Sonstiges - Franz Prox
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Bundeswehr- VERBAND e. V.<br />
Kameradschaft ehemaliger Soldaten - Reservisten - Hinterbliebene<br />
Diez - Limburg<br />
MERK- und INFORMATIONSBLATT<br />
für den: Alltag, den Todesfall - Erbrecht für Hinterbliebene, aber auch für den<br />
täglichen Gebrauch, ursprünglich erarbeitet von:<br />
StFw a. D. Herbert LOKE, �<br />
ergänzt seit 1995 durch OStFw a. D. <strong>Franz</strong> PROX )<br />
1. Was DU „Vorher“ noch tun solltest und<br />
2. Was von den HINTERBLIEBENEN „Nachher“ getan<br />
werden muss.<br />
3. Nicht nur für Soldaten, sondern auch für Zivilisten zu verwenden.<br />
ZUNÄCHST LEGE EINEN ORDNER AN. ( Personalordner )<br />
Hefte dieses MERKBLATT in dem angelegten Ordner ganz oben<br />
auf.<br />
Lege den Ordner an einen den nächsten Verwandten, z. B. Ehefrau,<br />
Kinder, eventuell aber auch Freunden, bekannten Ort.<br />
Dann lese dieses Merkblatt genauestens durch und streiche unter<br />
die Ziffern durch die dich nicht betreffen, damit<br />
„NACHHER“ nicht unnötig untersucht werden muß.<br />
Am jeweiligen Kapitelende ist absichtlich Raum für handschriftliche<br />
Ergänzungen, Hinweise u. s. w. gelassen.<br />
In der Spalte am rechten Rand kannst Du vermerken, was Du für<br />
die jeweils genannten Einzelheiten vorbereitet hast und wo es im<br />
Ordner zu finden ist.<br />
Beachte, dass grundsätzlich zu allen Anträgen oder Mitteilungen<br />
eine Sterbeurkunde / Totenschein mit Todesursache beizufügen ist.<br />
Dieses Merkblatt baut auf Erfahrung erfahrener „ Spieße “ auf.<br />
Natürlich überschneiden sich Artikel von I und II.<br />
Das Merkblatt hat keinen Anspruch auf Fehlerlosigkeit.<br />
1.1 Hefte in den ORDNER alle wichtigen Dokumente wie:<br />
Geburts - Heiratsurkunden, Rentenbescheide, Versicherungspolicen,<br />
Prämienverträge, Hinweise auf Platz der<br />
Spar - Kontobücher, Platz der Wertpapiere oder / und<br />
Schuldscheine, Miet - und Pachtverträge, Grundbuchauszüge,<br />
1.2 Evtl. Benachrichtigung des Hausarztes vom Tode<br />
1.3 Benachrichtigung der zuständigen Kameradschaft des<br />
Bundeswehrverbandes vom Tode.<br />
(entweder Kameradschaft Ehemaliger oder wenn nicht<br />
vorhanden, die Kameradschaft einer aktiven Truppe )<br />
1.4 Erteile Deiner Frau, ggf. Kinder, Bankvollmacht.<br />
( auch Bankschließfach u. ä.)<br />
Sie sollte über Deinen Tod hinaus Gültigkeit haben.<br />
Eine Mehrausfertigung der Vollmacht gehört in den<br />
Ordner.<br />
Bei Unklarheit berät Dich Deine Bank.<br />
1.5 Du solltest ein TESTAMENT machen.<br />
Dringend empfohlen wird ein gegenseitiges zwischen<br />
den Ehegatten.<br />
Lasse Dich von einem Notar beraten.<br />
Das Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden.<br />
Der Hinterlegungsschein gehört in den Ordner.<br />
(siehe auch Kapitel: Erbrecht )<br />
1.6 Im Ordner muß ein VERZEICHNIS liegen aus dem<br />
hervorgeht, was laufend und von wem auf Dein Konto<br />
überwiesen wird.<br />
( Versorgungsbezüge, Renten, Miet - und Pachteinnahmen,<br />
Dividende, Zinsgutschriften, Darlehensrückzahlungen,<br />
u. ä. )<br />
1.7 Lege auch ein Verzeichnis ab aus dem hervorgeht, was<br />
an WEN, WANN bezahlt werden muss.
( Abbuchungen / Daueraufträge: monatlich, viertel, -<br />
halb, - ganzjährig; z. B. Miete, Kranken -, Unfall -,<br />
Hausratsversicherung, Beiträge an Vereine: BW - Verband,<br />
Reservistenverband, Altenhilfsverein, Malteserhilfsdienst,<br />
u. ä.<br />
1.8 Lege ein Verzeichnis an, was nach Deinem Tode sofort<br />
widerrufen oder storniert werden muß, z. B.: Versicherungen,<br />
Vereine, Zeitungen und was weiterlaufen muß<br />
bzw. kann.<br />
1.9 Bei den Versicherungspolicen solltest Du vermerken,<br />
was zu tun ist und was Deine Hinterbliebenen in etwa<br />
von der Versicherung zu erwarten haben.<br />
1.10 Auf einem extra Blatt solltest Du vermerken, mit welchen<br />
monatlichen Bezügen Deine Ehefrau etwa rechnen<br />
kann und woher diese Bezüge kommen.<br />
( z. B. monatliche Bezüge: WBGA V, Stuttgart )<br />
Dabei sollte eine Zusammenstellung liegen, aus der<br />
EINZELLEISTUNGEN zu ersehen sind, von wem diese<br />
und in welcher Höhe zu erwarten sind, ob sie angefordert<br />
/ beantragt werden müssen ( durch Sterbeurkunde )<br />
oder ob sie automatisch kommen.<br />
1.11 Für eine Feuerbestattung ist eine Willenserklärung notwendig.<br />
Sie muß mit vollem Namen unterschrieben sein.<br />
1.12 Erkläre auch schriftlich zu den Akten, ob Du eine<br />
„ stille“ Beisetzung wünscht oder eine mit „Glanz und<br />
Gloria“.<br />
1.13 Wenn Du eine GERICHTSVERHANDLUNG anhängig<br />
hast, dann müssen die geordneten Akten darüber in<br />
dem Ordner abgelegt sein.<br />
Sind die Aktenstücke zu umfangreich, lege sie in einen<br />
gesonderten Ordner und mache in den Personalordner<br />
eine Aktennotiz.<br />
Unbedingt beachten - Besonders wichtig<br />
2<br />
Wenn Gerichtsverhandlungen / Prozesse anhängig sind,<br />
ist sofort und unverzüglich das Gericht vom Ableben zu<br />
benachrichtigen.<br />
Sollte der Verstorbene als Kläger aufgetreten sein ist zu<br />
prüfen, ob das Verfahren fortgeführt oder eingestellt<br />
werden oder erst einmal „ vorläufig ruhen “ soll.<br />
Rücksprache mit Anwalt, zuständigem Urkundsbeamten,<br />
beauftragtem Bevollmächtigtem nehmen.<br />
( VdK; Gewerkschaft; Rechtsanwalt; Rentenberater )<br />
1.14 Fertige ein Verzeichnis an aus dem hervorgeht, in welchem<br />
Verein, Verband, Organisation u. ä. Du Mitglied<br />
bist.<br />
Dazu gehört eine Empfehlung, ob Deine Ehefrau dort<br />
weiterhin Mitglied bleiben sollte. ( z. B. Bundeswehrverband::<br />
Kameradschaft Ehemalige: Adresse<br />
:Ansprechpartner )<br />
1.15 Bist Du Kriegs - oder Wehrbeschädigter und Prothesenträger<br />
solltest Du Deinen Hinterbliebenen in einem<br />
Schreiben aufmerksam machen, wohin sie die Körperersatzstücke<br />
abzugeben haben. ( Sie sind ja nicht Dein<br />
persönliches Eigentum.)<br />
Es muß das Versorgungsamt und die orthopädische Versorgungsstelle<br />
benachrichtigt werden.<br />
1.16 Lege einen Muster - Beihilfeantrag in den Ordner.<br />
Füge eine Vollmacht, daß Deine Frau oder ein anderer<br />
Beauftragter antragsberechtigt ist bei. ( Du ersparst<br />
Deiner Frau bürokratische Schwierigkeiten )<br />
Diese Vollmacht ist bei der Einreichung der Beihilfe<br />
an die Beihilfestelle mitzuschicken.<br />
( siehe Anlage: Vollmacht, am Ende des Merkblattes<br />
aber auch: „Vollmacht für Besoldungs- und Ruhegehaltsangelegenheiten<br />
)<br />
1.16.1 Sollte ein Mitglied in einem Pflegeheim sein, beim<br />
Verband ( Bonn ) „Befreiung von der Mitgliedzahlung“<br />
beantragen.<br />
2
1.17 Betreuungsvollmacht für den Fall der<br />
Geschäftsunfähigkeit<br />
Rechtzeitig vor dem Verlust der eigenen Geschäftsunfähigkeit<br />
eine „Vorsorgeermächtigung“ zugunsten eines<br />
Familienmitgliedes oder einer andere vertrauten Person<br />
bestimmen.<br />
Warum ?<br />
Wenn ein Ehepartner z. B. wegen eines geistigen Defektes<br />
nicht mehr geschäftsfähig ist, hat der andere neben<br />
der Pflicht auch das Recht diese Geschäfte weiterzuführen.<br />
( siehe Erklärung am Ende des Merkblattes )<br />
Was müssen die HINTERBLIEBENEN nachher tun ?<br />
2.1 Zu allen Verhandlungen und Botengängen einen<br />
Freund oder Verwandten mitnehmen.<br />
Unbedingte Benachrichtigung des Hausanwalts vom<br />
Tode.<br />
Verlangen Sie vom feststellenden Arzt unbedingt die<br />
Ausstellung eines Totenscheines mit Angabe der Todesursache.<br />
Um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt<br />
zu beantragen, sind neben dem Totenschein die Geburtsurkunde,<br />
der Personalausweis, die Heiratsurkunde<br />
dort vorzulegen.<br />
2.2 Beachten: Hat der Verstorbene eine Organspende -<br />
Erklärung abgegeben ?<br />
Krankenhaus / Arzt rechtzeitig darauf aufmerksam machen.<br />
2.3 Beantragen einer Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.<br />
( ggfls. durch das beauftragte Beerdigungsinstitut<br />
).<br />
Die Anmeldung muss spätestens am ersten Werktag<br />
nach dem Todesfall erfolgen.<br />
3<br />
Vorzulegen sind: Familienstammbuch - Personalausweis<br />
/ Paß des Toten - Totenschein<br />
Daran denken, daß mehrere Kopien gebraucht werden.<br />
( Beglaubigungen durch Bundeswehr: jeder Spieß und<br />
S 1 - Offz.)<br />
2.3 Zu prüfen ist, ob der Verstorbene eine Rente aus der<br />
Altershilfe für Landwirte oder eine Rente aus der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung wegen eines anerkannten<br />
Arbeitsunfalles erhalten hat.<br />
In diese Fällen muß die zuständige landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft bzw. Die zuständige gewerbliche<br />
Berufsgenossenschaft verständigt werden.<br />
( Sterbeurkunden beifügen )<br />
2.4 Achtung: Krankenversicherung<br />
Gleichgültig, bei welcher Krankenversicherungsanstalt<br />
der Verstorbene auch krankenversichert gewesen ist<br />
( freiwillig versichert, bei der AOK, Ersatzkasse oder<br />
bei verschiedenen gleichzeitig ), innerhalb kürzester<br />
Frist muß der oder die Versicherungsträger unter der<br />
Beigabe einer Sterbeurkunde verständigt werden.<br />
Denken Sie auch an evtl. Auszahlung eines Krankenhaustagegeldes.<br />
Weiterhin geht es um die Zahlung des Sterbegeldes, um<br />
die Weiterversicherung der Witwe / Kinder ( Waisen )<br />
und um die Bezahlung noch nachträglich eingehender<br />
Arzt - und Krankenhausrechnungen.<br />
( Beachte auch Nr.: 2.16 : Beantragung von Beihilfe )<br />
Sammeln aller Rechnungen und Belege zwecks Vorlage<br />
bei der Krankenkasse.<br />
2.5 Sicher / vielleicht waren auch Lebensversicherungen<br />
oder eine Unfallversicherung abgeschlossen gewesen.<br />
Prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen, ob Ihnen<br />
aus diesen Versicherungen Versicherungsgeld zusteht.<br />
Unfalltod innerhalb 48 Stunden den zuständigen Unfall-<br />
oder Unfallzusatzversicherungen melden.<br />
3
Benötigt werden: Versicherungsschein, Sterbeurkunde,<br />
amtliches Zeugnis über die Todesursache, Aktenzeichen<br />
der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft, Nachweis der letzten<br />
Beitragszahlung.<br />
Veranlassen Sie die Einstellung der Beitragszahlung .<br />
Teilen Sie der Versicherung auch mit, wohin das Geld<br />
gezahlt werden soll.<br />
( Bank; Kontonummer; Bankleitzahl )<br />
2.6 Bei laufenden Sachversicherungen ( Brand; Wasser;<br />
Haftpflicht; Hausrat u. ä. ) ist zu prüfen, ob die Versicherungen<br />
gekündigt oder umgeschrieben werden müssen.<br />
2.7 Sollte der Verstorbene noch zahlendes Mitglied bei<br />
einer Gewerkschaft gewesen sein, dort Sterbegeld beantragen.<br />
( Sterbeurkunde mitschicken )<br />
2.8 Das Auto des Verstorbenen muss binnen 3 Wochen<br />
polizeilich ab - oder umgemeldet werden.<br />
Dabei an Ummeldung beim Finanzamt ( Kfz - Steuer )<br />
und an die Kfz - Versicherung denken.<br />
( Haftpflicht; Kasko; Rechtsschutz; Automobilclub z. B.<br />
ADAC )<br />
2.9 Denken Sie auch an die der Bank / Banken erteilten<br />
Daueraufträge.( evtl. stornieren, vermindern oder ummelden,<br />
z. B. Lebens - ,Unfall - , Krankenversicherung;,<br />
Mieten; Vereinsbeiträge; Gebühren; )<br />
Stornieren: EC - Karte; Kreditkarte, Bankschließfach u.<br />
ä.<br />
Beim Abheben von Bankguthaben des Verstorbenen<br />
durch die Erben sind der Bank vorzulegen:<br />
entweder:<br />
1. Erbschein oder:<br />
2. Das Testament mit der Eröffnungsniederschrift<br />
2.10 Haben Sie ein Telephon, Internet ?<br />
Evtl. beim zuständigen Fernmeldeamt abmelden.<br />
Sollten Sie es behalten wollen, lassen Sie es auf den<br />
Halternamen umschreiben.<br />
4<br />
2.11 Wurden Zeitungen, Zeitschriften u. ä. im Abonnement<br />
bezogen, oder war der Verstorbene in einem Buch-,<br />
Schallplattenclub, Lesezirkel ?<br />
Kündigung oder eine evtl. Ummeldung beachten.<br />
2.12 Sollten Sie zur Miete wohnen müssen Sie sich Gedanken<br />
machen, was künftig werden soll.<br />
Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter ihre Zukunftsabsichten<br />
auch dann, wenn Sie weiter in der Wohnung<br />
wohnen bleiben wollen. ( Auch bei Wohnrecht )<br />
Sollten Sie eine Dienstwohnung haben, lesen Sie aufmerksam<br />
den Mietvertrag.<br />
Sprechen Sie bei Unklarheit mit der Wohnungsfürsorge<br />
der zuständigen Standortverwaltung, evtl. Mit dem zuständigen<br />
Sozialarbeiter der StOV oder auch mit einem<br />
S1 - Offizier einer aktiven Einheit. In Ihrer Nähe.<br />
Auf jeden Fall: Um den Nachlass einer Mietwohnung<br />
müssen sich die Erben kümmern.<br />
2.13 Die zuständige Wehrbereichsverwaltung ist unter der<br />
Personenkennziffer des Verstorbenen vom Tode zu<br />
benachrichtigen. ( Sterbeurkunde übersenden )<br />
2.14 Unbedingt beachten.<br />
Innerhalb einer Woche nach dem Todesfall muss die<br />
Witwe / Kinder eine Lohnsteuerbescheinigung (zuständiges<br />
Finanzamt ) beantragen und an die zuständige<br />
Wehrbereichsverwaltung übersenden. ( Immer PK angeben.<br />
)<br />
( Nachzahlung 2 Gehälter Sterbegeld durch zuständige<br />
WBV.)<br />
Beim Witwer ändert sich nichts. Die Versorgungsbezüge<br />
werden unverändert weiter gezahlt. Im Sterbe- und Folgejahr<br />
wird der Berechnung weiterhin die Lohnsteuerklasse<br />
III zu Grunde gelegt.<br />
2.15 Bestehen Unklarheiten, wenden Sie sich vertrauensvoll<br />
an Ihre Bundeswehrverband - Kameradschaft Ehemalige<br />
oder wenn nicht vorhanden, auch an die Kameradschaft<br />
in der aktiven Truppe.<br />
4
Auch direkt an den Bundeswehrverband können Sie sich<br />
natürlich wenden.<br />
2.16 Benachrichtigung des Sozialberaters der zuständigen<br />
Standortverwaltung.<br />
Er berät in allen Fragen, hilft beim Schriftverkehr<br />
( Beihilfeanträge ( Wehrbereichsverwaltung );<br />
evtl. Wehrbereichsgebührnisamt, e. t. c. )<br />
2.17 Festlegung: Ort der Bestattung<br />
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.<br />
Bestellen: Sarg; Blumenschmuck e. t. c.<br />
Statt Kränze: Spenden, an wen<br />
Zeitpunkt der Beisetzung<br />
Entscheidung der Art der Beisetzung.<br />
( Einäscherung; Seebestattung; Baumbestattung; anonyme<br />
Bestattung; Erdbegräbnis )<br />
( Das Bestattungsunternehmen erledigt grundsätzlich alle<br />
Formalitäten wie:<br />
Beschaffung einer Grabstätte; Beschaffung der Sterbeurkunden<br />
u. a. m. Nachfragen der Leistungen )<br />
2.18 Ablauf der Totenfeier organisieren<br />
Evtl. Beantragen eines militärischen Begräbnisses<br />
( Entweder über zuständige Standortverwaltung oder<br />
bei der letzten Einheit oder bei einer Einheit in der Nähe<br />
( siehe Anlage )<br />
2.19 Informieren der letzten Einheit vom Tode.<br />
Informieren des Standortkommandanten.<br />
Beantragen ggfls. Kranzniederlegung<br />
Informieren aber auch:<br />
Vorsitzende der Vereine wo der Tote Mitglied war:<br />
z. B.: BW - Verbandskameradschaft Ehemalige;<br />
Reservistenkameradschaft; Sportverein e. t. c.<br />
2.20 Einschaltung des / eines Militärpfarrers oder des zuständigen<br />
Zivilpfarrers<br />
5<br />
2.21 Mitteilung an Rentenversicherungsanstalt.<br />
Erforderlich dann, wenn Rentenansprüche bestehen.<br />
Antrag auf Witwenrente stellen.<br />
( Ehe muss ein Jahr bestanden haben )<br />
( Sterbeurkunde mitschicken )<br />
- Besteht ein: Rahmenvertrag ( SaZ / BS ) mit BMVg<br />
gem. VMBl Nr. 16 / 93; S. 271 ff ( Zusätzliche Lebensversicherung<br />
)<br />
2.22 Nachweis für das Grundbuchamt und die Banken<br />
Beantragen eines Erbscheines dann, wenn Nachlaß vorhanden.<br />
Ein Erbschein muss dann zum Übernahme eines Erbes<br />
vorgelegt werden, wenn der Erblasser kein oder nur ein<br />
handschriftliches Testament hinterlassen hat.<br />
Der Erbschein wird vom Nachlaßgericht nur auf Antrag<br />
erteilt.<br />
Der Antrag kann beim Nachlaßgericht oder bei einem<br />
Notar gestellt werden.<br />
Zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse, die ein<br />
gesetzliches Erbrecht begründen, sind dem Nachlaßgericht<br />
Personenstandsurkunden vorzulegen.<br />
2.23 Benachrichtigen Kinder -Verwandte - Freunde - letzte<br />
Einheit vom Tode.<br />
z. B.<br />
Trauerbriefe sollen an folgende Personen bzw. Vereine<br />
geschickt werden.<br />
2.24 Todesanzeigen aufgeben; evtl. Trauerkarten<br />
( Text: mit Dienstgrad )<br />
später: Danksagungen<br />
Bei Friedhofsverwaltung: Grabstelle beantragen<br />
Grabstein: Text ( mit Dienstgrad )( an wen verschicken<br />
?)<br />
Vor der Bestellung eines Grabsteines unbedingt<br />
Preis-Vergleiche anstellen.<br />
2.25 Testamentseröffnung beim Nachlassgericht beantragen.<br />
5
( Rechtsanwalt dazu einschalten )<br />
2.26 Wegen der Witwenversorgung<br />
zu 2.26<br />
a) Wenn der Verstorbene Beamter, Angestellter oder<br />
Arbeiter des öffentlichen Dienstes war, gehen Sie vertrauensvoll<br />
zu seiner letzten Dienststelle.<br />
Hier werden Sie entweder vom Spieß, S 1 - Offizier oder<br />
einem Bearbeiter der Truppenverwaltung beraten<br />
und erhalten Hilfe.<br />
b) Hat der Verstorbene Rente aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung ( Angestellten- Arbeiter-,<br />
Knappschaftsversicherung ) bezogen, so ist ein Antrag<br />
auf Witwenrente ( evtl. Waisenrente ) an denjenigen<br />
Versicherungsträger zu reichen, der den Rentenbescheid<br />
erlassen hat. ( für Angestellte: Bundesversicherungsanstalt<br />
in Berlin<br />
oder eine Landesversicherungsanstalt: siehe Versicherungsschein<br />
- Versicherungsheft - Versicherungsausweis<br />
)<br />
c) Bei Angestellten und Arbeitern des Bundes, der<br />
Länder und der Gemeinden ist für die Witwenrente aus<br />
der Zusatzversicherung ein besonderer Antrag unter der<br />
Beifügung der Sterbeurkunde notwendig.<br />
( Auch hier berät Sie und hilft Ihnen die letzte Dienststelle<br />
des Verstorbenen.)<br />
2.27 Das Versorgungsamt, von dem der Verstorbene Rente<br />
wegen einer Kriegsbeschädigung bezogen hat, ist ebenfalls<br />
unter der Übersendung einer Sterbeurkunde zu verständigen.<br />
Hier gibt es Witwenrente nur dann, wenn die Kriegsbeschädigung<br />
oder deren Folgen die Todesursache waren.<br />
( daher unbedingt Todesursache auf dem Totenschein<br />
vom Arzt eintragen lassen )<br />
6<br />
2.28 Sollte der Verstorbene aufgrund des 131 er Gesetzes<br />
( Grundgesetz: Artikel 131: Rechtverhältnisse ehemaliger<br />
Angehöriger des öffentlichen Dienstes )<br />
eine Versorgung gezahlt worden sein, so ist an das zahlende<br />
Versorgungsamt unter Beifügung einer Sterbeurkunde<br />
Nachricht zu geben.<br />
( z. B. in Baden - Württemberg an das Landesamt für<br />
Besoldung und Versorgung:<br />
70174 Stuttgart , Forststr. 9)<br />
Die anderen Bundesländer haben andere Behördenbezeichnungen.<br />
Sehen Sie im letzten Bescheid nach, welche Behörde<br />
den Festsetzungsbescheid ausgestellt hat.<br />
Stellen Sie auch gleichzeitig mit der Übersendung der<br />
Sterbeurkunde formlos einen Antrag auf Witwenversorgung.<br />
2.29 Wenn Sie ihre Wohnung wechseln sollten, vergessen Sie<br />
nicht die Abmeldung und Neuanmeldung beim jeweils<br />
zuständigen Einwohnermeldeamt.<br />
2.30 Vergessen Sie nicht zu prüfen, ob Ihnen jetzt Wohngeld<br />
für die weitere Mietung Ihrer Wohnung zusteht.<br />
2.31 Der Bundeswehrverband unterhält für in schwere Not<br />
geratene Mitglieder eine:<br />
„ Mildtätige Stiftung des Deutschen Bundeswehrverbandes<br />
e. V.“<br />
Auskünfte und Beratung über die zuständige aktive<br />
Kameradschaft oder über die für Sie zuständige<br />
Kameradschaft Ehemalige - Reservisten - Hinterbliebene<br />
2.32 Finanzamt<br />
Sammeln aller Rechnungen und Belege für:<br />
Lohnsteuerjahresausgleich zum Jahresende beantragen<br />
( Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Bestattungskosten<br />
)<br />
6
( siehe auch: Zif. 2.4 )<br />
2.33 Unbedingt beachten<br />
Wichtig bei einem Todesfall:<br />
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für Hinterbliebene<br />
Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde<br />
das wichtigste Dokument.<br />
Diese werde von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk<br />
sich der Sterbefall ereignete, erklärt die Deutsche Anwalts-, Notar-<br />
und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in<br />
Nürnberg.<br />
Nach Erhalt der Sterbeurkunde sollten unverzüglich alle Unternehmen<br />
und Kassen informiert werden, bei denen Versicherungen<br />
bestehen.<br />
Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand<br />
bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die<br />
Konten oder Sparguthaben zu verfügen. Sei dies nicht der Fall,<br />
verlangen Banken die Vorlage eines Erbscheins.<br />
Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei<br />
Grundstücken auf das Grundbuchamt zu.<br />
Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines<br />
Testaments, mitsamt der dazu gehörigen Niederschrift des zuständigen<br />
Nachlassgerichts vorgelegt werden.<br />
Wenn ein privatschriftliches Testament hinterlassen wird, muss<br />
derjenige, der es in Besitz hat, das Dokument unverzüglich nach<br />
dem Tod des Erblassers beim zuständigen Nachlassgericht abliefern.<br />
Wer diese gesetzliche Vorschrift nicht beachtet, kann sich strafbar<br />
und schadensersatzpflichtig machen, wenn er dadurch Ansprüche<br />
von Bedachten unterdrückt.<br />
Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, erfährt das Nachlassgericht,<br />
bei dem das Testament verwahrt wird, in der Regel<br />
automatisch von dem Todesfall, da es von den zuständigen Standesämtern<br />
davon unterrichtet wird. in diesem Fall wird das Nachlassgericht<br />
einige Wochen nach dem Tod von sich aus auf die<br />
nächsten Familienangehörigen zukommen.<br />
Diese können aber auch schon vorher beim Nachlassgericht um<br />
die Testamentseröffnung bitten.<br />
7<br />
7
3. Erbrecht<br />
Diese Abhandlung kann natürlich nicht die gesamte rechtliche<br />
Breite behandeln. Sie kann nur allgemeine Auskunft geben.<br />
Rechtliche Auskunft kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben,<br />
denn das Erbrecht ist viel zu kompliziert.<br />
1. Das gesetzliche Erbrecht<br />
Das gesetzliche Erbrecht legt fest, dass nur Verwandte<br />
erben können.<br />
Als Verwandte gelten die Personen, die mit dem Erblasser<br />
gemeinsame Vorfahren haben. ( Blutsverwandte )<br />
Allerdings ist auch das Adoptivkind, welches an Kindes<br />
Statt angenommen wird, im Sinne des Erbrechtes als<br />
verwandt definiert.<br />
Der Ehegatte des Erblassers ist im Sinne des Erbrechtes<br />
weder verwandt noch verschwägert.<br />
Ihm steht jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen<br />
ein eigenes Erbrecht zu.<br />
2. Rangfolge im Erbrecht<br />
Das Erbrecht billigt jedoch nicht allen Verwandten gleiche Erbteile<br />
zu. Nähere Verwandte schließen entferntere Verwandte vom<br />
Erbrecht aus.<br />
Die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, als<br />
nächstes die Enkel und dann die Urenkel, sind die Erben erster<br />
Ordnung.<br />
Allgemein richtet sich die Erbfolge nach dem Linearsystem.<br />
Das bedeutet, daß z. B. die Kinder des Erblassers die Enkel<br />
von der Erbfolge ausschließt.<br />
Beispiel: Wenn im Erbfall noch ein noch lebender Sohn und<br />
die Kinder einer bereits verstorbenen Tochter ( also Enkel<br />
) vorhanden sind, so erhält der Sohn ½ und die beiden Enkelkinder<br />
je ¼ des Erbteils.<br />
8<br />
Ein anderes Beispiel:<br />
Der Erblasser hat keine eigenen Kinder. Er hat jedoch zwei<br />
Brüder. Davon ist einer verstorben, der zwei Kinder hinterlassen<br />
hat. Es erben: der lebende Bruder zu ½ und die Kinder des verstorbenen<br />
Bruders je ¼ .<br />
3. Das Erbrecht zwischen Eheleuten<br />
Falls die Eheleute in einem gesetzlichen Güterstand gelebt haben,<br />
also durch keinen Güterrechtsvertrag eine abweichende<br />
Regelung getroffen haben, dann gilt folgende gesetzliche Vorschrift:<br />
Neben den Erben der ersten Ordnung erhält die überlebende<br />
Ehefrau die Hälfte des Erbteils.<br />
Es sollte ein „gemeinschaftliches Testament zwischen den Eheleuten“<br />
gemacht werden. ( siehe Anlage )<br />
4. Erbrecht zwischen Lebensgefährten<br />
Falls der Erblasser nicht in einer formell gesetzlich gültigen Ehe,<br />
sondern in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem<br />
Partner zusammengelebt hat, so erhält dieser in einem Erbfalle<br />
nichts.<br />
In diesen Fällen ist es also dringend erforderlich, ein Erbrecht<br />
durch ein Testament herzustellen.<br />
5. Erbrecht nach einer Scheidung<br />
Mit der Scheidung einer Ehe erlischt der Erb - und Pflichtteilsanspruch<br />
der Ehegatten gegeneinander.<br />
Im Regelfall wird im Scheidungsfolgeverfahren das Vermögen<br />
der Eheleute auseinandergesetzt, so daß für Erbansprüche kein<br />
Raum mehr ist.<br />
Will der geschiedene Ehegatte seinem früheren Ehepartner doch<br />
ein Erbrecht einräumen, so erfordert das ein Testament.<br />
6. Erbrecht des nichtehelichen Kindes<br />
Das nichteheliche Kind hat grundsätzlich keinen Anspruch auf<br />
ein Erbteil. ( Achtung: Eventuelle zukünftige Gesetzesänderungen<br />
beachten.)<br />
8
Jedoch hat es einen Geldanspruch in Höhe des Erbteils, wie es<br />
auch einem ehelichen Kind zusteht.<br />
Zum Beispiel: Das nichteheliche Kind hat keinen Anspruch auf<br />
einen Grundbesitz des Erblassers, hat jedoch einen Geldanspruch<br />
in Höhe des Wertes des Erbes.<br />
7. Der Staat als Erbe<br />
Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden oder<br />
feststellbar sind, wird der Staat als Fiskus gesetzlicher Erbe.<br />
8. Das Testament<br />
Ein Testament sollte im Regelfall von / vor einem Notar erstellt<br />
werden.<br />
Das Testament kann man eigenhändig errichten oder vor einem<br />
Notar beurkunden.<br />
Ist es vom Erblasser eigenhändig verfaßt, muß es zur Gültigkeit<br />
des letzten Willens folgende Formvorschriften unbedingt beinhalten.<br />
Das Testament muss vollständig handschriftlich verfaßt und<br />
unterschrieben sein<br />
( Ein Testament, das mit der Schreibmaschine getippt oder mit<br />
einem Computer geschrieben ist, ist ungültig.)<br />
Das Testament soll die handschriftlich verfaßte Adresse, den Ort<br />
und das Errichtungsdatum enthalten.<br />
Das Testament sollte eine klare Erbeinsetzung beinhalten.<br />
Ein Testament kann jederzeit durch das Erstellen eines Neuen<br />
geändert oder auch aufgehoben werden.<br />
Das alte Testament wird dadurch ungültig. Es sollte unbedingt<br />
vernichtet werden.<br />
9. Vollmacht über den Tod hinaus<br />
Wer eine Vollmacht auch für den Fall seines Todes erteilen will,<br />
soll grundsätzlich nur seine Erben bevollmächtigen.<br />
Gesamtvollmachten sollen möglichst auf zwei Personen lauten.<br />
9<br />
Vollmachten können eingeschränkt werden und sollen in regelmäßigen<br />
Abständen auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden.<br />
Egal ob es bei der gesetzlichen Erbfolgeregelung bleiben soll<br />
oder ein Testament abgegeben wurde oder ein<br />
Erbvertrag abgeschlossen wurde bzw. werden soll, sollte in jedem<br />
Fall einem Vertrauten eine eingeschränkte Vollmacht „über<br />
den Tod hinaus“ erteilt werden.<br />
Begründung: z. B. Erledigung von anfallenden Kosten bis<br />
zur Erteilung eines Erbscheines.<br />
Eine Vollmacht kann wie folgt aussehen:<br />
Vollmacht<br />
Hiermit erteile ich dem ...........über meinen<br />
Tod hinaus Vollmacht, über mein Konto:<br />
Nr.:....bei .....( Bank )<br />
bis zu einem Betrag von .................Euro zu<br />
verfügen.<br />
( Unterschrift )<br />
10. Erbschein<br />
Der Erbschein dient zum Nachweis des Erbrechts und - soweit<br />
mehrere Erben vorhanden sind - zum Nachweis der Anteile am<br />
Nachlaß.<br />
Es ist zweckmäßig in jedem Falle einen Erbschein zu beantragen,<br />
weil mit Hilfe des Erbscheins die Eigentumsrechte am Nachlaß<br />
nachgewiesen werden können.<br />
Mit Hilfe des Erbscheins kann z. B. ein Grundstück umgeschrieben<br />
oder über Konten des Erblassers verfügt werden.<br />
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlaßgericht beantragt.<br />
Ein Erbschein wird nicht nur bei gesetzlicher Erbschaft, sondern<br />
auch im Falle eines Testaments erteilt.<br />
Zweckmäßig ist, einen Erbschein über einen Notar beim Nachlaßgericht<br />
zu beantragen.<br />
9
<strong>Sonstiges</strong><br />
1.<br />
Bei Todesfall eines Mitgliedes verständigen Sie bitte so schnell<br />
als nur möglich die zuständige Kameradschaft oder die<br />
Bundesgeschäftsstelle:<br />
53175 Bonn, Südstr. 123<br />
Tel. 0228 / 3823 - 144 oder 3823 – 147 oder Fax: 02283823233<br />
E – Mail: west@dbwv.de<br />
2.<br />
Hinterbliebenen bleibt es freigestellt, sich der Truppenkameradschaft<br />
des Verstorbenen oder einer Kameradschaft Ehemalige -<br />
Reservisten - Hinterbliebene anzuschließen.<br />
3.<br />
In Allen Rechtsschutzfragen unterstützt und berät der Bundeswehrverband<br />
seine Mitglieder und die Ehefrauen<br />
und Hinterbliebene für gerichtliche Verfahren nach der Rechtsschutzordnung<br />
des Verbandes.<br />
( z. B.: Wohnungsangelegenheiten; Versorgungsbezüge)<br />
4.<br />
Sollten Sie Interesse an dem Einzug in ein Veteranenheim<br />
( Hamburg ) haben, wenden Sie sich an den Verband<br />
Eine sehr enge Zusammenarbeit verbindet den Verband mit der<br />
Offizier - Wohlfahrtsgemeinschaft. Diese unterhält in Berlin ein<br />
Damenstift, in dem Witwen ehemaliger Soldaten Unterkunft<br />
finden können.<br />
5. Finanzielle Hinweise<br />
Versorgungsbezüge für den Sterbemonat verbleiben in voller<br />
Höhe.<br />
Vom 1. des auf den Sterbemonat folgenden Monats erhalten:<br />
10<br />
Witwen: 60 %, je Waise 12 % der bisherigen Versorgungsbezüge.<br />
Insgesamt jedoch nicht mehr als 100 %.<br />
Sterbegeld nach soldaten - und beamtenrechtlichen Vorschriften (<br />
das zweifache der letzten monatlichen Versorgungsbezüge, steuerpflichtig<br />
)<br />
Für die Bestattung wird unter Umständen eine Beihilfepauschale<br />
gewährt. ( Beihilfeantrag )<br />
Rücksprache mit der Sozialberatung ( Westerburg ) nehmen.<br />
Die Witwe hat im Sterbejahr und im Folgejahr noch Steuerklasse<br />
3, danach Steuerklasse 1 oder 2.<br />
Sprechen Sie den Sozialberater der Standortverwaltung oder den<br />
Sachbearbeiter bei der WBV, der für die Versorgungsbezüge<br />
zuständig ist, auf die „Kürzung der Altersversorgung um ~ 7 %,<br />
an.<br />
6. Und vergessen Sie nicht:<br />
Der Witwer / die Witwe kann jederzeit Mitglied, wenn keine<br />
Mitgliedschaft besteht, Mitglied in der Kameradschaft werden.<br />
( Rücksprache mit dem Kameradschaftsvorsitzenden nehmen )<br />
Durch Teilnahme an Veranstaltungen Ihrer Kameradschaft erhalten<br />
Sie den Kontakt und somit ist auch eine Hilfeleistung bei<br />
Bedarf viel, viel einfacher, persönlicher und logischer.<br />
zu 2.12<br />
Der für unser Gebiet zuständige Sozialberater:<br />
Schloss Oranienstein; 65582 Diez<br />
06432940 - 1430 oder 1440 oder 1441<br />
Frau Seelbach<br />
oder über die ERH – Kameradschaft<br />
( Der Sozialbearbeiter ist der absolute Fachmann.)<br />
10
( Dieses Merkblatt soll und kann nur eine Hilfe<br />
und Information sein, einen Anstoß für weitere<br />
Maßnahmen geben. )<br />
Bemerkung:<br />
Sollte jemand zu diesem Merkblatt aus Erfahrung resultierende Ergänzungen oder<br />
Erläuterungen beisteuern können bitte übersenden an:<br />
Oberstabsfeldwebel a. D. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong><br />
Beethovenstr. 10; 65549 Limburg<br />
Die Bemerkungen werden dann als Ergänzungen durch die Kameradschaft Ehemalige<br />
- Reservisten - Hinterbliebene bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit übersandt<br />
Dieses Merkblatt darf von jedem, für jeden Interessenten ohne Genehmigung der<br />
Ersteller vervielfältigt und auch weitergegeben werden.<br />
Auch wenn sich das Merkblatt in erster Linien an ausgeschiedene Soldaten richtet, ist<br />
es trotzdem auch auf aktive Soldaten anwendbar.<br />
Außerdem kann ich den Herren nur raten, Ihre Frauen zu „zwingen“, sich um den<br />
Inhalt dieses Merkblattes zu kümmern.<br />
( Diese Bemerkung beruht auf Erfahrungswerten. )<br />
Für den Raum Diez - Limburg - Montabaur ist für Sie zuständig.<br />
Kameradschaft Ehemalige - Reservisten - Hinterbliebene Diez - Limburg<br />
Oberstabsfeldwebel a. D. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong><br />
Beethovenstr. 10; 65549Limburg<br />
Tel. 064318995<br />
Mail: franz_prox@t-online.de<br />
oder:<br />
Hauptmann a. D. Sappok, Harald<br />
An der Ley 17; 65558 Heistenbach<br />
Tel: 06432 / 82887<br />
Mail:<br />
HaraldSappok@t-online.de<br />
11<br />
Zusätzliche Angaben:<br />
Oberstabsfeldwebel a. D. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong>, Beethovenstr. 10; 65549 Limburg<br />
E – Mail: franz_prox@t-online.de<br />
Homepage: www.mabuse-dr.de/dbwv/dbwv.htm<br />
Und alle weiteren Vorstandsmitglieder der Kameradschaft<br />
Ehemalige – Reservisten – Hinterbliebene<br />
Diez – Limburg<br />
Siehe dazu auch die Homepage der Kameradschaft<br />
Mit kameradschaftlichen Grüßen,<br />
gez. <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong>, OStFw a. D.<br />
( Inhalt ohne Gewähr. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf 100 % tigkeit.<br />
Das Merkblatt ersetzt keinen Rechtsanwalt oder andere Rechtsmittel. )<br />
Stand des Merkblattes: 07 / 12<br />
Zusatz<br />
Bei Fragen zur ambulanten oder stationären Pflege oder anderen Fragen hilft Ihnen<br />
mit Rat und Tat, z. B. bei:<br />
- Antrag auf Bestimmung der Pflegestufe bei Pflegebedürftigen ( Krankenkasse )<br />
- Antrag auf Schwerbehinderungsausweis<br />
- Antrag auf „Befreiung der Zuzahlung bei Apotheke / Arzt<br />
die Kirchliche Sozialstation Diez - Hahnstätten - Katzenelnbogen<br />
Friedhofstr. 19 65582 Diez<br />
Tel. 06432 / 9198 - 15; Fax: 06432 / 9198 - 88<br />
Frau Frese oder Frau Scheffler<br />
oder jede andere Sozialstation.<br />
11
Beispiele zu Nr. 1. 17<br />
„Vollmachten über Bank-, Sparkassen- und Postgirokonten“<br />
1.1 Betreuungsvollmacht für den Fall der<br />
Geschäftsunfähigkeit<br />
Folgende Personen bevollmächtige ich für den Fall meiner Geschäftsunfähigkeit meine<br />
Geschäfte wahrzunehmen:<br />
Name und Anschrift der / des Bevollmächtigten: .....................................................<br />
a.) Bank-, Sparkassen- und andere Geldinstitute<br />
Konto – Nummer:...........................Kreditinstitut............................BLZ:.................<br />
................................................................................................................................<br />
Mit dem Tod der bevollmächtigten Person überträgt sich die Vollmacht auf.<br />
Name und Anschrift der weiter bevollmächtigten Person: ........................................<br />
( Unterschrift )<br />
Ort:...........................Datum:............................<br />
b.) Bausparverträge<br />
Konto – Nummer:.......................Kreditinstitut:................................BLZ:................<br />
................................................................................................................................<br />
Mit dem Tod der bevollmächtigten Person überträgt sich die Vollmacht auf.<br />
Name und Anschrift der weiter bevollmächtigten Person: ........................................<br />
( Unterschrift )<br />
12<br />
Ort:...........................Datum:............................<br />
c.) Haus- und Grundbesitz<br />
Ort Grundbuch ( Band- und Blattnummer ) Objekt<br />
................................................................................................................................<br />
Mit dem Tod der bevollmächtigten Person überträgt sich die Vollmacht auf.<br />
Name und Anschrift der weiter bevollmächtigten Person: ........................................<br />
( Unterschrift )<br />
d.) Patientenverfügung:<br />
Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selber zu<br />
regeln, verfüge ich:<br />
An mir sollen keine Lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden wenn<br />
medizinisch festgestellt ist:<br />
• Dass ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, bei dem jede lebenserhaltende<br />
Maßnahme das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf erfolgreiche Behandlung<br />
verlängern würde<br />
oder<br />
• dass es zu einem nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines<br />
Körpers kommt, der zum Tode führt.<br />
Ärztliche Begleitung und Behandlung sowie sorgsame Pflege sollen in diesen Fällen<br />
auf die Linderung von Schmerzen, Unruhe und Angst gerichtet sein, selbst wenn<br />
durch die notwendige Schmerzbehandlung eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen<br />
ist.<br />
Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit in Nähe und<br />
Kontakt mit meinen Angehörigen und nahestehenden Personen in meiner vertrauten<br />
Umgebung.<br />
Ich bitte um seelsorgerischen Beistand.<br />
12
Maßnahmen aktiver Sterbehilfe lehne ich ab.<br />
Ich unterschreibe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung und als Ausdruck<br />
meines Selbstbestimmungsrechtes. Ich wünsche nicht, dass mir in der akuten Situation<br />
eine Änderung meines hiermit bekundeten Willens unterstellt wird. Sollte ich meine<br />
Meinung ändern, werde ich dafür sorgen, dass mein geänderter Wille erkennbar zum<br />
Ausdruck kommt.<br />
Name / Vorname:...................................................geboren .....................................<br />
Anschrift:.................................................................................................................<br />
Ort, Datum:..............................................................................................................<br />
Unterschrift:..............................................................................................................<br />
e.) Vorsorgevollmacht<br />
Für den Fall, dass ich außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder zu äußern, benenne<br />
ich hiermit als Person meines besonderen Vertrauens:<br />
Herrn / Frau:............................................................................................................<br />
geb am:...........................................................<br />
Anschrift:.................................................................................................................<br />
Und erteile hiermit Vollmacht, an meiner Stelle mit der behandelnden Ärztin oder dem<br />
behandelnden Arzt alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen.<br />
Die Vertrauensperson soll meinen Willen einbringen und in meinem Namen Einwendungen<br />
vortragen, die die Ärztin oder der Arzt berücksichtigen soll.<br />
Sie darf auch die Krankenunterlagen einsehen und in deren Herausgabe an Dritte<br />
einwilligen.<br />
Zu diesem Zweck entbinde ich die mich behandelnden Ärztinnen oder Ärzte und deren<br />
nichtärztliche Mitarbeitende gegenüber meiner Vertrauensperson von der Schweigepflicht.<br />
Diese Vorsorgevollmacht ist jederzeit ohne besondere Form widerruflich.<br />
13<br />
Ort,<br />
Datum:..............................................................................................................<br />
Unterschrift:.....................................................<br />
( Die Vertrauensperson sollte über ein Zweitexemplar der Vorsorgevollmacht, sowie<br />
der Patientenverfügung verfügen.<br />
Die Auswahl der Vertrauensperson bestimmt der Verfügende selber ganz alleine.<br />
( Über weitere Arten der „Betreuungsvollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit“<br />
informiert Sie ihr Anwalt / Notar ).<br />
Bemerkung:<br />
1.Es gibt in der bundesrepublikanischen Gesetzgebung kein automatisches Ehegattenbetreuungsrecht<br />
das heißt, die Ehefrau kann / ist nicht automatische Betreuerin<br />
von / für ihren Mann sein..<br />
Daher wird vorgeschlagen:<br />
2. Eine „Generalvollmacht“ auszustellen / ausstellen zu lassen.<br />
( Raum für eigene Notizen )<br />
13
Zu 2.17 ( Beerdigung in einem Ruhewald )<br />
Siehe dazu auch: www.ruhewald-lahnhoehe.de und<br />
www.bestattung-information.de/limburg-an-der-lahn/baumbestattungnaturbestattung-limburg-an-der-lahn-bestattungswald.<br />
14<br />
14
Ich:<br />
Name:<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Formular Gesundheitsvollmacht<br />
erteile je einzeln die widerrufliche Vollmacht mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten<br />
zu vertreten an:<br />
Name:<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Name:<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße<br />
15<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Die Vollmacht wird mit der Unterzeichnung durch mich wirksam.<br />
Die Bevollmächtigten sind zu meiner Vertretung berechtigt, sobald die behandelnden<br />
Ärzte feststellen, dass ich mein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten<br />
nicht mehr ausüben kann.<br />
Die Bevollmächtigten dürfen an meiner Stelle in alle Maßnahmen zur Diagnose und<br />
Behandlung einer Krankheit einwilligen oder die Einwilligung hierzu verweigern.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich auf Grund der<br />
Maßnahme sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden<br />
erleide. Entsprechend meiner Patientenverfügung erstreckt sich die Vollmacht<br />
auch auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. In diesen Fällen bedürfen<br />
die Bevollmächtigten jedoch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1904<br />
Abs. 2 BGB).<br />
Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, meine Bevollmächtigten<br />
über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose aufzuklären,<br />
um Entscheidungen meiner Bevollmächtigten über die Behandlung, einen<br />
Eingriff oder einen Behandlungsabbruch zu ermöglichen. Ich entbinde hiermit durch<br />
meine Unterschrift die behandelnden Ärzte ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht.<br />
Durch ihre Unterschriften bestätigen die Bevollmächtigten, dass sie bereit sind, mich<br />
in allen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, falls ich mein Selbstbestimmungsrecht<br />
nicht mehr ausüben kann. Ferner bestätigen sie, dass ich zum Zeitpunkt meiner<br />
Unterschrift geschäftsfähig und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin.<br />
Ort/Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers<br />
Ort/Datum, Unterschrift des / der Bevollmächtigten<br />
15
Halten Sie rechtzeitig Ihre Wünsche fest<br />
Fragen zu:<br />
Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung<br />
Pflegebedürftigkeit, Tod und menschenwürdiges Sterben sind meist<br />
( bei uns Menschen ) Tabu-Themen.<br />
Doch von einer Minute auf die andere kann jeder von uns pflegebedürftig<br />
werden und kompetente Hilfe benötigen.<br />
Umfragen ermitteln immer wieder, dass viele Deutsche keine ausreichende<br />
private Vorsorge für Krankheit und Alter betreiben.<br />
Andererseits waren Ende 1999 etwa 2,2 Millionen Menschen in<br />
Deutschland pflegebedürftig. Deshalb sollte sich jeder - egal wie alt<br />
- frühzeitig mit dem Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"<br />
auseinandersetzen.<br />
Dabei kann Ihnen unser „Merkblatt für den Todesfall“ eine große<br />
Hilfe sein.<br />
Jetzt zur Beantwortung einiger grundsätzlicher Fragen ( aus: Stimme<br />
& Weg, Ausgabe: 1 / 2005; S. 19 ) durch einen Rechtsanwalt.<br />
„Das Thema Vorsorge bei alters-, krankheits- und unfallbedingter Entscheidungsunfähigkeit<br />
ist im öffentlichen Blickfeld. Patientenverfügungen helfen,<br />
das Selbstbestimmungsrecht als Patient zu wahren.<br />
Was genau kann eine Patientenverfügung bewirken“ ?<br />
Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Fallkonstruktionen unterscheiden:<br />
Zunächst können Sie Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal<br />
geben, welche Behandlungsmaßnahmen ergriffen werden<br />
oder unterbleiben sollen, beispielsweise im Hinblick auf Bluttransfusionen<br />
oder Organtransplantationen. Dann kann der Wunsch<br />
nach einem Behandlungsabbruch ebenso festgehalten werden wie<br />
der Wunsch nach medizinischer Maximalbetreuung.<br />
„Kann man auch lebensverkürzende Maßnahmen verlangen“ ?<br />
Ja, denn es wird zum Beispiel eine gezielte Therapie zur Schmerzlinderung<br />
selbst dann für straflos erachtet, wenn sie das Risiko einer<br />
lebensverkürzenden Wirkung mit sich bringt. Also können Sie einen<br />
entsprechenden Wunsch derzeit auch regeln.<br />
16<br />
„Wie steht es mit einem Behandlungsabbruch“ ?<br />
Bei einem bereits eingesetzten Sterbevorgang gibt es keine rechtlichen<br />
Hindernisse, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten.<br />
Lebensverlängernde Maßnahmen sind beispielsweise künstliche Beatmung,<br />
Bluttransfusion oder künstliche Ernährung,<br />
„Und was ist, wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat“ ?<br />
Bei einer unheilbaren Erkrankung kann der Abbruch der ärztlichen<br />
Behandlung in Ausnahmen zulässig sein. Ein dahingehender Wunsch<br />
des Patienten sollte deshalb vom behandelnden Arzt befolgt werden.<br />
Bei Zweifelsfragen wäre das Vormundschaftsgericht hinzuzuziehen.<br />
Die so genannte "Ethikkommission" will hier aber zukünftig Einschränkungen<br />
vornehmen, während der Entwurf des Bundesjustizministeriums<br />
dies zulassen will.<br />
„Gibt es Menschen, für die eine Patientenverfügung besonders wichtig wäre“ ?<br />
Jemand, bei dem schon ein Krankheitsverlauf diagnostiziert ist, der<br />
mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unfähigkeit führt, seinen Willen zu<br />
äußern etwa bei Alzheimer oder Demenz - sollte unbedingt eine Patientenverfügung<br />
verfassen.<br />
„Was ist bei nicht vorhersehbaren Krankheitsabläufen„ ?<br />
Auch hier kann man regeln, inwieweit man sich einer exzessiven<br />
Gerätemedizin aussetzt oder sich lieber mit dem Tod abfinden will.<br />
„Was lässt sich durch eine Patientenverfügung nicht regeln“ ?<br />
Jeder Fall von aktiver Sterbehilfe aber auch der Wegfall lebenserhaltender<br />
Maßnahmen am Unfallort.<br />
Denn das würde im krassen Widerspruch zur ärztlichen Verpflichtung<br />
stehen, Leben zu retten.<br />
16
Anlage zu 3. 3. Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament<br />
( Beachte: das Testament muss handschriftlich und von beiden Eheleuten unterschrieben<br />
sein ).<br />
Testament Testament<br />
Testament<br />
Wir, die Eheleute <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong> und Edith <strong>Prox</strong>, geb. Buschmann, setzen uns<br />
hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein.<br />
Erbe des Letztverstorbenen sollen unsere Söhne Norbert und Michael sein.<br />
65882 Diez, 25. März 2000<br />
<strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong> Edith <strong>Prox</strong>, geb. Buschmann<br />
( <strong>Franz</strong> <strong>Prox</strong> ) ( Edith <strong>Prox</strong> geb. Buschmann )<br />
Bemerkung: Gegenstand testamentarischer Regelungen.<br />
Durch das Testament bestimmt der Erblasser frei, wem er sein Vermögen zukommen<br />
lassen will. Er kann von der gesetzlichen Folge für einen oder alle Erben abweichen.<br />
Er kann ferner Ersatzerben einsetzen wenn diejenigen Erben, die Erbteile erhalten<br />
sollen, beim Erbteil bereits verstorben sein sollten. Er kann Vor- und Nacherben einsetzen<br />
was bedeutet, dass zunächst eine Person Erbe wird und nach ihm eine andere<br />
Person erben soll. Er kann auch bei mehreren Erben die Teilung des Nachlasses ganz<br />
oder teilweise ausschließen, z. B. um einen Familienbetrieb zu erhalten oder andere<br />
unsinnige Teilungen zu verhindern. Zur Sicherung seines letzten Willens kann er auch<br />
einen Testamentsvollstrecker ernennen dem weitgehende Befugnisse eingeräumt werden<br />
können.<br />
Sollten komplizierte Fragen entstehen, ist es dringend zu empfehlen, sich des Rates<br />
eines Sachkundigen Notars, Rechtsanwaltes oder auch Steuerfachmannes zu bedienen,<br />
bevor man ein Testament errichtet.<br />
Es ist jedoch auf jeden Fall von Vorteil, statt ein eigenes Testament zu erstellen, diese<br />
gemeinschaftlich von / bei einem Notar zu erstellen. Es ist auf jeden Fall sicherer und<br />
kostet nicht viel.<br />
Das Testament wird<br />
1. Bei Gericht hinterlegt 2. Eine Durchschrift erhält man selber.<br />
Die Kameradschaft ERH hat ( für den Raum Diez – Limburg ) über die Reservistenkameradschaft<br />
Limburg einen ( vorzüglichen ) Rechtsanwaltr zur Verfügung.<br />
17<br />
Quellenverzeichnis:<br />
Zeitschrift: Die Bundeswehr Nr.: 4 / 2001<br />
„Ratgeber für den Sterbefall“<br />
Bundeswehrverband; Referat III / 1; Bonn, Januar 2000<br />
17
________________________________________________<br />
_______________________<br />
Name, Vorname ( Beihilfeberechtigter / Vollmachtgeber / in )<br />
Personenkennziffer (PK)<br />
________________________________________________<br />
Straße, Hausnummer<br />
________________________________________________<br />
PLZ, Ort<br />
Wehrbereichsverwaltung<br />
□ Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />
- West / Süd -<br />
PA 4 - Beihilfestelle<br />
Postfach:<br />
Vollmacht<br />
zur Regelung meiner Besoldungs-/Belhilfeangelegenheiten<br />
Hiermit bevollmächtige ich<br />
Frau/Herrn_____________________________________________<br />
_<br />
wohnhaft___________________________________________________<br />
____________________<br />
Telefon / Fax:<br />
______________________________________________________<br />
_____________<br />
Email:<br />
______________________________________________________<br />
_______________<br />
18<br />
mit der Regelung meiner □ Belhilfeangelegenheiten □ Besoldung<br />
Die / Der Bevollmächtigte steht zu mir in folgendem ( Verwandtschafts-)<br />
Verhältnis:<br />
□ Ehefrau / Ehemann □ Tochter / Sohn □ Betreuer / in □<br />
___________________<br />
Die/ Der Bevollmächtigte ist berechtigt:<br />
□ auf Dauer ( bis zum Widerruf meiner Vollmacht )<br />
□ für den Zeitraum ________________________<br />
□ anfallenden Schriftverkehr mit der Wehrbereichsverwaltung West /Süd ( WB<br />
□ Anträge zu stellen,<br />
□ sämtliche Schriftstücke in Empfang zu nehmen,<br />
□ Widersprüche/Beschwerden zu erheben und<br />
□ die sich für mich aus meinem Verhältnis als Besoldungsempfänger/in<br />
/ Beihilfeberechtigte/r<br />
□ ergebenden Pflichten ( z.B. Anzeigepflichten ) wahrzunehmen.<br />
Der Schriftverkehr soll:<br />
□ weiterhin über meine Anschrift erfolgen.<br />
□ ab sofort über die oben angegebene Anschrift der / des Bevollmächtigten<br />
erfolgen.<br />
Mir ist bekannt, dass ich diese Vollmacht jederzeit beschränken<br />
oder insgesamt widerrufen kann.<br />
______________________________________<br />
__________________________________________<br />
Ort, Datum: Unterschritt Vollmachtgeber/in<br />
(Vor- und Zuname)<br />
______________________________________<br />
Ort, Datum Unterschritt Bevollmächtigte/r<br />
(Vor- und Zuname)<br />
Die Vollmacht darf zusammen erst mit dem 1. Beihilfeantrag<br />
an die Wehrbereichsverwaltung übersandt werden.<br />
Sie sollte jedoch schon, vom Beihilfeberechtigten unterschrieben,<br />
Teil des „Persönlichen Ordners“ sein.<br />
( www.dbwv.de – Verband Aktuell – Ehemalige… - Aktuelle Themen<br />
– Rettungsanker in der Beihilfe )<br />
(Stand: Mai 2012)<br />
18
Anlage zu 2.18<br />
Voraussetzungen für die Beisetzung mit militärischen Ehren<br />
(Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/8: Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr)<br />
Bei Todesfällen ehemaliger Berufssoldaten der Bundeswehr, der Wehrmacht, der<br />
Reichswehr und der Armeen und Marine des Kaiserreiches kann zur Erweisung militärischer<br />
Ehren auf Wunsch oder Antrag der nächsten Angehörigen oder einer durch<br />
letztwillige Verfügung bestimmten Person nach Prüfung und Genehmigung durch den<br />
jeweiligen Befehlshaber im Wehrbereich ein Kranz durch eine Abordnung ( der<br />
Dienstgrad des Führers der Abordnung soll in angemessenem Verhältnis zum Dienstgrad<br />
des Verstorbenen stehen ) niedergelegt werden.<br />
Sargschmuck ( Bundesdienstflagge und Stahlhelm/Bergmütze/Barett/Schirmmütze )<br />
kann auf Wunsch der nächsten Angehörigen oder einer durch letztwillige Verfügung<br />
bestimmten Person zur Verfügung gestellt werden.<br />
Es ist auch möglich, die letzte dienstliche Kopfbedeckung des Verstorbenen, die durch<br />
die Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt wird, hierfür zu nutzen.<br />
Ein Ordenskissen kann bereitgestellt werden. Wird darüber hinaus der Wunsch nach<br />
Einsatz von Musikern / musikalischer Umrahmung geäußert, können 1 Trommler und<br />
/ oder ein Trompeter gestellt werden.<br />
Der Wunsch oder Antrag auf Beteiligung der Bundeswehr an Trauerfeierlichkeiten ist<br />
von jeder militärischen Dienststelle der Bundeswehr entgegenzunehmen und unter<br />
nachrichtlichter Beteiligung des zuständigen Standortältesten an das zuständige Wehrbereichskommando<br />
zu melden.<br />
Zu dieser Meldung, werden folgende Angaben von den Hinterbliebenen benötigt:<br />
Dienstgrad, Vorname und Name des Verstorbenen, Geburtsdatum ( wenn möglich<br />
Personenkennziffer ) und Geburtsort, Konfession, letzte Anschrift: Straße, Hausnummer,<br />
Postleitzahl und Ort, Todestag,' Tag / Uhrzeit / Ort der Trauerfeier / Bestattung,<br />
Vorname, Name, Anschrift der die Beteiligung, der Bundeswehr wünschenden Person,<br />
Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen,<br />
Kurze Schilderung des Werdeganges des Verstorbenen,<br />
Angabe der letzten Verwendung, und der letzten Dienststelle,<br />
Wunsch nach Sargschmuck,<br />
19<br />
Wunsch nach einem Ordenskissen,<br />
Wunsch nach Musikereinsatz.<br />
Wünschen die nächsten Angehörigen oder die durch letztwillige Verfügung bestimmte<br />
Person eine über die Abordnung hinausgehende Beteiligung der Bundeswehr in Form<br />
eines militärischen Ehrengeleites, kann diesem Wunsch nur entsprochen / stattgegeben<br />
werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:<br />
• der Verstorbene war General / Admiral oder Generalleutnant / Vizeadmiral (<br />
bzw. entsprechende Dienstgrade des Sanitätsdienstes )<br />
oder<br />
• der Verstorbene war Inhaber/Träger höchsten Auszeichnungen des 1. Weltkrieges<br />
und 2. Weltkrieges.<br />
Die Auszeichnungen können bei jeder militärischen Dienststelle oder beim Vorstand<br />
der ERH – Kameradschaft erfragt werden.<br />
Die Genehmigung zur Beisetzung mit militärischem Ehrengeleit erteilt BMVg nach<br />
Antragstellung durch das zuständige Wehrbereichskommando.<br />
Die Beisetzung mit militärischen Ehren ist, vor Antragstellung durch die Hinterbliebenen,<br />
mit dem Bestattungsinstitut und dem Pfarrer abzusprechen.<br />
Der zuständige Standortälteste benötigt die Anschrift des Bestattungsinstituts.<br />
Die Abordnung wird grundsätzlich durch die letzte Dienststelle des / der Verstorbenen<br />
gestellt.<br />
Orden, die auf das Ordenskissen aufgesteckt werden sollen, müssen in Originalgröße<br />
durch die Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt werden und dürfen keine Insignien<br />
des "Dritten Reichs" tragen.<br />
Auf ausdrücklichen Wunsch der nächsten Angehörigen kann eine Bundesdienstflagge<br />
als persönliches Andenken übergeben werde.<br />
19
Von: Bruno Schaefer [mailto:Bruno.Schaefer@dbwv.de]<br />
Gesendet: Freitag, 7. Mai 2010 09:22<br />
An: franz_prox@t-online.de<br />
Betreff: WG: Info Ritterkreuzträger<br />
Hallo, Herr <strong>Prox</strong><br />
Gestern hatte ich den Rückruf aus dem Protokollreferat des BMVg.<br />
Gesprächspartner war der für Trauerfeierlichkeiten zuständige Referent<br />
StHptm Peter Gellner.<br />
Er hat ausgeführt, dass weder aus der jetzigen Vorschrift noch aus<br />
dem Entwurf der neuen Dienstvorschrift Ihre Befürchtung bestätigt<br />
wird.<br />
In der entsprechenden Ziffer steht und wird stehen, dass Träger der<br />
entsprechenden Tapferkeitsauszeichnungen des I. u. II WK, darunter<br />
das Ritterkreuz, mit militärischen Ehren beigesetzt werden können.<br />
Die Beantragung muss ganz normal über die regional zuständigen<br />
Stellen der Bundeswehr laufen.<br />
Träger der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland haben<br />
ferner Anspruch auf militärisches Ehrengeleit.<br />
Ich hoffe, Ihnen mit den Angaben gedient zu haben.<br />
Herr Gellner, BMVg Bonn, Protokollreferat, Tel. 0228 1200 hat sich<br />
auch bereit erklärt, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen zum Wochenende<br />
Deutscher BundeswehrVerband e.V.<br />
Landesverband West<br />
Bruno Schäfer, Oberstleutnant d.R.<br />
Landesgeschäftsführer West<br />
Südstraße 123, 53175 Bonn<br />
Tel. 0228 3823 - 110<br />
Fax 0228 3823 - 233<br />
eMail allgemein: west@dbwv.de<br />
persönlich: Bruno.Schaefer@dbwv.de<br />
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