft (eng. Small Community) gibt es in <strong>Litauen</strong> seit September<br />

2012. Die Rechtsform ist der eines Einzelunternehmens ähnlich, der Stammkapital ist mit<br />

Ausnahme von Gründungsbeiträgen nicht erforderlich, die Eigentümer (max. 10) haften nicht mit<br />

eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann online gegründet werden. Diese Gesellschaftsart wurde<br />

vor allem für Leute geschaffen, die selbständig geschäftlich tätig sein wollen, jedoch über keine<br />

für die Bildung des Stammkapitals notwendigen Finanzmittel verfügen.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Gewerblicher Rechtsschutz<br />

19<br />

Gewerblicher Rechtschutz wird in <strong>Litauen</strong> durch das Patentgesetz (in Kraft seit 1994, Novellierung<br />

2010) gesichert. Die zuständige Institution ist das Nationale Patentbüro, welches für die Erteilung<br />

der gewerblichen Schutzrechte für Erfindungen, Design, Handels- und Servicemarken zuständig<br />

ist. Die Daten über das geschützte gewerbliche geistige Eigentum werden in die Litauische Nationale<br />

Patentdatenbank sowie in die internationalen Datenbanken (EPO, HABM) eingetragen. Der<br />

Zugang zur nationalen Datenbank sowie internationalen Datenbanken, Anmeldeformulare und<br />

ergänzenden Informationen kann durch www.vpb.lt erfolgen.<br />

Gewerberecht<br />

Die meisten Tätigkeiten sind in <strong>Litauen</strong> gewerberechtlich liberalisiert und bedürfen keiner besonderen<br />

Zugangsvoraussetzungen, sie können somit von jedem frei betrieben werden. Für die Ausübung<br />

von manchen Berufen wie Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Masseverwalter<br />

etc. sind nach litauischem Recht eine entsprechende Ausbildung sowie eine Lizenz (Zulassung)<br />

erforderlich. Die wesentlichste Voraussetzung ist, dass die Tätigkeitsart des Unternehmens<br />

in der Firmensatzung vorgesehen und bestimmt ist.<br />

Rechtsschutz und Rechtsmittel<br />

Auslandsinvestitionen, Investorengewinne, -einnahmen, -dividenden, Rechte und rechtliche Interessen<br />

werden durch die entsprechenden Gesetze der Republik <strong>Litauen</strong> geregelt und geschützt.<br />

Firmengründung<br />

Die Gründung einer Firma in <strong>Litauen</strong> ist vergleichsweise einfach durchzuführen. Ausländischen<br />

Unternehmen steht auch die Gründung einer Zweigniederlassung oder einer Repräsentanz offen.<br />

Diese sind selbst keine eigenständigen Rechtspersonen, die Muttergesellschaft ist für deren Tätigkeit<br />

voll und allein verantwortlich. Eine Zweigniederlassung ist befugt, im Rahmen der Muttergesellschaft<br />

geschäftliche Aktivitäten wahrzunehmen, Transaktionen durchzuführen und Verpflichtungen<br />

einzugehen. Eine Repräsentanz hat weniger Befugnisse und kann keine eigenen Rechtsgeschäfte<br />

tätigen.<br />

Investitionen und Joint Ventures<br />

Ausländische Unternehmen dürfen in <strong>Litauen</strong> in allen existierenden Rechtsformen auftreten. Auch<br />

zur Gänze in ausländischem Besitz befindliche Firmen sind zugelassen. In der Praxis findet zumeist<br />

die Gesellschaftsform einer GmbH Anwendung. Auslandsinvestitionen sind in allen Bereichen<br />

der wirtschaftlichen Tätigkeit außer der Staatssicherheit und der Landesverteidigung erlaubt.<br />

Ausländische Firmen und Joint Ventures sind litauischen Firmen gleichgestellt, es besteht keine<br />

Diskriminierung bei Rechtsgeschäften.<br />

Eine Investition kann sowohl durch Gründung eines Unternehmens als auch durch den Erwerb von<br />

Aktien an bestehenden Unternehmen erfolgen. Die Repatriierung von Gewinnen ausländischer<br />

Investoren ist nach dem Gewinnsteuerabzug gesetzlich möglich. Es gibt bei diesbezüglichen Devisentransfers<br />

keine Obergrenzen.<br />

Ausländische Unternehmen haben das Recht, Immobilien zu erwerben oder zu pachten. Sie sind<br />

ebenso berechtigt, Grundstücke nicht landwirtschaftlicher Bestimmung zu pachten oder eigentumsrechtlich<br />

zu erwerben. Der Grundstückserwerb durch Ausländer ist für Staatsbürger bzw. Unternehmer<br />

der Mitgliedstaaten der EU, der NATO und der OECD erlaubt.<br />

Steuerbestimmungen<br />

Unternehmen mit Auslandskapital dürfen im Vergleich zu natürlichen und juristischen Personen<br />

der Republik <strong>Litauen</strong> weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Zwischen Deutschland und Li-<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


20<br />

tauen besteht das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der<br />

Steuern und vom Vermögen (BGBl III Nr. 209/2005).<br />

Ausländische Investoren dürfen ihre Gewinne oder Dividenden nach Versteuerung ohne Beschränkungen<br />

ins Ausland transferieren. Die erwähnten Einnahmen dürfen auch in Form von auf<br />

dem Binnenmarkt gekauften Waren oder Dienstleistungen ausgeführt werden.<br />

Tätigkeiten, die in den zollfreien Wirtschaftszonen von ausländischen Investoren ausgeübt werden,<br />

werden durch Staatsgarantien sowie Zoll- und Steuerbegünstigungen gefördert.<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater<br />

Verzeichnisse deutschsprachiger Steuerberater und Rechtsanwälte in <strong>Litauen</strong> können bei der<br />

Deutsch-Baltischen Handelskammer eingeholt werden: www.ahk-balt.org<br />

PATENT-, MARKEN- & MUSTERRECHT<br />

Patent- und Markenrecht<br />

<strong>Litauen</strong> hat Ende 2010 ein neues Patentgesetz verabschiedet, welches die Bestimmungen des<br />

Patentrechtsabkommens in das nationale Recht umsetzt. Dazu sind ein Markenschutzgesetz<br />

(2000) und ein Muster- bzw. Designschutzgesetz (2003) genauso in Kraft. <strong>Litauen</strong> ist allen bedeutenden<br />

internationalen Konventionen beigetreten, darunter auch dem Vertrag über die Internationale<br />

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) oder dem Madrider Abkommen<br />

(MMA) und dem Protokoll zum Madrider Abkommen (MMP) über die internationale Registrierung<br />

von Marken (MMA) unterzeichnet, und befindet sich im Netzwerk der Weltorganisation für Geistiges<br />

Eigentum (WIPO, www.wipo.int ), des Europäisches Patentamtes (www.epo.org ) und des<br />

Amtes der Europäischen Union - Marken, Muster, Modelle (HABM).<br />

Europäisches Patent<br />

In <strong>Litauen</strong> ist seit dem 1. Dezember 2004 das Übereinkommen über die Erteilung europäischer<br />

Patente (Europäisches Patentübereinkommen) in Kraft. Nach diesem Übereinkommen braucht nur<br />

eine Patentanmeldung eingereicht werden, in der die Vertragsstaaten angegeben werden, für die<br />

ein Europäisches Patent beantragt wird. Eine solche Anmeldung wird zentral bearbeitet und das<br />

Patent wird zentral erteilt. Das Europäische Patent kann direkt beim Europäischen Patentamt oder<br />

beim Staatlichen Patentbüro der Republik <strong>Litauen</strong> beantragt werden. Es ist hervorzuheben, dass<br />

das Europäische Patent mit dem Hinweis auf die Republik <strong>Litauen</strong> seinem Inhaber in der Republik<br />

<strong>Litauen</strong> die gleichen Rechte wie das nationale Patent gewährt, das von dem Litauischen Nationalen<br />

Patentbüro erteilt wird.<br />

Urheberrecht<br />

Gegenstände des Urheberrechts sind die Originalwerke in den Bereichen Literatur, Wissenschaft<br />

und Kunst, die Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit des Urhebers sind und in nachvollziehbarer<br />

Form bestehen. Das Urheberrecht entsteht bei der Erschaffung eines Werkes und ist nicht zu<br />

registrieren. Urheberrechte werden in die ausschließlich dem Urheber zustehenden Nichtvermögensrechte,<br />

die nur dem Autor gehören und nicht übertragen werden können, und in die wirtschaftlichen<br />

Rechte, die an Dritte übertragen werden können, gegliedert. In <strong>Litauen</strong> wird Schutz<br />

solcher Rechte wie der Vermögens- und Nichtvermögensrechte des Künstlers, des Schallplattenproduzenten,<br />

der Übertragungsmedien und auch des Herstellers eines audiovisuellen Werkes<br />

(Films) gewährt. Die Inhaber des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte sind berechtigt,<br />

ihre Vermögensrechte an die für diese Zwecke gegründeten Verbände zum Zwecke einer gemeinsamen<br />

Verwaltung und Durchsetzung zu übertragen. Dieses sind zurzeit die Agentur der<br />

Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung der Urheberrechte in <strong>Litauen</strong> (LATGA-A) und die<br />

Assoziation für Verwertung verwandter Schutzrechte (AGATA).<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


LIZENZVERGABE<br />

Rechtliche Aspekte<br />

21<br />

Der Lizenzvertrag ist im litauischen Zivilrecht kein spezieller Vertragstyp und kann mit dem Partner<br />

frei vereinbart werden.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des DBA ohne Einschränkung.<br />

Gestaltung von Lizenzverträgen<br />

Schriftform wird unbedingt empfohlen.<br />

EIGENTUM UND FORDERUNGEN<br />

Eigentumssicherung<br />

Ein nach deutschem Recht begründeter Eigentumsvorbehalt kann in <strong>Litauen</strong> nur dann durchgesetzt<br />

werden, wenn dieser im Vertrag vorgesehen ist. Als Maßnahmen zur Eigentumssicherung<br />

können Bankgarantien, Akkreditive u. ä. empfohlen werden.<br />

Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes in<br />

Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen und Handelsware<br />

erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines Konkurses eine bevorrechtete<br />

Forderungsbehandlung gewährleistet. Ohne Eintragung dieses Kommerzpfandes könnte<br />

z. B. der Käufer einer Maschine diese Maschine verpfänden, womit der Eigentumsvorbehalt –<br />

auch wenn vertraglich vereinbart – nicht durchsetzbar wäre.<br />

Eigentumsvorbehalt<br />

In <strong>Litauen</strong> ist der einfache Eigentumsvorbehalt gesetzlich vorgesehen (ZGB, seit 01.07.2001 in<br />

Kraft). Verlängerte und erweiterte Formen des EV sind jedoch gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.<br />

Es spricht zwar nichts dagegen, diese zu vereinbaren. In der Praxis sind jedoch alle Formen<br />

des EV unüblich und daher im Streitfall auch eher schwierig durchzusetzen. Der wirtschaftliche<br />

Zweck der Besicherung z.B. des Lieferanten wird in <strong>Litauen</strong> meist durch eine Vereinbarung und<br />

Eintragung eines Pfandrechts erreicht.<br />

Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte ist im Handel mit litauischen Wirtschaftssubjekten<br />

eine möglichst genaue Beschreibung der Details des Eigentumsübergangs sowie<br />

des Gerichtsstandortes notwendig.<br />

Dennoch lässt sich der Eigentumsvorbehalt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Handelsware<br />

vereinbaren. Dazu müssen Sie vorab einen Vertrag unterschreiben, der eben diesen<br />

Eigentumsvorbehalt definiert und durch Annahme der litauische Geschäftspartner als gültig geschlossen<br />

wird. Ob der Eigentumsvorbehalt in dieser Form vereinbart vor Gericht auch durchgesetzt<br />

werden kann ist sehr fraglich und liegt im Ermessen des Richters.<br />

Der Kaufvertrag ist die wichtigste Voraussetzung für den Eigentumsvorbehalt. Der Käufer erwirbt<br />

das volle Eigentumsrecht im Moment der Übernahme des Kaufgegenstandes, sofern die Gesetze<br />

oder der Vertrag nichts anders bestimmen. Im Vertrag kann etwa vereinbart werden, dass der<br />

Käufer das Eigentum erst nach der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen (z. B. nach vollständiger<br />

Kaufpreiszahlung) erwirbt. Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte ist im Handel<br />

mit litauischen Wirtschaftssubjekten eine möglichst genaue Beschreibung der Details des Eigentumsübergangs<br />

sowie des Gerichtsstandortes notwendig.<br />

Es wird empfohlen, den Eigentumsvorbehalt vor allem im Vertrag zu definieren. Die von den<br />

Rechtsanwälten empfohlene Formulierung im Vertrag würde folgendermaßen lauten: “The title to the<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


22<br />

purchased goods shall be deemed transferred to the Buyer from the day the Buyer transfers the entire<br />

purchase price to the Seller pursuant to Article [..] hereto.”<br />

Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes ins<br />

Kommerzregister in Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen<br />

und Handelsware erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines<br />

Konkurses eine bevorrechtete Forderungsbehandlung gewährleistet.<br />

Forderungseintreibung<br />

Bei Zahlungsverzögerungen kann als erster Schritt die Deutsch-Baltische Handelskammer eingeschaltet<br />

werden. Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr<br />

abgeführt werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch<br />

zumeist sehr langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben.<br />

Eine zusätzliche Möglichkeit, die Forderung gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat<br />

durchzusetzen, ist das Europäische Mahnverfahren. Daneben bleibt das gewohnte nationale<br />

grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er<br />

stellt. Die Einspruchsfrist für den Schuldner beträgt 30 Tage ab Zustellung. Legt er Einspruch ein,<br />

findet ein normaler Zivilprozess statt. Geschieht dies nicht, wird der Europäische Zahlungsbefehl<br />

für vollstreckbar erklärt. Der vollstreckbare Zahlungsbefehl entspricht dem deutschen Vollstreckungsbescheid.<br />

Wechsel- und Scheckrecht<br />

Das Wechsel- und Scheckgesetz (1999) regelt die Anwendung von Schecks und Wechseln, wobei<br />

in groben Zügen eine starke Ähnlichkeit mit dem deutschen Scheck- und Wechselrecht festzustellen<br />

ist. Wechsel sind in <strong>Litauen</strong> im Geschäftsverkehr kaum üblich.<br />

Insolvenzrecht<br />

Die litauische Gesetzgebung regelt die Konkursfragen und die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens<br />

auf der Grundlage folgender Grundsätze: Schutz der Vermögensinteresse der Gläubiger,<br />

Priorität der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, Vorrang der Vermögensinteresse der<br />

Arbeitnehmer, die in einem zahlungsunfähigen Unternehmen tätig sind.<br />

Wenn ein Unternehmen die mit den Gläubigern ausgehandelten Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

innerhalb einer dreimonatigen Frist einhalten oder nicht innerhalb der im Gesetz festgelegter Frist<br />

einlösen kann und wenn diese Zahlungsverpflichtungen (Schulden) eines Unternehmens die Hälfte<br />

des in der Bilanz eingetragenen Vermögens übersteigen, geht man davon aus, dass das Unternehmen<br />

zahlungsunfähig ist und ein Konkursverfahren beantragt werden kann.<br />

Das Ausgleichsverfahren nach dem deutschen Recht wird in <strong>Litauen</strong> nicht angewendet. Bei großen<br />

finanziellen Schwierigkeiten gibt es das Reorganisationsverfahren oder gleich das Konkursverfahren.<br />

Es gibt zwei Konkursverfahrensarten: ein gerichtliches und ein außergerichtliches Verfahren.<br />

Von den Reorganisationsverfahren gibt es nur einige im Jahr.<br />

Das aktuelle Konkursgesetz findet auf alle in <strong>Litauen</strong> registrierten Unternehmen, Geschäftsbanken<br />

und anderen Kreditinstitutionen Anwendung. Eine Restrukturierung kann vom Unternehmen angestrebt<br />

werden, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann, das Unternehmen<br />

seine Tätigkeit noch ausübt und kein Konkursverfahren gestartet wurde.<br />

Vertretungsvergabe<br />

Die litauischen Bestimmungen in Bezug auf Handelsvertreter stammen aus dem Zivilgesetzbuch<br />

(ZGB, Teil 3., Art. 2.152 – 2.168), welches im Jahr 2001 in Kraft getretenen ist und die Pflichten<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


23<br />

und Rechte eines Handelsvertreters als natürliche oder juristische Person bestimmt. Ein Handelsvertretergesetz<br />

existiert in <strong>Litauen</strong> nicht.<br />

In <strong>Litauen</strong> existiert kein mit Deutschland vergleichbares Netz von selbständigen Handelsvertretern.<br />

Daher ist es ratsam, nur eine juristische Person als Vertreter zu ernennen, da andernfalls viele<br />

übliche kaufmännische Schutzvorschriften (wie z.B. die Regeln des unlauteren Wettbewerbs, zeitliche<br />

Bindung, Kündigungsfristen, Geschäftsgeheimnis) nicht rechtlich gesichert sind.<br />

Es ist üblich, zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren. Eine Konkurrenzklausel<br />

seitens des Auftraggebers kann durchgesetzt werden, darf aber nicht zu eng gefasst<br />

sein und muss zeitlich begrenzt sein. Besonders zu beachten ist, dass es Mindestkündigungsfristen<br />

gibt und der Handelsvertreter Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu einer durchschnittlichen<br />

Jahresprovision hat.<br />

Vor Abschluss eines Vertretungsvertrages ist es ratsam, über die in Frage kommenden litauischen<br />

Firmen Bonitätsauskünfte einzuholen, sowie einen Rechtsanwalt für die Vertragsgestaltung zu<br />

konsultieren.<br />

Arten von Vertretern<br />

Wie bereits erwähnt kommt als Vertreter nur ein Unternehmen bzw. ausnahmsweise eine selbständig<br />

tätige Person in Frage. In den meisten Fällen wird in <strong>Litauen</strong> nur ein Vertreter für ein Produkt<br />

eingesetzt, weil der Markt für eine regionale Aufteilung zu klein ist. Es sollte unbedingt vermieden<br />

werden, ohne Wissen und Zustimmung des Vertreters, mehrere Vertreter einzusetzen, da<br />

dies in <strong>Litauen</strong> wegen des geringen Marktumfanges in den meisten Fällen bekannt wird und zu<br />

schweren Verstimmungen führen kann.<br />

Vertretungsvertrag<br />

Ein Handelsvertreter muss über ein zugelassenes Unternehmen verfügen. Seine Tätigkeit besteht<br />

in der Vermittlung von Geschäften für andere Unternehmer, sowie dem Abschluss von Verkaufsverträgen<br />

in deren Namen. Ein Handelsvertreter vertritt die Interessen des Unternehmens im<br />

Rahmen des Vertrages. Das Verhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretungsgeber wird<br />

durch den gegenseitigen Vertrag und das Zivilgesetzbuch bestimmt. Im ZGB werden vor allem die<br />

gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen, Vergütung, Verantwortung, Vollmacht und Vertragsabschließung<br />

hervorgehoben. Die Stellung des Handelsvertreters wird wesentlich durch die Regelung<br />

der Mindestkündigungsfristen gestärkt.<br />

Mustervertrag<br />

Folgende Bedingungen sollten in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vertreter und<br />

dem Unternehmer festgelegt sein:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beschränkungen der Haftpflicht des Vertreters oder des Unternehmers oder generell ein Verzicht<br />

darauf;<br />

Wettbewerbsklausel nach Kündigung des Vertrages;<br />

Kündigungsgründe;<br />

exklusive Rechte des Vertreters;<br />

Festlegung der Provision des Vertreters bei Vertragsausführung.<br />

Arbeits- & Sozialrecht<br />

Nach geltendem EU-Recht steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre Rechtsvorschriften und Kollektivverträge<br />

auf alle Personen anzuwenden, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend,<br />

unselbständig erwerbstätig sind, unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig<br />

ist. Für deutsche Unternehmen folgt daraus, dass auch bei nur vorübergehender Tätigkeit (z.B.<br />

Montage) in <strong>Litauen</strong> die Vorschriften des litauischen Arbeitsrechts eingehalten werden müssen.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


24<br />

Die gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden aufgeteilt auf fünf Tage pro Woche. In <strong>Litauen</strong><br />

dürfen pro Tag nicht mehr als zwölf Arbeitsstunden und pro Woche nicht mehr als 48 Arbeitsstunden<br />

geleistet werden. Für Überstunden und Arbeitsstunden zwischen 22.00 und 6.00 Uhr kommt<br />

ein 1,5-facher Aufschlag auf den Brutto-Lohn zur Anwendung. Die Arbeit am Wochenende und an<br />

Feiertagen muss doppelt bezahlt werden.<br />

Der Urlaub kann nach sechsmonatiger ununterbrochener Arbeitszeit beansprucht werden. Der<br />

Urlaubsanspruch liegt bei mindestens vier Wochen für ein Tätigkeitsjahr im Nachhinein. In <strong>Litauen</strong><br />

sind dies 28 Kalendertage, wobei in bestimmten Fällen (beschwerliche Arbeitsumstände, Alter,<br />

Anstellungsdauer im Unternehmen usw.) der Urlaubsanspruch länger ist. Die zusätzlichen bezahlten<br />

und unbezahlten Urlaubsansprüche sind jedoch vielfältig. Die gesetzlich vorgeschriebene minimale<br />

Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmers beträgt 14 Kalendertage. Die "normalen" Kündigungsfristen<br />

liegen zwischen ein und zwei Monaten, die Kündigungs- und Entlassungsgründe<br />

werden ähnlich derer in Deutschland definiert.<br />

Gehälter werden zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Das Gesetz sieht eine Auszahlung zwei Mal pro<br />

Monat vor, diese Regelung kann aber durch eine einmalige Auszahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag<br />

ersetzt werden.<br />

Das Arbeitsverhältnis in erster Reihe ohne Arbeitsvertrag oder wider die gesetzlichen Vorschriften<br />

betreffend die Anstellung von ausländischen Staatsbürgern wird als illegal betrachtet und strikt<br />

bestraft.<br />

Aufenthaltserlaubnis<br />

Für die Einreise nach <strong>Litauen</strong> ist von deutschen oder EU-Staatsbürgern ein bei Einreise noch mindestens<br />

drei Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. <strong>Litauen</strong> ist seit Dezember<br />

2007 Mitglied des Schengener Abkommens, sodass bei Einreisen aus EU-Raum keine<br />

Grenzkontrollen mehr erfolgen.<br />

EU-Bürger müssen nunmehr keine Aufenthaltsbewilligung für den EU-Raum mehr beantragen. Es<br />

verbleibt lediglich die Pflicht, den Wohnsitz bekannt zu geben, wenn man sich mehr als drei Monate<br />

im Land aufhält. Die EU-Aufenthaltsgenehmigung bleibt erforderlich für die zusammen reisenden<br />

Familienmitglieder, die keine EU-Staatsbürger sind und sich mehr als drei Monate binnen einer<br />

Kalenderjahreshälfte in <strong>Litauen</strong> aufhalten.<br />

Für die Nicht-EU-Bürger wurde außerdem die Aufenthaltsgenehmigung für die Republik <strong>Litauen</strong><br />

durch die langfristige Aufenthaltsgenehmigung für den EU-Raum, die einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht<br />

in der Republik <strong>Litauen</strong> verleiht und den Status des Stammstaatsbürgers bestimmt,<br />

ersetzt.<br />

Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung ist mit dem Aufenthalt in einem der EU-Staaten verbunden.<br />

Eine von <strong>Litauen</strong> ausgestellte Genehmigung erlischt formell, wenn der Betreffende für ein<br />

anderes EU-Land eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Es ist zu bemerken, dass die abgelaufene<br />

Gültigkeitsfrist der Aufenthaltsgenehmigung kein Grund für die Ablehnung des permanenten Aufenthaltsrechts<br />

für einen Ausländer ist.<br />

Arbeitserlaubnis<br />

<strong>Litauen</strong> hat im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine Restriktionen erlassen, weshalb<br />

EU-Staatsbürger in <strong>Litauen</strong> keine Arbeitsgenehmigung benötigen.<br />

Die Mitnahme beziehungsweise Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Raum nach <strong>Litauen</strong><br />

erweist sich für den in Deutschland ansässigen Arbeitsgeber als relativ unbürokratisches Unterfangen.<br />

Informationspflichten bestehen zwar gegenüber den Migrationsbehörden (Migrationsabteilung<br />

des Innenministeriums): www.migracija.lt, doch ergeben sich die Verpflichtungen nur für den<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


25<br />

litauischen Vertragspartner/Auftraggeber/ Unternehmen. Es ist dessen Aufgabe, die zuständigen<br />

Ämter zu informieren und auch etwaige Gebühren zu entrichten.<br />

Somit ist es also eine Frage des zwischen dem deutschen Unternehmen und dem litauischen Unternehmen/Vertragspartner/Auftraggeber<br />

ausgearbeiteten Übereinkommens, auf welche Art und<br />

Weise intern eine Verteilung der Aufgaben und der Kosten besteht, gegenüber litauischen Behörden<br />

muss allerdings das in <strong>Litauen</strong> ansässige Unternehmen tätig werden.<br />

Etwas anders stellt sich die Situation für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern dar, diese benötigen<br />

eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsbewilligung, für deren Erhalt allerdings wiederum<br />

der litauische Unternehmer Sorge tragen muss. Hat ein Nicht-EU-Staatsbürger allerdings eine<br />

Arbeitsgenehmigung in einem EU-Land, so darf dieser im Rahmen der Entsendung auch in <strong>Litauen</strong><br />

tätig werden. Nähere Informationen zur Beschäftigung von EU- und Nicht-EU-Bürgern können<br />

von der litauischen Arbeitsbörse (Labour Exchange Behörde) und derer lokalen Büros eingeholt<br />

werden (www.ldb.lt).<br />

Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen<br />

<strong>Litauen</strong> verfügt über ein Sozialversicherungssystem mit bindender sozialer Absicherung für alle<br />

Personen mit ständigem Wohnsitz in <strong>Litauen</strong> sowie Anspruch auf Sozialhilfe aus einem staatlichen<br />

Fonds. Die Leistungen aus der staatlichen Sozialversicherung umfassen: Renten und Pensionen,<br />

Krankengeld, Schwangerschafts- und Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosenhilfe. Die<br />

Arbeitgeber haben 3% der Lohnkosten für die gesetzliche Krankenversicherung und 1% für die<br />

betriebliche Unfallversicherung zu entrichten. Der Gesamtanteil der Belastung für den Arbeitgeber<br />

liegt demnach bei 31%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9% der Lohnsumme (3% Altersversicherung,<br />

6% Krankenversicherung). Beiträge zur litauischen Sozialversicherung sind steuerlich voll<br />

absetzbar.<br />

Seit Mai 2004 sind die EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die Sozialversicherungsprinzipien<br />

der aus den EU-Staaten eingewanderten Personen festlegen. Das Hauptprinzip ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge<br />

grundsätzlich in dem Staat, in dem die Person tätig ist, mit Ausnahme<br />

bestimmter Fälle, entrichtet werden. Außerdem ist den EU-Mitgliedern bzw. deren zuständigen<br />

Institutionen ein Recht eingeräumt, auch andere, in der EU-Verordnung nicht vorgesehene Ausnahmen<br />

anzuwenden. Am häufigsten wird es erlaubt, die Sozialversicherungsbeiträge in dem<br />

Herkunftsland zu entrichten. Dies ist nur in dem Fall möglich, wenn der Arbeitnehmer noch nicht<br />

länger als fünf Jahre in einem anderen Staat arbeitet. Nach fünf Jahren müssen die Beiträge in<br />

dem Staat, wo der Arbeitnehmer tatsächlich seine berufliche Tätigkeit ausübt, bezahlt werden.<br />

Deswegen haben die in <strong>Litauen</strong> nicht angemeldeten ausländischen Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer<br />

gemäß den Arbeitsverträgen in <strong>Litauen</strong> ihre berufliche Tätigkeit ausüben und in <strong>Litauen</strong> sozialversichert<br />

werden müssen, eine Pflicht als Versicherer, die Arbeitnehmer in der Republik <strong>Litauen</strong><br />

anzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge in gleicher Höhe zu entrichten, wie es für die<br />

einheimischen Arbeitgeber vorgesehen ist.<br />

Deutsche Mitarbeiter, die von einem deutschen Unternehmen beschäftigt werden, sind gemäß<br />

EWG-Verordnung nur dann in <strong>Litauen</strong> sozialversicherungspflichtig, wenn ihre Tätigkeit außerhalb<br />

Deutschlands länger als zwölf Monate andauert. Um die Befreiung von der Zahlung litauischer<br />

Sozialversicherungsabgaben für diesen Zeitraum zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Bestätigung<br />

der zuständigen Krankenkasse vorzulegen (Formular E 101). Auf Antrag besteht die Möglichkeit,<br />

die Freistellungsfrist um zwölf Monate zu verlängern (Formular E 102).<br />

Es empfiehlt sich vor der Abreise aus Deutschland eines der folgenden Dokumente bei der zuständigen<br />

Krankenkasse anzufordern: European Health Insurance Card (EHIC), Provisional Replacement<br />

Certificate (PRC), Certificate E 106, Certificate E 109. Dieses erlaubt eine direkte Abrechnung<br />

der in Anspruch genommenen Leistung. Sonst muss der Betroffene die Leistung der<br />

litauischen Krankenversicherung zuerst selbst bezahlen und bekommt diese erst nach der Rückkehr<br />

nach Deutschland refundiert.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Bestimmungen für Montagearbeiten<br />

26<br />

Dauert die Montagetätigkeit länger als neun Monate, wird sie im Sinne des zwischen Deutschland<br />

und <strong>Litauen</strong> geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl III Nr. 209/2005) zu einer Betriebsstätte<br />

und es entsteht auch die Einkommenssteuerpflicht in <strong>Litauen</strong>.<br />

Prozessrecht<br />

<strong>Litauen</strong> ist Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Recht. Auch hier gilt die Europäische<br />

Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EUVVO), welche die Anerkennung und Vollstreckung<br />

von gerichtlichen Urteilen innerhalb der EU-Länder regelt.<br />

Schiedsgerichtsbarkeit<br />

<strong>Litauen</strong> hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche<br />

(New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf<br />

dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und<br />

zu vollstrecken.<br />

Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem<br />

Zufall heraus ihren Sitz in Paris.<br />

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:<br />

"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled<br />

under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators<br />

appointed in accordance with the said Rules."<br />

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.<br />

Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:<br />

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);<br />

es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)<br />

die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer<br />

Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73<br />

63 69, E-Mail: icc@icc-deutschland.de, Web: www.iccgermany.de<br />

Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, <strong>Litauen</strong><br />

Vinco Kudirkos g. 6, LT-03105 VILNIUS, LITAUEN, Tel.: +370 5 213 11 22, Fax: +370 5<br />

213 10 13, E-Mail: info@ahk-balt.org<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Bayerisches Außenwirtschaftsangebot<br />

27<br />

Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der<br />

Wirtschaft: Insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern<br />

ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand,<br />

dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse<br />

zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu<br />

erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Messebeteiligungen<br />

Delegationsreisen<br />

Unternehmerreisen<br />

Auslandsrepräsentanzen<br />

Kooperations- und Markterschließungsprojekte<br />

Exportinitiative des Bundes<br />

Einstieg in den Export<br />

Veranstaltungen<br />

Go International<br />

Bayern - Fit for Partnership<br />

Delegationsbesuche<br />

Finanzierungshilfen<br />

Tipp!<br />

Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. –<br />

Go International“ unterstützt mittelständische<br />

bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft<br />

mit seinem Drei-Stufen-<br />

Konzept:<br />

1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit<br />

des Unternehmens<br />

2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans<br />

3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung<br />

des Plans.<br />

Weitere Infos unter<br />

www.go-international.de<br />

Alle Informationen über aktuelle und länderund<br />

branchenspezifische<br />

Förderprojekte finden Sie unter<br />

www.auwi-bayern.de/foerderung<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


28<br />

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN<br />

Sowohl bei der Vorbereitung Ihrer Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in <strong>Litauen</strong> steht<br />

Ihnen die Deutsch-Baltische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.<br />

Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, <strong>Litauen</strong><br />

Vinco Kudirkos g. 6<br />

03105 VILNIUS<br />

LITAUEN<br />

Tel.: +370 5 213 11 22<br />

Fax: +370 5 213 10 13<br />

E-Mail: info.lt(at)ahk-balt.org<br />

Web: http://www.ahk-balt.org<br />

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br />

Seit 2007/2008 ist <strong>Litauen</strong> Mitglied des Schengen-Abkommens. Auch nach dem Schengen-Beitritt<br />

ist bis auf weiteres für die Einreise für EU-Bürger das Mitführen eines Reisepasses oder Personalausweises<br />

mit noch mindestens dreimonatiger Gültigkeit erforderlich. Passkontrollen finden im<br />

Straßenverkehr bei Grenzübertritt aus Polen oder Lettland grundsätzlich keine mehr statt, ebenso<br />

wie auf den Flughäfen bei der Einreise aus dem Schengen-Raum. Bei der Ausreise mittels Flugzeug<br />

wird jedoch von den Fluglinien eine Kontrolle vorgenommen.<br />

Dos & Don’ts<br />

Das Baltikum (als homogener Wirtschaftsraum) existiert nur in den Köpfen. Estland, Lettland und<br />

<strong>Litauen</strong> unterscheiden sich durchaus nicht nur in sprachlicher und kultureller Hinsicht. Es handelt<br />

sich um drei voneinander unabhängige Märkte, die auch untereinander im Wettbewerb stehen und<br />

daher auch verschieden bearbeitet werden müssen. Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung<br />

von Vereinbarungen sind allerdings überall die Basis für gute und dauerhafte Geschäftsbeziehungen.<br />

Verhandlungen werden meist sachlich, direkt auf die entscheidenden Punkte kon-<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


29<br />

zentriert und mitunter recht hart geführt. Qualitäts-, Funktions- und Serviceaspekte müssen anschaulich<br />

und überzeugend vorgebracht werden, um den Kauf eines höherpreisigen Produktes zu<br />

rechtfertigen. Die Pflege der Geschäftskontakte und der Aufbau guter persönlicher Beziehungen<br />

durch mehrmalige Besuche ist empfehlenswert. Mit positiven Erfahrungen wächst auch die Kundentreue.<br />

Man sollte keine Vergleiche des Landes, der Mentalität und der Sprache mit Russland und dem<br />

Russischen ziehen. Nicht geschätzt wird des Weiteren belehrendes Auftreten ausländischer Geschäftsleute.<br />

„Westliche Überheblichkeit“ ist absolut unangebracht.<br />

Am Beginn eines Geschäftskontaktes im Allgemeinen ist selbstverständlich eine Korrespondenz<br />

erforderlich. Wenn einer litauischen Firma ein neues Produkt angeboten wird, ist die möglichst<br />

ausführliche Produktvorstellung ratsam. Die Litauer schreiben ungern Briefe, und unbekannte Absender<br />

können selten mit einer Antwort rechnen, es sei denn, das Produkt und die Geschäftsbedingungen<br />

sind sehr attraktiv. Die Geschäftsbriefe sollten immer sachlich und zugleich ausführlich<br />

formuliert sein. Beigefügtes faktenreiches Prospekt- und Referenzmaterial wird geschätzt. Bloß<br />

die Anschreibung des potentiellen Geschäftspartners mit der Angabe der Homepageadresse für<br />

weitere Recherche ist aussichtslos. Die den Produktpreis beeinflussenden Qualitäts-, Funktionsund<br />

Serviceaspekte müssen überzeugend und anschaulich vorgetragen werden. Überhöhte Preise<br />

sind kaum durchsetzbar.<br />

In <strong>Litauen</strong> ist von den Fremdsprachen Englisch dominierend. Akademische Titel werden nicht angewendet.<br />

Es hat wenig Sinn, bei der Vorarbeit sich nach dem Namen des zuständigen Einkaufsdirektoren<br />

oder Abteilungsleiters zu erkundigen, da in allen Klein- und Mittelbetrieben und in meisten<br />

Großunternehmen der Geschäftsführer der Entscheidungsträger ist. Deshalb ist es manchmal<br />

schwierig oder auch überhaupt unmöglich, die Route der Korrespondenzweiterleitung zu finden.<br />

Ohne Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung des Vereinbarten ist in <strong>Litauen</strong> kaum eine<br />

Basis für gute dauerhafte Geschäftsbeziehungen denkbar. Mit positiven Erfahrungen wächst allerdings<br />

auch Kundentreue. Die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit, verbunden mit guten persönlichen<br />

Beziehungen, deren Pflege auch Besuche erfordert, ermöglicht dann aber auch verhältnismäßig<br />

kurze und unkomplizierte Verhandlungen bei Folgeaufträgen.<br />

Wenn es um Geschäftsbesuche geht, sind litauische Partner hier durchaus gastfreundlich und<br />

hilfsbereit - von der Hotelbuchung, Abholung bis zur Begleitung zum Flugplatz. Es wäre aber zu<br />

bemerken, dass ein Litauer dasselbe auch beim Gegenbesuch erwartet.<br />

Es wird empfohlen, die geschäftlichen Vereinbarungen mit einem litauischen Geschäftspartner<br />

möglichst ausführlich schriftlich zu fixieren, da die mündlichen Absprachen kein starkes Gewicht<br />

haben. Andererseits ist auch eine schriftliche Vereinbarung für einen Litauer nicht immer bindend,<br />

wenn er eine für ihn ungünstige Kondition plötzlich entdeckt.<br />

Dem "small talk" kommt beim ersten persönlichen Kennenlernen und auch zur Auflockerung der<br />

Geschäftsatmosphäre eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Die Themen können etwa die<br />

Perspektiven und die Entwicklung des Landes, die Naturschönheit, die Vorliebe für Folklore,<br />

Volksfeste und traditionelle Bräuche, Sport sein. Die Sportart Nr. 1 in <strong>Litauen</strong> ist Basketball (Bronzemedaille<br />

bei der WM 2010, Gastgeber bei der EM 2011).<br />

Bei der Wahl der Kleidung sind keine Besonderheiten außer den allgemein üblichen Regeln zu<br />

beachten, d.h. der korrekte Geschäftsanzug bzw. das Kostüm sind zu beachten. In <strong>Litauen</strong> wird<br />

ein großer Wert auf die Kleidung, insbesondere bei Damen, gelegt.<br />

Anreise<br />

tägliche Verbindungen mit Frankfurt, Warschau, Stockholm u.a. Gut ausgebaute Autobahnen und<br />

Landstraßen sind für Pkw mautfrei zu befahren.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Geschäftszeiten<br />

30<br />

Als Büro-Geschäftszeit gilt allgemein 8.00 bis 17.00 Uhr (mit Abweichungen). Die Läden sind<br />

überwiegend 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet (mit Abweichungen), die Lebensmittelgeschäfte überwiegend<br />

8.00 bis 22.00.<br />

Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)<br />

1. Januar (Neujahrstag), 16. Februar (Nationalfeiertag), 11. März (Tag der Wiedererklärung der<br />

Unabhängigkeit), Ostern (2 Tage), 1. Mai (Tag der Arbeit), erster Sonntag im Mai – Muttertag,<br />

erster Sonntag im Juni – Vatertag, 24. Juni (Sonnenwendfeier – Johannestag), 6. Juli (Staatsfeiertag),<br />

15. August (Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 24. Dezember (Hl. Abend), 25.<br />

und 26. Dezember (Weihnachten).<br />

Notrufe<br />

Allgemeine Notrufnummer ist 112. Im Notfall auch deutsche Botschaft anrufen!<br />

Maße und Gewichte<br />

Metrisches System<br />

Strom<br />

220 V, 50 Hz; Drehstrom 380 V im industriellen Bereich.<br />

Trinkgeld<br />

Bedienungsgeld ist im Allgemeinen in der Rechnung nicht inbegriffen. Trinkgelder um 10% sind<br />

ortsüblich.<br />

Post- und Telefongebühren<br />

Briefe und Ansichtskarten nach Deutschland bis 20 g: 0,75 Euro, Briefe zw. 20 und 50 g: 0,84 Euro,<br />

Briefe zw. 50 und 100 g: 1,13 Euro, Briefe zw. 100 und 500 g: 1,98 Euro.<br />

Die Höhe der Telefongebühren hängt vom Provider oder dem Roaming-Partner ihres Netzproviders<br />

ab. Informieren Sie sich vor dem Reiseantritt über die Höhe der Roaming-Gebühren bei Ihrem<br />

Provider.<br />

Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag<br />

Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag betragen ca. 50 EUR (ohne Übernachtungskosten).<br />

Zeitverschiebung<br />

<strong>Litauen</strong> liegt in der Osteuropäischen Zeitzone: MEZ + 1 Stunde. Da die Umstellung auf Sommerzeit<br />

auch in <strong>Litauen</strong> durchgeführt wird, liegt das Land das ganze Jahr eine Stunde vor Deutschland.<br />

Lokale Verkehrsmittel<br />

Taxi, Linientaxi, Autobus und Oberleitungsbus. Für eine Taxifahrt zwischen Flughafen und Stadtzentrum<br />

ist – abhängig vom Taxiunternehmen – mit etwa LTL 80,- (ca. EUR 25,-) tagsüber zu<br />

rechnen. Diese Preise verstehen sich nur ab Flughafen. In und von der Stadt zum Flughafen sind<br />

die Taxigebühren niedriger.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


Kfz-Bestimmungen<br />

31<br />

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet 50<br />

km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (April bis November) bzw. 110 km/h<br />

(November bis April). Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein. Das Telefonieren im<br />

Pkw ohne Freisprechanlage ist verboten. Spikereifen sind von 1. November bis 31. März erlaubt.<br />

Absolute Anlegepflicht für Sicherheitsgurte. Blutalkoholgrenze 0,4 Promille.<br />

Devisenvorschriften<br />

Devisen können bei litauischen Geschäftsbanken problemlos gewechselt und Euros bei Bankomaten<br />

abgehoben werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, ab einem<br />

Betrag im Wert von 10.000 EUR besteht Deklarationspflicht beim litauischen Zoll bei Ein- oder<br />

Ausfuhr.<br />

Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)<br />

Keine Beschränkung sofern für Eigenbedarf - Reisegepäck und übliche Reiseausrüstung können<br />

problemlos eingeführt werden, ebenfalls einige Handmuster oder Mitbringsel in vertretbarem<br />

Rahmen.<br />

Impfungen<br />

Es sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.<br />

Sonstiges Wissenswertes<br />

In allen Hotels und in den meisten Lokalen und Geschäften werden Kreditkarten wie VISA,<br />

EUROCARD, seltener AMEX, DINERS CLUB angenommen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von<br />

mehr als einer Kreditkarte. Banken oder Bankomaten sind zahlreich vorhanden.<br />

Zweckmäßige Kleidung: Im Winter (November bis Mitte April): warme Kleidung (inklusive Kopfbedeckung<br />

und Handschuhe); im Sommer leichte Kleidung und Regenschirm.<br />

ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE<br />

Zu <strong>Litauen</strong> sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.<br />

WICHTIGE ADRESSEN<br />

Verband der litauischen Kammern für Handel, Industrie und Handwerk<br />

Vaižganto a. 1 – 63a<br />

LT-01108 Vilnius<br />

Tel.: 00370 5 261 21 02<br />

Fax: 00370 5 261 21 12<br />

E-Mail: info@chambers.lt<br />

Web: www.chambers.lt<br />

Verband der litauischen Industrie<br />

A. Vienuolio g. 8<br />

LT-01104 Vilnius<br />

Tel.: 00370 5 212 52 17<br />

Fax: 00370 5 212 52 09<br />

E-Mail: info@lpk.lt<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


32<br />

Botschaft der Republik <strong>Litauen</strong> in Deutschland<br />

Charitestraße 9<br />

D-10117 Berlin<br />

Tel.: +49 30/ 890 681 0<br />

Fax: +49 30/ 890 681 15<br />

E-Mail: info-botschaft@mfa.lt<br />

Web: www.de.mfa.lt<br />

Information zu Honorarkonsuln finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: → Reiseund<br />

Sicherheitshinweise → <strong>Litauen</strong> → Deutsche Vertretungen<br />

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br />

Sierakausko 24/8<br />

LT-03105 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 2106400<br />

Fax: +370 5 2106446<br />

E-Mail: info@wilna.diplo.de<br />

Web: www.wilna.diplo.de<br />

Österreichische Botschaft<br />

Gaono 6<br />

LT-01131 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 2660580<br />

Fax: +370 5 2791363<br />

E-Mail: wilna-ob@bmeia.gv.at<br />

Web: www.bmeia.gv.at/wilna<br />

Schweizerisches Honorargeneralkonsulat Vilnius<br />

Lvovo 25<br />

LT-09320 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 2032969<br />

Fax: +370 5 2032944<br />

E-Mail: vilnius@honrep.ch<br />

Web: www.eda.admin.ch<br />

Banken<br />

SEB BANKAS<br />

Gedimino 12<br />

LT-01103 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 268 2800<br />

Fax: +370 5 268 2333<br />

E-Mail: info@seb.lt<br />

Web: www.seb.lt<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


33<br />

DNB BANKAS<br />

J. Basanaviciaus 26<br />

LT-03601 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 239 3444<br />

Fax: +370 5 213 9057<br />

E-Mail: info@dnb.lt<br />

Web: www.dnb.lt<br />

SWEDBANK<br />

Konstitucijos 20ª<br />

LT-03502 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 268 4444<br />

Fax: +370 5 258 2700<br />

E-Mail: info@swedbank.lt<br />

Web: www.swedbank.lt<br />

Lokale Reisebüros<br />

AAA WRISLIT<br />

Konstitucijos 7 (3. Stock), LT-09308 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 248 7202<br />

Fax: +370 5 248 7207<br />

E-Mail: wrislit@wrislit.lt<br />

Web: www.wrislit.lt<br />

WEST EKSPRESS<br />

Stulginskio 5<br />

LT-01115 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 255 3265<br />

Fax: +370 5 212 5321<br />

E-Mail: office@westexpress.lt<br />

Web: www.westexpress.lt<br />

Fluglinien<br />

AIR BALTIC<br />

Tel.: +371 6700 6006<br />

Web: www.airbaltic.com<br />

LUFTHANSA<br />

Rodunios kelias 2<br />

LT-02118 Vilnius<br />

Tel.: Hotline: +370 5 205 1183<br />

E-Mail: ticketing@litcargus.lt<br />

Web: www.lufthansa.com<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


34<br />

Dolmetschdienste<br />

SKRIVANEK VERTIMU BIURAS<br />

Svitrigailos 11B<br />

LT-03228 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 212 1640<br />

Fax: +370 5 260 9551<br />

E-Mail: info@skrivanek.lt<br />

Web: www.skrivanek.lt<br />

METROPOLIO VERTIMAI<br />

Ulonu 5<br />

LT-08240 Vilnius<br />

Tel.: +370 85 261 8069<br />

Fax: +370 85 262 1776<br />

E-Mail: metropolis@metropolis.lt<br />

Web: www.metropolis.lt<br />

MAGISTRAI<br />

Gedimino 43-3<br />

LT-01109 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 261 9891<br />

Fax: +370 5 268 5713<br />

E-Mail: vertimai@magistrai.lt<br />

Web: www.magistrai.lt<br />

Hotels<br />

RADISSON BLU ASTORIJA HOTEL*****<br />

Didzioji 35/2<br />

LT-01129 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 212 0110<br />

Fax: +370 5 212 1762<br />

E-Mail: info.vilnius@radissonblu.com<br />

Web: www.radissonblu.com/hotel-vilnius<br />

NOVOTEL VILNIUS****<br />

Gedimino 16<br />

LT-01103 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 266 6200<br />

Fax: +370 5 266 6201<br />

E-Mail: h5209@accor.com<br />

Web: www.accorhotels.com, www.novotel.com<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


35<br />

HOLIDAY INN VILNIUS****<br />

Seimyniskiu 1<br />

LT-09312 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 210 3000<br />

Fax: +370 5 210 3001<br />

E-Mail: holiday-inn@ibc.lt<br />

Web: www.holidayinnvilnius.lt<br />

HOTEL KAUNAS****<br />

Laisves 79<br />

LT-44297 Kaunas<br />

Tel.: +370 37 750850<br />

Fax: +370 37 750851<br />

E-Mail: info@kaunashotel.lt<br />

Web: www.kaunashotel.lt<br />

RADISSON BLU HOTEL KLAIPEDA****<br />

Sauliu 28<br />

LT-92231 Klaipeda<br />

Tel.: +370 46 490800<br />

Fax: +370 46 490815<br />

E-Mail: klaipeda@radissonblu.com<br />

Web: www.radissonblu.com/hotel-klaipeda<br />

Ärzte<br />

MEDICINOS DIAGNOSTIKOS IR GYDYMO CENTRAS<br />

V. Grybo 32A<br />

LT-10318 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 270 9120<br />

Mobil: +370 5 270 9127<br />

E-Mail: info@medcentras.lt<br />

Web: www.medcentras.lt<br />

BALTIJOS AMERIKOS KLINIKA<br />

Nemencines pl. 54A<br />

LT-10103 Vilnius<br />

Tel.: +370 5 234 2020<br />

Fax: +370 5 276 7942<br />

E-Mail: info@bak.lt<br />

Web: www.bak.lt<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA


36<br />

LINKS<br />

Thema<br />

Grundinformationen über <strong>Litauen</strong><br />

Wirtschafts- und Investitionsprofil<br />

Regierung der Republik <strong>Litauen</strong><br />

Wirtschaftsministerium<br />

Statistik<br />

Litauische Nationalbank<br />

e-Government<br />

Infobasis <strong>Litauen</strong><br />

Arbeitsamt<br />

Internationaler Flughafen Vilnius<br />

Unternehmensverzeichnis<br />

Datenbank Tourismus<br />

Vilnius Conventional Bureau<br />

Adressensuche<br />

Link<br />

www.lietuva.lt<br />

www.businesslithuania.com<br />

www.lrv.lt/en<br />

www.ukmin.lt/en<br />

www.stat.gov.lt/en<br />

www.lb.lt<br />

www.epaslaugos.lt<br />

www.litauen-info.de<br />

www.ldb.lt/en<br />

www.vno.lt/en<br />

www.imones.lt/en/ www.info.lt/de<br />

www.viskasturizmui.lt/en<br />

www.vilnius-convention.lt<br />

www.maps.lt<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!