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Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes

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Elektronikversicherung<br />

Seite 2 von 23<br />

• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Fassung Januar 1997<br />

• Klauseln zur Elektronik-Versicherung (Klausel 032, 033, 034 – Ausschluß der Gefahren Feuer,<br />

Einbruchdiebstahl und Leitungswasser)<br />

• Klausel zur Elektronik-Pauschalversicherung (Klausel 026)<br />

• Klausel zur Datenträgerversicherung (Klausel 010)<br />

• Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel ohne Nummer)<br />

Transportversicherung<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gütertransporte im Werkverkehr (AVB Werkverkehr 1990) – Fassung<br />

Januar 1995<br />

• Klauseln zu den AVB Werkverkehr 1990 (Klausel 1 und 3)<br />

Glas-/Werbeanlagenversicherung<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94) – Fassung Januar 1995<br />

• Besondere Vereinbarungen und Klauseln für die Glas- und Werbeanlagenversicherung:<br />

713a Innere Unruhen<br />

742a Unterversicherung bei Positionen ohne Versicherungssumme<br />

4. <strong>Vertragslaufzeit</strong>/<strong>Beginn</strong> <strong>des</strong> <strong>Versicherungsschutzes</strong><br />

Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz mit <strong>Beginn</strong>datum im Deckungsauftrag (DA),<br />

frühestens jedoch ab Eingang <strong>des</strong> DA per Fax, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später<br />

aufgefordert wird, der Beitrag dann aber unverzüglich gezahlt wird. Voraussetzung ist, daß es sich um ein<br />

den Tarifbedingungen entsprechen<strong>des</strong> Risiko handelt, frei von bekannten Schäden.<br />

5. Beitragshinweise<br />

5.1 Beiträge/Min<strong>des</strong>tbeiträge<br />

Die Beiträge und Min<strong>des</strong>tbeiträge zu den einzelnen Sparten entnehmen Sie bitte der Beitragsübersicht.<br />

5.2 Mischbetriebe<br />

Umfaßt ein Betrieb mehrere über das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000 versicherbare Betriebsarten,<br />

so ist die Einstufung <strong>des</strong> Gesamtbetriebes in Sach und Haftpflicht nach der höchsten Gefahr vorzunehmen.<br />

5.2 Risikonachlaß von 10 %<br />

Bei Abschluß einer Geschäftsinhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung wird auf alle gleichzeitig beantragten<br />

Versicherungen (also auch auf die Elektronik-, Transport-, Glas-/Werbeanlagenversicherung) ein Risikonachlaß von<br />

10 % gewährt.<br />

Er kann für die beantragten Sparten auch gewährt werden, wenn die zweite Sparte, die den Risikonachlaß auslöst,<br />

• gleichzeitig beantragt wird, obwohl der Versicherungsbeginn dazu innerhalb eines Jahres in der Zukunft liegt;<br />

• über den Einzeltarif (kein Risikonachlaß für die über den Einzeltarif beantragten Verträge) versichert wird.

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