rotring_2012.pdf
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Sanford Austria GmbH, Schottenring 14. A-1010 Wien, Austria<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( "AGB" ) DER SANFORD AUSTRIA GMBH<br />
1. Gültigkeit dieser AGB/Vertragsabschluss<br />
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil jedes zwischen der Sanford Austria GmbH<br />
("Sanford Austria") und ihren Kunden ("Besteller") abzuschließenden Vertrages, sofern der Besteller<br />
Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist. Sie gelten insbesondere für alle laufenden<br />
Kundenbeziehungen, gelten aber auch bei Einzelbestellungen, wobei sie durch Auftragserteilung<br />
oder Annahme der Lieferung im Einzelfall anerkannt und nicht durch jeweiligen Handelsbrauch,<br />
stillschweigende Vereinbarung oder Duldung aufgehoben werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der<br />
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Sanford Austria. Abweichende Bedingungen, die vom<br />
Besteller geltend gemacht werden, werden jedenfalls nicht Bestandteil der Verträge zwischen Sanford<br />
Austria und dem Besteller, ohne dass es eines besonderen Widerspruchs bedarf. Ein Liefervertrag<br />
kommt erst zustande, wenn Sanford Austria den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt oder durch<br />
Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde. Offerte von Sanford<br />
Austria sind freibleibend und unverbindlich. Für etwaige Irrtümer der Auftragsbestätigung oder Lieferung<br />
übernimmt Sanford Austria keine Haftung, wenn nicht eine Richtigstellung durch den Besteller<br />
prompt nach Zugang der Auftragsbestätigung oder Lieferung erfolgt.<br />
2. Lieferung<br />
a) Eingehende Aufträge werden sofort bearbeitet, deshalb können aus technischen Gründen Nachbestellungen<br />
nur als Neuauftrag behandelt werden.<br />
b) Alle Lieferungen erfolgen zu der zum Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste, die Sanford Austria dem<br />
Besteller vor Annahme des einzelnen Auftrages übermittelt. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen<br />
schriftlichen Bestätigung von Sanford Austria. Alle Bestellungen, auch solche aufgrund<br />
der Preisliste gelten nur als Angebot, das der Annahme durch Sanford Austria bedarf. Der Lieferumfang<br />
wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Sanford Austria bestimmt. Teillieferungen<br />
sind (gegebenenfalls innerhalb der von Sanford Austria angegebenen Lieferfristen) zulässig, soweit<br />
sich dadurch keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.<br />
c) Konstruktions- oder Formatänderungen, die auf die Verbesserung der Technik und/oder auf Forderungen<br />
des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der<br />
Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.<br />
Sanford Austria behält sich vor, jederzeit einzelne in den Preislisten oder sonstigen Werbematerialien<br />
aufgeführte Artikel aus dem Sortiment zu nehmen.<br />
d) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Sanford Austria bestätigt worden sind.<br />
Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann der Besteller nach Setzung und<br />
Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
e) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch gegebenenfalls nicht<br />
vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die<br />
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.<br />
f) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik<br />
und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von<br />
Sanford Austria liegen, z. B. Betriebsstörungen und Verzögerungen inder Anlieferung wesentlicher<br />
Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von<br />
erheblichem Einfluss sind. Werden dadurch Lieferfristen um mehr als vier Wochen verlängert, sind<br />
beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />
g) Erfüllungsort und Gefahrenübergang ist die Produktionsstätte von der Ware bzw. das Auslieferungslager<br />
sofern im Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.<br />
3. Versand und Verpackung<br />
a) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er kann die Versandart bestimmen.<br />
b) Ist abweichend davon Sanford Austria aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung Frachtzahler,<br />
bleibt Sanford Austria die Wahl des günstigsten Versandweges überlassen. Auch in diesem Fall<br />
trägt der Besteller Rollgelder und Zustellgebühren. Darüber hinaus gehen Mehrkosten für verlangte<br />
Express- oder Eilzustellung stets zu seinen Lasten. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers<br />
und von Sanford Austria berechnet.<br />
c) Bei Annahmeverzug ist Sanford Austria berechtgit, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.<br />
4. Preise<br />
a) Den Lieferungen von Sanford Austria liegen die jeweils am Liefertag gültigen Preise wie in der<br />
Preisliste angeführt zugrunde. Alle dort von Sanford Austria angegebenen Preise sind in Euro und<br />
freibleibend. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Etwaige zahlungsgebühren<br />
sind vom Besteller zu tragen.<br />
b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin<br />
mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,<br />
die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Sanford Austria berechtigt, den<br />
Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt<br />
nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />
zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.<br />
c) Bei den Artikeln für den Wiederverkauf in Österreich erfolgt die Lieferung ab Euro 100,00 Nettowarenwert.<br />
Bei Bestellungen von Waren im Wert von weniger als EUR 300,-- ist Sanford Austria<br />
berechtigt, einen Kleinmengenzuschlag in Höhe von 7,50 EUR zu berechnen. Der Betrag ist wertgesichert<br />
mit dem VPI 2000 auf Basis des für Jänner 2008 verlautbarten Indexwertes.<br />
5. Gewährleistung / Schadenersatz<br />
a) Der Besteller ist verpflichtet, erkennbare Mängel, insbesondere hinsichtlich der Vollzähligkeit der<br />
Lieferung, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Lieferung Sanford Austria schriftlich anzuzeigen. Offene<br />
Mängel und Transportverluste sind sofort von Post, Bahn oder dem ausliefernden Spediteur durch<br />
Schadensbescheinigung bestätigen zu lassen. Die Bescheinigungen sind schriftlich und unter Angabe<br />
der Lieferungs-bzw. Rechnungsnummer bei Sanford Austria abzugeben. Reklamationen zu Preisen<br />
und Rechnungsstellung werden von Sanford Austria nur innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum<br />
berücksichtigt. Für verdeckte Mängel haftet Sanford Austria nur im Rahmen der gesetzlichen<br />
Gewährleistungsansprüche.<br />
b) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Sanford Austria nur in den Fällen von Vorsatz<br />
und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen<br />
gelten auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Sanford<br />
Austria. Die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der<br />
gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haftet Sanford Austria nicht.<br />
c) Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn Sanford Austria dem Besteller schriftlich,<br />
direkt an diesen, die Eigenschaft zugesichert und in einem Schreiben die Haftung für das Fehlen der<br />
Eigenschaft übernommen hat<br />
d) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichen oder<br />
gleichartigen Ware verlangt werden. Ist eine solche Lieferung nicht möglich, besteht nur ein Recht<br />
zum Rücktritt.<br />
e) Ansprüche, die vom Besteller nicht innerhalb von sechs Monaten ab zustellung der Lieferung<br />
geltend gemacht werden sind verjährt.<br />
f) Alle im jeweiligen Vertrag oder dieser Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen<br />
Ansprüche gegen Sanford Austria sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.<br />
6. Eigentumsvorbehalt<br />
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen einschließlich<br />
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten aus der Geschäftsverbindung Eigentum von<br />
Sanford Austria.<br />
b) Vom Besteller dürfen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehr veräußert werden. Aus einer solchen Veräußerung entstehende Forderungen,<br />
einschließlich Mehrwertsteuer, werden hiermit an Sanford Austria zur Sicherheit abgetreten. Der<br />
Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Befugnis von Sanford Austria<br />
die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Sanford Austria,<br />
die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />
nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist.<br />
c) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware oder Abtretungen von<br />
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind erst nach vollständiger Bezahlung aller<br />
offenen Forderungen von Sanford Austria zulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen<br />
Verfügungen durch Dritte hat der Besteller Sanford Austria unverzüglich davon zu benachrichtigen<br />
und Sanford Austria alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der<br />
Rechte von Sanford Austria erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum<br />
von Sanford Austria hinzuweisen.<br />
d) Sollte der Besteller zahlungsunfähig werden, sein Geschäft liquidieren, gegen den Besteller ein<br />
Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet werden, beantragt oder mangels Deckung abgewiesen<br />
werden oder sollte sich nach Meinung von Sanford Austria die Kreditwürdigkeit der Bestellers in einer<br />
Weise verschlechtern, dass die pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers gefährdet<br />
erscheint, so ist Sanford Austria berechtigt, vor Lieferung die vollständige Bezahlung aller offenen<br />
und durch die Lieferung fällig werdenden Beträge oder dieBestellung nach Meinung von Sanford<br />
Austria ausreichenden Sicherheiten zu verlangen.<br />
e) Sanford Austria verpflichtet sich, die gewährten Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers<br />
freizugeben, falls und soweit deren Wert die Forderung von Sanfoid Austria nachhaltig um mehr als<br />
20% übersteigt.<br />
f) Der Eigentumsvorbehalt gilt solange, bis die Bezahlung der Ware bei Sanford Austria eingelangt<br />
oder endgültig dem jeweils vereinbarten oder in der Rechnung angegebenen Bankkonto von Sanford<br />
Austria gutgeschrieben ist.<br />
7. Zahlungen<br />
a) Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen gemäß folgenden Zahlungskonditionen:<br />
- Fälligkeit bei Übergabe des Liefergegenstandes mit<br />
- zahlungseingang 10 Tage nach Rechnungsdatum 2% Skonto<br />
- zahlungseingang 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.<br />
b) Skontoabzüge sind unzulässig, solange ältere, fällige Forderungen von Sanford Austria noch nicht<br />
ausgeglichen sind. Scheckhergaben gelten erst nach endgültiger Gutschrift auf dem Bankkonto von<br />
Sanford Austria als zahlung. Wechselzahlungen werden von Sanford Austria nicht akzeptiert.<br />
c) Etwaige anderweitige Vereinbarungen müssen von Sanford Austria schriftlich bestätigt sein. Sanford<br />
Austria behält sich vor, im Einzelfall gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.<br />
d) Wird die Zahlung gestundet oder später als vereinbart bezahlt, so gelten Verzugszinsen in Höhe von<br />
1% je Monat als vereinbart. Außerdem ist der Besteller verpflichtet, im Falle seiner Säumigkeit Sanford<br />
Austria die Mahn-und Inkassospesen sowie die Kosten der Rechtsdurchsetzung zu ersetzen. Gerät<br />
der Besteller auch nur mit einem Teil der Forderung von Sanford Austria in Verzug, werden alle offenen<br />
Forderungen (inkl. Valuta-Rechnungen) sofort fällig.<br />
e) Die zurückbehaltung von zahlungen wegen irgendwelcher von Sanford Austria nicht anerkannter<br />
Gegenansprüche des Bestellers Ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.<br />
8. Warenrücksendungen<br />
a) Ohne die schriftliche Einwilligung von Sanford Austria ist die Rücksendung von Waren nicht gestattet.<br />
Bei trotzdem retournierten Artikeln verweigert Sanford Austria die Annahme oder sendet diese<br />
auf Kosten und Gefahr des Absenders zurück.<br />
b) Im Falle einer Rücknahme erfolgt Umtausch gegen gängige Ware unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr<br />
für entstandene Kosten und entgangenem Gewinn, unbeschadet der Möglichkeit der<br />
Geltendmachung weiterer Schäden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens<br />
vorbehalten.<br />
c) In der gültigen Preisliste nicht enthaltene Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.<br />
9, Reparaturen<br />
Reparaturen werden wie Ware gemäß der jeweils gültigen Reparaturpreisliste berechnet. Rabatte<br />
werden bei Reparaturen nicht gewährt.<br />
10. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
Auf alle Lieferverträge von Sanford Austria findet österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens<br />
der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien Innere<br />
Stadt. Sanford Austria ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.<br />
11. Sonstiges<br />
a) Sanford Austria ist berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den<br />
Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.<br />
b) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt<br />
auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst,<br />
c) Es gelten die Lieferungsbedingungen in jeweils neuester Form.<br />
d) Sollte eine Bedingung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen<br />
hiervon unberührt.<br />
Sanford Austria GmbH - Wien, November 2009<br />
Adresse Kundendienst:<br />
Newell Rubbermaid - Sanford GmbH, BtoB, Postfach 54 10 60, 22510 Hamburg,<br />
Schnackenburgallee 45, 22525 Hamburg<br />
Telefon-Nr. 0041 445118345<br />
Fax-Nr. 0049 69-380789545<br />
email: werbeartikel@sanford-europe.com