06.01.2017 Aufrufe

Arbeitskraftabsicherung 2017

Was zahlt der Staat, wie kann man privat vorsorgen? Welche Versicherer die besten Leistungen bieten? Absicherung der Arbeitskraft: Erwerbstätige unterschätzen Risiko , Obwohl es seit 2001 keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr gibt,haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft von derzeit rund 43 Millionen Erwerbstätigen nur 17 Millionen gegen dieses Risiko privat voll oder teilweise versichert. Die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen jährlich um die 400.000 Personen, die derzeit ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrentner erhalten laut Deutscher Rentenversicherung eine durchschnittliche monatliche Rentenzahlung die unterhalb des Existenzminimums liegt. Finanziell ein gewaltiges Problem für die Betroffenen. Wie groß ist eigentlich das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft? Fakt ist: Dieses Risiko ist sehr hoch, denn nach aktuellen Statistiken wird bereits jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufsleben berufs- oder erwerbsunfähig. Die Gründe sind vielfältig. Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt um private Vorsorge nicht herum. Was zahlt der Staat, was bieten private Versicherungen an Möglichkeiten? Auf was kommt es an bei der Auswahl? Es gibt aktuell mehrere Möglichkeiten sich privat gegen das finanzielle Risiko Arbeitskraftverlust abzusichern. Dabei reicht das Produktangebot von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu sogenannten MultiRisk-Policen Unfall, die als funktionelle Invaliditätsversicherungen für bestimmte Leistungsfälle auch eine lebzeitlange Rente zahlen. Diese Studie verschafft dem Leser dazu einen aktuellen Überblick.

Was zahlt der Staat, wie kann man privat vorsorgen? Welche Versicherer die besten Leistungen bieten? Absicherung der Arbeitskraft: Erwerbstätige unterschätzen Risiko , Obwohl es seit 2001 keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr gibt,haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft von derzeit rund 43 Millionen Erwerbstätigen nur 17 Millionen gegen dieses Risiko privat voll oder
teilweise versichert. Die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen jährlich um die 400.000 Personen, die derzeit ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrentner erhalten laut Deutscher Rentenversicherung eine durchschnittliche monatliche Rentenzahlung die unterhalb des Existenzminimums liegt. Finanziell ein gewaltiges Problem für die Betroffenen.
Wie groß ist eigentlich das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft? Fakt ist: Dieses Risiko ist sehr hoch, denn nach aktuellen Statistiken wird bereits jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufsleben berufs- oder erwerbsunfähig. Die Gründe sind vielfältig. Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt um private Vorsorge nicht herum. Was zahlt der Staat, was bieten private Versicherungen
an Möglichkeiten? Auf was kommt es an bei der Auswahl?
Es gibt aktuell mehrere Möglichkeiten sich privat gegen das finanzielle Risiko Arbeitskraftverlust abzusichern. Dabei reicht das Produktangebot von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu sogenannten MultiRisk-Policen Unfall, die als funktionelle Invaliditätsversicherungen für bestimmte Leistungsfälle auch eine lebzeitlange Rente zahlen. Diese Studie verschafft dem Leser dazu einen aktuellen Überblick.

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens<br />

sechs Stunden täglich einsetzbar wären. Ob dem<br />

Versicherten eine andere Arbeit zugemutet werden<br />

kann, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft.<br />

Diese Tätigkeit muss dem Leistungsvermögen und<br />

den Fähigkeiten des Versicherten entsprechen und<br />

ihm zumutbar sein.<br />

Neben den medizinischen müssen außerdem folgende<br />

versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt<br />

sein: Man muss vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />

mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte<br />

allgemeine Wartezeit). In den letzten fünf<br />

Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen<br />

drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte<br />

Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere<br />

versicherungsrechtliche Voraussetzung).<br />

Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

hat man nur, solange man erwerbsgemindert<br />

ist. Deshalb prüft die Rentenversicherung regelmäßig<br />

die Anspruchsberechtigung. Die Höhe der Rente wegen<br />

voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem die<br />

persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor<br />

und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.<br />

Der Rentenartfaktor für die Rente wegen voller Erwerbsminderung<br />

beträgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert wird<br />

jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne<br />

und Gehälter angepasst.<br />

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt ähnlich wie<br />

die der Altersrente von der Anzahl der Versicherungsjahre<br />

und dem individuellen Einkommen ab. Die Rente beträgt<br />

oft deutlich weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.<br />

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge lag die<br />

durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung im<br />

Jahr 2015 bei etwa 730 Euro im Monat.<br />

Quelle: © Minerva Studio - Fotolia.com<br />

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