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Zahl: 624 SITZUNGSPROTOKOLL - Gemeinde Fügen im Zillertal

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<strong>Zahl</strong>: <strong>624</strong><br />

S I T Z U N G S P R O T O K O L L<br />

über die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom: 21. April 2010<br />

Ort: Sitzungssaal <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong><br />

Anwesende:<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.35 Uhr<br />

Herr Bürgermeister Walter Höllwarth als Vorsitzender<br />

Herr Bürgermeister-Stellvertreter Rudolf Kößler<br />

sowie die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />

Herr Baumann Robert Herr Dreier Jakob<br />

Herr Zeller Manfred Frau Baumann Kathrin für Daum Dieter<br />

Herr Leo Hubert Frau Mag. Opbacher Viktoria<br />

Frau Müller Viktoria Herr Steger Hannes<br />

Frau Mayer Maria Herr Huber Alois<br />

Herr Mag. Schober Othmar (ab 19.05 Uhr) Herr Mariacher Markus<br />

Herr Moser Othmar<br />

Weiters anwesend: 6 Zuhörer, 1 Pressevertreter<br />

Entschuldigt waren: Daum Dieter<br />

Nicht entschuldigt waren: /<br />

Die nachweisliche Einladung sämtlicher Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung erscheint<br />

ausgewiesen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung zählt 15 Mitglieder, anwesend davon sind 15, die Sitzung erscheint<br />

daher beschlussfähig.<br />

Die Sitzung ist öffentlich.<br />

1


TAGESORDNUNG:<br />

1. Genehmigung des Protokolls vom 2.4.2010 und Unterfertigung<br />

2. Bestellung der Ausschüsse<br />

3. Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Pankrazbergstraße<br />

4. Auftragsvergabe Dachsanierung Kindergarten<br />

5. Durchführung Sommerkindergarten<br />

6. Bebauungspläne Kerschdorfer und Schneeberger<br />

7. Widmungsanpassung wegen Grundarrondierung Hilebrandweg<br />

8. Verlegung Zufahrtsstraße „Feldweg“ bei Hotel Held<br />

9. Gestattung Verlegung TIWAG Verkabelungen Kapfing-Kleinboden<br />

10. Beschlussfassung Genehmigung Gastronomiestand<br />

11. Allfälliges<br />

Sitzungsverlauf und Beschlüsse<br />

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet<br />

um 19.00 Uhr die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von <strong>Fügen</strong>.<br />

Nun ersucht Bgm. Höllwarth die Anwesenden, sich während der Angelobung von den Sitzen<br />

zu erheben. Sodann verliest er das Gelöbnis, das die noch nicht angelobten<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder in die Hand des Bürgermeisters zu leisten haben:<br />

Ich gelobe, die Verfassung und die sonstigen Gesetze des Landes und des Bundes treu zu<br />

befolgen, mein Amt uneigennützig und unparteiisch zu verwalten und das Wohl der<br />

<strong>Gemeinde</strong> nach bestem Wissen und Können zu fördern.<br />

Die noch nicht angelobten <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Leo Hubert, Steger Hannes und Mayer<br />

Maria legen dieses Gelöbnis in die Hand des Bürgermeisters ab.<br />

Sodann verliest er die Tagesordnung und stellt den Antrag auf Ergänzung derselben mit dem<br />

Punkt 10) Beschlussfassung Genehmigung Gastronomiestand.<br />

Die Tagesordnung samt vorstehender Ergänzung wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig<br />

genehmigt.<br />

1. Genehmigung des Protokolls vom 2.4.2010 und Unterfertigung<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Protokoll der konstituierenden <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 2.4.2010 samt Nachtrag zu TO-Punkt 3d) Ermittlung der den einzelnen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsparteien zustehenden Vorstandsstellen an alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

übermittelt wurde.<br />

Demnach stehen nach § 74 TGWO der Liste 1 2 Vorstandsstellen und der Liste 2 1<br />

Vorstandsstelle zu.<br />

Die 3. Vorstandsstelle der Liste 1 (besetzt von Baumann Robert) fällt an die Liste 2 und wird<br />

von Mayer Maria besetzt.<br />

2


Nach § 79 Abs. 1 TGWO 1994 sind die einer <strong>Gemeinde</strong>ratspartei zustehenden Stellen <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand namhaft zu machen, sofern sie noch nicht durch den Bürgermeister oder<br />

den Bürgermeisterstellvertreter besetzt sind.<br />

Für die Liste 2 wird namhaft gemacht:<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand: Mayer Maria<br />

Ersatzmitglied: Mag. Schober Othmar<br />

Die Namhaftmachung der <strong>Gemeinde</strong>ratsliste 2 ist ordnungsgemäß mit den erforderlichen<br />

Unterstützungsunterschriften erfolgt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist sich über die Abänderung der Vorstandssitze einig. Das abgeänderte<br />

Protokoll der Sitzung vom 2.4.2010 samt „Nachtrag zu TO-Punkt 3d) wird genehmigt und von<br />

allen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern unterfertigt.<br />

(1 St<strong>im</strong>menthaltung wegen Nichtanwesenheit durch Steger Hannes)<br />

2. Bestellung der Ausschüsse<br />

Der Bürgermeister informiert über das Gespräch mit Herrn Wolf Helmut von der BH Schwaz<br />

bezüglich der Zusammenlegung des Ausschusses für Finanzen mit dem<br />

Überprüfungsausschuss. Laut Rechtsauskunft von Herrn Wolf ist eine Zusammenlegung der<br />

beiden Ausschüsse legit<strong>im</strong> und durchaus sinnvoll.<br />

Der vorliegende Vorschlag über die Zusammensetzung der diversen Ausschüsse, welcher in<br />

der Vorstandssitzung am 16.4.2010 vorbesprochen wurde, wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Über die Besetzung der Ausschüsse wird <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat beraten. Für die Entsendung<br />

werden folgende <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder vorgeschlagen:<br />

1) Rechtsausschuss = Vorstand (Höllwarth Walter, Kößler Rudolf, Daum Dieter, Huber Alois,<br />

Mayer Maria)<br />

2) Ausschuss für Finanzwirtschaft und Überprüfungsausschuss<br />

Zeller Manfred, Baumann Robert, Opbacher Viktoria, Mayer Maria, Moser Othmar, Huber<br />

Alois<br />

3) Ausschuss für Bau, Raumordnung, Wasser, Kanal, Straßen, Verkehr sowie<br />

Hochfügen<br />

Höllwarth Walter, Baumann Robert, Daum Dieter, Schober Othmar, Dreier Jakob, Huber<br />

Alois<br />

4) Ausschuss für Kultur, Friedhof und kirchl. Angelegenheiten<br />

Mayer Maria, Kößler Rudolf, Leo Hubert, Steger Hannes, Dreier Jakob, Huber Alois<br />

5) Ausschuss für Soziales, Wohnungs- und Siedlungswesen und Umwelt<br />

Müller Viktoria, Kößler Rudolf, Opbacher Viktoria, Mayer Maria, Moser Othmar, Mariacher<br />

Markus<br />

3


6) Ausschuss für Schule und Kindergarten<br />

Kößler Rudolf, Müller Viktoria, Steger Hannes, Mayer Maria, Dreier Jakob, Mariacher<br />

Markus<br />

7) Ausschuss für Sport- und Jugendangelegenheiten<br />

Daum Dieter, Baumann Robert, Zeller Manfred, Schober Othmar, Dreier Jakob, Mariacher<br />

Markus<br />

8) <strong>Gemeinde</strong>vertretung Schulverbände( 2 Vertreter)<br />

a) Hauptschulverband Höllwarth Walter, Steger Hannes<br />

b) Sozialpädagogisches Zentrum Höllwarth Walter, Steger Hannes<br />

c) Polytechnische Schule Höllwarth Walter, Steger Hannes<br />

9) <strong>Gemeinde</strong>vertretung Altenhe<strong>im</strong>verband<br />

Kößler Rudolf, Opbacher Viktoria<br />

(Die beiden Vertreter für den Altenhe<strong>im</strong>verband wurden bereits in der konstituierenden<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 2. April 2010 einst<strong>im</strong>mig gewählt.)<br />

10) <strong>Gemeinde</strong>vertretung Freizeitzentrum (3 Vertreter)<br />

Steger Hannes, Moser Othmar, Mayer Maria<br />

11) <strong>Gemeinde</strong>vertretung Spieljochbahn (3 Vertreter)<br />

Kößler Rudolf, Baumann Robert, Moser Othmar<br />

13) Höfe – und Grundverkehrskommission<br />

Leo Hubert<br />

14) Forsttagssatzungskommission BGM / Stellvertreter vom <strong>Gemeinde</strong>rat best<strong>im</strong>mt;<br />

Kößler Rudolf<br />

15) Sanitätssprengelverband - BGM<br />

16) Sozial- und Gesundheitssprengel ( Verein – <strong>Gemeinde</strong>vertreter)<br />

Kößler Rudolf<br />

17) Ausschussmitglied Tourismusverband - BGM<br />

18) Notarztsprengel – BGM<br />

19) <strong>Gemeinde</strong>vertreter - Ortswärme ( 3 Vertreter)<br />

Höllwarth Walter, Kößler Rudolf, Daum Dieter<br />

Die Entsendung der Vertreter der jeweiligen Ausschüsse laut vorliegendem Vorschlag wird<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

Die Obmänner bzw. Obfrauen werden durch die 6 Vertreter der jeweiligen Ausschüsse selbst<br />

gewählt:<br />

4


Ausschuss für Finanzwirtschaft und Überprüfungsausschuss<br />

Obmann: Zeller Manfred<br />

Stellvertreter: Opbacher Viktoria<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 4 St<strong>im</strong>men für Zeller Manfred, 2 St<strong>im</strong>men für Opbacher Viktoria!<br />

Ausschuss für Bau, Raumordnung, Wasser, Kanal, Straßen, Verkehr sowie Hochfügen<br />

Obmann: Höllwarth Walter<br />

Stellvertreter: Daum Dieter<br />

Einst<strong>im</strong>miger Beschluss!<br />

Ausschuss für Kultur, Friedhof und kirchl. Angelegenheiten<br />

Obfrau: Mayer Maria<br />

Stellvertreter: Dreier Jakob<br />

Einst<strong>im</strong>miger Beschluss!<br />

Ausschuss für Soziales, Wohnungs- und Siedlungswesen und Umwelt<br />

Obfrau: Müller Viktoria<br />

Stellvertreter: Opbacher Viktoria<br />

Einst<strong>im</strong>miger Beschluss!<br />

Ausschuss für Schule und Kindergarten<br />

Obmann: Kößler Rudolf<br />

Stellvertreter: Steger Hannes<br />

Einst<strong>im</strong>miger Beschluss!<br />

Ausschuss für Sport- und Jugendangelegenheiten<br />

Obmann: Daum Dieter<br />

Stellvertreter: Zeller Manfred<br />

Einst<strong>im</strong>miger Beschluss!<br />

3. Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Pankrazbergstraße<br />

Anhand vorliegender Pläne und Fotos informiert der Bürgermeister über die geplante<br />

Errichtung einer Straßenbeleuchtung entlang der Pankrazbergstraße L49 vom <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

<strong>Fügen</strong>berg bis Ruhfass Walburga (Appartement Spieljoch).<br />

Insbesondere ist auch die Weiterführung und Errichtung eines Gehsteiges <strong>im</strong> genannten<br />

Bereich geplant. Hierfür werden von den Grundbesitzern Hirner Hildegard und Huber Alois<br />

jeweils ca. 60 m² Grund benötigt.<br />

Nach eingehender Diskussion wird <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat einhellig die Meinung vertreten, dass<br />

sowohl die Errichtung der Straßenbeleuchtung als auch die Errichtung des Gehsteiges<br />

entlang der Pankrazbergstraße ehestmöglich realisiert werden soll.<br />

Der Bürgermeister wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt, die Verhandlungen mit den<br />

Grundbesitzern bezüglich einer Grundablöse zur Errichtung des Gehsteiges aufzunehmen.<br />

Der Zeitrahmen für die Verhandlungen mit den Grundbesitzern bis zur Entscheidungsfindung<br />

wird auf 4 Wochen begrenzt.<br />

5


Sollte mit den Grundbesitzern kein Übereinkommen getroffen werden, wird in diesem<br />

Bereich ein Asphaltstreifen bis an die Grundgrenze gezogen und ein weißer<br />

Markierungsstreifen als Abgrenzung zur Straße hin gezogen. Die Straßenbeleuchtung wird so<br />

verlegt, dass bei einer späteren Anlegung des Gehsteiges die Beleuchtungskörper<br />

verschoben werden können.<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 14 St<strong>im</strong>men dafür, 1 St<strong>im</strong>menthaltung durch Huber Alois<br />

Die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtung belaufen sich laut Angebot der Firma<br />

Elektrotechnik Schober vom 23.3.2010 auf EUR 13.992,00 brutto. Laut ursprünglichem<br />

Angebot vom 5.2.2007, bei dem die Firma Schober Bestbieter war, ist eine Indexanpassung<br />

von ca. 3 % / Jahr bereits berücksichtigt.<br />

Der Auftrag für die Errichtung der Straßenbeleuchtung entlang der Pankrazbergstraße wird<br />

in Anlehnung an das Angebot vom 5.2.2007 an die Firma Elektrotechnik Schober GmbH zu<br />

einer Auftragssumme in Höhe von EUR 13.992,00 brutto vergeben.<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 14 St<strong>im</strong>men dafür, 1 St<strong>im</strong>menthaltung wegen Befangenheit durch Mag.<br />

Schober Othmar<br />

4. Auftragsvergabe Dachsanierung Kindergarten<br />

Be<strong>im</strong> Kindergarten <strong>Fügen</strong> wurde die dringend notwendige Dachsanierung ausgeschrieben.<br />

Insgesamt sind 5 Angebote be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong> eingelangt. Die von Ing. Hackl Peter<br />

durchgeführte Prüfung ergibt folgende Reihung:<br />

Firma Opbacher Mathias – <strong>Fügen</strong>: EUR 9.258,56 brutto (- 3 % Skonto)<br />

Firma Fleidldach – Ramsau: EUR 9.323,70 brutto (- 3 % Skonto)<br />

Firma Ploberger – Innsbruck: EUR 9.328,70 brutto<br />

Firma Mühlbacher – <strong>Fügen</strong>: EUR 9.365,86 brutto (-3 % Skonto)<br />

Firma R Stadlmeyer – Zell: EUR 10.575,36 brutto<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einst<strong>im</strong>mig, den Auftrag für die Dachsanierung be<strong>im</strong><br />

Kindergarten <strong>Fügen</strong> (Bitumen-Dach) an den Bestbieter, die Firma Opbacher Mathias – 6263<br />

<strong>Fügen</strong> zu einer Angebotssumme in Höhe von EUR 9.258,56 brutto (- 3 % Skonto) zu<br />

vergeben.<br />

5. Durchführung Sommerkindergarten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> führt auch <strong>im</strong> kommenden Sommer für Kinder das Projekt „Regionale<br />

Sommerbetreuung“ durch. Die Sommerbetreuung wird ganztägig (mit Mittagstisch) für<br />

sechs Wochen angeboten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 17.00 Uhr.<br />

Nachdem in unserer <strong>Gemeinde</strong> für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Kindergartenalter die<br />

Krabbelstube des Altenhe<strong>im</strong>verbandes Vorderes <strong>Zillertal</strong> auch <strong>im</strong> Sommer geöffnet hat, ist<br />

die Sommerbetreuung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> für Kinder <strong>im</strong> Alter von 4 bis 10 Jahren gedacht.<br />

Die Sommerbetreuung wird regional angeboten (auch in den Nachbargemeinden <strong>Fügen</strong>berg,<br />

Schlitters, Bruck, Hart und Uderns), die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> stellt den örtlichen Kindergarten als<br />

6


Standort zur Verfügung und übern<strong>im</strong>mt die organisatorische Abwicklung. Betreut werden<br />

die Kinder von ausgebildeten Fachkräften.<br />

Im vergangenen Jahr 2009 waren insgesamt 63 Kinder für den Sommerkindergarten<br />

angemeldet und die <strong>Zahl</strong>en waren seit der erstmaligen Durchführung <strong>im</strong> Jahr 2004 stetig<br />

steigend.<br />

Der Personalbedarf ergibt sich erst nach der Anmeldefrist für die regionale<br />

Sommerbetreuung. Auf jeden Fall wird die <strong>Gemeinde</strong> auf die <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>kindergarten<br />

beschäftigten Helferinnen zurückgreifen und diesen somit eine ganzjährige Beschäftigung<br />

ermöglichen (20 Wochenstunden).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt einst<strong>im</strong>mig die Durchführung der regionalen Sommerbetreuung<br />

für das Jahr 2010.<br />

6. Bebauungspläne Kerschdorfer und Schneeberger<br />

a) Bebauungsplan Kerschdorfer Herbert und Hannelore<br />

Die Familie Kerschdorfer plant die Wohnraumerweiterung be<strong>im</strong> bestehenden Wohnhaus <strong>im</strong><br />

Obergeschoss (westseitig) auf Grundstück 3251/2 KG <strong>Fügen</strong>.<br />

Begründung des Antrages:<br />

Für den beabsichtigten Zubau <strong>im</strong> Obergeschoss auf Grundstück 3251/2 werden die Abstände<br />

gemäß TBO unterschritten. Auf Grundlage der gegenseitigen Einverständniserklärung mit<br />

dem Grundeigentümer auf Gst. 3251/3 soll ein Bebauungsplan erstellt werden, welcher für<br />

beide Grundstücke an der gemeinsamen Grundgrenze verringerte Grenzabstände 0,4-fach<br />

und mindestens 3 Meter Grenzabstand zulassen. Die übrigen Mindestinhalte für allgemeine<br />

und ergänzende Bebauungspläne nach TROG werden ebenso erlassen.<br />

Eine unterfertigte Einverständniserklärung, getroffen zwischen der Familie Kerschdorfer und<br />

Steinberger Friedrich, dem Eigentümer der Nachbarparzelle 3251/3, liegt vor.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mit einer geringeren Abstandsregelung für die Wohnraumerweiterung<br />

be<strong>im</strong> bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück 3251/2 einverstanden, wenn auf dem<br />

Nachbargrundstück 3251/3 ebenfalls eine geringere Mindestabstandsregelung ermöglicht<br />

wird. Dies ist <strong>im</strong> vorliegenden Entwurf berücksichtigt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt somit einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf für die Erlassung eines<br />

allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes des Arch. DI Scheitnagl Thomas, GZL: 909-<br />

ABP-01-2010 und 909-EBP-01-2010 vom 7.3.2010 <strong>im</strong> Bereich des Grundstückes 3251/1 und<br />

3251/3 KG <strong>Fügen</strong> ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.<br />

Der Bebauungsplan sieht folgendes vor:<br />

Für das Grundstück 3251/2: BMD M 1,30, BW o 0,4 TBO, BP H 550 m², OG H 3, HG + 593,50<br />

NN. Die Baufluchtlinie entlang des bestehenden Wohnhauses auf Gst. 3251/2 ist ident zur<br />

Straßenfluchtlinie.<br />

Für das Grundstück 3251/3: BMD M 1,30, BW o 0,4 TBO, BP H 550 m², OG H 3, HG + 595,50<br />

NN.<br />

7


Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine Liegenschaft oder einen Besitz haben, steht das Recht zu, bis spätestens<br />

1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.<br />

Gemäß § 66 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />

erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

b) Bebauungsplan Kalmer Eva, Schneeberger Christoph und Mag. Moser Nicole<br />

Herr Schneeberger Christoph beabsichtigt den Umbau des bestehenden Wohnhauses in 2<br />

WE mit Dachstuhlerneuerung und Zubau <strong>im</strong> OG auf Grundstück 3467/4 KG <strong>Fügen</strong>.<br />

Begründung des Antrages:<br />

Für den beabsichtigten Ausbau <strong>im</strong> Obergeschoss auf Grundstück 3467/4 und der nicht<br />

gegebenen Mindestabstände gem. TBO des Altbestandes hin zum Grundstück 3467/5,<br />

werden die Abstände gem. TBO § 6 Abs. 1 lit. a neu festgelegt.<br />

Auf Grundlage der gegenseitigen Einverständniserklärung mit dem Grundeigentümer soll ein<br />

Bebauungsplan erstellt werden, welcher für beide Grundstücke an der gemeinsamen<br />

Grundgrenze verringerte Grenzabstände gem. TBO § 6 Abs. 1 lit. a 0,4-fach und mindestens 3<br />

Meter Grenzabstand zulassen. Die übrigen Mindestinhalte für allgemeine und ergänzende<br />

Bebauungspläne nach TROG werden ebenso erlassen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mit einer geringeren Abstandsregelung für den Umbau des<br />

bestehenden Wohnhauses in 2 WE mit Dachstuhlerneuerung und Zubau <strong>im</strong> Obergeschoss<br />

auf Grundstück 3467/4 einverstanden, wenn auf dem Nachbargrundstück 3467/5 ebenfalls<br />

eine geringere Mindestabstandsregelung ermöglicht wird. Dies ist <strong>im</strong> vorliegenden Entwurf<br />

berücksichtigt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt somit einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf für die Erlassung eines<br />

allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes des Arch. DI Scheitnagl Thomas, GZL: 909-<br />

ABP-02-2010 und 909-EBP-02-2010 vom 18.3.2010 <strong>im</strong> Bereich des Grundstückes 3467/4 und<br />

3467/5 KG <strong>Fügen</strong> ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.<br />

Der Bebauungsplan sieht folgendes vor:<br />

Für das Grundstück 3467/4 und 3467/5: BMD M 1,00, BW o 0,4 TBO, BP H 560,00 m², HG +<br />

577,00 m NN.<br />

Straßenfluchtlinie: Abstand 0,50 Meter versetzt, Baufluchtlinie gegenüber der<br />

Straßenfluchtlinie <strong>im</strong> Abstand von 4 Metern mit Ausnahme eines vorspringenden Bauteils <strong>im</strong><br />

1. Obergeschoss des Grundstückes 3467/4 an der Westseite.<br />

Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine Liegenschaft oder einen Besitz haben, steht das Recht zu, bis spätestens<br />

1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.<br />

Gemäß § 66 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />

erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

7. Widmungsanpassung wegen Grundarrondierung Hilebrandweg<br />

Nachdem das Grundstück 3510/2 von Unterlercher Günther nur ca. 500 m² aufweist und<br />

zudem schräg zugeschnitten ist, kann der beabsichtigte Zubau und die Vergrößerung des<br />

8


Gartenanteiles nur durch Erweiterung des Grundstückes in westliche Richtung erfolgen.<br />

Durch diese Maßnahme wird kein eigener Bauplatz geschaffen und damit ist auch keine<br />

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erforderlich. Landwirtschaftliche<br />

Vorrangflächen sind aufgrund der Hanglage in diesem Bereich ausgespart und an einer Ecke<br />

nur unwesentlich berührt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat steht einer Ergänzungswidmung zu Grundstück 3510/2 (bestehender<br />

Bauplatz) <strong>im</strong> Ausmaß von 237 m² positiv gegenüber und fasst folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf über die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes laut Plan des Arch. DI Scheitnagl Thomas, GZL: 909-FWP 03-2010<br />

vom 18.3.2010 <strong>im</strong> Bereich des Grundstückes 3510/1 KG <strong>Fügen</strong> ab dem Tag der<br />

Kundmachung durch vier Wochen hindurch <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong> zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aufgelegt wird.<br />

Der Entwurf sieht die Änderung des Flächenwidmungsplanes für ein Teilstück <strong>im</strong> Ausmaß<br />

von ca.237 m² <strong>im</strong> Bereich des vorgenannten Grundstückes von Freiland in Wohngebiet<br />

gemäß § 38 Abs. 1 TROG vor.<br />

Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Wochen <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong><br />

ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der <strong>Gemeinde</strong> eine<br />

Liegenschaft oder einen Besitz haben, steht das Recht zu, bis spätestens 1 Woche nach<br />

Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.<br />

Gemäß § 68 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />

erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

8. Verlegung Zufahrtsstraße „Feldweg“ bei Hotel Held<br />

Anhand einer vorliegenden Planskizze informiert der Bürgermeister über die geplante<br />

Verlegung der Zufahrtsstraße „Feldweg“ be<strong>im</strong> Parkplatz des Hotels Held in Kapfing. Das<br />

Problem besteht darin, dass der Zufahrtsweg, welcher zur Bewirtschaftung für die<br />

Landwirtschaft dient, von den parkenden Autos der Hotelgäste verstellt wird.<br />

Nach eingehender Diskussion <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat wird einst<strong>im</strong>mig folgender<br />

Grundsatzbeschluss gefasst:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> gestattet bis auf Widerruf die Verlegung der öffentlichen<br />

Zufahrtsstraße <strong>im</strong> Bereich des Parkplatzes be<strong>im</strong> Hotel Held zum Zweck der besseren Nutzung<br />

der Parkfläche. Die Parkflächen sollen mittels Bodenmarkierungen gekennzeichnet und<br />

abgegrenzt werden, um die ungehinderte Zufahrt zu den Feldern zu gewährleisten.<br />

Zur Klärung und Feinabst<strong>im</strong>mung wird die Angelegenheit vom <strong>Gemeinde</strong>rat dem<br />

Bauausschuss übertragen. Bei einer Begutachtung vor Ort sollen u.a. auch die<br />

landwirtschaftlichen Grundeigentümer Schweiberer Hubert und Luxner Andreas beigezogen<br />

werden.<br />

9. Gestattung Verlegung TIWAG Verkabelungen Kapfing-Kleinboden<br />

Der vorliegende Dienstbarkeitszusicherungsvertrag, abgeschlossen zwischen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Fügen</strong> als Eigentümerin der EZ 78 und 84 und dem öffentlichen Gut „Straßen und Wege“ in<br />

Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> als Eigentümer der EZ 150 sowie der vorliegende<br />

9


Dienstbarkeitszusicherungsvertrag, abgeschlossen zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> und<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg als Eigentümer der EZ 67 einerseits und der TIWAG-Tiroler Wasserkraft<br />

AG andererseits, 6010 Innsbruck wird von Bgm. Höllwarth anhand des<br />

Gesamtübersichtsplans dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht und erläutert.<br />

Insbesondere ist <strong>im</strong> Bereich der Grundstücke 2921, 2923, 2949/1, 3193/2, 3383, 3387/1,<br />

3387/2, 3394, 3497/10, 3504, 3508, 3510/7, 3525/5, 3530 (EZ 150) KG <strong>Fügen</strong> und <strong>im</strong> Bereich<br />

des Grundstückes 2953 (EZ 84) KG <strong>Fügen</strong> und <strong>im</strong> Bereich des Grundstückes 2789/1 (EZ 78)<br />

KG <strong>Fügen</strong> und <strong>im</strong> Bereich des Grundstückes 1132/3 (EZ 67) KG Uderns, die unterirdische<br />

Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln zur Übertragung elektrischer<br />

Energie sowie von Kabeln zur Übertragung von Nachrichten notwendig.<br />

Die beiden vorgenannten Dienstbarkeitszusicherungsverträge samt Lageplan und<br />

Dienstbarkeitsplan werden – vorbehaltlich der Einhaltung folgender Bedingungen durch die<br />

TIWAG – vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt und unterfertigt.<br />

• 30 KV Leitung be<strong>im</strong> Umspannwerk – zugesicherter Parkplatz ist nach Errichtung des<br />

Neubaus nicht mehr vorhanden! – Forderungen an TIWAG: Verkehrsspiegel<br />

aufstellen; Anlegung neuer Parkplätze; evtl. Umlegung der Straße!<br />

• Kleinboden Trafosituierung und Errichtung einer neuen Grenzmauer <strong>im</strong> Bereich<br />

Garten bzw. Parkplatz Gästehaus Familie Steiner, Kleinbodenerstraße 134<br />

(Ausführung und Abstände laut Foto und Skizze) – Herstellung durch die TIWAG!<br />

• Weg nach der Unterführung in Gagering Richtung Norden durch Schwertransporte<br />

der TIWAG beschädigt – Wiederherstellung erforderlich!<br />

• neu asphaltierter Radweg bei Kreuzung Harter Brücke bzw. Markierung „Achtung<br />

Vorrangzeichen“ beschädigt – Wiederherstellung!<br />

• Schäden nach Kabelverlegung <strong>im</strong> Gehweg oberhalb des Freizeitzentrums bei<br />

Bushaltestelle – Wiederherstellung!<br />

• Situation Vertrag Trafostation ehem. TIWAG-Haus (Dorfapotheke) – Kaufvertrag ist<br />

wie folgt abzuändern: Das Nutzungseigentum des Traforaumes und der überdachten<br />

Freiplätze soll von der TIWAG an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> übertragen werden!<br />

Bei der Besprechung am Donnerstag, 22.4.2010 zwischen der TIWAG und der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Fügen</strong> (Ing. Hackl Peter) soll u.a. eine „zeitliche Vorgabe“ für die Einhaltung vorgenannter<br />

Bedingungen festgelegt werden.<br />

10. Beschlussfassung Genehmigung Gastronomiestand<br />

Haun Christian, Schanzlgasse 22, 6263 <strong>Fügen</strong> plant die Errichtung einer Betriebsstätte<br />

(Würstelstand, Imbiss) auf dem Grundstück mit der Parzellennummer 2978/7 <strong>im</strong> Bereich<br />

zwischen Gewerbepark Gagering und der Firma Billa (gepachteter Grund von Klausner<br />

Hugo).<br />

10


Bei dem Würstelstand handelt es sich um einen ausgebauten Imbisscontainer und bietet<br />

max<strong>im</strong>al 8 Verabreichungsplätze. Es wird ein WC Container daneben platziert. Die<br />

Öffnungszeiten sind von 9.00 – 22.00 geplant.<br />

Nach eingehender Beratung und Begutachtung der Projektunterlagen wird <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

einst<strong>im</strong>mig beschlossen, Herrn Haun Christian, Schanzlgasse 22 die Errichtung und den<br />

Betrieb des sogenannten „Kleinbistro“ vorläufig testweise auf 5 Jahre zu genehmigen.<br />

Bedingung ist, dass die gewerbebehördlichen Auflagen <strong>im</strong> Einklang sind und erfüllt werden.<br />

11. Allfälliges<br />

a) GR Dreier und GR Mariacher sprechen das Problem mit den in die Straßen ragenden<br />

Hecken an, welche durch die Grundbesitzer nicht zurückgeschnitten werden.<br />

Der Bürgermeister informiert, dass bei Bauverhandlungen seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />

auch gefordert wird, dass Bepflanzungen in regelmäßigen Abständen so geschnitten<br />

werden müssen, dass sie für Verkehrsteilnehmer kein Sichthindernis darstellen. Bei<br />

einzelnen Problemfällen müssen die Grundbesitzer punktuell von der <strong>Gemeinde</strong><br />

angeschrieben werden. Die Meldungen solcher Problemfälle sollen bei Ing. Hackl<br />

Peter deponiert werden.<br />

b) GR Huber erklärt, dass die Ausbesserungsarbeiten be<strong>im</strong> Radweg durch die TIWAG<br />

schnell durchgezogen werden sollen.<br />

Weiters stellt er fest, dass <strong>im</strong> Bereich Zillerweg bei der Unterführung Zeller („Hack“)<br />

der Zaun fehlt.<br />

c) GR Mayer weist darauf hin, dass in Gagering <strong>im</strong> Bereich Firma Trinkl bzw. Firma<br />

Eberharter & Gruber die Sanierung der Straße erforderlich ist.<br />

Weiters weist sie auf das bestehende LKW-Fahrverbot in diesem Bereich hin und regt<br />

an, den Verkehr mittels Anbringung einer Verkehrstafel in Richtung Billa auf die<br />

Bundesstraße zu leiten, um eine Verkehrsberuhigung für die Anrainer <strong>im</strong> Wohngebiet<br />

Gagering zu ermöglichen. Durch Ing. Hackl Peter soll geprüft werden, welche<br />

Möglichkeiten hier seitens der <strong>Gemeinde</strong> realisierbar sind.<br />

d) GR Leo weist auf die Stauproblematik auf der B 169 besonders <strong>im</strong> Winter hin und<br />

erklärt, dass seitens der Polizei nicht nur die Verkehrssünder, welche den<br />

landwirtschaftlichen Begleitweg zwischen Gagering und der <strong>Zillertal</strong> Tenne benützen,<br />

bestraft werden sollen, sondern auch diese, die den Radweg in den Feldern<br />

Ausweichmöglichkeit benützen.<br />

e) GR Moser weist auf die für Schulkinder sehr gefährliche Engstelle <strong>im</strong> Bereich der<br />

Marienbergstraße (Fußweg Schlossmühlgasse) hin. Er denkt an die Anbringung einer<br />

Hinweistafel „Achtung Kinder“, um diese Gefahrenstelle aufgrund zahlreicher<br />

rasender Autos zu entschärfen.<br />

f) Der Bürgermeister informiert, dass die Termine für die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen nach<br />

Möglichkeit <strong>im</strong>mer montags stattfinden. Die Termine für die diversen<br />

Ausschusssitzungen können von den Obleuten selbst festgelegt werden, es sollte<br />

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jedoch darauf Bedacht genommen werden, dass die Termine vorrangig abends nach<br />

der Arbeit stattfinden.<br />

g) Abschließend weist der Bürgermeister die <strong>Gemeinde</strong>räte noch auf die am Sonntag,<br />

25.4.2010 stattfindende Floriani-Feier hin und bittet um Teilnahme mit Tuxer oder<br />

Tracht.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr anfallen, schließt der Bürgermeister um 21.35 Uhr die<br />

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von <strong>Fügen</strong>.<br />

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