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Zwei starke Partner sorgen für Ihre Müller-Rente - MPK Müllerei ...

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Altersversorgung<br />

Die <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong><br />

Der Bayerische <strong>Müller</strong>bund hat in Kooperation mit<br />

uns, der <strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse, eine Vereinbarung<br />

<strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> Altersversorgung und Absicherung getroffen.<br />

Die <strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse (<strong>MPK</strong>) wurde im Jahre<br />

1911 gegründet und ist als Spezialist auf dem<br />

Gebiet der überbetrieblichen Altersversorgung<br />

bekannt.<br />

Pensionskassen unterstehen der Aufsicht durch die<br />

Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Sie dürfen ihre Kapitalanlagen nur nach strengen,<br />

aufsichtsrechtlichen Grundsätzen anlegen. Neben<br />

der Aufsichtsbehörde wachen Treuhänder über die<br />

Kapitalanlagen.<br />

Die Situation<br />

Eine Absicherung des Lebensabends ist sowohl <strong>für</strong><br />

den Arbeitnehmer als auch <strong>für</strong> den Selbstständigen<br />

sehr gering oder gar nicht vorhanden. Die <strong>Rente</strong> aus<br />

der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung kann heute<br />

nur noch als „Grundversorgung“ betrachtet werden.<br />

Nach 45 Berufsjahren liegt die <strong>Rente</strong> zur Zeit schon<br />

deutlich unter 50 % des Bruttoeinkommens. Es<br />

ist absehbar, dass das <strong>Rente</strong>nniveau weiter sinken<br />

wird und die Versorgungslücke wächst. Mit <strong>Ihre</strong>r<br />

zusätzlichen <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> schließen Sie diese<br />

Lücke. Für Selbstständige bieten wir die <strong>Müller</strong>-<br />

<strong>Rente</strong> als gefördertes Versorgungsprodukt auf dem<br />

Wege der Basisversorgung an.<br />

Die Vorteile<br />

Die fl exible <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> zeichnet sich aus durch:<br />

jederzeit individuell gestaltbare Beitragszahlungen<br />

(keine laufenden Zahlungsverpfl ichtungen),<br />

Beitragszahlungen aus geförderten<br />

und ungeförderten Mitteln können kombiniert<br />

werden<br />

Wahlrecht zwischen laufender <strong>Rente</strong>nzahlung<br />

oder einmaliger Kapitalauszahlung*<br />

höhere <strong>Rente</strong>nzahlung <strong>für</strong> unverheiratete bzw.<br />

Hinterbliebenenversorgung <strong>für</strong> verheiratete<br />

Versicherte<br />

* gilt nicht <strong>für</strong> die Basisversorgung<br />

Der er Versicherungsschutz<br />

Jetzt und im Alter<br />

Altersrenten<br />

Dazu zählt auch die vorgezogene bzw. hinausgeschobene<br />

Altersrente. Die Auszahlung der<br />

Altersrente beginnt satzungsgemäß mit Vollendung<br />

des 65. Lebensjahres. Selbstverständlich<br />

kann der <strong>Rente</strong>nbeginn auch fl exibel gestaltet<br />

werden. Falls Sie zum Zeitpunkt des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

unverheiratet sind, zahlen wir Ihnen<br />

Zuschläge, da dann keine Hinterbliebenenversorgung<br />

anfällt.<br />

Dienstunfähigkeitsrenten<br />

Sie werden zu 100 % ausgezahlt, wenn eine<br />

Erwerbsminderung um mindestens 50 % vorliegt.


Witwen- und Waisenrenten<br />

Sie dient als Absicherung <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> Hinterbliebenen.<br />

Für Witwer oder Witwen zahlen<br />

wir 60 % der <strong>Rente</strong> des Verstorbenen.<br />

Für Kinder, die sich noch in der Schul- oder<br />

Berufsausbildung befi nden, besteht ein Anspruch<br />

auf Waisenrente.<br />

Kapitalabfi ndungen<br />

Diese werden mathematisch berechnet, als<br />

Faustregel betragen sie ca. das 15-fache der<br />

erreichten Jahrespensionsanwartschaft.<br />

Optimale Altersversorgung<br />

Altersrente<br />

Dienstunfähigkeitsrente<br />

Hinterbliebenenabsicherung<br />

(Witwen- und Waisenrente)<br />

Höhere <strong>Rente</strong>nleistung <strong>für</strong> Singles<br />

Kapitalabfi ndung<br />

Basisversorgung<br />

Entgeltumwandlung<br />

Die ie Basisversorgung<br />

(Rürup-<strong>Rente</strong>)<br />

Mit der Basisversorgung bieten wir Ihnen ein<br />

neues Versorgungsprodukt an, bei dem die<br />

Beiträge steuerlich gefördert werden. Besonders<br />

attraktiv ist dieses <strong>für</strong> Selbstständige, die nicht<br />

rentenversicherungspfl ichtig sind. Der maximal<br />

steuerlich abzugsfähige Beitrag beträgt<br />

20.000,00 € (bei Verheirateten 40.000,00 €). Im<br />

Jahr 2007 sind 64 % der Beiträge steuerfrei, die<br />

Steuerfreiheit steigt auf 100 % im Jahre 2025.<br />

Nutzen Sie also die Steuerersparnis <strong>für</strong> den<br />

Aufbau <strong>Ihre</strong>r <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong>.<br />

Die ie Beitragszahlungen<br />

abgesichert<br />

Die <strong>MPK</strong> bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten,<br />

Beitragszahlungen <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong><br />

zu leisten. Da unsere Beiträge fl exibel gestaltet<br />

werden können, gibt es keinen Mindestbeitrag<br />

und auch keine Beitragsverpfl ichtung. So ist eine<br />

Anpassung an <strong>Ihre</strong> individuelle Situation jederzeit<br />

möglich. Über <strong>Ihre</strong>n Arbeitgeber können Beiträge<br />

an uns geleistet werden (Entgeltumwandlung),<br />

die dann steuerlich gefördert werden. Selbstver-<br />

ständlich können Sie auch selbst Beiträge an uns<br />

entrichten.<br />

Eine besondere und sehr attraktive Form der<br />

Beitragszahlung ist die<br />

Entgeltumwandlung<br />

ntgeltumwandlung<br />

Bei der Entgeltumwandlung führt der Arbeit- Arbeit-<br />

geber einen bestimmten Betrag (höchstens<br />

2.520,00 im Jahr 2007, das sind 4 % der Beitrags- Beitrags-<br />

bemessungsgrenze zur <strong>Rente</strong>nversicherung) an<br />

die <strong>MPK</strong> ab. Dieser Betrag kann z.B. aus einer<br />

Sonderzahlung (Weihnachts-/Urlaubsgeld oder<br />

vermögenswirksame Leistungen) stammen. Durch<br />

die Entgeltumwandlung vermindert der Arbeit-<br />

geber seinen Aufwand an den Sozialabgaben.<br />

Hier die Vorteile der Entgeltumwandlung bei der<br />

<strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> auf einen Blick:<br />

Minderung des zu versteuernden Einkommens<br />

somit Verminderung der zu entrichtenden Steuer<br />

Verminderung der zu entrichtenden Sozialver- Sozialversicherungsbeiträge<br />

(bis 2008)<br />

geringer Nettoaufwand <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> Altersvorsorge<br />

Schließen Sie <strong>Ihre</strong> Versorgungslücken durch<br />

den Abschluss der <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> bei der <strong>Müller</strong>ei- <strong>Müller</strong>ei-<br />

Pensionskasse. Wir beraten Sie gerne.<br />

Bayerischer <strong>Müller</strong>bund e.V.<br />

<strong>MPK</strong><br />

<strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse VVaG


<strong>MPK</strong><br />

<strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse VVaG<br />

An der Charlottenburg 1<br />

47804 Krefeld<br />

Telefon (0 21 51) 72 88 - 0<br />

Telefax (0 21 51) 72 88 - 44<br />

E-Mail: mpk@pensionskasse.de<br />

www.pensionskasse.de<br />

www.müller-rente.de


<strong>Zwei</strong> <strong>starke</strong> <strong>Partner</strong><br />

<strong>sorgen</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Ihre</strong> <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong><br />

Bayerischer <strong>Müller</strong>bund e.V.<br />

<strong>MPK</strong><br />

<strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse VVaG

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