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Sonstiges - Franz Prox

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Bundeswehr- VERBAND e. V.<br />

Kameradschaft ehemaliger Soldaten - Reservisten - Hinterbliebene<br />

Diez - Limburg<br />

MERK- und INFORMATIONSBLATT<br />

für den: Alltag, den Todesfall - Erbrecht für Hinterbliebene, aber auch für den<br />

täglichen Gebrauch, ursprünglich erarbeitet von:<br />

StFw a. D. Herbert LOKE, �<br />

ergänzt seit 1995 durch OStFw a. D. <strong>Franz</strong> PROX )<br />

1. Was DU „Vorher“ noch tun solltest und<br />

2. Was von den HINTERBLIEBENEN „Nachher“ getan<br />

werden muss.<br />

3. Nicht nur für Soldaten, sondern auch für Zivilisten zu verwenden.<br />

ZUNÄCHST LEGE EINEN ORDNER AN. ( Personalordner )<br />

Hefte dieses MERKBLATT in dem angelegten Ordner ganz oben<br />

auf.<br />

Lege den Ordner an einen den nächsten Verwandten, z. B. Ehefrau,<br />

Kinder, eventuell aber auch Freunden, bekannten Ort.<br />

Dann lese dieses Merkblatt genauestens durch und streiche unter<br />

die Ziffern durch die dich nicht betreffen, damit<br />

„NACHHER“ nicht unnötig untersucht werden muß.<br />

Am jeweiligen Kapitelende ist absichtlich Raum für handschriftliche<br />

Ergänzungen, Hinweise u. s. w. gelassen.<br />

In der Spalte am rechten Rand kannst Du vermerken, was Du für<br />

die jeweils genannten Einzelheiten vorbereitet hast und wo es im<br />

Ordner zu finden ist.<br />

Beachte, dass grundsätzlich zu allen Anträgen oder Mitteilungen<br />

eine Sterbeurkunde / Totenschein mit Todesursache beizufügen ist.<br />

Dieses Merkblatt baut auf Erfahrung erfahrener „ Spieße “ auf.<br />

Natürlich überschneiden sich Artikel von I und II.<br />

Das Merkblatt hat keinen Anspruch auf Fehlerlosigkeit.<br />

1.1 Hefte in den ORDNER alle wichtigen Dokumente wie:<br />

Geburts - Heiratsurkunden, Rentenbescheide, Versicherungspolicen,<br />

Prämienverträge, Hinweise auf Platz der<br />

Spar - Kontobücher, Platz der Wertpapiere oder / und<br />

Schuldscheine, Miet - und Pachtverträge, Grundbuchauszüge,<br />

1.2 Evtl. Benachrichtigung des Hausarztes vom Tode<br />

1.3 Benachrichtigung der zuständigen Kameradschaft des<br />

Bundeswehrverbandes vom Tode.<br />

(entweder Kameradschaft Ehemaliger oder wenn nicht<br />

vorhanden, die Kameradschaft einer aktiven Truppe )<br />

1.4 Erteile Deiner Frau, ggf. Kinder, Bankvollmacht.<br />

( auch Bankschließfach u. ä.)<br />

Sie sollte über Deinen Tod hinaus Gültigkeit haben.<br />

Eine Mehrausfertigung der Vollmacht gehört in den<br />

Ordner.<br />

Bei Unklarheit berät Dich Deine Bank.<br />

1.5 Du solltest ein TESTAMENT machen.<br />

Dringend empfohlen wird ein gegenseitiges zwischen<br />

den Ehegatten.<br />

Lasse Dich von einem Notar beraten.<br />

Das Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden.<br />

Der Hinterlegungsschein gehört in den Ordner.<br />

(siehe auch Kapitel: Erbrecht )<br />

1.6 Im Ordner muß ein VERZEICHNIS liegen aus dem<br />

hervorgeht, was laufend und von wem auf Dein Konto<br />

überwiesen wird.<br />

( Versorgungsbezüge, Renten, Miet - und Pachteinnahmen,<br />

Dividende, Zinsgutschriften, Darlehensrückzahlungen,<br />

u. ä. )<br />

1.7 Lege auch ein Verzeichnis ab aus dem hervorgeht, was<br />

an WEN, WANN bezahlt werden muss.


( Abbuchungen / Daueraufträge: monatlich, viertel, -<br />

halb, - ganzjährig; z. B. Miete, Kranken -, Unfall -,<br />

Hausratsversicherung, Beiträge an Vereine: BW - Verband,<br />

Reservistenverband, Altenhilfsverein, Malteserhilfsdienst,<br />

u. ä.<br />

1.8 Lege ein Verzeichnis an, was nach Deinem Tode sofort<br />

widerrufen oder storniert werden muß, z. B.: Versicherungen,<br />

Vereine, Zeitungen und was weiterlaufen muß<br />

bzw. kann.<br />

1.9 Bei den Versicherungspolicen solltest Du vermerken,<br />

was zu tun ist und was Deine Hinterbliebenen in etwa<br />

von der Versicherung zu erwarten haben.<br />

1.10 Auf einem extra Blatt solltest Du vermerken, mit welchen<br />

monatlichen Bezügen Deine Ehefrau etwa rechnen<br />

kann und woher diese Bezüge kommen.<br />

( z. B. monatliche Bezüge: WBGA V, Stuttgart )<br />

Dabei sollte eine Zusammenstellung liegen, aus der<br />

EINZELLEISTUNGEN zu ersehen sind, von wem diese<br />

und in welcher Höhe zu erwarten sind, ob sie angefordert<br />

/ beantragt werden müssen ( durch Sterbeurkunde )<br />

oder ob sie automatisch kommen.<br />

1.11 Für eine Feuerbestattung ist eine Willenserklärung notwendig.<br />

Sie muß mit vollem Namen unterschrieben sein.<br />

1.12 Erkläre auch schriftlich zu den Akten, ob Du eine<br />

„ stille“ Beisetzung wünscht oder eine mit „Glanz und<br />

Gloria“.<br />

1.13 Wenn Du eine GERICHTSVERHANDLUNG anhängig<br />

hast, dann müssen die geordneten Akten darüber in<br />

dem Ordner abgelegt sein.<br />

Sind die Aktenstücke zu umfangreich, lege sie in einen<br />

gesonderten Ordner und mache in den Personalordner<br />

eine Aktennotiz.<br />

Unbedingt beachten - Besonders wichtig<br />

2<br />

Wenn Gerichtsverhandlungen / Prozesse anhängig sind,<br />

ist sofort und unverzüglich das Gericht vom Ableben zu<br />

benachrichtigen.<br />

Sollte der Verstorbene als Kläger aufgetreten sein ist zu<br />

prüfen, ob das Verfahren fortgeführt oder eingestellt<br />

werden oder erst einmal „ vorläufig ruhen “ soll.<br />

Rücksprache mit Anwalt, zuständigem Urkundsbeamten,<br />

beauftragtem Bevollmächtigtem nehmen.<br />

( VdK; Gewerkschaft; Rechtsanwalt; Rentenberater )<br />

1.14 Fertige ein Verzeichnis an aus dem hervorgeht, in welchem<br />

Verein, Verband, Organisation u. ä. Du Mitglied<br />

bist.<br />

Dazu gehört eine Empfehlung, ob Deine Ehefrau dort<br />

weiterhin Mitglied bleiben sollte. ( z. B. Bundeswehrverband::<br />

Kameradschaft Ehemalige: Adresse<br />

:Ansprechpartner )<br />

1.15 Bist Du Kriegs - oder Wehrbeschädigter und Prothesenträger<br />

solltest Du Deinen Hinterbliebenen in einem<br />

Schreiben aufmerksam machen, wohin sie die Körperersatzstücke<br />

abzugeben haben. ( Sie sind ja nicht Dein<br />

persönliches Eigentum.)<br />

Es muß das Versorgungsamt und die orthopädische Versorgungsstelle<br />

benachrichtigt werden.<br />

1.16 Lege einen Muster - Beihilfeantrag in den Ordner.<br />

Füge eine Vollmacht, daß Deine Frau oder ein anderer<br />

Beauftragter antragsberechtigt ist bei. ( Du ersparst<br />

Deiner Frau bürokratische Schwierigkeiten )<br />

Diese Vollmacht ist bei der Einreichung der Beihilfe<br />

an die Beihilfestelle mitzuschicken.<br />

( siehe Anlage: Vollmacht, am Ende des Merkblattes<br />

aber auch: „Vollmacht für Besoldungs- und Ruhegehaltsangelegenheiten<br />

)<br />

1.16.1 Sollte ein Mitglied in einem Pflegeheim sein, beim<br />

Verband ( Bonn ) „Befreiung von der Mitgliedzahlung“<br />

beantragen.<br />

2


1.17 Betreuungsvollmacht für den Fall der<br />

Geschäftsunfähigkeit<br />

Rechtzeitig vor dem Verlust der eigenen Geschäftsunfähigkeit<br />

eine „Vorsorgeermächtigung“ zugunsten eines<br />

Familienmitgliedes oder einer andere vertrauten Person<br />

bestimmen.<br />

Warum ?<br />

Wenn ein Ehepartner z. B. wegen eines geistigen Defektes<br />

nicht mehr geschäftsfähig ist, hat der andere neben<br />

der Pflicht auch das Recht diese Geschäfte weiterzuführen.<br />

( siehe Erklärung am Ende des Merkblattes )<br />

Was müssen die HINTERBLIEBENEN nachher tun ?<br />

2.1 Zu allen Verhandlungen und Botengängen einen<br />

Freund oder Verwandten mitnehmen.<br />

Unbedingte Benachrichtigung des Hausanwalts vom<br />

Tode.<br />

Verlangen Sie vom feststellenden Arzt unbedingt die<br />

Ausstellung eines Totenscheines mit Angabe der Todesursache.<br />

Um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt<br />

zu beantragen, sind neben dem Totenschein die Geburtsurkunde,<br />

der Personalausweis, die Heiratsurkunde<br />

dort vorzulegen.<br />

2.2 Beachten: Hat der Verstorbene eine Organspende -<br />

Erklärung abgegeben ?<br />

Krankenhaus / Arzt rechtzeitig darauf aufmerksam machen.<br />

2.3 Beantragen einer Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.<br />

( ggfls. durch das beauftragte Beerdigungsinstitut<br />

).<br />

Die Anmeldung muss spätestens am ersten Werktag<br />

nach dem Todesfall erfolgen.<br />

3<br />

Vorzulegen sind: Familienstammbuch - Personalausweis<br />

/ Paß des Toten - Totenschein<br />

Daran denken, daß mehrere Kopien gebraucht werden.<br />

( Beglaubigungen durch Bundeswehr: jeder Spieß und<br />

S 1 - Offz.)<br />

2.3 Zu prüfen ist, ob der Verstorbene eine Rente aus der<br />

Altershilfe für Landwirte oder eine Rente aus der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung wegen eines anerkannten<br />

Arbeitsunfalles erhalten hat.<br />

In diese Fällen muß die zuständige landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft bzw. Die zuständige gewerbliche<br />

Berufsgenossenschaft verständigt werden.<br />

( Sterbeurkunden beifügen )<br />

2.4 Achtung: Krankenversicherung<br />

Gleichgültig, bei welcher Krankenversicherungsanstalt<br />

der Verstorbene auch krankenversichert gewesen ist<br />

( freiwillig versichert, bei der AOK, Ersatzkasse oder<br />

bei verschiedenen gleichzeitig ), innerhalb kürzester<br />

Frist muß der oder die Versicherungsträger unter der<br />

Beigabe einer Sterbeurkunde verständigt werden.<br />

Denken Sie auch an evtl. Auszahlung eines Krankenhaustagegeldes.<br />

Weiterhin geht es um die Zahlung des Sterbegeldes, um<br />

die Weiterversicherung der Witwe / Kinder ( Waisen )<br />

und um die Bezahlung noch nachträglich eingehender<br />

Arzt - und Krankenhausrechnungen.<br />

( Beachte auch Nr.: 2.16 : Beantragung von Beihilfe )<br />

Sammeln aller Rechnungen und Belege zwecks Vorlage<br />

bei der Krankenkasse.<br />

2.5 Sicher / vielleicht waren auch Lebensversicherungen<br />

oder eine Unfallversicherung abgeschlossen gewesen.<br />

Prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen, ob Ihnen<br />

aus diesen Versicherungen Versicherungsgeld zusteht.<br />

Unfalltod innerhalb 48 Stunden den zuständigen Unfall-<br />

oder Unfallzusatzversicherungen melden.<br />

3


Benötigt werden: Versicherungsschein, Sterbeurkunde,<br />

amtliches Zeugnis über die Todesursache, Aktenzeichen<br />

der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft, Nachweis der letzten<br />

Beitragszahlung.<br />

Veranlassen Sie die Einstellung der Beitragszahlung .<br />

Teilen Sie der Versicherung auch mit, wohin das Geld<br />

gezahlt werden soll.<br />

( Bank; Kontonummer; Bankleitzahl )<br />

2.6 Bei laufenden Sachversicherungen ( Brand; Wasser;<br />

Haftpflicht; Hausrat u. ä. ) ist zu prüfen, ob die Versicherungen<br />

gekündigt oder umgeschrieben werden müssen.<br />

2.7 Sollte der Verstorbene noch zahlendes Mitglied bei<br />

einer Gewerkschaft gewesen sein, dort Sterbegeld beantragen.<br />

( Sterbeurkunde mitschicken )<br />

2.8 Das Auto des Verstorbenen muss binnen 3 Wochen<br />

polizeilich ab - oder umgemeldet werden.<br />

Dabei an Ummeldung beim Finanzamt ( Kfz - Steuer )<br />

und an die Kfz - Versicherung denken.<br />

( Haftpflicht; Kasko; Rechtsschutz; Automobilclub z. B.<br />

ADAC )<br />

2.9 Denken Sie auch an die der Bank / Banken erteilten<br />

Daueraufträge.( evtl. stornieren, vermindern oder ummelden,<br />

z. B. Lebens - ,Unfall - , Krankenversicherung;,<br />

Mieten; Vereinsbeiträge; Gebühren; )<br />

Stornieren: EC - Karte; Kreditkarte, Bankschließfach u.<br />

ä.<br />

Beim Abheben von Bankguthaben des Verstorbenen<br />

durch die Erben sind der Bank vorzulegen:<br />

entweder:<br />

1. Erbschein oder:<br />

2. Das Testament mit der Eröffnungsniederschrift<br />

2.10 Haben Sie ein Telephon, Internet ?<br />

Evtl. beim zuständigen Fernmeldeamt abmelden.<br />

Sollten Sie es behalten wollen, lassen Sie es auf den<br />

Halternamen umschreiben.<br />

4<br />

2.11 Wurden Zeitungen, Zeitschriften u. ä. im Abonnement<br />

bezogen, oder war der Verstorbene in einem Buch-,<br />

Schallplattenclub, Lesezirkel ?<br />

Kündigung oder eine evtl. Ummeldung beachten.<br />

2.12 Sollten Sie zur Miete wohnen müssen Sie sich Gedanken<br />

machen, was künftig werden soll.<br />

Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter ihre Zukunftsabsichten<br />

auch dann, wenn Sie weiter in der Wohnung<br />

wohnen bleiben wollen. ( Auch bei Wohnrecht )<br />

Sollten Sie eine Dienstwohnung haben, lesen Sie aufmerksam<br />

den Mietvertrag.<br />

Sprechen Sie bei Unklarheit mit der Wohnungsfürsorge<br />

der zuständigen Standortverwaltung, evtl. Mit dem zuständigen<br />

Sozialarbeiter der StOV oder auch mit einem<br />

S1 - Offizier einer aktiven Einheit. In Ihrer Nähe.<br />

Auf jeden Fall: Um den Nachlass einer Mietwohnung<br />

müssen sich die Erben kümmern.<br />

2.13 Die zuständige Wehrbereichsverwaltung ist unter der<br />

Personenkennziffer des Verstorbenen vom Tode zu<br />

benachrichtigen. ( Sterbeurkunde übersenden )<br />

2.14 Unbedingt beachten.<br />

Innerhalb einer Woche nach dem Todesfall muss die<br />

Witwe / Kinder eine Lohnsteuerbescheinigung (zuständiges<br />

Finanzamt ) beantragen und an die zuständige<br />

Wehrbereichsverwaltung übersenden. ( Immer PK angeben.<br />

)<br />

( Nachzahlung 2 Gehälter Sterbegeld durch zuständige<br />

WBV.)<br />

Beim Witwer ändert sich nichts. Die Versorgungsbezüge<br />

werden unverändert weiter gezahlt. Im Sterbe- und Folgejahr<br />

wird der Berechnung weiterhin die Lohnsteuerklasse<br />

III zu Grunde gelegt.<br />

2.15 Bestehen Unklarheiten, wenden Sie sich vertrauensvoll<br />

an Ihre Bundeswehrverband - Kameradschaft Ehemalige<br />

oder wenn nicht vorhanden, auch an die Kameradschaft<br />

in der aktiven Truppe.<br />

4


Auch direkt an den Bundeswehrverband können Sie sich<br />

natürlich wenden.<br />

2.16 Benachrichtigung des Sozialberaters der zuständigen<br />

Standortverwaltung.<br />

Er berät in allen Fragen, hilft beim Schriftverkehr<br />

( Beihilfeanträge ( Wehrbereichsverwaltung );<br />

evtl. Wehrbereichsgebührnisamt, e. t. c. )<br />

2.17 Festlegung: Ort der Bestattung<br />

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.<br />

Bestellen: Sarg; Blumenschmuck e. t. c.<br />

Statt Kränze: Spenden, an wen<br />

Zeitpunkt der Beisetzung<br />

Entscheidung der Art der Beisetzung.<br />

( Einäscherung; Seebestattung; Baumbestattung; anonyme<br />

Bestattung; Erdbegräbnis )<br />

( Das Bestattungsunternehmen erledigt grundsätzlich alle<br />

Formalitäten wie:<br />

Beschaffung einer Grabstätte; Beschaffung der Sterbeurkunden<br />

u. a. m. Nachfragen der Leistungen )<br />

2.18 Ablauf der Totenfeier organisieren<br />

Evtl. Beantragen eines militärischen Begräbnisses<br />

( Entweder über zuständige Standortverwaltung oder<br />

bei der letzten Einheit oder bei einer Einheit in der Nähe<br />

( siehe Anlage )<br />

2.19 Informieren der letzten Einheit vom Tode.<br />

Informieren des Standortkommandanten.<br />

Beantragen ggfls. Kranzniederlegung<br />

Informieren aber auch:<br />

Vorsitzende der Vereine wo der Tote Mitglied war:<br />

z. B.: BW - Verbandskameradschaft Ehemalige;<br />

Reservistenkameradschaft; Sportverein e. t. c.<br />

2.20 Einschaltung des / eines Militärpfarrers oder des zuständigen<br />

Zivilpfarrers<br />

5<br />

2.21 Mitteilung an Rentenversicherungsanstalt.<br />

Erforderlich dann, wenn Rentenansprüche bestehen.<br />

Antrag auf Witwenrente stellen.<br />

( Ehe muss ein Jahr bestanden haben )<br />

( Sterbeurkunde mitschicken )<br />

- Besteht ein: Rahmenvertrag ( SaZ / BS ) mit BMVg<br />

gem. VMBl Nr. 16 / 93; S. 271 ff ( Zusätzliche Lebensversicherung<br />

)<br />

2.22 Nachweis für das Grundbuchamt und die Banken<br />

Beantragen eines Erbscheines dann, wenn Nachlaß vorhanden.<br />

Ein Erbschein muss dann zum Übernahme eines Erbes<br />

vorgelegt werden, wenn der Erblasser kein oder nur ein<br />

handschriftliches Testament hinterlassen hat.<br />

Der Erbschein wird vom Nachlaßgericht nur auf Antrag<br />

erteilt.<br />

Der Antrag kann beim Nachlaßgericht oder bei einem<br />

Notar gestellt werden.<br />

Zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse, die ein<br />

gesetzliches Erbrecht begründen, sind dem Nachlaßgericht<br />

Personenstandsurkunden vorzulegen.<br />

2.23 Benachrichtigen Kinder -Verwandte - Freunde - letzte<br />

Einheit vom Tode.<br />

z. B.<br />

Trauerbriefe sollen an folgende Personen bzw. Vereine<br />

geschickt werden.<br />

2.24 Todesanzeigen aufgeben; evtl. Trauerkarten<br />

( Text: mit Dienstgrad )<br />

später: Danksagungen<br />

Bei Friedhofsverwaltung: Grabstelle beantragen<br />

Grabstein: Text ( mit Dienstgrad )( an wen verschicken<br />

?)<br />

Vor der Bestellung eines Grabsteines unbedingt<br />

Preis-Vergleiche anstellen.<br />

2.25 Testamentseröffnung beim Nachlassgericht beantragen.<br />

5


( Rechtsanwalt dazu einschalten )<br />

2.26 Wegen der Witwenversorgung<br />

zu 2.26<br />

a) Wenn der Verstorbene Beamter, Angestellter oder<br />

Arbeiter des öffentlichen Dienstes war, gehen Sie vertrauensvoll<br />

zu seiner letzten Dienststelle.<br />

Hier werden Sie entweder vom Spieß, S 1 - Offizier oder<br />

einem Bearbeiter der Truppenverwaltung beraten<br />

und erhalten Hilfe.<br />

b) Hat der Verstorbene Rente aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung ( Angestellten- Arbeiter-,<br />

Knappschaftsversicherung ) bezogen, so ist ein Antrag<br />

auf Witwenrente ( evtl. Waisenrente ) an denjenigen<br />

Versicherungsträger zu reichen, der den Rentenbescheid<br />

erlassen hat. ( für Angestellte: Bundesversicherungsanstalt<br />

in Berlin<br />

oder eine Landesversicherungsanstalt: siehe Versicherungsschein<br />

- Versicherungsheft - Versicherungsausweis<br />

)<br />

c) Bei Angestellten und Arbeitern des Bundes, der<br />

Länder und der Gemeinden ist für die Witwenrente aus<br />

der Zusatzversicherung ein besonderer Antrag unter der<br />

Beifügung der Sterbeurkunde notwendig.<br />

( Auch hier berät Sie und hilft Ihnen die letzte Dienststelle<br />

des Verstorbenen.)<br />

2.27 Das Versorgungsamt, von dem der Verstorbene Rente<br />

wegen einer Kriegsbeschädigung bezogen hat, ist ebenfalls<br />

unter der Übersendung einer Sterbeurkunde zu verständigen.<br />

Hier gibt es Witwenrente nur dann, wenn die Kriegsbeschädigung<br />

oder deren Folgen die Todesursache waren.<br />

( daher unbedingt Todesursache auf dem Totenschein<br />

vom Arzt eintragen lassen )<br />

6<br />

2.28 Sollte der Verstorbene aufgrund des 131 er Gesetzes<br />

( Grundgesetz: Artikel 131: Rechtverhältnisse ehemaliger<br />

Angehöriger des öffentlichen Dienstes )<br />

eine Versorgung gezahlt worden sein, so ist an das zahlende<br />

Versorgungsamt unter Beifügung einer Sterbeurkunde<br />

Nachricht zu geben.<br />

( z. B. in Baden - Württemberg an das Landesamt für<br />

Besoldung und Versorgung:<br />

70174 Stuttgart , Forststr. 9)<br />

Die anderen Bundesländer haben andere Behördenbezeichnungen.<br />

Sehen Sie im letzten Bescheid nach, welche Behörde<br />

den Festsetzungsbescheid ausgestellt hat.<br />

Stellen Sie auch gleichzeitig mit der Übersendung der<br />

Sterbeurkunde formlos einen Antrag auf Witwenversorgung.<br />

2.29 Wenn Sie ihre Wohnung wechseln sollten, vergessen Sie<br />

nicht die Abmeldung und Neuanmeldung beim jeweils<br />

zuständigen Einwohnermeldeamt.<br />

2.30 Vergessen Sie nicht zu prüfen, ob Ihnen jetzt Wohngeld<br />

für die weitere Mietung Ihrer Wohnung zusteht.<br />

2.31 Der Bundeswehrverband unterhält für in schwere Not<br />

geratene Mitglieder eine:<br />

„ Mildtätige Stiftung des Deutschen Bundeswehrverbandes<br />

e. V.“<br />

Auskünfte und Beratung über die zuständige aktive<br />

Kameradschaft oder über die für Sie zuständige<br />

Kameradschaft Ehemalige - Reservisten - Hinterbliebene<br />

2.32 Finanzamt<br />

Sammeln aller Rechnungen und Belege für:<br />

Lohnsteuerjahresausgleich zum Jahresende beantragen<br />

( Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Bestattungskosten<br />

)<br />

6


( siehe auch: Zif. 2.4 )<br />

2.33 Unbedingt beachten<br />

Wichtig bei einem Todesfall:<br />

Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für Hinterbliebene<br />

Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde<br />

das wichtigste Dokument.<br />

Diese werde von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk<br />

sich der Sterbefall ereignete, erklärt die Deutsche Anwalts-, Notar-<br />

und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in<br />

Nürnberg.<br />

Nach Erhalt der Sterbeurkunde sollten unverzüglich alle Unternehmen<br />

und Kassen informiert werden, bei denen Versicherungen<br />

bestehen.<br />

Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand<br />

bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die<br />

Konten oder Sparguthaben zu verfügen. Sei dies nicht der Fall,<br />

verlangen Banken die Vorlage eines Erbscheins.<br />

Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei<br />

Grundstücken auf das Grundbuchamt zu.<br />

Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines<br />

Testaments, mitsamt der dazu gehörigen Niederschrift des zuständigen<br />

Nachlassgerichts vorgelegt werden.<br />

Wenn ein privatschriftliches Testament hinterlassen wird, muss<br />

derjenige, der es in Besitz hat, das Dokument unverzüglich nach<br />

dem Tod des Erblassers beim zuständigen Nachlassgericht abliefern.<br />

Wer diese gesetzliche Vorschrift nicht beachtet, kann sich strafbar<br />

und schadensersatzpflichtig machen, wenn er dadurch Ansprüche<br />

von Bedachten unterdrückt.<br />

Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, erfährt das Nachlassgericht,<br />

bei dem das Testament verwahrt wird, in der Regel<br />

automatisch von dem Todesfall, da es von den zuständigen Standesämtern<br />

davon unterrichtet wird. in diesem Fall wird das Nachlassgericht<br />

einige Wochen nach dem Tod von sich aus auf die<br />

nächsten Familienangehörigen zukommen.<br />

Diese können aber auch schon vorher beim Nachlassgericht um<br />

die Testamentseröffnung bitten.<br />

7<br />

7


3. Erbrecht<br />

Diese Abhandlung kann natürlich nicht die gesamte rechtliche<br />

Breite behandeln. Sie kann nur allgemeine Auskunft geben.<br />

Rechtliche Auskunft kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben,<br />

denn das Erbrecht ist viel zu kompliziert.<br />

1. Das gesetzliche Erbrecht<br />

Das gesetzliche Erbrecht legt fest, dass nur Verwandte<br />

erben können.<br />

Als Verwandte gelten die Personen, die mit dem Erblasser<br />

gemeinsame Vorfahren haben. ( Blutsverwandte )<br />

Allerdings ist auch das Adoptivkind, welches an Kindes<br />

Statt angenommen wird, im Sinne des Erbrechtes als<br />

verwandt definiert.<br />

Der Ehegatte des Erblassers ist im Sinne des Erbrechtes<br />

weder verwandt noch verschwägert.<br />

Ihm steht jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen<br />

ein eigenes Erbrecht zu.<br />

2. Rangfolge im Erbrecht<br />

Das Erbrecht billigt jedoch nicht allen Verwandten gleiche Erbteile<br />

zu. Nähere Verwandte schließen entferntere Verwandte vom<br />

Erbrecht aus.<br />

Die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, als<br />

nächstes die Enkel und dann die Urenkel, sind die Erben erster<br />

Ordnung.<br />

Allgemein richtet sich die Erbfolge nach dem Linearsystem.<br />

Das bedeutet, daß z. B. die Kinder des Erblassers die Enkel<br />

von der Erbfolge ausschließt.<br />

Beispiel: Wenn im Erbfall noch ein noch lebender Sohn und<br />

die Kinder einer bereits verstorbenen Tochter ( also Enkel<br />

) vorhanden sind, so erhält der Sohn ½ und die beiden Enkelkinder<br />

je ¼ des Erbteils.<br />

8<br />

Ein anderes Beispiel:<br />

Der Erblasser hat keine eigenen Kinder. Er hat jedoch zwei<br />

Brüder. Davon ist einer verstorben, der zwei Kinder hinterlassen<br />

hat. Es erben: der lebende Bruder zu ½ und die Kinder des verstorbenen<br />

Bruders je ¼ .<br />

3. Das Erbrecht zwischen Eheleuten<br />

Falls die Eheleute in einem gesetzlichen Güterstand gelebt haben,<br />

also durch keinen Güterrechtsvertrag eine abweichende<br />

Regelung getroffen haben, dann gilt folgende gesetzliche Vorschrift:<br />

Neben den Erben der ersten Ordnung erhält die überlebende<br />

Ehefrau die Hälfte des Erbteils.<br />

Es sollte ein „gemeinschaftliches Testament zwischen den Eheleuten“<br />

gemacht werden. ( siehe Anlage )<br />

4. Erbrecht zwischen Lebensgefährten<br />

Falls der Erblasser nicht in einer formell gesetzlich gültigen Ehe,<br />

sondern in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem<br />

Partner zusammengelebt hat, so erhält dieser in einem Erbfalle<br />

nichts.<br />

In diesen Fällen ist es also dringend erforderlich, ein Erbrecht<br />

durch ein Testament herzustellen.<br />

5. Erbrecht nach einer Scheidung<br />

Mit der Scheidung einer Ehe erlischt der Erb - und Pflichtteilsanspruch<br />

der Ehegatten gegeneinander.<br />

Im Regelfall wird im Scheidungsfolgeverfahren das Vermögen<br />

der Eheleute auseinandergesetzt, so daß für Erbansprüche kein<br />

Raum mehr ist.<br />

Will der geschiedene Ehegatte seinem früheren Ehepartner doch<br />

ein Erbrecht einräumen, so erfordert das ein Testament.<br />

6. Erbrecht des nichtehelichen Kindes<br />

Das nichteheliche Kind hat grundsätzlich keinen Anspruch auf<br />

ein Erbteil. ( Achtung: Eventuelle zukünftige Gesetzesänderungen<br />

beachten.)<br />

8


Jedoch hat es einen Geldanspruch in Höhe des Erbteils, wie es<br />

auch einem ehelichen Kind zusteht.<br />

Zum Beispiel: Das nichteheliche Kind hat keinen Anspruch auf<br />

einen Grundbesitz des Erblassers, hat jedoch einen Geldanspruch<br />

in Höhe des Wertes des Erbes.<br />

7. Der Staat als Erbe<br />

Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden oder<br />

feststellbar sind, wird der Staat als Fiskus gesetzlicher Erbe.<br />

8. Das Testament<br />

Ein Testament sollte im Regelfall von / vor einem Notar erstellt<br />

werden.<br />

Das Testament kann man eigenhändig errichten oder vor einem<br />

Notar beurkunden.<br />

Ist es vom Erblasser eigenhändig verfaßt, muß es zur Gültigkeit<br />

des letzten Willens folgende Formvorschriften unbedingt beinhalten.<br />

Das Testament muss vollständig handschriftlich verfaßt und<br />

unterschrieben sein<br />

( Ein Testament, das mit der Schreibmaschine getippt oder mit<br />

einem Computer geschrieben ist, ist ungültig.)<br />

Das Testament soll die handschriftlich verfaßte Adresse, den Ort<br />

und das Errichtungsdatum enthalten.<br />

Das Testament sollte eine klare Erbeinsetzung beinhalten.<br />

Ein Testament kann jederzeit durch das Erstellen eines Neuen<br />

geändert oder auch aufgehoben werden.<br />

Das alte Testament wird dadurch ungültig. Es sollte unbedingt<br />

vernichtet werden.<br />

9. Vollmacht über den Tod hinaus<br />

Wer eine Vollmacht auch für den Fall seines Todes erteilen will,<br />

soll grundsätzlich nur seine Erben bevollmächtigen.<br />

Gesamtvollmachten sollen möglichst auf zwei Personen lauten.<br />

9<br />

Vollmachten können eingeschränkt werden und sollen in regelmäßigen<br />

Abständen auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden.<br />

Egal ob es bei der gesetzlichen Erbfolgeregelung bleiben soll<br />

oder ein Testament abgegeben wurde oder ein<br />

Erbvertrag abgeschlossen wurde bzw. werden soll, sollte in jedem<br />

Fall einem Vertrauten eine eingeschränkte Vollmacht „über<br />

den Tod hinaus“ erteilt werden.<br />

Begründung: z. B. Erledigung von anfallenden Kosten bis<br />

zur Erteilung eines Erbscheines.<br />

Eine Vollmacht kann wie folgt aussehen:<br />

Vollmacht<br />

Hiermit erteile ich dem ...........über meinen<br />

Tod hinaus Vollmacht, über mein Konto:<br />

Nr.:....bei .....( Bank )<br />

bis zu einem Betrag von .................Euro zu<br />

verfügen.<br />

( Unterschrift )<br />

10. Erbschein<br />

Der Erbschein dient zum Nachweis des Erbrechts und - soweit<br />

mehrere Erben vorhanden sind - zum Nachweis der Anteile am<br />

Nachlaß.<br />

Es ist zweckmäßig in jedem Falle einen Erbschein zu beantragen,<br />

weil mit Hilfe des Erbscheins die Eigentumsrechte am Nachlaß<br />

nachgewiesen werden können.<br />

Mit Hilfe des Erbscheins kann z. B. ein Grundstück umgeschrieben<br />

oder über Konten des Erblassers verfügt werden.<br />

Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlaßgericht beantragt.<br />

Ein Erbschein wird nicht nur bei gesetzlicher Erbschaft, sondern<br />

auch im Falle eines Testaments erteilt.<br />

Zweckmäßig ist, einen Erbschein über einen Notar beim Nachlaßgericht<br />

zu beantragen.<br />

9


<strong>Sonstiges</strong><br />

1.<br />

Bei Todesfall eines Mitgliedes verständigen Sie bitte so schnell<br />

als nur möglich die zuständige Kameradschaft oder die<br />

Bundesgeschäftsstelle:<br />

53175 Bonn, Südstr. 123<br />

Tel. 0228 / 3823 - 144 oder 3823 – 147 oder Fax: 02283823233<br />

E – Mail: west@dbwv.de<br />

2.<br />

Hinterbliebenen bleibt es freigestellt, sich der Truppenkameradschaft<br />

des Verstorbenen oder einer Kameradschaft Ehemalige -<br />

Reservisten - Hinterbliebene anzuschließen.<br />

3.<br />

In Allen Rechtsschutzfragen unterstützt und berät der Bundeswehrverband<br />

seine Mitglieder und die Ehefrauen<br />

und Hinterbliebene für gerichtliche Verfahren nach der Rechtsschutzordnung<br />

des Verbandes.<br />

( z. B.: Wohnungsangelegenheiten; Versorgungsbezüge)<br />

4.<br />

Sollten Sie Interesse an dem Einzug in ein Veteranenheim<br />

( Hamburg ) haben, wenden Sie sich an den Verband<br />

Eine sehr enge Zusammenarbeit verbindet den Verband mit der<br />

Offizier - Wohlfahrtsgemeinschaft. Diese unterhält in Berlin ein<br />

Damenstift, in dem Witwen ehemaliger Soldaten Unterkunft<br />

finden können.<br />

5. Finanzielle Hinweise<br />

Versorgungsbezüge für den Sterbemonat verbleiben in voller<br />

Höhe.<br />

Vom 1. des auf den Sterbemonat folgenden Monats erhalten:<br />

10<br />

Witwen: 60 %, je Waise 12 % der bisherigen Versorgungsbezüge.<br />

Insgesamt jedoch nicht mehr als 100 %.<br />

Sterbegeld nach soldaten - und beamtenrechtlichen Vorschriften (<br />

das zweifache der letzten monatlichen Versorgungsbezüge, steuerpflichtig<br />

)<br />

Für die Bestattung wird unter Umständen eine Beihilfepauschale<br />

gewährt. ( Beihilfeantrag )<br />

Rücksprache mit der Sozialberatung ( Westerburg ) nehmen.<br />

Die Witwe hat im Sterbejahr und im Folgejahr noch Steuerklasse<br />

3, danach Steuerklasse 1 oder 2.<br />

Sprechen Sie den Sozialberater der Standortverwaltung oder den<br />

Sachbearbeiter bei der WBV, der für die Versorgungsbezüge<br />

zuständig ist, auf die „Kürzung der Altersversorgung um ~ 7 %,<br />

an.<br />

6. Und vergessen Sie nicht:<br />

Der Witwer / die Witwe kann jederzeit Mitglied, wenn keine<br />

Mitgliedschaft besteht, Mitglied in der Kameradschaft werden.<br />

( Rücksprache mit dem Kameradschaftsvorsitzenden nehmen )<br />

Durch Teilnahme an Veranstaltungen Ihrer Kameradschaft erhalten<br />

Sie den Kontakt und somit ist auch eine Hilfeleistung bei<br />

Bedarf viel, viel einfacher, persönlicher und logischer.<br />

zu 2.12<br />

Der für unser Gebiet zuständige Sozialberater:<br />

Schloss Oranienstein; 65582 Diez<br />

06432940 - 1430 oder 1440 oder 1441<br />

Frau Seelbach<br />

oder über die ERH – Kameradschaft<br />

( Der Sozialbearbeiter ist der absolute Fachmann.)<br />

10


( Dieses Merkblatt soll und kann nur eine Hilfe<br />

und Information sein, einen Anstoß für weitere<br />

Maßnahmen geben. )<br />

Bemerkung:<br />

Sollte jemand zu diesem Merkblatt aus Erfahrung resultierende Ergänzungen oder<br />

Erläuterungen beisteuern können bitte übersenden an:<br />

Oberstabsfeldwebel a. D. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong><br />

Beethovenstr. 10; 65549 Limburg<br />

Die Bemerkungen werden dann als Ergänzungen durch die Kameradschaft Ehemalige<br />

- Reservisten - Hinterbliebene bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit übersandt<br />

Dieses Merkblatt darf von jedem, für jeden Interessenten ohne Genehmigung der<br />

Ersteller vervielfältigt und auch weitergegeben werden.<br />

Auch wenn sich das Merkblatt in erster Linien an ausgeschiedene Soldaten richtet, ist<br />

es trotzdem auch auf aktive Soldaten anwendbar.<br />

Außerdem kann ich den Herren nur raten, Ihre Frauen zu „zwingen“, sich um den<br />

Inhalt dieses Merkblattes zu kümmern.<br />

( Diese Bemerkung beruht auf Erfahrungswerten. )<br />

Für den Raum Diez - Limburg - Montabaur ist für Sie zuständig.<br />

Kameradschaft Ehemalige - Reservisten - Hinterbliebene Diez - Limburg<br />

Oberstabsfeldwebel a. D. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong><br />

Beethovenstr. 10; 65549Limburg<br />

Tel. 064318995<br />

Mail: franz_prox@t-online.de<br />

oder:<br />

Hauptmann a. D. Sappok, Harald<br />

An der Ley 17; 65558 Heistenbach<br />

Tel: 06432 / 82887<br />

Mail:<br />

HaraldSappok@t-online.de<br />

11<br />

Zusätzliche Angaben:<br />

Oberstabsfeldwebel a. D. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong>, Beethovenstr. 10; 65549 Limburg<br />

E – Mail: franz_prox@t-online.de<br />

Homepage: www.mabuse-dr.de/dbwv/dbwv.htm<br />

Und alle weiteren Vorstandsmitglieder der Kameradschaft<br />

Ehemalige – Reservisten – Hinterbliebene<br />

Diez – Limburg<br />

Siehe dazu auch die Homepage der Kameradschaft<br />

Mit kameradschaftlichen Grüßen,<br />

gez. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong>, OStFw a. D.<br />

( Inhalt ohne Gewähr. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf 100 % tigkeit.<br />

Das Merkblatt ersetzt keinen Rechtsanwalt oder andere Rechtsmittel. )<br />

Stand des Merkblattes: 07 / 12<br />

Zusatz<br />

Bei Fragen zur ambulanten oder stationären Pflege oder anderen Fragen hilft Ihnen<br />

mit Rat und Tat, z. B. bei:<br />

- Antrag auf Bestimmung der Pflegestufe bei Pflegebedürftigen ( Krankenkasse )<br />

- Antrag auf Schwerbehinderungsausweis<br />

- Antrag auf „Befreiung der Zuzahlung bei Apotheke / Arzt<br />

die Kirchliche Sozialstation Diez - Hahnstätten - Katzenelnbogen<br />

Friedhofstr. 19 65582 Diez<br />

Tel. 06432 / 9198 - 15; Fax: 06432 / 9198 - 88<br />

Frau Frese oder Frau Scheffler<br />

oder jede andere Sozialstation.<br />

11


Beispiele zu Nr. 1. 17<br />

„Vollmachten über Bank-, Sparkassen- und Postgirokonten“<br />

1.1 Betreuungsvollmacht für den Fall der<br />

Geschäftsunfähigkeit<br />

Folgende Personen bevollmächtige ich für den Fall meiner Geschäftsunfähigkeit meine<br />

Geschäfte wahrzunehmen:<br />

Name und Anschrift der / des Bevollmächtigten: .....................................................<br />

a.) Bank-, Sparkassen- und andere Geldinstitute<br />

Konto – Nummer:...........................Kreditinstitut............................BLZ:.................<br />

................................................................................................................................<br />

Mit dem Tod der bevollmächtigten Person überträgt sich die Vollmacht auf.<br />

Name und Anschrift der weiter bevollmächtigten Person: ........................................<br />

( Unterschrift )<br />

Ort:...........................Datum:............................<br />

b.) Bausparverträge<br />

Konto – Nummer:.......................Kreditinstitut:................................BLZ:................<br />

................................................................................................................................<br />

Mit dem Tod der bevollmächtigten Person überträgt sich die Vollmacht auf.<br />

Name und Anschrift der weiter bevollmächtigten Person: ........................................<br />

( Unterschrift )<br />

12<br />

Ort:...........................Datum:............................<br />

c.) Haus- und Grundbesitz<br />

Ort Grundbuch ( Band- und Blattnummer ) Objekt<br />

................................................................................................................................<br />

Mit dem Tod der bevollmächtigten Person überträgt sich die Vollmacht auf.<br />

Name und Anschrift der weiter bevollmächtigten Person: ........................................<br />

( Unterschrift )<br />

d.) Patientenverfügung:<br />

Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selber zu<br />

regeln, verfüge ich:<br />

An mir sollen keine Lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden wenn<br />

medizinisch festgestellt ist:<br />

• Dass ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, bei dem jede lebenserhaltende<br />

Maßnahme das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf erfolgreiche Behandlung<br />

verlängern würde<br />

oder<br />

• dass es zu einem nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines<br />

Körpers kommt, der zum Tode führt.<br />

Ärztliche Begleitung und Behandlung sowie sorgsame Pflege sollen in diesen Fällen<br />

auf die Linderung von Schmerzen, Unruhe und Angst gerichtet sein, selbst wenn<br />

durch die notwendige Schmerzbehandlung eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen<br />

ist.<br />

Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit in Nähe und<br />

Kontakt mit meinen Angehörigen und nahestehenden Personen in meiner vertrauten<br />

Umgebung.<br />

Ich bitte um seelsorgerischen Beistand.<br />

12


Maßnahmen aktiver Sterbehilfe lehne ich ab.<br />

Ich unterschreibe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung und als Ausdruck<br />

meines Selbstbestimmungsrechtes. Ich wünsche nicht, dass mir in der akuten Situation<br />

eine Änderung meines hiermit bekundeten Willens unterstellt wird. Sollte ich meine<br />

Meinung ändern, werde ich dafür sorgen, dass mein geänderter Wille erkennbar zum<br />

Ausdruck kommt.<br />

Name / Vorname:...................................................geboren .....................................<br />

Anschrift:.................................................................................................................<br />

Ort, Datum:..............................................................................................................<br />

Unterschrift:..............................................................................................................<br />

e.) Vorsorgevollmacht<br />

Für den Fall, dass ich außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder zu äußern, benenne<br />

ich hiermit als Person meines besonderen Vertrauens:<br />

Herrn / Frau:............................................................................................................<br />

geb am:...........................................................<br />

Anschrift:.................................................................................................................<br />

Und erteile hiermit Vollmacht, an meiner Stelle mit der behandelnden Ärztin oder dem<br />

behandelnden Arzt alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen.<br />

Die Vertrauensperson soll meinen Willen einbringen und in meinem Namen Einwendungen<br />

vortragen, die die Ärztin oder der Arzt berücksichtigen soll.<br />

Sie darf auch die Krankenunterlagen einsehen und in deren Herausgabe an Dritte<br />

einwilligen.<br />

Zu diesem Zweck entbinde ich die mich behandelnden Ärztinnen oder Ärzte und deren<br />

nichtärztliche Mitarbeitende gegenüber meiner Vertrauensperson von der Schweigepflicht.<br />

Diese Vorsorgevollmacht ist jederzeit ohne besondere Form widerruflich.<br />

13<br />

Ort,<br />

Datum:..............................................................................................................<br />

Unterschrift:.....................................................<br />

( Die Vertrauensperson sollte über ein Zweitexemplar der Vorsorgevollmacht, sowie<br />

der Patientenverfügung verfügen.<br />

Die Auswahl der Vertrauensperson bestimmt der Verfügende selber ganz alleine.<br />

( Über weitere Arten der „Betreuungsvollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit“<br />

informiert Sie ihr Anwalt / Notar ).<br />

Bemerkung:<br />

1.Es gibt in der bundesrepublikanischen Gesetzgebung kein automatisches Ehegattenbetreuungsrecht<br />

das heißt, die Ehefrau kann / ist nicht automatische Betreuerin<br />

von / für ihren Mann sein..<br />

Daher wird vorgeschlagen:<br />

2. Eine „Generalvollmacht“ auszustellen / ausstellen zu lassen.<br />

( Raum für eigene Notizen )<br />

13


Zu 2.17 ( Beerdigung in einem Ruhewald )<br />

Siehe dazu auch: www.ruhewald-lahnhoehe.de und<br />

www.bestattung-information.de/limburg-an-der-lahn/baumbestattungnaturbestattung-limburg-an-der-lahn-bestattungswald.<br />

14<br />

14


Ich:<br />

Name:<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Formular Gesundheitsvollmacht<br />

erteile je einzeln die widerrufliche Vollmacht mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten<br />

zu vertreten an:<br />

Name:<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Name:<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße<br />

15<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Die Vollmacht wird mit der Unterzeichnung durch mich wirksam.<br />

Die Bevollmächtigten sind zu meiner Vertretung berechtigt, sobald die behandelnden<br />

Ärzte feststellen, dass ich mein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten<br />

nicht mehr ausüben kann.<br />

Die Bevollmächtigten dürfen an meiner Stelle in alle Maßnahmen zur Diagnose und<br />

Behandlung einer Krankheit einwilligen oder die Einwilligung hierzu verweigern.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich auf Grund der<br />

Maßnahme sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden<br />

erleide. Entsprechend meiner Patientenverfügung erstreckt sich die Vollmacht<br />

auch auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. In diesen Fällen bedürfen<br />

die Bevollmächtigten jedoch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1904<br />

Abs. 2 BGB).<br />

Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, meine Bevollmächtigten<br />

über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose aufzuklären,<br />

um Entscheidungen meiner Bevollmächtigten über die Behandlung, einen<br />

Eingriff oder einen Behandlungsabbruch zu ermöglichen. Ich entbinde hiermit durch<br />

meine Unterschrift die behandelnden Ärzte ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht.<br />

Durch ihre Unterschriften bestätigen die Bevollmächtigten, dass sie bereit sind, mich<br />

in allen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, falls ich mein Selbstbestimmungsrecht<br />

nicht mehr ausüben kann. Ferner bestätigen sie, dass ich zum Zeitpunkt meiner<br />

Unterschrift geschäftsfähig und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin.<br />

Ort/Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers<br />

Ort/Datum, Unterschrift des / der Bevollmächtigten<br />

15


Halten Sie rechtzeitig Ihre Wünsche fest<br />

Fragen zu:<br />

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung<br />

Pflegebedürftigkeit, Tod und menschenwürdiges Sterben sind meist<br />

( bei uns Menschen ) Tabu-Themen.<br />

Doch von einer Minute auf die andere kann jeder von uns pflegebedürftig<br />

werden und kompetente Hilfe benötigen.<br />

Umfragen ermitteln immer wieder, dass viele Deutsche keine ausreichende<br />

private Vorsorge für Krankheit und Alter betreiben.<br />

Andererseits waren Ende 1999 etwa 2,2 Millionen Menschen in<br />

Deutschland pflegebedürftig. Deshalb sollte sich jeder - egal wie alt<br />

- frühzeitig mit dem Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"<br />

auseinandersetzen.<br />

Dabei kann Ihnen unser „Merkblatt für den Todesfall“ eine große<br />

Hilfe sein.<br />

Jetzt zur Beantwortung einiger grundsätzlicher Fragen ( aus: Stimme<br />

& Weg, Ausgabe: 1 / 2005; S. 19 ) durch einen Rechtsanwalt.<br />

„Das Thema Vorsorge bei alters-, krankheits- und unfallbedingter Entscheidungsunfähigkeit<br />

ist im öffentlichen Blickfeld. Patientenverfügungen helfen,<br />

das Selbstbestimmungsrecht als Patient zu wahren.<br />

Was genau kann eine Patientenverfügung bewirken“ ?<br />

Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Fallkonstruktionen unterscheiden:<br />

Zunächst können Sie Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal<br />

geben, welche Behandlungsmaßnahmen ergriffen werden<br />

oder unterbleiben sollen, beispielsweise im Hinblick auf Bluttransfusionen<br />

oder Organtransplantationen. Dann kann der Wunsch<br />

nach einem Behandlungsabbruch ebenso festgehalten werden wie<br />

der Wunsch nach medizinischer Maximalbetreuung.<br />

„Kann man auch lebensverkürzende Maßnahmen verlangen“ ?<br />

Ja, denn es wird zum Beispiel eine gezielte Therapie zur Schmerzlinderung<br />

selbst dann für straflos erachtet, wenn sie das Risiko einer<br />

lebensverkürzenden Wirkung mit sich bringt. Also können Sie einen<br />

entsprechenden Wunsch derzeit auch regeln.<br />

16<br />

„Wie steht es mit einem Behandlungsabbruch“ ?<br />

Bei einem bereits eingesetzten Sterbevorgang gibt es keine rechtlichen<br />

Hindernisse, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten.<br />

Lebensverlängernde Maßnahmen sind beispielsweise künstliche Beatmung,<br />

Bluttransfusion oder künstliche Ernährung,<br />

„Und was ist, wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat“ ?<br />

Bei einer unheilbaren Erkrankung kann der Abbruch der ärztlichen<br />

Behandlung in Ausnahmen zulässig sein. Ein dahingehender Wunsch<br />

des Patienten sollte deshalb vom behandelnden Arzt befolgt werden.<br />

Bei Zweifelsfragen wäre das Vormundschaftsgericht hinzuzuziehen.<br />

Die so genannte "Ethikkommission" will hier aber zukünftig Einschränkungen<br />

vornehmen, während der Entwurf des Bundesjustizministeriums<br />

dies zulassen will.<br />

„Gibt es Menschen, für die eine Patientenverfügung besonders wichtig wäre“ ?<br />

Jemand, bei dem schon ein Krankheitsverlauf diagnostiziert ist, der<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unfähigkeit führt, seinen Willen zu<br />

äußern etwa bei Alzheimer oder Demenz - sollte unbedingt eine Patientenverfügung<br />

verfassen.<br />

„Was ist bei nicht vorhersehbaren Krankheitsabläufen„ ?<br />

Auch hier kann man regeln, inwieweit man sich einer exzessiven<br />

Gerätemedizin aussetzt oder sich lieber mit dem Tod abfinden will.<br />

„Was lässt sich durch eine Patientenverfügung nicht regeln“ ?<br />

Jeder Fall von aktiver Sterbehilfe aber auch der Wegfall lebenserhaltender<br />

Maßnahmen am Unfallort.<br />

Denn das würde im krassen Widerspruch zur ärztlichen Verpflichtung<br />

stehen, Leben zu retten.<br />

16


Anlage zu 3. 3. Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament<br />

( Beachte: das Testament muss handschriftlich und von beiden Eheleuten unterschrieben<br />

sein ).<br />

Testament Testament<br />

Testament<br />

Wir, die Eheleute <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong> und Edith <strong>Prox</strong>, geb. Buschmann, setzen uns<br />

hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein.<br />

Erbe des Letztverstorbenen sollen unsere Söhne Norbert und Michael sein.<br />

65882 Diez, 25. März 2000<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong> Edith <strong>Prox</strong>, geb. Buschmann<br />

( <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong> ) ( Edith <strong>Prox</strong> geb. Buschmann )<br />

Bemerkung: Gegenstand testamentarischer Regelungen.<br />

Durch das Testament bestimmt der Erblasser frei, wem er sein Vermögen zukommen<br />

lassen will. Er kann von der gesetzlichen Folge für einen oder alle Erben abweichen.<br />

Er kann ferner Ersatzerben einsetzen wenn diejenigen Erben, die Erbteile erhalten<br />

sollen, beim Erbteil bereits verstorben sein sollten. Er kann Vor- und Nacherben einsetzen<br />

was bedeutet, dass zunächst eine Person Erbe wird und nach ihm eine andere<br />

Person erben soll. Er kann auch bei mehreren Erben die Teilung des Nachlasses ganz<br />

oder teilweise ausschließen, z. B. um einen Familienbetrieb zu erhalten oder andere<br />

unsinnige Teilungen zu verhindern. Zur Sicherung seines letzten Willens kann er auch<br />

einen Testamentsvollstrecker ernennen dem weitgehende Befugnisse eingeräumt werden<br />

können.<br />

Sollten komplizierte Fragen entstehen, ist es dringend zu empfehlen, sich des Rates<br />

eines Sachkundigen Notars, Rechtsanwaltes oder auch Steuerfachmannes zu bedienen,<br />

bevor man ein Testament errichtet.<br />

Es ist jedoch auf jeden Fall von Vorteil, statt ein eigenes Testament zu erstellen, diese<br />

gemeinschaftlich von / bei einem Notar zu erstellen. Es ist auf jeden Fall sicherer und<br />

kostet nicht viel.<br />

Das Testament wird<br />

1. Bei Gericht hinterlegt 2. Eine Durchschrift erhält man selber.<br />

Die Kameradschaft ERH hat ( für den Raum Diez – Limburg ) über die Reservistenkameradschaft<br />

Limburg einen ( vorzüglichen ) Rechtsanwaltr zur Verfügung.<br />

17<br />

Quellenverzeichnis:<br />

Zeitschrift: Die Bundeswehr Nr.: 4 / 2001<br />

„Ratgeber für den Sterbefall“<br />

Bundeswehrverband; Referat III / 1; Bonn, Januar 2000<br />

17


________________________________________________<br />

_______________________<br />

Name, Vorname ( Beihilfeberechtigter / Vollmachtgeber / in )<br />

Personenkennziffer (PK)<br />

________________________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

________________________________________________<br />

PLZ, Ort<br />

Wehrbereichsverwaltung<br />

□ Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />

- West / Süd -<br />

PA 4 - Beihilfestelle<br />

Postfach:<br />

Vollmacht<br />

zur Regelung meiner Besoldungs-/Belhilfeangelegenheiten<br />

Hiermit bevollmächtige ich<br />

Frau/Herrn_____________________________________________<br />

_<br />

wohnhaft___________________________________________________<br />

____________________<br />

Telefon / Fax:<br />

______________________________________________________<br />

_____________<br />

Email:<br />

______________________________________________________<br />

_______________<br />

18<br />

mit der Regelung meiner □ Belhilfeangelegenheiten □ Besoldung<br />

Die / Der Bevollmächtigte steht zu mir in folgendem ( Verwandtschafts-)<br />

Verhältnis:<br />

□ Ehefrau / Ehemann □ Tochter / Sohn □ Betreuer / in □<br />

___________________<br />

Die/ Der Bevollmächtigte ist berechtigt:<br />

□ auf Dauer ( bis zum Widerruf meiner Vollmacht )<br />

□ für den Zeitraum ________________________<br />

□ anfallenden Schriftverkehr mit der Wehrbereichsverwaltung West /Süd ( WB<br />

□ Anträge zu stellen,<br />

□ sämtliche Schriftstücke in Empfang zu nehmen,<br />

□ Widersprüche/Beschwerden zu erheben und<br />

□ die sich für mich aus meinem Verhältnis als Besoldungsempfänger/in<br />

/ Beihilfeberechtigte/r<br />

□ ergebenden Pflichten ( z.B. Anzeigepflichten ) wahrzunehmen.<br />

Der Schriftverkehr soll:<br />

□ weiterhin über meine Anschrift erfolgen.<br />

□ ab sofort über die oben angegebene Anschrift der / des Bevollmächtigten<br />

erfolgen.<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese Vollmacht jederzeit beschränken<br />

oder insgesamt widerrufen kann.<br />

______________________________________<br />

__________________________________________<br />

Ort, Datum: Unterschritt Vollmachtgeber/in<br />

(Vor- und Zuname)<br />

______________________________________<br />

Ort, Datum Unterschritt Bevollmächtigte/r<br />

(Vor- und Zuname)<br />

Die Vollmacht darf zusammen erst mit dem 1. Beihilfeantrag<br />

an die Wehrbereichsverwaltung übersandt werden.<br />

Sie sollte jedoch schon, vom Beihilfeberechtigten unterschrieben,<br />

Teil des „Persönlichen Ordners“ sein.<br />

( www.dbwv.de – Verband Aktuell – Ehemalige… - Aktuelle Themen<br />

– Rettungsanker in der Beihilfe )<br />

(Stand: Mai 2012)<br />

18


Anlage zu 2.18<br />

Voraussetzungen für die Beisetzung mit militärischen Ehren<br />

(Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/8: Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr)<br />

Bei Todesfällen ehemaliger Berufssoldaten der Bundeswehr, der Wehrmacht, der<br />

Reichswehr und der Armeen und Marine des Kaiserreiches kann zur Erweisung militärischer<br />

Ehren auf Wunsch oder Antrag der nächsten Angehörigen oder einer durch<br />

letztwillige Verfügung bestimmten Person nach Prüfung und Genehmigung durch den<br />

jeweiligen Befehlshaber im Wehrbereich ein Kranz durch eine Abordnung ( der<br />

Dienstgrad des Führers der Abordnung soll in angemessenem Verhältnis zum Dienstgrad<br />

des Verstorbenen stehen ) niedergelegt werden.<br />

Sargschmuck ( Bundesdienstflagge und Stahlhelm/Bergmütze/Barett/Schirmmütze )<br />

kann auf Wunsch der nächsten Angehörigen oder einer durch letztwillige Verfügung<br />

bestimmten Person zur Verfügung gestellt werden.<br />

Es ist auch möglich, die letzte dienstliche Kopfbedeckung des Verstorbenen, die durch<br />

die Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt wird, hierfür zu nutzen.<br />

Ein Ordenskissen kann bereitgestellt werden. Wird darüber hinaus der Wunsch nach<br />

Einsatz von Musikern / musikalischer Umrahmung geäußert, können 1 Trommler und<br />

/ oder ein Trompeter gestellt werden.<br />

Der Wunsch oder Antrag auf Beteiligung der Bundeswehr an Trauerfeierlichkeiten ist<br />

von jeder militärischen Dienststelle der Bundeswehr entgegenzunehmen und unter<br />

nachrichtlichter Beteiligung des zuständigen Standortältesten an das zuständige Wehrbereichskommando<br />

zu melden.<br />

Zu dieser Meldung, werden folgende Angaben von den Hinterbliebenen benötigt:<br />

Dienstgrad, Vorname und Name des Verstorbenen, Geburtsdatum ( wenn möglich<br />

Personenkennziffer ) und Geburtsort, Konfession, letzte Anschrift: Straße, Hausnummer,<br />

Postleitzahl und Ort, Todestag,' Tag / Uhrzeit / Ort der Trauerfeier / Bestattung,<br />

Vorname, Name, Anschrift der die Beteiligung, der Bundeswehr wünschenden Person,<br />

Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen,<br />

Kurze Schilderung des Werdeganges des Verstorbenen,<br />

Angabe der letzten Verwendung, und der letzten Dienststelle,<br />

Wunsch nach Sargschmuck,<br />

19<br />

Wunsch nach einem Ordenskissen,<br />

Wunsch nach Musikereinsatz.<br />

Wünschen die nächsten Angehörigen oder die durch letztwillige Verfügung bestimmte<br />

Person eine über die Abordnung hinausgehende Beteiligung der Bundeswehr in Form<br />

eines militärischen Ehrengeleites, kann diesem Wunsch nur entsprochen / stattgegeben<br />

werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:<br />

• der Verstorbene war General / Admiral oder Generalleutnant / Vizeadmiral (<br />

bzw. entsprechende Dienstgrade des Sanitätsdienstes )<br />

oder<br />

• der Verstorbene war Inhaber/Träger höchsten Auszeichnungen des 1. Weltkrieges<br />

und 2. Weltkrieges.<br />

Die Auszeichnungen können bei jeder militärischen Dienststelle oder beim Vorstand<br />

der ERH – Kameradschaft erfragt werden.<br />

Die Genehmigung zur Beisetzung mit militärischem Ehrengeleit erteilt BMVg nach<br />

Antragstellung durch das zuständige Wehrbereichskommando.<br />

Die Beisetzung mit militärischen Ehren ist, vor Antragstellung durch die Hinterbliebenen,<br />

mit dem Bestattungsinstitut und dem Pfarrer abzusprechen.<br />

Der zuständige Standortälteste benötigt die Anschrift des Bestattungsinstituts.<br />

Die Abordnung wird grundsätzlich durch die letzte Dienststelle des / der Verstorbenen<br />

gestellt.<br />

Orden, die auf das Ordenskissen aufgesteckt werden sollen, müssen in Originalgröße<br />

durch die Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt werden und dürfen keine Insignien<br />

des "Dritten Reichs" tragen.<br />

Auf ausdrücklichen Wunsch der nächsten Angehörigen kann eine Bundesdienstflagge<br />

als persönliches Andenken übergeben werde.<br />

19


Von: Bruno Schaefer [mailto:Bruno.Schaefer@dbwv.de]<br />

Gesendet: Freitag, 7. Mai 2010 09:22<br />

An: franz_prox@t-online.de<br />

Betreff: WG: Info Ritterkreuzträger<br />

Hallo, Herr <strong>Prox</strong><br />

Gestern hatte ich den Rückruf aus dem Protokollreferat des BMVg.<br />

Gesprächspartner war der für Trauerfeierlichkeiten zuständige Referent<br />

StHptm Peter Gellner.<br />

Er hat ausgeführt, dass weder aus der jetzigen Vorschrift noch aus<br />

dem Entwurf der neuen Dienstvorschrift Ihre Befürchtung bestätigt<br />

wird.<br />

In der entsprechenden Ziffer steht und wird stehen, dass Träger der<br />

entsprechenden Tapferkeitsauszeichnungen des I. u. II WK, darunter<br />

das Ritterkreuz, mit militärischen Ehren beigesetzt werden können.<br />

Die Beantragung muss ganz normal über die regional zuständigen<br />

Stellen der Bundeswehr laufen.<br />

Träger der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland haben<br />

ferner Anspruch auf militärisches Ehrengeleit.<br />

Ich hoffe, Ihnen mit den Angaben gedient zu haben.<br />

Herr Gellner, BMVg Bonn, Protokollreferat, Tel. 0228 1200 hat sich<br />

auch bereit erklärt, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen zum Wochenende<br />

Deutscher BundeswehrVerband e.V.<br />

Landesverband West<br />

Bruno Schäfer, Oberstleutnant d.R.<br />

Landesgeschäftsführer West<br />

Südstraße 123, 53175 Bonn<br />

Tel. 0228 3823 - 110<br />

Fax 0228 3823 - 233<br />

eMail allgemein: west@dbwv.de<br />

persönlich: Bruno.Schaefer@dbwv.de<br />

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