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Erfolgreicher Alumni: Richard Furch - SAE Alumni Association - SAE ...

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DAS RECHT DER LINKS<br />

teter Hall sorgt stets für eine realistische-<br />

Autor: Dr. Thomas Hofer-Zeni, <strong>SAE</strong>-Dozent re, authentischere und Rechtsanwalt Abbildung in Wien einer akustischen<br />

Umgebung, als jede noch so gute<br />

Simulation.<br />

Eine der wohl maßgeblichen Gründe für<br />

den Erfolg des Internets ist die Möglichkeit,<br />

Links zu setzen, d.h. dass dem<br />

Besucher der Website die Möglichkeit<br />

gegeben wird, eine andere, eigene oder<br />

fremde Seite unmittelbar zu öffnen.<br />

Diese „digitale Fußnote“ hat gegenüber<br />

den herkömmlichen Verweisen den<br />

nachvollziehbaren Vorteil, dass Informationen<br />

sofort überprüft oder vertieft werden<br />

können. Links werden aber nicht<br />

nur zu Informationszwecken gesetzt,<br />

sondern auch dazu, um bestimmte Seiten,<br />

bestimmte Angebote zu fördern<br />

bzw. deren Inhalte zu verbreiten.<br />

Naturgemäß ist bei einem neuen Medium,<br />

wie es das Internet ist, immer ein<br />

wenig abzuwarten, wie der Gesetzgeber<br />

und die Rechtsprechung auf diese<br />

Situation reagiert. Hier ein kurzer Zwischenstand:<br />

1. Zulässigkeit von Links:<br />

Zunächst stellte sich die Frage, ob das<br />

Setzen von Links auf fremde Seiten<br />

überhaupt zulässig ist, immerhin führt<br />

man ja den Besucher auf eine Website<br />

eines anderen Anbieters, auf der aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach urheberrechtlich<br />

geschütztes Material zu finden ist,<br />

etwa in Form von Bildern, Filmen, Texten,<br />

aber auch in Form des angebotenen<br />

Web-Designs. Hier hat die Rechtssprechung<br />

eindeutig zu Gunsten der<br />

Links entschieden.<br />

Ein Hyperlink zu einer Datei auf einer<br />

fremden Website verletzt auch bei urheberrechtlich<br />

geschützten Werken nicht<br />

das Urheberrecht. Derjenige, der im In-<br />

Schachspielen mit Cinema 4D<br />

Ein Tipp für jeden, der in Cinema 4D<br />

ein wenig Schach spielen möchte oder<br />

in seiner eigens erstellten 3D Szene ein<br />

paar Schachfiguren verwenden will: Es<br />

ist möglich in Cinema 4D eine Partie<br />

gegen den Computer oder auch gegen<br />

andere Spieler anzutreten.<br />

Um das Schachspiel zu starten, muss<br />

eine neue Icon Palette erstellt werden.<br />

Dieser Artikel soll dennoch nicht dazu<br />

beitragen, ternet eine die Web-Seite Vor- und betreibt, Nachteile und von diese Faltungshall<br />

ohne Schutzmaßnahmen gegenüber künstlichen öffentlich Hallerzuzeugerngänglich macht, abzuwägen, ermöglicht und diese die Nutzun- ohnehin<br />

schon gen und vorhandene muss daher damit Diskussion rechnen, in dass den<br />

Printmedien Hyperlinks auch der in Audioindustrie Form von Deep weiter Links<br />

anzufachen. gesetzt werden. Vielmehr Auch die soll Umgehung hier der unnö- von<br />

tige Startseiten Respekt des davor Internetanbieters genommen und werden, da-<br />

selber mit der Raumimpulsantworten darauf betriebenen Werbungen für einen<br />

Faltungshall stellt nach Ansicht zu erstellen. des BGH Der keine Vorteil Wett- liegt<br />

auf bewerbswidrigkeit der Hand; endlich dar. ist es möglich, mit<br />

ein wenig Aufwand und erschwinglichem<br />

Equipment, 2. Haftung für persönlich Inhalte fremder favorisierte Links: Akustiken<br />

Man von kann Räumen, wohl davon Flächen ausgehen, oder sonstigen dass<br />

Umgebungen eine Verantwortlichkeit als auralen des Schnappschuss<br />

Diensteanbie-<br />

einzufangen. ters nicht besteht, Das Prinzip wenn es der sich Convolution um einen<br />

ermöglicht Link auf fremde Produktionen, Seiten handelt, frei von und künst- der<br />

lichem Diensteanbieter Hall ohne von lästige, der immer rechtswidrigen erneute<br />

Aufnahmesessions Tätigkeit keine tatsächliche für jedes Kenntnis einzelne hat, Instrument.<br />

und sobald Maßgeblich er diese Kenntnis jedoch oder verleiht dieses der<br />

Faltungshall Bewusstsein jeder erlangt, Produktion unverzüglich eine tätig unnachahmliche<br />

wird, um den Einzigartigkeit elektronischen und Verweis ermög- zu<br />

licht entfernen. durch Dies individuelle gilt natürlich Positionierung nicht, wenn der<br />

Messinstrumente die Information von bereits ihm selbst beim Sampling oder von<br />

der Mitarbeitern Raumimpulsantwort stammt, oder (RIA) der ein DiensteanHalldesignbieter auf die höchstem fremde Information Niveau. als eigene<br />

darstellt (dies ist in § 17 des öst. E-com-<br />

Dieses merce-Gesetzes Thema genießt ausdrücklich erst seit geregelt, ungefähr in<br />

einem Deutschland Jahr höchste können Popularität. die Bestimmungen Die gängigen<br />

über die Hardwaregeräte Providerhaftung konnten gem. dem zwar TDG seit<br />

über und dem zehn MDStV Jahren herangezogen Hallfahnen in werden). Echtzeit<br />

auf Man bis kann zu daher 64 DSPs festhalten, berechnen, dass ein waren Link<br />

aber dann für gesetzt herkömmliche werden darf, Studios wenn schier nicht unanerschwinglichzunehmen ist, und dass die auf Rechenleistung der fremden Seite der<br />

herkömmlichen rechtswidriges Material Computer zu für finden solche ist. Operationen<br />

Eine Haftung war bis besteht dato einfach umgekehrt zu gering. dort,<br />

Um wo: diesen Sachverhalt genau nachvollziehen<br />

• es zu sich können, um eigene hier ein Inhalte kurzer handelt, Abstecher die<br />

in rechtswidrig die Tiefen des sind; Faltungsprinzips: Bei der<br />

Faltung • der rechtswidrige geht es nicht Inhalt um die bekannt Berechnung oder<br />

gleichmäßiger offenkundig war; oder nach dem Zufallsprinzip<br />

• besondere arbeitender Vorsicht Logarithmen ist bei der wie Verlinkung bei herkömmlichen<br />

Signalprozessoren. Für ei-<br />

Mit einer Edit-Funktion, der Option-Palette,<br />

kann dann der Button “C4D Chess” in<br />

diese Palette integriert werden.<br />

Dann nur noch den “unsichtbaren” Button<br />

anklicken und zuschauen, wie die Cinema<br />

4D-Schach Engine einen in wenigen Zügen<br />

schachmatt setzt!<br />

auf Webseiten mit strafrechtlich relevanten<br />

Inhalten geboten, da dort in der Regel<br />

bereits die Inkaufnahme einer möglichen<br />

Rechtswidrigkeit zur Strafbarkeit führt.<br />

3) Links und Meinungsfreiheit<br />

Es stellt sich jedoch gleichzeitig die Frage,<br />

ob hier nicht das Recht auf Pressefreiheit<br />

und das Recht auf Meinungsfreiheit<br />

dazu berechtigen, auf Seiten rechtswidrigen<br />

Inhaltes zu verlinken, ohne dass<br />

eine rechtswidrige Handlung darin erblickt<br />

werden kann, bzw. ohne dass andere<br />

hieraus Ansprüche – insbesondere<br />

in Form eines Unterlassungsanspruches<br />

– ableiten können.<br />

Tatsächlich lässt die Rechtssprechung<br />

des BGH eine Tendenz erkennen, indem<br />

er Artikel und Links, die zwar selbst etwa<br />

den Wettbewerb eines anderen Unternehmens<br />

fördern können, noch nicht<br />

zwangsläufig für wettbewerbswidrig hält,<br />

wenn die Absicht nicht auf die Förderung<br />

des Wettbewerbs gerichtet ist.<br />

Man wird daher davon ausgehen können,<br />

dass das Setzen von Links bloß zu Informationszwecken<br />

- ohne einer dahinter<br />

stehenden Absicht, ein rechtswidriges<br />

Angebot zu fördern, zulässig sein sollte.<br />

Allerdings ist nur schwer festzustellen,<br />

wo die Förderungsabsicht beginnt und<br />

die bloße Information endet. Letztlich<br />

wird wohl eine Interessensabwägung<br />

zwischen dem Informationsbedürfnis der<br />

Öffentlichkeit und den durch den Link<br />

beeinträchtigten Rechten stattzufinden<br />

haben. Hier kann derzeit nur abgewartet<br />

werden, ob die Rechtssprechung diesbezüglich<br />

eine Richtung vorgeben wird.

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