Erfolgreicher Alumni: Richard Furch - SAE Alumni Association - SAE ...
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DAS RECHT DER LINKS<br />
teter Hall sorgt stets für eine realistische-<br />
Autor: Dr. Thomas Hofer-Zeni, <strong>SAE</strong>-Dozent re, authentischere und Rechtsanwalt Abbildung in Wien einer akustischen<br />
Umgebung, als jede noch so gute<br />
Simulation.<br />
Eine der wohl maßgeblichen Gründe für<br />
den Erfolg des Internets ist die Möglichkeit,<br />
Links zu setzen, d.h. dass dem<br />
Besucher der Website die Möglichkeit<br />
gegeben wird, eine andere, eigene oder<br />
fremde Seite unmittelbar zu öffnen.<br />
Diese „digitale Fußnote“ hat gegenüber<br />
den herkömmlichen Verweisen den<br />
nachvollziehbaren Vorteil, dass Informationen<br />
sofort überprüft oder vertieft werden<br />
können. Links werden aber nicht<br />
nur zu Informationszwecken gesetzt,<br />
sondern auch dazu, um bestimmte Seiten,<br />
bestimmte Angebote zu fördern<br />
bzw. deren Inhalte zu verbreiten.<br />
Naturgemäß ist bei einem neuen Medium,<br />
wie es das Internet ist, immer ein<br />
wenig abzuwarten, wie der Gesetzgeber<br />
und die Rechtsprechung auf diese<br />
Situation reagiert. Hier ein kurzer Zwischenstand:<br />
1. Zulässigkeit von Links:<br />
Zunächst stellte sich die Frage, ob das<br />
Setzen von Links auf fremde Seiten<br />
überhaupt zulässig ist, immerhin führt<br />
man ja den Besucher auf eine Website<br />
eines anderen Anbieters, auf der aller<br />
Wahrscheinlichkeit nach urheberrechtlich<br />
geschütztes Material zu finden ist,<br />
etwa in Form von Bildern, Filmen, Texten,<br />
aber auch in Form des angebotenen<br />
Web-Designs. Hier hat die Rechtssprechung<br />
eindeutig zu Gunsten der<br />
Links entschieden.<br />
Ein Hyperlink zu einer Datei auf einer<br />
fremden Website verletzt auch bei urheberrechtlich<br />
geschützten Werken nicht<br />
das Urheberrecht. Derjenige, der im In-<br />
Schachspielen mit Cinema 4D<br />
Ein Tipp für jeden, der in Cinema 4D<br />
ein wenig Schach spielen möchte oder<br />
in seiner eigens erstellten 3D Szene ein<br />
paar Schachfiguren verwenden will: Es<br />
ist möglich in Cinema 4D eine Partie<br />
gegen den Computer oder auch gegen<br />
andere Spieler anzutreten.<br />
Um das Schachspiel zu starten, muss<br />
eine neue Icon Palette erstellt werden.<br />
Dieser Artikel soll dennoch nicht dazu<br />
beitragen, ternet eine die Web-Seite Vor- und betreibt, Nachteile und von diese Faltungshall<br />
ohne Schutzmaßnahmen gegenüber künstlichen öffentlich Hallerzuzeugerngänglich macht, abzuwägen, ermöglicht und diese die Nutzun- ohnehin<br />
schon gen und vorhandene muss daher damit Diskussion rechnen, in dass den<br />
Printmedien Hyperlinks auch der in Audioindustrie Form von Deep weiter Links<br />
anzufachen. gesetzt werden. Vielmehr Auch die soll Umgehung hier der unnö- von<br />
tige Startseiten Respekt des davor Internetanbieters genommen und werden, da-<br />
selber mit der Raumimpulsantworten darauf betriebenen Werbungen für einen<br />
Faltungshall stellt nach Ansicht zu erstellen. des BGH Der keine Vorteil Wett- liegt<br />
auf bewerbswidrigkeit der Hand; endlich dar. ist es möglich, mit<br />
ein wenig Aufwand und erschwinglichem<br />
Equipment, 2. Haftung für persönlich Inhalte fremder favorisierte Links: Akustiken<br />
Man von kann Räumen, wohl davon Flächen ausgehen, oder sonstigen dass<br />
Umgebungen eine Verantwortlichkeit als auralen des Schnappschuss<br />
Diensteanbie-<br />
einzufangen. ters nicht besteht, Das Prinzip wenn es der sich Convolution um einen<br />
ermöglicht Link auf fremde Produktionen, Seiten handelt, frei von und künst- der<br />
lichem Diensteanbieter Hall ohne von lästige, der immer rechtswidrigen erneute<br />
Aufnahmesessions Tätigkeit keine tatsächliche für jedes Kenntnis einzelne hat, Instrument.<br />
und sobald Maßgeblich er diese Kenntnis jedoch oder verleiht dieses der<br />
Faltungshall Bewusstsein jeder erlangt, Produktion unverzüglich eine tätig unnachahmliche<br />
wird, um den Einzigartigkeit elektronischen und Verweis ermög- zu<br />
licht entfernen. durch Dies individuelle gilt natürlich Positionierung nicht, wenn der<br />
Messinstrumente die Information von bereits ihm selbst beim Sampling oder von<br />
der Mitarbeitern Raumimpulsantwort stammt, oder (RIA) der ein DiensteanHalldesignbieter auf die höchstem fremde Information Niveau. als eigene<br />
darstellt (dies ist in § 17 des öst. E-com-<br />
Dieses merce-Gesetzes Thema genießt ausdrücklich erst seit geregelt, ungefähr in<br />
einem Deutschland Jahr höchste können Popularität. die Bestimmungen Die gängigen<br />
über die Hardwaregeräte Providerhaftung konnten gem. dem zwar TDG seit<br />
über und dem zehn MDStV Jahren herangezogen Hallfahnen in werden). Echtzeit<br />
auf Man bis kann zu daher 64 DSPs festhalten, berechnen, dass ein waren Link<br />
aber dann für gesetzt herkömmliche werden darf, Studios wenn schier nicht unanerschwinglichzunehmen ist, und dass die auf Rechenleistung der fremden Seite der<br />
herkömmlichen rechtswidriges Material Computer zu für finden solche ist. Operationen<br />
Eine Haftung war bis besteht dato einfach umgekehrt zu gering. dort,<br />
Um wo: diesen Sachverhalt genau nachvollziehen<br />
• es zu sich können, um eigene hier ein Inhalte kurzer handelt, Abstecher die<br />
in rechtswidrig die Tiefen des sind; Faltungsprinzips: Bei der<br />
Faltung • der rechtswidrige geht es nicht Inhalt um die bekannt Berechnung oder<br />
gleichmäßiger offenkundig war; oder nach dem Zufallsprinzip<br />
• besondere arbeitender Vorsicht Logarithmen ist bei der wie Verlinkung bei herkömmlichen<br />
Signalprozessoren. Für ei-<br />
Mit einer Edit-Funktion, der Option-Palette,<br />
kann dann der Button “C4D Chess” in<br />
diese Palette integriert werden.<br />
Dann nur noch den “unsichtbaren” Button<br />
anklicken und zuschauen, wie die Cinema<br />
4D-Schach Engine einen in wenigen Zügen<br />
schachmatt setzt!<br />
auf Webseiten mit strafrechtlich relevanten<br />
Inhalten geboten, da dort in der Regel<br />
bereits die Inkaufnahme einer möglichen<br />
Rechtswidrigkeit zur Strafbarkeit führt.<br />
3) Links und Meinungsfreiheit<br />
Es stellt sich jedoch gleichzeitig die Frage,<br />
ob hier nicht das Recht auf Pressefreiheit<br />
und das Recht auf Meinungsfreiheit<br />
dazu berechtigen, auf Seiten rechtswidrigen<br />
Inhaltes zu verlinken, ohne dass<br />
eine rechtswidrige Handlung darin erblickt<br />
werden kann, bzw. ohne dass andere<br />
hieraus Ansprüche – insbesondere<br />
in Form eines Unterlassungsanspruches<br />
– ableiten können.<br />
Tatsächlich lässt die Rechtssprechung<br />
des BGH eine Tendenz erkennen, indem<br />
er Artikel und Links, die zwar selbst etwa<br />
den Wettbewerb eines anderen Unternehmens<br />
fördern können, noch nicht<br />
zwangsläufig für wettbewerbswidrig hält,<br />
wenn die Absicht nicht auf die Förderung<br />
des Wettbewerbs gerichtet ist.<br />
Man wird daher davon ausgehen können,<br />
dass das Setzen von Links bloß zu Informationszwecken<br />
- ohne einer dahinter<br />
stehenden Absicht, ein rechtswidriges<br />
Angebot zu fördern, zulässig sein sollte.<br />
Allerdings ist nur schwer festzustellen,<br />
wo die Förderungsabsicht beginnt und<br />
die bloße Information endet. Letztlich<br />
wird wohl eine Interessensabwägung<br />
zwischen dem Informationsbedürfnis der<br />
Öffentlichkeit und den durch den Link<br />
beeinträchtigten Rechten stattzufinden<br />
haben. Hier kann derzeit nur abgewartet<br />
werden, ob die Rechtssprechung diesbezüglich<br />
eine Richtung vorgeben wird.