download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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GR Lechner sieht grundsätzlich für die Bildung eines Dorfzentrums nur eine Alternative,<br />
nähmlich die Verlegung der Bubenburg. Die Kosten bzw. der Raumbedarf müssen vorher<br />
jedoch durch den Raumplaner Arch. DI Scheitnagl Thomas erhoben und geprüft werden. Er<br />
ist auch der Meinung, dass das Schloss selbst <strong>im</strong> Besitz des Seraphischen Liebeswerks<br />
bleiben soll.<br />
GR Böck stellt die Überlegung an, ob nicht in der Sonderschule für die Schüler der Bubenburg<br />
Platz gefunden würde. Weiters gefällt ihr die Planung des Projektes Einkaufszentrum von<br />
Arch. DI Scheitnagl Thomas gut, es sollten jedoch bei der Vergabe he<strong>im</strong>ische Betriebe<br />
bevorzugt werden.<br />
GR Baumann Egon spricht sich dafür aus, dass vorerst die Kosten bzw. der Raumbedarf der<br />
Bubenburg Fügen durch Arch. DI Scheitnagl Thomas erhoben wird und die Verhandlungen<br />
durch den Bürgermeister weitergeführt werden.<br />
GR Huber findet die Vorgangsweise bzw. die Verhandlungen mit der Bubenburg für richtig,<br />
jedoch muss zuerst eine genaue Kosten‐ und Raumbedarferhebung vorliegen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich einst<strong>im</strong>mig dafür aus, die Pläne und Ziele des Bürgermeisters<br />
zur Verwirklichung des Projektes „Bubenburg“ weiter zu verfolgen.<br />
Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig, dass der geforderte Raumbedarf der<br />
Bubenburg und eine mögliche Anordnung der Gebäude <strong>im</strong> Areal des Lindenhofs durch den<br />
Raumplaner der <strong>Gemeinde</strong> Fügen Architekt DI Scheitnagl Thomas geprüft wird. Die Erhebung<br />
wird rund 2 Wochen bzw. 80 Stunden (à € 50,‐‐) in Anspruch nehmen.<br />
7. <strong>Gemeinde</strong>straßenangelegenheiten:<br />
a) Grundteilung Höllwarth Anton, Kapfing 23, Dr. Leo Andreas, Kapfing 19, He<strong>im</strong> Wilfried<br />
und Agnes, Kapfing 157 und <strong>Gemeinde</strong> Fügen:<br />
Auf Grund einer Vereinbarung laut Vorstandsbeschluss vom 9. Mai 1994 zwischen Leo<br />
Heinrich, He<strong>im</strong> Wilfried und Agnes und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen und einer darauf aufbauenden<br />
weiteren Vereinbarung zwischen Dr. Leo Andreas und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen laut<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 27.11.2006 wurde eine Grundstücksbereinigung zwischen den<br />
Grundstücken 2561/2 der Familie He<strong>im</strong>, .224 des Dr. Leo Andreas und 2901 öffentliches Gut<br />
und eine Straßenverbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße 3387/1 KG. Fügen aus dem Gst. 2564 KG<br />
Fügen des Dr. Leo Andreas durchgeführt. Diese Änderungen bestehen bereits in der Natur.<br />
Weiters liegt eine Vereinbarung vom 25.6.2007 zwischen Höllwarth Anton und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Fügen für eine Übertragung des Gst. 2590/2 KG. Fügen zum Kaufpreis von 181,68<br />
Euro pro m² in das öffentliche Gut zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße 2902 KG. Fügen<br />
vor. Dafür kann Höllwarth Anton die Fläche des öffentlichen Gutes Gst. 2902, die südwestlich<br />
seiner Bauparzelle .229 liegt, zum selben Kaufpreis erwerben.<br />
Laut einer weiteren Zusage von Dr. Leo Andreas war dieser bereit, die Restfläche, die sich<br />
aus der nicht verbrauchten Fläche zur Durchführung der Straßenverbreiterung anlässlich des<br />
Grundstückstausches zwischen ihm und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen laut Vereinbarung gemäß GRB<br />
vom 27.11.2006 ergibt, aus seinem Gst. 2564 KG. Fügen an Höllwarth Anton zur Vereinigung<br />
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