download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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Zahl: 601<br />
S I T Z U N G S P R O T O K O L L<br />
über die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom: 25. Juni 2007<br />
Ort: Sitzungssaal <strong>Gemeinde</strong>amt Fügen<br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
Ende: 23.45 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Herr Bürgermeister Walter Höllwarth als Vorsitzender<br />
Herr Bürgermeister‐Stellvertreter Rudolf Kößler<br />
sowie die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
Herr Baumann Robert<br />
Herr Zeller Manfred<br />
Herr Mühlegger Stefan<br />
Frau Mayer Maria<br />
Herr Mag. Schober Othmar<br />
Herr Ebster Johann für Haun Reinhard<br />
Frau Böck Marion<br />
Herr Daum Dieter<br />
Herr Steger Hannes<br />
Herr Baumann Egon<br />
Herr Lechner Georg<br />
Herr Hauser Peter<br />
Herr Huber Alois<br />
Weiters anwesend: 2 Pressevertreter<br />
Entschuldigt waren: Haun Reinhard<br />
Nicht entschuldigt waren: /<br />
Die nachweisliche Einladung sämtlicher Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung erscheint<br />
ausgewiesen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung zählt 15 Mitglieder, anwesend davon sind 15, die Sitzung erscheint<br />
daher beschlussfähig.<br />
Die Sitzung ist öffentlich.<br />
1
TAGESORDNUNG:<br />
1. Genehmigung des GR‐Protokolls vom 19.4.2007 (Zahl 600) und Unterfertigung<br />
2. Beschlussfassung Bebauungsplanangelegenheiten<br />
3. Beschlussfassung Grundteilungsangelegenheiten<br />
4. Friedhofsangelegenheiten<br />
5. Beschlussfassung Dienstbarkeitszusicherungsvertrag (TIWAG)<br />
6. Angelegenheiten Bubenburg<br />
7. <strong>Gemeinde</strong>straßenangelegenheiten<br />
8. Allfälliges<br />
9. Personalangelegenheiten<br />
Sitzungsverlauf und Beschlüsse<br />
Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet<br />
um 20.00 Uhr die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von Fügen.<br />
Sodann verliest er die Tagesordnung, welche vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt wird.<br />
1. Genehmigung des GR‐Protokolls vom 19.4.2007 (Zahl 600) und Unterfertigung:<br />
Das Protokoll vom 19.4.2007 (Zahl 600) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt und unterfertigt.<br />
(6 St<strong>im</strong>menthaltungen durch GR Mühlegger Stefan, GR Mayer Maria, GR Hauser Peter, GR<br />
Daum Dieter, GR Steger Hannes wegen Nichtanwesenheit und GR Zeller Manfred – gibt an,<br />
das Protokoll nicht erhalten zu haben.<br />
2. Beschlussfassung Bebauungsplanangelegenheiten:<br />
a) Bebauungsplan Kostenzer Elisabeth, Gundstücke 556, .194 neu und 555, 195 alt KG<br />
Fügen:<br />
Durch den Abriss des alten Stalles, der direkt an der Straßengrenze gestanden ist, und den<br />
Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen beträgt nun der Abstand zur Straße 6 Meter.<br />
Dadurch tritt eine wesentliche Verbesserung der Straßenflucht ein. Durch den Neubau des<br />
Wohnhauses werden keine Abstände zu den Nachbargrenzen unterschritten. Ebenfalls bleibt<br />
die Baumassendichte unter dem vom <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegten Ausmaß von 1,66. Gemäß<br />
§§ 54 ff TROG müssen bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohnungen Bebauungspläne<br />
erlassen werden, auch wenn es sich bereits um bebaute Grundstücke handelt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf für die Neuerlassung eines<br />
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes samt Erläuterungsbericht des Arch. DI<br />
Scheitnagl Thomas vom 22.5.2007, GZL.: 909‐ABP‐16‐2007 bzw. 909‐EBP‐16‐2007 <strong>im</strong> Bereich<br />
der Grundstücke 556, .194 neu und 555, 195 alt KG Fügen ab dem Tag der Kundmachung<br />
2
durch vier Wochen hindurch <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt Fügen zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt wird.<br />
Der Bebauungsplan sieht folgendes vor: BMD M 0.30, BW o TBO, BP H 2.010 m², OG H 3, HG<br />
+ 540,40.<br />
Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben, und Rechtsträgern, die<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> eine Liegenschaft oder einen Besitz haben, steht das Recht zu, bis<br />
spätestens 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu<br />
nehmen.<br />
Gemäß § 66 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />
erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
aa) Grundstücksbereinigung:<br />
Im Zuge der Vermessungsarbeiten für den oben angeführten Neubau hat sich herausgestellt,<br />
dass die seit mehr als 30 Jahren bestehende Gartenmauer des Aniserhofes nicht genau dem<br />
Grenzverlauf des öffentlichen Gutes folgt. Daher ist hier eine Grenzbereinigung wie folgt<br />
vorzunehmen:<br />
Gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.‐Ing. Anton Margreiter, 6200 Wiesing Nr. 400f, GZL:<br />
1243 wird die Teilfläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 1 m² und die Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von 5 m² aus<br />
dem Grundstück 3004 (EZ 150) KG Fügen <strong>im</strong> Besitz des öffentlichen Gutes an das Grundstück<br />
555 (EZ 90037) KG Fügen <strong>im</strong> Besitz von Kostenzer Elisabeth abgetreten. Der Preis für die<br />
insgesamt 6 m² wird mit EUR 145,‐‐ pro m² festgelegt.<br />
Diese Fläche <strong>im</strong> Ausmaß von 6 m² ist aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, da die genannte<br />
Mauer bereits seit mehr als 30 Jahren besteht und die öffentliche Straße in diesem Bereich<br />
bereits eine Breite von 7 Metern aufweist.<br />
Einst<strong>im</strong>miger Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
b) Bebauungsplan Fam. Unterguggenberger, Grundstücke .318, 116/1 KG Fügen:<br />
Unterguggenberger Daniel, Cafe‐Konditorei Sailer, Hauptstraße 111, 6263 Fügen<br />
beabsichtigt die Errichtung eines Glasflugdaches zur Überdachung der bestehenden<br />
nordseitigen Terrasse auf GP .318 KG Fügen. Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung<br />
vom 19.4.2007 grundsätzlich einhellig seine Zust<strong>im</strong>mung für das genannte Bauvorhaben<br />
gegeben hat, wurde von Arch. DI Scheitnagl Thomas ein entsprechender Bebauungsplan<br />
ausgearbeitet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf für die Neuerlassung eines<br />
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes samt Erläuterungsbericht des Arch. DI<br />
Scheitnagl Thomas vom 12.6.2007, GZL.: 909‐ABP‐017/07 bzw. 909‐EBP‐017/07 <strong>im</strong> Bereich<br />
der Grundstücke .318, 116/1 KG Fügen ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen<br />
hindurch <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt Fügen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.<br />
Der Bebauungsplan sieht folgendes vor: BMD M 2.00, BW b TBO, BP H 400 m², HG + s.<br />
Gebäude.<br />
Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben, und Rechtsträgern, die<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> eine Liegenschaft oder einen Besitz haben, steht das Recht zu, bis<br />
3
spätestens 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu<br />
nehmen.<br />
Gemäß § 66 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />
erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
3. Beschlussfassung Grundteilungsangelegenheiten:<br />
a) Grundangelegenheit Todeschini Ludwig / Egger Udo, Rosenweg 35:<br />
Zumindest seit drei Generationen wird die mit Planurkunde des DI Ebenbichler, GZL: 5639‐<br />
1/07 vom 7.5.2007 ausgewiesene Teilfläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 123 m² des Gst. 59 von dem<br />
zwischenzeitlich <strong>im</strong> Alleineigentum des Egger Udo, Bräu‐Weg 137 befindlichen Gst. 60 GB<br />
Fügen allein und ausschließlich gutgläubig als Eigentumsfläche genutzt. Grundbücherlich ist<br />
diese Teilfläche <strong>im</strong>mer noch ein unselbständiger Bestandteil des Gst. 59 der <strong>Gemeinde</strong><br />
Fügen.<br />
Zufolge bereits eingetretener Ersitzung durch seine Rechtsvorgänger bzw. durch Egger Udo,<br />
ersucht er den <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Fügen um Zust<strong>im</strong>mung zur unentgeltlichen<br />
Übertragung bzw. Richtigstellung des Grundbuches.<br />
Gleichzeitig st<strong>im</strong>mt Egger Udo hiermit zu, dass die mit o. a. Planurkunde ausgewiesene<br />
Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von 1 m² aus seinem Gst. 60 in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> Fügen<br />
unentgeltlich übergeben und überlassen wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die unentgeltliche Übertragung bzw. Richtigstellung des<br />
Grundbuches der laut Planurkunde des DI Ebenbichler, GZL: 5639‐1/07 vom 7.5.2007<br />
ausgewiesene Teilfläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 123 m² des Gst. 59 an das Gst. 60 GB Fügen <strong>im</strong><br />
Eigentum des Egger Udo, Bräu‐Weg 137 bzw. die ausgewiesene Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von<br />
1 m² aus dem Gst. 60 <strong>im</strong> Eigentum des Egger Udo, Bräu‐Weg 137 an das Gst. 59 <strong>im</strong> Eigentum<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 14 St<strong>im</strong>men dafür, 1 St<strong>im</strong>menthaltung durch Ebster Johann<br />
b) Vorvereinbarung Wieser Barbara, Morgenstätterfeld 9/6,<br />
6200 Jenbach:<br />
Frau Wieser Barbara, geb. 7.11.1979, wohnhaft Morgenstätterfeld 9/6, 6200 Jenbach ist<br />
Eigentümerin der Bp. .150 (Bauernhaus Rosenweg 54) <strong>im</strong> Ausmaß von 826 m² und des Gst.<br />
74 (begrünte Baufläche) <strong>im</strong> Ausmaß von 72 m² KG Fügen. Es ist geplant,<br />
a) be<strong>im</strong> Gst. 74 von Wieser Barbara den süd‐östlichen Grenzpunkt 8906 ca. 4 Meter<br />
entlang der Grenzlinie in westliche Richtung zu versetzen.<br />
b) Bei der Bp. .150 von Wieser Barbara wird der Grenzpunkt 5018 vom derzeit südöstlichen<br />
Hauseck des Bauernhauses ca. 2,5 Meter in östliche Richtung zur<br />
öffentlichen Straße hin versetzt.<br />
Die Linie zwischen diesen beiden neu geschaffenen Grenzpunkten bildet die neue<br />
Grundstücksgrenze zwischen dem öffentlichen Gut (Rosenweg‐Straße) und dem Besitz von<br />
Wieser Barbara.<br />
Es wird ein flächengleicher Tausch durchgeführt.<br />
4
Sollte entlang der östlichen Hausgrenze des Bauernhauses Rosenweg 54 eine Restfläche hin<br />
zum öffentlichen Gut entstehen, so ist die <strong>Gemeinde</strong> Fügen bereit, diese Fläche an Frau<br />
Wieser Barbara zum ortsüblichen Preis zu veräußern.<br />
Die Vermessung und Verbücherung wird erst zum Zeitpunkt einer Baumaßnahme durch Frau<br />
Wieser Barbara durchgeführt.<br />
Die beiderseits von Frau Wieser Barbara und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen, vertreten durch Bgm.<br />
Höllwarth Walter und Bgm.‐Stv. Kößler Rudolf, am 16.5.2007 unterfertigte Vorvereinbarung<br />
wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt und zur Kenntnis genommen.<br />
c) Grundteilung Steger – Hotel Restaurant Edelweiß, 6263 Fügen<br />
Nr. 288:<br />
Aufgrund der seinerzeitigen Brückenverlegung hat sich der Straßenverlauf des öffentlichen<br />
Gutes geändert und es ist eine Bereinigung des Straßenverlaufes notwendig.<br />
Der hierfür vorliegende Vermessungsoperat des DI Michael Rohrbacher wird dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat durch Bgm. Höllwarth zur Kenntnis gebracht und erläutert.<br />
Gemäß Vermessungsoperat des DI Michael Rohrbacher, Adolf Purtscherstraße 16, 9900<br />
Lienz, G.Zl. 7749/2007 vom 28.6.2007 wird die Teilfläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 19 m² des Gst.<br />
2859 KG Fügen <strong>im</strong> Besitz des öffentlichen Gutes an das Gst. 1065 KG Fügen <strong>im</strong> Besitz von<br />
Steger Paula, Fügen 288 abgetreten. Die Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von 22 m² des Gst. 1066/4<br />
KG Fügen <strong>im</strong> Besitz von Steger Paula, Fügen 288 wird an das Gst. 2859 KG Fügen <strong>im</strong> Besitz<br />
des öffentlichen Gutes abgetreten. Die Teilfläche 3 <strong>im</strong> Ausmaß von 3 m² des Gst. 3036 KG<br />
Fügen <strong>im</strong> Besitz des öffentlichen Gutes wird an das Gst. 3035/4 KG Fügen <strong>im</strong> Besitz von<br />
Steger August, Fügen 288 abgetreten. Es wird somit ein flächengleicher Tausch zwischen<br />
Steger August/Paula und dem öffentlichen Gut durchgeführt. Die Kosten für Vermessung<br />
und Verbücherung trägt die <strong>Gemeinde</strong> Fügen.<br />
Die o. a. Fläche ist aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, da der Straßenverlauf des<br />
öffentlichen Weges schon seit mehr als 40 Jahren besteht und der Natur angepasst wird.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 14 St<strong>im</strong>men dafür, 1 St<strong>im</strong>menthaltung durch GR Steger wegen<br />
Befangenheit<br />
4. Friedhofsangelegenheiten:<br />
Notar Dr. Singer Hans hat schon vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass die<br />
Friedhofsangelegenheit zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n Fügen und Fügenberg grundbücherlich<br />
noch zu erledigen ist. Bgm. Höllwarth hat mit Bgm. Ing. Hauser in der Sache Miteintragung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügenberg für das Grundstück 132/1 – Friedhof – <strong>im</strong> Grundbuch gesprochen.<br />
Dabei sind beide übereingekommen, dass sich die anteilige Eigentumsübertragung auf das<br />
Gst. 132/1 – Friedhof – <strong>im</strong> nunmehrigen Ausmaß von 4.853 m² beschränken soll und dass<br />
also der Platz vor dem Kriegerdenkmal und der gesamte Parkplatz vor dem Friedhof <strong>im</strong><br />
Eigentum des von der <strong>Gemeinde</strong> Fügen verwalteten öffentlichen Gutes bleiben soll.<br />
5
Das von Notar Dr. Singer Hans vorliegende Schreiben vom 29.5.2007, in dem er nach<br />
inzwischen durchgeführten Erhebungen die Sachlage erläutert, wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />
Kenntnis gebracht und erläutert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat n<strong>im</strong>mt das Schreiben von Notar Dr. Singer Hans, 6280Zell am Ziller zur<br />
Kenntnis und beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass es zur Eigentumsübertragung <strong>im</strong> oben<br />
angeführten Sinn (24/100‐Anteil am Gst. 132/1 von 4.853 m² in EZ 643 GB Fügen) kommen<br />
soll. Der Bürgermeister und zwei weitere <strong>Gemeinde</strong>vorstände werden ermächtigt, die<br />
entsprechende Urkunde in grundbuchfähiger Form zu errichten.<br />
5. Beschlussfassung Dienstbarkeitszusicherungsvertrag (TIWAG):<br />
Der vorliegende Dienstbarkeitszusicherungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem<br />
öffentlichen Gut „Wege und Plätze“, in Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> 6263 Fügen, als<br />
Grundeigentümer der EZ 150 GB 87105 Fügen einerseits und der TIWAG – Tiroler<br />
Wasserkraft AG, 6010 Innsbruck andererseits wird von Bgm. Höllwarth dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />
Kenntnis gebracht und erläutert.<br />
Insbesondere ist <strong>im</strong> Bereich MKST Bahnhof Fügen auf Grundstück 3358/2 <strong>im</strong> Eigentum des<br />
öffentlichen Gutes eine 10‐kV‐ und 30‐kV‐Kabelumlegung wegen des Tiefgaragenbaues der<br />
Firma Binder notwendig.<br />
Der vorliegende Dienstbarkeitszusicherungsvertrag samt Dienstbarkeitsplan wird vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt und unterfertigt.<br />
6. Angelegenheiten Bubenburg:<br />
Vorweg berichtet Bgm. Höllwarth zum Thema Einkaufszentrum, dass in einer<br />
zwischenzeitlich erstellten Studie dem Standort (östlich des Tiwaghauses) hervorragende<br />
Werte hinsichtlich Einzugsgebiet, Bedarfserhebung, Verkehrsanbindung bescheinigt wurde.<br />
Eine Vorplanungen von zwei Varianten wird bis 31. August 2007 vorliegen.<br />
Bgm. Höllwarth berichtet dem <strong>Gemeinde</strong>rat über die Vorgeschichte in der Angelegenheit<br />
Bubenburg. Es ist nicht nur sein erklärter Wunsch, sondern auch der in zahlreichen<br />
Gesprächen geäußerte Wunsch von Fügener Mitbürgern, dass die Bubenburg, welche <strong>im</strong><br />
Besitz des Seraphischen Liebeswerkes ist, durch die <strong>Gemeinde</strong> Fügen erworben, der<br />
Öffentlichkeit zugänglich gemacht und beispielsweise als Kulturzentrum oder<br />
Verwaltungssitz genutzt werden kann. Die Abteilung Dorferneuerung des Amtes der Tiroler<br />
Landesregierung hat in ihrem Gutachten aus dem Jahre 2005 ebenfalls die positiven<br />
Auswirkungen auf die Dorfentwicklung erwähnt, würde die Bubenburg <strong>im</strong> Besitz der<br />
öffentlichen Hand sein. Auch der Abriss des dazugehörigen Fidelishauses würde neue<br />
Impulse für die Ortsbildgestaltung bringen.<br />
Nach mehreren internen Gesprächen zwischen Bgm. Höllwarth, LH Herwig van Staa und dem<br />
Seraphischen Liebeswerk der Kapuziner tun sich jetzt neue Möglichkeiten zum Erwerb der<br />
Bubenburg durch die <strong>Gemeinde</strong> Fügen auf.<br />
Die St. Konrad – Schule des Seraphischen Liebeswerkes entspricht schon seit Jahren nicht<br />
mehr den Anforderungen für einen zeitgemäßen Unterricht. Um für die ca. 40 Kinder, die<br />
6
derzeit in der Bubenburg Aufnahme gefunden haben, eine neue Schule zu errichten, hat das<br />
Seraphische Liebeswerk vor Jahren den Lindenhof mit südlich angrenzendem Grund von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>n Fügen und Fügenberg erworben. Das seit Jahren leer stehende Gebäude ist<br />
durch Vandalismus derart heruntergekommen, dass es dringend saniert werden sollte.<br />
Geschätzte<br />
2, 7 Mio. Euro müssten für den Umbau in eine Schule investiert werden.<br />
Bgm. Höllwarth ist der Meinung, dass man um diesen Betrag <strong>im</strong> östlichen Teil des<br />
Grundstückes oder westlich entlang der Straße eine neue Schule errichten könnte. Der zu<br />
sanierende Lindenhof selbst sollte eher als Kloster oder als Verwaltungs‐gebäude<br />
Verwendung finden.<br />
Während die Schulbaukosten vom Land mitgetragen werden, müsste die <strong>Gemeinde</strong> <strong>im</strong><br />
Tausch für die Bubenburg Verwaltungsgebäude, Kloster und He<strong>im</strong> errichten.<br />
Der Orden würde akzeptieren, dass Verwaltung und Kloster in einem zweiten Bauabschnitt<br />
(Zeitrahmen bis zu 15 Jahre) realisiert werden könnte. Das He<strong>im</strong> (gewünscht sind sechs<br />
Reihenhäuser, in denen die Kinder in familienähnlichen Verbänden zusammenleben<br />
könnten) würde auf dem Grundstück hinter dem Lindenhof errichtet werden. An diesem<br />
Grundstück ist die <strong>Gemeinde</strong> Fügenberg zu 50% Mitbesitzer.<br />
Durch den Erlös der Grundstücksverkäufe (<strong>im</strong> Bereich Tiwaghaus, Parkplatzareal be<strong>im</strong><br />
Stollenberghaus) könnten die 6 Reihenhäuser finanziert werden, ohne das <strong>Gemeinde</strong>budget<br />
stark zu belasten.<br />
Für das geplante Bauvorhaben „Bubenburg neu“ liegt eine Grobkostenschätzung vor, welche<br />
folgende vier Schwerpunkte aufweist: Internat (6 Reihenhäuser), Internat (Verwaltung),<br />
Kloster und Tiefgarage. Eine genaue Kostenschätzung liegt erst nach Erhebung des<br />
Raumbedarfs für das Seraphische Liebeswerk durch den Raumplaner Arch. DI Scheitnagl<br />
Thomas vor.<br />
Es wird nun eingehend über die angesprochenen Projekte diskutiert.<br />
GR Daum gefallen die angeführten Vorschläge und Pläne des Bürgermeisters und sie wären<br />
auch für das Dorf selber bzw. für die Dorfkerngestaltung sehr wichtig. Abzuklären ist jedoch,<br />
ob die Minigolfanlage bei einer Realisierung des Projektes Schulgebäude für Bubenburg<br />
weichen müsste.<br />
GR Mühlegger sieht den Lindenhof in seinem derzeitigen Zustand als Schandfleck von Fügen.<br />
Er ist der Meinung, dass 15 Jahre für die Sanierung des Lindenhofs zu lang sind. Weiters<br />
bemerkt er, dass das Projekt Einkaufszentrum Fügen behutsam zu behandeln ist, denn es soll<br />
nicht sein, dass man den einhe<strong>im</strong>ischen Betrieben Konkurrenzbetriebe vorsetzt, dass sie<br />
Probleme bekommen.<br />
GR Mayer ist der Meinung dass das geplante neue Einkaufszentrum nicht das Nonplusultra<br />
für Fügen werden soll. Weiters stellt sie die Notwendigkeit für den Bau des neuen<br />
Schulgebäudes für die Bubenburg um rund 2,7 Mio. Euro für nur rund 40 Schüler in Frage.<br />
GR Mag. Schober befürwortet den Tausch „Fidelishaus und Schlosshof“ zwischen dem<br />
Seraphischen Liebeswerk und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen. Er ist aber der Meinung, dass das<br />
Schloss selbst <strong>im</strong> Besitz der Kapuziner bleiben sollte, da er keinen Grund für eine sinnvolle<br />
Verwendung des Schlosses für die <strong>Gemeinde</strong> Fügen sieht.<br />
7
GR Lechner sieht grundsätzlich für die Bildung eines Dorfzentrums nur eine Alternative,<br />
nähmlich die Verlegung der Bubenburg. Die Kosten bzw. der Raumbedarf müssen vorher<br />
jedoch durch den Raumplaner Arch. DI Scheitnagl Thomas erhoben und geprüft werden. Er<br />
ist auch der Meinung, dass das Schloss selbst <strong>im</strong> Besitz des Seraphischen Liebeswerks<br />
bleiben soll.<br />
GR Böck stellt die Überlegung an, ob nicht in der Sonderschule für die Schüler der Bubenburg<br />
Platz gefunden würde. Weiters gefällt ihr die Planung des Projektes Einkaufszentrum von<br />
Arch. DI Scheitnagl Thomas gut, es sollten jedoch bei der Vergabe he<strong>im</strong>ische Betriebe<br />
bevorzugt werden.<br />
GR Baumann Egon spricht sich dafür aus, dass vorerst die Kosten bzw. der Raumbedarf der<br />
Bubenburg Fügen durch Arch. DI Scheitnagl Thomas erhoben wird und die Verhandlungen<br />
durch den Bürgermeister weitergeführt werden.<br />
GR Huber findet die Vorgangsweise bzw. die Verhandlungen mit der Bubenburg für richtig,<br />
jedoch muss zuerst eine genaue Kosten‐ und Raumbedarferhebung vorliegen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich einst<strong>im</strong>mig dafür aus, die Pläne und Ziele des Bürgermeisters<br />
zur Verwirklichung des Projektes „Bubenburg“ weiter zu verfolgen.<br />
Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig, dass der geforderte Raumbedarf der<br />
Bubenburg und eine mögliche Anordnung der Gebäude <strong>im</strong> Areal des Lindenhofs durch den<br />
Raumplaner der <strong>Gemeinde</strong> Fügen Architekt DI Scheitnagl Thomas geprüft wird. Die Erhebung<br />
wird rund 2 Wochen bzw. 80 Stunden (à € 50,‐‐) in Anspruch nehmen.<br />
7. <strong>Gemeinde</strong>straßenangelegenheiten:<br />
a) Grundteilung Höllwarth Anton, Kapfing 23, Dr. Leo Andreas, Kapfing 19, He<strong>im</strong> Wilfried<br />
und Agnes, Kapfing 157 und <strong>Gemeinde</strong> Fügen:<br />
Auf Grund einer Vereinbarung laut Vorstandsbeschluss vom 9. Mai 1994 zwischen Leo<br />
Heinrich, He<strong>im</strong> Wilfried und Agnes und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen und einer darauf aufbauenden<br />
weiteren Vereinbarung zwischen Dr. Leo Andreas und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen laut<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 27.11.2006 wurde eine Grundstücksbereinigung zwischen den<br />
Grundstücken 2561/2 der Familie He<strong>im</strong>, .224 des Dr. Leo Andreas und 2901 öffentliches Gut<br />
und eine Straßenverbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße 3387/1 KG. Fügen aus dem Gst. 2564 KG<br />
Fügen des Dr. Leo Andreas durchgeführt. Diese Änderungen bestehen bereits in der Natur.<br />
Weiters liegt eine Vereinbarung vom 25.6.2007 zwischen Höllwarth Anton und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Fügen für eine Übertragung des Gst. 2590/2 KG. Fügen zum Kaufpreis von 181,68<br />
Euro pro m² in das öffentliche Gut zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße 2902 KG. Fügen<br />
vor. Dafür kann Höllwarth Anton die Fläche des öffentlichen Gutes Gst. 2902, die südwestlich<br />
seiner Bauparzelle .229 liegt, zum selben Kaufpreis erwerben.<br />
Laut einer weiteren Zusage von Dr. Leo Andreas war dieser bereit, die Restfläche, die sich<br />
aus der nicht verbrauchten Fläche zur Durchführung der Straßenverbreiterung anlässlich des<br />
Grundstückstausches zwischen ihm und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen laut Vereinbarung gemäß GRB<br />
vom 27.11.2006 ergibt, aus seinem Gst. 2564 KG. Fügen an Höllwarth Anton zur Vereinigung<br />
8
mit seinem Grundstück zu übergeben. Nach damaliger Berechnung betrug das Ausmaß ca.<br />
32 m². Der Kaufpreis beträgt hier ebenfalls Euro 181,68 pro m² und ist an die <strong>Gemeinde</strong><br />
Fügen zu bezahlen.<br />
Die vorliegenden oben angeführten Vereinbarungen, abgeschlossen zwischen Herrn<br />
Höllwarth Anton, Kapfing 23 und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen sowie zwischen Herrn Dr. Leo<br />
Andreas, Kapfing 19, der Familie He<strong>im</strong> und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zur Kenntnis gebracht und an Hand des Vermessungsplanes erläutert.<br />
Gemäß Vermessungsoperat des DI Michael Rohrbacher, Adolf Purtscherstraße 16, 9900<br />
Lienz, G.Zl. 7752/2007 vom 2.7.2007 werden folgende Grundstücks‐änderungen<br />
durchgeführt:<br />
Auf Grundlage der Vereinbarungen zwischen Dr. Leo Andreas, He<strong>im</strong> Agnes und Wilfried und<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen und der durchgeführten Straßenverbreiterung des Gstes. 3387/1 KG.<br />
Fügen ergeben sich folgende Grundstücksänderungen:<br />
Die Teilfläche 3 <strong>im</strong> Ausmaß von 3 m² des Gst. 2902 KG Fügen (öffentliches Gut) wird dem<br />
Gst. 2564 KG Fügen des Dr. Leo Andreas zugeschrieben.<br />
Die Teilfläche 4 <strong>im</strong> Ausmaß von 34 m² des Gst. 2564 KG Fügen (Dr. Leo Andreas) wird an die<br />
<strong>Gemeinde</strong> Fügen zur nachfolgenden Vereinigung mit dem aus der Vergrößerung der Bp. .<br />
229 neu gebildeten Gst. 3551 zugeschrieben.<br />
Die Teilfläche 5 <strong>im</strong> Ausmaß von 22 m² des Gst. 3387/1 KG Fügen – öffentliches Gut wird an<br />
das Gst. 2564 KG Fügen (Dr. Leo Andreas) abgetreten.<br />
Die Teilfläche 6 <strong>im</strong> Ausmaß von 64 m² des Gst. 2564 KG Fügen (Dr. Leo Andreas) wird mit<br />
dem Gst. 3387/1 KG Fügen (öffentliches Gut) – vereinigt.<br />
Die Teilflächen 5 und 3 sind aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, da dafür eine<br />
Straßenverbreiterung durch das Teilstück 6 erfolgt.<br />
Hinsichtlich der Entbehrlichkeit des Teilstückes 4 wird auf die nachstehende Vereinbarung<br />
mit Höllwarth Anton hingewiesen.<br />
Die Teilfläche 7 <strong>im</strong> Ausmaß von 115 m² des Gst. 2901 KG Fügen öffentliches Gut wird an das<br />
Gst. Bp. .224 KG Fügen (Dr. Leo Andreas) abgetreten.<br />
Die Teilfläche 9 <strong>im</strong> Ausmaß von 40 m² des Gst. 2561/2 KG Fügen (He<strong>im</strong> Agnes und Wilfried)<br />
wird dem Gst. Bp. .224 KG Fügen (Dr. Leo Andreas) zugeschrieben.<br />
Dafür erhalten He<strong>im</strong> Agnes und Wilfried <strong>im</strong> Wege eines flächengleichen Tausches die<br />
Teilfläche 8 <strong>im</strong> Ausmaß von 40 m² aus dem Gst. 2901 KG Fügen – öffentliches Gut.<br />
Die Teilfläche 7 ist aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, weil sich hier bereits seit mehr als<br />
40 Jahren die Tennenauffahrt und eine Hoffläche für das landw. Anwesen auf Bp. .224<br />
befindet, diese Fläche seit dieser Zeit der öffentlichen Straße somit nicht zur Verfügung<br />
stand und die verbleibende Breite des öffentlichen Gutes 7,50 m beträgt.<br />
Die Abtretung der Teilfläche 8 ist aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, da die verbleibende<br />
Breite des öffentlichen Gutes an der engsten Stelle 9,50 m beträgt.<br />
In der Natur ist durch die Abschreibung der Teilflächen 7 und 8 keine Einengung der<br />
Straßenbreite eingetreten.<br />
Sowohl zwischen He<strong>im</strong> Agnes und Wilfried und <strong>Gemeinde</strong> Fügen, als auch zwischen Dr. Leo<br />
Andreas und <strong>Gemeinde</strong> Fügen ist kein Kaufpreis zur Zahlung fällig, da es sich bei den<br />
Gründstücksänderungen um Tauschflächen handelt.<br />
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Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen <strong>Gemeinde</strong> Fügen und Höllwarth Anton vom<br />
25.6.2007 sind folgende Änderungen durchzuführen:<br />
Die Fläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 28 m² des Gst. 2590/2 KG Fügen verkauft Höllwarth Anton an<br />
das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong> Fügen in EZl. 150.<br />
Die Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von 123 m² aus dem Gst. 2902 KG Fügen verkauft das öffentliche<br />
Gut der <strong>Gemeinde</strong> Fügen an Höllwarth Anton zur Vereinigung mit seiner Bp. .229 KG Fügen.<br />
In diesem Zuge wird die Bp. .229 aufgelöst und das erweiterte Grundstück mit der Gst.<br />
Nummer 3551 bezeichnet.<br />
Mit diesem neu gebildeten Gst. 3551 wird nunmehr auch die Teilfläche 4 <strong>im</strong> Ausmaß von 34<br />
m² aus dem Gst. 2564 KG. Fügen des Dr. Leo Andreas vereint.<br />
Die Teilfläche 2 ist aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, da dieses Teilstück bereits von<br />
Höllwarth Anton als Vorplatz und PKW Abstellplatz für sein Haus Kapfing 23 genutzt wurde<br />
und dem öffentlichen Gut de fakto nicht mehr zur Verfügung stand. Weiters tritt durch den<br />
Ankauf der Teilfläche 1 eine Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße auf Gst. 2902 ein, was zu<br />
einer verbesserten Erschließung dieser Straße zum öffentlichen Gut 3387/1 KG. Fügen hin<br />
dient.<br />
Der Kaufpreis für die Grundtransaktionen zwischen Höllwarth Anton und öffentlichem Gut<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen beträgt Euro 181,68 pro m². Ebenso ist von Höllwarth Anton für die<br />
Teilfläche 4 <strong>im</strong> Ausmaß von 34 m² der Kaufpreis von Euro 181,68 pro m² an die <strong>Gemeinde</strong><br />
Fügen zu entrichten. Dies deshalb, da diese Fläche des Dr. Leo Andreas ein Teil der<br />
Tauschflächen darstellt, die dieser an die <strong>Gemeinde</strong> Fügen übergibt.<br />
Die Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung sowie der grundbücherlichen Durchführung<br />
zwischen Dr. Leo Andreas, He<strong>im</strong> Wilfried und Agnes und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen werden von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen getragen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Fügen beschließt einst<strong>im</strong>mig die Abtretung aus dem<br />
öffentlichen Gut und die Übernahme in das öffentliche Gut der vorstehend angeführten<br />
Flächen.<br />
Für die nordöstlich des Hauses Kapfing 23 – Gst. Bp. .229 KG Fügen <strong>im</strong> Besitz von Höllwarth<br />
Anton liegende Fläche wird in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung die Änderung der<br />
Flächenwidmung von derzeit Verkehrsfläche in Wohngebiet zur Beschlussfassung vorgelegt<br />
werden.<br />
Einst<strong>im</strong>miger Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
b) Nutzungsänderung von öffentlichem Gut (Kinoweg):<br />
Vorweg berichtet Bgm. Höllwarth über das Telefonat mit LR Anton Steixner, der ihm<br />
mitteilte, dass die Anbindung der Harter Landesstraße nun doch <strong>im</strong> Bereich Fügen Süd<br />
erfolgen soll, da seiner Meinung nach die Kosten der Umsetzung des Knoten „Fügen Mitte“<br />
zu hoch sind.<br />
Bgm. Höllwarth kann die Vorgangsweise des Landes in dieser Angelegenheit nicht verstehen<br />
und traut auch dem Argument der hohen Kosten nicht, wenn man andererseits den hohen<br />
Grundverbrauch und die Kosten für eine neue Brücke bei einer Anbindung von Hart über den<br />
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Knoten Süd in Betracht zieht. Es muss doch das Argumet zählen, dass mit „Fügen Mitte“<br />
wenig Grundverbrauch, kürzester Weg nach Hart, Verkehrsentlastung des Ortszentrums von<br />
Fügen sowie eine bestmögliche Erschließung des Lagerverkaufes Möbel Wetscher gegeben<br />
wäre.<br />
Er ist verärgert, da anscheinend <strong>im</strong> Land Tirol <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse sowie Beschlüsse des<br />
Zilleraler Planungsverbandes keine Bedeutung haben.<br />
Für den Bürgermeister gilt Mandatar Huber Alois als Hauptverhinderer einer opt<strong>im</strong>alen<br />
Verkehrslösung für Fügen, da er nicht bereit ist den benötigten Grund abzutreten.<br />
Wie <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat oft diskutiert, befürchtet der Bürgermeister, dass die meisten Harter<br />
eben weiterhin den kürzeren Weg über die bestehende Harter Straße und durch das Fügener<br />
Zentrum wählen. Nur durch ein Fahrverbot auf der alten Harter Brücke (Geh‐ und Radweg)<br />
könne das verhindert werden.<br />
Sollte das Land wirklich an dieser Variante festhalten, so fordert der Bürgermeister, dass der<br />
Begleitweg für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Ausbaupläne liegen vor: „Uderns ‐ Knoten<br />
Fügen Süd“) vom Knoten Fügen Süd über die neu zu errichtende Harter Brücke rechtsuferig<br />
talauswärts weitergeführt wird.<br />
GR Baumann Egon erklärt, dass es für ihn wichtig ist, dass der Schwerverkehr über den<br />
Knoten Fügen Süd fährt. Eine Sperre des Pkw‐Verkehrs bei der Harter Brücke findet er nicht<br />
für sinnvoll.<br />
GR Daum verweist auf den bereits gefassten alten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss, bei dem<br />
beschlossen wurde, dass der Knoten Fügen Mitte nur bei einer Realisierung des Knotens<br />
Fügen Nord zur Ausführung kommt.<br />
Bgm. Höllwarth berichtigt GR Daum und erklärt, dass der alte Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
wie folgt lautet: Bevor eine Realisierung der Zufahrt Hart nicht geregelt ist, gibt es keine<br />
Zust<strong>im</strong>mung zum Bau des Knotens Fügen Nord.<br />
GR Böck fühlt sich gehänselt, wenn alte bestehende <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse nach<br />
stundenlangen Überlegungen aufgrund anders lautender Entscheidungen des Landes <strong>im</strong>mer<br />
wieder neu beschlossen werden müssen.<br />
Nun zum Thema „Kinoweg“ – Zur dringend notwendigen Verkehrsentlastung des Ortskernes<br />
von Fügen schlägt Bgm. Höllwarth vor, dass der öffentliche Weg „Harter Straße ‐ ehem.<br />
Kino“, der laut Plan <strong>im</strong> engsten Bereich eine Mindestbreite von 3m aufweist, wieder für Pkw<br />
befahrbar wird und damit die Harter über diesen Weg direkt auf die <strong>Zillertal</strong>straße fahren<br />
könnten. Auch <strong>Gemeinde</strong>bürger aus den südl. Ortsteilen könnten auf dem Weg zum<br />
Recyclinghof diese Route wählen.<br />
Nachdem sich inzwischen auf dem Kino‐ Areal ein Gewerbebetrieb (Malerei Baumann )<br />
angesiedelt hat, muss auch für diesen Betrieb eine ordentliche, gesicherte Zufahrt<br />
gewährleistet sein. Die Nutzung der Wegverbindung zum Gasthof Aigner beruht nur auf<br />
einer privatrechtlichen Vereinbarung. Es kann nicht sein, dass dieser Gewerbebetrieb mit<br />
seinen Betriebsfahrzeugen (Steiger) nur über die Bundesstraße eine Verbindung zum Dorf<br />
hat.<br />
11
Bgm. Höllwarth zeigt den <strong>Gemeinde</strong>räten ein aktuelles Photo über die derzeitige Nutzung<br />
der angesprochenen Wegverbindung. Darauf ist zu erkennen, dass der ehemalige Zaun<br />
entfernt ist, der das öffentl. Gut und das Grundstück von Alois Huber abgegrenzt hat. So wird<br />
auch dieser Fuß‐ und Radweg als Rangierfläche von Alois Huber genutzt. Er fährt trotz<br />
allgemeinen Fahrverbotes von seiner Hofstelle in beide Richtungen und nur er best<strong>im</strong>mt<br />
durch Schließen oder Öffnen des Gatters <strong>im</strong> Bereich der Absperrung, wer den Weg befahren<br />
kann.<br />
GR Huber vermutet alte Verträge, die eine Nutzung des Weges nur für Fußgänger vorsehen.<br />
GR Ebster Johann findet es gut, den Kinoweg für den öffentlichen Verkehr zu öffnen.<br />
GR Baumann Robert hat schön öfters festgestellt, dass viele Leute aus Hart den Kinoweg mit<br />
ihren Pkws benutzen.<br />
GR Daum stellt nun den Antrag, den Kinoweg für den öffentlichen Verkehr zu öffnen. Der<br />
von Norden kommende Verkehr (Harter Straße) hat Vorrang bzw. der aus Süden kommende<br />
Verkehr (Malerei Baumann) hat Wartepflicht.<br />
Abst<strong>im</strong>mung zum Antrag von GR Daum:<br />
10 St<strong>im</strong>men dafür; 3 Gegenst<strong>im</strong>men durch GR Mühlegger, GR Mayer, GR Hauser; 2<br />
St<strong>im</strong>menthaltungen durch GR Mag. Schober, GR Huber (wegen Befangenheit).<br />
GR Mühlegger begründet seine Gegenst<strong>im</strong>me damit, dass für ihn das öffentliche Interesse<br />
einer Gehsteigerrichtung größer ist, als bei der Öffnung des Kinoweges für den öffentlichen<br />
Verkehr. Aufgrund der Tatsache, dass Huber Alois auf die Einhaltung des Gesamtpakets<br />
appelliert, entfernt man sich <strong>im</strong>mer weiter von der Realisierung der Gehsteigerrichtung.<br />
GR Hauser begründet seine Gegenst<strong>im</strong>me damit, dass zuvor eine Lösung bezüglich der<br />
Gehsteigerrichtung gefunden werden muss. Unter anderem soll auch eine Straßenverlegung<br />
des Kinoweges überlegt werden.<br />
GR Mag. Schober begründet seine St<strong>im</strong>menthaltung damit, dass er nicht beurteilen kann, ob<br />
der Kinoweg laut seinerzeitigem Vertrag nur als Fußweg gilt bzw. als öffentliche Straße<br />
geöffnet werden darf. Deshalb kann er sich nur auf die Einhaltung des Gesamtpaketes<br />
berufen.<br />
GR Baumann Egon begründet seine Ja‐St<strong>im</strong>me damit, dass er damals bei der ersten<br />
Abst<strong>im</strong>mung schon die Öffnung des Kinoweges befürwortete und eine Begründung<br />
abgegeben hat.<br />
8. Allfälliges:<br />
GR Zeller möchte wissen, wie der derzeitige Stand in den Bemühungen um einen zweiten<br />
Apotheken ‐ Standort in Fügen ist. Bgm. Höllwarth berichtet, dass es einen Interessenten<br />
gibt, das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist.<br />
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GR Daum möchte den nächtlichen Randalierern, die alkoholisiert Zäune und Laternen auf<br />
ihrem Weg von Bar zu Bar (Partymeile) beschädigen, das Handwerk legen. Er schlägt vor,<br />
dass nicht die <strong>Gemeinde</strong>, sondern alle Pub‐ und Barbesitzer einen privaten Wachdienst<br />
zahlen sollten. Er beteiligt sich wegen seiner 3 Betriebe mit 3 Anteilen. Allein kann und will<br />
er nicht für die Kosten aufkommen, zumal etliche seiner Gäste bereits betrunken sind, wenn<br />
sie seine Lokale aufsuchen. Er glaubt, dass der private Wachdienst gemeinsam leicht<br />
finanzierbar ist. Er ist überzeugt, dass es <strong>im</strong>mer dieselben sind, die Schäden verursachen. Sie<br />
müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden.<br />
Nach Einholung eines Angebots über die Kosten des privaten Wachdienstes durch GR Daum,<br />
wird sich die <strong>Gemeinde</strong> mit allen betroffenen Lokalbetreibern (Rosso, Cafe Ole, Kosis, Cafe<br />
Cafe Rainer, Omega etc.) zusammensetzen.<br />
Der Bürgermeister bedankt sich bei GR Daum für seine Bereitschaft zur Bekämpfung des<br />
Vandalismus und der Kostenerhebung für den privaten Wachdienst.<br />
Die Thematik eines allgemeinen Alkoholverbotes an öffentlichen Plätzen soll <strong>im</strong> Zuge der<br />
Gespräche mit allen Lokalbetreibern behandelt und geprüft werden.<br />
Von den betroffenen Anrainern in Gagering wird aufgrund der enormen Lärmbelästigung <strong>im</strong><br />
Bereich Landesstraße bzw. alte Landesstraße eine Lärmschutzwand beantragt.<br />
Be<strong>im</strong> Land Tirol soll seitens der <strong>Gemeinde</strong> ein Ansuchen zur Planung und raschen Umsetzung<br />
der Lärmschutzwand in Gagering gestellt werden.<br />
GR Mayer weist darauf hin, dass für die neue Tennisanlage bereits eine Hinweistafel<br />
angebracht ist. Es sollte auch eine Hinweistafel für das neue Sportzentrum angebracht<br />
werden.<br />
GR Mayer berichtet, dass be<strong>im</strong> Friedhof Fügen diverse Gartengeräte für die Gräberpflege bei<br />
der östlichen Friedhofmauer gelagert werden und dass diese Tatsache optisch kein schönes<br />
Bild darstellt.<br />
Bgm. Höllwarth gibt zu bedenken, dass auch alte Leute Gräber pflegen. Ihnen ist nicht<br />
zumutbar, dass sie Gartengeräte ständig von Zuhause mitbringen. Natürlich darf dadurch die<br />
Optik nicht beeinträchtigt werden.<br />
GR Baumann Robert weist auf den schlechten Straßenzustand der Marienbergstraße <strong>im</strong><br />
Bereich Fankhauser Johann, Marienberg 90 (Huadl‐Bauer) hin und bittet um Behebung.<br />
GR Böck informiert, dass be<strong>im</strong> Parkplatz des ehem. Tiwaghauses schon seit längerer Zeit ein<br />
altes Moped steht und bittet um Prüfung bzw. Entfernung.<br />
GR Böck weist darauf hin, dass be<strong>im</strong> Kindergarten‐Spielplatz das Schild fehlt.<br />
GR Lechner informiert, dass für die nächste Ausgabe der <strong>Gemeinde</strong>zeitung „Fügen aktuell“<br />
am 14. Juli 2007 Redaktionsschluss ist. Er bittet um frühzeitige Abgabe der jeweiligen<br />
Berichte.<br />
9. Personalangelegenheiten:<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr anfallen, schließt Bürgermeister Walter Höllwarth um<br />
23.45 Uhr die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von Fügen.<br />
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