Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes
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1.4 Beitragshinweise<br />
1.4.1 Beitragsberechnungsgrundlagen<br />
Seite 5 von 23<br />
Person: Beitrag je Person: Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen<br />
Personen. Hierzu zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen im Betrieb tätigen<br />
Angehörigen alle regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen. Teilzeitkräfte werden nur<br />
mit dem Anteil eines Vollzeitbeschäftigtenverhältnisses gezählt. Die errechnete Personenzahl<br />
wird auf volle Personen aufgerundet.<br />
Umsatz: Beitrag je 1.000 DM <strong>des</strong> Jahresumsatzes:<br />
Umsatz = Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von<br />
Handelswaren und aus Nebengeschäften (ohne Mehrwertsteuer), aufgerundet auf volle<br />
1.000 DM.<br />
1.4.2 Beitragszuschläge<br />
Arbeiten inkl. branchenüblicher Tätigkeiten auf fremden Grundstücken:<br />
Für dieses Risiko ist ein gesonderter Zuschlag gemäß Betriebsartenverzeichnis erforderlich.<br />
Beispiel 1:<br />
Ein Drechslerei mit 4 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />
Beitragsberechnung:<br />
4 Personen à 140,00 DM = 560,00 DM<br />
zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 650,00 DM<br />
Beispiel 2:<br />
Ein Drechslerei mit 2 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />
Beitragsberechnung:<br />
2 Personen à 140,00 DM = 280,00 DM<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag 410,00 DM<br />
zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 500,00 DM<br />
1.4.3 Kostennachlaß<br />
Auf den Jahresbeitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung werden Nachlässe im Rahmen der nachfolgenden Staffel<br />
gewährt:<br />
Jahresbeiträge:<br />
ab 1.301 DM 5 % Nachlaß<br />
ab 2.501 DM 10 % Nachlaß<br />
ab 3.501 DM 15 % Nachlaß<br />
ab 5.001 DM Anfrage HV/Dir.<br />
1.5 Besondere Hinweise<br />
• „Tätigkeitsschäden“: Solche Schäden gelten im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden bis 100.000<br />
DM mitversichert.<br />
• Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Import aus nicht-EU-Ländern (ausgenommen der<br />
Schweiz).<br />
• Falls besonders vereinbart und ein Beitragszuschlag hierfür gezahlt wird, kann das Risiko aus gelegentlicher<br />
planender, überwachender und gutachterlicher Tätigkeit <strong>des</strong> Versicherungsnehmers mitversichert werden –<br />
Einzelanfrage.