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Sanford Austria GmbH, Schottenring 14. A-1010 Wien, Austria<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( "AGB" ) DER SANFORD AUSTRIA GMBH<br />

1. Gültigkeit dieser AGB/Vertragsabschluss<br />

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil jedes zwischen der Sanford Austria GmbH<br />

("Sanford Austria") und ihren Kunden ("Besteller") abzuschließenden Vertrages, sofern der Besteller<br />

Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist. Sie gelten insbesondere für alle laufenden<br />

Kundenbeziehungen, gelten aber auch bei Einzelbestellungen, wobei sie durch Auftragserteilung<br />

oder Annahme der Lieferung im Einzelfall anerkannt und nicht durch jeweiligen Handelsbrauch,<br />

stillschweigende Vereinbarung oder Duldung aufgehoben werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der<br />

ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Sanford Austria. Abweichende Bedingungen, die vom<br />

Besteller geltend gemacht werden, werden jedenfalls nicht Bestandteil der Verträge zwischen Sanford<br />

Austria und dem Besteller, ohne dass es eines besonderen Widerspruchs bedarf. Ein Liefervertrag<br />

kommt erst zustande, wenn Sanford Austria den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt oder durch<br />

Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde. Offerte von Sanford<br />

Austria sind freibleibend und unverbindlich. Für etwaige Irrtümer der Auftragsbestätigung oder Lieferung<br />

übernimmt Sanford Austria keine Haftung, wenn nicht eine Richtigstellung durch den Besteller<br />

prompt nach Zugang der Auftragsbestätigung oder Lieferung erfolgt.<br />

2. Lieferung<br />

a) Eingehende Aufträge werden sofort bearbeitet, deshalb können aus technischen Gründen Nachbestellungen<br />

nur als Neuauftrag behandelt werden.<br />

b) Alle Lieferungen erfolgen zu der zum Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste, die Sanford Austria dem<br />

Besteller vor Annahme des einzelnen Auftrages übermittelt. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen<br />

schriftlichen Bestätigung von Sanford Austria. Alle Bestellungen, auch solche aufgrund<br />

der Preisliste gelten nur als Angebot, das der Annahme durch Sanford Austria bedarf. Der Lieferumfang<br />

wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Sanford Austria bestimmt. Teillieferungen<br />

sind (gegebenenfalls innerhalb der von Sanford Austria angegebenen Lieferfristen) zulässig, soweit<br />

sich dadurch keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.<br />

c) Konstruktions- oder Formatänderungen, die auf die Verbesserung der Technik und/oder auf Forderungen<br />

des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der<br />

Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.<br />

Sanford Austria behält sich vor, jederzeit einzelne in den Preislisten oder sonstigen Werbematerialien<br />

aufgeführte Artikel aus dem Sortiment zu nehmen.<br />

d) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Sanford Austria bestätigt worden sind.<br />

Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann der Besteller nach Setzung und<br />

Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

e) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch gegebenenfalls nicht<br />

vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die<br />

Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.<br />

f) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik<br />

und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von<br />

Sanford Austria liegen, z. B. Betriebsstörungen und Verzögerungen inder Anlieferung wesentlicher<br />

Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von<br />

erheblichem Einfluss sind. Werden dadurch Lieferfristen um mehr als vier Wochen verlängert, sind<br />

beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />

g) Erfüllungsort und Gefahrenübergang ist die Produktionsstätte von der Ware bzw. das Auslieferungslager<br />

sofern im Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.<br />

3. Versand und Verpackung<br />

a) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er kann die Versandart bestimmen.<br />

b) Ist abweichend davon Sanford Austria aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung Frachtzahler,<br />

bleibt Sanford Austria die Wahl des günstigsten Versandweges überlassen. Auch in diesem Fall<br />

trägt der Besteller Rollgelder und Zustellgebühren. Darüber hinaus gehen Mehrkosten für verlangte<br />

Express- oder Eilzustellung stets zu seinen Lasten. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers<br />

und von Sanford Austria berechnet.<br />

c) Bei Annahmeverzug ist Sanford Austria berechtgit, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.<br />

4. Preise<br />

a) Den Lieferungen von Sanford Austria liegen die jeweils am Liefertag gültigen Preise wie in der<br />

Preisliste angeführt zugrunde. Alle dort von Sanford Austria angegebenen Preise sind in Euro und<br />

freibleibend. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Etwaige zahlungsgebühren<br />

sind vom Besteller zu tragen.<br />

b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin<br />

mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,<br />

die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Sanford Austria berechtigt, den<br />

Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt<br />

nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />

zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.<br />

c) Bei den Artikeln für den Wiederverkauf in Österreich erfolgt die Lieferung ab Euro 100,00 Nettowarenwert.<br />

Bei Bestellungen von Waren im Wert von weniger als EUR 300,-- ist Sanford Austria<br />

berechtigt, einen Kleinmengenzuschlag in Höhe von 7,50 EUR zu berechnen. Der Betrag ist wertgesichert<br />

mit dem VPI 2000 auf Basis des für Jänner 2008 verlautbarten Indexwertes.<br />

5. Gewährleistung / Schadenersatz<br />

a) Der Besteller ist verpflichtet, erkennbare Mängel, insbesondere hinsichtlich der Vollzähligkeit der<br />

Lieferung, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Lieferung Sanford Austria schriftlich anzuzeigen. Offene<br />

Mängel und Transportverluste sind sofort von Post, Bahn oder dem ausliefernden Spediteur durch<br />

Schadensbescheinigung bestätigen zu lassen. Die Bescheinigungen sind schriftlich und unter Angabe<br />

der Lieferungs-bzw. Rechnungsnummer bei Sanford Austria abzugeben. Reklamationen zu Preisen<br />

und Rechnungsstellung werden von Sanford Austria nur innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum<br />

berücksichtigt. Für verdeckte Mängel haftet Sanford Austria nur im Rahmen der gesetzlichen<br />

Gewährleistungsansprüche.<br />

b) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Sanford Austria nur in den Fällen von Vorsatz<br />

und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen<br />

gelten auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Sanford<br />

Austria. Die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der<br />

gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haftet Sanford Austria nicht.<br />

c) Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn Sanford Austria dem Besteller schriftlich,<br />

direkt an diesen, die Eigenschaft zugesichert und in einem Schreiben die Haftung für das Fehlen der<br />

Eigenschaft übernommen hat<br />

d) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichen oder<br />

gleichartigen Ware verlangt werden. Ist eine solche Lieferung nicht möglich, besteht nur ein Recht<br />

zum Rücktritt.<br />

e) Ansprüche, die vom Besteller nicht innerhalb von sechs Monaten ab zustellung der Lieferung<br />

geltend gemacht werden sind verjährt.<br />

f) Alle im jeweiligen Vertrag oder dieser Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen<br />

Ansprüche gegen Sanford Austria sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.<br />

6. Eigentumsvorbehalt<br />

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen einschließlich<br />

sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten aus der Geschäftsverbindung Eigentum von<br />

Sanford Austria.<br />

b) Vom Besteller dürfen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsverkehr veräußert werden. Aus einer solchen Veräußerung entstehende Forderungen,<br />

einschließlich Mehrwertsteuer, werden hiermit an Sanford Austria zur Sicherheit abgetreten. Der<br />

Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Befugnis von Sanford Austria<br />

die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Sanford Austria,<br />

die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist.<br />

c) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware oder Abtretungen von<br />

Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind erst nach vollständiger Bezahlung aller<br />

offenen Forderungen von Sanford Austria zulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen<br />

Verfügungen durch Dritte hat der Besteller Sanford Austria unverzüglich davon zu benachrichtigen<br />

und Sanford Austria alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der<br />

Rechte von Sanford Austria erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum<br />

von Sanford Austria hinzuweisen.<br />

d) Sollte der Besteller zahlungsunfähig werden, sein Geschäft liquidieren, gegen den Besteller ein<br />

Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet werden, beantragt oder mangels Deckung abgewiesen<br />

werden oder sollte sich nach Meinung von Sanford Austria die Kreditwürdigkeit der Bestellers in einer<br />

Weise verschlechtern, dass die pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers gefährdet<br />

erscheint, so ist Sanford Austria berechtigt, vor Lieferung die vollständige Bezahlung aller offenen<br />

und durch die Lieferung fällig werdenden Beträge oder dieBestellung nach Meinung von Sanford<br />

Austria ausreichenden Sicherheiten zu verlangen.<br />

e) Sanford Austria verpflichtet sich, die gewährten Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers<br />

freizugeben, falls und soweit deren Wert die Forderung von Sanfoid Austria nachhaltig um mehr als<br />

20% übersteigt.<br />

f) Der Eigentumsvorbehalt gilt solange, bis die Bezahlung der Ware bei Sanford Austria eingelangt<br />

oder endgültig dem jeweils vereinbarten oder in der Rechnung angegebenen Bankkonto von Sanford<br />

Austria gutgeschrieben ist.<br />

7. Zahlungen<br />

a) Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen gemäß folgenden Zahlungskonditionen:<br />

- Fälligkeit bei Übergabe des Liefergegenstandes mit<br />

- zahlungseingang 10 Tage nach Rechnungsdatum 2% Skonto<br />

- zahlungseingang 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.<br />

b) Skontoabzüge sind unzulässig, solange ältere, fällige Forderungen von Sanford Austria noch nicht<br />

ausgeglichen sind. Scheckhergaben gelten erst nach endgültiger Gutschrift auf dem Bankkonto von<br />

Sanford Austria als zahlung. Wechselzahlungen werden von Sanford Austria nicht akzeptiert.<br />

c) Etwaige anderweitige Vereinbarungen müssen von Sanford Austria schriftlich bestätigt sein. Sanford<br />

Austria behält sich vor, im Einzelfall gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.<br />

d) Wird die Zahlung gestundet oder später als vereinbart bezahlt, so gelten Verzugszinsen in Höhe von<br />

1% je Monat als vereinbart. Außerdem ist der Besteller verpflichtet, im Falle seiner Säumigkeit Sanford<br />

Austria die Mahn-und Inkassospesen sowie die Kosten der Rechtsdurchsetzung zu ersetzen. Gerät<br />

der Besteller auch nur mit einem Teil der Forderung von Sanford Austria in Verzug, werden alle offenen<br />

Forderungen (inkl. Valuta-Rechnungen) sofort fällig.<br />

e) Die zurückbehaltung von zahlungen wegen irgendwelcher von Sanford Austria nicht anerkannter<br />

Gegenansprüche des Bestellers Ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.<br />

8. Warenrücksendungen<br />

a) Ohne die schriftliche Einwilligung von Sanford Austria ist die Rücksendung von Waren nicht gestattet.<br />

Bei trotzdem retournierten Artikeln verweigert Sanford Austria die Annahme oder sendet diese<br />

auf Kosten und Gefahr des Absenders zurück.<br />

b) Im Falle einer Rücknahme erfolgt Umtausch gegen gängige Ware unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr<br />

für entstandene Kosten und entgangenem Gewinn, unbeschadet der Möglichkeit der<br />

Geltendmachung weiterer Schäden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens<br />

vorbehalten.<br />

c) In der gültigen Preisliste nicht enthaltene Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.<br />

9, Reparaturen<br />

Reparaturen werden wie Ware gemäß der jeweils gültigen Reparaturpreisliste berechnet. Rabatte<br />

werden bei Reparaturen nicht gewährt.<br />

10. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

Auf alle Lieferverträge von Sanford Austria findet österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien Innere<br />

Stadt. Sanford Austria ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.<br />

11. Sonstiges<br />

a) Sanford Austria ist berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den<br />

Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.<br />

b) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt<br />

auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst,<br />

c) Es gelten die Lieferungsbedingungen in jeweils neuester Form.<br />

d) Sollte eine Bedingung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen<br />

hiervon unberührt.<br />

Sanford Austria GmbH - Wien, November 2009<br />

Adresse Kundendienst:<br />

Newell Rubbermaid - Sanford GmbH, BtoB, Postfach 54 10 60, 22510 Hamburg,<br />

Schnackenburgallee 45, 22525 Hamburg<br />

Telefon-Nr. 0041 445118345<br />

Fax-Nr. 0049 69-380789545<br />

email: werbeartikel@sanford-europe.com

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