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Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes

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3. Elektronikversicherung<br />

Seite 11 von 23<br />

Die Elektronik-Pauschalversicherung gilt:<br />

• immer unter Ausschluß der Gefahren F, ED, LW (gilt nicht für die Datenträgerversicherung)<br />

• einschl. <strong>des</strong> Bewegungsrisikos (bis zu 20 % der Versicherungssumme, max. 10.000 DM) innerhalb Europas<br />

• einschl. einer Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen innerhalb <strong>des</strong> Versicherungsjahres bis zu 30 % der<br />

Versicherungssumme<br />

• unter Verzicht auf den Anpassungszuschlag an das Lohn- und Preisgefüge; dies gilt auch für die Folgejahre<br />

• ohne die Annahmevoraussetzung eines Wartungsvertrages<br />

• mit einer Selbstbeteiligung je Schadenfall von 500 DM (in der Datenträgerversicherung von 5 % der<br />

Versicherungssumme, min<strong>des</strong>tens 500 DM)<br />

• ohne DM-Untergrenze für die Mitversicherung von Kleingeräten<br />

• mit vereinbarter Freizügigkeit zwischen den über einen Vertrag versicherten Haupt- und Neben-/ Filialbetrieben

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