Zwei starke Partner sorgen für Ihre Müller-Rente - MPK Müllerei ...
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Altersversorgung<br />
Die <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong><br />
Der Bayerische <strong>Müller</strong>bund hat in Kooperation mit<br />
uns, der <strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse, eine Vereinbarung<br />
<strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> Altersversorgung und Absicherung getroffen.<br />
Die <strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse (<strong>MPK</strong>) wurde im Jahre<br />
1911 gegründet und ist als Spezialist auf dem<br />
Gebiet der überbetrieblichen Altersversorgung<br />
bekannt.<br />
Pensionskassen unterstehen der Aufsicht durch die<br />
Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
Sie dürfen ihre Kapitalanlagen nur nach strengen,<br />
aufsichtsrechtlichen Grundsätzen anlegen. Neben<br />
der Aufsichtsbehörde wachen Treuhänder über die<br />
Kapitalanlagen.<br />
Die Situation<br />
Eine Absicherung des Lebensabends ist sowohl <strong>für</strong><br />
den Arbeitnehmer als auch <strong>für</strong> den Selbstständigen<br />
sehr gering oder gar nicht vorhanden. Die <strong>Rente</strong> aus<br />
der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung kann heute<br />
nur noch als „Grundversorgung“ betrachtet werden.<br />
Nach 45 Berufsjahren liegt die <strong>Rente</strong> zur Zeit schon<br />
deutlich unter 50 % des Bruttoeinkommens. Es<br />
ist absehbar, dass das <strong>Rente</strong>nniveau weiter sinken<br />
wird und die Versorgungslücke wächst. Mit <strong>Ihre</strong>r<br />
zusätzlichen <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> schließen Sie diese<br />
Lücke. Für Selbstständige bieten wir die <strong>Müller</strong>-<br />
<strong>Rente</strong> als gefördertes Versorgungsprodukt auf dem<br />
Wege der Basisversorgung an.<br />
Die Vorteile<br />
Die fl exible <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> zeichnet sich aus durch:<br />
jederzeit individuell gestaltbare Beitragszahlungen<br />
(keine laufenden Zahlungsverpfl ichtungen),<br />
Beitragszahlungen aus geförderten<br />
und ungeförderten Mitteln können kombiniert<br />
werden<br />
Wahlrecht zwischen laufender <strong>Rente</strong>nzahlung<br />
oder einmaliger Kapitalauszahlung*<br />
höhere <strong>Rente</strong>nzahlung <strong>für</strong> unverheiratete bzw.<br />
Hinterbliebenenversorgung <strong>für</strong> verheiratete<br />
Versicherte<br />
* gilt nicht <strong>für</strong> die Basisversorgung<br />
Der er Versicherungsschutz<br />
Jetzt und im Alter<br />
Altersrenten<br />
Dazu zählt auch die vorgezogene bzw. hinausgeschobene<br />
Altersrente. Die Auszahlung der<br />
Altersrente beginnt satzungsgemäß mit Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres. Selbstverständlich<br />
kann der <strong>Rente</strong>nbeginn auch fl exibel gestaltet<br />
werden. Falls Sie zum Zeitpunkt des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
unverheiratet sind, zahlen wir Ihnen<br />
Zuschläge, da dann keine Hinterbliebenenversorgung<br />
anfällt.<br />
Dienstunfähigkeitsrenten<br />
Sie werden zu 100 % ausgezahlt, wenn eine<br />
Erwerbsminderung um mindestens 50 % vorliegt.
Witwen- und Waisenrenten<br />
Sie dient als Absicherung <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> Hinterbliebenen.<br />
Für Witwer oder Witwen zahlen<br />
wir 60 % der <strong>Rente</strong> des Verstorbenen.<br />
Für Kinder, die sich noch in der Schul- oder<br />
Berufsausbildung befi nden, besteht ein Anspruch<br />
auf Waisenrente.<br />
Kapitalabfi ndungen<br />
Diese werden mathematisch berechnet, als<br />
Faustregel betragen sie ca. das 15-fache der<br />
erreichten Jahrespensionsanwartschaft.<br />
Optimale Altersversorgung<br />
Altersrente<br />
Dienstunfähigkeitsrente<br />
Hinterbliebenenabsicherung<br />
(Witwen- und Waisenrente)<br />
Höhere <strong>Rente</strong>nleistung <strong>für</strong> Singles<br />
Kapitalabfi ndung<br />
Basisversorgung<br />
Entgeltumwandlung<br />
Die ie Basisversorgung<br />
(Rürup-<strong>Rente</strong>)<br />
Mit der Basisversorgung bieten wir Ihnen ein<br />
neues Versorgungsprodukt an, bei dem die<br />
Beiträge steuerlich gefördert werden. Besonders<br />
attraktiv ist dieses <strong>für</strong> Selbstständige, die nicht<br />
rentenversicherungspfl ichtig sind. Der maximal<br />
steuerlich abzugsfähige Beitrag beträgt<br />
20.000,00 € (bei Verheirateten 40.000,00 €). Im<br />
Jahr 2007 sind 64 % der Beiträge steuerfrei, die<br />
Steuerfreiheit steigt auf 100 % im Jahre 2025.<br />
Nutzen Sie also die Steuerersparnis <strong>für</strong> den<br />
Aufbau <strong>Ihre</strong>r <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong>.<br />
Die ie Beitragszahlungen<br />
abgesichert<br />
Die <strong>MPK</strong> bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten,<br />
Beitragszahlungen <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong><br />
zu leisten. Da unsere Beiträge fl exibel gestaltet<br />
werden können, gibt es keinen Mindestbeitrag<br />
und auch keine Beitragsverpfl ichtung. So ist eine<br />
Anpassung an <strong>Ihre</strong> individuelle Situation jederzeit<br />
möglich. Über <strong>Ihre</strong>n Arbeitgeber können Beiträge<br />
an uns geleistet werden (Entgeltumwandlung),<br />
die dann steuerlich gefördert werden. Selbstver-<br />
ständlich können Sie auch selbst Beiträge an uns<br />
entrichten.<br />
Eine besondere und sehr attraktive Form der<br />
Beitragszahlung ist die<br />
Entgeltumwandlung<br />
ntgeltumwandlung<br />
Bei der Entgeltumwandlung führt der Arbeit- Arbeit-<br />
geber einen bestimmten Betrag (höchstens<br />
2.520,00 im Jahr 2007, das sind 4 % der Beitrags- Beitrags-<br />
bemessungsgrenze zur <strong>Rente</strong>nversicherung) an<br />
die <strong>MPK</strong> ab. Dieser Betrag kann z.B. aus einer<br />
Sonderzahlung (Weihnachts-/Urlaubsgeld oder<br />
vermögenswirksame Leistungen) stammen. Durch<br />
die Entgeltumwandlung vermindert der Arbeit-<br />
geber seinen Aufwand an den Sozialabgaben.<br />
Hier die Vorteile der Entgeltumwandlung bei der<br />
<strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> auf einen Blick:<br />
Minderung des zu versteuernden Einkommens<br />
somit Verminderung der zu entrichtenden Steuer<br />
Verminderung der zu entrichtenden Sozialver- Sozialversicherungsbeiträge<br />
(bis 2008)<br />
geringer Nettoaufwand <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> Altersvorsorge<br />
Schließen Sie <strong>Ihre</strong> Versorgungslücken durch<br />
den Abschluss der <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong> bei der <strong>Müller</strong>ei- <strong>Müller</strong>ei-<br />
Pensionskasse. Wir beraten Sie gerne.<br />
Bayerischer <strong>Müller</strong>bund e.V.<br />
<strong>MPK</strong><br />
<strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse VVaG
<strong>MPK</strong><br />
<strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse VVaG<br />
An der Charlottenburg 1<br />
47804 Krefeld<br />
Telefon (0 21 51) 72 88 - 0<br />
Telefax (0 21 51) 72 88 - 44<br />
E-Mail: mpk@pensionskasse.de<br />
www.pensionskasse.de<br />
www.müller-rente.de
<strong>Zwei</strong> <strong>starke</strong> <strong>Partner</strong><br />
<strong>sorgen</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Ihre</strong> <strong>Müller</strong>-<strong>Rente</strong><br />
Bayerischer <strong>Müller</strong>bund e.V.<br />
<strong>MPK</strong><br />
<strong>Müller</strong>ei-Pensionskasse VVaG