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Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes

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Allgemeine Tarifbestimmungen<br />

1. Versicherbare Betriebe<br />

1.1 Geltungs- und Anwendungsbereich<br />

Seite 1 von 23<br />

Der Tarif gilt für die Versicherung der in diesem Tarif aufgeführten Risiken in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und<br />

setzt voraus, daß<br />

- mindergefährdete Sachen nicht ausgeschlossen werden<br />

- das Risiko in der Einbruchdiebstahlversicherung angemessen gesichert ist<br />

- es sich nicht um landwirtschaftliche Risiken handelt.<br />

1.2 Vorschäden<br />

Bei Anträgen zu Risiken mit einem durchschnittlichen Schadenaufwand pro Jahr innerhalb <strong>des</strong> zurückliegenden<br />

Fünfjahreszeitraums von mehr als 60 % <strong>des</strong> zukünftigen Jahresnettobeitrags behält sich die HV/Dir. die<br />

Antragsannahme vor.<br />

2. Versicherbare Sparten<br />

• Betriebshaftpflicht<br />

• Geschäftsinhalt<br />

• Elektronik<br />

• Transport<br />

• Glas/Werbeanlagen<br />

Änderung <strong>des</strong> Versicherungsumfangs<br />

Ein-/Ausschlüsse sowie Abänderungen und Erweiterungen, außer den im SpezialDeckungsKonzept „best intention“<br />

2000 vorgesehenen, sind nicht möglich.<br />

3. Vertragsgrundlagen<br />

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, den gesetzlichen Bestimmungen und<br />

soweit beantragt nach den aufgeführten Bedingungen:<br />

Haftpflichtversicherung:<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />

• Handwerker-Police<br />

• Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch<br />

Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell)<br />

Geschäftsinhaltsversicherung:<br />

• Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 87) – Fassung Januar 1995<br />

• Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF)<br />

• Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Fassung Januar 1995<br />

• Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 87) – Fassung Januar 1995<br />

• Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 87) – Fassung Januar 1995<br />

• Besondere Bedingungen für die Versicherung erweiterter Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)<br />

• Klauseln für die Geschäftsinhaltsversicherung (AVB 87) – Formular S. 9.0420<br />

• Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU-Versicherung) – ZKBU 87


Elektronikversicherung<br />

Seite 2 von 23<br />

• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Fassung Januar 1997<br />

• Klauseln zur Elektronik-Versicherung (Klausel 032, 033, 034 – Ausschluß der Gefahren Feuer,<br />

Einbruchdiebstahl und Leitungswasser)<br />

• Klausel zur Elektronik-Pauschalversicherung (Klausel 026)<br />

• Klausel zur Datenträgerversicherung (Klausel 010)<br />

• Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel ohne Nummer)<br />

Transportversicherung<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gütertransporte im Werkverkehr (AVB Werkverkehr 1990) – Fassung<br />

Januar 1995<br />

• Klauseln zu den AVB Werkverkehr 1990 (Klausel 1 und 3)<br />

Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94) – Fassung Januar 1995<br />

• Besondere Vereinbarungen und Klauseln für die Glas- und Werbeanlagenversicherung:<br />

713a Innere Unruhen<br />

742a Unterversicherung bei Positionen ohne Versicherungssumme<br />

4. <strong>Vertragslaufzeit</strong>/<strong>Beginn</strong> <strong>des</strong> <strong>Versicherungsschutzes</strong><br />

Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz mit <strong>Beginn</strong>datum im Deckungsauftrag (DA),<br />

frühestens jedoch ab Eingang <strong>des</strong> DA per Fax, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später<br />

aufgefordert wird, der Beitrag dann aber unverzüglich gezahlt wird. Voraussetzung ist, daß es sich um ein<br />

den Tarifbedingungen entsprechen<strong>des</strong> Risiko handelt, frei von bekannten Schäden.<br />

5. Beitragshinweise<br />

5.1 Beiträge/Min<strong>des</strong>tbeiträge<br />

Die Beiträge und Min<strong>des</strong>tbeiträge zu den einzelnen Sparten entnehmen Sie bitte der Beitragsübersicht.<br />

5.2 Mischbetriebe<br />

Umfaßt ein Betrieb mehrere über das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 versicherbare Betriebsarten,<br />

so ist die Einstufung <strong>des</strong> Gesamtbetriebes in Sach und Haftpflicht nach der höchsten Gefahr vorzunehmen.<br />

5.2 Risikonachlaß von 10 %<br />

Bei Abschluß einer Geschäftsinhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung wird auf alle gleichzeitig beantragten<br />

Versicherungen (also auch auf die Elektronik-, Transport-, Glas-/Werbeanlagenversicherung) ein Risikonachlaß von<br />

10 % gewährt.<br />

Er kann für die beantragten Sparten auch gewährt werden, wenn die zweite Sparte, die den Risikonachlaß auslöst,<br />

• gleichzeitig beantragt wird, obwohl der Versicherungsbeginn dazu innerhalb eines Jahres in der Zukunft liegt;<br />

• über den Einzeltarif (kein Risikonachlaß für die über den Einzeltarif beantragten Verträge) versichert wird.


Seite 3 von 23<br />

Sofern bei unserer Gesellschaft bereits eine Betriebshaftpflicht- oder Geschäftsinhaltsversicherung besteht, sind zur<br />

Gewährung <strong>des</strong> Risikonachlasses aktuelle Beiträge und Bedingungen Voraussetzung.<br />

Der Risikonachlaß gilt so lange als vereinbart, wie die o.g. Voraussetzungen dafür gegeben sind. Er wird nur auf<br />

Antrag, jedoch nicht rückwährend gewährt.<br />

5.3 Beitragszahlung<br />

Die im Tarif angegebenen Beiträge und Beitragssätze enthalten keine Versicherungsteuer und beziehen sich auf<br />

Jahreszahlung. Bei unterjähriger Zahlungsweise sind folgende Ratenzahlungszuschläge zu berechnen:<br />

Halbjahreszahlung + 3 %<br />

Vierteljahreszahlung + 5 %<br />

Monatszahlung + 8 % (nur bei Abruf)<br />

5.4 Versicherungsteuer<br />

Die Versicherungsteuer beträgt zur Zeit für die:<br />

• Betriebshaftpflicht-, Elektronik-, Glas-/Werbeanlagenund<br />

Transportversicherung 15 %<br />

• Geschäftsinhaltsversicherung unterschieden nach:<br />

- Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel-,<br />

Elementarschaden- und der jeweiligen Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

15 %<br />

- Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 10 %<br />

5.5 Gebühren<br />

Ausfertigung- und Hebegebühren werden nicht erhoben.


Besondere Tarifbestimmungen zu den Sparten<br />

1. Haftpflichtversicherung<br />

1.1 Deckungssummen<br />

Seite 4 von 23<br />

• Zur Betriebshaftpflichtversicherung:<br />

Für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />

5 Mio. DM pauschal für Personen- und Sachschäden<br />

100.000 DM für Vermögensschäden<br />

• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung<br />

Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung stehen auch für die Umwelthaftpflicht-<br />

Basisversicherung mit zur Verfügung.<br />

Die Gesamtleistung <strong>des</strong> Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte<br />

dieser Deckungssummen.<br />

1.2 Umwelthaftpflichtversicherung<br />

Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UBV) ist im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Lagerung umweltgefährlicher Stoffe für den versicherten Betrieb,<br />

sofern das Fassungsvermögen <strong>des</strong> einzelnen Behältnisses nicht mehr als 100 Liter/kg beträgt, das<br />

Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Einzelbehältnisse 1.000 Liter/kg nicht übersteigt und es sich um<br />

branchenübliche Stoffe handelt. Falls Versicherungsschutz für Anlagen/Gebinde, die die Schwellenwerte<br />

überschreiten, gewünscht wird, ist eine separate Versicherung nach dem Umwelthaftpflicht-Modell abzuschließen.<br />

Wenn eine Umwelthaftpflicht-Modelldeckung erforderlich wird, ist der Fragebogen H.9.1001 inkl. Einlagebögen<br />

H.9.1002 und H.9.1003 auszufüllen und einzureichen. Hierzu erfolgt dann eine Risikobeurteilung und<br />

Beitragskalkulation durch die HV/Dir.<br />

1.3 Filialen/Zweigbetriebe<br />

Mitversichert ist im Rahmen <strong>des</strong> Vertrages die gesetzliche Haftpflicht <strong>des</strong> Versicherungsnehmers aus allen zu<br />

Zwecken <strong>des</strong> Betriebes im Inland unterhaltenen Niederlassungen (z. B. Verkaufsstellen, Filialen, Warenlagern,<br />

Büros). Die Risikoorte sind im Antrag aufzuführen.


1.4 Beitragshinweise<br />

1.4.1 Beitragsberechnungsgrundlagen<br />

Seite 5 von 23<br />

Person: Beitrag je Person: Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen<br />

Personen. Hierzu zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen im Betrieb tätigen<br />

Angehörigen alle regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen. Teilzeitkräfte werden nur<br />

mit dem Anteil eines Vollzeitbeschäftigtenverhältnisses gezählt. Die errechnete Personenzahl<br />

wird auf volle Personen aufgerundet.<br />

Umsatz: Beitrag je 1.000 DM <strong>des</strong> Jahresumsatzes:<br />

Umsatz = Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von<br />

Handelswaren und aus Nebengeschäften (ohne Mehrwertsteuer), aufgerundet auf volle<br />

1.000 DM.<br />

1.4.2 Beitragszuschläge<br />

Arbeiten inkl. branchenüblicher Tätigkeiten auf fremden Grundstücken:<br />

Für dieses Risiko ist ein gesonderter Zuschlag gemäß Betriebsartenverzeichnis erforderlich.<br />

Beispiel 1:<br />

Ein Drechslerei mit 4 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />

Beitragsberechnung:<br />

4 Personen à 140,00 DM = 560,00 DM<br />

zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 650,00 DM<br />

Beispiel 2:<br />

Ein Drechslerei mit 2 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />

Beitragsberechnung:<br />

2 Personen à 140,00 DM = 280,00 DM<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag 410,00 DM<br />

zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 500,00 DM<br />

1.4.3 Kostennachlaß<br />

Auf den Jahresbeitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung werden Nachlässe im Rahmen der nachfolgenden Staffel<br />

gewährt:<br />

Jahresbeiträge:<br />

ab 1.301 DM 5 % Nachlaß<br />

ab 2.501 DM 10 % Nachlaß<br />

ab 3.501 DM 15 % Nachlaß<br />

ab 5.001 DM Anfrage HV/Dir.<br />

1.5 Besondere Hinweise<br />

• „Tätigkeitsschäden“: Solche Schäden gelten im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden bis 100.000<br />

DM mitversichert.<br />

• Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Import aus nicht-EU-Ländern (ausgenommen der<br />

Schweiz).<br />

• Falls besonders vereinbart und ein Beitragszuschlag hierfür gezahlt wird, kann das Risiko aus gelegentlicher<br />

planender, überwachender und gutachterlicher Tätigkeit <strong>des</strong> Versicherungsnehmers mitversichert werden –<br />

Einzelanfrage.


2. Geschäftsinhaltsversicherung<br />

2.1 Versicherungssummen<br />

Seite 6 von 23<br />

Dieser Tarif findet Anwendung bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Einrichtung, Waren/Vorräte und<br />

Vorsorge (summarische Versicherung) von 2 Mio. DM.<br />

Die Versicherungssummen für die einzelnen Gefahren müssen grundsätzlich gleich hoch sein (Prinzip der<br />

Vollwertversicherung). Ausnahme: Es besteht zu einer Gefahr bereits bei einer anderen Gesellschaft<br />

Versicherungsschutz (Mit- bzw. Nachversicherung von Gefahren/Versicherungssummen).<br />

Die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) kann bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. DM<br />

mitversichert werden. Darüber hinaus und bei Abweichen der BU-Versicherungssumme von der<br />

Inhaltsversicherungssumme muß die Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgeschlossen werden.<br />

Im Rahmen der MBU gilt der für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 gültige Risikonachlaß nicht.<br />

2.2 Bauart<br />

Der Tarif findet ausschließlich Anwendung für Risiken in Gebäuden, die überwiegend (min<strong>des</strong>tens 50 %) der<br />

Bauartklasse I oder II zuzuordnen sind (massive Umfassungswände aus Stein oder Beton sowie Stahl- oder<br />

Holzfachwerk mit Stein- bzw. Glasfüllung, jeweils mit harter Dachung).<br />

Das Gebäude inklusive Bedachung muß außerdem in einwandfreiem Zustand sein, d.h. mit<br />

• guter Bausubstanz<br />

• technisch mangelfreien Elektro- und Sanitäranlagen<br />

• mangelfreiem Leitungswassersystem.<br />

2.3 Pauschaldeklaration<br />

Dem SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 liegt eine Pauschaldeklaration zugrunde. Bis zu den dort<br />

aufgeführten Entschädigungsgrenzen/Versicherungssummen sind die aufgeführten Positionen versichert.


Seite 7 von 23<br />

A. Dynamische Geschäftsinhaltsversicherung – Pauschaldeklaration<br />

für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />

Erweiterter Versicherungsschutz<br />

A. Für die während <strong>des</strong> jewiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorge in Höhe von 10% der zuletzt dokumentierten<br />

Versicherungssumme, max. 50.000 DM vereinbart.<br />

B. Auf die Anrechnung einer Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Schaden 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 DM, nicht übersteigt.<br />

1. Entschädigungsgrenzen<br />

Die Entschädigungsgrenze für Einrichtungen und Waren errechnet sich aus der Gesamtversicherungssumme und ist<br />

Begrenzt für Schäden im Rahmen der<br />

beitragsfrei<br />

bis DM<br />

1.1 Feuer- und Leitungswasserversicherung<br />

1.1.1 innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, jedoch außerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, auf dem der Versicherungsort<br />

liegt (Außenversicherung) 20.000<br />

1.2 Feuerversicherung<br />

1.2.1 an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der<br />

Anlagen ausgebrochen ist<br />

1.2.2 bei Überspannungsschäden durch Blitz. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 DM je Versicherungsfall<br />

1.2.3 Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück<br />

1.3 Einbruchdiebstahlversicherung<br />

1.3.1 die - insbesondere an Schaufensterinhalt - eintreten, ohne daß der Täter das Gebäude betritt<br />

1.3.2 in Schaukästen und Vitrinen, die außerhalb <strong>des</strong> Versicherungsortes, aber innerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, auf dem der<br />

Versicherungsort liegt und in <strong>des</strong>sen unmittelbarer Umgebung<br />

1.4 Leitungswasserversicherung<br />

1.4.1 in Räumen unter Erdgleiche (Lagerhöhe min<strong>des</strong>tens 12 cm über dem Erdboden)<br />

1.5 Sturmversicherung<br />

1.5.1 Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück<br />

2. Zusätzliche Einschlüsse<br />

Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert:<br />

2.1 In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und Erweiterten Elementarschadversicherung<br />

2.1.1 Bargeld, Urkunden (z.B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere); außerdem - sofern es sich nicht um Vorräte/Waren<br />

Handelt - Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, unbearbeitete Edelmetalle sowie<br />

Sachen aus Edelmetall, die nicht dem Raumschmuck dienen (übersteigt der Gesamtwert von Wertpapieren, sonstigen<br />

Urkunden und Sammlungen den Betrag von 5.000 DM, so hat der Versicherungsnehmer hierüber nach den AERB<br />

Verzeichnisse zu führen, die gesondert aufzubewahren sind).<br />

a) in verschlossenen Panzergeldschränken, gepanzerten Geldschränken, Stahlschränken der Sicherheitsstufe C oder<br />

mehrwandigen Stahlschränken jeweils mit einem Min<strong>des</strong>tgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken<br />

mit mehrwandiger Tür, Stahlschänken der Euro- bzw. VdS-Klassen<br />

b) unter anderem Verschluß in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch gegen die Wegnahme <strong>des</strong><br />

Behältnisses selbst, jedoch nicht in Automaten<br />

2.1.2 Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten, Magentbänder, Magnetplatten und sonstige Datenträger<br />

2.1.3 Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene für die laufende Produktion nicht<br />

mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert)<br />

2.1.4 Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung Abbruchkosten,<br />

in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten<br />

2.1.5 Ersatz der Mehrkosten durch Preissteigerung, die zwischen dem Eintritt <strong>des</strong> Versicherungsfalls und der Widerher-stellung oder<br />

Wiederbeschaffung tatsächlich entstanden sind (Preisdifferenz-Versicherung)<br />

2.1.6 Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 50.000 DM übersteigt; die Selbstbeteiligung beträgt 20<br />

% je Schadenfall<br />

im Rahmen der<br />

Versicherungssumme<br />

10.000<br />

2.000<br />

im Rahmen der<br />

Versicherungssumme<br />

im Rahmen der<br />

Versicherungssumme<br />

10.000<br />

3.000<br />

80.000<br />

20.000<br />

100.000<br />

2.2 in der Feuer-, Leitungswasser und Sturm-/Hagel- und Erweiterten Elementarversicherung<br />

2.2.1 an der Außenseite <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlangen,<br />

Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit der<br />

Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt<br />

10.000<br />

2.3 in der Feuerversicherung<br />

2.3.1 Kosten zur Dekontamination <strong>des</strong> Erdreichs; die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 25 % 20.000<br />

2.4 in der Einbruchdiebstahlversicherung<br />

2.4.1 Gebäu<strong>des</strong>chäden und Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb der Versicherungsräume auf dem<br />

Versicherungsgrundstück und in <strong>des</strong>sen unmittelbarer Umgebung – ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und<br />

Vitrinenverglasungen – sowie Kosten für Türschloßänderungen durch einen Versicherungsfall<br />

15.000<br />

2.4.2 Aufwendungen bei Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken<br />

mit einem Min<strong>des</strong>tgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür<br />

15.000<br />

2.4.3 Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />

a) innerhalb der Versicherungsräume und <strong>des</strong> allseitig umfriedeten Grundstücks (Versicherungsort)<br />

75.000<br />

b) Auf Transportwegen innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland unter der Voraussetzung, daß nicht mehrere Transporte<br />

gleichzeitig unterwegs sind, je Transport<br />

30.000<br />

50.000<br />

20.000


Seite 8 von 23<br />

2.4.4 Sachen auf Baustellen: in verschlossenen Räumen von Rohbauten, verschlossenen Containern oder Bauwagen ohne<br />

Ziffer 2.1, 2.4.1 – 2.4.3; die Selbstbeteiligung beträgt 500 DM je Versicherungsfall 3.000


2.4 Erweitere Elementarschadenversicherung<br />

Seite 9 von 23<br />

Die Erweiterte Elementarschadenversicherung ist nur im Zusammenhang mit einer bestehenden bzw. neu<br />

beantragten Geschäftsinhaltsversicherung über alle Gefahren (F, ED/V, LW, St/H) zulässig.<br />

Versichert sind Schäden durch folgende Elementarereignisse: Erdbeben, Überschwemmung, Erdsenkung,<br />

Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Zusätzlich gelten Schäden durch Rückstau unter der Voraussetzung, daß<br />

eine Rückstauanlage, deren Klappe regelmäßig gewartet wird, vorhanden ist, versichert.<br />

Die Versicherungssumme muß der Gesamtversicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung entsprechen.<br />

Vereinbart ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % je Schadenereignis.<br />

Nicht versicherbare Risiken:<br />

- Objekte in den folgenden Postleitzahlbereichen:<br />

04626 - 04639 07580 08248 08265 – 08267<br />

08393 08451 - 08459 71083 - 71101 71111<br />

71126 71149 - 71159 72070 - 72149 72181<br />

72336 - 72519 72531 - 72532 72539 - 72555 72585<br />

72654 72760 - 72829 78554 - 78570 78580 - 78589<br />

78592 78597 - 78603 79539 - 79541 79576<br />

79585 79588 - 79599 79639 79689<br />

79699 88515 88605 88631<br />

88637<br />

- Objekte mit Vorschäden in den letzten 10 Jahren


2.5 Betriebsunterbrechung<br />

Seite 10 von 23<br />

Die versicherten Gefahren können nur einheitlich mit Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden.<br />

2.6 Filialbetriebe/Freizügigkeit<br />

Ist der Versicherungsnehmer Inhaber von mehreren Betrieben mit demselben Betriebscharakter (Filialen), so kann<br />

er auf einem Deckungsauftrag Versicherungsschutz für alle zu versichernden Filialen beantragen. Voraussetzung<br />

ist, daß alle betreffenden Versicherungsorte aufgeführt werden und für jede Filiale eine Versicherungssumme<br />

ermittelt wird. In diesem Fall wird Klausel 1401 „Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten mit je einer<br />

Versicherungssumme“ vereinbart.<br />

Je Versicherungsort wird ein Versicherungsschein erstellt.<br />

2.7 Separater Bürobetrieb<br />

Ein separates Büro der über dieses SpezialDeckungsKonzept zu versichernden Betriebsart wird wie ein Filialbetrieb<br />

behandelt und mit dem dort ausgewiesenen Beitragssatz tarifiert. Das Büro kann nur in Verbindung mit dem<br />

Hauptbetrieb versichert werden.<br />

2.8 Sicherungen<br />

Folgende Min<strong>des</strong>tsicherungen müssen vorhanden sein:<br />

Alle Zugangstüren und Tore der Versicherungsräume besitzen außen bündige, zweitourige Profil-Zylinderschlösser<br />

oder außen bündige Profil-Zylinderschlösser mit mind. 20 mm aussperrendem Riegel. Es ist ein<br />

Sicherheitsbeschlag angebracht, der von außen nicht abschraubbar ist. Bei Zargen (Türrahmen) aus Holz ist ein<br />

stabiles Schließblech mit sicherer Befestigung angebracht.<br />

Es besteht frühestens Versicherungsschutz, wenn die genannten Sicherungen funktionsfähig installiert sind.<br />

Schäden, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt wurden, fallen nicht unter die Ersatzpflicht<br />

<strong>des</strong> Versicherers.


3. Elektronikversicherung<br />

Seite 11 von 23<br />

Die Elektronik-Pauschalversicherung gilt:<br />

• immer unter Ausschluß der Gefahren F, ED, LW (gilt nicht für die Datenträgerversicherung)<br />

• einschl. <strong>des</strong> Bewegungsrisikos (bis zu 20 % der Versicherungssumme, max. 10.000 DM) innerhalb Europas<br />

• einschl. einer Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen innerhalb <strong>des</strong> Versicherungsjahres bis zu 30 % der<br />

Versicherungssumme<br />

• unter Verzicht auf den Anpassungszuschlag an das Lohn- und Preisgefüge; dies gilt auch für die Folgejahre<br />

• ohne die Annahmevoraussetzung eines Wartungsvertrages<br />

• mit einer Selbstbeteiligung je Schadenfall von 500 DM (in der Datenträgerversicherung von 5 % der<br />

Versicherungssumme, min<strong>des</strong>tens 500 DM)<br />

• ohne DM-Untergrenze für die Mitversicherung von Kleingeräten<br />

• mit vereinbarter Freizügigkeit zwischen den über einen Vertrag versicherten Haupt- und Neben-/ Filialbetrieben


4. Transportversicherung (Werkverkehr)<br />

Die Werkverkehrsversicherung gilt:<br />

Seite 12 von 23<br />

• innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

• ohne Zuschlag mit einem ausgedehnten Geltungsbereich (Dänemark, Benelux, Frankreich, Schweiz,<br />

Österreich)<br />

• mit einer Selbstbeteiligung je Schaden von 100 DM<br />

• für deklarierte firmeneigene Fahrzeuge, mit denen Transporte durch den Versicherungsnehmer oder <strong>des</strong>sen<br />

Angestellte zu firmeneigenen Zwecken vorgenommen werden<br />

• nur für die im Tarif bezeichneten Warengruppen, wobei diese handelsüblich verpackt sein müssen bzw. nur<br />

unverpackt sein dürfen, wenn dies handelsüblich ist<br />

• bis zu einer Gesamtversicherungssumme (Ladungshöchstwert aller versicherten Fahrzeuge zusammen) von<br />

100.000 DM, je Fahrzeug max. 20.000 DM<br />

• im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtladungshöchstwertes mit der Vereinbarung von Freizügigkeit zwischen den<br />

versicherten Fahrzeugen, dabei darf der Gesamtladungshöchstwert je Fahrzeug von 20.000 DM nicht<br />

überschritten werden<br />

• mit der Verpflichtung, die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge zu melden; es besteht aber eine verlängerte<br />

Meldefrist bei einem Fahrzeugwechsel von 12 Monaten<br />

Versicherungsschutz besteht für Schäden durch:<br />

• Transportmittelunfall<br />

• Höhere Gewalt<br />

• Brand, Blitzschlag, Explosion<br />

• Diebstahl (Klausel 3 – Erweiterte Diebstahlklausel)<br />

In Erweiterung <strong>des</strong> § 3 der AVB Werkverkehr 1990 gelten auch Schäden, entstanden durch<br />

– Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug<br />

– Diebstahl und Unterschlagung <strong>des</strong> ganzen Fahrzeugs<br />

– Raub und räuberische Erpressung<br />

versichert. Voraussetzung für diesen erweiterten Diebstahlschutz sind<br />

– die Ausstattung <strong>des</strong> versicherten Fahrzeug mit Kastenaufbau, min<strong>des</strong>tens aber mit Plane und<br />

Spriegel (bei offenen Fahrzeugen und Anhängern ist nur der Diebstahl <strong>des</strong> gesamten Fahrzeugs<br />

versichert)<br />

– bei mehr als zweistündigem Aufenthalt am Tage (6.00 – 22.00 Uhr) die Unterbringung <strong>des</strong> Fahrzeugs<br />

in einer ständig verschlossenen Garage, auf einem umfriedeten Platz oder ständige Beaufsichtigung<br />

<strong>des</strong> Fahrzeugs<br />

– während der Nachtzeit (22.00 – 6.00 Uhr) die Unterbringung <strong>des</strong> Fahrzeugs in einer verschlossenen<br />

Einzelgarage oder ständig bewachten Sammelgarage. Bei Abstellen <strong>des</strong> Fahrzeugs auf einem<br />

umfriedeten bewohnten Fabrikhof oder auf einem umfriedeten bewohnten Gehöft wird bei Schäden<br />

durch Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder Diebstahl <strong>des</strong> ganzen Fahrzeugs die errechnete<br />

Entschädigungsleistung um einem Selbstbehalt von 25 % gekürzt.<br />

• Be- und Entla<strong>des</strong>chäden – gemäß Klausel 1 Besondere Bedingungen und Vereinbarungen zur<br />

Werkverkehrsversicherung<br />

(Erläuterung zu Klausel 1:<br />

Einfache Bruchschäden, z. B. durch Fallenlassen, beim Be- und Entladen sind nicht versichert. Klausel 1<br />

dehnt den Versicherungsschutz nur zeitlich aus. Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz in der<br />

Werkverkehrsversicherung nach erfolgter Beladung und endet mit <strong>Beginn</strong> der Entladung. Bei<br />

Vereinbarung von Klausel 1 setzt der Versicherungsschutz bereits mit <strong>Beginn</strong> der Beladung ein und endet


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nach vollendeter Entladung <strong>des</strong> Fahrzeugs. Die versicherten Gefahren bleiben aber dieselben und werden<br />

nicht um alle möglichen Bruchschäden erweitert.)<br />

Besonderer Hinweis<br />

Der Höchstladungswert für Werkzeuge, die ständig auf dem Fahrzeug bleiben, darf 5.000 DM nicht überschreiten.<br />

Dabei müssen die Werkzeuge im Rahmen der Versicherungssumme berücksichtigt werden und dürfen mit den<br />

anderen Gütern den Gesamtladungshöchstwert von 20.000 DM nicht überschreiten. Ersatzwert für Werkzeuge ist<br />

der Zeitwert.<br />

Zusätzliche Versicherung von Werkzeugen über 5.000 DM – Einzelanfrage


5. Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />

5.1 Versicherbare Risiken<br />

Seite 14 von 23<br />

Die Glasversicherung kann nur im Zusammenhang mit einer bestehenden bzw. neu beantragten<br />

Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden. Die Werbeanlagenversicherung kann separat<br />

abgeschlossen werden.<br />

Über diesen Tarif können ausschließlich die Verglasungen versichert werden, die in der Beitragstabelle aufgeführt<br />

sind.<br />

Der Beitrag gilt jeweils für einen Versicherungsort.<br />

Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte Scheiben voraus.<br />

5.2 Besondere Hinweise<br />

• Schäden durch innere Unruhen sind mitversichert.<br />

• Glas-/Kunststoffscheiben, -platten und –spiegel werden bis zu 10 qm Einzelgröße über die<br />

Pauschalversicherung erfaßt; darüber hinaus ist die Tarifierung im Rahmen <strong>des</strong> Glas-Einzeltarifes erforderlich.<br />

• Zusätzliche Einschlüsse, z. B. Kosten für Gerüste und Bemalungen, Schäden an Umrahmungen, Waren und<br />

Dekorationsmitteln sind bis zu 2.000 DM mitversichert.


Beitragsübersicht<br />

Seite 15 von 23<br />

1. Betriebshaftpflichtversicherung/Geschäftsinhaltsversicherung (ohne Zoneneinteilung)<br />

Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />

Berechn.grundlage<br />

Beitragssatz<br />

DM<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />

DM<br />

F/ED/V/LW/<br />

St/H/Elementar*<br />

mit BU<br />

‰<br />

Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />

DM<br />

Änderungsschneiderei<br />

(bis 10 % Leder, Pelze Alcantara)<br />

Person 25,00 220,00 3,00 80,00<br />

Bäckerei<br />

(auch mit Verzehr/Stehcafé)<br />

Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />

Bandagist Person 60,00 280,00 3,40 80,00<br />

Bettfedernreinigung Person 90,00 320,00 4,60 80,00<br />

Bilderrahmenherstellung Person 140,00 410,00 6,50 80,00<br />

Buchbinderei Person 55,00 240,00 3,50 80,00<br />

Buchdruckerei Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

Büglerei/Heißmangel/Plätterei/<br />

Wäschemangelbetrieb<br />

Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />

Chemische Reinigung<br />

Dekorateur<br />

Person 90,00 320,00 5,50 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 90,00 310,00 4,10 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 63,00 --<br />

Dentallabor<br />

Drechslerei<br />

Person 30,00 220,00 3,40 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 140,00 410,00 6,50 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Dreherei<br />

Person + 90,00 --<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 200,00 540,00 3,00 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 105,00 --<br />

Druckerei<br />

Edelsteinschleiferei<br />

Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 55,00 240,00 3,30 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 95,00 --<br />

Färberei<br />

Faßbinderei<br />

Person 90,00 320,00 5,50 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 140,00 410,00 3,30 80,00<br />

- Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Flaschnerei<br />

Person + 90,00 --<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 220,00 540,00 3,70 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 105,00 --<br />

Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei mit<br />

Räucherei<br />

Person 60,00 300,00 3,80 80,00<br />

Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei ohne<br />

Räucherei<br />

Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />

Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken * Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien<br />

(siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.


Seite 16 von 23<br />

Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />

Berechn.grundlage<br />

Beitragssatz<br />

DM<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />

DM<br />

F/ED/V/LW/<br />

St/H/Elementar*<br />

mit BU<br />

‰<br />

Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />

DM<br />

Fotokopier-/Lichtpausbetrieb Person 45,00 280,00 3,30 80,00<br />

Friseurbetrieb Person 65,00 250,00 2,80 80,00<br />

Gravierbetrieb Person 55,00 240,00 2,80 80,00<br />

Haarteile-/Perückenherstellung<br />

- keine industrielle Fertigung<br />

Person 65,00 250,00 2,80 80,00<br />

Heißmangel/Plätterei/Büglerei/<br />

Wäschemangelbetrieb<br />

Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />

Hörgeräteakustikerbetrieb Person 55,00 240,00 3,60 80,00<br />

Hufschmiede<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

- Hufbeschlag/Hufpflege1) Person<br />

Person<br />

Person<br />

120,00<br />

+ 105,00<br />

+ 285,00<br />

380,00<br />

--<br />

--<br />

3,00 80,00<br />

Keramischer Betrieb Person 130,00 380,00 4,60 80,00<br />

Klischee-/Stempel-/Schablonenherstellung<br />

Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

Konditorei ohne Café<br />

Korbmacherei<br />

Person 60,00 300,00 3,60 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 60,00 370,00 7,30 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Küchenaufsteller<br />

Person + 90,00 --<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 140,00 410,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 90,00 --<br />

ohne Anschluß von Gas- und<br />

Wassergeräten<br />

4,10 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

mit Anschluß von Gas- und Wassergeräten<br />

Küferei<br />

Person + 200,00 --<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 140,00 410,00 3,30 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 90,00 --<br />

Metzgerei/Fleischerei/Schlachterei mit<br />

Räucherei<br />

Person 60,00 300,00 3,80 80,00<br />

Metzgerei/Fleischerei/Schlachterei ohne<br />

Räucherei<br />

Möbelschreinerei/-tischlerei<br />

Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 140,00 410,00 7,30 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 90,00 --<br />

Musikinstrumentenherstellung mit<br />

Holzbearbeitung<br />

Person 55,00 240,00 7,30 80,00<br />

1) Einschluß von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden an Tieren durch Hufbeschlag/-pflege<br />

Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken<br />

* Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien (siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden<br />

können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.


Seite 17 von 23<br />

Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />

Berechn.grundlage<br />

Beitragssatz<br />

DM<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />

DM<br />

F/ED/V/LW/<br />

St/H/Elementar*<br />

mit BU<br />

‰<br />

Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />

DM<br />

Musikinstrumentenherstellung ohne<br />

Holzbearbeitung<br />

Person 55,00 240,00 4,10 80,00<br />

Näherei (bis 10 % Leder, Pelze,<br />

Alcantara)<br />

Nähmaschinenreparatur (inkl. Handel)<br />

Person 25,00 220,00 3,00 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 120,00 380,00 3,70 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 70,00 --<br />

Orthopädische Werkstatt Person 60,00 280,00 3,30 80,00<br />

Perücken-/Haarteilherstellung<br />

- keine industrielle Produktion<br />

Person 65,00 250,00 2,80 80,00<br />

Plätterei/Heißmangel/Büglerei/<br />

Wäschemangelbetrieb<br />

Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />

Plissierbetrieb<br />

Polsterei<br />

Person 25,00 220,00 4,40 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 80,00 260,00 7,60 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Raumausstatter ohne Orient-/ echte<br />

Teppiche<br />

Person + 130,00 --<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 90,00 310,00 4,10 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 63,00 --<br />

Reprobetrieb<br />

Sattlerei<br />

Person 45,00 280,00 3,00 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 90,00 310,00 3,80 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 63,00 --<br />

Schablonen-/Stempel-/Klischeeherstellung<br />

Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

Schlachterei/Fleischerei/Metzgerei mit<br />

Räucherei<br />

Person 60,00 300,00 3,80 80,00<br />

Schlachterei/Fleischerei/Metzgerei ohne<br />

Räucherei<br />

Schlüsseldienst<br />

Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 200,00 540,00 3,60 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 105,00 --<br />

Schneiderei ohne Reinigung (bis 10 %<br />

Leder, Pelze, Alcantara)<br />

Schnitzerei (ohne Elfenbein, kein<br />

Kunstgewerbe)<br />

Person 25,00 220,00 4,10 80,00<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

Person 140,00 410,00 6,10 80,00<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person 90,00 --<br />

Schriftsetzbetrieb Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken * Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien<br />

(siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.


Seite 18 von 23<br />

Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />

Berechn.grundlage<br />

Beitragssatz<br />

DM<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />

DM<br />

F/ED/V/LW/<br />

St/H/Elementar*<br />

mit BU<br />

‰<br />

Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />

DM<br />

Schuhmacherei mit/ohne Handel Person 25,00 220,00 3,30 80,00<br />

Steinbe- und -verarbeitung (kein<br />

Steinbruch)<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Steinmetz<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Stellmacherei (ohne Kfz- Rep.)<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Stempel-/Klischee-/Schablonen-<br />

herstellung<br />

Person<br />

Person<br />

Person<br />

Person<br />

Person<br />

Person<br />

130,00<br />

+ 90,00<br />

130,00<br />

+ 90, 00<br />

140,00<br />

+ 90,00<br />

380,00<br />

--<br />

380,00<br />

--<br />

410,00<br />

--<br />

2,80 80,00<br />

2,80 80,00<br />

7,30 80,00<br />

Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

Stickerei Person 30,00 220,00 4,10 80,00<br />

Strickerei Person 30,00 220,00 4,10 80,00<br />

Teigwarenherstellung – keine industrielle<br />

Person 60,00 300,00 5,00 80,00<br />

Herstellung<br />

Töpferei<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Uhrmacherei (ohne Verkauf von<br />

Schmuckwaren)<br />

- Gesamtzahl tätiger Personen<br />

- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />

Person<br />

Person<br />

130,00<br />

+ 90,00<br />

380,00<br />

--<br />

3,80 80,00<br />

Person 55,00 240,00 3,70 80,00<br />

Person + 95,00 --<br />

Vervielfältigungsgewerbe Person 45,00 280,00 3,00 80,00<br />

Wäschemangelbetrieb/Heißmangel/Plätterei/Büglerei<br />

Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />

Wäscherei (keine Automatenwäscherei)<br />

Person 90,00 320,00 3,70 80,00<br />

Weberei Person 30,00 220,00 3,30 80,00<br />

Zahntechnischer Betrieb Person 30,00 220,00 3,40 80,00<br />

Zeitungsdruckerei<br />

Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken<br />

Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />

* Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien (siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden<br />

können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.


Seite 19 von 23<br />

2. Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung<br />

Mietsachschäden<br />

Mietsachschäden gelten gemäß nachstehender Übersicht beitragsfrei mitversichert:<br />

Mietsachschäden an Immobilien<br />

- aus Anlaß von Geschäftsreisen<br />

- durch Feuer/Explosion, Leitungs-/Abwasser<br />

SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />

für ausgewählte Handwerksbetriebe<br />

bis 300.000 DM<br />

bis 300.000 DM*<br />

* Zuschlag für Erhöhung der Deckungssumme<br />

für Mietsachschäden durch Feuer/Explosion, je weitere 100.000 DM 50,00 DM<br />

Leitungs-/Abwasser bis maximal 500.000 DM


3. Elektronikversicherung<br />

Seite 20 von 23<br />

Nicht versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl (wurde in den Beiträgen<br />

berücksichtigt). Die Versicherungssumme der Elektronik-Pauschalversicherung muß in der<br />

Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung enthalten sein.<br />

Versichert sind Anlagen/Geräte der Daten- und Informationstechnik (z. B. auch CAD- und CAM-Geräte, elektrische<br />

und elektronische Kassen und Waagen), Büro- und Kommunikationstechnik sowie Sicherungs- und Meldetechnik<br />

sowie gegen Zuschlag Satz- und Reprotechnik und Meß-, Prüf- und Regeltechnik.<br />

Zusätzlich versicherbar sind pauschal auf Erstes Risiko Daten und Datenträger.<br />

Nicht versichert sind Auto- und Mobiltelefone, mobile Funkgeräte sowie Eurosignalempfänger, Vorführ- und<br />

Handelsware.<br />

Selbstbeteiligung: Elektronik-Pauschal: 500 DM. Bei Schäden durch Diebstahl oder Plünderung außerhalb <strong>des</strong><br />

Versicherungsortes und/oder bei Sturzschäden an Laptops oder Notebooks: 25 %, min<strong>des</strong>tens 500 DM.<br />

Selbstbeteiligung für Datenträger: 5 %, min<strong>des</strong>tens 500 DM.<br />

Elektronik-Pauschalversicherung Datenträgerversicherung<br />

Vers.-<br />

Summe<br />

DM<br />

Jahresbeitrag<br />

DM<br />

Vers.-<br />

Summe<br />

DM<br />

Jahresbeitrag<br />

DM<br />

Vers.-<br />

Summe<br />

DM<br />

Jahresbeitrag<br />

DM<br />

Vers.-<br />

Summe<br />

DM<br />

Jahresbeitrag<br />

DM<br />

Vers.-<br />

Summe<br />

DM<br />

Jahresbeitrag<br />

DM<br />

20.000 300,10 90.000 540,20 300.000 1.114,50 10.000 100,00 60.000 500,00<br />

30.000 317,20 100.000 583,00 350.000 1.200,30 20.000 200,00 80.000 650,00<br />

40.000 334,40 125.000 668,70 400.000 1.286,00 40.000 350,00 100.000 775,00<br />

50.000 368,70 150.000 754,50 450.000 1.371,80<br />

60.000 411,50 175.000 840,20 500.000 1.457,50<br />

70.000 454,40 200.000 926,00<br />

80.000 497,20 250.000 1.028,80<br />

Zuschläge: Satz- und Reprotechnik: 6,8 ‰<br />

Meß-, Prüf- und Regeltechnik: 7,6 ‰<br />

Die Versicherungssumme der zuschlagspflichtigen Anlagen muß in der Versicherungssumme der<br />

Elektronik-Pauschalversicherung enthalten sein.


4. Transportversicherung<br />

Seite 21 von 23<br />

Höchstversicherungssumme 100.000 DM, je Fahrzeug 20.000 DM, Selbstbeteiligung je Schadenfall<br />

100 DM<br />

Beitragssatz für Gesamtladungswert der Fahrzeuge (Höchstladungswert <strong>des</strong> einzelnen Fahrzeuges angeben)<br />

• Bruchgefährdete* und leicht verderbliche Güter (z. B. Waren aus Glas, verderbliche Lebensmittel) sowie<br />

Werkzeuge 30 ‰<br />

• Güter aller Art (ausgenommen besonders diebstahlgefährdete Güter wie Edelmetalle, Felle, Pelze,<br />

echte Teppiche, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, EDV-Anlage sowie Pflanzen und<br />

lebende Tiere) 20 ‰<br />

Zuschlag für Ausweitung <strong>des</strong> Geltungsbereichs auf angrenzende westeuropäische Länder<br />

(Dänemark, Benelux, Frankreich, Schweiz, Österreich) inkl.<br />

* Baukeramik gilt nicht als bruchgefährdet Min<strong>des</strong>tbeitrag 150 DM


5. Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />

1. Glasversicherung<br />

Seite 22 von 23<br />

Versichert sind alle Glas-/Kunststoffscheiben, -platten, -spiegel mit Einzelgrößen bis zu 10 qm sowie<br />

Glasbausteine, Profil- und Betongläser.<br />

Mitversicherung sind die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion usw. in Abweichung von<br />

§ 1 c (2c) AGlB 94 (nicht Kernenergie)<br />

Pauschalversicherung nach qm-Nutzfläche<br />

Nutzfläche <strong>des</strong> Betriebes ist: qm der gewerblichen Räume inklusive Keller-, Lager-, Sanitär-, Aufenthalts-räume und<br />

Teeküchen<br />

Nutzfläche<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />

<strong>des</strong> Betriebes<br />

in DM<br />

bis 100 qm 60,00<br />

über 100 qm – 200 qm 100,00<br />

über 200 qm – 500 qm 200,00<br />

über 500 qm – 1000 qm 300,00<br />

Zusätzliche Einschlüsse auf Erstes Risiko:<br />

Bis jeweils 2.000 DM sind mitversichert:<br />

• Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen<br />

• Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien<br />

• Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen<br />

• Waren und Dekorationsmittel<br />

• Künstlerisch bearbeitete Gläser (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung und Schliff)<br />

• Abdeckungen von Sonnenkollektoren<br />

2. Werbeanlagenversicherung<br />

Die Versicherung von Werbeanlagen setzt fertig montierte Anlagen ohne Mängel und Störungen voraus und gilt für<br />

alle Werbeanlagen eines Versicherungsortes. Die Versicherung von einzelnen Werbeanlagen ist nicht möglich.<br />

Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (nicht Kernenergie).<br />

Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente:<br />

Versichert sind bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) Schäden durch Zerbrechen der Röhren<br />

(Systeme), bei Firmenschildern und Transparenten Schäden durch Zerbrechen der Glas- und Kunststoffteile sowie<br />

damit zusammenhängende Schäden an den übrigen Teilen einer Anlage.<br />

Berechnungsgrundlage sind die Anschaffungskosten z. Zt. der Antragstellung: 5 %<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag 50 DM<br />

Zusätzlicher Einschluß auf Erstes Risiko<br />

Bis 2.000 DM sind mitversichert:<br />

• Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen


6.<br />

Vorzüge im Überblick<br />

Seite 23 von 23<br />

Betriebshaftpflichtversicherung – Die Vorteile im Überblick<br />

Deckungssummen<br />

- Personenschäden<br />

- Sachschäden<br />

- Vermögensschäden<br />

Risiko<br />

SpezialDeckungsKonzept<br />

„best intention“ 2000<br />

5 Mio DM<br />

pauschal<br />

100.000 DM<br />

Abhandenkommen von Türschlüsseln Dritter bis 30.000 DM 1)<br />

Abwässer- und Allmählichkeitsschäden �<br />

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz �<br />

Auslandschäden<br />

- Tätigkeiten weltweit*, z. B. Montage<br />

- Geschäftsreisen weltweit<br />

- Teilnahme an Messen weltweit*<br />

- indirekter und direkter Export weltweit*<br />

Bauherrenhaftpflicht bis 1 Mio. DM Bausumme<br />

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht �<br />

Beauftragung von Subunternehmern �<br />

Belegschafts- und Besucherhabe bis 30.000 DM<br />

Be- und Entla<strong>des</strong>chäden �<br />

Leitungsschäden �<br />

Mängelbeseitigungsnebenkosten �<br />

Mietsachschäden an Immobilien<br />

- aus Anlaß von Geschäftsreisen<br />

bis 300.000 DM<br />

- durch Feuer/Explosion, Leitungs-/Abwasser<br />

bis 300.000 DM3) Tätigkeitsschäden bis 100.000 DM1) Vermögensschäden aus Verletzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>daten-<br />

�<br />

schutzgesetzes (BDSG)<br />

Vorsorgeversicherung<br />

- Personenschäden<br />

�<br />

- Sachschäden<br />

�<br />

- Vermögensschäden<br />

�<br />

Zugesicherte Eigenschaften �<br />

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung �2) � Mitversichert bis zur Höhe der Deckungssummen -- Anfrage HV/Dir.<br />

* außer USA, Kanada, Australien<br />

1) SB 10 %, max. 1.000 DM<br />

2) SB 10 %, mind. 1.000 DM, max. 5.000 DM<br />

3) 50 DM Zuschlag je weitere 100.000 DM bis maximal 500.000 DM<br />

�<br />

�<br />

�<br />

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