download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen <strong>Gemeinde</strong> Fügen und Höllwarth Anton vom<br />
25.6.2007 sind folgende Änderungen durchzuführen:<br />
Die Fläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 28 m² des Gst. 2590/2 KG Fügen verkauft Höllwarth Anton an<br />
das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong> Fügen in EZl. 150.<br />
Die Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von 123 m² aus dem Gst. 2902 KG Fügen verkauft das öffentliche<br />
Gut der <strong>Gemeinde</strong> Fügen an Höllwarth Anton zur Vereinigung mit seiner Bp. .229 KG Fügen.<br />
In diesem Zuge wird die Bp. .229 aufgelöst und das erweiterte Grundstück mit der Gst.<br />
Nummer 3551 bezeichnet.<br />
Mit diesem neu gebildeten Gst. 3551 wird nunmehr auch die Teilfläche 4 <strong>im</strong> Ausmaß von 34<br />
m² aus dem Gst. 2564 KG. Fügen des Dr. Leo Andreas vereint.<br />
Die Teilfläche 2 ist aus dem öffentlichen Gut entbehrlich, da dieses Teilstück bereits von<br />
Höllwarth Anton als Vorplatz und PKW Abstellplatz für sein Haus Kapfing 23 genutzt wurde<br />
und dem öffentlichen Gut de fakto nicht mehr zur Verfügung stand. Weiters tritt durch den<br />
Ankauf der Teilfläche 1 eine Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße auf Gst. 2902 ein, was zu<br />
einer verbesserten Erschließung dieser Straße zum öffentlichen Gut 3387/1 KG. Fügen hin<br />
dient.<br />
Der Kaufpreis für die Grundtransaktionen zwischen Höllwarth Anton und öffentlichem Gut<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen beträgt Euro 181,68 pro m². Ebenso ist von Höllwarth Anton für die<br />
Teilfläche 4 <strong>im</strong> Ausmaß von 34 m² der Kaufpreis von Euro 181,68 pro m² an die <strong>Gemeinde</strong><br />
Fügen zu entrichten. Dies deshalb, da diese Fläche des Dr. Leo Andreas ein Teil der<br />
Tauschflächen darstellt, die dieser an die <strong>Gemeinde</strong> Fügen übergibt.<br />
Die Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung sowie der grundbücherlichen Durchführung<br />
zwischen Dr. Leo Andreas, He<strong>im</strong> Wilfried und Agnes und der <strong>Gemeinde</strong> Fügen werden von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen getragen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Fügen beschließt einst<strong>im</strong>mig die Abtretung aus dem<br />
öffentlichen Gut und die Übernahme in das öffentliche Gut der vorstehend angeführten<br />
Flächen.<br />
Für die nordöstlich des Hauses Kapfing 23 – Gst. Bp. .229 KG Fügen <strong>im</strong> Besitz von Höllwarth<br />
Anton liegende Fläche wird in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung die Änderung der<br />
Flächenwidmung von derzeit Verkehrsfläche in Wohngebiet zur Beschlussfassung vorgelegt<br />
werden.<br />
Einst<strong>im</strong>miger Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
b) Nutzungsänderung von öffentlichem Gut (Kinoweg):<br />
Vorweg berichtet Bgm. Höllwarth über das Telefonat mit LR Anton Steixner, der ihm<br />
mitteilte, dass die Anbindung der Harter Landesstraße nun doch <strong>im</strong> Bereich Fügen Süd<br />
erfolgen soll, da seiner Meinung nach die Kosten der Umsetzung des Knoten „Fügen Mitte“<br />
zu hoch sind.<br />
Bgm. Höllwarth kann die Vorgangsweise des Landes in dieser Angelegenheit nicht verstehen<br />
und traut auch dem Argument der hohen Kosten nicht, wenn man andererseits den hohen<br />
Grundverbrauch und die Kosten für eine neue Brücke bei einer Anbindung von Hart über den<br />
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