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Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes

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Seite 7 von 23<br />

A. Dynamische Geschäftsinhaltsversicherung – Pauschaldeklaration<br />

für das SpezialDeckungsKonzept „best intention“ 2000<br />

Erweiterter Versicherungsschutz<br />

A. Für die während <strong>des</strong> jewiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorge in Höhe von 10% der zuletzt dokumentierten<br />

Versicherungssumme, max. 50.000 DM vereinbart.<br />

B. Auf die Anrechnung einer Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Schaden 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 DM, nicht übersteigt.<br />

1. Entschädigungsgrenzen<br />

Die Entschädigungsgrenze für Einrichtungen und Waren errechnet sich aus der Gesamtversicherungssumme und ist<br />

Begrenzt für Schäden im Rahmen der<br />

beitragsfrei<br />

bis DM<br />

1.1 Feuer- und Leitungswasserversicherung<br />

1.1.1 innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, jedoch außerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, auf dem der Versicherungsort<br />

liegt (Außenversicherung) 20.000<br />

1.2 Feuerversicherung<br />

1.2.1 an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der<br />

Anlagen ausgebrochen ist<br />

1.2.2 bei Überspannungsschäden durch Blitz. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 DM je Versicherungsfall<br />

1.2.3 Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück<br />

1.3 Einbruchdiebstahlversicherung<br />

1.3.1 die - insbesondere an Schaufensterinhalt - eintreten, ohne daß der Täter das Gebäude betritt<br />

1.3.2 in Schaukästen und Vitrinen, die außerhalb <strong>des</strong> Versicherungsortes, aber innerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, auf dem der<br />

Versicherungsort liegt und in <strong>des</strong>sen unmittelbarer Umgebung<br />

1.4 Leitungswasserversicherung<br />

1.4.1 in Räumen unter Erdgleiche (Lagerhöhe min<strong>des</strong>tens 12 cm über dem Erdboden)<br />

1.5 Sturmversicherung<br />

1.5.1 Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück<br />

2. Zusätzliche Einschlüsse<br />

Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert:<br />

2.1 In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und Erweiterten Elementarschadversicherung<br />

2.1.1 Bargeld, Urkunden (z.B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere); außerdem - sofern es sich nicht um Vorräte/Waren<br />

Handelt - Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, unbearbeitete Edelmetalle sowie<br />

Sachen aus Edelmetall, die nicht dem Raumschmuck dienen (übersteigt der Gesamtwert von Wertpapieren, sonstigen<br />

Urkunden und Sammlungen den Betrag von 5.000 DM, so hat der Versicherungsnehmer hierüber nach den AERB<br />

Verzeichnisse zu führen, die gesondert aufzubewahren sind).<br />

a) in verschlossenen Panzergeldschränken, gepanzerten Geldschränken, Stahlschränken der Sicherheitsstufe C oder<br />

mehrwandigen Stahlschränken jeweils mit einem Min<strong>des</strong>tgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken<br />

mit mehrwandiger Tür, Stahlschänken der Euro- bzw. VdS-Klassen<br />

b) unter anderem Verschluß in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch gegen die Wegnahme <strong>des</strong><br />

Behältnisses selbst, jedoch nicht in Automaten<br />

2.1.2 Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten, Magentbänder, Magnetplatten und sonstige Datenträger<br />

2.1.3 Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene für die laufende Produktion nicht<br />

mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert)<br />

2.1.4 Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung Abbruchkosten,<br />

in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten<br />

2.1.5 Ersatz der Mehrkosten durch Preissteigerung, die zwischen dem Eintritt <strong>des</strong> Versicherungsfalls und der Widerher-stellung oder<br />

Wiederbeschaffung tatsächlich entstanden sind (Preisdifferenz-Versicherung)<br />

2.1.6 Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 50.000 DM übersteigt; die Selbstbeteiligung beträgt 20<br />

% je Schadenfall<br />

im Rahmen der<br />

Versicherungssumme<br />

10.000<br />

2.000<br />

im Rahmen der<br />

Versicherungssumme<br />

im Rahmen der<br />

Versicherungssumme<br />

10.000<br />

3.000<br />

80.000<br />

20.000<br />

100.000<br />

2.2 in der Feuer-, Leitungswasser und Sturm-/Hagel- und Erweiterten Elementarversicherung<br />

2.2.1 an der Außenseite <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlangen,<br />

Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit der<br />

Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt<br />

10.000<br />

2.3 in der Feuerversicherung<br />

2.3.1 Kosten zur Dekontamination <strong>des</strong> Erdreichs; die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 25 % 20.000<br />

2.4 in der Einbruchdiebstahlversicherung<br />

2.4.1 Gebäu<strong>des</strong>chäden und Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb der Versicherungsräume auf dem<br />

Versicherungsgrundstück und in <strong>des</strong>sen unmittelbarer Umgebung – ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und<br />

Vitrinenverglasungen – sowie Kosten für Türschloßänderungen durch einen Versicherungsfall<br />

15.000<br />

2.4.2 Aufwendungen bei Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken<br />

mit einem Min<strong>des</strong>tgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür<br />

15.000<br />

2.4.3 Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />

a) innerhalb der Versicherungsräume und <strong>des</strong> allseitig umfriedeten Grundstücks (Versicherungsort)<br />

75.000<br />

b) Auf Transportwegen innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland unter der Voraussetzung, daß nicht mehrere Transporte<br />

gleichzeitig unterwegs sind, je Transport<br />

30.000<br />

50.000<br />

20.000

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