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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald VORBERICHT zum Haushaltsplan 2005<br />

Mit dieser Reform wird ein wichtiger Schritt zu einer fortschrittlichen und effizienten<br />

Verwaltung zurücklegt. Durch die Konzentration der Aufgaben vor Ort sollen für Bürger<br />

und Wirtschaft künftig kurze Wege und einheitliche Anlaufstellen geschaffen werden,<br />

welche rasche und integrierte Entscheidungen ermöglichen.<br />

Die Finanzierung der Verwaltungsreform orientiert sich weitgehend an der Systematik<br />

der Sonderbehördeneingliederung 1995, allerdings ohne deren dynamische Komponente<br />

(Steueraufkommen).<br />

Gemäß § 11 Abs.5 FAG erhalten die Stadt- und Landkreise zum Ausgleich der ihnen<br />

durch Artikel 1 VRG übertragenen Aufgaben pauschale Finanzzuweisungen, die sich<br />

nach den Kosten des Landes für die einzugliedernden Sonderbehörden auf der Basis<br />

Haushalt 2003 bemessen. Die Dynamisierung des Zuweisungsbetrages wird jedoch<br />

nicht entsprechend der Entwicklung der Steuereinnahmen vorgenommen, sondern<br />

folgt der Besoldungs- und Vergütungsentwicklung. Zugleich werden die (dynamisierten)<br />

Zuweisungen bis zum Jahre 2011 stufenweise um insgesamt 20 % reduziert (sog.<br />

Effizienzrendite), in 2005 um 2 % und in den Jahren 2006 bis 2011 jeweils um 3 %.<br />

Demzufolge erhält der Landkreis 2005 Zuweisungen nach § 11 Abs.5 FAG in Höhe von<br />

12,634 Mio. EUR. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren der Behörden (insbesondere<br />

Vermessung) in Höhe von 2,886 Mio. EUR, Bußgeldern in Höhe von 65.000 EUR<br />

sowie Zuweisungen nach § 25 FAG (Verkehrslastenausgleich) und Direktzuweisungen<br />

in Höhe von zusammen 250.000 EUR, so dass für die neu zugewiesenen Aufgaben<br />

Einnahmen in Höhe von insgesamt 15,836 Mio. EUR in den Plan eingestellt sind. Darüber<br />

hinaus erfolgen Erstattungen für Waldarbeiter (spitz abgerechnet) nach tatsächlichem<br />

Aufwand (ca. 2,556 Mio. EUR). Zudem erhält der Landkreis Erstattungen für den<br />

Aufwand der Straßenmeistereien in puncto Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (ca.<br />

9,9 Mio. EUR). Ausgewiesen werden ferner kalkulatorische Einnahmen in Höhe von<br />

151.600 EUR, welche der Höhe der kalkulatorischen Ausgaben entsprechen.<br />

Über die laufenden Zuweisungen nach § 11 Abs.5 FAG hinaus wird im Jahr 2005 ein<br />

zusätzlicher Ausgleich für die einmaligen Kosten erfolgen. Hierunter fallen insbesondere<br />

Kostenersätze für die Anpassung der Informations- und Kommunikationstechnik<br />

an die veränderten Strukturen und Rahmenbedingungen, außerdem Umzugskosten,<br />

Trennungsgelder und ähnliche Aufwendungen. Das gesamte nominale Einnahmevolumen<br />

aus der Verwaltungsreform beläuft sich daher im Jahr 2005 auf 28,487 Mio.<br />

EUR belaufen.<br />

Mit diesen Einnahmen werden sämtliche Ausgaben der eingegliederten Behörden<br />

bestritten, denn gemeinsamer Wille von Verwaltung und Politik ist, die Kostenneutralität<br />

der Verwaltungsreform zu gewährleisten. Diese Vorgabe bedingt, sämtliche laufenden<br />

Kosten durch eine effizient-sachgerechte Organisation nachhaltig zu optimieren.<br />

Es bedarf der stetigen Optimierung der Arbeitsabläufe, um Personal- und Sachkosten<br />

der 20 %-ige Effizienzrendite anzupassen.<br />

In der Systematik des Haushaltsplans sind die Kosten für die Unterbringung (Ausnahme:<br />

Straßenmeistereien, welche im <strong>Budget</strong> des <strong>Dezernat</strong>s 6 veranschlagt werden) sowie<br />

die notwendige IuK-Infrastruktur zentral veranschlagt. Personalkosten, Geschäftsausgaben<br />

sowie die anteiligen FAG-Zuweisungen und die Verwaltungsgebühren<br />

sind aufgabenbezogen in die <strong>Budget</strong>s der entsprechenden Fachbereiche eingestellt.<br />

Dies entspricht der bisherigen Buchungspraxis.<br />

Der Nachweis der Effizienzrendite erfolgt über die Kosten-/Leistungsrechnung und wird<br />

in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen.<br />

Eine umfassende Darstellung der Finanzströme auch zwischen den einzelnen Bereichen<br />

ist in ANLAGE 12 dargestellt.

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