Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes
Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes
Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes
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Allgemeine Tarifbestimmungen<br />
1. Versicherbare Betriebe<br />
1.1 Geltungs- und Anwendungsbereich<br />
Seite 1 von 23<br />
Der Tarif gilt für die Versicherung der in diesem Tarif aufgeführten Risiken in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und<br />
setzt voraus, daß<br />
- mindergefährdete Sachen nicht ausgeschlossen werden<br />
- das Risiko in der Einbruchdiebstahlversicherung angemessen gesichert ist<br />
- es sich nicht um landwirtschaftliche Risiken handelt.<br />
1.2 Vorschäden<br />
Bei Anträgen zu Risiken mit einem durchschnittlichen Schadenaufwand pro Jahr innerhalb <strong>des</strong> zurückliegenden<br />
Fünfjahreszeitraums von mehr als 60 % <strong>des</strong> zukünftigen Jahresnettobeitrags behält sich die HV/Dir. die<br />
Antragsannahme vor.<br />
2. Versicherbare Sparten<br />
• Betriebshaftpflicht<br />
• Geschäftsinhalt<br />
• Elektronik<br />
• Transport<br />
• Glas/Werbeanlagen<br />
Änderung <strong>des</strong> Versicherungsumfangs<br />
Ein-/Ausschlüsse sowie Abänderungen und Erweiterungen, außer den im SpezialDeckungsKonzept „best intention“<br />
2000 vorgesehenen, sind nicht möglich.<br />
3. Vertragsgrundlagen<br />
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, den gesetzlichen Bestimmungen und<br />
soweit beantragt nach den aufgeführten Bedingungen:<br />
Haftpflichtversicherung:<br />
• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />
• Handwerker-Police<br />
• Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch<br />
Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell)<br />
Geschäftsinhaltsversicherung:<br />
• Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 87) – Fassung Januar 1995<br />
• Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF)<br />
• Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Fassung Januar 1995<br />
• Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 87) – Fassung Januar 1995<br />
• Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 87) – Fassung Januar 1995<br />
• Besondere Bedingungen für die Versicherung erweiterter Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)<br />
• Klauseln für die Geschäftsinhaltsversicherung (AVB 87) – Formular S. 9.0420<br />
• Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU-Versicherung) – ZKBU 87
Elektronikversicherung<br />
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• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Fassung Januar 1997<br />
• Klauseln zur Elektronik-Versicherung (Klausel 032, 033, 034 – Ausschluß der Gefahren Feuer,<br />
Einbruchdiebstahl und Leitungswasser)<br />
• Klausel zur Elektronik-Pauschalversicherung (Klausel 026)<br />
• Klausel zur Datenträgerversicherung (Klausel 010)<br />
• Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel ohne Nummer)<br />
Transportversicherung<br />
• Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gütertransporte im Werkverkehr (AVB Werkverkehr 1990) – Fassung<br />
Januar 1995<br />
• Klauseln zu den AVB Werkverkehr 1990 (Klausel 1 und 3)<br />
Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />
• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94) – Fassung Januar 1995<br />
• Besondere Vereinbarungen und Klauseln für die Glas- und Werbeanlagenversicherung:<br />
713a Innere Unruhen<br />
742a Unterversicherung bei Positionen ohne Versicherungssumme<br />
4. <strong>Vertragslaufzeit</strong>/<strong>Beginn</strong> <strong>des</strong> <strong>Versicherungsschutzes</strong><br />
Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz mit <strong>Beginn</strong>datum im Deckungsauftrag (DA),<br />
frühestens jedoch ab Eingang <strong>des</strong> DA per Fax, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später<br />
aufgefordert wird, der Beitrag dann aber unverzüglich gezahlt wird. Voraussetzung ist, daß es sich um ein<br />
den Tarifbedingungen entsprechen<strong>des</strong> Risiko handelt, frei von bekannten Schäden.<br />
5. Beitragshinweise<br />
5.1 Beiträge/Min<strong>des</strong>tbeiträge<br />
Die Beiträge und Min<strong>des</strong>tbeiträge zu den einzelnen Sparten entnehmen Sie bitte der Beitragsübersicht.<br />
5.2 Mischbetriebe<br />
Umfaßt ein Betrieb mehrere über das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 versicherbare Betriebsarten,<br />
so ist die Einstufung <strong>des</strong> Gesamtbetriebes in Sach und Haftpflicht nach der höchsten Gefahr vorzunehmen.<br />
5.2 Risikonachlaß von 10 %<br />
Bei Abschluß einer Geschäftsinhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung wird auf alle gleichzeitig beantragten<br />
Versicherungen (also auch auf die Elektronik-, Transport-, Glas-/Werbeanlagenversicherung) ein Risikonachlaß von<br />
10 % gewährt.<br />
Er kann für die beantragten Sparten auch gewährt werden, wenn die zweite Sparte, die den Risikonachlaß auslöst,<br />
• gleichzeitig beantragt wird, obwohl der Versicherungsbeginn dazu innerhalb eines Jahres in der Zukunft liegt;<br />
• über den Einzeltarif (kein Risikonachlaß für die über den Einzeltarif beantragten Verträge) versichert wird.
Seite 3 von 23<br />
Sofern bei unserer Gesellschaft bereits eine Betriebshaftpflicht- oder Geschäftsinhaltsversicherung besteht, sind zur<br />
Gewährung <strong>des</strong> Risikonachlasses aktuelle Beiträge und Bedingungen Voraussetzung.<br />
Der Risikonachlaß gilt so lange als vereinbart, wie die o.g. Voraussetzungen dafür gegeben sind. Er wird nur auf<br />
Antrag, jedoch nicht rückwährend gewährt.<br />
5.3 Beitragszahlung<br />
Die im Tarif angegebenen Beiträge und Beitragssätze enthalten keine Versicherungsteuer und beziehen sich auf<br />
Jahreszahlung. Bei unterjähriger Zahlungsweise sind folgende Ratenzahlungszuschläge zu berechnen:<br />
Halbjahreszahlung + 3 %<br />
Vierteljahreszahlung + 5 %<br />
Monatszahlung + 8 % (nur bei Abruf)<br />
5.4 Versicherungsteuer<br />
Die Versicherungsteuer beträgt zur Zeit für die:<br />
• Betriebshaftpflicht-, Elektronik-, Glas-/Werbeanlagenund<br />
Transportversicherung 15 %<br />
• Geschäftsinhaltsversicherung unterschieden nach:<br />
- Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel-,<br />
Elementarschaden- und der jeweiligen Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
15 %<br />
- Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 10 %<br />
5.5 Gebühren<br />
Ausfertigung- und Hebegebühren werden nicht erhoben.
Besondere Tarifbestimmungen zu den Sparten<br />
1. Haftpflichtversicherung<br />
1.1 Deckungssummen<br />
Seite 4 von 23<br />
• Zur Betriebshaftpflichtversicherung:<br />
Für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />
5 Mio. DM pauschal für Personen- und Sachschäden<br />
100.000 DM für Vermögensschäden<br />
• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung<br />
Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung stehen auch für die Umwelthaftpflicht-<br />
Basisversicherung mit zur Verfügung.<br />
Die Gesamtleistung <strong>des</strong> Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte<br />
dieser Deckungssummen.<br />
1.2 Umwelthaftpflichtversicherung<br />
Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UBV) ist im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Lagerung umweltgefährlicher Stoffe für den versicherten Betrieb,<br />
sofern das Fassungsvermögen <strong>des</strong> einzelnen Behältnisses nicht mehr als 100 Liter/kg beträgt, das<br />
Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Einzelbehältnisse 1.000 Liter/kg nicht übersteigt und es sich um<br />
branchenübliche Stoffe handelt. Falls Versicherungsschutz für Anlagen/Gebinde, die die Schwellenwerte<br />
überschreiten, gewünscht wird, ist eine separate Versicherung nach dem Umwelthaftpflicht-Modell abzuschließen.<br />
Wenn eine Umwelthaftpflicht-Modelldeckung erforderlich wird, ist der Fragebogen H.9.1001 inkl. Einlagebögen<br />
H.9.1002 und H.9.1003 auszufüllen und einzureichen. Hierzu erfolgt dann eine Risikobeurteilung und<br />
Beitragskalkulation durch die HV/Dir.<br />
1.3 Filialen/Zweigbetriebe<br />
Mitversichert ist im Rahmen <strong>des</strong> Vertrages die gesetzliche Haftpflicht <strong>des</strong> Versicherungsnehmers aus allen zu<br />
Zwecken <strong>des</strong> Betriebes im Inland unterhaltenen Niederlassungen (z. B. Verkaufsstellen, Filialen, Warenlagern,<br />
Büros). Die Risikoorte sind im Antrag aufzuführen.
1.4 Beitragshinweise<br />
1.4.1 Beitragsberechnungsgrundlagen<br />
Seite 5 von 23<br />
Person: Beitrag je Person: Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen<br />
Personen. Hierzu zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen im Betrieb tätigen<br />
Angehörigen alle regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen. Teilzeitkräfte werden nur<br />
mit dem Anteil eines Vollzeitbeschäftigtenverhältnisses gezählt. Die errechnete Personenzahl<br />
wird auf volle Personen aufgerundet.<br />
Umsatz: Beitrag je 1.000 DM <strong>des</strong> Jahresumsatzes:<br />
Umsatz = Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von<br />
Handelswaren und aus Nebengeschäften (ohne Mehrwertsteuer), aufgerundet auf volle<br />
1.000 DM.<br />
1.4.2 Beitragszuschläge<br />
Arbeiten inkl. branchenüblicher Tätigkeiten auf fremden Grundstücken:<br />
Für dieses Risiko ist ein gesonderter Zuschlag gemäß Betriebsartenverzeichnis erforderlich.<br />
Beispiel 1:<br />
Ein Drechslerei mit 4 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />
Beitragsberechnung:<br />
4 Personen à 140,00 DM = 560,00 DM<br />
zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 650,00 DM<br />
Beispiel 2:<br />
Ein Drechslerei mit 2 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />
Beitragsberechnung:<br />
2 Personen à 140,00 DM = 280,00 DM<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag 410,00 DM<br />
zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 500,00 DM<br />
1.4.3 Kostennachlaß<br />
Auf den Jahresbeitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung werden Nachlässe im Rahmen der nachfolgenden Staffel<br />
gewährt:<br />
Jahresbeiträge:<br />
ab 1.301 DM 5 % Nachlaß<br />
ab 2.501 DM 10 % Nachlaß<br />
ab 3.501 DM 15 % Nachlaß<br />
ab 5.001 DM Anfrage HV/Dir.<br />
1.5 Besondere Hinweise<br />
• „Tätigkeitsschäden“: Solche Schäden gelten im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden bis 100.000<br />
DM mitversichert.<br />
• Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Import aus nicht-EU-Ländern (ausgenommen der<br />
Schweiz).<br />
• Falls besonders vereinbart und ein Beitragszuschlag hierfür gezahlt wird, kann das Risiko aus gelegentlicher<br />
planender, überwachender und gutachterlicher Tätigkeit <strong>des</strong> Versicherungsnehmers mitversichert werden –<br />
Einzelanfrage.
2. Geschäftsinhaltsversicherung<br />
2.1 Versicherungssummen<br />
Seite 6 von 23<br />
Dieser Tarif findet Anwendung bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Einrichtung, Waren/Vorräte und<br />
Vorsorge (summarische Versicherung) von 2 Mio. DM.<br />
Die Versicherungssummen für die einzelnen Gefahren müssen grundsätzlich gleich hoch sein (Prinzip der<br />
Vollwertversicherung). Ausnahme: Es besteht zu einer Gefahr bereits bei einer anderen Gesellschaft<br />
Versicherungsschutz (Mit- bzw. Nachversicherung von Gefahren/Versicherungssummen).<br />
Die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) kann bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. DM<br />
mitversichert werden. Darüber hinaus und bei Abweichen der BU-Versicherungssumme von der<br />
Inhaltsversicherungssumme muß die Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgeschlossen werden.<br />
Im Rahmen der MBU gilt der für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 gültige Risikonachlaß nicht.<br />
2.2 Bauart<br />
Der Tarif findet ausschließlich Anwendung für Risiken in Gebäuden, die überwiegend (min<strong>des</strong>tens 50 %) der<br />
Bauartklasse I oder II zuzuordnen sind (massive Umfassungswände aus Stein oder Beton sowie Stahl- oder<br />
Holzfachwerk mit Stein- bzw. Glasfüllung, jeweils mit harter Dachung).<br />
Das Gebäude inklusive Bedachung muß außerdem in einwandfreiem Zustand sein, d.h. mit<br />
• guter Bausubstanz<br />
• technisch mangelfreien Elektro- und Sanitäranlagen<br />
• mangelfreiem Leitungswassersystem.<br />
2.3 Pauschaldeklaration<br />
Dem SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 liegt eine Pauschaldeklaration zugrunde. Bis zu den dort<br />
aufgeführten Entschädigungsgrenzen/Versicherungssummen sind die aufgeführten Positionen versichert.
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A. Dynamische Geschäftsinhaltsversicherung – Pauschaldeklaration<br />
für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />
Erweiterter Versicherungsschutz<br />
A. Für die während <strong>des</strong> jewiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorge in Höhe von 10% der zuletzt dokumentierten<br />
Versicherungssumme, max. 50.000 DM vereinbart.<br />
B. Auf die Anrechnung einer Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Schaden 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 DM, nicht übersteigt.<br />
1. Entschädigungsgrenzen<br />
Die Entschädigungsgrenze für Einrichtungen und Waren errechnet sich aus der Gesamtversicherungssumme und ist<br />
Begrenzt für Schäden im Rahmen der<br />
beitragsfrei<br />
bis DM<br />
1.1 Feuer- und Leitungswasserversicherung<br />
1.1.1 innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, jedoch außerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, auf dem der Versicherungsort<br />
liegt (Außenversicherung) 20.000<br />
1.2 Feuerversicherung<br />
1.2.1 an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der<br />
Anlagen ausgebrochen ist<br />
1.2.2 bei Überspannungsschäden durch Blitz. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 DM je Versicherungsfall<br />
1.2.3 Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück<br />
1.3 Einbruchdiebstahlversicherung<br />
1.3.1 die - insbesondere an Schaufensterinhalt - eintreten, ohne daß der Täter das Gebäude betritt<br />
1.3.2 in Schaukästen und Vitrinen, die außerhalb <strong>des</strong> Versicherungsortes, aber innerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, auf dem der<br />
Versicherungsort liegt und in <strong>des</strong>sen unmittelbarer Umgebung<br />
1.4 Leitungswasserversicherung<br />
1.4.1 in Räumen unter Erdgleiche (Lagerhöhe min<strong>des</strong>tens 12 cm über dem Erdboden)<br />
1.5 Sturmversicherung<br />
1.5.1 Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück<br />
2. Zusätzliche Einschlüsse<br />
Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert:<br />
2.1 In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und Erweiterten Elementarschadversicherung<br />
2.1.1 Bargeld, Urkunden (z.B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere); außerdem - sofern es sich nicht um Vorräte/Waren<br />
Handelt - Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, unbearbeitete Edelmetalle sowie<br />
Sachen aus Edelmetall, die nicht dem Raumschmuck dienen (übersteigt der Gesamtwert von Wertpapieren, sonstigen<br />
Urkunden und Sammlungen den Betrag von 5.000 DM, so hat der Versicherungsnehmer hierüber nach den AERB<br />
Verzeichnisse zu führen, die gesondert aufzubewahren sind).<br />
a) in verschlossenen Panzergeldschränken, gepanzerten Geldschränken, Stahlschränken der Sicherheitsstufe C oder<br />
mehrwandigen Stahlschränken jeweils mit einem Min<strong>des</strong>tgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken<br />
mit mehrwandiger Tür, Stahlschänken der Euro- bzw. VdS-Klassen<br />
b) unter anderem Verschluß in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch gegen die Wegnahme <strong>des</strong><br />
Behältnisses selbst, jedoch nicht in Automaten<br />
2.1.2 Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten, Magentbänder, Magnetplatten und sonstige Datenträger<br />
2.1.3 Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene für die laufende Produktion nicht<br />
mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert)<br />
2.1.4 Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung Abbruchkosten,<br />
in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten<br />
2.1.5 Ersatz der Mehrkosten durch Preissteigerung, die zwischen dem Eintritt <strong>des</strong> Versicherungsfalls und der Widerher-stellung oder<br />
Wiederbeschaffung tatsächlich entstanden sind (Preisdifferenz-Versicherung)<br />
2.1.6 Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 50.000 DM übersteigt; die Selbstbeteiligung beträgt 20<br />
% je Schadenfall<br />
im Rahmen der<br />
Versicherungssumme<br />
10.000<br />
2.000<br />
im Rahmen der<br />
Versicherungssumme<br />
im Rahmen der<br />
Versicherungssumme<br />
10.000<br />
3.000<br />
80.000<br />
20.000<br />
100.000<br />
2.2 in der Feuer-, Leitungswasser und Sturm-/Hagel- und Erweiterten Elementarversicherung<br />
2.2.1 an der Außenseite <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlangen,<br />
Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit der<br />
Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt<br />
10.000<br />
2.3 in der Feuerversicherung<br />
2.3.1 Kosten zur Dekontamination <strong>des</strong> Erdreichs; die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 25 % 20.000<br />
2.4 in der Einbruchdiebstahlversicherung<br />
2.4.1 Gebäu<strong>des</strong>chäden und Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb der Versicherungsräume auf dem<br />
Versicherungsgrundstück und in <strong>des</strong>sen unmittelbarer Umgebung – ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und<br />
Vitrinenverglasungen – sowie Kosten für Türschloßänderungen durch einen Versicherungsfall<br />
15.000<br />
2.4.2 Aufwendungen bei Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken<br />
mit einem Min<strong>des</strong>tgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür<br />
15.000<br />
2.4.3 Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />
a) innerhalb der Versicherungsräume und <strong>des</strong> allseitig umfriedeten Grundstücks (Versicherungsort)<br />
75.000<br />
b) Auf Transportwegen innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland unter der Voraussetzung, daß nicht mehrere Transporte<br />
gleichzeitig unterwegs sind, je Transport<br />
30.000<br />
50.000<br />
20.000
Seite 8 von 23<br />
2.4.4 Sachen auf Baustellen: in verschlossenen Räumen von Rohbauten, verschlossenen Containern oder Bauwagen ohne<br />
Ziffer 2.1, 2.4.1 – 2.4.3; die Selbstbeteiligung beträgt 500 DM je Versicherungsfall 3.000
2.4 Erweitere Elementarschadenversicherung<br />
Seite 9 von 23<br />
Die Erweiterte Elementarschadenversicherung ist nur im Zusammenhang mit einer bestehenden bzw. neu<br />
beantragten Geschäftsinhaltsversicherung über alle Gefahren (F, ED/V, LW, St/H) zulässig.<br />
Versichert sind Schäden durch folgende Elementarereignisse: Erdbeben, Überschwemmung, Erdsenkung,<br />
Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Zusätzlich gelten Schäden durch Rückstau unter der Voraussetzung, daß<br />
eine Rückstauanlage, deren Klappe regelmäßig gewartet wird, vorhanden ist, versichert.<br />
Die Versicherungssumme muß der Gesamtversicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung entsprechen.<br />
Vereinbart ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % je Schadenereignis.<br />
Nicht versicherbare Risiken:<br />
- Objekte in den folgenden Postleitzahlbereichen:<br />
04626 - 04639 07580 08248 08265 – 08267<br />
08393 08451 - 08459 71083 - 71101 71111<br />
71126 71149 - 71159 72070 - 72149 72181<br />
72336 - 72519 72531 - 72532 72539 - 72555 72585<br />
72654 72760 - 72829 78554 - 78570 78580 - 78589<br />
78592 78597 - 78603 79539 - 79541 79576<br />
79585 79588 - 79599 79639 79689<br />
79699 88515 88605 88631<br />
88637<br />
- Objekte mit Vorschäden in den letzten 10 Jahren
2.5 Betriebsunterbrechung<br />
Seite 10 von 23<br />
Die versicherten Gefahren können nur einheitlich mit Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden.<br />
2.6 Filialbetriebe/Freizügigkeit<br />
Ist der Versicherungsnehmer Inhaber von mehreren Betrieben mit demselben Betriebscharakter (Filialen), so kann<br />
er auf einem Deckungsauftrag Versicherungsschutz für alle zu versichernden Filialen beantragen. Voraussetzung<br />
ist, daß alle betreffenden Versicherungsorte aufgeführt werden und für jede Filiale eine Versicherungssumme<br />
ermittelt wird. In diesem Fall wird Klausel 1401 „Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten mit je einer<br />
Versicherungssumme“ vereinbart.<br />
Je Versicherungsort wird ein Versicherungsschein erstellt.<br />
2.7 Separater Bürobetrieb<br />
Ein separates Büro der über dieses SpezialDeckungsKonzept zu versichernden Betriebsart wird wie ein Filialbetrieb<br />
behandelt und mit dem dort ausgewiesenen Beitragssatz tarifiert. Das Büro kann nur in Verbindung mit dem<br />
Hauptbetrieb versichert werden.<br />
2.8 Sicherungen<br />
Folgende Min<strong>des</strong>tsicherungen müssen vorhanden sein:<br />
Alle Zugangstüren und Tore der Versicherungsräume besitzen außen bündige, zweitourige Profil-Zylinderschlösser<br />
oder außen bündige Profil-Zylinderschlösser mit mind. 20 mm aussperrendem Riegel. Es ist ein<br />
Sicherheitsbeschlag angebracht, der von außen nicht abschraubbar ist. Bei Zargen (Türrahmen) aus Holz ist ein<br />
stabiles Schließblech mit sicherer Befestigung angebracht.<br />
Es besteht frühestens Versicherungsschutz, wenn die genannten Sicherungen funktionsfähig installiert sind.<br />
Schäden, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt wurden, fallen nicht unter die Ersatzpflicht<br />
<strong>des</strong> Versicherers.
3. Elektronikversicherung<br />
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Die Elektronik-Pauschalversicherung gilt:<br />
• immer unter Ausschluß der Gefahren F, ED, LW (gilt nicht für die Datenträgerversicherung)<br />
• einschl. <strong>des</strong> Bewegungsrisikos (bis zu 20 % der Versicherungssumme, max. 10.000 DM) innerhalb Europas<br />
• einschl. einer Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen innerhalb <strong>des</strong> Versicherungsjahres bis zu 30 % der<br />
Versicherungssumme<br />
• unter Verzicht auf den Anpassungszuschlag an das Lohn- und Preisgefüge; dies gilt auch für die Folgejahre<br />
• ohne die Annahmevoraussetzung eines Wartungsvertrages<br />
• mit einer Selbstbeteiligung je Schadenfall von 500 DM (in der Datenträgerversicherung von 5 % der<br />
Versicherungssumme, min<strong>des</strong>tens 500 DM)<br />
• ohne DM-Untergrenze für die Mitversicherung von Kleingeräten<br />
• mit vereinbarter Freizügigkeit zwischen den über einen Vertrag versicherten Haupt- und Neben-/ Filialbetrieben
4. Transportversicherung (Werkverkehr)<br />
Die Werkverkehrsversicherung gilt:<br />
Seite 12 von 23<br />
• innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
• ohne Zuschlag mit einem ausgedehnten Geltungsbereich (Dänemark, Benelux, Frankreich, Schweiz,<br />
Österreich)<br />
• mit einer Selbstbeteiligung je Schaden von 100 DM<br />
• für deklarierte firmeneigene Fahrzeuge, mit denen Transporte durch den Versicherungsnehmer oder <strong>des</strong>sen<br />
Angestellte zu firmeneigenen Zwecken vorgenommen werden<br />
• nur für die im Tarif bezeichneten Warengruppen, wobei diese handelsüblich verpackt sein müssen bzw. nur<br />
unverpackt sein dürfen, wenn dies handelsüblich ist<br />
• bis zu einer Gesamtversicherungssumme (Ladungshöchstwert aller versicherten Fahrzeuge zusammen) von<br />
100.000 DM, je Fahrzeug max. 20.000 DM<br />
• im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtladungshöchstwertes mit der Vereinbarung von Freizügigkeit zwischen den<br />
versicherten Fahrzeugen, dabei darf der Gesamtladungshöchstwert je Fahrzeug von 20.000 DM nicht<br />
überschritten werden<br />
• mit der Verpflichtung, die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge zu melden; es besteht aber eine verlängerte<br />
Meldefrist bei einem Fahrzeugwechsel von 12 Monaten<br />
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch:<br />
• Transportmittelunfall<br />
• Höhere Gewalt<br />
• Brand, Blitzschlag, Explosion<br />
• Diebstahl (Klausel 3 – Erweiterte Diebstahlklausel)<br />
In Erweiterung <strong>des</strong> § 3 der AVB Werkverkehr 1990 gelten auch Schäden, entstanden durch<br />
– Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug<br />
– Diebstahl und Unterschlagung <strong>des</strong> ganzen Fahrzeugs<br />
– Raub und räuberische Erpressung<br />
versichert. Voraussetzung für diesen erweiterten Diebstahlschutz sind<br />
– die Ausstattung <strong>des</strong> versicherten Fahrzeug mit Kastenaufbau, min<strong>des</strong>tens aber mit Plane und<br />
Spriegel (bei offenen Fahrzeugen und Anhängern ist nur der Diebstahl <strong>des</strong> gesamten Fahrzeugs<br />
versichert)<br />
– bei mehr als zweistündigem Aufenthalt am Tage (6.00 – 22.00 Uhr) die Unterbringung <strong>des</strong> Fahrzeugs<br />
in einer ständig verschlossenen Garage, auf einem umfriedeten Platz oder ständige Beaufsichtigung<br />
<strong>des</strong> Fahrzeugs<br />
– während der Nachtzeit (22.00 – 6.00 Uhr) die Unterbringung <strong>des</strong> Fahrzeugs in einer verschlossenen<br />
Einzelgarage oder ständig bewachten Sammelgarage. Bei Abstellen <strong>des</strong> Fahrzeugs auf einem<br />
umfriedeten bewohnten Fabrikhof oder auf einem umfriedeten bewohnten Gehöft wird bei Schäden<br />
durch Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder Diebstahl <strong>des</strong> ganzen Fahrzeugs die errechnete<br />
Entschädigungsleistung um einem Selbstbehalt von 25 % gekürzt.<br />
• Be- und Entla<strong>des</strong>chäden – gemäß Klausel 1 Besondere Bedingungen und Vereinbarungen zur<br />
Werkverkehrsversicherung<br />
(Erläuterung zu Klausel 1:<br />
Einfache Bruchschäden, z. B. durch Fallenlassen, beim Be- und Entladen sind nicht versichert. Klausel 1<br />
dehnt den Versicherungsschutz nur zeitlich aus. Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz in der<br />
Werkverkehrsversicherung nach erfolgter Beladung und endet mit <strong>Beginn</strong> der Entladung. Bei<br />
Vereinbarung von Klausel 1 setzt der Versicherungsschutz bereits mit <strong>Beginn</strong> der Beladung ein und endet
Seite 13 von 23<br />
nach vollendeter Entladung <strong>des</strong> Fahrzeugs. Die versicherten Gefahren bleiben aber dieselben und werden<br />
nicht um alle möglichen Bruchschäden erweitert.)<br />
Besonderer Hinweis<br />
Der Höchstladungswert für Werkzeuge, die ständig auf dem Fahrzeug bleiben, darf 5.000 DM nicht überschreiten.<br />
Dabei müssen die Werkzeuge im Rahmen der Versicherungssumme berücksichtigt werden und dürfen mit den<br />
anderen Gütern den Gesamtladungshöchstwert von 20.000 DM nicht überschreiten. Ersatzwert für Werkzeuge ist<br />
der Zeitwert.<br />
Zusätzliche Versicherung von Werkzeugen über 5.000 DM – Einzelanfrage
5. Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />
5.1 Versicherbare Risiken<br />
Seite 14 von 23<br />
Die Glasversicherung kann nur im Zusammenhang mit einer bestehenden bzw. neu beantragten<br />
Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden. Die Werbeanlagenversicherung kann separat<br />
abgeschlossen werden.<br />
Über diesen Tarif können ausschließlich die Verglasungen versichert werden, die in der Beitragstabelle aufgeführt<br />
sind.<br />
Der Beitrag gilt jeweils für einen Versicherungsort.<br />
Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte Scheiben voraus.<br />
5.2 Besondere Hinweise<br />
• Schäden durch innere Unruhen sind mitversichert.<br />
• Glas-/Kunststoffscheiben, -platten und –spiegel werden bis zu 10 qm Einzelgröße über die<br />
Pauschalversicherung erfaßt; darüber hinaus ist die Tarifierung im Rahmen <strong>des</strong> Glas-Einzeltarifes erforderlich.<br />
• Zusätzliche Einschlüsse, z. B. Kosten für Gerüste und Bemalungen, Schäden an Umrahmungen, Waren und<br />
Dekorationsmitteln sind bis zu 2.000 DM mitversichert.
Beitragsübersicht<br />
Seite 15 von 23<br />
1. Betriebshaftpflichtversicherung/Geschäftsinhaltsversicherung (ohne Zoneneinteilung)<br />
Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />
Berechn.grundlage<br />
Beitragssatz<br />
DM<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />
DM<br />
F/ED/V/LW/<br />
St/H/Elementar*<br />
mit BU<br />
‰<br />
Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />
DM<br />
Änderungsschneiderei<br />
(bis 10 % Leder, Pelze Alcantara)<br />
Person 25,00 220,00 3,00 80,00<br />
Bäckerei<br />
(auch mit Verzehr/Stehcafé)<br />
Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />
Bandagist Person 60,00 280,00 3,40 80,00<br />
Bettfedernreinigung Person 90,00 320,00 4,60 80,00<br />
Bilderrahmenherstellung Person 140,00 410,00 6,50 80,00<br />
Buchbinderei Person 55,00 240,00 3,50 80,00<br />
Buchdruckerei Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
Büglerei/Heißmangel/Plätterei/<br />
Wäschemangelbetrieb<br />
Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />
Chemische Reinigung<br />
Dekorateur<br />
Person 90,00 320,00 5,50 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 90,00 310,00 4,10 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 63,00 --<br />
Dentallabor<br />
Drechslerei<br />
Person 30,00 220,00 3,40 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 140,00 410,00 6,50 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Dreherei<br />
Person + 90,00 --<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 200,00 540,00 3,00 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 105,00 --<br />
Druckerei<br />
Edelsteinschleiferei<br />
Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 55,00 240,00 3,30 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 95,00 --<br />
Färberei<br />
Faßbinderei<br />
Person 90,00 320,00 5,50 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 140,00 410,00 3,30 80,00<br />
- Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Flaschnerei<br />
Person + 90,00 --<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 220,00 540,00 3,70 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 105,00 --<br />
Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei mit<br />
Räucherei<br />
Person 60,00 300,00 3,80 80,00<br />
Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei ohne<br />
Räucherei<br />
Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />
Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken * Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien<br />
(siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.
Seite 16 von 23<br />
Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />
Berechn.grundlage<br />
Beitragssatz<br />
DM<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />
DM<br />
F/ED/V/LW/<br />
St/H/Elementar*<br />
mit BU<br />
‰<br />
Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />
DM<br />
Fotokopier-/Lichtpausbetrieb Person 45,00 280,00 3,30 80,00<br />
Friseurbetrieb Person 65,00 250,00 2,80 80,00<br />
Gravierbetrieb Person 55,00 240,00 2,80 80,00<br />
Haarteile-/Perückenherstellung<br />
- keine industrielle Fertigung<br />
Person 65,00 250,00 2,80 80,00<br />
Heißmangel/Plätterei/Büglerei/<br />
Wäschemangelbetrieb<br />
Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />
Hörgeräteakustikerbetrieb Person 55,00 240,00 3,60 80,00<br />
Hufschmiede<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
- Hufbeschlag/Hufpflege1) Person<br />
Person<br />
Person<br />
120,00<br />
+ 105,00<br />
+ 285,00<br />
380,00<br />
--<br />
--<br />
3,00 80,00<br />
Keramischer Betrieb Person 130,00 380,00 4,60 80,00<br />
Klischee-/Stempel-/Schablonenherstellung<br />
Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
Konditorei ohne Café<br />
Korbmacherei<br />
Person 60,00 300,00 3,60 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 60,00 370,00 7,30 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Küchenaufsteller<br />
Person + 90,00 --<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 140,00 410,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 90,00 --<br />
ohne Anschluß von Gas- und<br />
Wassergeräten<br />
4,10 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
mit Anschluß von Gas- und Wassergeräten<br />
Küferei<br />
Person + 200,00 --<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 140,00 410,00 3,30 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 90,00 --<br />
Metzgerei/Fleischerei/Schlachterei mit<br />
Räucherei<br />
Person 60,00 300,00 3,80 80,00<br />
Metzgerei/Fleischerei/Schlachterei ohne<br />
Räucherei<br />
Möbelschreinerei/-tischlerei<br />
Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 140,00 410,00 7,30 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 90,00 --<br />
Musikinstrumentenherstellung mit<br />
Holzbearbeitung<br />
Person 55,00 240,00 7,30 80,00<br />
1) Einschluß von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden an Tieren durch Hufbeschlag/-pflege<br />
Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken<br />
* Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien (siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden<br />
können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.
Seite 17 von 23<br />
Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />
Berechn.grundlage<br />
Beitragssatz<br />
DM<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />
DM<br />
F/ED/V/LW/<br />
St/H/Elementar*<br />
mit BU<br />
‰<br />
Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />
DM<br />
Musikinstrumentenherstellung ohne<br />
Holzbearbeitung<br />
Person 55,00 240,00 4,10 80,00<br />
Näherei (bis 10 % Leder, Pelze,<br />
Alcantara)<br />
Nähmaschinenreparatur (inkl. Handel)<br />
Person 25,00 220,00 3,00 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 120,00 380,00 3,70 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 70,00 --<br />
Orthopädische Werkstatt Person 60,00 280,00 3,30 80,00<br />
Perücken-/Haarteilherstellung<br />
- keine industrielle Produktion<br />
Person 65,00 250,00 2,80 80,00<br />
Plätterei/Heißmangel/Büglerei/<br />
Wäschemangelbetrieb<br />
Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />
Plissierbetrieb<br />
Polsterei<br />
Person 25,00 220,00 4,40 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 80,00 260,00 7,60 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Raumausstatter ohne Orient-/ echte<br />
Teppiche<br />
Person + 130,00 --<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 90,00 310,00 4,10 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 63,00 --<br />
Reprobetrieb<br />
Sattlerei<br />
Person 45,00 280,00 3,00 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 90,00 310,00 3,80 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 63,00 --<br />
Schablonen-/Stempel-/Klischeeherstellung<br />
Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
Schlachterei/Fleischerei/Metzgerei mit<br />
Räucherei<br />
Person 60,00 300,00 3,80 80,00<br />
Schlachterei/Fleischerei/Metzgerei ohne<br />
Räucherei<br />
Schlüsseldienst<br />
Person 60,00 300,00 3,30 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 200,00 540,00 3,60 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person + 105,00 --<br />
Schneiderei ohne Reinigung (bis 10 %<br />
Leder, Pelze, Alcantara)<br />
Schnitzerei (ohne Elfenbein, kein<br />
Kunstgewerbe)<br />
Person 25,00 220,00 4,10 80,00<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
Person 140,00 410,00 6,10 80,00<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr. Person 90,00 --<br />
Schriftsetzbetrieb Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken * Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien<br />
(siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.
Seite 18 von 23<br />
Art <strong>des</strong> Unternehmens Haftpflicht Geschäftsinhalt<br />
Berechn.grundlage<br />
Beitragssatz<br />
DM<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />
DM<br />
F/ED/V/LW/<br />
St/H/Elementar*<br />
mit BU<br />
‰<br />
Min<strong>des</strong>t-beitrag<br />
DM<br />
Schuhmacherei mit/ohne Handel Person 25,00 220,00 3,30 80,00<br />
Steinbe- und -verarbeitung (kein<br />
Steinbruch)<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Steinmetz<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Stellmacherei (ohne Kfz- Rep.)<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Stempel-/Klischee-/Schablonen-<br />
herstellung<br />
Person<br />
Person<br />
Person<br />
Person<br />
Person<br />
Person<br />
130,00<br />
+ 90,00<br />
130,00<br />
+ 90, 00<br />
140,00<br />
+ 90,00<br />
380,00<br />
--<br />
380,00<br />
--<br />
410,00<br />
--<br />
2,80 80,00<br />
2,80 80,00<br />
7,30 80,00<br />
Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
Stickerei Person 30,00 220,00 4,10 80,00<br />
Strickerei Person 30,00 220,00 4,10 80,00<br />
Teigwarenherstellung – keine industrielle<br />
Person 60,00 300,00 5,00 80,00<br />
Herstellung<br />
Töpferei<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Uhrmacherei (ohne Verkauf von<br />
Schmuckwaren)<br />
- Gesamtzahl tätiger Personen<br />
- Zuschl. f. Personen mit Arb. a. f. Gr.<br />
Person<br />
Person<br />
130,00<br />
+ 90,00<br />
380,00<br />
--<br />
3,80 80,00<br />
Person 55,00 240,00 3,70 80,00<br />
Person + 95,00 --<br />
Vervielfältigungsgewerbe Person 45,00 280,00 3,00 80,00<br />
Wäschemangelbetrieb/Heißmangel/Plätterei/Büglerei<br />
Person 25,00 220,00 3,70 80,00<br />
Wäscherei (keine Automatenwäscherei)<br />
Person 90,00 320,00 3,70 80,00<br />
Weberei Person 30,00 220,00 3,30 80,00<br />
Zahntechnischer Betrieb Person 30,00 220,00 3,40 80,00<br />
Zeitungsdruckerei<br />
Arb. a. f. Gr. = Arbeiten auf fremden Grundstücken<br />
Umsatz 0,20 440,00 3,00 80,00<br />
* Wenn die Erweiterten Elementarschäden aufgrund der Annahmekriterien (siehe bitte PLZ-Verzeichnis S. 7) nicht versichert werden<br />
können, reduziert sich der jeweils ausgewiesene Beitrag um 0,50 ‰.
Seite 19 von 23<br />
2. Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung<br />
Mietsachschäden<br />
Mietsachschäden gelten gemäß nachstehender Übersicht beitragsfrei mitversichert:<br />
Mietsachschäden an Immobilien<br />
- aus Anlaß von Geschäftsreisen<br />
- durch Feuer/Explosion, Leitungs-/Abwasser<br />
SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />
für ausgewählte Handwerksbetriebe<br />
bis 300.000 DM<br />
bis 300.000 DM*<br />
* Zuschlag für Erhöhung der Deckungssumme<br />
für Mietsachschäden durch Feuer/Explosion, je weitere 100.000 DM 50,00 DM<br />
Leitungs-/Abwasser bis maximal 500.000 DM
3. Elektronikversicherung<br />
Seite 20 von 23<br />
Nicht versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl (wurde in den Beiträgen<br />
berücksichtigt). Die Versicherungssumme der Elektronik-Pauschalversicherung muß in der<br />
Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung enthalten sein.<br />
Versichert sind Anlagen/Geräte der Daten- und Informationstechnik (z. B. auch CAD- und CAM-Geräte, elektrische<br />
und elektronische Kassen und Waagen), Büro- und Kommunikationstechnik sowie Sicherungs- und Meldetechnik<br />
sowie gegen Zuschlag Satz- und Reprotechnik und Meß-, Prüf- und Regeltechnik.<br />
Zusätzlich versicherbar sind pauschal auf Erstes Risiko Daten und Datenträger.<br />
Nicht versichert sind Auto- und Mobiltelefone, mobile Funkgeräte sowie Eurosignalempfänger, Vorführ- und<br />
Handelsware.<br />
Selbstbeteiligung: Elektronik-Pauschal: 500 DM. Bei Schäden durch Diebstahl oder Plünderung außerhalb <strong>des</strong><br />
Versicherungsortes und/oder bei Sturzschäden an Laptops oder Notebooks: 25 %, min<strong>des</strong>tens 500 DM.<br />
Selbstbeteiligung für Datenträger: 5 %, min<strong>des</strong>tens 500 DM.<br />
Elektronik-Pauschalversicherung Datenträgerversicherung<br />
Vers.-<br />
Summe<br />
DM<br />
Jahresbeitrag<br />
DM<br />
Vers.-<br />
Summe<br />
DM<br />
Jahresbeitrag<br />
DM<br />
Vers.-<br />
Summe<br />
DM<br />
Jahresbeitrag<br />
DM<br />
Vers.-<br />
Summe<br />
DM<br />
Jahresbeitrag<br />
DM<br />
Vers.-<br />
Summe<br />
DM<br />
Jahresbeitrag<br />
DM<br />
20.000 300,10 90.000 540,20 300.000 1.114,50 10.000 100,00 60.000 500,00<br />
30.000 317,20 100.000 583,00 350.000 1.200,30 20.000 200,00 80.000 650,00<br />
40.000 334,40 125.000 668,70 400.000 1.286,00 40.000 350,00 100.000 775,00<br />
50.000 368,70 150.000 754,50 450.000 1.371,80<br />
60.000 411,50 175.000 840,20 500.000 1.457,50<br />
70.000 454,40 200.000 926,00<br />
80.000 497,20 250.000 1.028,80<br />
Zuschläge: Satz- und Reprotechnik: 6,8 ‰<br />
Meß-, Prüf- und Regeltechnik: 7,6 ‰<br />
Die Versicherungssumme der zuschlagspflichtigen Anlagen muß in der Versicherungssumme der<br />
Elektronik-Pauschalversicherung enthalten sein.
4. Transportversicherung<br />
Seite 21 von 23<br />
Höchstversicherungssumme 100.000 DM, je Fahrzeug 20.000 DM, Selbstbeteiligung je Schadenfall<br />
100 DM<br />
Beitragssatz für Gesamtladungswert der Fahrzeuge (Höchstladungswert <strong>des</strong> einzelnen Fahrzeuges angeben)<br />
• Bruchgefährdete* und leicht verderbliche Güter (z. B. Waren aus Glas, verderbliche Lebensmittel) sowie<br />
Werkzeuge 30 ‰<br />
• Güter aller Art (ausgenommen besonders diebstahlgefährdete Güter wie Edelmetalle, Felle, Pelze,<br />
echte Teppiche, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, EDV-Anlage sowie Pflanzen und<br />
lebende Tiere) 20 ‰<br />
Zuschlag für Ausweitung <strong>des</strong> Geltungsbereichs auf angrenzende westeuropäische Länder<br />
(Dänemark, Benelux, Frankreich, Schweiz, Österreich) inkl.<br />
* Baukeramik gilt nicht als bruchgefährdet Min<strong>des</strong>tbeitrag 150 DM
5. Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />
1. Glasversicherung<br />
Seite 22 von 23<br />
Versichert sind alle Glas-/Kunststoffscheiben, -platten, -spiegel mit Einzelgrößen bis zu 10 qm sowie<br />
Glasbausteine, Profil- und Betongläser.<br />
Mitversicherung sind die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion usw. in Abweichung von<br />
§ 1 c (2c) AGlB 94 (nicht Kernenergie)<br />
Pauschalversicherung nach qm-Nutzfläche<br />
Nutzfläche <strong>des</strong> Betriebes ist: qm der gewerblichen Räume inklusive Keller-, Lager-, Sanitär-, Aufenthalts-räume und<br />
Teeküchen<br />
Nutzfläche<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />
<strong>des</strong> Betriebes<br />
in DM<br />
bis 100 qm 60,00<br />
über 100 qm – 200 qm 100,00<br />
über 200 qm – 500 qm 200,00<br />
über 500 qm – 1000 qm 300,00<br />
Zusätzliche Einschlüsse auf Erstes Risiko:<br />
Bis jeweils 2.000 DM sind mitversichert:<br />
• Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen<br />
• Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien<br />
• Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen<br />
• Waren und Dekorationsmittel<br />
• Künstlerisch bearbeitete Gläser (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung und Schliff)<br />
• Abdeckungen von Sonnenkollektoren<br />
2. Werbeanlagenversicherung<br />
Die Versicherung von Werbeanlagen setzt fertig montierte Anlagen ohne Mängel und Störungen voraus und gilt für<br />
alle Werbeanlagen eines Versicherungsortes. Die Versicherung von einzelnen Werbeanlagen ist nicht möglich.<br />
Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (nicht Kernenergie).<br />
Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente:<br />
Versichert sind bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) Schäden durch Zerbrechen der Röhren<br />
(Systeme), bei Firmenschildern und Transparenten Schäden durch Zerbrechen der Glas- und Kunststoffteile sowie<br />
damit zusammenhängende Schäden an den übrigen Teilen einer Anlage.<br />
Berechnungsgrundlage sind die Anschaffungskosten z. Zt. der Antragstellung: 5 %<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag 50 DM<br />
Zusätzlicher Einschluß auf Erstes Risiko<br />
Bis 2.000 DM sind mitversichert:<br />
• Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
6.<br />
Vorzüge im Überblick<br />
Seite 23 von 23<br />
Betriebshaftpflichtversicherung – Die Vorteile im Überblick<br />
Deckungssummen<br />
- Personenschäden<br />
- Sachschäden<br />
- Vermögensschäden<br />
Risiko<br />
SpezialDeckungsKonzept<br />
„best intention“ 2000<br />
5 Mio DM<br />
pauschal<br />
100.000 DM<br />
Abhandenkommen von Türschlüsseln Dritter bis 30.000 DM 1)<br />
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden �<br />
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz �<br />
Auslandschäden<br />
- Tätigkeiten weltweit*, z. B. Montage<br />
- Geschäftsreisen weltweit<br />
- Teilnahme an Messen weltweit*<br />
- indirekter und direkter Export weltweit*<br />
Bauherrenhaftpflicht bis 1 Mio. DM Bausumme<br />
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht �<br />
Beauftragung von Subunternehmern �<br />
Belegschafts- und Besucherhabe bis 30.000 DM<br />
Be- und Entla<strong>des</strong>chäden �<br />
Leitungsschäden �<br />
Mängelbeseitigungsnebenkosten �<br />
Mietsachschäden an Immobilien<br />
- aus Anlaß von Geschäftsreisen<br />
bis 300.000 DM<br />
- durch Feuer/Explosion, Leitungs-/Abwasser<br />
bis 300.000 DM3) Tätigkeitsschäden bis 100.000 DM1) Vermögensschäden aus Verletzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>daten-<br />
�<br />
schutzgesetzes (BDSG)<br />
Vorsorgeversicherung<br />
- Personenschäden<br />
�<br />
- Sachschäden<br />
�<br />
- Vermögensschäden<br />
�<br />
Zugesicherte Eigenschaften �<br />
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung �2) � Mitversichert bis zur Höhe der Deckungssummen -- Anfrage HV/Dir.<br />
* außer USA, Kanada, Australien<br />
1) SB 10 %, max. 1.000 DM<br />
2) SB 10 %, mind. 1.000 DM, max. 5.000 DM<br />
3) 50 DM Zuschlag je weitere 100.000 DM bis maximal 500.000 DM<br />
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�<br />
�<br />
�