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Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes

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1.4 Beitragshinweise<br />

1.4.1 Beitragsberechnungsgrundlagen<br />

Seite 5 von 23<br />

Person: Beitrag je Person: Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen<br />

Personen. Hierzu zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen im Betrieb tätigen<br />

Angehörigen alle regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen. Teilzeitkräfte werden nur<br />

mit dem Anteil eines Vollzeitbeschäftigtenverhältnisses gezählt. Die errechnete Personenzahl<br />

wird auf volle Personen aufgerundet.<br />

Umsatz: Beitrag je 1.000 DM <strong>des</strong> Jahresumsatzes:<br />

Umsatz = Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von<br />

Handelswaren und aus Nebengeschäften (ohne Mehrwertsteuer), aufgerundet auf volle<br />

1.000 DM.<br />

1.4.2 Beitragszuschläge<br />

Arbeiten inkl. branchenüblicher Tätigkeiten auf fremden Grundstücken:<br />

Für dieses Risiko ist ein gesonderter Zuschlag gemäß Betriebsartenverzeichnis erforderlich.<br />

Beispiel 1:<br />

Ein Drechslerei mit 4 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />

Beitragsberechnung:<br />

4 Personen à 140,00 DM = 560,00 DM<br />

zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 650,00 DM<br />

Beispiel 2:<br />

Ein Drechslerei mit 2 Personen, davon ist 1 Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken beschäftigt.<br />

Beitragsberechnung:<br />

2 Personen à 140,00 DM = 280,00 DM<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag 410,00 DM<br />

zzgl. 1 x Zuschlag 90,00 DM = 500,00 DM<br />

1.4.3 Kostennachlaß<br />

Auf den Jahresbeitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung werden Nachlässe im Rahmen der nachfolgenden Staffel<br />

gewährt:<br />

Jahresbeiträge:<br />

ab 1.301 DM 5 % Nachlaß<br />

ab 2.501 DM 10 % Nachlaß<br />

ab 3.501 DM 15 % Nachlaß<br />

ab 5.001 DM Anfrage HV/Dir.<br />

1.5 Besondere Hinweise<br />

• „Tätigkeitsschäden“: Solche Schäden gelten im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden bis 100.000<br />

DM mitversichert.<br />

• Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Import aus nicht-EU-Ländern (ausgenommen der<br />

Schweiz).<br />

• Falls besonders vereinbart und ein Beitragszuschlag hierfür gezahlt wird, kann das Risiko aus gelegentlicher<br />

planender, überwachender und gutachterlicher Tätigkeit <strong>des</strong> Versicherungsnehmers mitversichert werden –<br />

Einzelanfrage.

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