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Vertragslaufzeit/Beginn des Versicherungsschutzes

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2.4 Erweitere Elementarschadenversicherung<br />

Seite 9 von 23<br />

Die Erweiterte Elementarschadenversicherung ist nur im Zusammenhang mit einer bestehenden bzw. neu<br />

beantragten Geschäftsinhaltsversicherung über alle Gefahren (F, ED/V, LW, St/H) zulässig.<br />

Versichert sind Schäden durch folgende Elementarereignisse: Erdbeben, Überschwemmung, Erdsenkung,<br />

Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Zusätzlich gelten Schäden durch Rückstau unter der Voraussetzung, daß<br />

eine Rückstauanlage, deren Klappe regelmäßig gewartet wird, vorhanden ist, versichert.<br />

Die Versicherungssumme muß der Gesamtversicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung entsprechen.<br />

Vereinbart ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % je Schadenereignis.<br />

Nicht versicherbare Risiken:<br />

- Objekte in den folgenden Postleitzahlbereichen:<br />

04626 - 04639 07580 08248 08265 – 08267<br />

08393 08451 - 08459 71083 - 71101 71111<br />

71126 71149 - 71159 72070 - 72149 72181<br />

72336 - 72519 72531 - 72532 72539 - 72555 72585<br />

72654 72760 - 72829 78554 - 78570 78580 - 78589<br />

78592 78597 - 78603 79539 - 79541 79576<br />

79585 79588 - 79599 79639 79689<br />

79699 88515 88605 88631<br />

88637<br />

- Objekte mit Vorschäden in den letzten 10 Jahren

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