Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes
Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes
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Elektronikversicherung<br />
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• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Fassung Januar 1997<br />
• Klauseln zur Elektronik-Versicherung (Klausel 032, 033, 034 – Ausschluß der Gefahren Feuer,<br />
Einbruchdiebstahl und Leitungswasser)<br />
• Klausel zur Elektronik-Pauschalversicherung (Klausel 026)<br />
• Klausel zur Datenträgerversicherung (Klausel 010)<br />
• Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel ohne Nummer)<br />
Transportversicherung<br />
• Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gütertransporte im Werkverkehr (AVB Werkverkehr 1990) – Fassung<br />
Januar 1995<br />
• Klauseln zu den AVB Werkverkehr 1990 (Klausel 1 und 3)<br />
Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />
• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94) – Fassung Januar 1995<br />
• Besondere Vereinbarungen und Klauseln für die Glas- und Werbeanlagenversicherung:<br />
713a Innere Unruhen<br />
742a Unterversicherung bei Positionen ohne Versicherungssumme<br />
4. <strong>Vertragslaufzeit</strong>/<strong>Beginn</strong> <strong>des</strong> <strong>Versicherungsschutzes</strong><br />
Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz mit <strong>Beginn</strong>datum im Deckungsauftrag (DA),<br />
frühestens jedoch ab Eingang <strong>des</strong> DA per Fax, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später<br />
aufgefordert wird, der Beitrag dann aber unverzüglich gezahlt wird. Voraussetzung ist, daß es sich um ein<br />
den Tarifbedingungen entsprechen<strong>des</strong> Risiko handelt, frei von bekannten Schäden.<br />
5. Beitragshinweise<br />
5.1 Beiträge/Min<strong>des</strong>tbeiträge<br />
Die Beiträge und Min<strong>des</strong>tbeiträge zu den einzelnen Sparten entnehmen Sie bitte der Beitragsübersicht.<br />
5.2 Mischbetriebe<br />
Umfaßt ein Betrieb mehrere über das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 versicherbare Betriebsarten,<br />
so ist die Einstufung <strong>des</strong> Gesamtbetriebes in Sach und Haftpflicht nach der höchsten Gefahr vorzunehmen.<br />
5.2 Risikonachlaß von 10 %<br />
Bei Abschluß einer Geschäftsinhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung wird auf alle gleichzeitig beantragten<br />
Versicherungen (also auch auf die Elektronik-, Transport-, Glas-/Werbeanlagenversicherung) ein Risikonachlaß von<br />
10 % gewährt.<br />
Er kann für die beantragten Sparten auch gewährt werden, wenn die zweite Sparte, die den Risikonachlaß auslöst,<br />
• gleichzeitig beantragt wird, obwohl der Versicherungsbeginn dazu innerhalb eines Jahres in der Zukunft liegt;<br />
• über den Einzeltarif (kein Risikonachlaß für die über den Einzeltarif beantragten Verträge) versichert wird.